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Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!

Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.

Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. 

Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.

Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?

Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.

UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)

Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!

Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).

Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)

Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:

Sehr geehrte Bezirksvorstehung,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,

seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):

Unsere zwei Fragen dazu:

1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?

2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September  / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.

Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216

Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)

PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien

§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).

Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Fasanviertel (Wien): Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme Planentwurf 8254

Initiative Denkmalschutz

Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme zum Planentwurf 8254 (Fasanviertel), 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße. Öffentliche Auflage (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8254.html

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. Da auch noch andere Planentwürfe gleichzeitig in öffentlichen Auflage sind, war es uns bis dato in dieser kurzen Zeit nicht möglich einen Lokalaugenschein über das gesamte Plangebiet zu machen.

[Anmerkung: der Bauausschuss tagte heute, 9. September, Beschlussfassung war bereits für die nächste Bezirksvertretungssitzung am 17. September vorgesehen, wurde aber jetzt verschoben, laut heutigem Telefonat einer Bezirksrätin mit unserem Verein]

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm

Khunngasse 20, 1030 Wien

Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 (mit expressionistischen Einfluss) nach Plänen von Rudolf Scherer, im aktuellen Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen, Foto: 2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen (Foto anbei)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz

Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl). Nach jahrelangen Debatten zwischen Totalabriss und Komplettsanierung wurde jetzt ein Kompromiss erzielt: Rund zwei Drittel sollen saniert, der Rest soll abgerissen werden. Die Innsbrucker Immobilien GmbH sowie die Mehrheit des Bauausschusses unter dem Obmann Lucas Krackl (Bürgerliste “Für Innsbruck”; gemeinsam mit ÖVP) waren für einen Totalabriss eingetreten, weil man dadurch mehr Wohnungen zu einem günstigeren Preis hätte schaffen können, doch dann fand ein Sanierungsantrag von SPÖ-Stadtparteiobmann Helmut Buchacher mit Unterstützung der Grünen zur Überraschung aller im Gemeinderat eine Mehrheit. Man wollte auch die baukulturelle und soziale Bedeutung des nicht denkmalgeschützten Schlachthofblocks würdigen, sodass man sich für die Erhaltung eines Großteils der Anlage entschieden hatte. Rückenwind für diese Entscheidung gaben nicht nur die Stadtplanung und der Gestaltungsbeirat, sondern auch – in diesem Fall unzuständige(!?!) – Beirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG), denn diese Gremien hätten sich gegen einen Abbruch ausgesprochen. Der Gestaltungsbeirat betonte bei einem Abriss auch die Gefahr, dass „dieses Beispiel Schule machen würde und innerhalb kurzer Zeit der großflächige Verlust der bisher Innsbruck prägenden gründerzeitlichen Bausubstanz die Folge wäre. Jetzt sollen gerade die ältesten Gebäudeteile Schlachthofgasse 2 bis 6 (Nr. 2: Dienstwohngebäude für Schlachthofangestellte, Nr. 4-6, ehem. Wohnhaus der Wohnfürsorge; erbaut 1911-13) sowie die jüngeren Gebäude in der Ingenieur-Etzel-Straße 24, 26 und 28 (auf der Nordwestseite Richtung Viaduktbögen) abgerissen und neu errichtet werden. Die prägenden Fassaden zur Erzherzog-Eugen-Straße und Matthias-Schmid-Straße bleiben erhalten. AKTUELLER TIROLER-TAGESZEITUNG-ARTIKEL: https://www.tt.com/artikel/17588446/knapp-50-millionen-euro-fuer-den-schlachthofblock-neu-in-innsbruck (27.11.2020, “Knapp 50 Millionen Euro für den ‘Schlachthofblock neu’ in Innsbruck”) +++ Weiterer aktueller Medienberichte in KRONE: https://www.krone.at/2285114 (27.11.2020, “Teilabriss: Streit um Innsbrucker Schlachthofblock entschieden”); MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/abbruch-neubau-sanierung-studentenwohnungen-und-barrierefreiheit_a4367381 (26.11.2020, “Schlachthof: Abbruch, Neubau, Sanierung, Studentenwohnungen und Barrierefreiheit”).

26.11.2020, Das Sanierungsprojekt auf “Innsbruck informiert”
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-plaene

Offizielle Presseaussendung der Immobiliengesellschaft der Stadt Innsbruck (IIG):
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.iig.at/presse/presseaussendungen/presseaussendungen-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1148&cHash=f3532aa4cb14db4d61e9b0ea48cc0b9d

Der Architekt und Maler Theodor Prachensky (*1888, +1970)
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Prachensky
– im Archiv für Baukunst (Universität Innsbruck): https://archiv-baukunst.uibk.ac.at/archive_showperson.php?id=6
– auf Website Michael (Familie) Prachensky: http://www.prachensky.com/michael/familie/theodor.php

Politische Reaktionen (26.11.2020):
Schlachthofblock wird saniert: SPÖ-Buchacher: „Jahrelanger Leerstand wird durch neues, leistbares Wohnen belebt.“: https://www.spoeinnsbruck.at/2020/11/26/schlachthofblock-wird-saniert (SPÖ Jänner 2019: https://www.spoeinnsbruck.at/2019/01/15/gibt-es-eine-zukunft-fuer-den-schlachthofblock)

