AKTUELLE BERICHTE

Initiative Denkmalschutz: Bankrott des Denkmalschutzes in Gries/Brenner – keine Schutzabdeckung nach 1 Jahr

APA-OTS-Presseaussendung, 10. Mai 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Architektur, Tirol, Politik, Recht, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Totalbankrott des Denkmalschutzes in Gries am Brenner. Ein Jahr nach Brand noch immer keine Schutzabdeckung

Komplettes Behördenversagen in Tirol, dem auch das neue Denkmalschutzgesetz (ab 1.9.) nichts entgegen setzt. Skandalöse Auskunftsverweigerung durch Bezirksverwaltungsbehörde!

Wien (OTS) – Morgen, Samstag, den 11. Mai, jährt sich der Brand beim denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries, und noch immer steht das Dach offen. Somit konnten ganze 12 Monate(!) lang ungehindert Regen, Schnee und Frost dieses Kulturerbe schädigen.

Unfassbar: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt! Die Behörden haben es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung für das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem im Sterben liegenden Intensivpatienten wird seit einem ganzen Jahr(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt ein Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen? Es braucht dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz. Die Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” unseres Vereins ist aktuell im Petitionsausschuss in Bearbeitung.

Chronologie des Behördenversagens: Gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits bei “Gefahr im Verzug” – also wohl schon unmittelbar nach dem Brand – von sich aus handeln müssen, doch man wartete auf das Bundesdenkmalamt, das erst am 4.10. den formalen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen an die BH Innsbruck (zuständige BVB), gestellt hat. Und auch diese kommt kaum in die Gänge, um ein akut gefährdetes Kulturdenkmal zu retten.

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck verweigert Auskunft. Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen zu lesen waren, wollte unser Verein es genau wissen und fragte nach. Doch während das Denkmalamt problemlos das Datum der Antragstellung nannte, weigerte sich die BH Innsbruck, uns das konkrete Datum des Einlanges bei ihr zu nennen.

Initiative Denkmalschutz beeinsprucht Auskunftsverweigerung. Unser Verein hat nun auf unser Auskunftsbegehren vom 2.1. den ablehenden Bescheid vom 12.3. beim Landesverwaltungsgericht Tirol beeinsprucht. Schon vor 10 Jahren hat die Initiative Denkmalschutz in einer ähnlichen Angelegenheit in Wien vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Wettlauf mit der Zeit. Nach vielversprechenden Medienberichten könnte eine Schutzabdeckung beim Gasthaus Weißes Rössl kurz bevor stehen; doch da der Eigentümer am 6.11. letzten Jahres gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt hat, ist weiterhin mit dem Schlimmsten zu rechnen!

Eine Aufhebung des Denkmalschutzes wäre ein Fanal für die österreichische Denkmalpflege und könnte eine negative “Vorbildwirkung” für weitere gefährdete Kulturdenkmäler haben. So brannte es vor wenigen Wochen (7.4.) zum wiederholten Male in den denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat bei Wien (NÖ). Umso wichtiger ist es daher, das “Weiße Rössl” mit allem Engagement seitens Behörden und Politik vor dem endgültigen Verfall zu retten.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendung vom 4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Ein Jahr danach

APA-OTS-Presseaussendung, 3. April 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Kärnten/Termin/Architektur/Kultur/Politik

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Mo., 8.4.: Kann das neue Denkmalschutzgesetz unser Kulturerbe retten?

Am 20.3. wurde die umfassende Novelle zum Denkmalschutzgesetz im Nationalrat beschlossen. Was bedeutet dies für das Hotel Wörthersee in Klagenfurt und Österreichs Kulturerbe allgemein?

Wien (OTS) – Mit 1. September soll das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft treten. Bisher wurden zu viele denkmalgeschützte Gebäude konsequenzlos dem Verfall überlassen. Im neuen Denkmalschutzgesetz wird jetzt erstmals eine Erhaltungspflicht eingeführt (bisher galt nur ein Verbot der aktiven Zerstörung); auch wird das Budget des Bundesdenkmalamtes deutlich aufgestockt. Ist das nun die lang ersehnte Rettung für das verfallene Hotel Wörthersee? Doch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen zum Denkmalschutzgesetz (u.a. von unserer Initiative Denkmalschutz) zeigen auch mögliche Schwächen des Gesetzes auf. Dazu haben die beiden Vereine Initiative Denkmalschutz und Ein Ziegel trägt Geschichte (Bürgerinitiative zur Rettung des Hotels Wörthersee) eine parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” anlässlich der letztjährigen Diskussionsveranstaltung zum Hotel Wörthersee gestartet. Die parlamentarische Bürgerinitiative (eine Art “Bundes-Petition”) wird gerade vom Parlament behandelt. Interessierte Bürger:innen sind eingeladen, diese mit ihrer Online-Unterschrift zu unterstützen.

Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter?
DISKUSSIONSVERANSTALTUNG. Anlässlich des Verfalls des „Hotel Wörthersee“ in Klagenfurt wird über den aktuellen Zustand des in der Ostbucht des Wörthersees gelegenen Gründerzeitjuwels und über mögliche Rettungsszenarien diskutiert, dies auch im Kontext weiterer gefährdeter Kulturgüter in Kärnten (z.B. Schloss Waldenstein [Wikipedia] in Wolfsberg ; Schrotturm in Klagenfurt; Gasthaus Pichler in Federaun, Villach; oder die beiden nicht denkmalgeschützten Gebäude Ratsch-Thresl-Hof in Klagenfurt [Lendgasse 4] und das Brunnwirthaus in Grades).

