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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Donaustadt

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7981 im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Aspern (Wien-Donaustadt)

für das Gebiet zwischen Pilotengasse, Jasmingasse, Haberlandtgasse, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Wimpffengasse), Ehrensteingasse, Siegesplatz, Asperner Heldenplatz, Aspernstraße und Hausfeldstraße.

Einleitung

Die Magistratsabteilung 19 hat bereits 1996 ein Schutzzonenmodell ausgearbeitet, in dem zukünftige Schutzzonenwidmungen im gesamten Stadtgebiet von Wien in Überlegungen standen. Dabei wurde auch der alte Ortskern von Aspern als “Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzzonenwürdig” bezeichnet (vgl. Beilage). Leider ist bis heute keine Schutzzone im alten Asperner Ortskern verhängt worden. Ein Versäumnis, das einige Abbrüche von ortsbildprägenden Häusern in den letzten Jahren zur Folge hatte (u.a. den “Oberleuthner-Hof”, vgl. Stellungnahme). Es wird daher dringend angeregt, dass die MA 21 (in Abstimmung mit der MA 19) für das im gegenständlichen Plangebiet nicht beinhaltete Ortskerngebiet Schutzzonenwidmungen vorbereitet werden bzw. Bemühungen seitens der Bezirksvorstehung bzw. – vertretung des 22. Bezirks in diese Richtung Platz greifen, um – vor allem in der Wimpffengasse, Groß-Enzersdorfer Straße und Siegesplatz – die Reste an bedeutenden Häuser des alten Ortskernes in eine Schutzzone aufzunehmen und somit deren Erhalt zu sichern.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt zum Plantentwurf 7981 folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Um den Erhalt der bedeutenden großen, zweigeschoßigen Villa am *Aperner Heldenplatz 16 zu sichern (sie steht nicht unter Denkmalschutz), wird vorgeschlagen sowohl die Höhenwidmung, als auch die Baufluchtlinien an den Bestand genau anzupassen (die im Planentwurf vorgesehene Widmung I 7,5 m ist in Teilbereichen deutlich zu hoch). Erbaut 1911/12 von den Architekten Adolf Stöckl und Hugo Mayer (Stadtbauamt; eventuell auch von Architekt und Otto-Wagner-Schüler Friedrich Dietz von Weidenberg), stellt die Villa “in ihrer Geschlossenheit für die Donaustadt ein architektonisches und kulturelles Monument ersten Ranges” dar. Bei der Villa handelt es sich “um den reinen Import eines etwas eingedeutschten (…) englischen Landhauses (…). Die Plastizität des Baus wird noch durch Erker, Breiterker und Baywindows unterstrichen. (…). Außen kommt in der barocken Behandlung des Daches ein Schuss von Heimatschutzarchitektur dazu.” (Zitate Achleitner, S. 332). Diese Villa bildet den bedauerlichen Rest des einst mächtigen und weitläufigen Oberleuthner-Hofes, der Ende 2010 leider dem Erdboden gleichgemacht wurde. Der ehem. Gutshof, der bis zur Ehrensteingasse 5-9 reichte und auch die Haberlandtgasse 14-16 beinhaltete, umfasste zwei alte Wohngebäude, einen Wirtschaftshof, zahlreiche Nebengebäude, die einst der landwirtschaftlichen Nutzung dienten, und Reste einer ehemaligen Brauerei. Aspern verlor damit einen gewichtigen Teil seiner Identität als “Dorf in der Stadt”.

“Besonders im südlichen Teil der Ehrensteingasse ist die Bebauung teilweise in ihrer ursprünglichen Gestalt erhalten geblieben und zeugt vonm ursprünglichen Erscheinungsbild des Ortes” (Zitat Erläuterungsbericht S.2). Um auch die Zielsetzungen des Erläuterungsberichtes zu erreichen “das Erscheinungsbild des alten Ortskernes von Aspern zu bewahren” (S. 10) wird vorgeschlagen, im Bereich Ehrensteingasse 1-9 im vorderen Bereich zur Straße (auf ca. 5 m) die Widmung Bauklasse I ca. 4 m festzusetzen. Bei den noch erhaltenen Häusern Ehrensteingasse 1-3 mögen darüber hinaus die Baufluchtlinien weitestgehend an den Bestand angepasst werden (im Planentwurf wird nur ganz allgemein 70 % der bebaubaren Fläche vorgeschlagen).
Um das im Erläuterungsbericht (S. 8) definierte Ziel (“Gewährleistung des Bestandes von Gebieten, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltenswürdig sind”) zu erreichen, wird vorgeschlagen für die Häuser Ehrensteingasse 1-9 sowie für die Villa am Asperner Heldenplatz 16 eine Schutzzone zu verhängen. Dies umso mehr, als das angrenzende, außerhalb des gegenständlichen Plangebiets liegende Gebiet (insbesondere Wimpffengasse) zweifellos schutzzonenwürdig ist und bei der nächsten Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes unbedingt Aufnahme in eine Schutzzone finden sollte.
Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Für die zumeist ebenerdigen Häuser (zum Teil mit Fassadengliederung aus der Gründerzeit) in der Halberlandtgasse 3-5, Vergaragasse 1-15 undHausfeldstraße 8 wird ebenso eine bestandsgenaue Widmung vorgeschlagen (die Widmung I 7,5 m ist hier zumeist viel zu hoch), um das überkommene Erscheinungsbild weitgehend zu bewahren.
Um den Charakter des alten Asperner Ortskerns im Bereich der Häuser Aspernstraße 123 – 133 zu erhalten, wird ebenso eine bestandsgenaue Widmung (Bauklasse I ca. 4 m) anstatt der vorgesehenen Widmung I 7,5 m sowie eine weitgehende Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand vorgeschlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Beilagen:
Foto 1: Asperner Heldenplatz 16
Foto 2: Aspernstrasse 123-133
Foto 3: Vergaragasse 1-15
Foto 4: Ausgangslage der Schutzzonen

Quellen:
  • Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 665f.
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten-Salzburg 2010
  • Zeitschrift Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 8, Juni-Juli 2011, S. 33

 


An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Donaustadt
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 22. Bezirk