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Girardihaus (Graz): Auftrag für Abriss trotz Denkmalschutz!

Laut aktuellen Medienberichten hat die Stadt Graz einen “Beseitigungsauftrag” für das denkmalgeschützte Girardihaus in der Leonhardstraße 28 (2. Grazer Bezirk St. Leonhard) erlassen (Google Maps). Das ist deswegen besonders brisant, weil bei einem Abbruchauftrag (§ 39 Abs. 6 Steiermärkisches Baugesetz) – zum Unterschied einer Abbruchbewilligung (§ 32) – der Eigentümer zum Abriss verpflichtet wird! Doch noch steht das Bundesdenkmalamt dem entgegen, da es gleichzeitig auch das Denkmalschutzgesetz zu beachten gilt. Solange das Denkmalamt dem Abbruch nicht zustimmt oder alternativ kein “Gefahr im Verzug” festgestellt wird, wäre ein Abbruch rechtswidrig (vgl. § 5 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Das Gutachten, das zu dem Bescheid der Stadt Graz führte, wurde vor allem vom Verein „Rettet das Girardihaus“ heftig bekämpft. Bereits im November hatte der Verein angekündigt, eine Anzeige im Grazer Bauamt und beim Bundesdenkmalamt zu erstatten, weil damals die Türen und Fenster sperrangelweit offen standen und somit die große Gefahr bestand, dass Regen und Kälte den Verfall des „Girardihauses“ beschleunigen könnten. Grünen-Klubchef Karl Dreisiebner warnt vor einem zweiten Fall Kommod-Haus, denn mit den gleichen Vorzeichen (Abbruchauftrag) wurde 2003 dieses damals denkmalgeschützte Innenstadthaus (Burggasse 15, Ecke Einspinnergasse) unter heftigem Bürgerprotest abgerissen. Und KPÖ-Gemeinderätin Christine Braunersreuther wirft der Politik (ÖVP und FPÖ) untätiges Zuschauen vor. Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) hat jetzt angekündigt, einen mutwilligen Verfall nicht dulden zu wollen und auch Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) – politisch zuständig für das Bauamt – betont, dass “der Abbruchbescheid [gemeint wohl der Beseitigungsauftrag!?] durch die Behörde im Vorfeld rechtlich notwendig war, um nicht in Gefahr zu kommen einen Amtsmissbrauch zu begehen.” Bereits 2017 hat die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet (vgl. Standard-Artikel (27.8.2017): “Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz”).  Jetzt verhandeln die Stadt Graz gemeinsam mit Christian Brugger, Abteilungsleiter des Bundesdenkmalamts Steiermark um einen endgültigen Abriss abzuwenden. GRAZER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://grazer.at/de/Kuhwy6sh/beseitigungsauftrag-fuer-girardihaus-stadt-graz-in (3.12.2020, “Beseitigungsauftrag für Girardihaus: Stadt Graz in Verhandlungen mit Eigentümer”) sowie GRAZER-ARTIKEL: https://grazer.at/de/x8I8JYtM/grazer-girardihaus-verfallen-lassen-wird-die-stadt (22.11.2020: “Grazer Girardihaus: Verfallen-Lassen wird die Stadt nicht dulden!”) +++ Weitere Medienberichte in “Kleine Zeitung” (Bezahlschranke): “Showdown zum 170. Geburtstag: Girardihaus: Behörde verfügt die Beseitigung” (3.12.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5906513/Showdown-zum-170-Geburtstag_Girardihaus_Behoerde-verfuegt-die; “Polit-Reaktionen: Girardi-Haus: “Ein zweites Kommod verhindern” (3.12.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5906697/PolitReaktionen_GirardiHaus_Ein-zweites-Kommod-verhindern;“Kommentar: Es ist Zeit, aufeinander zuzugehen – und das Girardihaus zu retten” (3.12.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5906763/Kommentar_Es-ist-Zeit-aufeinander-zuzugehen-und-das-Girardihaus; “Breite Front für Rettung: Jetzt kämpft auch Schauspiel-Legende Heltau fürs Girardi-Haus” (4.12.2020, Kleine Zeitung): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5906781/Breite-Front-fuer-Rettung_Jetzt-kaempft-auch-SchauspielLegende

Politische Reaktionen:

