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Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023

Wien, 8. August 2023

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023)

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein: Transparenz und Informationszugang

Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele):

– Zeile 16

Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“

– Zeile 18 (Ergänzung)

Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“

Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.

ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.

Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung „schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den „Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger“ möge der „Wenn“-Teilsatz gestrichen werden; denn bei dessen „Unkenntnis“ der (schuldhaften) Vernachlässigung hätten es die Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger wieder deutlich leichter, eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ zu erlangen.

Die Ableitung der Erhaltungswürdigkeit der Bauwerke (Vorliegen des „öffentlichen Interesses“) auf das alleinige Kriterium der „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ zu reduzieren, greift viel zu kurz. Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern ausschließlich „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. iD-Bericht (30.11.2020): Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch) bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.). Diese Erhaltungswürdigkeit gehört um die Kriterien der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objektes (aus lokaler oder regionaler Sicht) in der Bauordung für Wien erweitert. In diesem Sinne möge dann auch das Innere der Gebäude mitumfasst sein (Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster etc.), ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3.
Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig ist.

Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt. Als Diskussionvorschlag wird hier die verpflichtende Verständigung des Bundesdenkmalamtes durch die Baupolizei (MA 37) bei Einlangen eines Ansuchens um Abbruchbewilligung und bei vorliegen gewisser Qualitätsmerkmale (Niederschlag in der Fachliteratur, Stellungnahmen von einschlägigen Fachorganisationen u.ä.) eingebracht, damit entweder das Bundesdenkmalamt selbst das Objekt unter Denkmalschutz stellen kann bzw. gemeinsam mit diesem (oder gemeinsam mit dem Vertreter des Denkmalwesens im Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe; vgl. § 3 Bauordnung) den Wert des Gebäudes für die Stadt Wien beurteilt (aus lokaler und regionaler Sicht erhaltenswert) und dann ggf. die Stadt Wien selbst den Schutz für dieses Objekt ausspricht.

Für die Beurteilung von erhaltenswerten Bauwerken, ob deren „Bauzustand derart schlecht ist“ möge ausschließlich ein (am besten öffentlich einsehbares) Amtssachverständigengutachten zulässig sein (so wie derzeit die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude in Bezug auf die „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ ausschließlich durch die Magistratsabteilung 19 erfolgt). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatgutachter allzu leicht in einen gewissen Interessenskonflikt mit ihren Auftraggebern geraten, die ja diese Gutachter auch bezahlen. Privatgutachten können aber als ergänzende Information herangezogen werden.

Anmerkung nebenbei: Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Wiener Altstadterhaltungsfonds gut dotiert sein muss („Einbeziehung von öffentlichen Förderungen“), ansonsten werden die Abbruchbewilligungen weiterhin allzu leicht zu erlangen sein.

ad § 69 Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes

Abs. 1 Zeile 5: Bei: „der Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert nicht beeinträchtigt wird.“ Hier möge ergänzt werden: „auch nicht in kleinem Umfang“.
Begründung: Erfahrungsgemäß werden als Kriterium für die Störung des Welterbes nur (sehr) große Beeinträchtigungen als solche anerkannt.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen verpflichtend im Amtsblatt veröffentlicht werden (und das Amtsblatt selbst ebenso verpflichtend elektronisch/online; vgl. diese Stellungnahme bzgl. § 2 Abs. 5 „Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit“), damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Art der Giebelfächenberechnung soll für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.

ad § 129 Benützung und Erhaltung der Gebäude, vorschriftswidrige Bauwerke

Abs. 2: Das Verhindern des „Verfallenlassens“ ist das Um und Auf für einen wirkungsvollen Schutz des historischen Baubestandes der Stadt. Warum die aktuell gültige Bestimmung: „Der Eigentümer (jeder Miteigentümer) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (Gärten, Hofanlagen, Einfriedungen u. dgl.) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ oftmals so wenig Wirkung erzielt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird daher jede Verbesserung zur Verhinderung des Verfallenlassens begrüßt; so wie jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bauwerksbuch. Wichtig ist jedoch gleichzeitig, abschreckende Strafbestimmungen vorzusehen, wenn diese Dokumentationspflicht bzw. die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unterlassen werden. Es wird eine begleitende Evaluierung dieser Bestimmung angeregt, um die Wirksamkeit dieser Bestimmung in einer späteren Bauordnungsnovelle gegebenfalls nochmals deutlich erhöhen zu können.

Weiters wird nachdrücklich angeregt, die Erhaltungspflicht auf das Innere der Gebäude auszudehnen. In diesem Sinne mögen dann auch die Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster usw. mitumfasst sein, ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3 (vgl. diese Stellungnahme zu § 60 Abs. 1 lit. d.)

ad § 135: Baustrafen

Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die vorliegende Bauordnungsnovelle wäre daher die beste Gelegenheit, insbesondere in Anbetracht der seit längerem anhaltenden hohen Inflation, die Geldstrafen sehr deutlich(!) anzuheben.
Es wird angeregt, dass Gebäude, die verbotener Weise ganz oder teilweise abgebrochen wurden, die Behörde dem Eigentümer des ehemaligen Bauwerkes zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufzutragen hat (soweit dies möglich). Vor Erlassung eines solchen Aufrages ist erforderlichenfalls ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 einzuholen (analog dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, § 4 Abs. 2 „Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude“).

