1230_Wien_Schlossgartenstrasse_16_Villa

Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7121E2 (Wien-Liesing, Kat. G. Mauer): Stellungnahme ID-Verein

An die
Magistratsabteilung 21 B
Stadtteilplanung und Flächennutzung
Rathausstraße 14-16
1082 Wien

Wien, 17. September 2009

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7121E2

im 23. Bezirk, Kat. G. Mauer

Heudörfelgasse,
Anton-Strutzenberger-Weg,
Schloßgartenstraße,
Peterlinigasse,
Speisinger Straße,
Maurer Hauptplatz,
Geßlgasse,
Maurer Lange Gasse,
Valentingasse und Endresstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen, die Häuser Ölzeltgasse Nr. 1 bis 5 in die Schutzzone aufzunehmen. Diese historischen Gebäude grenzen auch unmittelbar an die Schutzzone an.

In dem in öffentlicher Auflage befindlichen Gebiet stehen im nördlichen Bereich vereinzelt historisch bedeutende Objekte, die jedoch in Ermangelung einer historischen Nachbarschaft kein größeres erhaltenswürdiges Gebiet bilden können. Wenn jedoch einzelne Häuser als Wohnzonen gewidmet werden können (z.B. Plandokument 7795 vom 17.04.2008), sollten analog dazu auch einzelne historische Gebäude als Schutzobjekt ausgewiesen werden. In diesem Sinne werden die Objekte Schloßgartenstraße 16 und 26 vorgeschlagen (Villen in früh- bis strenghistoristischen Übergangsformen, um 1870/80; Nr. 16: hochaufragend mit Erkern, Holzveranden, Giebel mit Fachwerkauflagen, Klinkerelemente; Nr. 26: 1874, einge­schossig, Seitenrisalite mit Attiken, der 3achsigen Rücklage Baluster­freitreppe vorgelagert, bemerkenswertes Firstgitter; vgl. dazu „Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs“, Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996).

Bezüglich Endresstraße wird vorgeschlagen, die Schutzzone auszuweiten, da sich in diesem Gebiet ortsbildprägende historische Objekte befinden (Endresstraße 108, 116, 122, 125 und

127) und auch die Stadt Wien diesen Bereich als „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahr­scheinlichkeit“ ausgewiesen hat (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996).

Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben.

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechts­verbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Freundliche Grüße

Verein Initiative Denkmalschutz

Im Namen des Vorstands
Markus Landerer und Claus Süss