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Augarten: Projekt Konzerthalle der Wiener Sängerknaben rechtswidrig?

Initiative Denkmalschutz fordert Prüfung des BDA-Bescheides

(OTS) – Am 5. März 2009 hat das Bundesdenkmalamt (BDA) einen Bescheid erlassen, der die Verbauung des Augartenspitzes ermöglicht. Die Gesetzmäßigkeit des Bescheides ist jedoch stark zu bezweifeln: Neben einer in jeder Hinsicht unzulänglichen Interessensabwägung kann wohl auch die von den Wiener Sängerknaben aufgestellte Behauptung, dass der Konzertsaal genau nur an dem angegebenen Ort möglich ist, kaum als erwiesen gelten. Im Bescheid wird diese Behauptung einfach ungeprüft übernommen.

Trotz möglicher Rechtswidrigkeit keine Einspruchsmöglichkeit!

Leider können nur der Landeshauptmann und Bürgermeister (in Wien ident) sowie der Eigentümer respektive Projektwerber den Bescheid anfechten.
Augarten-Gitter

Augarten-Initiativen: Konzerthalle widerspricht Denkmalschutzgesetz

Rechtskonforme Bewilligung für Sängerknaben scheint unmöglich.

Nach großen Protesten wurde das Konzerthallen-Projekt im Augarten abgeändert. An der denkmalschutzrechtlichen Situation hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Nach wie vor ist das geschützte Objekt der gesamte und ungeteilte Augarten. Jeder – auch noch so reduzierte – Bau stellt daher eine Veränderung nach § 5 DMSG dar, die zwingend die Vornahme einer Interessenabwägung durch das Bundesdenkmalamt erfordert.