In der aktuell gültigen Bauordnung für Wien betragen die Geldstrafen im Abs. 1 „bis zu 50.000 Euro“; im Abs. 2 (Zeile 2) aktuell „bis zu 100.000 Euro“ sowie Abs. 3 (Zeile 2) „bis zu 300.000 Euro“.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die Geldstrafen insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 400.000 Euro bis zu 4 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie im Gesetz § 135 Abs. 3 Zeile 2 bei Vorsatz die Mindeststrafe auch nur 30.000 Euro beträgt). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das oftmalige (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007).

Abschließend scharf kritisiert werden muss, dass die laufende Begutachtungszeit dieses Gesetzesentwurfs in der Haupturlaubzeit erfolgt ist (28. Juni bis 8. August 2023; am 30. Juni begannen die langen Schul-Sommerferien).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 14. Mai 2024

Südbahnhotel Semmering: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum örtlichen Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) betreffend Bereich Südbahnhotel (Geschäftszahl 21.110-23/01) sowie „Teilbebauungsplan Areal Südbahnhotel“ (Geschäftszahl 21.120-24/01) in der Gemeinde Semmering (Niederösterreich).

Das denkmalgeschützte ehem. Grand Hotel Südbahnhotel am Semmering, markant in die Kulturlandschaft gesetzt, ist ein außergewöhnlicher Gründerzeitbau aus der Jahrhundertwende und von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Semmeringgebiet und für die gesamte Hotelarchitektur Mitteleuropas. „In seinem Stilpluralismus und seiner Vielgestaltigkeit ohne adäquates Vergleichsbeispiel in Österreich (Synthese aus alpinem Hotelbau, italienischem Palastbau der Hochrenaissance, sowie Villen-, Wehr- und Nutzbau).“ (Zitat aus: Dehio-Handbuch, Niederösterreich südlich der Donau, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien, Seite 2222).

Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten im Plangebiet, die hier ermöglicht werden sollen, werden äußerst kritisch gesehen, insbesondere, als das Bundesdenkmalamt keine gesetzliche Kompetenz hat, mögliche Beeinträchtigungen der visuellen Wahrnehmung hintanzuhalten (Stichwort: mangelhafter Umgebungsschutz; vgl. § 7 Denkmalschutzgesetz). Es wird dringend empfohlen, vor der Beschlussfassung im Gemeinderat, kompetente Fachmeinungen von unabhängigen NGOs und Institutionen einzuholen, wie z.B. von ICOMOS Austria (Internationaler Rat für Denkmalpflege), vom Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt oder vom [Österreichischen] Kunstsenat. Ebenso notwendig erscheint es, zuvor eine fundierte öffentliche Diskussion zu führen, wie erste kritische Medienberichte die Notwendigkeit eines breiteren Diskussionsprozesses zeigen (Kurier, Ungemach am Semmering: Widerstand bremst Hotel-Projekte aus, 3.5.2024; Kurier, Über 80 Einwände: Widerstand gegen Hotelprojekt am Semmering, 14.5.2024; MeinBezirk.at, Widerstand gegen Tourismuspläne: Scharfer Gegenwind bei den Hotel-Plänen, Kommentar vom 9.5.2024).

Aufgrund der schwierigen Beschaffung der Umwidmungsunterlagen (erst wenige Stunden vor Ablauf der Stellungnahmefrist gelang es unserem Verein die Unterlagen vollständig zu erhalten) kann unsere Stellungnahme nur eine grundsätzliche Kritik üben und nicht ausführlicher ausfallen, zumal auch die Umwidmungsunterlagen besonders umfassend sind.

In diesem Zusammenhang wird scharf kritisiert, dass in Zeiten der Digitalisierung es der Gemeinde Semmering bis heute nicht möglich ist, die Unterlagen zur öffentlichen Auflage online auf der Website der Gemeinde Semmering zu veröffentlichen. Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass auch die Gemeinde Semmering dies ehestbaldigst umsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
ZVR-Nr.: 049832110

PS: ORF-Medienbericht (15.5.2024; einen Tag nach Ende der Öffentlichen Auflage): Proteste gegen Hotelprojekte am Semmering: Heftige Diskussionen gibt es derzeit am Semmering um den geplanten Ausbau des Südbahnhotels und des Kurhauses, wie auch der „Kurier“ berichtet. Anrainer und Zweitwohnsitzer befürchten eine Zerstörung der Landschaft: https://noe.orf.at/stories/3257137

