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Verlorenes Erbe (Wien): Villa Taussig 1931 abgerissen

In der sehenswerten TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 28.6.2021 die Villa Taussig am Fuße des Küniglbergs in Wien-Hietzing behandelt. Die Villa Taussig wurde ab 1894 vom damaligen Generaldirektor der Bodencreditanstalt Theodor Ritter von Taussig (1849-1909) erbaut. Geplant hatte die imposante Villenanlage aus der Gründerzeit mit seiner weitläufigen Gartenanlage, die entfernt an die ca. zehn Jahre früher erbaute Hermesvilla im Lainzer Tiergarten erinnert, der bekannte Architekt Karl König. Bis 1892 stand an deren Stelle die um 1830 erbaute Villa Malfatti, deren Erben diesen damals größten Privatbesitz in Hietzing an den Generaldirektor der Bodencreditanstalt verkauften. Die Villa Taussig war mit den damals neuesten technischen Errungenschaften der Zeit ausgestattet (unabhängige Wasser- und Energiezufuhr mittels Pumpwerk und Generator). Nach Taussigs Tod verkauften die 12 Kinder das Anwesen, denn keines der Kinder konnten die jeweils anderen auszahlen. 1931 wurde das repräsentative Anwesen abgerissen.

Villa Taussig, einstiger Standort, Wien

Die Umrisse der Villa Taussig sind im Generalstadtplan von 1912 gut ersichtlich (gleich oberhalb des Schriftzugs “Künigelberg” in der Mitte), überlagert vom aktuellen Stadtplan der Stadt Wien

Heute steht am Gelände der abgebrochenen Villa die denkmalgeschützte Malfattisiedlung, eine Arbeiter- und Angestelltenwohnhausanlage der Arbeiterunfallversicherung am Franz Schalk-Platz (erbaut 1930-32 im internationalen Stil vom Architekt Siegfried C. Drach). Unmittelbar oberhalb (südlich) der Häuser Franz Schalk-Platz 8-14 stand einst die prächtige Villa Taussig, deren Grundfläche noch heute mehr oder weniger erkennbar ist. Nur das Kutscherhaus (Gloriettegasse 49) und das Portiergebäude (Gloriettegasse 47) erinnern heute noch an den einstigen Glanz der Villa, stehen jedoch nicht unter Denkmalschutz (dafür in einer Schutzzone der Stadt Wien). Drei Generationen später hat die Familie am ehemaligen Standort des Schlosses wieder zusammengefunden, darüber berichten die beiden Urgroßenkerl Lili Gogela und Felicitas Eltz in einem ORF-Interview.

ORF-FERNSEHBEITRAG ZUM NACHSEHEN (6 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14097089/Verlorenes-Erbe-Ein-Schloss-bei-Schoenbrunn/14949087 (28.6.2021, ORF ‘Studio 2’, “Verlorenes Erbe: Ein Schloss bei Schönbrunn”)

Villa Taussig, Wien-Hietzing

Die Villa Taussig in Wien-Hietzing, Foto ca. 1900, (c) August Stauda, public Domain, Wien Museum Karlsplatz Sammlung

Linktipps:

Villa Malfatti / Villa Taussig (Hietzing.at): http://www.hietzing.at/Bezirk/geschichte2.php?id=279

Kutscherhaus (Gloriettegasse 49): https://www.thecoachmansresidence.com/de/die-residenz

Literatur:

Gerhard Weißenbacher, In Hietzing gebaut, Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Band II, Wien 1998, Seite 61-66

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Samstag, 7. August 2021, 9:45 Uhr

zum Thema “Stadtplanung im hohen Mittelalter am Beispiel Wiener Neustadt”. Wiener Neustadt, nach exakter Planung 1192 errichtet, kann als eine in Europa einzigartige “Spitzenleistung mittelalterlicher Stadtplanung” bezeichnet werden. Prof Erwin Reidinger Bauingenieur, Bauforscher und Archäoastronom erklärt die Erkenntnisse seiner langen, naturwissenschaftlichen Forschungen. Am Nachmittag öffnet Familie Karlik für unsere Vereinsmitglieder ihr privat geführtes Museum im Reckturm. Die Grundmauern des einzigen noch existierenden Eckturmes, von den ursprünglich 4 der Wiener Neustädter Stadtmauer stammen aus dem frühen 13. Jh. Ende des 19. Jhs. begann man den Reckturm und die angrenzende Stadtmauer abzutragen, 1901 konnten die Demolierungen eingestellt und mit der Rekonstruktion des Turmes im Stile des 15. Jhs. begonnen werden. (die Ausstellung zeigt u. a. historische Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Ausrüstungsgegenstände der k.u.k. Armee).

Treffpunkt: 9:45 Uhr, Hauptplatz 1, Altes Rathaus, 2700 Wiener Neustadt (individuelle Anreise)
Spende erbeten: € 22
Anmeldung erforderlich an eMail: (letzte 24 Stunden an bzw. mobil: 0699 / 1024 4216)

Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (z.B. “3-G-Regel”)

Abriss Rösselmühle: Besserer Schutz für Grazer Industrieerbe gefordert

Presseaussendung, Mittwoch, 13. September 2023

Anlässlich Abrissbeginn Rösselmühle letzten Montag:
Initiative Denkmalschutz fordert besseren Schutz für das industrielle Baukulturerbe in Graz. Wird nun ein alter Gemeinderatsantrag endlich ernst genommen? Die neue Grazer Stadtregierung ist gefordert!

Rückblende in das Jahr 2014: Im Grazer Gemeinderat wurde ein Antrag mit dem Titel “Rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern” einstimmig angenommen. Wesentlicher Bestandteil des Antrags war die 1270 erstmals erwähnte Rösselmühle (Oeverseegasse 1), deren Zukunft anlässlich ihrer Schließung einige mit Sorgen sahen. Aber es ging auch darum “ähnliche Objekte bzw. Gebiete in Graz zu identifizieren”, um ein „Maßnahmenpaket“ zu erarbeiten, „welches in Zukunft eine Grundlage darstellt, um künftig (…) rechtzeitig Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den industriellen Charakter des Entwicklungsgebietes und dessen Bestand nehmen.”

2014: Zustimmung aller Parteien für besseren Schutz des industriellen Erbes in Graz

Alle Parteien, stimmten dem Antrag zu. Der damalige ÖVP-Gemeinderat Klaus Frölich von der Regierungspartei verwies darauf, dass es da nicht “nichts gäbe” sondern das Institut für Baukunst, Denkmalpflege und Kunstgeschichte der TU Wien, das an der Inventarisierung der technischen industriellen Baudenkmäler Österreichs arbeite. Der Antragsteller Philip Pacanda (Piratenpartei; nicht mehr im Gemeinderat vertreten), unterstrich dennoch die Dringlichkeit mit dem Kommentar “es ist wichtig, dass man da frühzeitig einfach eingreife, bevor irgendwas passiert, und wir dann nachher dasitzen und sagen, jetzt ist es abgerissen, hätten wir vorher was gemacht.”

2023: … trotzdem kein besserer Schutz in Sicht

Wie stellt sich die Situation jetzt im Jahr 2023 dar? Es ist etwas passiert, aber leider nicht im Sinne des Antrags: Die Rösselmühle ist Anfang April abgebrannt; Abbrucharbeiten wurden vorgestern begonnen. Auch die letzten Bestände des Kleingewerbes um den Dietrichsteinplatz wurden trotz Widerspruchs der Altstadtkommission 2020/21 abgerissen (Pawlatschenhaus mit Schlosserei; Schörgelgasse 6 / Kopernikusgasse 4). Und auch das bedeutende Industriedenkmal „ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch“ (Karlauer Straße 46) wird bald Geschichte sein, eine Abbruchbewilligung liegt bereits vor.

Initiative Denkmalschutz: Neue Grazer Stadtregierung ist endlich gefordert zu Handeln

Mittlerweile gibt es eine neue Stadtregierung (KPÖ/Grüne/SPÖ). Wird sie sich an den einstimmig angenommenen Gemeinderatsantrag erinnern? Wird sie die Expertise der Altstadtkommission ernster nehmen? Wird sie dafür sorgen, weitere Objekte zu identifizieren und Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den Bestand nehmen? Die Initiative Denkmalschutz fordert, nicht nur den Geist des Antrages zu beklatschen, sondern endlich auch Taten zu setzen und hofft, dass spätestens mit dem (teilweisen?) Verlust der Rösselmühle ein Weckruf durch die Stadtregierung geht, und man sich aktiv der Intention des Antrags annimmt.

