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Friedlhube aus 17. Jh. (Graz-Ries): Abriss statt Denkmalschutz

Das alte Mühlenhaus im Stiftingtal im 10. Grazer Bezirk Ries soll in Bälde abgerissen werden. Das Bundesdenkmalamt konnte keine Erhaltungswürdigkeit im Sinne des (strengen) Denkmalschutzgesetzes feststellen. Jetzt soll die alte, so genannte Friedl-Hube, das ehemals zu einer Mühle gehörige Gebäude aus dem 17. Jahrhundert, einem Wohnprojekt weichen. Der Eigentümer hätte das Gebäude in der Stiftingtalstraße 57 gerne an jemanden verkauft, der das Gebäude erhalten hätte, doch fand sich kein einziger Interessent. Dabei handelt es sich um das einzige erhaltene derartige historische Mühlengebäude an einem Bach in Graz. Die Bauverhandlung für einen Neubau wurde für den 26. November angesetzt. GRAZER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://grazer.at/de/Zxktv9HC/wohnprojekt-statt-denkmalschutz-altes-grazer-wird

Jetzt wird befürchtet, dass sich die im selben Besitz stehende 1908 erbaute secessionistesche Villa in der Stiftingtalstraße 65 ebenso abgerissen werde könnte. Siehe: https://baugeschichte.at/Stiftingtalstra%C3%9Fe_65 (vgl. Dehio Graz, Wien 1979, Seite 217)

Tafel beim Eingang Friedlhube in Graz-Ries

Tafel beim Eingang zur Friedlhube (Stiftingtalstraße 57), Foto: Mai 2019, (c) Peter Laukhardt, CC-by-sa 4.0, Baugeschichte.at

Zur Geschichte der ehem. Friedl-Hube (Baugeschichte.at): “Zur Friedlhube soll zu Beginn des 17. Jhs. zunächst eine Mühle, später eine Schmiede des Deutschen Ritterordens gehört haben, sagt eine Tafel beim Eingang. Das gut erhaltene Gebäude ist mit seinem steilen Schopfwalmdach ein typischer Bau des 17. Jahrhunderts. Bei Restaurierungsarbeit[en] wurden 1986 in einem ebenerdigen Raum eine alte Esse freigelegt, in dem sich Schmiedehämmer, ein Amboss und anderes Schmiedehandwerk befanden.” Hier weiterlesen: https://baugeschichte.at/Stiftingtalstra%C3%9Fe_57

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz

 

Rundgang durch Ober- und Unterlaa (Teil 1) mit anschließendem Heurigenbesuch

Fr., 28. August 2020: Rundgang durch Ober- und Unterlaa (Teil 1) mit anschließendem Heurigenbesuch

Unser diesjähriger Sommerspaziergang führt uns nach Ober- und Unterlaa, wo uns Österreichs letzter Kutschenbauer Florian Staudner die wichtigsten lokalen Bauwerke zeigen wird. Obwohl im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche historische Bauwerke in Ober- und Unterlaa verloren gingen, haben sich andere Zeugnisse der Baukultur und der dörfliche Charakter bis heute erhalten. Doch im Zuge des U1-Ausbaues sind zukünftig wohl größere bauliche Veränderungen zu erwarten.

Treffpunkt: 15:45 Uhr, Freitag, 28. August 2020, Hubert-Blamauer-Park/Eingang Grundäckergasse, 1100 Wien

Anmeldung erbeten bis 21.8.2020

Führungsbeitrag für Mitglieder:
  • freiwillige Spende (kein Fixbeitrag)