Klagenfurt (Ktn.): Zweiter Flughafen Hangar aus NS-Zeit wird abgerissen

Ursprünglich hätte der zweite Hangar schon abgerissen sein, doch durch die Corona-Krise verzögerte sich der Abbruch. Jetzt ist der Abriss des südlichen Hangars im Gange. Die beiden Hangars in der Flughafenstraße (Google Maps-Luftbild; jeweils knapp 5.000 Quadratmeter groß), die in den 1950er Jahren als Abfertigungsgebäude dienten, wurden in der NS-Zeit erbaut (1938-1940). Bereits im September 2019 hieß es vom Flughafendirektor, die Hangargebäude müssten wegen „Gefahr in Verzug“ abgerissen werden. Zuvor, im Mai 2019 prüfte das Bundesdenkmalamt eine mögliche Unterschutzstellung, denn laut dem Abteilungsleiter des Bundesdenkmalamtes Kärnten, Gorazd Živkovič, waren die beiden NS-Hangars in einer internen Liste des Bundesdenkmalamtes als “prüfenswert” eingetragen. Wegen der Berichte über einen möglichen Abriss wurde dann diese Prüfung vorgezogen, doch sah das Denkmalamt schlussendlich von einer Unterschutzstellung ab. ORF-BERICHT WEITERLESEN: https://kaernten.orf.at/stories/3080131 (12.12.2020, “Abriss von Hubschrauber-Hangar im Gange”). +++ Ältere Medienberichte: Austrianwings.info: https://www.austrianwings.info/2020/12/neues-vom-flughafen-klagenfurt (1.12.2020, “Neues vom Flughafen Klagenfurt”); Kleine Zeitung: https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5632174/Flughafen-Klagenfurt_Denkmalschuetzer-pruefen-zwei-Hangars-vor (21.5.2019, “Denkmalschützer prüfen zwei Hangars vor geplantem Abriss”) +++ Der Flughafen Klagenfurt auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Klagenfurt.

Älterer iD-Bericht

2. Mai 2020, Klagenfurt (Ktn.): Zwei Flughafen Hangars aus NS-Zeit werden abgerissen
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/klagenfurt-ktn-zwei-flughafen-hangars-aus-ns-zeit-werden-abgerissen

 

Radmer (Stmk.): Schloss Greifenberg verfällt – Denkmal ohne Schutz?

Das Schloss Greifenberg in der Obersteiermark (Gemeinde Radmer) ist seit langem denkmalgeschützt (per Bescheid), jedoch seit den frühen 1990er-Jahren nicht mehr bewohnt und verfällt zusehends. In der ORF-Kurzserie “Studio 2” Schlössertour vom 13. Juli 2022 berichtet Rupert Reiter-Kluger vor Ort und es wird die Frage gestellt: “Es ist eines jener Beispiele verfallender Bauwerke wo wirklich die Uhr tickt und wo man die Frage, ob es nicht vielleicht schon zu spät für eine Renovierung ist gar nicht mehr so leicht beantworten kann.”

ORF-FERNSEHBEITRAG ZUM NACHSEHEN (5 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14142401/Zu-Besuch-auf-Schloss-Radmer/15199620 (ORF 2, “Studio 2”, ‘Zu Besuch auf Schloss Radmer’, 13.7.2022)

Schloss Greifenberg, Radmer

Schloss Greifenberg in Radmer, Foto: Nov. 2012, (c) Hermann Schachner CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia

Das Dach des Schloss Greifenberg im Ortsteil Radmer an der Hasel (Adresse: Radmer an der Hasel 17) scheint weitgehend intakt, der Putz ist in großen Teilen abgeblättert und die Mauern bröckeln sichtlich (zum Teil mit Rissen). Bevor das Dach jedoch saniert wurde, gab es eindringendes Wasser, die Decken zum Einsturz brachten und sonst große Schäden anrichtete. Neben Wohnungen für das Forst- und Jagdpersonal war von 1905 bis 1971 auch eine einklassige Volksschule in Schloss untergebracht. Irgendwann zwischen den 1970ern und 1990er-Jahren verlor der First seinen hölzernen Glockenturm (Foto noch mit Dachreiter von 1963). Das Problem, gemäß Denkmalschutzgesetz gibt es keine Verpflichtung, dieses wertvolle Kulturerbe in einem baulich guten Zustand zu halten, sondern nur das Verbot, aktiv und vorsätzlich die Bausubstanz nachteilig zu verändern oder zu zerstören (vgl. § 4  Denkmalschutzgesetz “Verbot der Zerstörung und Veränderung von Denkmalen”, dort Abs. 2 Z. 2). Auch eine Leserin der Kronenzeitung hat im Jänner 2020 im Rahmen der Krone-Initiative: „Retten wir die steirischen Schätze!“ auf den schlechten Zustand des Schloss Greifenberg hingewiesen. Schon vor dem Leerstand gab es intensive Überlegungen, was man mit dem extrem entlegenen Schloss machen kann. Auch seitens der Gemeinde gab es Versuche, das Gebäude zu erwerben und im Erdgeschoß ein Kupfermuseum einzurichten und in die oberen Stockwerke für Wohnungen adaptieren, die jedoch scheiterten.