Interessant ist auch, dass der damalige ÖVP-Gemeinderat Frölich auf ein Institut an der TU Wien verwiesen hat. Die offizielle Beantwortung des Antrags durch das Stadtplanungsamt hat wiederum ergeben, dass die Stadtplanung nicht die nötigen Ressourcen habe, „die Anregung wird daher gern an die in Frage kommenden Universitäten und Fachhochschulen weitergegeben.“ An der TU Graz hätte es damals noch ein “Institut für Stadt- und Baugeschichte” gegeben; es wurde mittlerweile in “Institut für Entwerfen im Bestand und Denkmalpflege” umbenannt (2019). Zeigen die aktuellen Vorfälle nicht, wie wichtig es anhand des aktuellen Baugeschehens wäre, dass man sich auch in Graz für die Politik wahrnehmbar wissenschaftlich mit dem Bestand beschäftigt? Wird hier die aktuelle Struktur der Anforderung gerecht?

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 und 0664 / 750 545 42
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

Quellen / Infos:

Die Rösselmühle auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
https://www.grazwiki.at/Oeverseegasse_1

Gemeinderatssitzung 12. Juni 2014:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10234760/7791056/Aus_dem_Gemeinderat_III.html

Gemeinderatsantrag:
https://www.graz.at/cms/dokumente/10234760_7791056/4afc5e0b/09%20Baudenkm%C3%A4ler_dringlich_GMR_Pacanda_R%C3%B6sselm%C3%BChle.pdf

Antwort zum Antrag (momentan offline):
https://open-gemeinderat.at/files/answers/0469_pacanda_da.docx

Gemeinderatsprotokoll 12.6.2014 im Wortlaut:
https://data.graz.gv.at/katalog/verwaltung%20und%20politik/Gemeinderatsprotokolle/2014_06_12.txt

Vor Abriss
Ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
https://www.grazwiki.at/Karlauer_Stra%C3%9Fe_46

Abrisse
Pawlatschenhaus mit Schlosserei auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
(Schörgelgasse 6 /Kopernikusgasse 4)
https://www.grazwiki.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6
https://www.grazwiki.at/Kopernikusgasse_4

Heumarkt-Hochhausprojekt (Wien): UNESCO-Managementplan Entwurf weiterer Schritt zum Welterbe-Verlust?

APA-OTS-Presseaussendung, 8. November 2021

Heumarkt-Hochhausprojekt: UNESCO-Managementplan Entwurf weiterer Schritt zum Welterbe-Verlust? Morgen, 9.11. im Gemeinderatsausschuss! Initiative Denkmalschutz fordert Vorab-Veröffentlichung und bezweifelt mögliche Akzeptanz durch das UNESCO-Welterbekomitee!

Wien (OTS) – Morgen, Dienstag, 9.11. fällt die Entscheidung im Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung, ob der vorliegende Managementplan-Entwurf, der seit vielen Jahren von der UNESCO eingefordert wird, in der Gemeinderatssitzung am 25. November in dieser Form beschlossen wird (vgl. OTS 2.11.), dies unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, kritischer Bürger und vieler NGOs (nur eine kleine kritische Fachöffentlichkeit durfte als Feigenblatt an einer Enquete am 6. Mai teilnehmen). Was langsam durchsickert ist, dass eine eher schwache Hochhaus-Ausschlusszone nur für den 1. Bezirk ‘Innere Stadt’ vorgesehen ist, aber nicht für die gesamte Kernzone des Weltkulturerbes “Historisches Zentrum von Wien”. Somit wird ein in Höhe und Baumasse überdimensioniertes Heumarktprojekt (3. Bezirk), das den Kriterien des Welterbevertrages widerspricht, offensichtlich weiterhin von der Stadt Wien forciert. Die Initiative Denkmalschutz fordert vor Beschlussfassung im Gemeinderat die Veröffentlichung dieses Managementplan-Entwurfs, eine breite, öffentliche Diskussion, sowie Auskunft, ob dieser von der UNESCO überhaupt akzeptiert werden kann, und schließt sich vollinhaltlich der gestrigen Kritik der Initiative Stadtbildschutz an.

Bundesregierung muss endlich rechtliche Schritte ergreifen!

Da Wien offensichtlich weiterhin uneinsichtig bleibt und nicht alle Maßnahmen zur Durchsetzung des Welterbeübereinkommens (BGBl.Nr.60/1993) setzt, muss der zuständige grüne Bundesminister für Kultur, Werner Kogler (Staatssekretärin Andrea Mayer) gemäß Bundesverfassungsgesetz Art. 16 Abs. 4, die Zuständigkeit an sich ziehen und selbst die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dass dies nicht nur möglich, sondern die ÖVP-Grüne Bundesregierung dazu sogar verpflichtet(!) ist, zeigt die umfassende Rechtsanalyse vom Juristen Dr. Helmut Hofmann im Sonderheft Nr. 2 der Initiative Denkmalschutz: “Wien und sein Welterbe – die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation” (Mai 2019) (sinngemäß äußerte sich auch Verfassungsrechtler em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger).

Erwartbare UVP-Pflicht: Weiterer Stolperstein für Heumarkt-Projekt

Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.10.2021 wurde die ao. Revision der WertInvest gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.7.2021 endgültig zurückgewiesen (GZ: Ra 2021/05/0153). Der ursprüngliche Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung, mit welchem eine UVP-Pflicht verneint wurde, ist damit beseitigt und außer Kraft getreten. Somit bleibt offen, ob das Heumarktprojekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss; eine UVP-Pflicht scheint jedoch sehr wahrscheinlich!

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Älterer iD-Bericht (26.6.2021):

Gefährdetes Welterbe Wien (u. Heumarkt): Streichung von ‘Roter Liste’ 2022? Divergierende Interpretationen gibt es derzeit zur aktuell (22. Juni) veröffentlichten “Draft Decision” der bevorstehenden UNESCO-Welterbe-Komitee Sitzung

Verlorenes Erbe: Fernsehreihe im ORF – Palais Lanckoronski neben Belvedere in Wien

Theaterschloss mit filmreifen Ende. Das Traumpalais des Grafen Lanckoroński in der Nähe des Belvedere in der Rubrik “Verlorenes Erbe”jeden Dienstag ab 17:30 Uhr auf ORF 2 in der Sendung “Studio 2”. Theaterschloss deshalb, weil es von den besten Theaterarchitekten Europas entworfen worden ist. Das Ende war filmreif, weil es wie in jeder gut gemachten Tragödie war: Kurz vor dem unvermeidlichen schlimmen Ende sieht es einmal noch kurz so aus, als ob es doch noch gut ausgehen könnte. ORF-FERNSEHBEITRAG ANSEHEN (4 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14042737/Theaterschloss-mit-filmreifen-Ende/14650638. +++ Das Palais Lanckoroński war ein in den Jahren von 1894 bis 1895 von den Theaterarchitekten Ferdinand Fellner d. J. und Hermann Helmer für den Kunstsammler, Mäzen und Denkmalpfleger Karl Graf Lanckoroński errichtetes neobarockes Gebäude im Fasanviertel im Wiener Bezirk Landstraße, an der Jacquingasse 16–18 (Ecke heutiger Landstraßer Gürtel). Das Palais beherbergte die große Kunstsammlung des Grafen und war ein Treffpunkt für Künstler und Adel. Das Gebäude und die Sammlung hatten den Charakter eines öffentlichen Museums. Wikipedia-Eintrag weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Palais_Lanckoro%C5%84ski.

Buchtipp:

Edgard Haider, Verlorenes Wien. Adelspaläste vergangener Tage. Böhlau, Wien-Köln-Graz 1984 (auf Seite 114 bis 118 ist das Palais samt Ausstattung ausführlich beschrieben und bebildert; Buch vergriffen). +++ Website des Historikers Edgard Haider: https://www.historia-animata.net.

