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Denkmalschutznovelle zu zahnlos. Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz” im Parlament eingebracht

APA-OTS-Presseaussendung, 19. Dezember 2023

Kulturerbe: Denkmalschutzgesetznovelle viel zu zahnlos! Forderung nach “Wirkungsvollem Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich”!

Initiative Denkmalschutz übergab heute ihre “Parlamentarische Bürgerinitiative” im Parlament. Besserer Schutz für gefährdete Kulturgüter im neuen Denkmalschutzgesetz dringend nötig!

Parlamentarische Bürgerinitiative HIER UNTERZEICHNEN: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64 (bitte zahlreich online unterzeichnen und weiterverbreiten!)

Wien (OTS) – Bis 28.12. kann noch eine Stellungnahme zur derzeit in öffentlicher Begutachtung befindlichen Denkmalschutzgesetznovelle abgegeben werden. Der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, sieht nicht nur große Schwächen im aktuell gültigen Denkmalschutzgesetz (keine Erhaltungspflicht, Denkmäler dürfen quasi verfallen gelassen werden), sondern auch im vorliegenden Gesetzesentwurf von ÖVP und Grüne, der noch vor Sommer 2024 im Parlament beschlossen werden soll.

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative im Parlamentsbüro am 19.12.2023

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” im Parlamentsbüro am 19.12.2023

Zerstörungsbewilligung bei “wirtschaftlicher Abbruchreife”?

Endlich soll eine Erhaltungspflicht im Gesetz eingeführt werden, doch diese wird sofort wieder aufgeweicht (§ 5 Abs. 5): Eine Zerstörungsbewilligung ist zu erteilen, wenn “die weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist”! Wegen dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” fielen in Wien zahlreiche Altbauten der Spitzhacke zum Opfer; diese Lücke wurde großteils geschlossen. Will man nun im Denkmalschutzgesetz eine solche Lücke ernsthaft aufmachen? So kommen Altbauten vor allem in begehrten Lagen nur noch mehr unter Druck, wenn diese in der Wirtschaftlichkeit Neubauten nachstehen! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, Kleindenkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Umso wichtiger wären daher gesetzliche Begleitmaßnahmen wie z.B. eine deutliche finanzielle Entlastung von Denkmaleigentümern, die bis heute schmerzlich fehlt.

Die Parlamentarische Bürgerinitiative wurde heute gemeinsam mit den Vereinen “Zur Rettung des Hotels Wörthersee” (Klagenfurt) und der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der SOKO Altstadt Graz eingebracht.

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitative im Parlament, 19.12.2023

Übergabe der Parlamentarischen Bürgerinitiative im Parlamentsbüro. Foto (von li. nach re.): Markus Landerer (Obmann Initiative Denkmalschutz), Franz Sagaischek (Präsident der Österr. Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege), Sabine Biedermann (Verein “Rettet das Hotel Wörthersee”), Dieter Klein (Kunsthistoriker), Robert Hölzl (Isar Media Agentur)

Tiefpunkt der Denkmalpflege: Gasthaus Weißes Rössl in Tirol

Wie hilflos das Bundesdenkmalamt sein kann, zeigt aktuell der Fall Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner. Über 7 Monate nach dem Brand steht das Dach noch immer offen. Schnee, Frost und Regen setzen völlig ungestört ihr Zerstörungswerk fort …

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit über sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz

 

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at

 

Linktipps:

– Unsere Parlamentarische Bürgerinitiative kann ab sofort online unterzeichnet werden. HIER UNTERZEICHNEN: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/64

Präsentation unserer Parlamentarischen Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter am 13.3.2023 in Klagenfurthttps://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/parlamentarische-buergerinitiative-wirkungsvoller-schutz-gefaehrdeter-kulturgueter-praesentiert

– Denkmalschutzgesetz (aktuell gültig / 2023): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184

– Entwurf Denkmalschutzgesetz (16.11. bis 28.12.2023 in Begutachtung): https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/Neuigkeiten/novelle-denkmalschutzgesetz.html

OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung

 