Schloss Greifenberg (Dachansicht), Radmer

Schloss Greifenberg, Blick auf das Dach, Foto: Mai 2015, (c) Peter Berger II (Facebook Gruppe: “Bewahren wir das Schlossensemble Greifenberg”)

Das Schloss Greifenberg mitsamt dem Tal war ehemals kaiserliches Jagdgebiet, zuletzt im Besitz von Thronfolger Franz Ferdinand (1863-1914). Franz Hohenberg, Urenkel Thronfolger Franz Ferdinands, wird im ORF-Beitrag dazu interviewt. Hohenberg erklärt, das Problem für eine weitere Nutzung waren die sechs verschiedenen Hausschwammherde im Gebäude, als auch der Denkmalschutz an sich. Der Kunsthistoriker und Bauforscher Daniel Stössl widerspricht, dass der Denkmalschutz hier ein Hindernis darstellt: “Meiner Erfahrung nach ist der Denkmalschutz nicht der Verhinderer. Der Denkmalschutz ist meistens relativ realistisch und weiß, was wann geschehen muss, um ein Objekt zu erhalten. Das heißt, das Ansinnen des Denkmalschutzes ist das Objekt zu erhalten und nicht zu verhindern, dass es erhalten wird,” und erklärt weiters, das große Problem ist, eine adäquate Nutzung für das Gebäude zu finden. Der Denkmalpfleger Stössl rät auch dringend davon ab, das Schloss widerrechtlich zu betreten, denn es besteht Einsturzgefahr.

Jetzt ist nur noch zu hoffen, dass das Schloss nicht das gleiche Schicksal erleiden wird wie die seit den 1970er-Jahren denkmalgeschützte Gartlmühle in Gresten. Das Bundesdenkmalamt hatte dort 2008 einer weitgehenden Aufhebung des Denkmalschutzes zugestimmt, sodass in Folge fast das gesamte Gebäude 2012 abgerissen wurde. Nur noch das Tonnengewölbe des Eingangs blieb erhalten. Siehe: “Das Denkmal ‘Gartlmühle’ in Gresten (NÖ) – Ein Wahrzeichen ist verblasst “  in: Denkma[i]l: Nachrichten der Initiative Denkmalschutz”, Nr. 22/2016, Seite 20 f.  (NÖ), siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_22_230i9aso.pdf . Über die Stufen des Verfalls siehe Youtube-Video (12 MIN): ” Gartlmühle – Ein Wahrzeichen verblasst“: https://www.youtube.com/watch?v=XDMBfazFL6I

Medienbericht:

26.01.2020, Kronenzeitung
„Krone“-Aktion: Steirer kämpfen für bedrohte Kulturgüter. Eine Burg des berühmten Minnesängers Ulrich von Liechtenstein bröckelt vor sich hin. Auch an anderen Schlössern nagt der Zahn der Zeit – dabei sind sie Wahrzeichen unseres Landes! Hand in Hand mit ihren Lesern kämpft die „Krone“ um die Erhaltung des steirischen Bauerbes: https://www.krone.at/2085397

Weitere Infos / Linktipps:

Peter Buchinger, ‘Schloss Greifenberg – Ein Aufruf zur Rettung’, in: Zeitschrift Denkma[i]l Nr. 20/2015, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Seite 53:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_20_84721o_web.pdf

Facebook-Gruppe “Bewahren wir das Schlossensemble Greifenberg”: https://www.facebook.com/groups/758092594307339

Schloss Greifenberg in Radmer (Geschichte, Beschreibung) auf Website: “Burgen-Austria.com”:
http://www.burgen-austria.com/archive.php?id=295

Schloss Greifenberg (13 Fotos; vermutlich 2019) auf der Website: “Burgen, Schlösser und Ruinen in Österreich” (Kastellan Oliver):
http://ruine.at/greifenberg.htm

Der Paradeisstollen (und Schloss Greifenberg)” in Radmer auf Website “Austria-Forum.org”:
https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Hochschwab/Teil_3_Um_den_Hochschwab/Radmer

Historisches Foto Schloss Radmer aus 1963 (noch mit hölzernem Glockenturm auf First (Dachreiter); in: “Fotos – alte Ansichten” der Gemeinde Radmer):
http://www.radmer.at/index.php/fotos/23-alte-ansichten/detail/351-schloss-greifenberg-1963#

Literatur (u.a.):

Schloss Greifenberg in Radmer – Stiller Verfall in den Alpen, in: Wolfgang Burghart – Gerhard Hertenberger, “Österreichs gefährdetes Kulturerbe. Vom Umgang mit historischen Bauten. 70 Fallbeispiele” (Hrsg. Initiative Denkmalschutz), Wien 2018, Seite 70 f.