Haus Wassermann (Wien): Denkmalschutz kam Abriss zuvor

Im ORF-Vorabendprogramm auf “Studio 2” wurde am 4.11.2021 das ehemalige Haus Wassermann in Wien-Grinzing vorgestellt ORF-FERNSEHBEITRAG: https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14111682/Villa-Wassermann-Ein-Anbau-und-seine-Folgen/15028175. Die federführend von Oskar Strnad (in Ateliergemeinschaft mit Josef Frank und Oskar Wlach) 1914-15 erbaute Villa des bekannten jüdischen Schriftstellers Jakob Wassermann (* 1873, +1934) wäre vor wenigen Jahren fast abgerissen worden. Ein Immobilieninvestor wollte an Stelle des Hauses in der Paul-Ehrlich-Gasse 4 einen Neubau errichten, doch im Zuge der Einverleibungsphase (Kauf) trat das Bundesdenkmalamt auf den Plan und stellte die Villa noch rechtzeitig (Dezember 2015) unter Denkmalschutz“Oskar Strnad gehört zu den prägendsten Persönlichkeiten der sog. ‘Zweiten Wiener Moderne’ der Zwischenkriegszeit” (Zitat Architektenlexikon).  Im ORF-Interview kommt der Strnad-Exprte Rainald Franz (MAK) sowie der Bauunternehmer Gerhard Hudecek zu Wort. Nebenan (Paul Ehrlich-Gasse 8) stand bis 2016 auch noch die 1932 erbaute Villa (Haus Gerzabek, Entwurf Hans Adolf Vetter) des berühmten Entertainers Peter Alexander (* 1926, + 2011), die jedoch abgerissen wurde, um einen Mehrparteienwohnhaus Platz zu machen. Dieses Schicksal ist der Villa Wassermann erspart geblieben, hat dafür aber einen modernen Anbau erhalten. Jetzt ist der Bauunternehmer Hudecek stolz mit dem Ergebnis und bezeichnet es als “eine Symbiose zwischen einem Neubau mit sehr hoher Qualität und einem historischen Kulturdenkmal, das wir erhalten konnten”. Nicht ganz so euphorisch zeigt sich der Strnad-Experte Rainald Franz, zumal der Neubau zu nah an den Altbau herangerückt wurde. Kommentar des ORF-Reporters Rupert Reiter-Kluger über das bauliche Ergebnis: “Die österreichische Lösung: ein bisserl Denkmalschutz, ein bisserl nicht, hat jedenfalls hier ein Beispiel geschaffen, über das noch viel diskutiert werden kann.”

ORF-FERNSEHBEITRAG HIER NACHSEHEN (5 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14111682/Villa-Wassermann-Ein-Anbau-und-seine-Folgen/15028175 (ORF 2, “Studio 2”, 4. November 2021, “Villa Wassermann: Ein Anbau und seine Folgen”)

FOTOS 2015-18 HAUS WASSERMANN (von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/albums/72157693639093890/with/16910157267

HAUS WASSERMANN (VPH-PROJEKT), VPH- Venture Property Holding GmbH: https://www.vph-wien.at/de/portfolio/73-1190-wien-paul-ehrlich-gasse-4

Oskar Strnad wurde in Zusammenarbeit mit Oskar Wlach und Josef Frank zu einem Vorreiter einer Wiener Moderne, die unter Einfluss der Theorien von Adolf Loos eine höchst eigenständige Position einnahm. Betreffend des Hauses Wassermann (und des ebenfalls von Strand erbauten Haus Hock in der Cobenzlgasse 71, Wien-Grinzing): Wesentlich war die Zusammenfassung aller Wohnbereiche in einer großen zentralen Halle, die durch eine ausgeklügelte Weg- und Treppenführung mit dem Oberstock und dem Außenbereich verbunden war, wobei der Gedanke der Wegführung durch ein Gebäude sowohl für Strnad als auch für Frank ein bestimmendes Element der Planung darstellte. Dieses Raumsystem führte zu einem betont asymmetrischen Baukörper, dessen unterschiedlich geformte Wandöffnungen frei angeordnet waren. Dieses für die Zeitgenossen höchst ungewöhnliche Konzept, das zum Teil auch auf herbe Kritik stieß, wurde in formaler Hinsicht durch eine Anlehnung an Elemente des Biedermeier oder des Klassizismus (wie ein Dreieckgiebel oder ein Säulenportikus) ergänzt, was den Gebäuden einen etwas manieristischen Charakter verlieh.” (Zitat aus “Stellenwert” des Architekten Oskar Strnad im Architektenlexikon).

Literatur:

– Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (25-seitig; GZ: BDA-59068.obj/0008-WIEN/2015), 16. Dezember 2015

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 92 f.

– Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X.-XIX. Bezirk und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 591

Verlorenes Erbe (Stmk): Franziskanerkloster Mürzzuschlag 1972 abgerissen

In der sehenswerten TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 17. November 2021 das Franziskanerkloster in Mürzzuschlag (Steiermark) behandelt. Das Barockkloster wurde 1799 aufgelassen und vor bald 50 Jahren dem Erdboden gleichgemacht. Im ORF-Beitrag kommt Pater Oliver vom Wiener Franziskanerkloster zu Wort. Er zeigt den Akt, der im klostereigenen Archiv aufbewahrt wird; darin befinden sich u. a. Vorstudien und Baupläne des Mürzzuschlager Franziskanerklosters aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. 1900 bis zum Abbruch 1972 waren Wohnungen und Geschäfte im alten Kloster untergebracht, davor war es auch als Hotel “Zum Erzherzog Johann” in Benutzung, erklärt im ORF-Interview Heinz Veitschegger, ein historisch interessierter Bürger, der auch Fotos vom seinerzeitigen Abbruch des Klosters gemacht hat. Heute stehen an seiner Stelle Wohnhäuser. Die alte Klosterkirche in der Wiener Straße 56 blieb bestehen, doch anstelle des alten Eingangs zur Kirche wurde ein moderner Glasvorbau errichtet, sodass das Kirchengebäude als solches vom Straßenraum kaum mehr wahrnehmbar ist. Heute befindet sich im Kirchengebäude dasKunsthaus Mürz.

Ebenso in Mürzzuschlag befindet sich das ehemalige Schimuseum (Wintersportmuseum Mürzzuschlag), das unter Denkmalschutz steht und trotzdem vor sich hinbröckelt. Dieses Gebäude in der Wiener Straße 79 (Foto) kann aber noch gerettet werden …

ORF-FERNSEHBEITRAG (5 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14113364/Verlorenes-Erbe-Muerzzuschlag-und-das-vergessene-Kloster/15037238 (ORF 2, ‘Studio 2’, 17.11.2021, “Verlorenes Erbe: Mürzzuschlag und das vergessene Kloster”)

Graz (Stmk): SOS Grazer Schule – Moderne in Gefahr

Anselm Wagner und Sophia Walk vom Institut für Architektur-Theorie der TU Graz schlagen gemeinsam mit Studierenden Alarm. Die Bauten der „Grazer Schule“ sind in Gefahr; sie werden immer öfter abgerissen oder durch Umbauten entstellt. Mit einer aufwendigen Zeitung versuchen Sie das Bewusstsein für den Wert der Bauten zu heben und ein Umdenken zu erreichen. Die “Grazer Schule” ist ein besonderes Phänomen in der Österreichischen Architekturgeschichte (insbesondere der 1960-1980er Jahre) und von internationaler Bedeutung. In der 40-seitigen Zeitschrift “SOS Grazer Schule” werden 125 Bauten aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts vorgestellt. Viele der Bauten liegen in keiner Altstadtschutzzone und stehen nicht unter Denkmalschutz. Wohl in Bälde abgerissen wird zum Beispiel der Zubau des Architekten Manfred Zernig am Schulbau der landwirtschaftlichen Schule Alt-Grottenhof. Anselm Wagner hofft insbesondere auf die Tätigkeit des Bundesdenkmalamtes. Christian Brugger, Abteilungsleiter für die Steiermark im Bundesdenkmalamt bestätigt, dass diese Bauten laufend evaluiert und auch unter Schutz gestellt werden (aktuell läuft ein Unterschutzstellungsverfahren für die Terrassenhaussiedlung Graz-St. Peter), doch alle können nicht geschützt werden, sodass mit weiteren Verlusten zu rechnen ist. Umso mehr liegt auch die Hoffnung auf die Bewusstseinsbildung in der Grazer Stadtregierung.

ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Steiermark-heute/70020/Steiermark-heute/14115251/Rettung-fuer-Bauten-der-Grazer-Schule/15047534 (ORF ‘Steiermark Heute’, “Rettung für Bauten der ‘Grazer Schule'”, 1. Dezember 2021)

Medienberichte:

1. Dezember 2021, ORF
Studierende wollen Bauten der „Grazer Schule“ retten. Die „Grazer Schule“ ist ein Phänomen der jüngeren Architekturgeschichte und von internationaler Bedeutung. Doch viele der Bauten aus den 70er und 90er Jahren sind mittlerweile vom Abriss bedroht. Eine Gruppe Studierender will das verhindern: https://steiermark.orf.at/magazin/stories/3132550

Terrassenhaussiedlung Graz-St. Peter

Terrassenhaussiedlung Graz-St. Peter, hier läuft aktuell ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes (www.terrassenhaus.at), Foto: Mai 2012, (c) Lilumda, CC BY-SA 4.0, Wikipedia

16. Oktober 2021, Kleine Zeitung
Fachleute schlagen Alarm: Die Abrissbirne bedroht das architektonische Erbe der “Grazer Schule” (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/6047289/Fachleute-schlagen-Alarm_Die-Abrissbirne-bedroht-das

7. September 2021, Moderne Regional (Deutschland)
Grazer Moderne in Bedrängnis: https://www.moderne-regional.de/grazer-moderne-in-bedraengnis

8. Jänner 2011, Die Presse
Was bleibt von der Grazer Schule?  War sie eine Gruppe oder eine Szene, eine Bewegung oder eine Strömung? Fest steht, dass die „Grazer Schule“ einige außergewöhnliche Bauwerke hinterlassen hat. Fest steht auch, dass mit ihren Schlüsselbauten höchst nachlässig umgegangen wird: https://www.diepresse.com/623613/was-bleibt-von-der-grazer-schule

Paragrah

Österreich: Stellungnahme Denkmalschutznovelle 2023/2024

Wien, 28. Dezember 2023

Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle der Initiative Denkmalschutz (Ministerialentwurf)

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird (Ministerialentwurf)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verein Initiative Denkmalschutz versteht sich als breite Vertretung der österreichischen Zivilgesellschaft aus Fachexperten und interessierten Laien. Ziel des Vereins ist insbesondere die Rettung und nachhaltige Sicherung gefährdeter Kulturgüter in Österreich. Durch das jahrelange Sammeln von Fallbeispielen aus der Praxis haben wir dadurch einen hohen Wissensstand bzgl. Wirkungsamkeit bzw. Nicht-Wirksamkeit des Denkmalschutzgesetzes.

Der Entwurf enthält einige positive Schritte in die richtige Richtung (grundsätzliche Erhaltungspflicht; Unterschutzstellung von Ensembles und im Bereich der UNESCO-Welterbestätten per Verordnung, Bezugnahme auf die UNESCO-Welterbekonvention, haftungsrechtliche Sonderbestimmungen), dennoch bleiben wichtige Postulate für eine nachhaltige Sicherung des österreichischen Kulturgutbestandes offen, insbesondere das Fehlen einer echten Erhaltungspflicht für Denkmale, die keinen wirtschaftlichen Ertrag abwerfen, aber auch die schmerzliche Lücke einer umfassenden Gartendenkmalpflege.

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

zu § 1 Abs. 1 des Entwurfs

Neben dem Begrifflichkeit von „Sammlungen“ möge auch der Begriff „Archive“ explizit angeführt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die wichtige Stellungnahme des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit dem Österreichischem Staatsarchiv vom 22.12.2023 verwiesen (Geschäftszahl: 2023-0.840.997; Sachbearbeiterin Mag. Elisa Mayböck, BA)

Streichung des § 1 Abs. 9 des aktuell gültigen Gesetzes:

Ob der Wegfall dieses Absatzes wesentliche Auswirkungen auf die Praxis der Denkmalpflege haben wird, kann unser Verein nicht abschließend beurteilen. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass im neuen Gesetz sinngemäß diese Bestimmung weiterhin ihre Gültigkeit behält („Durch die Unterschutzstellung eines Denkmals werden auch alle seine Bestandteile und das Zubehör sowie alle übrigen mit dem Denkmal verbundenen, sein überliefertes oder gewachsenes Erscheinungsbild im Inneren oder Äußeren mitprägenden oder den Bestand (die Substanz) berührenden Teile mit einbezogen. Dazu zählt auch die auf einen besonderen spezifischen Verwendungszweck des Denkmals ausgerichtete Ausstattung oder Einrichtung, soweit sie auf Dauer eingebracht wurde.“)

zu § 1 Abs. 12 Verfassungsbestimmung (Park- und Gartenanlagen)

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, hier eine verfassungsrechtliche Änderung herbeizuführen, damit die historische Park- und Gartenanlagen genauso (leicht) vom Bundesdenkmalamt unter Schutz gestellt werden können wie bauliche Denkmale. Hier stellt Österreich ein europaweites Schlusslicht im Bezug auf die Gartendenkmalpflege dar, wenn die „gestaltete Natur“ nicht als Kulturdenkmal behandelt werden kann (VfGH 19.3.1964, K II-4/63). In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die vielfachen Aufrufe der Österreichischen Gesellschaft für Historische Gärten verweisen (zuletzt APA-OTS-Presseaussendung vom 23. Oktober 2023: „ Appell der Österreichischen Gesellschaft für Historische Gärten 2023. Warum es in Österreich dringend einen besseren Schutz historischer Freiräume braucht“: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231023_OTS0083), und die Initiative Denkmalschutz schließt sich dieser Forderungen an, insbesondere betreffend: „die zeitgemäße Verbesserung des Schutzstatus historischer Freiräume und Kulturlandschaften durch eine Novellierung des in diesem Bereich unzureichenden Denkmalschutzgesetzes durch Gleichstellung mit den anderen Denkmalschutzgattungen.“ Wie misslich sich die aktuelle Situation darstellt, kann z.B. auch an einem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus dem Jahr 1992 selbst ausgemacht werden. Hier heißt es bei einer internationalen Architekturinkunabel des Jugendstils, des „Sanatorium Purkersdorf“ (NÖ) von Josef Hofmann aus dem Jahr 1904 (Seite 5): „Die den Objekten zughörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar.“ Das Problem dabei, dem Bundesdenkmalamt bleiben bis heute die Hände gebunden, diesen historischen Freiraum rechtswirksam zu schützen. Ganz aktuell sind in der Öffentlichkeit scharf kritisierte Verbauungspläne in Diskussion. Nach Auskunft des Bundesdenkmalamtes (Abteilung Spezialmaterien, 21.11.) befinden sich von den nur 56 Park- und Gartenanlagen, die in einer eigenen Verfassungsbestimmung im Anhang des Denkmalschutzgesetzes aufgelistet sind, 32 in privatem bzw. kirchlichem Besitz. Von diesen 32 privaten Gartenanlagen konnten bis jetzt nur sechs Anlagen rechtskräftig unter Denkmalschtz gestellt werden, bei den restlichen 26 privaten Gartenanlagen hat das Bundesdenkmalamt bisher nicht die gesetzlich nötige Zustimmung für eine Unterschutzstellung erhalten, d.h. ca. 46 % der in der Verfassungbestimmung angeführten Park- und Gartenanlagen stehen bis heute nicht unter Schutz. So sorgte vor wenigen Jahren auch die Bierstöckl-Verbauung im hochbedeutenden historischen Schwarzenberggarten im 3. Wiener Bezirk,der sich in der Auflistung im Anhang des Denkmalschutzgesetzes befindet, aber sich in Privatbesitz befindet, für große internationale Aufregung.

§ 2a Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung

zu § 2a Abs. 1 des Entwurfs

Sehr begrüßt wird die Möglichkeit, dass nun Ensembles sowie Denkmale, die sich in den österreichischen UNESCO-Welterbestätten befinden, per Verordnung unter Schutz gestellt werden können, was eine wesentliche und wichtige Verfahrenserleichterung für die Mitarbeiter:innen im Bundesdenkmalamt darstellt. Es wird jedoch nachdrücklich angeregt, dass eine solche Unterschutzstellung per Verordnung für alle Denkmale in Österreich möglich sein soll. Es ist allgemein bekannt, dass das Bundesdenkmalamt einen gewaltigen Rückstau an Denkmalverdachtsfällen hat, den es aufgrund der personellen Ressourcenmangels nicht zeitnah abarbeiten kann, wodurch es schon zu vielen, zum Teil sehr wertvollen Denkmalverlusten in letzter Zeit kann. In diesem Zusammenhang wird auf den Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2017 verwiesen, darin heißt es unter Punkt 10.1 (2): „Ausgehend von den im Jahr 2014 in ganz Österreich erfolgten 176 Unterschutzstellungen lag die Dauer, bis alle Denkmale auf deren Schutzwürdigkeit überprüft wären, zwischen 58 Jahren in Vorarlberg und 554 Jahren in Oberösterreich“ (Seite 34; Quelle https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_Bundesdenkmalamt_2017_23_1.pdf)

Streichung des § 2a Abs. 7 des aktuell gültigen Gesetzes

Die Ersichtlichmachung einer Unterschutzstellung durch Verordnung soll weiterhin im Grundbuch gewährleistet werden. Daher wird die gänzliche Streichung dieses Absatzes abgelehnt und es wird angeregt, diese Bestimmung auch im neuen Gesetz weiterzuführen. Eine Ersichtlichmachung gewährleistet die leichtere Kenntnisnahme des Denkmalschutzes durch den Eigentümer, welches insbesondere bei Eigentumsübertragungen von besonderer Bedeutung ist. Ohne eine Ersichtlichmachung im Grundbuch kann auch schwerlich nachgeprüft werden, ob ein Denkmal tatsächlich unter Schutz steht, da die im § 3 Abs 3 angeführte Denkmalliste rechtsunverbindlich ist und die in Zeile 4 angeführte, schlichte Veröffentlichungen der Verordnungen auf der Website des Bundesdenkmalamtes sich wohl recht unübersichtlich erweisen wird. Desweiteren wäre es eine sachlich nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung von Denkmalen, die durch Bescheid unter Denkmalschutz stehen. Kritisch beurteilt wird auch, dass diese wie einige andere Gesetzesänderungen in den gesetzlichen Erläuterungen nicht behandelt werden, sodass die Motivlage einer solchen Änderung nicht offen gelegt wird.

