Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Donaustadt
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7981 im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Aspern (Wien-Donaustadt)
für das Gebiet zwischen Pilotengasse, Jasmingasse, Haberlandtgasse, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Wimpffengasse), Ehrensteingasse, Siegesplatz, Asperner Heldenplatz, Aspernstraße und Hausfeldstraße.
Einleitung
Die Magistratsabteilung 19 hat bereits 1996 ein Schutzzonenmodell ausgearbeitet, in dem zukünftige Schutzzonenwidmungen im gesamten Stadtgebiet von Wien in Überlegungen standen. Dabei wurde auch der alte Ortskern von Aspern als “Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzzonenwürdig” bezeichnet (vgl. Beilage). Leider ist bis heute keine Schutzzone im alten Asperner Ortskern verhängt worden. Ein Versäumnis, das einige Abbrüche von ortsbildprägenden Häusern in den letzten Jahren zur Folge hatte (u.a. den “Oberleuthner-Hof”, vgl. Stellungnahme). Es wird daher dringend angeregt, dass die MA 21 (in Abstimmung mit der MA 19) für das im gegenständlichen Plangebiet nicht beinhaltete Ortskerngebiet Schutzzonenwidmungen vorbereitet werden bzw. Bemühungen seitens der Bezirksvorstehung bzw. – vertretung des 22. Bezirks in diese Richtung Platz greifen, um – vor allem in der Wimpffengasse, Groß-Enzersdorfer Straße und Siegesplatz – die Reste an bedeutenden Häuser des alten Ortskernes in eine Schutzzone aufzunehmen und somit deren Erhalt zu sichern.
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt zum Plantentwurf 7981 folgende Stellungnahme ab:
Um den Erhalt der bedeutenden großen, zweigeschoßigen Villa am *Aperner Heldenplatz 16 zu sichern (sie steht nicht unter Denkmalschutz), wird vorgeschlagen sowohl die Höhenwidmung, als auch die Baufluchtlinien an den Bestand genau anzupassen (die im Planentwurf vorgesehene Widmung I 7,5 m ist in Teilbereichen deutlich zu hoch). Erbaut 1911/12 von den Architekten Adolf Stöckl und Hugo Mayer (Stadtbauamt; eventuell auch von Architekt und Otto-Wagner-Schüler Friedrich Dietz von Weidenberg), stellt die Villa “in ihrer Geschlossenheit für die Donaustadt ein architektonisches und kulturelles Monument ersten Ranges” dar. Bei der Villa handelt es sich “um den reinen Import eines etwas eingedeutschten (…) englischen Landhauses (…). Die Plastizität des Baus wird noch durch Erker, Breiterker und Baywindows unterstrichen. (…). Außen kommt in der barocken Behandlung des Daches ein Schuss von Heimatschutzarchitektur dazu.” (Zitate Achleitner, S. 332). Diese Villa bildet den bedauerlichen Rest des einst mächtigen und weitläufigen Oberleuthner-Hofes, der Ende 2010 leider dem Erdboden gleichgemacht wurde. Der ehem. Gutshof, der bis zur Ehrensteingasse 5-9 reichte und auch die Haberlandtgasse 14-16 beinhaltete, umfasste zwei alte Wohngebäude, einen Wirtschaftshof, zahlreiche Nebengebäude, die einst der landwirtschaftlichen Nutzung dienten, und Reste einer ehemaligen Brauerei. Aspern verlor damit einen gewichtigen Teil seiner Identität als “Dorf in der Stadt”.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216
Beilagen:
Foto 1: Asperner Heldenplatz 16
Foto 2: Aspernstrasse 123-133
Foto 3: Vergaragasse 1-15
Foto 4: Ausgangslage der Schutzzonen
- Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 665f.
- Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten-Salzburg 2010
- Zeitschrift Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 8, Juni-Juli 2011, S. 33
An die
ergeht in Kopie an:
-
die Bezirksvorstehung Donaustadt
- an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 22. Bezirk