4.12.2020, Tagesstimme: FPÖ Graz will Girardihaus vor Abriss bewahren:
https://www.tagesstimme.com/2020/12/04/fpoe-graz-will-girardihaus-vor-abriss-bewahren

3.12.2020, KPÖ: Girardihaus: Rathauskoalition hat Verfall sehenden Auges geduldet!
https://www.kpoe-graz.at/girardihaus-rathauskoalition-hat-verfall-sehenden-auges-geduldet.phtml

Ältere iD-Berichte:

3.8.2020, Girardihaus (Graz): Aktivisten besetzen gefährdetes Altstadthaus
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-aktivisten-besetzen-gefaehrdetes-altstadthaus

12. Juni 2020, Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht ‘schützenswert’?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-trotz-denkmalschutz-nicht-schuetzenswert

Linktipps:

Verein “Rettet das Girardihaus”: http://www.girardihaus.at
Das Girardihaus auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Leonhardstra%C3%9Fe_28

Kommod-Haus (2003 abgerissen):
– auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Burggasse_15
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommod-Haus

Girardihaus (Graz): Nun doch vor Abriss gerettet?

“Girardihaus ist gerettet” heißt es in den aktuellen Medien. Unser Verein Initiative Denkmalschutz freut sich darüber, doch bleibt unser Verein vorerst sehr vorsichtig und möchte noch abwarten, zumal eine Abbruchbewilligung – wenn nicht sogar ein Beseitigungsauftrag – weiterhin gültig ist (vgl. “Auftrag für Abriss trotz Denkmalschutz!”; iD-Bericht, 4.12.2020). Zu viel Negatives sowie ungewöhnlichste, ganz plötzliche Wendungen hat unser Verein schon erlebt. Aber es gibt jetzt auf jeden Fall Grund zu berechtigter Hoffnung. Auf der offiziellen Website der Stadt Graz ist Folgendes zu lesen: “Gerettet: das Geburtshaus von Alexander Girardi”. Begründet wird dies mit der Einigung des Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP) mit dem Eigentümer, dem weststeirischen Unternehmer Otto Roiss. Auch die vielen Anfragen, insbesondere in den letzten Wochen an die Baubehörde, den politisch zuständigen Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) sowie an das Bundesdenkmalamt von der Initiative Soko Altstadt, Verein “Rettet das Girardihaus” und unserem Verein “Initiative Denkmalschutz” scheinen die Wirkung nicht verfehlt zu haben.

Im Dezember gab es einen Besichtigung der Liegenschaft in der Leonhardstraße 28 (2. Grazer Bezirk St. Leonhard) im Beisein des Eigentümer und diversen Experten, darunter u.a. Vertreter des Bundesdenkmalamtes, der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), und zuständigen Abteilungen der Stadt Graz. Die Grazer ÖVP-FPÖ Koalition einigte sich darauf, das Girardihaus zu erhalten und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Dies sollte heute aufgrund der Dringlichkeit als Nachtragsstück auf die Tagesordnung des Gemeinderates (17.12.2020) gesetzt werden. Mittels eines Baurechtsvertrages, welcher über eine Mindestdauer von 35 Jahren abgeschlossen wird, beabsichtigt die Stadt Graz, das Girardihaus in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt allen zuständigen Abteilungen sowie der Altstadtsachverständigenkommission zu sanieren. Angestrebt wird künftig ein Nutzungsmix aus Gastronomie mit Girardi-Museum sowie Büro- und Proberäume für die benachbarte Kunstuniversität Graz.

Das einstöckige, zum Teil weit vorspringende Girardihaus (Leonhardstraße 28) umgeben von höheren Gründerzeithäusern, (c) Google Maps 2020

Zur Bedeutung des Girardihauses führt das Bundesdenkmalamt in einer Stellungnahme Folgendes aus:

“Das Bundesdenkmalamt sieht gerade in dem vorspringenden Baukörper in Verbindung mit der geringen Gebäudehöhe und dem tiefer liegenden Niveau ein wertvolles und besonders anschauliches Dokument der barocken Vorstadtbebauung, welches sich inmitten der Gründerzeitbauten durch einen speziellen Seltenheitswert auszeichnet.