§ 3 Unterschutzstellung durch Bescheid

zu § 3 Abs. 3 des Entwurfs (Denkmaliste)

Sehr begrüßt wird, dass nun auch das Führen einer Denkmalliste durch das Bundesdenkmalamtes geregelt wird und jährlich veröffentlicht werden muss, wenn (bedauerlicher Weise) auch nur rechtsunverbindlich (seit 2010 bereits jährlich online). Es wird nachdrücklich angeregt, dass in dieser Denkmalliste zusätzlich auch die Urkundenzahlen der Unterschutzstellungsbescheide (gemäß Grundbuch) angeführt werden. Bei Recherchen aus der Zivilgesellschaft (insbesondere zu gefährdeten Kulturgütern) würde dies eine wesentliche Erleicherung darstellen.

zu § 3 Abs. 4 und Abs. 5 des Entwurfs (Park- und Gartenanlagen)

Dass die Eigentümerinnen und Eigentümer von historischen Park- und Gartenanlagen einer Denkmalunterschutzstellung (freiwillig) zustimmen müssen, wird als nicht zielführend erachtet. Es wird angeregt, dass diese mit den Eigentümern des baulichen Kulturerbes gleichbehandelt werden. Daher wird auch die im Entwurf vorgesehene, neue Möglichkeit zur zeitlich befristeten Zustimmung einer Unterschutzstellung für mindestens 25 Jahre abgelehnt. Der Gesetzgeber wird gleichzeitig aufgefordert, die Eigentümer von historischen Park- und Gartenanlagen finanziell/steuerlich zu entlasten, damit eine solche Unterschutzstellung nicht allzu leicht als besondere Bürde mit vielen Pflichten und wenig Rechten aufgefasst wird.

Zu § 3 allgemein

Ein großes Problem stellen die laufenden Unterschutzstellungsverfahren dar. In dieser Zeit sind die Denkmale rechtlich gänzlich ungeschützt, solange es keine Indizien für eine unmittelbare Gefährdung gibt; nur dann ist ein so genannter Mandatsbescheid möglich (Bescheid ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren; vgl. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz § 57). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass bereits mit dem Beginn respektive Ankündigung einer Denkmalprüfung (also bereits vor einem ersten Lokalaugenschein) ein sofortiger (vorläufiger) Schutz ausgesprochen wird. In den letzten Jahren sind allzu viele Denkmale während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens zerstört bzw. stark beschädigt worden; verweisen möchten wir als ein Beispiel von vielen auf den besonderen Skandal in Innsbruck, der Zerstörung des neobarocken Festsaals im Hotel Europa 2020/21, der besonders große Aufregung verursachte: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/hotel-europa-innsbruck-tirol-nach-barocksaal-zerstoerung-suche-nach-verantwortliche). In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ (Punkt 2) verweisen: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64).

§ 4 Erhaltungspflicht, Verbot der Zerstörung und Veränderung von Denkmalen

zu § 4 Abs 1. des Entwurfs (Ertragsfähigkeit, Verwertbarkeit)

Sehr begrüßt wird die Einführung einer grundsätzlichen Erhaltungspflicht für Denkmaleigentümer. Die Einschränkung auf eine „mögliche Ertragsfähigkeit“ bzw. „sonstige Verwertbarkeit“ wird jedoch äußerst kritisch betrachtet. Insbesondere die Wortwahl „Verwertbarkeit“ wird gänzlich abgelehnt, da dies eine „wirtschaftliche Ausbeutung“ insinuiert, in der das Denkmal nur mehr als Mittel zum Zweck angesehen wird. Außerdem geht daraus hervor, dass es mit der neuen Denkmalschutzgesetznovelle doch keine (unbedingte) Erhaltungspflicht für Denkmaleigentümer geben wird, denn diese wird eingeschränkt auf Denkmale, die einen „Ertrag“ abwerfen (zur Selbsterhaltung) bzw. wirtschaftlich „verwertet“ werden können. Somit gibt es keine umfassende Erhaltungspflicht für Eigentümer, wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist (in Verbindung mit § 5 Abs. 5). Frage: Werden dann all die anderen Denkmale (wie z.B. Burgruinen, Kleindenkmäler, technische Denkmale) für die Zerstörung freigegeben? Dies kann unmöglich Sinn des neuen Gesetzes sein. Unser Verein fordert daher die allgemeine Erhaltungspflicht, die daher auch entsprechend durch finanzielle/steuerliche Anreize erleichtert werden muss). Eine Erhaltungspflicht für Denkmaleigentümer ist „State of the Art“ in Europa, umso wichtiger ist daher, dass nun endlich die Republik Österreich die Konvention von Granada ratifiziert, das „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ aus dem Jahr 1985 (vgl. dazu auch unsere „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ (Punkt 1): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64). Von den 46 Europaratsmitgliedern haben nurfünf diese so wichtige Konvention noch immer nicht ratizifiert, darunter auch Österreich. In den Erläuterungen dazu wird ausgeführt: „Die Bestimmung ist als denkmalspezifische Ergänzung zu der bereits gegebenen baupolizeilichen Erhaltungspflicht zu verstehen“, doch diese greift zu kurz. Nicht alle Bundesländer haben entsprechende gesetzliche Bestimmungen, die dies auch gewährleisten (so kann bei Leerstand eine solche, behauptete baupolizeiliche Erhaltungspflicht durchaus fehlen).

zu § 4 Abs. 3 des Entwurfs (Gefahr in Verzug / Sicherung höherwertiger Rechtsgüter)

Im Dunkeln bleibt, welche „höherwertigen Rechtsgüter“ bei Gefahr in Verzug gemeint sein können. Ausgeschlossen muss auf jeden Fall bleiben, dass Denkmale allein wegen deren Einsturzgefahr zerstört/verändert werden können, wenn durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen (Absperrungen u.ä.) die Sicherheit für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit gewährleistet werden kann.

zu § 4a des Entwurfs: Haftungsrechtliche Sonderbestimmungen

außerordentlich begrüßt wird dieser neu eingeführte Paragraph betreffend „Haftungsrechtliche Sonderbestimmung“, in der klar gestellt wird, dass historische Denkmale keine umfassenden Sorgfaltsanforderungen erfüllen müssen, um alle sicherheitstechnischen (u.ä.) Voraussetzungn erfüllen zu müssen, damit nicht automatisch Haftungsfolgen entstehen. Auch die ausführlichen erklärenden Erläuterungen sind hierbei besonders erfreulich und klar nachvollziehbar.

§ 5 Bewilligung der Zerstörung oder Veränderung von Denkmalen

zu § 5 Abs. 1 und Abs. 2a (Interessensabwägung)

hier ist die Interessensabwägung, die für eine Zerstörung oder Veränderung eines geschützten Denkmals sprechen, zu wenig klar dargelegt, vor allem, da in Abs. 2a der Begriff „insbesondere“ Verwendung findet. Die Interessensabwägung sollte möglichst stark eingeschränkt werden, wie dies das Negativbeispiel Abriss des Kaufhaus Tyrol in Innsbruck 2008 aufzeigt. Damals wurde die „Aufrechterhaltung der Fassade“ als eine „wesentliche Beeinträchtigung des wirtschaftlich schlüssig begründeten Kaufhauskonzepts“ beurteilt (von dem BMUKK als Berufungsinstanz), obwohl das Gebäude eine zentrale Innenstadtlage aufwies (Maria-Theresien-Straße 31 bis 35) und somit wirtschaftlich in der Erhaltung gewesen sein müsste. „In ihrer Abwägung betrachtete die Behörde die vorgebrachten, gutachtlich belegten wirtschaftlichen Interessen geegnüber den Denkmalschutzinteressen nachrangig.“ (gemäß § 5 Abs. 1 des aktuell gültigen Denkmalschutzgesetzes; Schreiben der Volksanwaltschaft vom 21. Okober 2008; Geschäftszahl: VA BD/30-UK/08 – je).

