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Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung

 

Medienberichte:

7. Juli 2022, Der Standard
Keine Sanierung: Abbruch eines Wiener Biedermeierhauses sorgt für Aufregung. Häufig wird bei alten Häusern mit wirtschaftlicher Abbruchreife argumentiert, bevor der Bagger anrollt. Die Wiener Grünen wollen das ändern: https://www.derstandard.at/story/2000137057788/abbruch-eines-wiener-biedermeierhauses-sorgt-fuer-aufregung

30. Juni 2022, Kurier
Biedermeierhaus schutzlos in der Schutzzone. Der Abriss eines historischen Baus im 7. Bezirk zeigt einmal mehr auf, wie zahnlos die bestehenden Regeln zum Erhalt historischer Gebäude sind: https://kurier.at/chronik/wien/biedermeierhaus-schutzlos-in-der-schutzzone/402058930

 

 

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien

 

100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Abriss in Breitstetten (NÖ) als Fanal für die Denkmalpflege!

APA-OTS-Presseaussendung, 14. November 2023

100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Der Abriss zweier denkmalgeschützter Bauernhäuser in Breitstetten (NÖ) als Fanal für die Denkmalpflege!

Initiative Denkmalschutz klagt an: Völlig zahnloser Denkmalschutz am Beispiel der Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld (Niederösterreich)! Die Politik muss handeln!

Wien (OTS) – Am 29./30. November feiert das Bundesdenkmalamt “100 Jahre österreichisches Denkmalschutzgesetz” mit einem Festvortrag und einer Tagung, doch zu Feiern gibt es wahrlich wenig. Allzu viele Denkmäler in Österreich verfallen straffrei und konsequenzenlos. Dieser Tage wurden zwei einzigartige Bauernhäuser (Breitstetten Nr. 16 und Nr. 17) abgerissen, obwohl diese seit 1980 per Bescheid unter Denkmalschutz standen. Jahrzehntelang konnte man dem langsamen Verfall zusehen (große Löcher im Dach sind spätestens seit 2011 dokumentiert), doch seitens der Behörden ist quasi nichts geschehen. Das Denkmalamt hat jahrelang ausschließlich eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer gesucht. Obwohl eine Übernahme der kompletten Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Aussicht gestellt wurde, hat der Eigentümer dies abgelehnt. Ein Antrag des Denkmalamtes an die Bezirksverwaltungsbehörde (§ 31 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz), um diese Sicherungsmaßnahmen auch rechtlich durchzusetzen, ist unterblieben, sodass die Gebäude quasi straffrei verfallen konnten. Auch die örtliche Baubehörde hat offenbar tatenlos zugesehen, obwohl die Erhaltungspflicht (§ 34 NÖ Bauordnung) nicht eingehalten wurde. Erst jetzt – nach mehrfachen Beschwerden aus der Bevölkerung – ist die Baubehörde aktiv geworden und hat am 8. August einen Abbruchauftrag erteilt, also eine Verpflichtung zum Abbruch (§ 35 Abs. 2 NÖ Bauordnung), weil festgestellt wurde, dass die “Bausubstanz komplett einsturzgefährdet ist” und “Gefahr im Verzug” besteht. Am 20. Oktober wurde der Denkmalschutz aufgehoben (§ 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz), sodass mit dem Abriss Anfang November begonnen werden konnte.

Bundesregierung gefordert. Neues Denkmalschutzgesetz in Kürze in Begutachtung! Vortrag am 23.11. der Initiative Denkmalschutz in Graz

Die Bundesregierung (ÖVP/Grüne; insbesondere Kulturminister und Vizekanzler Werner Kogler sowie Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer) ist nun aufgefordert zu handeln und daraus Konsequenzen zu ziehen. Wie konnte es sein, dass seitens des Denkmalamtes ein Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde unterblieb? Besonderes Augenmerk ist in Bälde auf den Entwurf des Denkmalschutzgesetzes zu legen, der in Kürze in die öffentliche Begutachtung gehen soll. Unabdingbar ist auch endlich eine personelle wie finanzielle Aufstockung des Denkmalamtes. Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz, wird dazu am Donnerstag, 23.11., ab 19:00 Uhr einen Vortrag an der Karl-Franzens-Universität in Graz halten (Attemsgasse 25, Institut für Kulturanthropologie): “100 Jahre Denkmalschutzgesetz – eine kritische Analyse des Denkmal- und Ortsbildschutzes in Österreich”. Auch wird die Initiative Denkmalschutz in Bälde die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” (“Bundespetition”) ins Parlament einbringen.