Die Bedeutung des Gebäudes nach dem Denkmalschutzgesetz manifestiert sich daher zunächst im Dokumentationswert für die Geschichte der Stadtentwicklung und Stadterweiterung von Graz, wobei das Objekt als exemplarisches Beispiel der Vorstadtbebauung vor den weitreichenden Bau- und Regulierungsmaßnahmen der Gründerzeit anzusehen ist.

Wesentlich für den Denkmalcharakter des Girardihauses ist auch die innere Gebäudestruktur, die vor allem im älteren vorspringenden Gebäudeteil wichtige Anhaltspunkte für den barocken Ursprung der Bausubstanz (Gewölbe, Holztramdecke) bietet. Dem Objekt kommt daher auch ein Dokumentationswert für historische Bautechniken und -materialien zu.

Zusätzlich ist eine herausragende kulturgeschichtliche bzw. kulturelle Bedeutung als Geburtshaus von Alexander Girardi gegeben. Auf die Gedenkstätte in Zusammenhang mit dem bedeutenden Schauspieler wird an der Fassade durch zwei Gedenktafeln hingewiesen.”

Umso unverständlicher war daher die laut Grazer.at getätigte Äußerung des Bürgermeisters Siegfried Nagl von vor zwei Jahren: “Das Haus in der Leonhardstraße stehe einzig und allein wegen der Verbindung zum Volksschauspieler Alexander Girardi unter Denkmalschutz, ‘nicht weil es ein historisch so wertvolles Gebäude ist’, betont Nagl.” (Quelle: Der Grazer (17.6.2018): “Graz bekommt ein neues Girardihaus: Das alte steht vor dem Abriss”).

Aktuelle Medienberichte vom 17. Dezember 2020:

Der Grazer: Girardihaus ist gerettet: Stadt Graz macht ein Museum draus
https://grazer.at/de/XhiC36va/girardihaus-ist-gerettet-stadt-graz-macht-ein

Krone: Museum geplant. Sanierung: Die Stadt Graz rettet das Girardihaus!
https://www.krone.at/2299609

MeinBezirk.at: Girardi-Haus gerettet: Gastronomie, Museum und Proberäume sollen entstehen
https://www.meinbezirk.at/graz/c-lokales/girardi-haus-gerettet-gastronomie-museum-und-proberaeume-sollen-entstehen_a4406067

Kleine Zeitung (Bezahlschranke): Vorerst gerettet. Stadt Graz sichert sich desolates Girardihaus auf Zeit
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5912630/Vorerst-gerettet_Stadt-Graz-sichert-sich-desolates-Girardihaus-auf

Ältere iD-Berichte:

4.12.2020, Girardihaus (Graz): Auftrag für Abriss trotz Denkmalschutz!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-auftrag-fuer-abriss-trotz-denkmalschutz

3.8.2020, Girardihaus (Graz): Aktivisten besetzen gefährdetes Altstadthaus
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-aktivisten-besetzen-gefaehrdetes-altstadthaus

12. Juni 2020, Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht ‘schützenswert’?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/girardihaus-graz-trotz-denkmalschutz-nicht-schuetzenswert

Linktipps:

Verein “Rettet das Girardihaus”: http://www.girardihaus.at
Das Girardihaus auf Baugeschichte.at: https://baugeschichte.at/Leonhardstra%C3%9Fe_28

Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz in Gries/Brenner

APA-OTS-Presseaussendung, 4. März 2025

Channel: Chronik, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich!

Behördenversagen auf ganzer Linie: Nach Brand im Mai 2023 noch immer ohne Schutzdach. Nun könnten bereits diesen Donnerstag (6.3.) rechtswidrige Abbrucharbeiten beginnen!

Wien / Gries am Brenner (OTS) – Ein Plakat einer Abbruchfirma ist schon angebracht, doch ohne denkmalschutzrechtliche Bewilligung, die bis dato nicht vorliegt, ist der Abbruch verboten! Denn für einen Abriss müssen beide Gesetze, Tiroler Bauordnung (TBO) und Denkmalschutzgesetz (DMSG) eingehalten werden, was aktuell nicht der Fall ist. Im DMSG kann ein solcher Abriss ohne Bewilligung des Denkmalamtes nämlich nur dann durchgeführt werden, wenn “Gefahr in Verzug” bei gleichzeitiger Gefährdung “höherwertiger Rechtsgüter” (z.B. Leben) vorliegt (§ 4 Abs. 3), und auch eingeschränkt für den speziellen Fall, dass diese Gefahr nicht “anders”(!) abgewendet werden kann (§ 5 Abs. 5). Vgl. Stellungnahme des Denkmalamtes vom 17.2./26.2. dazu.

