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Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus (Hohenbergstraße 18) vor Abriss

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, 19. Juli 2022

Nächster Abbruchskandal in Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus in Meidling vor Abriss – wieder wegen “wirtschaftlicher Abbruchreife”! Initiative Denkmalschutz: Wann unternimmt die Stadt Wien endlich etwas gegen die laufende Stadtbildzerstörung?

Wien (OTS) – Noch im Juni war das secessionistische Gründerzeithaus [Hohenbergstraße 18] eine Baustelle und eingerüstet, doch jetzt klafft ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade und der dekorative Attikaaufsatz ist ebenfalls zerstört. Nun erfahren wir von der Baupolizei (MA 37), es darf wegen der (viel zu leicht zu erlangenden) “wirtschaftlichen Abbruchreife” abgerissen werden. Wann unternimmt die Wiener Stadtregierung (SPÖ und NEOS) endlich etwas gegen die vielfachen Abbrüche wertvollen Kulturerbes in der Stadt? Wie lange wird noch tatenlos zugeschaut? Erinnern möchten wir an den Anfang Juli erfolgten Abrissskandal in der Kaiserstraße 31.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Hohenbergstraße 18, Wien

Loch in der Gründerzeitfassade Hohenbergstraße 18, Foto: 17. Juli 2022, (c) Georg Scherer, / WienSchauen.at

Weitere Infos:

Das im Jahr 1904 errichtete Gebäude Hohenbergstraße 18 (nahe Bahnhof Wien-Meidling) sah – zumindest was die Außenfassade betrifft – im September 2017 frisch renoviert aus (siehe Foto). Mit Kaufvertrag vom 31. Juli 2018 wurde es an die ‘Hohenbergstraße 18 Projekt GmbH‘ (FN 493775s) verkauft. Auf einem Google Street View Foto vom Oktober 2020 sieht man das Haus eingerüstet. Am 21. Dezember 2020 wurde ein Ansuchen um Abbruchbewilligung gestellt und nach Befassung der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die das Gebäude offensichtlich als erhaltenswert beurteilt hat, wurde nach Prüfung des Gutachtens durch die Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) die Abbruchbewilligung am 16. September 2021 mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien) seitens der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) erteilt . Noch im Juni 2022 (Google Street View Foto) sah man das Gebäude Hohenbergstraße 18 eingerüstet und in einem weitgehend guten Zustand (siehe Foto), bis dann plötzlich das Baugerüst abgebaut war, ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade klaffte und der dekorative Attikaaufsatz (rechts oben am Dach) ebenso zerstört wurde.

Vgl. auch WienSchauen-Bericht: 20. Juli 2022, Meidling: Behörde gibt Jahrhundertwendehaus zum Abriss frei. Lücke im Baurecht – Loch in der Fassade: https://www.wienschauen.at/meidling-behoerde-gibt-jahrhundertwendehaus-zum-abriss-frei

Hohenbergstraße 18, Wien

Das secessionistische Gründerzeithaus Hohenbergstraße 18 im September 2017, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Medienreaktionen:

20. Juli 2022, Der Standard
Loch in der Fassade: Gründerzeithaus in Wien-Meidling wird abgerissen. Denkmalschützer kritisieren die wirtschaftliche Abbruchreife, mit der bei alten Häusern oft argumentiert wird: https://www.derstandard.at/story/2000137591311/loch-in-der-fassade-gruenderzeithaus-in-wien-meidling-wird-abgerissen

19. Juli 2022, MeinBezirk / Bezirkszeitung
Hohenbergstraße: Meidlinger Gründerzeithaus steht vor dem Abriss. In Meidling wird ein Gründerzeithaus abgerissen. Grund dafür ist die wirtschaftliche Abbruchreife. Die Initiative Denkmalschutz und die Grünen sprechen von einem Abbruchskandal: https://www.meinbezirk.at/meidling/c-lokales/meidlinger-gruenderzeithaus-steht-vor-dem-abriss_a5483878

Erste politische Reaktion:

19. Juli 2022, APA-OTS
Grüne Wien/Prack/Grossauer-Ristl: „Abbruch von schützenswerten Häusern endlich stoppen!“ In Meidling wird gerade erneut ein erhaltenswertes Gründerzeithaus Opfer der Abrissbirne, weil seitens der Stadt eine Abbruchbewilligung aufgrund wirtschaftlicher Abbruchreife erteilt wurde: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220719_OTS0095

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz

 

Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!

