1140_Hofjägerstraße 1

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Penzing

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7920 im 14. Bezirk Penzing, Kat. G. Auhof und Weidlingau

für das Gebiet zwischen Wientalstraße, Linienzug 1-4, Wolfgang-Pauli-Gasse, Zimbagasse, Johann-Schorsch-Gasse, Bezirksgrenze zum 13. Bezirk und Hofjägerstraße (Linienzug 5-8), Hofjägerstraße, Mühlbergstraße, Linienzug 9-10, Hauptstraße und Josef-Palme-Platz

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Haus in der Hofjägerstraße 1 ist ein sehr gut erhaltenes Villengebäude mit Fachwerk vermutlich aus der 2. Hälfte des 19. Jh. Unbestätigten Informationen zufolge soll dieses Haus auch im Zusammenhang mit dem ehem. Gartenpalais Huldenberg (auch Huldenberg- oder Lederer-Schlössel genannt) gestanden haben. Das Gartenpalais stand in der Mühlbergstraße 7-9 und wurde 1715 erbaut, im 19. Jh. umgestaltet und schließlich 1971/72 im Zuge des Neubaus der “Stadt des Kindes” abgebrochen. Das Objekt in der Hofjägerstraße 1 mit seinem reich geschnitzten Fachwerkdekor ist unzweifelhaft erhaltenswert und bildet in seiner Art einen seltenen Vertreter in Wien. Es wird daher vorgeschlagen das Objekt bestandsgenau zu widmen, sowohl was die Baufluchtlinien, als auch die Höhenwidmung betrifft, um Spekulation und einen möglichen Abriss vorzubeugen. Der derzeitige Bebauungsplan für diesen Bereich (teils “G”, teils “W I 7.5m o”) nimmt überhaupt keine Rücksicht auf dieses wertvolle Gebäude.

1140_Hauptstrasse 93 Das Gebäude Hauptstraße 93 (Ecke Josef-Palme-Platz 2) ist ein gründerzeitlich-secessionistisches Eckhaus mit Erker, Fassadendekor und gegliederter Giebelfassade (im Dehio erwähnt). Das Haus in markanter städtebaulicher Lage ist prägend für den Josef-Palme-Platz. Es wird vorgeschlagen die Höhenwidmung und insbesondere die Baufluchtlinien exakt dem Bestand im Bebauungsplan anzupassen um den Bestand zu sichern.

Die Gebäude in der Hauptstraße 99 und Hauptstraße 101 (beide im Dehio erwähnt, dort jedoch fälschlicherweise als Nr. 97 und 99 bezeichnet) sind prägende Villen aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es wird daher vorgeschlagen sowohl die Baufluchtlinien, als auch die Höhenwidmung dem Bestand genau anzupassen, um die Erhaltung der Gebäude zu gewährleisten, zumal in den rückwärtigen Grundstücksbereichen der beiden Häuser im aktuellen Planentwurf neue Bauplatzwidmungen vorgesehen sind, also nicht unbeträchtliche Widmungsgewinne entstehen sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Beilagen:
Foto 1: Hauptstraße 93
Foto 2: Hauptstraße 93
Foto 3: Hauptstraße 99
Foto 4: Hofjägerstraße 1

Quelle:
Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 310

 


An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Penzing
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 14. Bezirk