Weder “Gefahr im Verzug” noch “Gefahr für Leib und Leben”!

Bereits kurz nach dem Brand wurde “zum Schutz des Lebens” ein Betretungs- bzw. Benützungsverbot für das historische Gasthaus behördlicherseits erlassen (23.5.2023). Seitdem ist die Gefahr, die beim “Betreten”(!) des Gebäudes besteht, gebannt (und nur für den Fall dieses “Betretens” wurde im LVwGT-Urteil vom 12.2. “Gefahr für Leib und Leben” attestiert). Entsprechend wird das Urteil in der Medieninformation des LVwGT vom 17.2. auch nur mit dem “Vorliegen von Baugebrechen” sowie das Verursachen “unverhältnismäßiger Kosten” für eine Instandsetzung begründet! Nicht einmal von “Gefahr im Verzug” ist die Rede! In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist! Und ebenso muss auch die Frage gestellt werden, wer kurz nach der Urteilsverkündung am 13./14. Februar dieses Framing “Gefahr für Leib und Leben” (ohne Zusatz “beim Betreten”) in die Welt gesetzt hat, auf dessen Grundlage die Medien dann den Abbruchauftrag in ihren Berichten begründet haben, und nicht, wie richtig, auf die “Baugebrechen”? Auf jeden Fall erinnert die Causa frappant an den Abriss des Kommodhauses in Graz 2003.

Baubehörde Gries/Brenner kann Abbruchanzeige nicht bearbeiten, weil denkmalschutzrechtliche Bewilligung fehlt! Abbruch auch deswegen nicht möglich!

Gemäß § 50 Tiroler Bauordnung muss – auch bei einem Abbruchauftrag(!) – vor einem Abriss eine Abbruchanzeige bei der Behörde eingebracht werden, die den angezeigten Abbruch prüfen muss. Darin heißt es: “Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist weiters die denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abbruch anzuschließen” (Abs. 1), die jedoch nicht vorgelegt werden kann. Somit kann der Bürgermeister von Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, als Baubehörde erster Instanz die Abbruchanzeige nicht abschließend prüfen und müsste dem Abbruchwerber dann mitteilen, dass “der Abbruch vorerst nicht ausgeführt werden darf” (Abs. 4).

Gefährdete Denkmäler – Parlamentarische Bürgerinitiative

Auch beim verfallenen Hotel Wörthersee in Klagenfurt weigert sich aktuell der Eigentümer, die Instandsetzungsaufträge umzusetzen, und bei den ebenso denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat hat es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Bränden gegeben. Die Initiative Denkmalschutz hat Ende 2023 eine Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, um u.a. den Denkmalfonds besser zu dotieren, der zur zusätzlichen Finanzierung und Rettung der unmittelbar vom Verfall bedrohten Denkmälern dienen soll und vom Bundesministerium für Kultur verwaltet wird, aber kaum gefüllt ist.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

 

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom

10. Mai 2024

sowie

4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

 

OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz

Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Tirol. Bezirksverwaltungsbehörde “entmachtet” Denkmalamt

APA-OTS-Presseaussendung, 11. März 2025

Channel: Chronik, Kultur

Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz!

Initiative Denkmalschutz schaltet nach Abrissbeginn Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries/Brenner die Landesvolksanwaltschaft ein!

Wien (OTS) – Auch wenn das Landesverwaltungsgericht Tirol einen Abbruchauftrag verfügt hat (LVwG-2023/31/2508-9), basiert dieser ausschließlich auf einem Landesgesetz (Tiroler Bauordnung). Gänzlich unberührt davon gilt weiterhin auch das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz (DMSG), das ebenso einzuhalten ist. So spricht das Bundesdenkmalamt (BDA) in seiner aktuellen Stellungnahme vom 10.3. treffend von einem “Torpedierungsverbot”: “Die Tiroler Bauordnung (…) soll nicht in einer Weise angewandt werden, die das öffentliche Interesse (bundesgesetzlicher) Denkmalschutz torpediert.”

