“Gösting ist eine der ältesten und bedeutendsten Burgen der Steiermark und Österreichs mit umfangreicher, noch aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts stammender Bausubstanz” (Zitat: Burgverein). Bis 1999kümmerte sich der älteste Burgverein von Österreich um die Erhaltung der denkmalgeschützten Burgruine Gösting (13. Grazer Bezirk). Damals wurde die Burgruine vom ‘Grafen’ Heinrich von Attems samt Wäldern und Grund an den legendären Grazer Bäcker Hubert Auer verkauft. Mit dem neuen Eigentümer konnte sich der Burgverein nie einigen und so konnte er nicht mehr die Burgruine pflegen. Der Eigentümer selbst kümmert sich nur wenig um die denkmalgeschützten Mauern. Die Burg bleibt auch bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen. “Es bröckelt an allen Enden“, beschreibt Sepp Stieger, Obmann des Burgverein Gösting die aktuelle Situation. Die Stadt Graz verhandelt ebenso mit dem Eigentümer der Burgruine, aber bis jetzt konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Einen Verkauf der Burgruine an die Stadt Graz könne sich der Eigentümer aber nicht vorstellen, und auch sonst scheint er keine Eile zu haben. Dem Denkmalamt sind – wie so oft – die Hände gebunden, denn der Eigentümer muss nichts unternehmen, um das denkmalgeschützte Bauwerk zu erhalten, erklärt Christian Brugger, Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Steiermark. Im Denkmalschutzgesetz (DMSG) gibt es nämlich keine Erhaltungspflicht, sondern nur ein Verbot des (aktiven) Zerstörens (Vgl. § 4 DMSG). Auf der Website des Burgvereins unter “Aktuelle Situation” wird die Lage dramatisch geschildert:“Die Lage in Bezug auf die Burggebäude und ihre Erhaltung hat sich leider weiterhin nicht zum Guten entwickelt. Es besteht offensichtlich nach wie vor kein Interesse des Besitzers, die Anlage sachgerecht zu erhalten und zu pflegen (…) Die kümmerlichen ‘Reparaturen’, die bisher unter der Ägide des Eigentümers durchgeführt worden sind, haben nachweislich (laut Feststellung des Bundesdenkmalamtes) an der Burg mehr Schaden als Nutzen angerichtet.Besonders wichtige Sanierungsmaßnahmen an sehr gefährdeten Bauteilen blieben weiterhin konsequent unerledigt. (…) Besonders gefährdet sind zurzeit das Fundament des Apsidenturmes, der seit Jahren bestehende Abbruch im Bereich des Toilettendachs und die Bergfried-Basis an der Westseite sowie das Bergfried-Planum, das undicht ist.” Der-GRAZER-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.grazer.at/de/KYBgFHs5/privatgrundstueck-burgruine-goesting-nicht-mehr bzw. UND WEITEREN Der-GRAZER-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.grazer.at/de/ZVBN8Qs0/burgruine-goesting-nur-noch-der-burgherr-kann-die +++ Weitere Medienberichte:“Für Besucher gesperrt: Streit um Ruine Gösting” (19.7.2020, ORF): https://steiermark.orf.at/stories/3058595; “Beliebtes Grazer Ausflugsziel Burgruine Gösting gesperrt”: (19.7.2020, Kurier): https://kurier.at/chronik/oesterreich/beliebtes-grazer-ausflugsziel-burgruine-goesting-gesperrt/400974035; “Burgruine Gösting gesperrt: Suche nach Lösung” (17.7.2020, Krone): https://www.krone.at/2193907; “Burgruine Gösting: Beliebtes Grazer Ausflugsziel gesperrt” (17.7.2020, k.at): https://k.at/lifestyle/burgruine-goesting-beliebtes-grazer-ausflugsziel-gesperrt/400974296 +++ Der Burgverein Gösting(offizielle Website):https://www.bvg-graz.at +++ Die Burgruine Gösting auf Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Burgruine_G%C3%B6sting. +++ Älterer Medienbericht:“Verfall der Burgruine Gösting: Baumaßnahmen dringend nötig” (12.1.2020, Der Grazer): https://www.grazer.at/de/yssUFWNv/verfall-der-burgruine-goesting-baumassnahmen.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Goesting_Burgruine_c-Clemens-Stockner_CC_BY-SA_4-0_2017-10-14_Wikipedia.jpg372800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-19 23:21:412020-07-20 00:47:28Graz (Stmk.) Burgruine Gösting: Bauzustand verschlechtert sich zusehends
In der TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 1. Dezember 2021 das Schloss Hacking in der Schloßberggasse 8 (Wien-Hietzing) behandelt, das 1956 abgerissen wurde.