Kulturpark Österreich, Projektstudie, Seite 237 (Foto: Innenraum mit zum Teil eingestürzter Stuckdecke im Schloss Greifenberg und Kurzbeschreibung), Wien 2000, Hrsg. “Kulturpark Österreich – Verein zum Schutz von Baudenkmälern”

Herwig Ebner, Burgen und Schlösser der Steiermark (Birken-Reihe), Band 2: Mürztal und Leoben, Wien 1979 (2. erweiterte Auflage), Seite 122

Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Steiermark (ohne Graz), Wien 1982, Seite 386

Besichtigung von Eisenstadt – im Jubiläumsjahr “100 Jahre Burgenland”

Besichtigung von Eisenstadt – im Jubiläumsjahr “100 Jahre Burgenland”

Samstag, 3. Juli 2021, 9:30 Uhr

Vom Werden einer Hauptstadt: Eisenstadt und seine Bauten der Zwischenkriegszeit
mit Architekt DI Stefan Tenhalter. Am Nachmittag führt uns Dr. Brigitte Krizsanits, Obmann-Stellvertreterin des Vereins “Freunde des Eisenstädter Schlossparks” (http://www.schlossparkfreunde-eisenstadt.at) auf einem kleinen Rundgang durch einen der bedeutendsten Landschaftsgärten aus dem 18. Jh., der für die Fürstenfamilie Esterhazy angelegt und weit über die Grenzen Österreichs und Ungarns berühmt wurde. Nach einem drohenden Verfall im 20. Jh. gibt es seit den 1980er Jahren sehr erfolgreiche Bemühungen, dieses historische Gartenjuwel mit besonderer Parkarchitektur wiederherzustellen und zu erhalten.

Treffpunkt: 9:30 Uhr, Bahnhof Eisenstadt (individuelle Anreise)
Spende erbeten: € 22
Anmeldung erforderlich an eMail: (begrenzte Teilnehmerzahl)

Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (derzeit “3-G-Regel”)

Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus (Hohenbergstraße 18) vor Abriss

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, 19. Juli 2022

Nächster Abbruchskandal in Wien: Malträtiertes Gründerzeithaus in Meidling vor Abriss – wieder wegen “wirtschaftlicher Abbruchreife”! Initiative Denkmalschutz: Wann unternimmt die Stadt Wien endlich etwas gegen die laufende Stadtbildzerstörung?

Wien (OTS) – Noch im Juni war das secessionistische Gründerzeithaus [Hohenbergstraße 18] eine Baustelle und eingerüstet, doch jetzt klafft ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade und der dekorative Attikaaufsatz ist ebenfalls zerstört. Nun erfahren wir von der Baupolizei (MA 37), es darf wegen der (viel zu leicht zu erlangenden) “wirtschaftlichen Abbruchreife” abgerissen werden. Wann unternimmt die Wiener Stadtregierung (SPÖ und NEOS) endlich etwas gegen die vielfachen Abbrüche wertvollen Kulturerbes in der Stadt? Wie lange wird noch tatenlos zugeschaut? Erinnern möchten wir an den Anfang Juli erfolgten Abrissskandal in der Kaiserstraße 31.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Hohenbergstraße 18, Wien

Loch in der Gründerzeitfassade Hohenbergstraße 18, Foto: 17. Juli 2022, (c) Georg Scherer, / WienSchauen.at

Weitere Infos:

Das im Jahr 1904 errichtete Gebäude Hohenbergstraße 18 (nahe Bahnhof Wien-Meidling) sah – zumindest was die Außenfassade betrifft – im September 2017 frisch renoviert aus (siehe Foto). Mit Kaufvertrag vom 31. Juli 2018 wurde es an die ‘Hohenbergstraße 18 Projekt GmbH‘ (FN 493775s) verkauft. Auf einem Google Street View Foto vom Oktober 2020 sieht man das Haus eingerüstet. Am 21. Dezember 2020 wurde ein Ansuchen um Abbruchbewilligung gestellt und nach Befassung der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die das Gebäude offensichtlich als erhaltenswert beurteilt hat, wurde nach Prüfung des Gutachtens durch die Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) die Abbruchbewilligung am 16. September 2021 mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien) seitens der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) erteilt . Noch im Juni 2022 (Google Street View Foto) sah man das Gebäude Hohenbergstraße 18 eingerüstet und in einem weitgehend guten Zustand (siehe Foto), bis dann plötzlich das Baugerüst abgebaut war, ein riesiges Loch in der Gründerzeitfassade klaffte und der dekorative Attikaaufsatz (rechts oben am Dach) ebenso zerstört wurde.

Vgl. auch WienSchauen-Bericht: 20. Juli 2022, Meidling: Behörde gibt Jahrhundertwendehaus zum Abriss frei. Lücke im Baurecht – Loch in der Fassade: https://www.wienschauen.at/meidling-behoerde-gibt-jahrhundertwendehaus-zum-abriss-frei

Hohenbergstraße 18, Wien

Das secessionistische Gründerzeithaus Hohenbergstraße 18 im September 2017, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Medienreaktionen:

20. Juli 2022, Der Standard
Loch in der Fassade: Gründerzeithaus in Wien-Meidling wird abgerissen. Denkmalschützer kritisieren die wirtschaftliche Abbruchreife, mit der bei alten Häusern oft argumentiert wird: https://www.derstandard.at/story/2000137591311/loch-in-der-fassade-gruenderzeithaus-in-wien-meidling-wird-abgerissen

19. Juli 2022, MeinBezirk / Bezirkszeitung
Hohenbergstraße: Meidlinger Gründerzeithaus steht vor dem Abriss. In Meidling wird ein Gründerzeithaus abgerissen. Grund dafür ist die wirtschaftliche Abbruchreife. Die Initiative Denkmalschutz und die Grünen sprechen von einem Abbruchskandal: https://www.meinbezirk.at/meidling/c-lokales/meidlinger-gruenderzeithaus-steht-vor-dem-abriss_a5483878