APA-OTS- PRESSEAUSSENDUNG, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221109_OTS0016

Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.

Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:

“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!

Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).

Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!

Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Weitere Links:

Gentzgasse 4: https://www.wienschauen.at/schutzzone-versagt-abriss-fuer-altbau-in-waehring-gentzgasse-4/

Pötzleinsdorfer Straße 90: https://www.meinbezirk.at/waehring/c-wirtschaft/abbruchreife-in-waehring-auf-bestellung_a5659750

Hofwiesengasse 29: https://www.wienschauen.at/villa-aus-den-1930ern-in-gefahr-hofwiesengasse-29/

Leiner-Kaufhaus, Mariahilfer Straße 18, Jugendstil-Stiegenhaus: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/leiner-wien-jugendstilgelaender-abtransportiert-haus-wird-abgerissen/

100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Abriss in Breitstetten (NÖ) als Fanal für die Denkmalpflege!

APA-OTS-Presseaussendung, 14. November 2023

100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Der Abriss zweier denkmalgeschützter Bauernhäuser in Breitstetten (NÖ) als Fanal für die Denkmalpflege!

Initiative Denkmalschutz klagt an: Völlig zahnloser Denkmalschutz am Beispiel der Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld (Niederösterreich)! Die Politik muss handeln!

Wien (OTS) – Am 29./30. November feiert das Bundesdenkmalamt “100 Jahre österreichisches Denkmalschutzgesetz” mit einem Festvortrag und einer Tagung, doch zu Feiern gibt es wahrlich wenig. Allzu viele Denkmäler in Österreich verfallen straffrei und konsequenzenlos. Dieser Tage wurden zwei einzigartige Bauernhäuser (Breitstetten Nr. 16 und Nr. 17) abgerissen, obwohl diese seit 1980 per Bescheid unter Denkmalschutz standen. Jahrzehntelang konnte man dem langsamen Verfall zusehen (große Löcher im Dach sind spätestens seit 2011 dokumentiert), doch seitens der Behörden ist quasi nichts geschehen. Das Denkmalamt hat jahrelang ausschließlich eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer gesucht. Obwohl eine Übernahme der kompletten Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Aussicht gestellt wurde, hat der Eigentümer dies abgelehnt. Ein Antrag des Denkmalamtes an die Bezirksverwaltungsbehörde (§ 31 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz), um diese Sicherungsmaßnahmen auch rechtlich durchzusetzen, ist unterblieben, sodass die Gebäude quasi straffrei verfallen konnten. Auch die örtliche Baubehörde hat offenbar tatenlos zugesehen, obwohl die Erhaltungspflicht (§ 34 NÖ Bauordnung) nicht eingehalten wurde. Erst jetzt – nach mehrfachen Beschwerden aus der Bevölkerung – ist die Baubehörde aktiv geworden und hat am 8. August einen Abbruchauftrag erteilt, also eine Verpflichtung zum Abbruch (§ 35 Abs. 2 NÖ Bauordnung), weil festgestellt wurde, dass die “Bausubstanz komplett einsturzgefährdet ist” und “Gefahr im Verzug” besteht. Am 20. Oktober wurde der Denkmalschutz aufgehoben (§ 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz), sodass mit dem Abriss Anfang November begonnen werden konnte.

