AKTUELLE BERICHTE

1170 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8180, Ottakringer Str., Helblingg., Bergsteigg., 09.03.2017

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8180, 17. Bezirk Hernals, Katastralgemeinde Hernals

Für das Gebiet zwischen Ottakringer Straße, Bergsteiggasse, Geblergasse und Helblinggasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Konkret wird vorgeschlagen die Gründerzeithäuser Helblinggasse 5-11, Geblergasse 41 (Ecke Bergsteiggasse 20) sowie das Doppelhaus Bergsteiggasse 14-16 als Schutzzone zu widmen. (Auch der Fachbeirat schlägt in seiner Stellungnahme die Erhaltung des Gründerzeithauses Helblinggasse 5 vor (“soll überprüft werden”), nachdem der Abbruch dieses Objekts auf Grund der geplanten Änderungen der Bebauungsbestimmungen zu erwarten ist; vgl. auch Erläuterungsbericht Seite 5.) Ebenso schutzzonenwürdig ist das Gründerzeit-Eckhaus Ottakringer Straße 48 (Ecke Bergsteiggasse 2). Diese Objekte finden alle im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes Erwähnung. Nach den Abbrüchen der ebenso im Dehio-Handbuch (aus 1996) erwähnten Häusern Bergsteiggasse 4, 6, 18 sowie Helblinggasse 13 wäre dies ein notwendiger und moderater Vorschlag einer Schutzzonenausweisung, auch im Sinne des “Schutzzonenplan Wien” des Magistrats (MA 19?; Grundlagen für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996), die das gesamte Plangebiet als “Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit” ausgewiesen hat.

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Bregenz

Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten bleiben! 27.09.2016

Initiative Denkmalschutz: Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten werden!

Die Stadt Bregenz wird aufgefordert ihre Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen!

Die Villa Freudeck in der Blumenstraße 3 (erbaut ca. 1895; Architekt Georg Baumeister) soll der Spitzhacke zum Opfer fallen. Doch gerade diese Villa ist im Kontext der umgebenden historischen Villen am Ölrain (Stichwort: “Ensemble”) eindeutig erhaltenswert. Dies bestätigt auch das aktuell gültige Räumliche Entwicklungskonzept (REK) aus 2008, das sich die Stadt Bregenz selbst verordnet – respektive beschlossen – hat.

Initiative Denkmalschutz: Die Stadt Bregenz ist für Orts- und Stadtbildschutz verantwortlich!

Die Villa Freudeck (oder “Höll”) in der Blumenstraße 3 ist Teil des 1892-1906 enstandenen Villenensembles des Architekten Georg Baumeister (1852-1927), zu dem die Villa Fünfland (Wolfeggstraße 15, erb. 1892-95), die Villa Wolfegg oder Klaubert (Blumenstraße 1, erb. 1905; steht sogar als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz), die Villa Säntis oder Wolfrum (Blumenstraße 2, erbaut 1906) sowie die Villa in der Blumenstraße 5 (ehem. evangelisches Pfarrhaus, heute Methodistenkirche, erb. nach 1903) gehört. Dieses Villenensemble am Ölrain ist im Sinne des Orts- und Stadtbildschutzes als Gesamtes unzweifelhaft erhaltenswert. Und auch im REK 2008 wird ausdrücklich die Erhaltungswürdigkeit der Villen am Ölrain und die Wichtigkeit der Erstellung von entsprechenden Bebauungsplänen zu deren Schutz festgehalten (S. 15). So sind im Kapitel B.5 “Identitätsstiftendes Stadtbild” unter Punkt B.5.1. “Alte, wertvolle Ensembles und Einzelobjekte in ihrem Bestand und Erscheinungsbild schützen” im Konkreten als Maßnahme festgelegt, “Villen und die sie umgebenden Gartenanlagen durch Parkschutz und durch die Erstellung von Bebauungsplänen schützen (Ölrain, Josef-Huter-Straße, Belruptstraße).

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Hitler Geburtshaus vor Zerstörung? Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! 19.09.2016

Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt!

Nun ist es ausgesprochen: “Vollständige Beseitigung” des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes “Enteignungsgesetz” ermöglicht werden!

Wien/Braunau (OTS) – Am 12. Juli war Hitlers Geburtshaus Thema im Ministerrat. Nach diesem sprach Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) “von praktischen Problemen, die sich durch den Denkmalschutz ergäben”, und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) stellte überhaupt gleich fest, dass “das Gebäude aus diesem Grund nicht abgerissen werden könne” (APA). Wissen die Herren nicht wovon sie reden? Kennen die Vertreter der Bundesregierung den eigenen(!) Gesetzesentwurf nicht? Denn in der aktuellen Regierungsvorlage wurde – im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf für die Öffentlichkeit – eine eindeutige juristische Klarstellung getroffen: die “vollständige Beseitigung” ist mitumfasst. War somit von langer Hand geplant, die Öffentlichkeit ganz gezielt zu täuschen? Die Chronologie der Ereignisse lässt dies vermuten! (OTS 27.5.: Bundesministerium für Inneres verschweigt den Denkmalschutz-Aspekt. Parlamentskorrespondenz (17.7.): “Auch ein Abriss des Gebäudes kommt (…) in Frage, auf Belange des Denkmalschutzes muss keine Rücksicht genommen werden”.) Die Initiative Denkmalschutz fordert: Würdiges Gedenken an die NS-Schreckensherrschaft und(!) Erhaltung dieses Altstadthauses!

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