Abs. 2a Zeile 4: Hier möchten wir auf die Stellungnahme der „Bundeskammer der Ziviltechniker:innen I Arch+Ing“ verweisen (Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251625), die hier sehr zutreffend kommentiert, dass in erster Linie eine Verbesserung der Barrierfreiheit anzustreben ist und nicht immer eine völlige Barrierefreiheit von Gebäuden in Betracht gezogen werden kann. Unser Verein schließt sich den Ausführungen vollinhaltich an.

Abs. 2a Zeile 5: Besonders kritisch wird der Abs. 2a Zeile 5 beurteilt (Interessensabwägung in Bezug auf „Energieeffizienz oder der nachhaltigen Energiegewinnung“). Dies sollte hier ähnlich „sanft“ Berücksichtigung finden wie die Sicherheitsanforderungen gemäß den Haftungsrechtlichen Sonderbestimmungen (vgl. § 4a des Entwurfs). Hier möchten wir wieder insbesondere auf die Stellungnahme der „Bundeskammer der Ziviltechniker:innen I Arch+Ing“ verweisen (Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251625), die hier sehr zutreffende Kommentare äußert: „In verschiedenen bautechnischen Regelwerken sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene (z.B. OIB-Richtlinien) werden derzeit Richtlinien für die Nachhaltigkeit ausgearbeitet. Auch die Novelle des Denkmalschutzgesetzes sollte diese aktuellen Veränderung nachkommen und in § 5 Abs. 2a Z 5 nicht mehr ‚Energieeffizienz‘ sondern ‚Nachhaltigkeit‘ als Kriterium vorsehen. Letztlich kommt es nicht (ausschließlich) darauf an, wie viel CO2 beim laufenden Betrieb eines Gebäudes ausgestoßen wird, sondern wie viel CO2 auf den Lebenszyklus (inkl. Herstellung, Lieferung, Einbau, Abruch und Entsorgung von Bauteilen) aufgewendet werden muss. Zusätzlich erfüllen viele unter Schutz stehende Gebäude Anforderungen der Nachhaltigkeit von Haus aus besser als jene der Energieeffizienz.“ Unser Verein schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltich an. Sehr kritisch betrachtet wird auch die in den Erläuterungen gemachte Ausführung: „Es soll dabei keinen Unterschied machen, ob die erneuerbare Energie zur Versorgung des denkmalgeschützten Objekts dient oder ob die Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll.“ Hier sollte abgewogen werden, in wie weit Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle sowie die Anbringung von Photovoltaikmodulen den Denkmalcharakter beeinflussen oder im Sinne der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit nicht sogar zum Erhalt des Denkmals beitragen können, oder eben eine Entwertung des Denkmals nach sich ziehen. Eine bereits abgeräumte Fassade mit Neuverputz in Kalkzement stellt in der Regel keinen Denkmalwert dar, hier wäre eine ökologische Dämmung mit einem Oberputz in zB hydraulischem Kalkputz ein Gewinn für das Objekt auf mehreren Ebenen. Eine zerstörte Barockfassade aus dieser Argumentation heraus ist wiederum keinesfalls hinnehmbar. Ebenso haben sich Dächer und das Eindeckmaterial historisch weiterentwickelt. Viele einstmals Stroh- oder holzgedeckte Dächer sind nun in Eternit, Blech oder Ziegel ausgeführt. So sollten auch die PV-Anlagen entsprechend abgewogen werden. Es gilt anzumerken, dass es sich meist um reversible Maßnahmen handelt und der Argumentation einer schwer darstellbaren Wirtschaftlichkeit (und eines möglichen Abrisses) durch die abgewogene Ermöglichung der Nutzung von Dächern zur Energiegewinnung Wind aus den Segeln genommen werden kann.

zu § 5 Abs. 5 des Entwurfs: Bewilligung zur Zerstörung eines Denkmals

Zerstörungsbewilligung bei “wirtschaftlicher Abbruchreife”? Endlich soll eine Erhaltungspflicht im Gesetz eingeführt werden, doch diese wird hier sofort wieder aufgeweicht: Eine Zerstörungsbewilligung ist zu erteilen, wenn “die weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist”! Wegen dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” fielen in Wien zahlreiche Altbauten der Spitzhacke zum Opfer; diese Lücke wurde großteils geschlossen. Will man nun im Denkmalschutzgesetz eine solche Lücke ernsthaft aufmachen? So kommen Altbauten vor allem in begehrten Lagen nur noch mehr unter Druck, wenn diese in der Wirtschaftlichkeit Neubauten nachstehen! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, Kleindenkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Umso wichtiger wären daher gesetzliche Begleitmaßnahmen wie z.B. eine deutliche finanzielle Entlastung von Denkmaleigentümern, die bis heute schmerzlich fehlt. Hier wäre also noch eine gesetzliche Bestimmung zu treffen, dass auch der Bestand von Denkmalen, die wirtschaftlich nicht tragfähig sind, langfristig gesichert werden kann.

Mit dieser Änderung des Gesetzes ist zu befürchten, dass hinkünftig viel rascher gefährdete Kulturgüter der Spitzhacke zum Opfer fallen können. Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da das Verfallenlassen zumeist rechtskonform war, aber es trotzdem ein Verbot der aktiven Zerstörung gab. In Hinkunft ist aber zu befürchten, dass allein mit der Begründung der „Unwirtschaftlichkeit“ Denkmale umgehend eine Zerstörungsbewilligung erhalten und aktiv zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“ wird dann ausgeschlossen.

Überdies möge die Republik zeitgleich mit dem Beschluss eines neuen Denkmalschutzgesetzes im Nationalrat, endlich auch die „Konvention von Granada“ ratifizieren. Die Absicht der Ratifizierung ist von der Bundesregierung noch keineswegs eine beschlossene Sache, wie unser Verein eruieren konnte (eMail von ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger vom 20.12.: „Ich meine, dass auch daher an eine Ratifikation der Konvention gedacht werden soll.“). In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ (Punkt 1) verweisen: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64): „Es wird der Nationalrat ersucht, Schritte zu setzen, dass seitens der Republik Österreich die Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas) aus dem Jahr 1985 nicht nur unterzeichnet, sondern nach 38 Jahren auch endlich ratifiziert wird, um einen wirkungsvollen Schutz im Sinne der Erhaltung des österreichischen Kulturerbes zu gewährleisten und im Denkmalschutzgesetz zu verankern. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben diese 41 ratizifiert, nur Österreich nicht, wie auch die Staaten Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich als einziges Europaratsmitglied mit einer Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben, aber die Konvention selbst bis heute nicht ratifiziert!

§ 7 Umgebungsschutz

Der in diesem Gesetzesentwurf ausgeführte Umgebungsschutz ist viel zu schlecht verankert respektive zahnlos. Dieser zielt nur auf Nebensächlichkeiten ab wie Reklameschildern u.ä.. In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere auf die sehr gute Stellungnahme von Dr. Wilfried Lipp e.h. verweisen (ehem. BDA LKOÖ; Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251572) und „unter dem pragmatischen Blickwinkel des gegenwärtig Machbaren“ ebenso den „Vorschlag“ vorbringen, den § 5 Abs. 2a Zeile 1 „um eine Klausel zur Verfahrensbeteiligung durch Anhörung des Bundesdenkmalamtes zu ergänzen und diesen Passus mit § 7 zu vernetzen (gegenseitiger Verweis). Vorschlag: § 5. (2a) im
Rahmen seiner Abwägung ist vom Bundesdenkmalmt insbesondere zu berücksichtigen, ob die Maßnahmen
1. in den Bestand (Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung des Denkmals eingreifen.
1.1. dies gilt auch für Maßnahmen in der Umgebung.
In diesem Fall ist im Rahmen des baubehördlichen Verfahrens eine Anhörung des Bundesdenkmalamtes einzuräumen.

2a. Abschnitt § 8 bis § 11: Maßnahmen zum Schutz des Archäologischen Erbes

Der Vorstand des Vereins Initiative Denkmalschutz weist im Hinblick auf das archäologische Erbe zu wenig Expertise auf, wohl wissend, wie wichtig dieses Thema ist. In diesem Zusammanhang möchten wir daher zum Thema archäologisches Erbe grosso modo auf die Stellungnahmen zur DMSG-Novelle von Raimund Karl (Emeritus Professor of Archaeology and Heritage, Prifysgol Bangor University, UK Privatdozent für keltische Altertumskunde, Universität Wien, AT; Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251580) und Dorothea Talaa (Stadt- und Gemeindearchäologin; u. a. Obfrau des Vereins Netzwerk Geschichte Österreich / NGÖ; Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251622) verweisen.