AM PODIUM (u.a.): Sabine Biedermann und Barbara Hofer (Obfrau u. Stv.) vom Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee („Ein Ziegel trägt Geschichte“) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich

Datum: [Montag] 08.04.2024, 18:30 – 21:00 Uhr

Ort: VENTIL kultur raum
Kardinalplatz 1, 9020 Klagenfurt, Österreich

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

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Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Weitere Kulturgutverluste drohen!

APA-OTS-Presseaussendung, 20. März 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Nationalrat/Parlament/Recht/Architektur/Kultur

Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen!

Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben!

Wien (OTS) – Unbestritten gibt es im neuen Denkmalschutzgesetz Verbesserungen (z.B. im Haftungsrecht), doch eine umfassende Erhaltungspflicht, wie angekündigt, wird es nicht geben. Denn sobald eine Erhaltung als “wirtschaftlich unzumutbar” beurteilt wird, kann sofort abgerissen werden (§ 5 Abs. 5 Zerstörungsbewilligung). Ein Abwarten auf “bessere Zeiten” oder “neue Eigentümer” für ein im Verfall befindliches Denkmal – so wie bisher – wird damit ausgeschlossen. Auch bleibt offen, ob Österreich endlich die so wichtige Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes) ratifzieren wird, die die unbedingte Erhaltungspflicht vorsieht. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben das Abkommen nur fünf noch immer nicht ratifiziert: Österreich, Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich bereits mit einer Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben.

Historische Gärten: Österreich bleibt europäisches Schlusslicht

Hier bleibt Österreich absolutes Schlusslicht in Europa, da weiterhin die “gestaltete Natur” grundsätzlich nicht als Kulturdenkmal anerkannt wird. Es wurde schmerzlich verabsäumt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Änderung herbeizuführen. Nur mittels Verfassungsbestimmung können derzeit die allerwichtigsten historischen Gärten unter Schutz gestellt werden; doch von den 56 Park- und Gartenanlagen sind bis heute nur 30 rechtskräftig unter Schutz, da bei den restlichen privaten Gartenanlagen der Eigentümer weiterhin freiwillig(!) zustimmen muss (§ 1 Abs. 12).

Zerstörungen während laufender Unterschutzstellungsverfahren

Zu viele Denkmale wurden in letzter Zeit während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens zerstört. Eine sofortige (vorläufige) Unterschutzstellung mit Beginn jeder Denkmalprüfung bleibt ein wichtiges Desiderat. Deswegen hat unser Verein die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, die derzeit im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt wird (64/BI).

Umgebungsschutz für Denkmäler quasi nicht vorhanden

Die Erscheinung eines Kulturdenkmals wird wesentlich durch die Umgebung bestimmt, doch der so genannte Umgebungsschutz ist viel zu schlecht verankert bzw. zahnlos, da dieser nur auf Nebensächlichkeiten wie etwa Reklameschilder u.ä. abzielt (§ 7).

Bürgerbeteiligung: Zivilgesellschaft bleibt ausgeschlossen

Der Denkmalschutz liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es kann nicht sein, dass immer vom „öffentliche Interesse“ gesprochen wird, die Öffentlichkeit de facto aber von allen Verfahren ausgeschlossen bleibt (sogar die Möglichkeit der Einbeziehung von Vereinen im Denkmalbeirat wurde jetzt aus dem Gesetz gestrichen! Vgl. § 15). Dies öffnet politischen Interventionen Tür und Tor, wie das traurige Fallbeispiel Zerstörung des Seebahnhofs in Gmunden/OÖ 2010 gezeigt hat (vgl. Denkmail-Zeitschrift Nr. 8). Es ist ein Gebot der Stunde, die Bürgerbeteiligung ganz allgemein zu stärken, inbesondere auch unter dem Aspekt der von Österreich ratifizierten Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft). Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe.

Sicherungsmaßnahmen: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt!

Die Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug scheinen im Gesetz ausreichend geregelt (§ 31), die Praxis zeigt aber, dass hier entscheidende Schwachstellen vorhanden sind, die dringend geschlossen werden müssen (Problem Bezirksverwaltungsbehörde?). Dazu bedarf es zuvor einer grundlegenden Analyse, am besten am ganz aktuellen Fallbeispiel Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner (Tirol). Seit dem Brand am 11. Mai letzten Jahres wurde es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung füŕ das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem Intensivpatienten wird seit über 10 Monaten(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen?

So kann sich die Initiative Denkmalschutz den Ausführungen der SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek vom 12.3. (anlässlich des Kulturausschusses) nur anschließen: “Es gab 118 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Kritikpunkten, die Großteiles nicht berücksichtigt wurden. Auch wurde verabsäumt, Betroffene und Expert*innen vorzeitig einzubeziehen. Das Ergebnis ist eine Novelle, die keinen Grund für Freude darstellt – ein Neustart wäre besser“.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at