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Verlorenes Erbe: Fernsehreihe im ORF – Palais Lanckoronski neben Belvedere in Wien

Theaterschloss mit filmreifen Ende. Das Traumpalais des Grafen Lanckoroński in der Nähe des Belvedere in der Rubrik “Verlorenes Erbe”jeden Dienstag ab 17:30 Uhr auf ORF 2 in der Sendung “Studio 2”. Theaterschloss deshalb, weil es von den besten Theaterarchitekten Europas entworfen worden ist. Das Ende war filmreif, weil es wie in jeder gut gemachten Tragödie war: Kurz vor dem unvermeidlichen schlimmen Ende sieht es einmal noch kurz so aus, als ob es doch noch gut ausgehen könnte. ORF-FERNSEHBEITRAG ANSEHEN (4 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14042737/Theaterschloss-mit-filmreifen-Ende/14650638. +++ Das Palais Lanckoroński war ein in den Jahren von 1894 bis 1895 von den Theaterarchitekten Ferdinand Fellner d. J. und Hermann Helmer für den Kunstsammler, Mäzen und Denkmalpfleger Karl Graf Lanckoroński errichtetes neobarockes Gebäude im Fasanviertel im Wiener Bezirk Landstraße, an der Jacquingasse 16–18 (Ecke heutiger Landstraßer Gürtel). Das Palais beherbergte die große Kunstsammlung des Grafen und war ein Treffpunkt für Künstler und Adel. Das Gebäude und die Sammlung hatten den Charakter eines öffentlichen Museums. Wikipedia-Eintrag weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Palais_Lanckoro%C5%84ski.

Buchtipp:

Edgard Haider, Verlorenes Wien. Adelspaläste vergangener Tage. Böhlau, Wien-Köln-Graz 1984 (auf Seite 114 bis 118 ist das Palais samt Ausstattung ausführlich beschrieben und bebildert; Buch vergriffen). +++ Website des Historikers Edgard Haider: https://www.historia-animata.net.

Villa Rilkeweg 22, Graz

Rilkeweg (Graz): Nach Behördenversagen Villa doch gerettet?

Bereits im April 2020 hätte die Villa Belvedere am Rilkeweg 22 im 9. Grazer Bezirk Waltendorf abgerissen sein sollen, denn in Folge eines Behördenversagens bekam der Eigentümer eine Abbruchbewilligung, wie Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) bestätigt hat. Das Ansuchen um Abbruchbewilligung war nämlich kurz vor Erweiterung der Schutzzone eingelangt. Das Bauamt übersah jedoch, dass die Villa am Ruckerlberg schon zwingend ein Fall für die Altstadtkommission (ASVK) gewesen wäre. Zuvor hatten Anrainer und Soko Altstadt die Villa in die Erweiterung der Altstadtschutzzone hineinreklamiert, die ASVK stellte ebenso die Schutzwürdigkeit der Villa fest. Jetzt will der Bauträger, Wohnraumwerk-Geschäftsführer Maximilian Hinkel, das Bauprojekt so umplanen, dass s die Villa erhalten bleiben kann. +++ Aktuelle Medienberichte (Kleine Zeitung): “Grazer Ruckerlberg: Nach gestopptem Abbruch: Villa ist nun gerettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5907685/Grazer-Ruckerlberg_Nach-gestopptem-Abbruch_Villa-ist-nun-gerettet sowie “In Graz: Warum der Altstadterhaltungsfonds keine Altstadthäuser rettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5907479/In-Graz_Warum-der-Altstadterhaltungsfonds-keine-Altstadthaeuser-rettet

Die Villa Belvedere (Rilkeweg 22) auf Grazerbe.at (Baugeschichte.at): https://grazerbe.at/Rilkeweg_22

Ältere iD-Berichte

29. Februar 2020: Graz: Schutzzonen wachsen, Experte äußert weiterhin Kritik
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzonen-wachsen-experte-aeussert-weiterhin-kritik