Petition Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien

Anlässlich der Podiumsdiskussion “SOS Michaelerplatz” am Mittwoch, 19. Juni 2024 im Palais Pálffy hat unser Verein Initiative Denkmalschutz eine Petition gestartet, die nach längerer rechtlicher Prüfung, heute am 3. Juli endlich auf der Petitionsplattform der Stadt Wien freigeschaltet (“freigegeben”) wurde:

Petition “Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien”

Die aktuelle Baustelle zur „klimafitten“ Umgestaltung des Michaelerplatzes stößt auf breiten Widerstand, denn dadurch wird ein für die Stadt Wien so wertvolles historisches Platzensemble visuell schwerwiegend gestört. Die Initiative Denkmalschutz und die hier Unterzeichnenden fordern die Stadt Wien auf, die Umbauarbeiten sofort zu stoppen bzw. die Umgestaltung zu unterlassen und ein eigenes Freiraumgestaltungskonzept für Wien zu entwickeln, das das historische Stadtbild stärker berücksichtigt.

HIER ONLINE UNTERZEICHNEN (ID Austria) oder ausdrucken und Unterschriftenliste per Post einschicken: https://petitionen.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=83463fff5212421b914f76027913dccb. Die Unterschriften sind nur gültig (gemäß Wiener Petitionsgesetz), wenn diese vollständig(!) ausgefüllt sind (Voraussetzung für Unteschrift: 16. Lebensjahr vollendet, Hauptwohnsitz in Wien).

LANGFASSUNG:

„Sima/Figl: Baustart für zukunftsfitte Gestaltung am historischen Michaelerplatz. 9 Bäume, Pflanzbeete und ein kühlendes Wasserspiel mit 52 Bodendüsen – Umgestaltung im Einklang mit Denkmalschutz [sic] bringt Begrünung, Begegnungszone und barrierefreie Oberfläche,“ heißt es am 22.4.2024 in einer APA-OTS-Presseaussendung der Stadt Wien (vgl. www.ots.at).

Doch der Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt (Wahrnehmungsbericht vom 22.4.2024; vgl. www.bda.at) spricht sich „mit aller gebotenen Deutlichkeit gegen die bevorstehende Umgestaltung des Wiener Michaelerplatzes aus. (…) würde [doch] das subtile und zugleich labile Gleichgewicht dieses einzigartigen über Jahrhunderte geprägten städtischen Platzraums, der seine Wirkung aus dem Zusammenspiel der ihn umgebenden historischen Bauten bezieht, durch die geplanten Maßnahmen schwerwiegend gestört, die architektonische und städtebauliche Wirkung regelrecht zerstört.“ (Der Denkmalbeirat ist ein Gremium gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz, dessen Mitglieder vom Kulturminister ernannt werden, und dessen Fachleute sowohl das Bundesministerium, als auch das Denkmalamt in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege beraten.)

Und auch der „Offene Brief zur Erhaltung des Michaelerplatzes an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig“vom 25.4.2024, unterzeichnet von mittlerweile über 400 Personen und Institutionen, insbesondere von Fachleuten aus dem Bereich der Architektur, Kunstgeschichte sowie Denkmalpflege (vgl. www.oegfa.at) zeigt den breiten Widerstand dieser Umgestaltung. Darin heißt es u.a.: „Die urbanistische Bedeutung des Michaelerplatzes lässt sich eben nicht auf eine Sichtachse vom Kohlmarkt auf das Michaelertor reduzieren, wie dies in den offiziellen Verlautbarungen seitens der Stadt Wien suggeriert wird – wohl wissend, dass die Bepflanzung mit Bäumen einen gravierenden Eingriff an diesem Ort darstellen wird. Je nachdem, ob man den Platz vom Kohlmarkt, aus der Herrengasse, der Schauflergasse oder durch das Michaelertor der Hofburg betritt, eröffnen sich unterschiedliche stadträumliche Perspektiven, entstehen neue Bilder, wird der urbane Raum auf andere Weise erlebbar. Diese Eindrücke würden durch die geplanten Interventionen empfindlich gestört. Die geplante Neugestaltung des Platzes bedroht seine städtebauliche Wirkung und fügt dem historischen Ensemble gravierenden Schaden zu.“