Erste politische Reaktion:

19. Juli 2022, APA-OTS
Grüne Wien/Prack/Grossauer-Ristl: „Abbruch von schützenswerten Häusern endlich stoppen!“ In Meidling wird gerade erneut ein erhaltenswertes Gründerzeithaus Opfer der Abrissbirne, weil seitens der Stadt eine Abbruchbewilligung aufgrund wirtschaftlicher Abbruchreife erteilt wurde: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220719_OTS0095

Verlorenes Erbe (Wien): Villa Taussig 1931 abgerissen

In der sehenswerten TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 28.6.2021 die Villa Taussig am Fuße des Küniglbergs in Wien-Hietzing behandelt. Die Villa Taussig wurde ab 1894 vom damaligen Generaldirektor der Bodencreditanstalt Theodor Ritter von Taussig (1849-1909) erbaut. Geplant hatte die imposante Villenanlage aus der Gründerzeit mit seiner weitläufigen Gartenanlage, die entfernt an die ca. zehn Jahre früher erbaute Hermesvilla im Lainzer Tiergarten erinnert, der bekannte Architekt Karl König. Bis 1892 stand an deren Stelle die um 1830 erbaute Villa Malfatti, deren Erben diesen damals größten Privatbesitz in Hietzing an den Generaldirektor der Bodencreditanstalt verkauften. Die Villa Taussig war mit den damals neuesten technischen Errungenschaften der Zeit ausgestattet (unabhängige Wasser- und Energiezufuhr mittels Pumpwerk und Generator). Nach Taussigs Tod verkauften die 12 Kinder das Anwesen, denn keines der Kinder konnten die jeweils anderen auszahlen. 1931 wurde das repräsentative Anwesen abgerissen.

Villa Taussig, einstiger Standort, Wien

Die Umrisse der Villa Taussig sind im Generalstadtplan von 1912 gut ersichtlich (gleich oberhalb des Schriftzugs “Künigelberg” in der Mitte), überlagert vom aktuellen Stadtplan der Stadt Wien

Heute steht am Gelände der abgebrochenen Villa die denkmalgeschützte Malfattisiedlung, eine Arbeiter- und Angestelltenwohnhausanlage der Arbeiterunfallversicherung am Franz Schalk-Platz (erbaut 1930-32 im internationalen Stil vom Architekt Siegfried C. Drach). Unmittelbar oberhalb (südlich) der Häuser Franz Schalk-Platz 8-14 stand einst die prächtige Villa Taussig, deren Grundfläche noch heute mehr oder weniger erkennbar ist. Nur das Kutscherhaus (Gloriettegasse 49) und das Portiergebäude (Gloriettegasse 47) erinnern heute noch an den einstigen Glanz der Villa, stehen jedoch nicht unter Denkmalschutz (dafür in einer Schutzzone der Stadt Wien). Drei Generationen später hat die Familie am ehemaligen Standort des Schlosses wieder zusammengefunden, darüber berichten die beiden Urgroßenkerl Lili Gogela und Felicitas Eltz in einem ORF-Interview.

ORF-FERNSEHBEITRAG ZUM NACHSEHEN (6 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14097089/Verlorenes-Erbe-Ein-Schloss-bei-Schoenbrunn/14949087 (28.6.2021, ORF ‘Studio 2’, “Verlorenes Erbe: Ein Schloss bei Schönbrunn”)

Villa Taussig, Wien-Hietzing

Die Villa Taussig in Wien-Hietzing, Foto ca. 1900, (c) August Stauda, public Domain, Wien Museum Karlsplatz Sammlung

Linktipps:

Villa Malfatti / Villa Taussig (Hietzing.at): http://www.hietzing.at/Bezirk/geschichte2.php?id=279

Kutscherhaus (Gloriettegasse 49): https://www.thecoachmansresidence.com/de/die-residenz

Literatur:

Gerhard Weißenbacher, In Hietzing gebaut, Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Band II, Wien 1998, Seite 61-66

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Samstag, 7. August 2021, 9:45 Uhr

zum Thema “Stadtplanung im hohen Mittelalter am Beispiel Wiener Neustadt”. Wiener Neustadt, nach exakter Planung 1192 errichtet, kann als eine in Europa einzigartige “Spitzenleistung mittelalterlicher Stadtplanung” bezeichnet werden. Prof Erwin Reidinger Bauingenieur, Bauforscher und Archäoastronom erklärt die Erkenntnisse seiner langen, naturwissenschaftlichen Forschungen. Am Nachmittag öffnet Familie Karlik für unsere Vereinsmitglieder ihr privat geführtes Museum im Reckturm. Die Grundmauern des einzigen noch existierenden Eckturmes, von den ursprünglich 4 der Wiener Neustädter Stadtmauer stammen aus dem frühen 13. Jh. Ende des 19. Jhs. begann man den Reckturm und die angrenzende Stadtmauer abzutragen, 1901 konnten die Demolierungen eingestellt und mit der Rekonstruktion des Turmes im Stile des 15. Jhs. begonnen werden. (die Ausstellung zeigt u. a. historische Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Ausrüstungsgegenstände der k.u.k. Armee).