10. Februar 2020: Graz: Schutzzone vergisst auf Prachtvillen in Waltendorf
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzone-vergisst-auf-prachtvillen-in-waltendorf

Gefährdetes Welterbe Wien: Heumarkt-Hochhausprojekt wird Fall für EuGH

Missverständliche Schlagzeilen in den Medien im Juli 2021 (wie z.B. ORF: “Heumarkt-Projekt braucht keine UVP”) ließen den Schluss zu, dass beim Heumarkt-Hochhausprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Pflicht bestehe, doch dies ist so nicht korrekt. Die Sachlage zeigt sich deutlich komplizierter. Die anerkannte Umweltorganisation Alliance for Nature (AFN) hat in einer Pressekonferenz am 20. Oktober 2021 diesen komplexen Sachverhalt gemeinsam mit dem Rechtsexperten Dr. Piotr Pyka (von Ethos.legal Rechtsanwälte) erklärt. Kernfrage ist, ob das österreichische UVP-Recht der europäischen UVP-Richtlinie entspricht, denn dies darf stark in Zweifel gezogen werden, sodass eine UVP-Pflicht für das Heumarkt-Projekt naheliegend scheint. Doch eine solche UVP-Pflicht könnte das endgültige Aus für das Hochhausprojekt Heumarkt bedeuten, welches das UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” gefährdet. Sogar die EU-Kommission sieht UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt. Ebenso von großer Bedeutung ist die Frage, inwieweit der betroffenen Öffentlichkeit (z.B. NGOs wie Alliance For Nature oder Initiative Denkmalschutz) eine Parteienstellung zugestanden wird, um auch ggf. inhaltlich rechtswidrige Behördenverfahren beeinspruchen zu können.

Nach der Beschwerde der Umweltschutz-Organisation “Alliance For Nature” (AFN) gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Städtebauvorhabens ‘Am Heumarkt’ muss sich nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun auch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit dem umstrittenen Bauprojekt im UNESCO-Welterbe “Historisches Zentrum von Wien” auseinandersetzen, da vorab wesentliche und grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden müssen.

Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für das Projekt “Heumarkt” erfolgte am 30.11.2018. Einen Monat zuvor wurde mittels Bescheid der Wiener Landesregierung (16.10.2018) festgestellt, dass für das Projekt “Heumarkt” keine UVP durchzuführen sei, doch dieser negative UVP-Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 9.4.2019 aufgehoben. Dagegen hat die Projektwerberin eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht, der VwGH hat – spät aber doch – die Entscheidung des BVwG aufgehoben (25.6.2021). Die Baubehörde wollte offensichtlich die Frage der UVP-Pflicht des Projekts abwarten und hat 2 1/2 Jahre keine Entscheidung über den Baubewilligungsantrag getroffen, denn auch der Behörde war offenbar bewusst, dass vor Erteilung einer Baubewilligung die UVP-Frage geklärt sein muss. Durch die Aufhebung des negativen UVP-Feststellungsbescheides durch das Bundesverwaltungsgericht wurde der Baubehörde bzgl. Erteilung einer Baubewilligung für das Heumarkt-Hochhausprojekt ein Strich durch die Rechnung gemacht. Die Projektwerberin hat wegen des überlangen Verfahrens der Baubehörde am 12.3.2021 eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben, damit wurde die Sache ein Fall für das Verwaltungsgericht Wien. Das Verwaltungsgericht Wien hat nun in seinem Beschluss vom 14.9.2021 befunden, dass im gegenständlichen Fall zahlreiche Auslegungsfragen des Unionsrechts (UVP-Richtlinie) unklar sind und hat dem Gerichtshof der EU (EuGH) sechs Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

DIE KERNFRAGEN, DIE ES ZU KLÄREN GILT:

1.) Wurde die europäische UVP-Richtlinie im österreichischen UVP-Gesetz 2000 korrekt umgesetzt? Nach österreichischem Recht wird nämlich die UVP-Pflicht sehr eng gefasst, weil primär quantitative Kriterien eine Rolle spielen (lediglich große Stadterweiterungsprojekte mit großer Bebauung und Flächenverbrauch), nicht aber Projekte, die aufgrund der sensiblen Situierung z.B. großen Einfluss auf die Umwelt (Kultur) haben.