Aufgehängt an einer möglichen, aber unbewiesenen pikanten Liebesgeschichte mit dem jungen Kaiser Franz Josef rund um das Jahr 1852 wird über dieses traurige Schicksal des Schlosses berichtet. In diesem Barockschlössl, dessen Besitzer der Exthronfolger von Schweden, Prinz Gustav von Wasa, war, spielte sich auch die Liebesromanze zwischen Wasas einziger Tochter Carola, der späteren vorletzten Königin von Sachsen und des späteren Kaiser Franz Josef ab. Prinzessin Carola Wasa – 1833 in Hacking geboren – stammte aus dem abgesetzten Schwedischen Königshaus. Der junge Kaiser Franz Josef ging im Elternhaus von Carola im Schloss Hacking aus und ein. Die Historikerin Gudula Walterskirchen erklärt im ORF-Interview. Es gibt keine unmittelbaren Beweise dafür, dass die beiden ein Paar waren, aber dass sie sich näher gekommen sind, dafür gibt es einige Hinweise. Herauslesen lässt es sich aus den Hofdamenbriefen der Sophie von Scharnhorst, sie gibt Andeutungen für eine Affäre, liefert aber auch handfeste Indizien. Sophie von Scharnhorst arbeitete bei Prinzessin Amalie Marie von Schweden, die über viele Ecken mit dem Kaiserhaus verwandt war.
Zum Schloss selbst: Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts befand sich an seiner Stelle die Veste Hacking, welche im Besitz der Babenberger war. Während der beiden Türkenbelagerungen 1529 und 1683 jeweils schwer beschädigt, wurde es bereits ab dem 17. Jahrhundert als Schloss bezeichnet. Erst 1718 wieder aufgebaut, wurde es 1826 im klassizistischen Stil umgebaut. 1832 erwarb Prinz Gustav von Wasa, Sohn des schwedischen Königs Gustav Adolf IV. und baute es ein wenig um und errichtete auch Nebengebäude neu. 1879 wurde das Schloss an den aus belgisch-deutschem Adel stammenden Josef Prinzen von Arenberg verkauft, dessen Familie es bis 1898 besaß. Die letzte Besitzerin war Eleonora von der Straaten-Ponhoz, die das Schloss 1954 an die Gemeinde Wien verkaufte. Die Stadt Wien ließ das Schloss abreißen und erbaute an seiner Stelle 1956-58 – neben einer Wohnhausanlage – das Jugendgästehaus “Hütteldorf” (nach Pänen von Fred Freyler). Ein Teil der Innenausstattung konnte gerettet werden (Klein/Kupf/Schediwy, S. 183). Ein Türstock im Füllung aus dem Schloss hat sich in einer Privatwohnung in der nahe gelegenen Auhofstraße erhalten (Weißenbacher S. 123).
Gerhard Weißenbacher, In Hietzing gebaut – Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Wien 1996 (2. verbesserte Auflage 1999), Band I, Seite 120 bis 123
Dieter Klein, Martin Kupf, Robert Schediwy, Stadtbildverluste Wien. Ein Rückblick auf fünf Jahrzehnte, Wien 2004, Seite 183
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/12/Schloss_Hacking_1853_litho_by_Franz_Josef_Sandmann_Wikipedia.jpg672800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-12-07 21:25:292021-12-07 21:25:29Verlorenes Erbe (Wien): Schloss Hacking, 1956 abgerissen
Für das Gebiet zwischen Wolkersbergenstraße, Hochmaisgasse, Lynkeusgasse, Linienzug 1-2, Hermesstraße und Linienzug 3-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Lainz und Speising
Öffentliche Auflage 22. August 2024 bis 3. Oktober 2024
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das Krankenhaus Hietzing wurde in neoklassizistischen Formen 1908-1913 alsKaiser-Jubiläums-Spital der Gemeinde Wien nach Plänen von Johann Nepomuk Scheiringererbaut (Bauleitung Josef Klingsbigl) und in der Zwischenkriegszeit um den Tuberkulosepavillon, Pavillon 8, erweitert.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz kann [in] keiner Weise nachvollziehen, warum der Pavillon 2 (Hermesstraße 2) abgerissen werden soll. Es gab Alternativplanungen auch im Realisierungswettbewerb, bei denen der historische Pavillon erhalten geblieben wäre (vgl. Soyka/Silber/Soyka, siehe: https://architekt.at/projekte/klinik-hietzing). Es hätte unserer Meinung nach die Vorgabe geben müssen, dass auch der Pavillon 2 zu erhalten sei. Für uns ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso der Pavillon 2, der spiegelgleich zum Pavillon 6/7 situiert ist und eine Einheit mit den anderen Pavillons (Pavillon 3-5 und Direktionsgebäude) um den Garten bildet, zum Abriss freigegeben wird. Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) wird der Pavillon 2 zusammen mit dem gegenüberliegenden und als erhaltenswert eingestuften Pavillon 6/7 folgendermaßen beschrieben: „Die den Park begrenzenden 3geschossigen Gebäude als Doppelflügelanlagen ausgebildet, mit abwechslungsreicher Gliederung durch Risalite (gestuft, an den Seitenfronten polygonal, von Dreieck- oder Segmentgiebeln überfangen) und Putzfelder; reliefierte Profilportraits berühmter Ärzte zwischen den Genien mit Atrributen der Medizin; Portale mit Vordächern auf toskanischen kannelierten Säulen, darüber Sprenggiebel mit Maskenreliefs.“ Der Pavillon 2 ist nicht so überformt (wie im STEK-Bericht aus 2022 auf Seite 9 behauptet: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf), dass er nicht mehr erhaltenswert wäre (War das wirklich die Stellungnahme der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19? Wir bezweifeln das stark). Umso mehr kritisiert unser Verein, dass der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 wieder einmal im Dunkeln bleibt. Im Erläuterungsbericht auf Seite 18 heißt es lediglich: „Diese [Schutzzone] soll basierend auf Untersuchungen der Magistratsabteilung 19 – Stadtgestaltung und Architektur – den genannten Gebäudebestand und Garten- und Parkanlagen am historischen Areal umfassen.“ Die architektonische Beurteilung der technischen Infrastruktur mit der Küchen- und Heizzentrale (Kesselhaus) im Zwickel Hermesstraße/Wolkersbergenstraße [die ebenso abgerissen werden soll] bleibt ebenso im Dunkeln.
Krankenhaus Hietzing, technische Infrastruktur (Küche mit Kesselhaus), Foto: Nov. 2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Auch die Behauptung im Umweltbericht unter Punkt 5.2. (“Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes im Plangebiet bei Nichtdurchführung des vorliegenden Plans (Nullvariante)”): “Auch käme es nicht zur Ausweisung einer Schutzzone, um, ergänzend zu den Auflagen des Denkmalschutzes für einzelne Bestandsgebäude, das baukulturell bedeutsame Ensemble einschließlich der milieuprägenden Grünräume vor Abbruch oder Überformung in geeigneter Form zu schützen.”kann nicht nachvollzogen werden. Seit der Bauordnungsnovelle 2018 sind grundsätzlich auch Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden und als erhaltenswert eingestuft werden, vor Abbrüchen geschützt. Wie man also die Behauptung aufstellen kann, dass Gebäude ohne Schutzzonenausweisung vom Abbruch bedroht wären, ist für uns nicht nachvollziehbar (oder will man damit ausdrücken, dass die Bauordnungsnovelle 2018 für Bauten vor 1945, die nicht in einer Schutzzone liegen, doch keinen Schutz gebracht hat?).
Da bereits spätestens im Beschluss der Stadtentwicklungskommission (63. STEK-Bericht vom 13.12.2022: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/pdf/stek-klinik-hietzing.pdf) die Weichen für den Abriss des Pavillon 2 gestellt wurden (und ein mehrstufiger Wettbewerb bereits abgeschlossen ist, siehe „Realisierungswettbewerb Klinik Hietzing – Gesamtentwicklung“: https://www.next-pm.at/wettbewerbe/ausstellungen/klinik_hietzing), erscheint hier die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur und wohl absolut sinnlos zu sein. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, erst so spät die Bürger:innen formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
PS: Aus Denkmalschutzsicht bemerkenswert ist auch, dass das Bundesdenkmalamt erst in der 2. Nachtragsverordnung (15. Dezember 2009), also ganz kurz vor Auslaufen der Bestimmung § 2 Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung“) am 31. Dezember 2009, das Krankhaus Hietzing (hier bezeichnet als „Anlage Krankenhaus der Stadt Wien Lainz“) in den § 2a Denkmalschutzgesetz („Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung“) aufgenommen hat: „Verwaltungsgebäude (Direktion, A-, B-Gebäude), ehem. Schwesternheim (Pavillon IV), ehem. Tuberkulosepavillon (Pavillon VIII), Rolandsbrunnen, Umfriedung, gestaltete Freiflächen.“
(siehe: 2. Nachtragsverordnung auf der Website des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/dam/jcr:0b83ffcf-353a-4b4e-bcf4-10f1f27e49bb/Nachtragsverordnung_II.pdf)
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110
Literatur:
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 181 ff.
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2: Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 19
Dieses schöne Haus in der Wiener Straße 237 im Nordwesten Graz (13. Bezirk Gösting) ist mit seiner lebhaften Fassade mit allen Eigenheiten des Baustiles um 1900 und den Fensterläden wohl das schönste Haus der Wiener Straße. Ende Jänner erhielten die Nachbarn von der Baubehörde die Mitteilung über den Abbruch (das Haus liegt in keiner Schutzzone); Parteienstellung haben sie keine. Bedenken seitens der Stadtplanung gibt es wohl deshalb keine, weil ja der Bebauungsplan hier eine riegelartige Verbauung festgeschrieben hat (Quelle und weitere Infos von Peter Laukhardt). Auf Baugeschichte.at weiterlesen:https://baugeschichte.at/Wiener_Stra%C3%9Fe_237
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Wiener_Straße_237_Graz_Baugeschichte-at.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-08 15:31:502020-02-08 15:31:50Graz: Schönstes alte Haus der Wiener Straße vor Abbruch.