AKTUELLE BERICHTE

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Denkmalschutz-Skandal in Pressbaum! – Jugendstilvilla Seewald ein Opfer der Politik?

Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Pressbaum! Jugendstilvilla Seewald ein Opfer der Politik?

St. Pölten (OTS) – 2007 wurde die 1898 erbaute Villa Seewald in Pressbaum (Krumpöckgasse 3) als ein “sehr seltener Vertreter der für die Cottagebewegung charakteristischen Landhausarchitektur” (Zitat Bundesdenkmalamt) unter Denkmalschutz gestellt. Mit dem “Karfreitagsbescheid” des Bundesministeriums für Kunst und Kultur vom 22. April wurde jetzt der Denkmalschutz überraschend aufgehoben.

Bescheid überprüfen: Appell an Bürgermeister und Landeshauptmann

Noch 2010 hat sich der Denkmalbeirat, ein Gremium facheinschlägiger Wissenschafter zur Beratung des Bundesdenkmalamtes – auch unter Berücksichtigung der Gebäudeschäden – klar für die Beibehaltung des Denkmalschutzes ausgesprochen.

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Breitenlee

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 B – Plan Nr. 7905) im 22. Bezirk, Kat. G Breitenlee

für das Gebiet zwischen Rautenweg, Schukowitzgasse, Linienzug 1-3, Schukowitzgasse, Stadlbreiten, An der Neurisse, Breitenleer Straße und Linienzug 4-5

Wien, den 16. März 2011

An die Bezirksvorstehung von Donaustadt
An die Mitglieder des Bauausschusse der Bezirksvertretung Donaustadt

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten kein Anreiz für Abbruch und Neubau gegeben.

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum geplanten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Flächenwidmungsplan: Plan Nr. 3 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T),  3360 (T)
Bebauungsplan: Plan Nr. 4 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T), 3360 (T)

Der Verein Initiative Denkmalschutz hat – nach einem am 23. Oktober durch­geführten Lokalaugenschein – folgende Stellungnahme gegenüber dem Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau abgegeben:

Im Plangebiet liegt das Schloss Gainfarn samt Schlosspark. Das Schloss wurde 1816 unter Verwendung älterer Bauteile errichtet, 1929 ergänzt und nach 1955 als Schule adaptiert. Der ursprünglich barocke Garten wurde nach 1800 um etwa das drei- bis vierfache erweitert und durchgehend im „englischen Stil“ als Land­schafts­garten mit verästeltem Wegenetz und wei­ten Wiesenflächen mit Ge­hölzen ausge­staltet.

Der Landschaftsgarten hat sich beinahe in seiner gesamten Größe erhalten und ist bis heute im Gelände – trotz Verwahrlosung und Adaptierungen in den Nachkriegs­jahrzehnten (wie bei zahllosen historischen Gärten in Österreich geschehen) – deutlich in der Vegetation spürbar und im Gelände ablesbar. Somit ist die untrenn­bare Einheit Schloss und Schlosspark als Kulturdenkmal Schlossanlage (-ensemble) bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben und als Einheit im Sinne der Denkmal- und Ortsbildpflege schützenswert. Gerade in der Gartendenkmalpflege ist es üblich, deutlich sensiblere Maßstäbe als in der Bau­denk­malpflege anzulegen, da die Natur einem ständigen Wandel unterliegt.