Bundesregierung gefordert. Neues Denkmalschutzgesetz in Kürze in Begutachtung! Vortrag am 23.11. der Initiative Denkmalschutz in Graz

Die Bundesregierung (ÖVP/Grüne; insbesondere Kulturminister und Vizekanzler Werner Kogler sowie Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer) ist nun aufgefordert zu handeln und daraus Konsequenzen zu ziehen. Wie konnte es sein, dass seitens des Denkmalamtes ein Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde unterblieb? Besonderes Augenmerk ist in Bälde auf den Entwurf des Denkmalschutzgesetzes zu legen, der in Kürze in die öffentliche Begutachtung gehen soll. Unabdingbar ist auch endlich eine personelle wie finanzielle Aufstockung des Denkmalamtes. Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz, wird dazu am Donnerstag, 23.11., ab 19:00 Uhr einen Vortrag an der Karl-Franzens-Universität in Graz halten (Attemsgasse 25, Institut für Kulturanthropologie): “100 Jahre Denkmalschutzgesetz – eine kritische Analyse des Denkmal- und Ortsbildschutzes in Österreich”. Auch wird die Initiative Denkmalschutz in Bälde die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” (“Bundespetition”) ins Parlament einbringen.

Nächster Verlust: Gh. Weißes Rössl in Gries am Brenner in Tirol?

Am 11. Mai brannte am denkmalgeschützten Gasthaus “Weißes Rössl” das Dach. Bis heute – ein halbes Jahr nach dem Brand(!) – fehlt beim im Kern spätgotischen Gasthaus noch immer eine Schutzabdeckung. Der Regen setzt dem Gebäude immer mehr zu. Und bald kommt der Schnee …

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Gries am Brenner: Denkmalschutz ohne Schutz. Abdeckung fehlt!

APA-OTS-Presseaussendung, 4. Dezember 2023

Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!

Initiative Denkmalschutz: Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz (Entwurf bis 28.12. in öffentlicher Begutachtung), wenn Behörden komplett versagen?

Wien (OTS) – Über das letzte Wochenende spitzte sich die Lage beim denkmalgeschütztem Gasthaus Weißes Rössl in Tirol dramatisch zu. Schneemassen drangen in das seit einem Brand am 11. Mai offene Dach ein. Verzweifelte Bewohner:innen von Gries verständigten sogar die Polizei, um endlich die lang ersehnte Schutzabdeckung einzufordern, jedoch ohne Erfolg, es wurde auf den Bürgermeister von Gries am Brenner als Baubehörde verwiesen. Das Bundesdenkmalamt hat erst fünf Monate nach dem Brand einen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt (§ 31 Denkmalschutzgesetz). Jetzt ist die Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Land am Zug, die schon allein wegen “Gefahr im Verzug” von sich aus hätte handeln müssen!

Haben Eigentümer und Raiffeisenbank überhaupt Interesse am Erhalt?

Der private Eigentümer hat im Februar dieses Jahres ein Pfandrecht mit bis zu € 1,3 Mio. für die Raiffeisenbank Matrei am Brenner im Grundbuch eintragen lassen. Nun stellt sich die Frage: Haben der Eigentümer (Politiker und Gemeinderat in Gries) und Raiffeisenbank überhaupt ein ernsthaftes Interesse an der Erhaltung dieses Kulturerbes, wenn bis jetzt keine Schutzabdeckung erfolgt ist?

Politik gefordert, Denkmalamt mit mehr Ressourcen auszustatten!

Das Bundesdenkmalamt ist personell offensichtlich deutlich unterbesetzt. Vielfach sind die sehr engagierten Mitarbeiter mit der Arbeit im Rückstand (vgl. Rechnungshofbericht aus 2017). Allein ein neues Denkmalschutzgesetz ohne Aufstockung der Personalressourcen ist daher schwer vorstellbar! Eine umfassende Reform ist dringend nötig!