2b. Abschnitt: Internationale Verantwortungzu § 12a bis § 13a:

Völkerrechtliche Übereinkommen, Haager Konvention, UNESCO-Welterbe

die Aufnahme von Völkerrechtlichen Übereinkommen in das Gesetz, insbesondere die UNESCO-Welterbekonvention, wird sehr begrüßt. Bezweifelt wird, ob die alleinige Verankerung einer Geschäftsstelle im Bundesdenkmalamt ausreichend ist. Da erhaltenswerte Denkmale z.B. in Welterbegebieten nicht dem Denkmalschutzgesetz allein, sondern auch Landesbestimmungen unterliegen (Altstadterhaltungsgesetze, Bauordnungen, Raumordnungen u.ä.), wäre hier klarzustellen, dass das Bundesdenkmalamt bestenfalls eine Art Koordinierungsstelle bilden kann. Wichtig erachtet unser Verein, dass die Hauptverantwortung weiterhin beim zuständigen Bundesministerium für Kultur angesiedelt bleibt.

2c. Abschnitt: Auszeichnungen, Denkmalbeirat

zu § 15 des Entwurfs: Denkmalbeirat

Abs. 1.: Bei „Die [Denkmalbeirats-]Mitglieder sollen für die Denkmalpflege bedeutenden Wissenschaften“ möge im Klammerausdruck noch ergänzt werden: „Technikgeschichte“ sowie (sinngemäß) die Wissenschaften im Bereich der Kulturlandschaften, Gartendenkmalpflege, Landschaftsarchitektur u.ä., aber auch Vertretern von einschlägigen Vereinen). Dass die Möglichkeit, „nichtständige Mitglieder () ..und schließlich auch Vertreter von Vereinen, deren Vereinsziel auf die Erhaltung von Kulturgütern (einschließlich solcher von lokaler Bedeutung) ausgerichtet ist, beizuziehen“, gestrichen werden soll, wird scharf kritisiert. Die Möglichkeit der Teilhabe der interessierten Öffentlichkeit muss nicht nur bestehen bleiben, sondern muss auch endlich ausgebaut werden (Verteter von einschlägigen Vereinen im Denkmalbeirat muss ermöglicht werden), insbesondere auch unter dem Aspekt der Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft), die auch Österreich ratifiziert hat. Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe (Stichwort: Bürgerbeteiligung). Die Ernennung der Denkmalbeiratsmitglieder möge auch in Absprache mit dem oder der Denkmalbeiratsvorsitzenden erfolgen.

Abs. 2: Ein alleiniges Abstellen auf „mindestens 50vH Frauen“ als Denkmalbeiratsmitglieder wird kritisch gesehen. Es wird vorgeschlagen, beide Geschlechter mit einem Anteil von z.B. „mindestens 33vH“ (alternativ 40vH) vorzusehen und auch diverse Personengruppen zu berücksichtigen.

Abs. 4.: Sehr begrüßt wird, dass der Jahresbericht und der Wahrnehmungsbericht des Denkmalbeirates auf den Websites des Bundesministeriums und des Bundesdenkmalamtes veröffentlicht wird. Eine Einschränkung von Äußerungen des Denkmalbeirats auf „allgemeine Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes“ wird strikt abgelehnt. Es muss die Freiheit bestehen bleiben, dass der Denkmalbeirat von sich aus zu konkreten Anlassfällen Stellung beziehen kann (wie im Wahrnehmungsbericht z.B. schon geschehen: Heumarkt-Hochhausprojekt und die damit verbundene Gefährdung des Weltkultuerbes oder die de facto Denkmalschutzaufhebung und der Umgang mit der Denkmalveränderung beim Hitler-Geburtshaus in Braunau).

5. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Strafen etc.)

zu § 26 des Entwurfs: Partei und Antragsrechte

hier müssen endlich Vertreter der Zivilgesellschaft Parteistellung bekommen. Die Kulturguterhaltung liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es kann nicht sein, dass immer vom „öffentlichen Interesse“ gesprochen wird, die Öffentlichkeit de facto aber von allen Verfahren ausgeschlossen bleibt. Dies öffnet politischen Interventionen Tür und Tor, wie das traurige Fallbeispiel „Zerstörung des Seebahnhofs in Gmunden“ 2010 gezeigt hat (vgl. kollegiale Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft bzw. Zusammenfassung in der Zeitschrift „Denkma[i]l“ Nr. 8/2011, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Seite 15 ff.: „Die Zerstörung des Seebahnhofs Gmunden in Oberösterreich – Chronologie eines Politskandales“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_08_web.pdf). Es ist ein Gebot der Stunde, die Bürgerbeteiligung ganz allgemein zu stärken, inbesondere auch unter dem Aspekt der von Österreich ratifizierten Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft). Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe (Stichwort: Bürgerbeteiligung).

zu § 31 des Entwurfs: Sicherungsmaßnahmen

Die Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug scheinen im Gesetz ausreichend geregelt, die Praxis zeigt aber, dass hier entscheidende Schwachstellen vorhanden sind, die dringend geschlossen werden müssen. Dazu bedarf es zuvor einer grundlegende Analyse, am besten am ganz aktuellen Fallbeispiel Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner (Tirol). Seit dem Brand am 11. Mai wurde es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung füŕ das schwer beschädigte und offene Dach zu machen (vgl. unsere vielfachen Presseaussendungen dazu, wie z.B. vom 4.12.: „Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl! Initiative Denkmalschutz: Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz (Entwurf bis 28.12. in öffentlicher Begutachtung), wenn Behörden komplett versagen?“: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231204_OTS0014).

zu § 36 u. § 37 Verfügung der Wiederherstellung und Rückholung / Strafbestimmungen

Wie es sich oftmals zeigt, sind Strafen oftmals nicht abschreckend genug bzw. wird viel zu selten eine Wiederherstellung eines zerstörten/veränderten Denkmals erfolgreich verfügt. Hier müsste vieles deutlich mehr nachgeschärft werden. Ziel muss es sein, tatsächlich präventive Wirkung zu erzielen. Eine solche Präventivwirkung kann unser Verein aber in den seltensten Fällen erkennen. Gesetzliche Bestimmungen haben immer nur so viel Wirkung, wie auch die Strafbestimmungen entsprechend konsequent sind.

Markus Landerer (1. Vorstand) und DI Dr. Alexander Schmiderer (2. Vorstand)
im Namen der „Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter“
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
mobil: 0699 / 1024 4216
(ZVR-Nr.: 049832110)

Hotel Wörthersee Klagenfurt (Ktn): Nach Brand – Bundespolitik gefordert Exempel zu statuieren

APA-OTS-Presseaussendung, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211213_OTS0030

Hotel Wörthersee (Klagenfurt) nach gestrigem Brand: Bundespolitik ist gefordert, endlich ein Exempel zur Denkmalrettung zu statuieren!

Initiative Denkmalschutz fordert energisches Eingreifen seitens des Kulturministeriums gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt.

Wien (OTS) – Viel zu oft werden denkmalgeschützte Bauten einfach verfallen gelassen. Nach Bränden und anderen Unglücksfällen werden diese dann allzu leicht abgerissen (z.B. Brauereigebäude Guggenthal bei Salzburg heuer im August). Auch das denkmalgeschützte Hotel Wörthersee (Stadt Klagenfurt, Villacher Straße 338) verfällt seit vielen Jahren zusehends (erbaut 1891-1897 von Architekt Wilhelm Heß). Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Eigentümer kein allzu großes Interesse am Erhalt der historischen Bausubstanz zeigt, zumal auch die Absicherung weitgehend ungenügend erfolgt ist. Gestern hat es nun gebrannt und die Bausubstanz wurde weiter geschädigt. Ob das gestrige Feuer zufällig, fahrlässig oder absichtlich erfolgte, keinesfalls dürfen sich daraus Vorteile ziehen lassen.

Bundesministerium für Kultur und Bundesdenkmalamt sind gefordert!

Unser Verein Initiative Denkmalschutz, der sich insbesondere für die Rettung gefährdeter Kulturgüter einsetzt, fordert die Bundespolitik auf, endlich ein sichtbares Zeichen zur Rettung gefährdeter Kulturgüter zu setzen und den dafür extra eingerichteten Denkmalfonds mit Leben zu füllen. Gemäß § 33 Denkmalschutzgesetz gibt es diesen Denkmalfonds, der “insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden (…) Objekten, die unmittelbar vom Verfall (…) bedroht sind”, eingerichtet wurde und vom Ministerium verwaltet wird. Bundesminister Werner Kogler (Grüne) sowie die Staatssekretärin für Kultur Andrea Mayer sind – gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt – daher jetzt gefordert, endlich ein Exempel zu statuieren, um nicht ein weiteres trauriges Beispiel eines Anreizsystems für ein konsequenzenloses Verfallenlassen unseres Baukulturerbes zu zeigen.

