AKTUELLE BERICHTE

1140 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8063E, Penzing: Linzer Straße, Bergmillergasse, 4. Juni 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien

Für das Gebiet zwischen Keißlergasse, Bergmillergasse, Christine-Enghaus-Weg, Linzer Straße, Stockhammerngasse, Helene-Odilon-Gasse und Weinfeldweg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.

Im Plangebiet befinden sich 2 unter Denkmalschutz stehende Objekte (Linzer Straße 417 und 419), diese sind jedoch “nur” vermutlich(!) denkmalschutzwürdig (gemäß § 2a (Bundes-)Denkmalschutzgesetz), eine abschließende Prüfung über die Schutzwürdigkeit fehlt.

Die historisch erhaltenswerten Objekte, bei denen oben angeführte Vorschläge umgesetzt werden sollen, sind:

Linzer Straße 415 (in Schutzzone gelegen), 3geschoßiges späthistoristisches Eckhaus mit zeittypischem, gut erhaltenen Fassadendekor, erbaut 1911 von Matthäus Bohdal. Die bestehende Geschoßanzahl soll im Bebauungsplan festgeschrieben werden (“BB”).

Kindergarten in der Linzer Straße 417 (in Schutzzone gelegen; vermutlich denkmalschutzwürdig, § 2a Denkmalschutz). Ein einstöckiger, breit gelagerter, leicht geknickter traufständiger Bau mit genutetem Erdgeschoß, im 1. Stock mit Lünetten über den Fenstern. gartenseitig verglaste Holzveranda aus dem 4. Viertel des 19. Jahrhunderts. Hier mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angeglichen sowie die bestehende Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung festgeschrieben werden (“BB”). Die geplante Höhenwidmung (Bauklasse II = 12 Meter) ist augenfällig zu hoch, diese soll ebenso dem Bestand exakt angepasst werden.

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Stellungnahme Planentwurf 8082 Ottakring: Seeböckg., Seitenbergg., 10.4.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8082, Kat.G. Ottakring, 1160 Wien

Für das Gebiet zwischen Seeböckgasse, Seitenberggasse, Degengasse und Vorortelinie

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Im Plangebiet befinden sich viele gründerzeitliche Bauten mit gut erhaltenen Fassaden (besonders erhaltenswerte Häuser: Wilhelminenstraße 67, Heigerleinstraße 20-22, Seeböckgasse 47).

Schutzzone: Degengasse – Heigerleinstraße – Seitenberggasse

1160  WienEs wird vorgeschlagen für folgende Häuser, die gemeinsam ein zusammenhängendes Ensemble bilden, eine Schutzzone zu widmen: Degengasse 50 bis 56 (Ecke Heigerleinstraße 13 ), sowie für die Häuser Heigerleinstraße 18 bis 34A, Wilhelminenstraße 68 bis 72, Wilhelminenstraße 67 bis 69 (Ecke Heigerleinstraße 23 ). Ebenso die Häuser Seitenberggasse 17 bis 27 (siehe Foto; Ecke Wilhelminenstraße 61 ).

Im Achleitner-Buch davon beschrieben:

  • Heigerleinstraße 20-22 (siehe Foto): Bauherr: Josef Wiesgrill, Entwurf: Wenzel König, 1906 (S. 165)
  • Wilhelminenstraße 67 (=Heigerleinstraße 28 , siehe Foto): Bauherr: Altine Gmeiner, Entwurf und Architekt Josef Schwarz, 1910 (S. 169)

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1220

Anlässlich Hopf-Haus Demo: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild, 4.4.2014

Initiative Denkmalschutz: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild? )

Hopf-Haus: Anlässlich der Demo am 5.4.2014 gegen Abriss

Das einstöckige Hopf-Haus in Wien-Kagran, ein wunderschönes Beispiel für den “Baumeister-Jugendstil” in Transdanubien, soll abgerissen werden und einem 6geschoßigen Wohnungsneubau weichen. Das vom Stadtbaumeister Josef Hopf 1905-06 erbaute Haus zeichnet sich durch seine reizvolle, dekorative Fassade in secessionistischen bzw. Neoempire-Formen aus. Falls die Demonstration morgen, Samstag “Gegen den Abriss des Hopf-Hauses” (5. April, 14-15 Uhr direkt vor dem Hopf-Haus, Donaufelder Straße 241; vgl. Facebook-Gruppe) den geplanten Abriss nicht mehr verhindern kann, sind die Verantwortlichen schnell ausgemacht: Es war wieder einmal die Untätigkeit sowohl der Wiener Stadtregierung als auch der Bezirksvertretung Donaustadt.

Fordert die Untätigkeit von Gemeinde und Bezirk drei Opfer in Kagran?

Diese beiden Institutionen haben es nämlich verabsäumt sich zeitgerecht für den Schutz der historisch wertvollen Häuserzeile an der Donaufelderstraße einzusetzen. 2004/05 wäre der richtige Zeitpunkt dafür gewesen. Damals wurde der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen (24. Mai 2005; Plandokument 7482). Und der Bezirk Donaustadt hat in seiner Stellungnahme zum Planentwurf, die wesentlichen Einfluss auf den Beschluss im Gemeinderat hat, keinen Wunsch im Sinne der Erhaltung geäußert (mehrheitlicher Beschluss in der Bezirksvertretungssitzung vom 2. Dezember 2004): Es wurde weder eine Schutzzone noch eine niedrigere Bauhöhenwidmung vorgeschlagen, beides wesentliche Instrumente, die den Erhalt gesichert und den Anreiz zum Abriss und Neubau vermieden hätten.

Donaufelderstraße 217 und 219 die nächsten Opfer?

Nach dem Hopf-Haus könnten zwei weitere historische Gebäude in der Donaufelderstraße die nächsten Opfer sein: Beim Haus Donaufelderstraße 217 mit secessionistischem Fassadendekor, prangt aktuell schon ein Werbeplakat für einen Wohnungsneubau, ebenso beim Nachbarhaus aus der gleichen Bauepoche.

Spätestens seit 1996 war die Erhaltenswürdigkeit bekannt!

Bereits 1996 hat die Stadt Wien im Rahmen ihres Schutzzonenmodells Gebiete definiert, die “mit hoher Wahrscheinlichkeit” als schutzzonenwürdig eingestuft werden konnten, darunter waren auch die betroffenen Häuser. Geschehen ist leider – wie man sieht – nichts.

Wann werden Gemeinde und die Bezirke endlich tätig?
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist das entscheidende Schutzinstrument

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