Bregenz

Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten bleiben! 27.09.2016

Initiative Denkmalschutz: Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten werden!

Die Stadt Bregenz wird aufgefordert ihre Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen!

Die Villa Freudeck in der Blumenstraße 3 (erbaut ca. 1895; Architekt Georg Baumeister) soll der Spitzhacke zum Opfer fallen. Doch gerade diese Villa ist im Kontext der umgebenden historischen Villen am Ölrain (Stichwort: “Ensemble”) eindeutig erhaltenswert. Dies bestätigt auch das aktuell gültige Räumliche Entwicklungskonzept (REK) aus 2008, das sich die Stadt Bregenz selbst verordnet – respektive beschlossen – hat.

Initiative Denkmalschutz: Die Stadt Bregenz ist für Orts- und Stadtbildschutz verantwortlich!

Die Villa Freudeck (oder “Höll”) in der Blumenstraße 3 ist Teil des 1892-1906 enstandenen Villenensembles des Architekten Georg Baumeister (1852-1927), zu dem die Villa Fünfland (Wolfeggstraße 15, erb. 1892-95), die Villa Wolfegg oder Klaubert (Blumenstraße 1, erb. 1905; steht sogar als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz), die Villa Säntis oder Wolfrum (Blumenstraße 2, erbaut 1906) sowie die Villa in der Blumenstraße 5 (ehem. evangelisches Pfarrhaus, heute Methodistenkirche, erb. nach 1903) gehört. Dieses Villenensemble am Ölrain ist im Sinne des Orts- und Stadtbildschutzes als Gesamtes unzweifelhaft erhaltenswert. Und auch im REK 2008 wird ausdrücklich die Erhaltungswürdigkeit der Villen am Ölrain und die Wichtigkeit der Erstellung von entsprechenden Bebauungsplänen zu deren Schutz festgehalten (S. 15). So sind im Kapitel B.5 “Identitätsstiftendes Stadtbild” unter Punkt B.5.1. “Alte, wertvolle Ensembles und Einzelobjekte in ihrem Bestand und Erscheinungsbild schützen” im Konkreten als Maßnahme festgelegt, “Villen und die sie umgebenden Gartenanlagen durch Parkschutz und durch die Erstellung von Bebauungsplänen schützen (Ölrain, Josef-Huter-Straße, Belruptstraße).

Die Stadtpolitik kann Villa durch Erstellen eines entsprechenden Bebauungsplanes retten!

Umso unverständlicher daher die Behauptung des Bürgermeisters Markus Linhart, dass “nur der Denkmalschutz das Gebäude retten könne” (VN, 7.9.2016). Wozu gibt es dann das Räumliche Entwicklungskonzept für Bregenz samt konkreter Handlungsanweisungen? Aus diesem Grund fordert der Verein Initiative Denkmalschutz alle verantwortlichen Politiker und Behörden, insbesondere den Stadtrat und den Ausschuss für Bauangelegenheiten von Bregenz, auf, einen Bebauungsplan im Sinne des REK und der Erhaltung der Villa in der Blumenstraße 3 zu beschließen.

Villen am Ölrain erhaltenswert – Bundesdenkmalamt kann nur bedingt handeln!

Das Bundesdenkmalamt hat vorwiegend die Aufgabe, Objekte und Ensembles mit “überregionaler” Bedeutung unter Schutz zu stellen, um einen “Verlust” bzw. “eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht”(!) zu verhindern (vgl. § 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz). Da die Villen am Ölrain vom REK 2008 als erhaltenswert eingestuft werden, die Villa Wolfegg unter Denkmalschutz steht und die Villa Fünfland vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sogar als “besonders erhaltenswert” eingestuft wurde, sollte auch das Bundesdenkmalamt eine Prüfung auf Denkmalwürdigkeit des gesamten Villenensembles (und nicht nur als Einzeldenkmal Blumenstraße 3) prüfen. Nichtsdestotrotz ist die Stadt Bregenz jetzt vorrangig zum Handeln aufgefordert, um auch zu zeigen, dass das Bekenntnis zum Orts- und Stadtbildschutz nicht nur leere (REK verschriftlichte) Versprechungen darstellt.

Foto: böhringer friedrich, CC BY-SA 2.5, Wikipedia

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216 bzw. 0676 / 740 43 27