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Inzersdorf: Hochwassergasse, Stellungnahme Planentwurf 7403E, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7403E, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Inzersdorf

Für das Gebiet zwischen Hochwassergasse, Neilreichgasse und Liesingbach

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Hochwassergasse 24: Es wird empfohlen für das vor 1820 erbaute, ebenerdige Haus – als eines der wenigen überkommenen Dokumente der dörflichen Siedlung Inzersdorf – bestandsgenau zu widmen um seine Erhaltung zu sichern. (im Dehio erwähnt: “Vereinzelt Restbestände der dörflichen eingeschossigen Verbauung mit Zwerchhöfen M. 18.- M. 19. Jh.”). Im Erläuterungsbericht (S. 2) wird das Haus als “seit längerem leerstehend” bezeichnet.

1230 Hochwassergasse 31: Dieses von außen fast unscheinbar wirkende Haus mit kräftigem Kranzgesims und zwei bemerkenswerten blechernen Dachgaupen in (neo)barocker Formensprache weist im Kern ältere Bausubstanz auf (zumindest vor 1820). Hier möge ebenso eine bestandsgenaue Widmung vorgenommen werden, d.h. der Hofbereich möge nicht als Baufläche gewidmet und die Höhenwidmung entsprechend reduziert werden.

Hochwassergasse 34 (Neilreichgasse 193; “Fritsch-Haus”): “Landhaus in spätbiedermeierlich-frühhistoristischen Formen wurde um 1840/1850 [erbaut], im Kern M[itte]. 18. Jh.; Rest[auriert]. 1989. Freistehender 2geschossiger langgestreckter Bau, hof- und gartenseitig mittlerer Zwerchgiebel mit frühhistoristischem Dekor und biedermeierlichem Schmiedeeisenbalkon sowie -traufgitter mit Akroterien und Palmetten. Seitl. Einfahrt mit Schmiedeeisentor zwischen genuteten Kantpfeilern.” (Zitat Dehio S. 721). Für dieses denkmalgeschützte Objekt wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen und die Hoffläche von einer Bebaubarkeit freizuhalten. Es ist vollkommen unverständlich, warum hier – noch dazu in der Vorder-/Hoffront des Hauses mit seinem Wasserbrunnen inmitten des Hofes – (weiterhin) die Möglichkeit gegeben werden soll einen Anbau bzw. ein größeres Gebäude zu errichten. 1230

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss

mobil: 0699 / 1024 4216 und 0676 / 740 43 27
Verein Initiative Denkmalschutz
www.initiative-denkmalschutz.at

Quellen:

  • Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, S. 716 u. 721
  • Robert Messner, Die Wieden im Vormärz, Historisch-topographische Darstellung der südwestlichen Vorstädte und Vororte Wiens auf Grund der Katastralvermessung, Wien 1975
  • Franziszeischer Kataster, Kulturgüterkataster der Stadt Wien ( https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)