Liesing, Breitenfurt, Altmannsdorf, Hetzendorf, Erlaaer Straße – Stellungnahme zu Planentwurf 8045, 29.11.2012
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8045 im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Erlaa
Für das Gebiet zwischen Carlbergergasse, Forchheimergasse, Kugelmannplatz, Kugelmanngasse, Erlaaer Straße und Canevalestraße
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Im Plangebiet befinden sich in der Erlaaer Straße 74 bzw. Calvigasse 2 die 1901 in historistischen Formen erbaute “Schule der Stadt Wien”, ein 2geschoßiger freistehender blockhafter Bau in Neoempire-Formen mit Lisenengliederung. Gleich gegenüber in der Calvigasse 1 respektive in der Erlaaer Straße 76 befindet sich das ehem. Erlaaer Gemeindehaus aus dem gleichen Baujahr, ein markantes 2geschoßiges Eckhaus mit reichem späthistoristischem Dekor, Schmiedeeisenbalkon und Attikaaufsatz an der Eckabschrägung. Sowohl für das Schulgebäude als auch insbesondere für das Erlaaer Gemeindehaus wird angeregt die Höhenwidmung exakt auf die Bestandshöhe anzupassen (derzeit höhere Widmung als Bestand vorgesehen). Beim Schulgebäude mögen auf jeden Fall straßenseitig zur Erlaaer Straße, Calvigasse und zur südlichen Baukante (auf Höhe Calvigasse 3) die Baufluchtlinien genau dem Bestand angepasst werden, um das äußere Erscheinungsbild auch über den Bebauungsplan bewahren zu können.
Es wird empfohlen für die oben genannten Objekte eine Schutzzone auszuweisen. Weiters wäre zu prüfen welche Bereiche im Gebietsviereck Erlaaer Straße, Calvigasse und Canevalesraße mit seinen Relikten vorstädtisch-dörflicher Architektur erhaltenswert sind und somit ebenso Aufnahme in die Schutzzone finden sollten. Ebenso empfehlen wir für die Gebäude in Schutzzonen im Sinne der Altstadterhaltung die Anzahl der Geschoße in einer besonderen Bebauungsbestimmung (BB) genau dem Bestand entsprechend festzulegen.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27
Foto: Erlaaer Straße 74, 1230 Wien
- Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX und XXI. bis XXIII., Topographisches Denkmälerinventar herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996
An die
ergeht in Kopie an:
-
die Bezirksvorstehung Liesing
- an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 23. Bezirk