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at

 

Linktipps:

– Brand am 11. Mai 2023 (Bezirksblatt): “Dachstuhl des Weißen Rössl in Vollbrand”: https://www.meinbezirk.at/stubai-wipptal/c-lokales/dachstuhl-des-weissen-roessl-in-vollbrand-bewohner-unverletzt_a6040962

– Brand am 25. Juni 2010 im Gasthaus Weißes Rössl: “Brandstiftung in Hotel in Gries am Brenner”: https://tirv1.orf.at/stories/452098

– Unsere Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter”: https://www.initiative-denkmalschutz.at/startseite/denkmalschutznovelle-zu-zahnlos-parlamentarische-buergerinitiative-wirkungsvoller-schutz-im-parlament-eingebracht

Diese ist seit 21.12.2023 online. HIER ONLINE UNTERZEICHNEN: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64

– Denkmalschutzgesetz (aktuell gültig / 2023): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184

– Entwurf Denkmalschutzgesetz (16.11. bis 28.12.2023 in Begutachtung): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/305

OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung

 

Denkmalschutznovelle zu zahnlos. Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz” im Parlament eingebracht

APA-OTS-Presseaussendung, 19. Dezember 2023

Kulturerbe: Denkmalschutzgesetznovelle viel zu zahnlos! Forderung nach “Wirkungsvollem Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich”!

Initiative Denkmalschutz übergab heute ihre “Parlamentarische Bürgerinitiative” im Parlament. Besserer Schutz für gefährdete Kulturgüter im neuen Denkmalschutzgesetz dringend nötig!

Parlamentarische Bürgerinitiative HIER UNTERZEICHNEN: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64 (bitte zahlreich online unterzeichnen und weiterverbreiten!)

Wien (OTS) – Bis 28.12. kann noch eine Stellungnahme zur derzeit in öffentlicher Begutachtung befindlichen Denkmalschutzgesetznovelle abgegeben werden. Der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, sieht nicht nur große Schwächen im aktuell gültigen Denkmalschutzgesetz (keine Erhaltungspflicht, Denkmäler dürfen quasi verfallen gelassen werden), sondern auch im vorliegenden Gesetzesentwurf von ÖVP und Grüne, der noch vor Sommer 2024 im Parlament beschlossen werden soll.

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative im Parlamentsbüro am 19.12.2023

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” im Parlamentsbüro am 19.12.2023

Zerstörungsbewilligung bei “wirtschaftlicher Abbruchreife”?

Endlich soll eine Erhaltungspflicht im Gesetz eingeführt werden, doch diese wird sofort wieder aufgeweicht (§ 5 Abs. 5): Eine Zerstörungsbewilligung ist zu erteilen, wenn “die weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist”! Wegen dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” fielen in Wien zahlreiche Altbauten der Spitzhacke zum Opfer; diese Lücke wurde großteils geschlossen. Will man nun im Denkmalschutzgesetz eine solche Lücke ernsthaft aufmachen? So kommen Altbauten vor allem in begehrten Lagen nur noch mehr unter Druck, wenn diese in der Wirtschaftlichkeit Neubauten nachstehen! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, Kleindenkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Umso wichtiger wären daher gesetzliche Begleitmaßnahmen wie z.B. eine deutliche finanzielle Entlastung von Denkmaleigentümern, die bis heute schmerzlich fehlt.

Die Parlamentarische Bürgerinitiative wurde heute gemeinsam mit den Vereinen “Zur Rettung des Hotels Wörthersee” (Klagenfurt) und der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der SOKO Altstadt Graz eingebracht.

