Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Penzing
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7991 im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Breitensee
Für das Gebiet zwischen Kendlerstraße, Hütteldorfer Straße, Leyserstraße und Spallartgasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Plangebiet: Das etwa 7 ha große Plangebiet umfasst im Wesentlichen das Kommandogebäude General Körner und den dazugehörigen umfriedeten Park mit seinen Nebengebäuden. Der Monumentalbau in der Hütteldorfer Straße 126 wurde 1897/98 als k. u. k. Infanterie-Kadettenschule (gegründet 1875) in Neorenaissance-Formen erbaut. Im rechteckigen Parkareal befinden sich neben diesem Hauptgebäude weitere Nebengebäude wie das ehemalige Mannschaftswohngebäude (Kendlerstraße 1) und ehemalige Stall (Kendlerstraße 3), beide ebenso Ende des 19. Jahrhunderts erbaut. Außerhalb des Parkareals an der Hütteldorfer Straße 128 befindet sich das ehemals zur Anlage gehörende Offizierswohngebäude aus der Gründerzeit.
Schutzkategorien: Im Plangebiet ist keine Schutzzone gemäß Wiener Bauordnung ausgewiesen und im gegenständlichen Planentwurf auch nicht vorgesehen. Nur das Hauptgebäude der Kaserne, das Kommandogebäude General Körner (Grundstücks-Nr. 5/3) weist einen Schutzstatus auf (Denkmalschutz gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz, vorläufige Unterschutzstellung per Verordnung). D. h. alle übrigen Bauten könnten aus Sicht der Altstadterhaltung problemlos abgerissen werden. Vorschlag: Die Initiative Denkmalschutz schlägt daher vor für alle oben genannten Objekte eine Schutzzone auszuweisen (und diese an die bestehende Schutzzone Hütteldorfer Straße, Ecke Drechlsergasse anzugliedern). Auch muss an dieser Stelle bemängelt werden, dass bei den “Konsequenzen – Ziele der Bearbeitung” des Plangebietes im Erläuterungsbericht (vgl. Seite 5) auf den Punkt “Gewährleistung des Bestandes von Gebieten, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind” offenbar vergessen wurde, der aber auf Grund der historischen Gegebenheiten ganz klar zu berücksichtigen gewesen wäre. Und auch im “Schutzzonenmodell Wien” aus dem Jahr 1996 (Magistratsabteilung 19) wird das Plangebiet als “mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzzonenwürdig” eingestuft (Fläche dunkelgrau gefärbt; vgl. Foto 8, Plangebiet blau markiert). Warum dieses Gebiet nun seitens der MA 21 bzw. MA 19 offenbar doch nicht schutzzonenwürdig sein soll, bleibt gänzlich unverständlich, zumal sich der Bestand in diesem Gebiet seit 1996 kaum bis gar nicht verändert hat.
Kommandogebäude General Körner, Hütteldorfer Straße 126 (Fotos 1-3)
Die ehem. k. u. k. Infanterie-Kadettenschule wurde nach Plänen des Militär-Oberbauingenieurs Paul Acham von der Kasernenbauleitung des Ministeriums des Inneren 1897/98 erbaut. Das freistehende, viergeschoßige, monumentale ehem. Schulgebäude – über U-förmigen Grundriss – weist einen reichen Neorenaissance-Dekor samt Gliederung auf (Risalite, Attika, Rundbogenportal, korinthische Halbsäulen bzw. Pilaster, Ritterbüsten). Vorschlag: Im Sinne der Erhaltung des Gebäudes mit den Mitteln des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien dem Bestand genau anzupassen. Auch mögen in einer “Besonderen Bestimmung” (BB) die höchstzulässige Hauptgeschoßanzahl mit der bestehenden Anzahl der Hauptgeschoße (vier) beschränkt werden. Die aktuell vorgesehene Widmung geht in keiner Weise auf den Bestand ein.
Ehem. Offizierswohngebäude, Hütteldorfer Straße 128 (Foto 4)
Das dreigeschoßige Gründerzeitgebäude wird akzentuiert durch runde turmartige Ecklösungen (Palladiomotiv-Fenster), Risalite mit korinthischen Riesenpilastern und dorischem Säulenportikus. Im Gegensatz zum Hauptgebäude orientieren sich hier die Baufluchtlinien erfreulicher Weise an den Bestand. Vorschlag: Es wird vorgeschlagen die vorgesehene Höhenwidmung (Bauklasse III = 16 m) genau dem Bestand anzupassen, also ein wenig niedriger zu widmen.