2.) Wer darf in welchem Verfahren die Durchführung einer UVP verlangen? Denn auch die ist nach österreichischem Recht sehr eng gefasst, sodass derzeit die betroffene Öffentlichkeit (z.B. eine NGO) keinen Antrag auf Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens stellen darf, und im Baubewilligungsverfahren ein sehr enger Parteienbegriff herrscht (Anrainer haben Parteistellung bis zu einem Abstand von höchstens 20 Metern, unabhängig von der Masse und Größe des Bauverhabens).

Nun ist der EuGH aufgefordert, wesentliche und grundsätzliche Rechtsfragen zu klären, die weit über das konkrete Hochhausprojekt am Heumarkt hinausgehen.

Die Alliance For Nature (AFN) als anerkannte Umweltorganisation auch Mitglied der betroffenen Öffentlichkeit – kann somit verlangen, dass ein bestimmtes Vorhaben einer UVP unterzogen wird. Aus diesem Grund hat die AFN am 19.10.2021 einen Antrag beim Verwaltungsgericht Wien bzw. beim Magistrat der Stadt Wien gestellt und verlangt, dass für das Projekt “Heumarkt” eine UVP durchzuführen ist. Zuvor hat die AFN – nach einem Tipp der Initiative Denkmalschutz – bereits vor dem BVwG erfolgreich die UVP-Pflicht für das Projekt “Heumarkt” erkämpft.

Das Verwaltungsgericht Wien bzw. der Magistrat der Stadt Wien müssen nunmehr über die Parteistellung der AFN und die UVP-Pflicht des Projekts “Heumarkt” entscheiden.

Auf jeden Fall werden diese Entscheidungen große Präzedenzwirkung für viele andere Projekte haben, weil sie den Weg für die betroffene Öffentlichkeit bzw. NGOs ebnen können, die UVP-Pflicht leichter durchzusetzen.

QUELLE – PRESSEUNTERLAGEN:

AFN-Pressemitteilung_2021-10-20_Staedtebauvorhaben-Am-Heumarkt-wird-Fall-fuer-EuGH

Piotr-Pyka_Rechtsanwalt_ETHOS-legal_Pressetext_PK_2021-10-20

Verwaltungsgericht Wien – Beschluss vom 14. September 2021 (GZ: VGW-111/055/4533/2021-14): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20210914_VGW_111_055_4533_2021_14_00/LVWGT_WI_20210914_VGW_111_055_4533_2021_14_00.pdf

Aktuelle Medienberichte:

21. Oktober 2021, MeinBezirk
Streit um Prüfung: Heumarkt – Bauvorhaben wird Fall für den EuGH. Der Streit um das Bauprojekt am Heumarkt nimmt kein Ende. Nun hat das Wiener Gericht den Fall rund um das umstrittene Vorhaben an den Europäischen Verwaltungsgerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Dabei geht es um die Klärung wichtiger Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): https://www.meinbezirk.at/landstrasse/c-politik/heumarkt-bauvorhaben-wird-fall-fuer-den-eugh_a4963783

20. Oktober 2021, Standard
Tojners Hochhausprojekt Heumarkt wird Fall für den EuGH. Das Verwaltungsgericht Wien lässt Fragen zum Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht vom Europäischen Gerichtshof klären. Vor dessen Entscheid gibt es keine Baubewilligung: https://www.derstandard.at/story/2000130583517/tojners-hochhausprojekt-heumarkt-wird-fall-fuer-den-eugh