Die Problematik mit der so genannten „Zustimmung“ durch das Bundesdenkmalamt besteht darin, dass es keinen wirkungsvollen Umgebungsschutz im Denkmalschutzgesetz (§ 7) gibt, somit ist es zumeist keine „Zustimmung“, sondern nur die Abwesenheit der Möglichkeit, eine solche Umgestaltung zu untersagen, wenn nicht die denkmalgeschützten Objekte/Flächen selbst baulich verändert werden. Auf dem Michaelerplatz (Grundstücksnr. 1667) stehen jedoch „nur“: 1.) die Platzgestaltung des Michaelerplatzes durch Architekt Hans Hollein (“kreisförmige Plattform“ mit „archäologischem Sichtfenster” ohne die gepflasterte Straße, die die Plattform umgrenzt); 2.) die archäologische Fundstelle selbst; sowie 3.) die historischen Beleuchtungskörper unter Denkmalschutz.

Der Michaelerplatz befindet sich inmitten des UNESCO-Weltkulturerbes an einem der bedeutendsten Orte der Stadt, direkt vor der Hofburg. Der „Managementplan UNESCO-Welterbe. Historisches Zentrum von Wien“ aus 2021 behandelt das so genannte „Handlungsfeld 5.2. Historische Gärten, Parks und öffentliche Räume“ (S. 98 f.) im Kontext mit den darin erwähnten „Fachkonzept Öffentlicher Raum“ sowie „Fachkonzept Grün- und Freiraum“ (STEP 2025) äußerst diffus und daher mangelhaft.

Daher fordern die Initiative Denkmalschutz sowie die hier Unterzeichnenden, die Umgestaltung des Michaelerplatzes sofort zu stoppen respektive zu unterlassen, sowie die Neuerstellung bzw. Adaptierung der Freiraumkonzepte und des UNESCO-Managementplans speziell für die historischen und für das Stadtbild bedeutenden Plätze und Freiräume in Wien, insbesondere für das Gebiet des „Historischen Zentrums von Wien”.

HIER ONLINE UNTERZEICHNEN (ID Austria) oder ausdrucken und Unterschriftenliste per Post einschicken: https://petitionen.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=83463fff5212421b914f76027913dccb.

 

PS: Das Podiumsgespräch “SOS Michaelerplatz” fand am Mittwoch, 19. Juni 2024, um 18:30 Uhr im Palais Pálffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien statt.

Podiumsgespräch mit Maria Auböck, Elise Feiersinger, Andreas Lehne und Boris Podrecca
Moderation: Andreas Nierhaus

Die massive internationale Kritik an der Umgestaltung des Michaelerplatzes hat gravierende Mängel im Umgang mit dem historischen Stadtraum Wiens offengelegt: Auf Initiative einer privaten Gruppe, ohne einen Wettbewerb auszuschreiben und ohne die Öffentlichkeit einzubeziehen, soll eines der künstlerisch und historisch bedeutendsten Platzensembles Wiens umgestaltet werden. Die Stadt Wien übernimmt den allergrößten Teil der kolportierten acht Millionen Gesamtkosten, weigert sich aber, die Pläne zu veröffentlichen. Vorgesehen sind Wasserspiele und Baumpflanzungen, deren Auswirkung auf den Platzraum anhand der bisher bekannten Renderings nicht seriös überprüft werden können.

Die Initiative SOS Michaelerplatz, die sich auf die Unterstützung eines großen Teiles der einschlägig interessierten Zivilgesellschaft berufen kann, ist der Meinung, dass mit dem baulichen Erbe Wiens nicht auf derart leichtfertige Weise umgegangen werden kann und fordert einen sofortigen Baustopp und eine Nachdenkpause. Noch ist es nicht zu spät.

In einem hochrangig besetzten Podiumsgespräch sollen gemeinsam mit dem Publikum alternative Perspektiven einer Umgestaltung des Michaelerplatzes erörtert werden – auch als Auftakt zu einer längst überfälligen öffentlichen Diskussion über die Zukunft des historischen Stadtraums in Zeiten des Klimawandels.