Über die Anfänge des städtischen Wohnbaus in Innsbruck (Innsbrucker Stadtnachrichten 1991, Nr. 11, Seite 32):
https://issuu.com/innsbruckinformiert/docs/_innsbrucker_stadtnachrichten_199111_nr11_gesamt/32

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Ältere Medienberichte

12.11.2016, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock: Auf der Suche nach dem Kompromiss
https://www.tt.com/artikel/12247329/schlachthofblock-auf-der-suche-nach-dem-kompromiss

30.5.2016, Kurier
Ende der sozialen Wohnromantik
https://kurier.at/chronik/oesterreich/innsbruck-ende-der-sozialen-wohnromantik/201.554.164

17.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: Letzter Anlauf für eine Sanierung
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-letzter-anlauf-fuer-eine-sanierung_a1737737

10.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: SPÖ will gegen Abriss ‘kämpfen’
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-spoe-will-gegen-abriss-kaempfen_a1731389

5.5.2016, Tiroler Tageszeitung
Mehrheit will den Abbruch des Innsbrucker “Schlachthof-Blocks“
https://www.tt.com/artikel/11455489/mehrheit-will-den-abbruch-des-innsbrucker-schlachthof-blocks

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

 

St. Pölten (NÖ): Ehem. Amtshaus Pottenbrunn vor Abriss

Vor der Eingemeindung 1971 in die Stadt St. Pölten war Pottenbrunn eine eigenständige Gemeinde mit einem eigenen Gemeindeamt. Dieses ehemalige Amtshaus wurde 1924 nach Plänen des Stadtbaumeisters Robert Wohlmeyer errichtet. Die ÖVP St. Pölten – in den Personen von Vizebürgermeister Matthias Adl und Gemeinderat Bernhard Wiehalm – setzte sich für die Erhaltung des Gemeindehauses in der Amtsstraße 9 ein und wollte den Tagesordnungspunkt noch von der Sitzung im Stadtsenat nehmen. Dies geschah jedoch nicht, sodass vorgestern (29. März) im Stadtsenat der Beschluss für den Abriss des im Besitz der stadteigenen Immobilien-Gesellschaft stehenden Amtshauses gefasst wurde. Kritisiert wurde von der ÖVP auch, dass nicht zuvor im Bauausschuss auf den Eintrag des Gebäudes in der Österreichischen Kunsttopographie St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt) hingewiesen wurde. Dort heißt es:

Amtsstraße Nr. 9 (K.Nr. Pottenbrunn 150), Amtsgebäude
1924 als Gemeindehaus nach Plan von Robert Wohlmeyer errichtet. Hoher zweigeschossiger Bau unter Walmdach. Dreiachsiger Mittelrisalit mit Ortsteingliederung in Putz, von geschweiftem Giebel überhöht; die Fenster der Flanken in leicht vertieften Rahmenfeldern.

Medienberichte:

30. März 2021, MeinBezirk
Pottenbrunn: Ehemaliges Amtshaus steht vor dem Abriss: https://www.meinbezirk.at/st-poelten/c-politik/ehemaliges-amtshaus-steht-vor-dem-abriss_a4557068

28. März 2021, Krone
VP fordert Jugendheim: Ehemaligem Amtshaus droht jetzt die Abrissbirne!: https://www.krone.at/2376329

Literatur:

– Österreichische Kunsttopographie (Band LIV), Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten und ihrer eingemeindeten Ortschaften, Horn 1999, Seite 489

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z, Horn/Wien 2003, Seite 1709

Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010

Otto Wagner Spital Steinhof Umwidmung – Initiative Denkmalschutz: Bauliche Anschläge im aktuellen Planentwurf Nr. 8139 schon absehbar!

Heute Bauausschuss-Sitzung im Bezirk Penzing

Wien (OTS) – Noch bis 20. Februar läuft die öffentliche Auflage zur Umwidmung. Doch eines ist klar: Die historischen Gewächshäuser, das Gärtnerwohnhaus sowie das verfallende Fleischereigebäude im Ostareal sind für den Abriss vorgesehen, denn für diese ist keine Schutzzone geplant. (Das von der Stadt Wien installierte Expertengremium sowie das Bundesdenkmalamt empfahlen die Fleischerei zu erhalten). Auch der Pavillon 8 verfällt seit langem und ein Baum wächst auf dem Dach. Eine Erhaltung ist offensichtlich nicht beabsichtigt.

Initiative Denkmalschutz (IDMS) fordert verlängerte Bausperre

Seit Jahren schafft man mit Neubauten vollendete Tatsachen im Ostareal und bricht damit die Mediationsvereinbarung. Umso bemerkenswerter: Der aktuelle Planentwurf wurde bereits im Februar 2016 dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zur Beurteilung vorgelegt, doch erst jetzt kommt dieser zur öffentlichen Auflage. Unser Verein fordert eine verlängerte Bausperre, bis endlich das versprochene Nachnutzungskonzept für die Gesamtanlage vorliegt.

Bezirksvertretung Penzing ignoriert Stellungnahmen der Bürger

Bereits heute tagt der Bauausschuss des 14. Bezirks und berät letztmalig die Stellungnahme der Bezirksvertretung zur Umwidmung (Beschluss am 26.2.). Somit können die meisten Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger nicht einmal zur Kenntnis genommen werden. Ein demokratiepolitischer Skandal, der in Wien endlich beendet gehört! Hier die vorläufige IDMS-Stellungnahme.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

APA-OTS-Presseaussendung im Original