Denkmalschutzgesetz vor Novelle – aktiver Denkmalschutz gefordert!

Gemäß aktuell gültigem Denkmalschutzgesetz gibt es bedauerlicher Weise keinen “aktiven Denkmalschutz”, d.h. der Eigentümer kann zumeist folgenlos die Bausubstanz verfallen lassen. Es fehlt die Ratifizierung der Konvention von Granada aus 1985, ein sehr wichtiges Übereinkommen des Europarates zum Schutz des architektonischen Erbes, in der die unbedingte Erhaltungspflicht für den Eigentümer vorgeschrieben ist. Österreich ist einer der letzten Staaten, der diese Konvention noch immer nicht ratifiziert hat! Diese Ratifizierung muss endlich im Zuge der im Juli angekündigten Änderung des Denkmalschutzgesetzes erfolgen. Bis dahin ist die Bundespolitik gefordert, entsprechende Geldmittel in die Hand zu nehmen. Dies ist wohl die letzte Chance, die historische Bausubstanz des Hotels zu retten, wenn der Eigentümer selbst nicht dazu bereit ist.

Auch die Stadt Klagenfurt wird aufgerufen, eine mögliche Ersatzvornahme zur Rettung des Hotels Wörthersee zu prüfen.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Facebook-Gruppe (‘Bürgerinitiative’): “Das Hotel Wörthersee – Nostalgiealbum”: https://www.facebook.com/groups/187746689684093

Hotel Wörthersee Brand, Klagenfurt

Brandfoto Hotel Wörthersee in Klagenfurt, Sonntag, 12. Dezember 2021, (c) Facebook-Gruppe “Das Hotel Wörthersee – Nostalgiealbum”

Aktuelle Medienberichte (12.12.2021):

ORF
Brand in denkmalgeschütztem Ex-Hotel. Im ehemaligen Hotel Wörthersee, gegenüber der Wörthersee Ostbucht in Klagenfurt, ist am Sonntagnachmittag ein Brand ausgebrochen: https://kaernten.orf.at/stories/3134146 (ORF ‘Kärnten Heute’ – Kurzvideo: https://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/14116706/Zwei-Braende-in-Kaernten/15055298)

Die Presse/APA
Baufälliges “Hotel Wörthersee” in Brand. Die Zwischendecke des leerstehenden einstigen Architekturjuwels war in Brand geraten: https://www.diepresse.com/6073210/karnten-baufalliges-hotel-worthersee-in-brand

Der Standard / APA
Baufälliges “Hotel Wörthersee” in Klagenfurter Ostbucht in Brand. Die Zwischendecke der Hotelruine war in Brand geraten: https://www.derstandard.at/story/2000131854524/baufaelliges-hotel-woerthersee-in-klagenfurter-ostbucht-in-brand

5MIN
Heute Nachmittag: Großes Feuer in Wörthersee­hotel ausge­brochen. Klagenfurt – Gleich mehrere Klagenfurter Feuerwehren und die FF Krumpendorf waren heute Nachmittag im Einsatz wegen eines Brandes im alten und baufälligen Hotel Wörthersee: https://www.5min.at/202112460248/hotel-am-woerthersee-steht-in-flammen

Krone
Einsatz in Ostbucht: Brand im desolaten Klagenfurter Ex-Hotel gelöscht. Dunkler Rauch ist am Nachmittag vom ehemaligen Hotel Wörthersee in Klagenfurt aufgestiegen.: https://www.krone.at/2579316

Kurier
Baufälliges “Hotel Wörthersee” in Klagenfurter Ostbucht in Brand. Zwischendecke der Hotelruine war in Brand geraten. Gebäude war mehr als 100 Jahre alt: https://kurier.at/chronik/oesterreich/baufaelliges-hotel-woerthersee-in-klagenfurter-ostbucht-in-brand/401839216

MeinBezirk
Brandeinsatz: Rauch über dem ehemaligen Hotel Wörthersee in der Ostbucht. (…) Laut Berufsfeuerwehr handelte es sich um einen “größeren Brand”. Nach ersten Informationen hat eine Zwischendecke gebrannt: https://www.meinbezirk.at/klagenfurt/c-lokales/rauch-ueber-dem-ehemaligen-hotel-woerthersee-in-der-ostbucht_a5058988

Kleine Zeitung
Große Einsturzgefahr Gefährlicher Löscheinsatz im Hotel Wörthersee. Sonntagnachmittag ist in dem leerstehenden Hotel in der Ostbucht Feuer ausgebrochen. Mehrere Feuerwehren, darunter die Berufsfeuerwehr Klagenfurt, wurden alarmiert (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/kaernten/6073170/Grosse-Einsturzgefahr_Gefaehrlicher-Loescheinsatz-im-Hotel

Ältere Medienberichte (2021):

27. September 2021, Kleine Zeitung
Hotel Wörthersee”Schon vor Jahren ging einiges schief”. Armin und Hildtraud Strohschein haben rund 30 Jahre lang das Hotel Wörthersee geführt. Der Verfall des Gebäudes schmerzt beide (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/6038586/Hotel-Woerthersee_Schon-vor-Jahren-ging-einiges-schief

3. September 2021, Kleine Zeitung
Nach jahrelangem Verfall: Hotel Wörthersee droht die Abrissbirne. Im Spätherbst soll laut Klagenfurts Bürgermeister Scheider (TK) der Teilabriss des Baus in der Ostbucht beginnen. Landeskonservator Živkovič betont aber, dass das Verfahren noch läuft (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/6028732/Nach-jahrelangem-Verfall_Hotel-Woerthersee-droht-die-Abrissbirne

15. Juli 2021, Krone
Fotoserie zeigt: So steht es um das Schlosshotel Wörthersee. Eine Fotoserie zeigt den Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes. Das Dach hat Löcher, Zwischendecken sind verfault und teils abgestürzt. Eine Rettung, auch nur von Teilen, scheint längst aussichtslos.: https://www.krone.at/2462375

5. Juli 2021, ORF
Kompromisslösung für Hotel Wörthersee.
Beim einsturzgefährdeten Hotel Wörthersee in Klagenfurt könnte eventuell der Denkmalschutz aufgeweicht werden. Als Kompromiss könnten nur die Außenflanken und ein Holzturm im Originalzustand bleiben, hieß es am Montag nach einem Lokalaugenschein: https://kaernten.orf.at/stories/3111437

5. Juli 2021, Krone
Vertreter entsetzt: „Beim Hotel Wörthersee ist Gefahr in Verzug“.
Bei einem Lokalaugenschein des Hotel Wörthersee zeigten sich Vertreter des Bundesdenkmalamtes, des Denkmalbeirates, der Stadt, Investoren, Baufirmen über den desolaten Zustand des Gebäudes entsetzt: https://www.krone.at/2454546

5. Juli 2021, 5 Min
Kompromiss gefunden? Letzte Chance für Hotel Wörthersee: “Es ist Gefahr in Verzug”. Unter der Leitung von Bürgermeister Christian Scheider fand heute mit Experten ein Lokalaugenschein beim Hotel Wörthersee vor Ort statt. Alle Anwesenden zeigten sich entsetzt über den Zustand des altehrwürdigen Hotels: https://www.5min.at/202107396936/letzte-chance-fuer-hotel-woerthersee-es-ist-gefahr-in-verzug

25. Juni 2021, Kleine Zeitung
Hotel Wörthersee: “Ein Juwel ist nun ein Schandfleck”. Zwei Klagenfurterinnen machen sich für den Erhalt des Gebäudes stark (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/aktuelles_klagenfurt/5997593/Hotel-Woerthersee_Ein-Juwel-ist-nun-ein-Schandfleck
Lesen auf Pressreader.com: https://www.pressreader.com/austria/kleine-zeitung-kaernten/20210625/282033330164708
Facebook-Gruppe “Das Hotel Wörthersee – Nostalgiealbum”: https://www.facebook.com/groups/187746689684093

16. Juni 2021, 5 Min
Bestürzender Zustand: Erstmals Fotos aus dem Inneren des “Hotel Wörthersee”. Das ehemalige Paradehotel in der Ostbucht des Wörthersees ist zu einer Geisterruine verkommen. Rettungsgruppe auf Facebook will Zerfall nicht länger zusehen und den Bau übernehmen und renovieren bevor es zu spät ist: https://www.5min.at/202106390245/bestuerzender-zustand-erstmals-fotos-aus-dem-inneren-des-hotel-woerthersee

Älterer iD-Bericht (11.9.2020):

Hotel Wörthersee in Klagenfurt (Ktn.): Bleibt nur Schaufassade erhalten?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/hotel-woerthersee-in-klagenfurt-ktn-bleibt-nur-schaufassade-erhalten