20. Oktober 2021, Die Presse / APA
EuGH muss sich mit Heumarkt-Hochhaus befassen. Das Verwaltungsgericht Wien hat sich wegen Fragen rund um eine Umweltverträglichkeitsprüfung an das europäische Höchstgericht gewandt: https://www.diepresse.com/6049934/eugh-muss-sich-mit-heumarkt-hochhaus-befassen

20. Oktober 2021, Kurier
Heumarkt: Tojners Bauprojekt landet vor Europäischem Gerichtshof. Das Verwaltungsgericht muss darüber entscheiden, ob für das umstrittene Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Dafür holt es sich jetzt Hilfe vom EuGH: https://kurier.at/chronik/wien/heumarkt-tojners-bauprojekt-landet-vor-europaeischem-gerichtshof/401776614

19. Oktober 2021, Kurier
Heumarkt: Zwischen Eislaufen und Europäischem Gerichtshof. Am Samstag eröffnet der Eislaufverein am Heumarkt die Saison – diesmal im Beisein von Tennisstars. Gegner des dort geplanten Hotelprojekts versuchen unterdessen, den EuGH zu aktivieren (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/heumarkt-zwischen-eislaufen-und-europaeischem-gerichtshof/401774181

6. Oktober 2021, Wiener Zeitung
Gastkommentar Christian Schuhböck / Alliance For Nature: Neue Welterbestätten, alte Probleme. Man rühmt sich des Welterbes – bis es im Weg ist und weggeräumt wird: https://www.wienerzeitung.at/meinung/gastkommentare/2123890-Neue-Welterbestaetten-alte-Probleme.html

Ältere Medienberichte:

12. Juli 2021, ORF
Heumarkt-Projekt braucht keine UVP. Zuerst hat es geheißen, zurück an den Start, jetzt plötzlich doch nicht: Das umstrittene Bauprojekt auf dem Heumarkt braucht keine Umweltverträglickeitsprüfung (UVP). Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jetzt festgestellt, berichtet „Wien heute“: https://wien.orf.at/stories/3112393

12. Juli 2021, Standard
Heumarkt-Projekt braucht offenbar keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Wie “Wien heute” berichtet, benötigt das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt keine entsprechende Prüfung: https://www.derstandard.at/story/2000128143700/heumarkt-projekt-braucht-offenbar-keine-umweltvertraeglichkeitspruefung

20. Dezember 2019, Standard
Unklarheit über 66-Meter-Hochhaus am Heumarkt. Projektbetreiber Tojner will auf das Hochhaus verzichten, wenn dafür das neue Hotel Intercont höher werden kann. Stimmt die Unesco nicht zu, soll der 66-Meter-Turm gebaut werden – Bauverhandlung am 18. Dezember: https://www.derstandard.at/story/2000112523017/heumarkt-hochhaus-soll-nicht-umgesetzt-werden

2. Dezember 2019, Standard
Heumarkt-Projekt ist offiziell “baureif”. Der am Montag erfolgte Formalakt der Bauplatzschaffung ruft die Wiener Opposition auf den Plan. Sie befürchtet, dass der Bau am Heumarkt nicht mehr zu verhindern ist: https://www.derstandard.at/story/2000111783288/heumarkt-projekt-ist-offiziell-baureif

26. November 2019, Standard
Auch EU-Kommission sieht UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt. Die EU bezeichnet den Heumarkt als “eines der wichtigsten Städtebauvorhaben in Wien seit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg”: https://www.derstandard.at/story/2000111523764/auch-eu-kommission-sieht-uvp-pflicht-fuer-heumarkt-projekt

24. Oktober 2019, Standard
Höchstgericht: Heumarkt-Hochhaus braucht eine Umweltprüfung. Investoren rund um Tojner blitzten bei Verfassungsrichtern mit UVP-Beschwerde ab. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug: https://www.derstandard.at/story/2000110284625/hoechstgericht-heumarkt-hochhaus-braucht-eine-umweltpruefung