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitative im Parlament, 19.12.2023

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative im Parlamentsbüro. Foto (von li. nach re.): Markus Landerer (Obmann Initiative Denkmalschutz), Franz Sagaischek (Präsident der Österr. Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege), Sabine Biedermann (Verein “Rettet das Hotel Wörthersee”), Dieter Klein (Kunsthistoriker), Robert Hölzl (Isar Media Agentur)

Tiefpunkt der Denkmalpflege: Gasthaus Weißes Rössl in Tirol

Wie hilflos das Bundesdenkmalamt sein kann, zeigt aktuell der Fall Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner. Über 7 Monate nach dem Brand steht das Dach noch immer offen. Schnee, Frost und Regen setzen völlig ungestört ihr Zerstörungswerk fort …

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit über sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz

 

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at

 

Linktipps:

– Unsere Parlamentarische Bürgerinitiative kann ab sofort online unterzeichnet werden. HIER UNTERZEICHNEN: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64

Präsentation unserer Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter am 13.3.2023 in Klagenfurthttps://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/parlamentarische-buergerinitiative-wirkungsvoller-schutz-gefaehrdeter-kulturgueter-praesentiert

– Denkmalschutzgesetz (aktuell gültig / 2023): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184

– Entwurf Denkmalschutzgesetz (16.11. bis 28.12.2023 in Begutachtung): https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/Neuigkeiten/novelle-denkmalschutzgesetz.html

OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung

 

Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg – Komplettversagen der Politik

APA-OTS-Presseaussendung vom 22.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg zeigt Komplettversagen der Politik im Kulturgüterschutz!

Die Stadtpolitik glänzte durch Unfähigkeit. Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz verbessern!

Salzburg/Wien (OTS) — Der Abriss des geschichtsträchtigen Henkerhauses in Salzburg-Gneis seit Montag, 19.8. ist der traurige Endpunkt eines langen Versagens der Stadtpolitik. Unfähig, eine wirksame Raumordnungsvereinbarung 2011 mit dem Eigentümer abzuschließen (jetzt zeigt sie sich plötzlich als rechtlich “zahnlos”), hatte der Eigentümer nur die “feste Absicht” ausdrücken müssen, das Gebäude in der Neukommgasse 26 zu erhalten (und bekam im Gegenzug dafür woanders Widmungsgewinne!). Ebenso zeigte sich die Stadt unfähig, einen Bebauungsplan für das historische Kulturdenkmal zu erlassen, mit dem ein Erhaltungsgebot ausgesprochen werden hätte können. Daher erwartet sich unser Verein von der Stadtpolitik, dass die Fläche nun auch weiterhin als Grünland ausgewiesen bleibt (alles andere wäre nach dem Abriss eine Verhöhnung). Auch ist die Stadt Salzburg nun gefordert, den historischen Häuserbestand in der Stadt auf erhaltungswürdige Gebäude zu untersuchen, die bis heute ohne Bebauungsplan sind, um dies nachzuholen und Erhaltungsgebote auszusprechen.

Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz überarbeiten!

Unverständlich, dass im § 59 Salzburger Raumordnungsgesetz (S-ROG) ein vorhandener Bebauungsplan Voraussetzung ist, um “charakteristische Bauten” mit einem Erhaltungsgebot belegen zu können. Es wird daher nachdrücklich eine Änderung des Gesetzes angeregt, damit – ähnlich wie in Wien – auch ohne Bebauungsplan ein Erhaltungsgebot verhängt werden kann.

22 Jahre zugewartet – auch Bundesdenkmalamt versagte

Besonders bedauerlich ist, dass das Denkmalamt das Scharfrichterhaus aus dem (17.?/) 18. Jh. nicht unter Denkmalschutz gestellt hat, obwohl es sich bereits 2002 und 2013 damit befasst hatte (und sich das Gebäude 2013 noch in einem “relativ guten baulichen Zustand” befand). Jetzt – wen wundert’s nach 22 Jahren? – soll der Bauzustand dafür zu schlecht sein …

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

 

OTS Stichwörter: Architektur, Kultur, Politik, Recht, NGOs, Kunst & Kultur, Stadtplanung, Raumordnung, Denkmalpflege, Ortsbildschutz
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich