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Graz: Bauplan Lindweg regt auf (Stmk): Villen und Park könnten verschwinden

“Diese 1885-87 von Johann DE COLLE für den Ingenieur und Bauunternehmer Jakob Lapp erbaute historistische Villa [Lindweg 33] wurde 1928 zum Salvatorianerkolleg. Trotz eines Dachausbaus und der starken Vereinfachung der Fassade 1970-72 steht das Objekt noch immer unter Denkmalschutz [§ 2a DMSG], weil es über eine großartige Innenausstattung mit Vestibülen, Säulenstiegen, Stuckdekoration und Holzvertäfelungen verfügt. Die Villa liegt in einem riesigen, teilweise baumbestandenen Park, der sich fast bis zur Bergmanngasse hinzieht.” (Zitat: Eintrag Lindweg 33 auf www.grazerbe.at). Jetzt sorgt der in öffentlicher Auflage befindliche “Bebauungsplan 03.23.0 Lindweg” in Graz (3. Bezirk Geidorf) gerade für reichlich Aufregung, denn der große Park der Villa Lindweg 33 könnte völlig verbaut werden. Dies kritisiert Peter Laukhardt von Soko Altstadt, der einen Einspruch für diesen Bebauungsplan vorbereitet hat. Etliche Villen samt Park müssten dafür ebenso weichen. Abgerissen werden sollen u. a. die Häuser Lindweg 5, Villa Lindweg 11, Villa Lindweg 17 sowie villenartiges Landhaus am Lindweg 25.  Noch bis 9. Juli kann jede/r Bürger/in ebenso einen solchen Einspruch bei der Stadt Graz einlegen. DerGRAZER.at-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.grazer.at/de/HjlevmrF/bauplan-lindweg-regt-auf-villen-und-park-koennten. +++ Der “Bebauungsplan 03.23.0 Lindweg” in öffentlicher Auflage: https://www.graz.at/cms/beitrag/10346972/7758896/Bebauungsplan.html

Bauordnungsnovelle (Wien): Was ist vom Abrissstopp im Sommer 2018 geblieben?

Am 30. Juni 2018 trat die neue Bauordnungsnovelle in Wien in Kraft, die zum Ziel hatte, die historischen Gebäude (vor 1945 erbaut) und außerhalb von gewidmeten Schutzzonen der Stadt Wien standen, vor Abriss zu schützen. Ein Blick zurück: Im Juni 2018 kam es zu einer nie dagewesenen Abbruchwelle von Gründerzeithäusern in Wien, um den auslaufenden bewilligungsfreien Abbruch für diese Häuser so schnell als möglich umzusetzen.  Dutzende Häuser waren halb eingerissen und die Baupolizei (MA 37) verfügte am Samstag, 30. Juni über diese Häuser einen Abbruchstopp. Als dagegen seitens vieler Eigentümer Einspruch erhoben wurde, wurden diesen jedoch Recht gegeben (ein für Gültigkeit der Bauordnungsnovelle begonnener Abbruch darf weitergeführt werden) und somit sind fast alle Gebäude bis heute abgerissen. Siehe Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis vom 28. Mai 2019 (Ro 2019/05/0012):
VwGH-Erkenntnis: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2019050012_20190528J00/JWT_2019050012_20190528J00.pdf
die daraus resultierenden 5 Rechtssätze: 1.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J01/JWR_2019050012_20190528J01.pdf 2.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J02/JWR_2019050012_20190528J02.pdf 3.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J03/JWR_2019050012_20190528J03.pdf 4.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J04/JWR_2019050012_20190528J04.pdf 5.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J05/JWR_2019050012_20190528J05.pdf.

STANDARD-ARTIKEL AKTUELL (27.6.2020): ZWEI JAHRE NACH DEN ABBRUCHSTOPPS: Die Bagger kamen mit Verspätung. Eine Novelle der Wiener Bauordnung sollte alte Häuser besser schützen. Laufende Abbrüche wurden vor zwei Jahren gestoppt. Was seither geschah”: https://www.derstandard.at/story/2000118320186/zwei-jahre-nach-den-abbruchstopps-die-bagger-kamen-mit-verspaetung

STANDARD-ARTIKEL (6.7.2019): Wiener Bauordnung: EIN JAHR NACH ABBRUCHSTOPPS. Abgerissen wird weiterhin. Seit einem Jahr werden alte Wiener Häuser besser geschützt. Viele Baustopps wurden seither aufgehoben. Mancherorts schauen Anrainer bis heute auf Ruinen”: https://www.derstandard.at/story/2000105353520/ein-jahr-nach-abbruchstopps-abgerissen-wird-weiterhin

Ganz anders die Situation Radetzkystraße 24-26 (3. Bez.) und Mariahilfer Straße 166-168 (15. Bez.)

Nur bei zwei Häusern stellt sich die Situation ganz anders dar, denn die waren zum Zeitpunkt des Abbruchbeginns von Mietern bewohnt: 3. Bezirk, Radetzykystraße 24-26 sowie 15. Bezirk: Mariahilfer Straße 166-168. Eine interne Analyse unseres Vereins Initiative Denkmalschutz kommt zu einem anderen, als dem offiziellen Ergebnis, denn der wesentliche Teilaspekt “Bewohnt bei Abbruchbeginn” fand keine juristische Ausleuchtung: “Die Baupolizei hat zu früherer Zeit die Auffassung vertreten, dass ein Abbruch nur von ‘leeren’ Gebäuden möglich ist und daher (begonnene) Abtragungsarbeiten bei bewohnten Objekten als bewilligungs- bzw. anzeigepflichtige Bauführungen zu werten sind. Offenbar wird diese Rechtsansicht nicht mehr vertreten. Ein Grund dafür ist ho. nicht bekannt. (…) Zweifellos handelt es sich auch bei Abbrucharbeiten um Bauarbeiten (ein Bauvorhaben, eine Bauführung) im Sinne der Bauordnung für Wien. § 129a Abs. 2 lässt erkennen, dass ein Gebäudeabbruch die gänzliche Entfernung eines Bauwerkes (‘Totalabbruch’) darstellt. Wie dies aber bei weiterhin benützten Wohnungen (unter Berücksichtigung des § 123 Abs. 3 u. 4) bewerkstelligt werden kann ist fraglich: Ein Totalabbruch ist jedoch (erst) möglich, wenn ein Bauwerk gänzlich unbenützt (unbewohnt) ist. (…) Abtragungsarbeiten können somit nur als eine Veränderung eines bestehenden Bauwerks verstanden werden, die – je nach Art der Baumaßnahmen nach § 60 bzw. § 62 bewilligungs- bzw. anzeigepflichtig sind (…) Es ist davon auszugehen, dass der letzte Satz des § 124 Abs. 2 Anwendung zu finden hat. Dieser besagt, dass mit dem Bau entgegen der Baubeginnsanzeige nicht begonnen wird, diese als nicht erstattet gilt. Wird nun der Abbruchbeginn mit einem Datum zur Kenntnis gebracht, bei dem sich noch benützte Wohnungen im Gebäude befinden, so ist diese als nicht erstattet anzusehen, da ja keine Abbrucharbeiten i.S.d. § 129a Abs. 2 durchführbar wären. (…) Im gegenständlichen Fall ist somit zu bezweifeln, ob hier die Abbruchbeginnsanzeige rechtsgültig war, vielmehr ist sie als ‘nicht erstattet’ anzusehen. Da nun davon auszugehen ist, dass keine rechtsgültige Mitteilung über den Beginn von Abbrucharbeiten vorliegt, wäre – sofern die entsprechenden Voraussetzungen (also keine weiterhin benützten Wohnungen) gegegeben sind, ein neuerliches Verfahren zur Einleitung eines Abbruchs notwendig, welches jedoch nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen abzuhandeln wäre.”

1.) Biedermeier-Doppelhaus Mariahilfer Straße 166-168, 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus (1150 Wien)

“Abriss durch alle Instanzen” (26.6.2020; WienSchauen):
https://www.wienschauen.at/abriss-durch-alle-instanzen-mariahilfer-strasse-166-168

VwGH-Erkenntnis (Ro 2019/05/0039): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2019050039_20191216L00/JWT_2019050039_20191216L00.pdf
Rechtssatz: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050039_20191216L01/JWR_2019050039_20191216L01.pdf

FOTOS Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157670840630488

Petition “Für die Erhaltung der vom Abriss bedrohten Biedermeierhäuser Mariahilfer Straße 166-168” (Juli 2018): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=71f4aa63422d42c48c8930a40c5acdf7

2.) Frühgründerzeithaus Radetzkystraße 24-26, 3. Bezirk Landstraße (1030 Wien)

Standard (18.6.2020): OGH-Beschluss: Abbruchhaus in der Radetzkystraße bekommt Dach und Fenster. Die Mietervereinigung spricht von einem Etappensieg, Arbeiten am Haus sind bereits im Gange”: https://www.derstandard.at/story/2000118167448/ogh-beschluss-abbruchhaus-in-der-radetzkystrasse-bekommt-dach-und-fenster

Standard (15.5.2020):Arbeiten am bewohnten Abbruchhaus in der Wiener Radetzkystraße. Der Eigentümer hat laut Gerichtsbeschluss bis Juli Zeit, das Dach wiederherzustellen”: https://www.derstandard.at/story/2000117515393/arbeiten-am-bewohnten-abbruchhaus-in-der-wiener-radetzkystrasse

Standard (7.12.2019): Abbruchhaus Radetzkystraße: Eigentümer muss Dach wiederherstellen. Achtmonatige Frist läuft bereits – wird sie versäumt, droht dem Eigentümer die Zwangsverwaltung”: https://www.derstandard.at/story/2000111991440/abbruchhaus-radetzkystrasse-eigentuemer-muss-dach-wiederherstellen

FOTOS Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157688821860394

Petition “Rettet das Haus Radetzkystrasse 24 und 26” (Juni 2018): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=9cf3cb466f50481fbace26c9e3336037

Villa Lindweg 17 (Graz): Trotz Einwendungen gegen Bebauungsplan Villa wird schon abgerissen

Die hübsche kleine Villa Lindweg 17 im 3. Grazer Bezirk Geidorf muss dran glauben, obwohl der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan 03.23.0 hat dieses Objekt quasi zum Verschwinden genötigt. Gegen den Bebauungsplan wurden Einwendungen erhoben. Dennoch muss die Soko Altstadt rund um Peter Laukhardt am 12. August 2020 bereits den Abbruch der Villa Lindweg 17 mit ansehen. Peter Laukhardt fürchtet nun – wie schon in seiner Einwendung zum Bebauungsplan angeführt -, dass die Gebäude Lindweg 5 (einstöckiger Bau), Lindweg 11 (Villa), Lindweg 23 (kleines Haus) und Lindweg 25 (villenartiges Landhaus) ebenso diesem neuen Bebauungsplan zum Opfer fallen werden. +++ Villa Lindweg 17 auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Lindweg_17 +++ Villa Lindweg 11 auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Lindweg_11.