12. Juni 2019, Standard
VfGH holt zu Tojners Heumarkt-Projekt Stellungnahmen ein. Das Bundesverwaltungsgericht verteidigt seine Entscheidung, dass eine UVP stattfinden muss: https://www.derstandard.at/story/2000104769011/vfgh-holt-stellungnahmen-zu-tojners-heumarkt-projekt-ein

15. Mai 2019, Standard
Die Fehler des Heumarkt-Urteils (Peter Bußjäger). Indem das Bundesverwaltungsgericht für das Heumarkt-Projekt ein Umweltverfahren verlangt, setzt es sich über den Gesetzeswortlaut hinweg (Autor: Peter Bußjäger ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck. Er war am Verfahren als Gutachter aufseiten des Heumarkt-Investors beteiligt.): https://www.derstandard.at/story/2000102987087/die-fehler-des-heumarkt-urteils

9. April 2019, Standard
UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt verzögert Baustart um Jahre. Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes gibt Gegnern des Bauvorhabens recht. Die Projektwerber wollen vor die Höchstgerichte ziehen. Kulturminister Blümel: Bauverfahren muss “gestoppt und eingestellt werden”: https://www.derstandard.at/story/2000101075917/gericht-sieht-uvp-pflicht-fuer-wiener-heumarkt-projekt

4. April 2019, Standard
Bundesverwaltungsgericht sagt Verhandlung über Wiener Heumarkt ab. Michael Tojners Wertinvest hatte die Absage beantragt: https://www.derstandard.at/story/2000100817333/bvwg-beraumt-muendliche-verhandlung-zum-thema-heumarkt-ab

3. April 2019, Standard
Tojner will Heumarkt-Lokalaugenschein absagen. Die Wertinvest will auf die für 10. April anberaumte mündliche Verhandlung verzichten: https://www.derstandard.at/story/2000100724484/tojner-will-lokalaugenschein-auf-dem-heumarkt-absagen

25. Februer 2019, Standard
Heumarkt-Prüfverfahren wird nicht gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verhandlung über das Wiener Bauprojekt nicht abgesagt – obwohl Immobilieninvestor Michael Tojner das Verfahren beenden will: https://www.derstandard.at/story/2000098518255/heumarkt-pruefungsverfahren-wird-nicht-gestoppt

18. Februar 2019, Standard
Heumarkt: Investor Tojner will aus freiwilligem Prüfverfahren aussteigen. Der Bundesverwaltungsrichter will in einer Einzelfallprüfung auch das Weltkulturerbe thematisieren: https://www.derstandard.at/story/2000098178742/heumarkt-investor-tojner-will-aus-freiwilligem-pruefverfahren-aussteigen

1. Februar 2019, Standard
Wiener Heumarkt-Projekt könnte sich UVP unterziehen müssen. Mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht am 18. März – Projektgegner fordern Bundesregierung zum Handeln auf: https://www.derstandard.at/story/2000097385188/heumarkt-projekt-koennte-sich-uvp-unterziehen-muessen

19. November 2018, Standard
Keine UVP: Beschwerde gegen Heumarkt-Projekt vor Gericht eingelegt. Eine Organisation erhebt Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung: https://www.derstandard.at/story/2000091725084/keine-uvp-beschwerde-gegen-heumarkt-projekt-bei-gericht-eingelegt

14. Dezember 2017, Standard
Volksanwaltschaft rügt Vorgehen der Stadt Wien bei Heumarkt-Widmung. Volksanwältin Brinek kritisiert “Wunschwidmung” für Investor für Heumarkt-Turm – Vassilakou weist Vorwürfe zurück: https://www.derstandard.at/story/2000070372265/heumarkt-volksanwaltschaft-kritisiert-vorgehen-der-stadt