Treffpunkt: 9:45 Uhr, Hauptplatz 1, Altes Rathaus, 2700 Wiener Neustadt (individuelle Anreise)
Spende erbeten: € 22
Anmeldung erforderlich an eMail: (letzte 24 Stunden an bzw. mobil: 0699 / 1024 4216)

Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (z.B. “3-G-Regel”)

Abriss Rösselmühle: Besserer Schutz für Grazer Industrieerbe gefordert

Presseaussendung, Mittwoch, 13. September 2023

Anlässlich Abrissbeginn Rösselmühle letzten Montag:
Initiative Denkmalschutz fordert besseren Schutz für das industrielle Baukulturerbe in Graz. Wird nun ein alter Gemeinderatsantrag endlich ernst genommen? Die neue Grazer Stadtregierung ist gefordert!

Rückblende in das Jahr 2014: Im Grazer Gemeinderat wurde ein Antrag mit dem Titel “Rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern” einstimmig angenommen. Wesentlicher Bestandteil des Antrags war die 1270 erstmals erwähnte Rösselmühle (Oeverseegasse 1), deren Zukunft anlässlich ihrer Schließung einige mit Sorgen sahen. Aber es ging auch darum “ähnliche Objekte bzw. Gebiete in Graz zu identifizieren”, um ein „Maßnahmenpaket“ zu erarbeiten, „welches in Zukunft eine Grundlage darstellt, um künftig (…) rechtzeitig Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den industriellen Charakter des Entwicklungsgebietes und dessen Bestand nehmen.”

2014: Zustimmung aller Parteien für besseren Schutz des industriellen Erbes in Graz

Alle Parteien, stimmten dem Antrag zu. Der damalige ÖVP-Gemeinderat Klaus Frölich von der Regierungspartei verwies darauf, dass es da nicht “nichts gäbe” sondern das Institut für Baukunst, Denkmalpflege und Kunstgeschichte der TU Wien, das an der Inventarisierung der technischen industriellen Baudenkmäler Österreichs arbeite. Der Antragsteller Philip Pacanda (Piratenpartei; nicht mehr im Gemeinderat vertreten), unterstrich dennoch die Dringlichkeit mit dem Kommentar “es ist wichtig, dass man da frühzeitig einfach eingreife, bevor irgendwas passiert, und wir dann nachher dasitzen und sagen, jetzt ist es abgerissen, hätten wir vorher was gemacht.”

2023: … trotzdem kein besserer Schutz in Sicht

Wie stellt sich die Situation jetzt im Jahr 2023 dar? Es ist etwas passiert, aber leider nicht im Sinne des Antrags: Die Rösselmühle ist Anfang April abgebrannt; Abbrucharbeiten wurden vorgestern begonnen. Auch die letzten Bestände des Kleingewerbes um den Dietrichsteinplatz wurden trotz Widerspruchs der Altstadtkommission 2020/21 abgerissen (Pawlatschenhaus mit Schlosserei; Schörgelgasse 6 / Kopernikusgasse 4). Und auch das bedeutende Industriedenkmal „ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch“ (Karlauer Straße 46) wird bald Geschichte sein, eine Abbruchbewilligung liegt bereits vor.

Initiative Denkmalschutz: Neue Grazer Stadtregierung ist endlich gefordert zu Handeln

Mittlerweile gibt es eine neue Stadtregierung (KPÖ/Grüne/SPÖ). Wird sie sich an den einstimmig angenommenen Gemeinderatsantrag erinnern? Wird sie die Expertise der Altstadtkommission ernster nehmen? Wird sie dafür sorgen, weitere Objekte zu identifizieren und Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den Bestand nehmen? Die Initiative Denkmalschutz fordert, nicht nur den Geist des Antrages zu beklatschen, sondern endlich auch Taten zu setzen und hofft, dass spätestens mit dem (teilweisen?) Verlust der Rösselmühle ein Weckruf durch die Stadtregierung geht, und man sich aktiv der Intention des Antrags annimmt.

Interessant ist auch, dass der damalige ÖVP-Gemeinderat Frölich auf ein Institut an der TU Wien verwiesen hat. Die offizielle Beantwortung des Antrags durch das Stadtplanungsamt hat wiederum ergeben, dass die Stadtplanung nicht die nötigen Ressourcen habe, „die Anregung wird daher gern an die in Frage kommenden Universitäten und Fachhochschulen weitergegeben.“ An der TU Graz hätte es damals noch ein “Institut für Stadt- und Baugeschichte” gegeben; es wurde mittlerweile in “Institut für Entwerfen im Bestand und Denkmalpflege” umbenannt (2019). Zeigen die aktuellen Vorfälle nicht, wie wichtig es anhand des aktuellen Baugeschehens wäre, dass man sich auch in Graz für die Politik wahrnehmbar wissenschaftlich mit dem Bestand beschäftigt? Wird hier die aktuelle Struktur der Anforderung gerecht?