Nächster Verlust: Gh. Weißes Rössl in Gries am Brenner in Tirol?

Am 11. Mai brannte am denkmalgeschützten Gasthaus “Weißes Rössl” das Dach. Bis heute – ein halbes Jahr nach dem Brand(!) – fehlt beim im Kern spätgotischen Gasthaus noch immer eine Schutzabdeckung. Der Regen setzt dem Gebäude immer mehr zu. Und bald kommt der Schnee …

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Ehem. Kerzengeschäft Retti (Sa., 23.03.)

Sa., 23. März 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt

Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.

Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Eine Wiederholung der Führung gibt es am Samstag, dem 13. April 2024 (gleiche Uhrzeit)

 

Ehem. Kerzengeschäft Retti (Sa., 13.04.)

Sa., 13. April 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt

Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.

Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,

Eine Wiederholung der Führung vom 23. März 2024

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Schneidersalon Knize (Sa., 20.04.)

Sa., 20. April 2024: Schneidersalon Knize am Graben

Das Geschäftslokal dieses renommierten Modesalons wurde vom berühmten Architekten Adolf Loos 1913 gestaltet und blieb bis heute fast unverändert. 1922 konnte die Familie Wolff den Grafiker Ernst Dryden als Designer gewinnen. Durch dessen Arbeit wurde KNIZE als weltweit erstes Herren-Mode-Label der Moderne berühmt. Zahlreiche Künstler waren Kunden bei KNIZE; so bezahlte Oskar Kokoschka seine Anzüge mit Gemälden, für Marilyn Monroe wurden Blusen gefertigt, für Kurt Tucholsky Hemden, für Josephine Baker Skihosen. Auch Marlene Dietrich ließ sich bei KNIZE Fracks für ihre Bühnenshows schneidern. Durch das Geschäft führt Architekt und Loos-Experte Ralf Bock.

Zeit: 8:55 Uhr (1. Führung) und 16:55 Uhr (2. Führung) – Ort: Graben 13, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 13 pro Person erbeten,

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Augarten: Projekt Konzerthalle der Wiener Sängerknaben rechtswidrig?

Initiative Denkmalschutz fordert Prüfung des BDA-Bescheides

(OTS) – Am 5. März 2009 hat das Bundesdenkmalamt (BDA) einen Bescheid erlassen, der die Verbauung des Augartenspitzes ermöglicht. Die Gesetzmäßigkeit des Bescheides ist jedoch stark zu bezweifeln: Neben einer in jeder Hinsicht unzulänglichen Interessensabwägung kann wohl auch die von den Wiener Sängerknaben aufgestellte Behauptung, dass der Konzertsaal genau nur an dem angegebenen Ort möglich ist, kaum als erwiesen gelten. Im Bescheid wird diese Behauptung einfach ungeprüft übernommen.

Trotz möglicher Rechtswidrigkeit keine Einspruchsmöglichkeit!

Leider können nur der Landeshauptmann und Bürgermeister (in Wien ident) sowie der Eigentümer respektive Projektwerber den Bescheid anfechten.
Augarten-Gitter

Augarten-Initiativen: Konzerthalle widerspricht Denkmalschutzgesetz

Rechtskonforme Bewilligung für Sängerknaben scheint unmöglich.

Nach großen Protesten wurde das Konzerthallen-Projekt im Augarten abgeändert. An der denkmalschutzrechtlichen Situation hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Nach wie vor ist das geschützte Objekt der gesamte und ungeteilte Augarten. Jeder – auch noch so reduzierte – Bau stellt daher eine Veränderung nach § 5 DMSG dar, die zwingend die Vornahme einer Interessenabwägung durch das Bundesdenkmalamt erfordert.