Maria Auböck, Landschaftsarchitektin, Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekt*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Elise Feiersinger, Architektin, Kritikerin und Übersetzerin, Vorstandsmitglied der ÖGFA
Andreas Lehne, Kunsthistoriker
Andreas Nierhaus, Kunsthistoriker
Boris Podrecca, Architekt

(Anmeldung und) Rückfragen:

Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg – Komplettversagen der Politik

APA-OTS-Presseaussendung vom 22.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg zeigt Komplettversagen der Politik im Kulturgüterschutz!

Die Stadtpolitik glänzte durch Unfähigkeit. Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz verbessern!

Salzburg/Wien (OTS) — Der Abriss des geschichtsträchtigen Henkerhauses in Salzburg-Gneis seit Montag, 19.8. ist der traurige Endpunkt eines langen Versagens der Stadtpolitik. Unfähig, eine wirksame Raumordnungsvereinbarung 2011 mit dem Eigentümer abzuschließen (jetzt zeigt sie sich plötzlich als rechtlich “zahnlos”), hatte der Eigentümer nur die “feste Absicht” ausdrücken müssen, das Gebäude in der Neukommgasse 26 zu erhalten (und bekam im Gegenzug dafür woanders Widmungsgewinne!). Ebenso zeigte sich die Stadt unfähig, einen Bebauungsplan für das historische Kulturdenkmal zu erlassen, mit dem ein Erhaltungsgebot ausgesprochen werden hätte können. Daher erwartet sich unser Verein von der Stadtpolitik, dass die Fläche nun auch weiterhin als Grünland ausgewiesen bleibt (alles andere wäre nach dem Abriss eine Verhöhnung). Auch ist die Stadt Salzburg nun gefordert, den historischen Häuserbestand in der Stadt auf erhaltungswürdige Gebäude zu untersuchen, die bis heute ohne Bebauungsplan sind, um dies nachzuholen und Erhaltungsgebote auszusprechen.

Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz überarbeiten!

Unverständlich, dass im § 59 Salzburger Raumordnungsgesetz (S-ROG) ein vorhandener Bebauungsplan Voraussetzung ist, um “charakteristische Bauten” mit einem Erhaltungsgebot belegen zu können. Es wird daher nachdrücklich eine Änderung des Gesetzes angeregt, damit – ähnlich wie in Wien – auch ohne Bebauungsplan ein Erhaltungsgebot verhängt werden kann.

22 Jahre zugewartet – auch Bundesdenkmalamt versagte

Besonders bedauerlich ist, dass das Denkmalamt das Scharfrichterhaus aus dem (17.?/) 18. Jh. nicht unter Denkmalschutz gestellt hat, obwohl es sich bereits 2002 und 2013 damit befasst hatte (und sich das Gebäude 2013 noch in einem “relativ guten baulichen Zustand” befand). Jetzt – wen wundert’s nach 22 Jahren? – soll der Bauzustand dafür zu schlecht sein …

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

 

OTS Stichwörter: Architektur, Kultur, Politik, Recht, NGOs, Kunst & Kultur, Stadtplanung, Raumordnung, Denkmalpflege, Ortsbildschutz
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich

 

Hotel Europa / Innsbruck (Tirol): Entsetzen über Barocksaal-Zerstörung

Hinter der nüchternen Nachkriegsfassade des Grand Hotel Europa am Bahnhofsvorplatz (Südtiroler Platz 2) verbarg sich bis vor kurzem ein reich dekorierter “Barocksaal” von 1888. (Ursprünglich erbaut wurde das Hotel Europa 1868-69 vom Ingenieur A. Haas, nach Brand 1881 umfassend saniert, 1943 durch Bomben weitgehend zerstört (außer u. a. Barocksaal), Wiederaufbau in neuen Formen 1950/51 von Otto Mayr, renoviert 2007 von Studio Sycamore (Raniero Botti).) Kaum hatte das Bundesdenkmalamt eine Unterschutzstellung dieses Barocksaals in Erwägung gezogen, wurde der historische Saal noch rasch zerstört. Jetzt herrscht Entsetzen in der Öffentlichkeit. Verantwortlich für die Zerstörung will aber niemand sein, der Vorbesitzer schiebt die Verantwortung auf den neuen Eigentümer zu und umgekehrt. Aufgedeckt wurde dieser unglaubliche Denkmalschutz-Skandal vom engagierten Gemeinderat Gerald Depaoli von Gerechtes Innsbruck. in einer Presseaussendung (14.1.2020): “Zerstörung des denkmalgeschützten Barocksaales im ehemali-gen Hotel Europa ist ein Bauskandal und Kulturfrevel der Sonderklasse!“. Depaoli zeigt sich fassungslos und höchst verärgert, obgleich “dieser ungeheuren ‘Immobilienspekulanten-Sauerei’ im ehemaligen Hotel Europa”. Laut Walter Hauser, Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Tirol, stand der Ende des 19. Jahrhunderts erbaute Saal nicht unter Denkmalschutz, man habe aber erwogen, eine solche Unterschutzstellung vorzunehmen. Eine Begehung habe aber nach längerem Hinhalten erst Ende Dezember erfolgen können, doch da war der Saal bereits zerstört. In zwei weiteren Presseaussendungen (17.1.2020) deckt der Gemeinderat Depaoli weiter auf: „Nicht genug, dass der historische Barocksaal des ehemaligen Hotel Europa mutwillig zerstört wurde, nein, jetzt wird auch noch der vermutlich aufgrund der im Zuge der Zerstörung des Barocksaales beschädigte Luster um ein lächerliches Maximalangebot von 40 Euro im Internet neben dem restlichen Inventar des ehemaligen Hotels versteigert, ärgert sich GR Gerald Depaoli über den weiteren rücksichtslosen Umgang mit diesem für viele Innsbruckerinnen und Innsbrucker so wichtigen Kulturgut. „Das Ziel des Gerechten Innsbruck in dieser Causa ist eindeutig definiert: Die Verantwortlichen für diesen Bauskandal und Kulturfrevel müssen zur Rechenschaft gezogen werden, schon alleine um zu verhindern, dass eine derartige Vorgangsweise Schule macht, und weitere schützenswerte Kulturgüter zerstört werden bevor das Denkmalamt selbige einer Prüfung unterzieht kann!“ sagt Gemeinderat Depaoli vom Team Gerechtes Innsbruck – die Unbestechlichen. Auch nimmt “Gerechtes Innsbruck” das Bundesdenkmalamt in die Pflicht! “So muss Landeskonservator Walter Hauser erklären, warum sich das Denkmalamt, von wem auch immer, mehrmals abweisen ließ, und welche Schritte er tatsächlich setzte, um einen dementsprechenden Prüfungstermin wahrnehmen zu können!“ Depaoli ortet sogar einen Vertuschungsversuch des Bauskandals durch das Denkmalamt. Kulturlandesrätin Beate Palfrader erklärt nach Bekanntwerden dieses Skandals, dass „hier mit verwerflichen Methoden nicht nur Tiroler Kulturgut, sondern auch ein Teil Innsbrucker Geschichte zerstört wurde. Auch die SPÖ fordert Konsequenzen und die FPÖ will Bürgermeister Georg Willi (Grüne) in die Pflicht nehmen. TIROLER TAGESZEITUNG WEITERLESEN: https://www.tt.com/artikel/17738226/entsetzen-ueber-zerstoerung-von-historischem-saal-in-innsbruck (15.1.2021, “Entsetzen über Zerstörung von historischem Saal in Innsbruck”) SOWIE https://www.tt.com/artikel/17742489/zerstoerter-barocksaal-im-hotel-europa-bleibt-aufreger (16.1.2021, “Zerstörter Barocksaal im Hotel Europa bleibt Aufreger”)

Weitere Medienberichte:

17. Jänner 2021, Krone
Hotel Europa Innsbruck: Inventar wird online zu Spottpreisen verscherbelt: https://www.krone.at/2319863

16. Jänner 2021, Krone
Skandal in Innsbruck: Zerstörtes Baujuwel: Behörde ausgetrickst: https://www.krone.at/2319404

15. Jänner 2021, Der Standard
Heftige Kritik an Zerstörung von Barocksaal in Innsbruck: Die Behörden dachten über einen Denkmalschutz des Saales im ehemaligen Hotel Europa nach. So weit kam es aber nicht. Der neue Besitzer weist die Schuld von sich: https://www.derstandard.at/story/2000123318999/heftige-kritik-an-zerstoertem-barocksaal-in-innsbruck

15. Jänner 2021, Krone
Barocksaal zerstört: Entsetzen über Kulturfrevel in Innsbrucker Hotel: https://www.krone.at/2318430

14. Jänner 2021, MeinBezirk
Bauarbeiten: Rätselraten um Barocksaal-Skandal: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/raetselraten-um-barocksaal-skandal_a4435101

Presseaussendungen der Partei Gerechtes Innsbruck:

17. Jänner 2021, (Partei “Gerechtes Innsbruck“)
Zerstörung Barocksaal: Gerechtes Innsbruck ortet Vertuschungsversuch des Bauskandals durch das Denkmalamt! https://www.gerechtes-innsbruck.at/2021/01/17/4017

17. Jänner 2021, (Partei “Gerechtes Innsbruck“)
“Beschädigter Luster des historischen Barocksaales wird im Internet mit einem Maximalangebot um 40 Euro versteigert!”: https://www.gerechtes-innsbruck.at/2021/01/17/4012

14. Jänner 2021,  (Partei “Gerechtes Innsbruck“)
Gemeinderat Depaoli: “Zerstörung des denkmalgeschützten Barocksaales im ehemaligen Hotel Europa ist ein Bauskandal und Kulturfrevel der Sonderklasse!“: https://www.gerechtes-innsbruck.at/2021/01/14/4008

Literatur:

Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss (Hrsg. / eds.), Architekturführer Innsbruck, Schriftenreihe des Archivs für Baukunst, Band 10, Innsbruck – Wien, 2017, Seite 61

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz Substanzverluste zu befürchten!

APA-OTS-Presseaussendung vom 27.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!

Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten!

Wien (OTS) –  Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz wurden nicht gehört, ab kommenden Sonntag (1.9.) können denkmalgeschützte Objekte viel rascher als bisher eine Zerstörungsbewilligung bekommen (Denkmalschutzaufhebung). Allein mit der Begründung, dass die “weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar” sei, könne dann der Eigentümer die Aufhebung des Denkmalschutzes erwirken.

Baldige Verluste auch von gut erhaltenen Denkmälern zu befürchten!

Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da dies – im Gegensatz zum aktiven Zerstören – nicht verboten war. In Hinkunft ist jedoch zu befürchten, dass allein mit der (von zumeist Privatgutachten) attestierten „fehlenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Denkmale rasch zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“, wie es bis jetzt nicht selten der Fall war (z.B. Ortszentrum von Bad Gastein), ist dann nicht mehr möglich, das Denkmal wird sofort zerstört!

Lastenausgleich für Denkmaleigentümer umso dringlicher!

Umso wichtiger sind daher Steuererleichterungen und möglichst unbürokratische Förderungen für Eigentümer, die im Gegenzug große arbeitsintensive Aufwendungen für den Erhalt unseres österreichischen Kulturgutes leisten und damit viele Steuereinnahmen bringen. Es darf nicht sein, dass Abriss und Neubau gewinnbringender sind als der Erhalt unseres Kulturerbes! Derzeit wird so mancher Denkmaleigentümer sogar noch steuerlich bestraft, wenn er mit besonders viel Aufwand Gebäude restauriert (Stichwort: Liebhaberei). Es gilt daher einen gerechten Lastenausgleich zu schaffen!

Nach Nationalratswahl: Rasche Evaluierung des Gesetzes nötig!

Die Initiative Denkmalschutz befürchtet sehr bald auch den Verlust von gut erhaltenen Denkmälern! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, religiösen (Klein-)Denkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Die nächste Bundesregierung wird daher jetzt schon aufgefordert, möglicht umgehend das neue Gesetz zu evaluieren (und nicht erst 2029 wie im Gesetz vorgesehen).

Konvention von Granada (echte Erhaltungspflicht) unterzeichnen!

Überdies ist es für die Republik Östereich höchst an der Zeit, die so wichtige „Konvention von Granada“ aus dem Jahr 1985 endlich zu ratifizieren. Die Ratifizierung wurde zwar im Rahmen der Denkmalschutzgesetznovelle immer wieder in Aussicht gestellt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben dieses so wichtige „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ nur fünf noch immer nicht ratizifiert, darunter neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ und auf unsere gesamte Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle verweisen.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

OTS Stichwörter: Architektur, Innenpolitik, Immobilien, Kultur, Recht, Denkmalpflege, Bundesdenkmalamt, Ortsbildschutz, Kulturgüterschutz, Kulturerbe
Ressorts: Kultur Österreich, Innenpolitik

Ehem. Kerzengeschäft Retti (Sa., 23.03.)

Sa., 23. März 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt

Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.

Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Eine Wiederholung der Führung gibt es am Samstag, dem 13. April 2024 (gleiche Uhrzeit)

 

Ehem. Kerzengeschäft Retti (Sa., 13.04.)

Sa., 13. April 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt

Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.

Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,

Eine Wiederholung der Führung vom 23. März 2024

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Schneidersalon Knize (Sa., 20.04.)

Sa., 20. April 2024: Schneidersalon Knize am Graben

Das Geschäftslokal dieses renommierten Modesalons wurde vom berühmten Architekten Adolf Loos 1913 gestaltet und blieb bis heute fast unverändert. 1922 konnte die Familie Wolff den Grafiker Ernst Dryden als Designer gewinnen. Durch dessen Arbeit wurde KNIZE als weltweit erstes Herren-Mode-Label der Moderne berühmt. Zahlreiche Künstler waren Kunden bei KNIZE; so bezahlte Oskar Kokoschka seine Anzüge mit Gemälden, für Marilyn Monroe wurden Blusen gefertigt, für Kurt Tucholsky Hemden, für Josephine Baker Skihosen. Auch Marlene Dietrich ließ sich bei KNIZE Fracks für ihre Bühnenshows schneidern. Durch das Geschäft führt Architekt und Loos-Experte Ralf Bock.

Zeit: 8:55 Uhr (1. Führung) und 16:55 Uhr (2. Führung) – Ort: Graben 13, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 13 pro Person erbeten,

 

Linktipps:

Auf Nextroom (Verein für Architekturvermittlung): https://www.nextroom.at/building.php?id=2341

Eintrag im Buch “Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert” (Band III/1) von Friedrich Achleitner: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783035602227-044/html?lang=de

“Retti und die Folgen” auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hollein#Retti_und_die_Folgen

 

Augarten: Projekt Konzerthalle der Wiener Sängerknaben rechtswidrig?

Initiative Denkmalschutz fordert Prüfung des BDA-Bescheides

(OTS) – Am 5. März 2009 hat das Bundesdenkmalamt (BDA) einen Bescheid erlassen, der die Verbauung des Augartenspitzes ermöglicht. Die Gesetzmäßigkeit des Bescheides ist jedoch stark zu bezweifeln: Neben einer in jeder Hinsicht unzulänglichen Interessensabwägung kann wohl auch die von den Wiener Sängerknaben aufgestellte Behauptung, dass der Konzertsaal genau nur an dem angegebenen Ort möglich ist, kaum als erwiesen gelten. Im Bescheid wird diese Behauptung einfach ungeprüft übernommen.

Trotz möglicher Rechtswidrigkeit keine Einspruchsmöglichkeit!

Leider können nur der Landeshauptmann und Bürgermeister (in Wien ident) sowie der Eigentümer respektive Projektwerber den Bescheid anfechten.
Augarten-Gitter

Augarten-Initiativen: Konzerthalle widerspricht Denkmalschutzgesetz

Rechtskonforme Bewilligung für Sängerknaben scheint unmöglich.

Nach großen Protesten wurde das Konzerthallen-Projekt im Augarten abgeändert. An der denkmalschutzrechtlichen Situation hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Nach wie vor ist das geschützte Objekt der gesamte und ungeteilte Augarten. Jeder – auch noch so reduzierte – Bau stellt daher eine Veränderung nach § 5 DMSG dar, die zwingend die Vornahme einer Interessenabwägung durch das Bundesdenkmalamt erfordert.