Ehem. Mannschaftswohngebäude, Kendlerstraße 1 (Foto 5)
Das dreigeschoßige, neunachsige Gebäude mit kräftiger Nutung, Risaliten, Fensterädikulen und Attika orientiert sich in seiner reichen Gliederung und Außenerscheinung am Hauptgebäude. Die vorgesehene Widmung ignoriert völlig den Bestand (der Entwurf des Bebauungsplans sieht einen 5 Meter zurück versetzten Neubau vor). Offenbar beabsichtigt die Wiener Stadtplanung den Komplettabriss dieses historischen Gebäudes (Zitat Erläuterungsbericht, Seite 6: “Entlang der Kendlerstraße soll im Hinblick auf eine zukünftig angestrebte Struktur und Stadtgestalt unter Freihaltung eines 5 m tiefen Vorgartens Bauklasse III mit geschlossener Bauweise und 15 m Trakttiefe ausgewiesen werden”). Vorschlag: Um diesen historisch bedeutenden Bestand als wesentlichen Teil der Kasernen-Gesamtanlage zu sichern, wird vorgeschlagen sowohl die Baufluchtlinien als auch die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen. Auch möge wieder in einer “Besonderen Bestimmung” (BB) festgesetzt werden, dass Neubauten nur mit höchstens drei Hauptgeschoßen errichtet werden dürfen (= Bestand).
Ehem. Stall, Kendlerstraße 3 (Foto 6)
Das zweigeschoßige, neunachsige Gebäude, erbaut Ende des 19. Jahrhunderts, mit profilierter Fenstergliederung und dreiachsigem Mittelrisalit (Ecknutung und Dreiecksgiebel) ist – bei vorgesehener Widmung – im Bestand gefährdet. Gleich wie beim Objekt Kendlerstraße 1 ist hier die Baufluchtlinie um 5 Meter rückwärts nach Westen versetzt. Auch dieses Gebäude würde die Wiener Stadtplanung mit dem vorgesehenen Planentwurf zum Abriss freigeben (vgl. Erläuterungsbericht Seite 6, oben zitiert). Vorschlag: Es wird daher wieder vorgeschlagen sowohl die Baufluchtlinien als auch die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen und eine “Besondere Bebauungsbestimmung” (BB) auszuweisen (Es dürfen höchstens zwei Hauptgeschoße errichtet werden = Bestand).
Einfriedung (Foto 1 u. 7) Hütteldorfer Straße, Kendlerstraße, Spallartgasse, Leyserstraße
Das Kasernengelände wird entlang der Hütteldorfer Straße mit einem historischen Lanzengitterzaun abgegrenzt. An den drei übrigen Straßenfronten (Kendlerstraße, Spallartgasse und Leyserstraße) befindet sich eine fast vollständig erhaltene Ziegelmauer. Gemäß Bebauungsstudie aus 2009 der MA 21 A “sollte der parkartige Charakter mit seinen prägenden Freiraumelementen erhalten bleiben.” (Zitat Erläuterungsbericht, Seite 4). Im Sinne der Erhaltung des Parkcharakters könnte auch eine weitgehende Erhaltung der Umfassungsmauer einen Beitrag zur zukünftigen Lesbarkeit der Geschichte und der Dimension des historischen Parkarals leisten. Vorschlag: Es wird angeregt den weitgehenden Bestand der Umfassungsmauer zu gewährleisten (z.B.. mittels Schutzzonenausweisung).
Vorschlag: Weiters wird vorgeschlagen für die von uns empfohlene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
All die hier genannten Vorschläge und Empfehlungen sollen der Altstadterhaltung und der “Gewährleistung des Bestandes von Gebieten, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind,” dienen und Anreize für Abbruch und Neubau vermeiden.
Abschließend muss bemängelt werden, dass die im Erläuterungsbericht auf Seite 8 erwähnte “Beilage 1” im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird und somit der Inhalt des genannten Antrags im Dunkeln bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216
Beilagen:
Foto 1: Kommandogebäude General Körner
Foto 2: Kommandogebäude General Körner, Detail unten
Foto 3: Kommandogebäude General Körner, Detail oben
Foto 4: Ehem. Offizierswohngebäude, Hütteldorfer Straße 128
Foto 5: Ehem. Mannschaftswohngebäude, Kendlerstraße 1
Foto 6: Ehem. Stall, Kendlerstraße 3
Foto 7: Einfriedung Kasernenmauer nördlich Leyserstraße 2
Foto 8: Schutzzonenplan Wien 1996: blau markiert die General-Körner-Kaserne
- Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 288f. u. 287
An die
ergeht in Kopie an:
-
die Bezirksvorstehung Penzing
- an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 14. Bezirk