Bezirksverwaltungsbehörde negiert Aufgaben des Denkmalschutzes

Für die Anwendung des Denkmalschutzes im Sinne einer Gefahrenabwehr ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (§ 31 Abs. 1 DMSG). Diese hat jedoch den BDA-Antrag auf Baustopp am 5.3. aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgewiesen! Da durch die baulichen Absperrungen und das Betretungsverbot eine “Gefahr für Leib und Leben” ausgeschlossen werden kann, wäre eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abriss nötig, die bis dato nicht vorliegt!

LVwGT verurteilt BH Innsbruck wegen Auskunftsverweigerung

Dieser Tage erst wurde die BH Innsbruck verurteilt, unserem Verein Initiative Denkmalschutz gegenüber rechtswidrig eine Auskunft in der Causa Weißes Rössl verweigert zu haben (LVwG-2024/19/1053-4).

Politische und behördliche Aufarbeitung dringend nötig

Die Vorgänge rund um das Gasthaus Weißes Rössl gehören sowohl politisch, als auch behördlich in Tirol dringend aufgearbeitet. Der Abbruch ist nun einer Entscheidung einer anhängigen BDA-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol zuvorgekommen.

Nächstes Tiroler Opfer: Die Rotunde in Innsbruck?

Auch die denkmalgeschützte Rotunde in Innsbruck ist in einem baulich schlechtem Zustand. Was werden Tiroler Politik und Behörden unternehmen, damit wir keinen zweiten Fall “Weißes Rössl” in Tirol erleben?

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

 

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom

10. Mai 2024

sowie

4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

 

OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz

Initiative Denkmalschutz: Weißes Rössl – Misst die BH mit zweierlei Maß?

Eil-Pressemitteilung vom 12. März 2025

Causa Weißes Rössl in Gries/Brenner, Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes im Gange!

Misst die Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck mit zweierlei Maß?

Während die BH Innsbruck den Antrag des Bundesdenkmalamtes auf Baustopp beim denkmalgeschützten Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries am Brenner am 5.3. aus uns unerklärlichen Gründen abgelehnt hat, hat die gleiche BH im Jahr 2017 den entsprechenden Paragraphen der Tiroler Bauordnung sehr wohl anerkannt. Zitat aus dem BH-Bescheid (24.2.2017): “Gem. § 42 Abs 5 TBO 2016 ist ein Abbruch denkmalgeschützter Gebäude und Gebäudeteile unzulässig. Eine Vollstreckung des do. Bescheides vom 21.11.2012 ist daher nicht mehr möglich; das Vollstreckungsverfahren [Vollstreckung des Beseitigungs-/Abbruchauftrags] wird eingestellt.”

Anmerkung: Die genauen Paragraphen haben sich zwar zwischen 2017 und 2025 geändert, sind aber inhaltlich gleich geblieben!

Siehe entsprechende Dokumente anbei (Beispiel Widum Lueg, Gries/Brenner), mit Genehmigung des Eigentümers

– Abbruchbescheid (Beseitigungsauftrag) vom 21.11.2012 der Gemeinde Gries/Brenner (als Baubehörde): 2012-11-21_Gemeinde-Gries-Bescheid_Beseitigungsauftrag_Widum-Lueg_iD

Einstellung des Vollstreckungsverfahren Beseitungsauftrag (Abbruchauftrag), seitens BH Innsbruck, 24.2.2017: 2017-02-24_BH-Innsbruck_Einstellung-Beseitungsauftrag_Widum-Lueg_iD

Wir erinnern an unsere gestrige OTS-Presseaussendung und insbesondere an die OTS von letzter Woche, in der wir diesen Paragraphen der Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechend zitiert haben und das “Vergessen” auf diesen Paragraphen im LVwGT-Urteil vom 12.2.2025 scharf kritisiert haben.

OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz vom 4. März 2025
Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich! Zitat daraus: In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250304_OTS0070/initiative-denkmalschutz-abbruchauftrag-widerspricht-denkmalschutzgesetz-kein-abriss-fuer-gasthaus-weisses-roessl-in-griesbrenner-moeglich

OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz, gestern, 11. März 2025
Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250311_OTS0124/denkmalschutz-skandal-in-tirol-bezirksverwaltungsbehoerde-bh-innsbruck-entmachtet-bundesdenkmalamt-und-torpediert-denkmalschutzgesetz

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
Obmann der Initiative Denkmalschutz
tel.: 0699 1024 4216

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at

 

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz