Der große Um- und Ausbau der denkmalgeschützten Alten Schmiede aus dem 16. Jh. in der Steiner Altstadtentsetzt Steiner Bürger. Es wird das gesamte Ensemble zerstört, meint eine Steinerin. “Es sei alles in Ordnung” heißt es in der Bauabteilung der Stadt Krems. Auch der nicht umumstrittene Gestaltungsbeirat segnete das Projekt ab. NÖN-Artikel weiterlesen (6.5.2020):https://www.noen.at/krems/stein-proteste-gegen-verschandelung-von-alter-schmiede-krems-stein-alte-schmiede-bauvorhaben-umbau-proteste-204290071 +++ Kommentar “Tauschgeschäft mit Bausünden?”(NÖN; 6.5.2018): https://www.noen.at/krems/kommentar/tauschgeschaeft-mit-bausuenden-krems-stein-kommentar-lokal-204290295 +++ Beschreibung des Gebäudes (SteinerLandstraße 94) in der Denkmalliste (Wikipedia):“Das Haus in der Steiner Landstraße 94 hat einen Baukern aus dem 16. Jahrhundert. Es entstand aus ursprünglich zwei Gebäuden, die durch eine hochgezogene Giebelmauer zusammengefasst wurden und durch ein Doppelwalmdach gedeckt sind. Die Fassade wurde um 1715 mit Eckquaderung und einem Kordonband gestaltet. Im Obergeschoß befinden sich Steingewändefenster aus dem 17. Jahrhundert. Die Erdgeschoßräume sind durch Stichkappentonnen des 16./17. Jahrhunderts gewölbt. Das ehemalige Hinterhaus hat einen hohen Doppelgiebel und eine angebaute offene Hufschmiede aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, in Holzständerbauweise ausgeführt, mit Zahnschnittprofil an den gebauchten Ständern und Kerbschnittgesims.” (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Krems-Stein).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/05/Landstrasse_94_Stein-Krems-Donau_aa.jpg408469IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-05-08 16:25:282020-05-08 16:28:23Krems-Stein (NÖ): Protest gegen 'Verschandelung' der Alten Schmiede
Weiterhin Auseinandersetzungen um rund das denkmalgeschützte und umstritteneKarl Lueger-Denkmal am Dr.-Karl-Lueger-Platz (bei U3-Stubentor am Ring). Karl Lueger war Politiker und Wiener Bürgermeister von 1897-1910. Wegen seiner Bedeutung für die Entwicklung Wiens zu einer modernen Großstadt einerseits und seines Antisemitismus andererseits ist er bis heute Gegenstand teils heftig geführter Kontroversen (vgl. Wikipedia). Eine Künstlergruppe rund um Eduard Freudmannhat am Montag (5.10.) eine “Schandwache” beim Lueger-Denkmal gebildet. Diese sollte die Stadt Wien daran hindern, die im Sommer aufgesprühten Schande-Graffitischriftzüge zu entfernen. Dabei wurden die Schande-Graffitti abgenommen, in Beton gegossen und mit Goldfarbe überzogen wieder angebracht. Daraufhin haben Mitglieder der Identitären Bewegung eine Gegenaktion gestartet und unter den Augen der Polizei die goldenen Betonbuchstabenwieder mit Hammer und Meißel abgeschlagen. Die Polizei hat angekündigt, den Vorfall zu untersuchen. ORF-FERNSEHBEITRAG (KULTURMONTAG) (5.10., 4 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/kulturMontag/1303/kulturMontag/14066770/Kuenstlerische-Schandwache-am-Karl-Lueger-Denkmal/14772819; ORF-FERNSEHBEITRAG (ZIB 1; 1 MIN):https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14067035/Schandwache-am-Lueger-Denkmal/14773058 +++ ORF-BERICHT LESEN:https://wien.orf.at/stories/3069961 +++Weiteres Video (Standard):https://www.derstandard.at/story/2000120527691/lueger-denkmal-antisemiten-auf-dem-podest (7.10.2020, Standard: “Lueger-Denkmal: Antisemiten auf dem Podest”).
Initiative fordert Umgestaltung des Lueger-Denkmals:Der Aufruf an die Wiener Politik kurz vor der Wahl wird von bekannten Vertretern der Kulturszene unterstützt (1.10.2020, Standard): https://www.derstandard.at/story/2000120381787/initiativ
Ljiljana Radonić: Von fehlenden und überholten Denkmälern (Blog: Geschichte Österreichs): Manche Denkmäler fehlen, andere sollen künstlerisch dekonstruiert werden. Denkmäler erinnern niemals nur an Vergangenes. Sie polarisieren oftmals in der Gegenwart. Das ist gut so, denn Debatten über Denkmäler sind in einer Demokratie wichtig (27.9.2020, Standard): https://www.derstandard.at/story/2000120203507/von-fehlenden-und-ueberholten-denkmaelern
9.10.2020: Karl Lueger repräsentiert Antisemitismus im Herzen der Stadt:Die jüdischen Österreichischen HochschülerInnen (JöH) veranstalteten am Mittwoch, 7. Oktober, ihre kritische Kunstinstallation am Lueger Denkmal: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201009_OTS0174
Die Heilstätte Am Hirschenstein wurde für tuberkulose- und lungenkranke Patienten 1949-55 vom Amt der burgenländischen Landesregierung und dem Architekten Erwin Fabrici (1898–1957) geplant und erbaut. Das im Günser Gebirge auf 826 Metern Seehöhe gelegene ehemalige Landessonderkrankenhaus wurde 1986/87 zum Pflegezentrum umgebaut und steht seit 2012 leer. Das unter Denkmalschutz (§ 2a DMSG) befindliche Sanatorium wird immer wieder von Vandalismus heimgesucht, sodass sein Zustand – neben den Witterungseinflüssen – immer schlechter wird, obwohl es seit 2019 mittels Videokameras und Sicherheitspersonal stark überwacht wird. Die KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten GesmbH), in dessen Eigentum sich die Heilanstalt befindet, erstattet deswegen laufend Anzeigen. Wegen einer zukünftigen Umnutzung des Gebäudes führt die KRAGESGespräche mit dem Land Burgenland. BVZ-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.bvz.at/oberwart/rechnitz-hirschenstein-vandalismus-ist-kein-kavaliersdelikt-rechnitz-vandalismus-print-268256565 (1. April 2021, “Hirschenstein: Vandalismus ist ‘kein Kavaliersdelikt'”)
Seit 23. August befindet sich der Entwurf für die Änderung der Wiener Bauordnungin öffentlicher Auflage. Stellungnahmen dazu kann jede/r Bürger/in bis 20. September 2021 abgeben. Eine wesentliche Änderung soll unter anderem auch die Verschärfung für Strafen bei widerrechtlichen Abrissen und Beschädigungen von Altbauten sein. In einer offiziellen Presseaussendung von der zuständigen Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Selma Arapovic, heißt es:
Verschärfte Strafen für Bausünden
Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit in Wien massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seither nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. So muss insbesondere geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht.
Weil ein widerrechtlicher Abriss in der Regel einen irreversiblen Schaden auslöst, müssen die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen empfindlich und abschreckend sein, um BauführerInnen und BauherrInnen von der Begehung einer solchen Tat abzuhalten.
NEU: Vor diesem Hintergrund soll der derzeitige Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln beträchtlich erhöht werden. Wer vorsätzlich handelt, soll in jedem Fall eine Strafe von mindestens 20.000 Euro erhalten. Die neue Strafbemessung gilt auch für Übertretungen, durch die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eintritt.
Die große Frage jetzt: Wird diese Summe wirklich abschreckend sein? Dem Vernehmen nach war ursprünglich eine höhere Mindeststrafe im Gespräch, heißt es im “Standard“. Die maximale Geldstrafe wird jedenfalls verdoppelt und liegt künftig bei 200.000 Euro, wenn ein Gebäude ohne Bewilligung ganz oder teilweise abgebrochen wird.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz befürchtet, dass diese Geldbeträge weiterhin viel zu gering sind, insbesondere, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern weil auch dann, bei einem Neubau, das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt. Auch eine sehr große Schwäche dieses Gesetzes: Ein Vorsatz muss nachgewiesen werden, was bei Unfällen wie bekannt kaum nachgewiesen werden kann.
Ende November soll die Gesetzesnovelle im Landtag beschlossen werden.
25. August 2021, APA-OTS Gaal/Arapovic: Verschärfte Baustrafen und Maßnahmen gegen „Maximalbauten“. Kleine Novelle der Wiener Bauordnung knüpft sich übermassive Neubauten in Siedlungen sowie grobe Bausünden vor: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0013
24. August 2021, APA-OTS Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht. Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210824_OTS0040
25. August 2021, ORF Wiens Neubauten sollen kleiner werden. Ausladende Mehrfamilienhäuser werden in Wien immer mehr. Sie stechen besonders aus Siedlungen mit Einfamilienhäusern hervor. Jetzt will die Stadt die Bauordnung novellieren, um neue Mehrfamilienhäuser in ihrer Größe zu beschränken: https://wien.orf.at/stories/3118346
25. August 2021, Vereinigung Österreichischer Projektentwickler VÖPE/Lebensraumentwickler zur Novelle der Wiener Bauordnung: gewerbliche Bauträger halten sich stets an geltende Gesetze. Sebastian Beiglböck (VÖPE): “Der Gesetzgeber ist für eine funktionale Bauordnung verantwortlich, nicht die Bauträger”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210825_OTS0113
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/08/FW-Rundgang_2-Bezirk-Praterstern-Novarragasse_2016_DSCN8713a.jpg599800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-08-25 22:34:472021-08-26 00:59:27Wien: Novelle Bauordnung - Was kostet die Zerstörung?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/05/Sophienspital_Wien_2986_a.jpg414800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-05-13 22:49:102020-05-13 22:49:10Sophienspital (Wien): Siegerprojekt für Um- und Ausbau präsentiert
Was bedeutet Denkmalschutz heutzutage? Geht es darum, das zu bewahren, an das wir uns erinnern sollen? Oder ist es die Befürchtung, ein Stück Identität zu verlieren, wenn Relikte vergangener Epochen nicht mehr existieren?