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 und 0664 / 750 545 42
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

Quellen / Infos:

Die Rösselmühle auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
https://www.grazwiki.at/Oeverseegasse_1

Gemeinderatssitzung 12. Juni 2014:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10234760/7791056/Aus_dem_Gemeinderat_III.html

Gemeinderatsantrag:
https://www.graz.at/cms/dokumente/10234760_7791056/4afc5e0b/09%20Baudenkm%C3%A4ler_dringlich_GMR_Pacanda_R%C3%B6sselm%C3%BChle.pdf

Antwort zum Antrag (momentan offline):
https://open-gemeinderat.at/files/answers/0469_pacanda_da.docx

Gemeinderatsprotokoll 12.6.2014 im Wortlaut:
https://data.graz.gv.at/katalog/verwaltung%20und%20politik/Gemeinderatsprotokolle/2014_06_12.txt

Vor Abriss
Ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
https://www.grazwiki.at/Karlauer_Stra%C3%9Fe_46

Abrisse
Pawlatschenhaus mit Schlosserei auf Baugeschichte.at (Grazwiki)
(Schörgelgasse 6 /Kopernikusgasse 4)
https://www.grazwiki.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6
https://www.grazwiki.at/Kopernikusgasse_4

Heumarkt-Hochhausprojekt (Wien): UNESCO-Managementplan Entwurf weiterer Schritt zum Welterbe-Verlust?

APA-OTS-Presseaussendung, 8. November 2021

Heumarkt-Hochhausprojekt: UNESCO-Managementplan Entwurf weiterer Schritt zum Welterbe-Verlust? Morgen, 9.11. im Gemeinderatsausschuss! Initiative Denkmalschutz fordert Vorab-Veröffentlichung und bezweifelt mögliche Akzeptanz durch das UNESCO-Welterbekomitee!

Wien (OTS) – Morgen, Dienstag, 9.11. fällt die Entscheidung im Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung, ob der vorliegende Managementplan-Entwurf, der seit vielen Jahren von der UNESCO eingefordert wird, in der Gemeinderatssitzung am 25. November in dieser Form beschlossen wird (vgl. OTS 2.11.), dies unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, kritischer Bürger und vieler NGOs (nur eine kleine kritische Fachöffentlichkeit durfte als Feigenblatt an einer Enquete am 6. Mai teilnehmen). Was langsam durchsickert ist, dass eine eher schwache Hochhaus-Ausschlusszone nur für den 1. Bezirk ‘Innere Stadt’ vorgesehen ist, aber nicht für die gesamte Kernzone des Weltkulturerbes “Historisches Zentrum von Wien”. Somit wird ein in Höhe und Baumasse überdimensioniertes Heumarktprojekt (3. Bezirk), das den Kriterien des Welterbevertrages widerspricht, offensichtlich weiterhin von der Stadt Wien forciert. Die Initiative Denkmalschutz fordert vor Beschlussfassung im Gemeinderat die Veröffentlichung dieses Managementplan-Entwurfs, eine breite, öffentliche Diskussion, sowie Auskunft, ob dieser von der UNESCO überhaupt akzeptiert werden kann, und schließt sich vollinhaltlich der gestrigen Kritik der Initiative Stadtbildschutz an.

Bundesregierung muss endlich rechtliche Schritte ergreifen!

Da Wien offensichtlich weiterhin uneinsichtig bleibt und nicht alle Maßnahmen zur Durchsetzung des Welterbeübereinkommens (BGBl.Nr.60/1993) setzt, muss der zuständige grüne Bundesminister für Kultur, Werner Kogler (Staatssekretärin Andrea Mayer) gemäß Bundesverfassungsgesetz Art. 16 Abs. 4, die Zuständigkeit an sich ziehen und selbst die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dass dies nicht nur möglich, sondern die ÖVP-Grüne Bundesregierung dazu sogar verpflichtet(!) ist, zeigt die umfassende Rechtsanalyse vom Juristen Dr. Helmut Hofmann im Sonderheft Nr. 2 der Initiative Denkmalschutz: “Wien und sein Welterbe – die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation” (Mai 2019) (sinngemäß äußerte sich auch Verfassungsrechtler em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger).

Erwartbare UVP-Pflicht: Weiterer Stolperstein für Heumarkt-Projekt

Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.10.2021 wurde die ao. Revision der WertInvest gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.7.2021 endgültig zurückgewiesen (GZ: Ra 2021/05/0153). Der ursprüngliche Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung, mit welchem eine UVP-Pflicht verneint wurde, ist damit beseitigt und außer Kraft getreten. Somit bleibt offen, ob das Heumarktprojekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss; eine UVP-Pflicht scheint jedoch sehr wahrscheinlich!

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Älterer iD-Bericht (26.6.2021):

Gefährdetes Welterbe Wien (u. Heumarkt): Streichung von ‘Roter Liste’ 2022? Divergierende Interpretationen gibt es derzeit zur aktuell (22. Juni) veröffentlichten “Draft Decision” der bevorstehenden UNESCO-Welterbe-Komitee Sitzung