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Linzer Eisenbahnbrücke – Denkmalschutzaufhebung durch Bundesdenkmalamt, 9. 8. 2013
/ Presseaussendungen /Oberösterreich / Linz von IDM_adminInitiative Denkmalschutz zu Denkmalschutzaufhebung Linzer Eisenbahnbrücke:
Landeshauptmann Pühringer ist aufgefordert die Entscheidung des Bundesdenkmalamtes zu beeinspruchen!
Oberösterreich, Linz – Nach dem gestrigen Bekanntwerden, dass der Denkmalschutz für die Linzer Eisenbahnbrücke aufgehoben werden soll, ist nun der Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am Zug und aufgefordert die 14tägige Einspruchfrist gegen den Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu nutzen und gegen diesen zu berufen. Von allen anderen Parteien wie die ÖBB, die die Denkmalschutzaufhebung betreiben, und die Stadt Linz, die sich öffentlich gegen die Erhaltung ausgesprochen hat, sind wohl keine Einsprüche zu erwarten. Besondere Brisanz kommt in diesem Zusammenhang der Stellungnahme des Denkmalbeirates zu, der die Sachlage zu prüfen hatte. Dieses Gremium ist vor einer Bewilligung zur Zerstörung eines Denkmals zu hören (§ 5 Abs. 5 Denkmalschutzgesetz/DMSG).
Inititiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Offenlegung des Denkmalbeiratsprotokolls
Unser Verein fordert die sachliche, öffentliche Diskussion über die Erhaltungsmöglichkeit der Linzer Eisenbahnbrücke, insbesondere da die Erhaltung von Kulturgut “im öffentlichen Interesse” gelegen ist. Gemäß Verordnung über den Denkmalbeirat (BGBl. II Nr. 572/2003) kann der Denkmalbeiratsbericht veröffentlicht werden (§ 13 Abs. 3). Wenn es stimmt, dass der Denkmalbeirat für die Erhaltung der Linzer Eisenbahnbrücke eingetreten ist, dann hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, wieso das Bundesdenkmalamt (BDA) hier zu einer anderen Entscheidung gekommen ist, insbesondere als dem Denkmalbeirat eine wesentliche Hilfestellung zur Entscheidungsfindung des Denkmalamtes zukommt. Absolute Transparenz ist das Gebot der Stunde.
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Ehem. Wirtschaftsgebäude Schloss Wilheminenberg, Stellungnahme zu Planentwurf 8066, 16.6.2013
/ Presseaussendungen /Wien 1160, Ottakring von IDM_adminStellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8066, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring
Für das Gebiet Savoyenstraße 1-1a
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Im Plangebiet befinden sich in der Savoyenstraße 1 die ehem. Wirtschaftsgebäude des Schlosses Wilheminenberg, die heute das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie enthalten (FIWI). Der langgestreckte, mehr oder weniger in U-Form angelegte 2geschoßige Baublock mit Fachwerkauflagen im Obergeschoß und verbretterten Zwerchgiebeln wurde um 1900 erbaut (lt. Dehio um 1890, lt. Erläuterungsbericht 1908). Die Gebäude (Grundstücksnummer 213/3) stehen gemäß Verordnung §2a Denkmalschutzgesetz “unter Denkmalschutz”, d. h. eine Wahrscheinlichkeit der Schutzwürdigkeit ist zu erwarten, eine verfahrensmäßige Prüfung des Denkmalschutzstatus durch das Bundesdenkmalamt steht jedoch noch aus (Bescheid fehlt). Im Sinne der Sicherung des Bestandes wird daher vorgeschlagen die äußeren Baufluchtlinien bei den ehem. Wirtschaftsgebäuden wie im aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus 1999 zu belassen. Darüber hinaus mögen zum Innenhof hin ebenso Baufluchtlinien gemäß Bestand ausgewiesen werden. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehene großflächige Ausweisung von 50 % Bebaubarkeit (BB1) nimmt keinerlei Rücksicht auf den historischen Bestand und ist daher abzulehnen. Bei einer allfälligen negativen Prüfung durch das Bundesdenkmalamt können die für die Stadt Wien historisch wertvollen ehem. Wirtschaftsgebäude gänzlich abgerissen werden. Es wird daher zusätzlich vorgeschlagen für die ehem. zum Schloss Wilheminenberg gehörenden Wirtschaftsgebäude gemeinsam mit dem außerhalb des Planentwurfs liegenden Schloss in der Savoyenstraße 2 eine Schutzzone auszuweisen. Weiterlesen
Ottakring (u.a. Hasnerstraße, Hyrtlgasse) – Stellungnahme zu Planentwurf 7469E, 13.6.2013
/ Presseaussendungen /Wien 1160, Ottakring von IDM_adminStellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7469E, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring
Für das Gebiet zwischen Hasnerstraße, Hyrtlgasse, Koppstraße und Ganglbauergasse
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Es wird empfohlen für folgende Gründerzeithäuser eine Schutzzone zu widmen: Koppstraße 58, Hyrtlgasse 19-21 und Ganglbauergasse 20 sowie für Hyrtlgasse 25-29, Hasnerstraße 59-63 und Ganglbauergasse 26-28. Diese Schutzzonenbestimmung erachten wir insbesondere deshalb als wichtig, da durch die im Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Bebauungstiefe von 12 auf 14 Meter Trakttiefe neben “Anreize für die Sanierung” auch “Anreize für den Neubau” geschaffen werden sollen (vgl. Erläuterungsbericht Seite 4). Die “Anreize für den Neubau” sollten jedoch bei den genannten Objekten auf Grund der großteils gut erhaltenen streng- bis späthistoristischen Fassadengestaltung hintangehalten werden (vgl. Dehio-Handbuch, Hrsg. Bundesdenkmalamt). Weiterlesen