Fünfhaus und Sechshaus, Stellungnahme zu Planentwurf 8035, 14.11.2012
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8035 im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Fünfhaus und Sechshaus
Für das Gebiet zwischen Sechshauser Straße, Kranzgasse, Herklotzgasse, Fünfhausgasse, Sechshauser Straße, Sechshauser Gürtel, (Linke Wienzeile) Bezirksgrenze und Stiegergasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Auf Grund des Fehlens von Daten der Bestandshöhen können wir bei den aus unserer Sicht historisch relevanten Objekten nur die augenfälligen Abweichungen von Bestandshöhe zur geplanten Widmungshöhe aufzeigen.
SCHUTZZONENERWEITERUNGEN
SECHSHAUSER STRASSE
Das 2stöckige Gründerzeithaus in der Sechshauser Straße 3 möge in der Höhenwidmung genau dem Bestand angepasst und somit niedriger gewidmet werden (derzeit 18 m Höhe vorgesehen). Das einstöckige Biedermeierhaus in der Sechshauser Straße 18 (ident Fünfhausgasse 1) bildet eines der raren Gebäude, die bereits 1819 bestanden und heute noch bestehen (1819 bez. “Zum Grünen Kranz”) und soll daher in die Schutzzone aufgenommen werden. Um den Bestand dieses Hauses zu sichern wird vorgeschlagen sowohl die Baufluchtlinien als auch die Höhenwidmungen genau dem Bestand anzupassen (im Planentwurf wird überhaupt kein Bezug auf den Bestand genommen). Ebenso wird empfohlen das Haus Sechshauser Straße 19 (4geschoßig, reiche historistische Fassadengliederung und dekoratives Giebelfeld) sowie Sechshauser Straße 23 (erbaut 1912/13, Architekt: Leopold Ettmayr; Achleitner (S. 133): “erstaunlich kühne Fassadengestaltung”) und Sechshauser Straße 25 (ident Stiegergasse 20) in die Schutzzone aufzunehmen.
FÜNFHAUSGASSE – HERKLOTZGASSE – KRANZGASSE
(Fünfhausgasse 1 siehe Sechshauser Straße 18). Es wird empfohlen die Gründerzeithäuser Fünfhausgasse 3-5 (mit Sichtziegel- und Putzfassade sowie historistische Fassadengliederung und -dekor), das Haus in der Herklotzgasse 21 (ehem. Schule, erbaut 1869, frühhistoristische Fassadengliederung, 1906 bereichert durch Fenstersturzreliefs und Relief Lehrerin mit Schülerin; originales Holztor, ehem. Turnhalle im Hof) und das Gründerzeithaus Herklotzgasse 25 ebenso in die Schutzzone aufzunehmen. Zu prüfen wäre auch noch die Aufnahme der beiden einstöckigen Biedermeierhäuser Kranzgasse 10-12 in die Schutzzone. Die Baufluchtlinien sollen bei den Häusern Fünfhausgasse 3-5 dem Bestand angepasst werden. Die Höhenwidmung beim Haus Kranzgasse 6 (palaiartiges einstöckiges Vorstadthaus mit reichem frühhistoristischem Fassadendekor) möge ebenso dem Bestand angepasst, also niedriger gewidmet werden (derzeit 10 m Höhe vorgesehen).
ULLMANNSTRASSE
Es wird empfohlen das Gründerzeithaus in der Ullmannstraße 1 (ident Sechshauser Gürtel 7; historistische Fassadengliederung in der Ullmannstraße) sowie das einstöckige Biedermeierhaus Ullmannstraße 7 (1819 dem Barnabiten-Kollegium gehörig; Fassadengliederung mit Parapetfeldern und profilierten Fensterrahmung, profiliertes Gurtgesims und unter Traufe Zahnschnittgesims) in die Schutzzone aufzunehmen. Ebenso wäre bei letzterem die Höhenwidmung genau dem Bestand anzupassen (derzeit 16 m vorgesehen, also viel zu hoch). Weiters wird vorgeschlagen die Häuser Ullmannstraße 13-17 sowie Ullmannstraße 20-26 (späthistoristische Verbauung) in die Schutzzone aufzunehmen. Insbesondere das einstöckige Haus Ullmannstraße 17 (ident Pfeiffergasse 8) mit seiner eleganten, vornehmen Fassadengliederung hat besondere Qualitäten und prägt den Sechshauser Park (u.a. über ionische Pilaster Schmiedeeisenbalkon, im 1. Stock Girlandenschmuck in den Parapetfeldern). Bei Letzterem wäre auch die Höhenwidmung durch Reduktion genau dem Bestand anzupassen (derzeit 16 m vorgesehen!).
PFEIFFERGASSE – GRAUMANNGASSE – KARL-WALTHER-GASSE – SECHSHAUSER GÜRTEL
Die beiden Gründerzeithäuser in der Graumanngasse 4-6 (letztere ident Karl-Walther-Gasse 6) mögen – gemeinsam mit den Häusern Karl-Walther-Gasse 8, Karl-Walther-Gasse 5 (ident Graumanngasse 8) und Karl-Walther-Gasse 7 – Aufnahme in die Schutzzone finden (alle mit historistischer Fassadengliederung; bei Karl-Walther-Gasse 8 in den Obergeschoßen abgeschlagen). Bei den beiden letztgenannten Objekten mögen die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung genau dem Bestand angepasst werden.
DIEFENBACHGASSE – KAUERHOF – STIEGERGASSE
Das 2stöckige Haus Stiegergasse 2 (Erni’s Gastwirtschaft; ident Linke Wienzeile 214) liegt stadtbildprägend gegenüber der U4/U6-Station Längenfeldgasse und ist mit seinem reichen, frühhistoristischen Fassadendekor unbedingt erhaltenswert und soll daher Aufnahme in die Schutzzone finden (gemeinsam mit Diefenbachgasse 7-9). Die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung mögen exakt dem Bestand angepasst werden (derzeit viel zu hohe Widmung vorgesehen: Bauklasse III bzw. IV). Das einstöckige Biedermeierhaus Diefenbachgasse 7 mit seinen tiefgezogenen Längstrakten (zu dem ein Widmungsänderungsantrag vorliegt), ist einer der letzten Werkbauten am Wienfluss, der vorwiegend der textilverarbeitenden und -produzierenden Branche angehörte. Dieses Haus möge gemeinsam mit dem benachbarten, aus der gleichen Bauepoche stammenden einstöckigen Haus Diefenbachgasse 9, das aber seine tiefen Längstrakte verloren hat, in die Schutzzone aufgenommen werden. Ebenso mögen die Häuser unbedingt die Baufuchtlinien und die Höhenwidmungen dem Bestand genau angepasst werden (beim Haus Diefenbachgasse 9 bis zum Ende der einstöckigen Hofbebauung). Der Kauerhof, eine klassische “Mietskaserne” mit seiner charakteristischen “Hofpassage” und den 14 Stiegen (Kauerhof 1-14, erbaut 1891) möge ebenso Aufnahme in die Schutzzone finden.
Weiters wird empfohlen die Häuser Stiegengasse 8A-16 in die Schutzzone aufzunehmen. Zu prüfen wäre auch noch eine mögliche Schutzzonenwidmung für die Häuser Stiegergasse 4-8 und Stiegergasse 18.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27
Foto: Stiegergasse 2, 1150 Wien
Quellen:
- Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX und XXI. bis XXIII., Topographisches Denkmälerinventar herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996
- Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien: 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995
- Robert Messner, Topographie von Alt-Wien, III. Teil: Die Josefstadt im Vormärz – Historisch-topographische Darstellung der westlichen Vorstädte (nördliche Hälfte) und westlichen Vororte Wiens auf Grund der Katastralvermessung, Wien 1973
- 15., Kauerhof, Wohnbauvereinigung für Privatangestellte, Druckerei Holzhausen, o. J. (ca. 2008)
An die
ergeht in Kopie an:
-
die Bezirksvorstehung Fünfhaus
- an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 15. Bezirk