Nach dem Ersten Weltkrieg wollte man mit einem Ausfuhrverbot von Kunstgegenständen vermeiden, dass die hungernde Bevölkerung Kulturgüter verscherbelt. Daraus entstand 1923 das erste Denkmalschutzgesetz, auf das unser jetziges noch immer aufbaut – freilich nicht ohne einige Male novelliert zu werden. So wurde etwa klargestellt, dass es keine Erhaltungs- oder Instandsetzungspflicht gibt.Für Kritiker ist damit der Denkmalschutz in Österreich ein schwaches, wenn nicht gar zahnloses Gesetz. Immer wieder sei man auf Bürgerinitiativen oder Medien angewiesen, um Denkmalschutz durchzusetzen, sagen Kritiker. Hinzu kommen neue Anforderungen und Herausforderungen, die sich zum Beispiel durch die Vergangenheitsbewältigung ergeben, Stichwort Hitler-Geburtshaus. Oder, dass es auch in denkmalgeschützten Bauten inzwischen den Anspruch auf Barrierefreiheit gibt und man Gebäude für eine sinnvolle Nutzung modernisieren muss.
Kurzbeschreibung:“Ehem. Tuchfärberei und Tuchfabrik, Wasserkaserne und Götzenhof“, Oppitzgasse 9: Der Götzenhof, auch Wasserkaserne, war wohl ein Ministerialenhof der Röthelstein-Haslauer. Er wurde urkundlich 1411 als herzogliches Lehen erwähnt, fiel aber bereits 1590 öde. 1702 wurde eine k. k. Tuchfabrik errichtet, von 1829 bis 1845 Kaserne des k. k. Mineurcorps. Aktuell befindet sich eine städtische Wohnhausanlage auf dem Gelände, die zweigeschoßige Anlage erstreckt sich um einen weitläufigen, im Norden und Osten von der Stadtmauer begrenzten Hof, die Einfahrt hat ein Kreuzgratgewölbe und ein Korbbogenportal.” (Quelle: Denkmalliste Wikipedia). +++ Vgl. auch Eintrag im Buch von Gerhard A. Stadler.
Die Wohnanlage in der Sintstraße im 14. Linzer Bezirk Industriegebiet-Hafen (KG: Lustenau) soll – trotz Denkmalschutz – zum Teil abgerissen werden. Dem Vernehmen nach hat das Bundesdenkmalamt bereits eine grundsätzliche Zusage für den Teilabbruch der nach Plänen des Stadtbaudirektors Curt Kühne (1883-1963) im Jahr 1927 erbauten Arbeiterhäuserkolonie gegeben (für Abriss vorgesehen: Sintstraße 3 und 5 im Norden sowie die Häuser Sintstraße 27, 29, 33, 35 und 37 im Süden). Der Gemeinderat und Stadtentwickler, Lorenz Potocnik, beklagt dies vehement in einer Presseaussendung: “Wenn das wirklich so kommt, bleibt von der denkmalgeschützten Arbeitersiedlung in der Sintstraße nur mehr ein Rumpf übrig: Geht es nach der STRABAG () und der GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH), sollen nur 11 der 18 Gebäude der historisch-städtebaulichen Vision einer ‘Gartenstadt’ des legendären Curt Kühne stehenbleiben. Der Rest soll der Abrissbirne und Neubauten geopfert werden. ‘Statt einem innovativen Konzept rund um das gesamte historische Ensemble geht’s jetzt in Richtung maximalem Profitdenken – leider ein weiterer Sündenfall seitens der stadteigenen GWG vor hemmungslosen Investorenwünschen“. Vertreter von GWG und Strabag erwidern: „Der Denkmalschutz auf dem Areal ist nach wie vor aufrecht.“ Ein Ideenwettbewerb läuft, im Mai sind Verhandlungen mit dem Denkmalamt anberaumt, um die nächsten Schritte zu klären. Vorwurf von Potocnik:“Die GWG hat letztes Jahr die denkmalgeschützte Arbeitersiedlung in der Sintstraße einfach an den Bestbieter (STRABAG) verkauft. Von den ursprünglichen Plänen, das gesamte Ensemble zu erhalten und durch Sanierung und Verdichtung aufzuwerten, war bereits beim Verkauf keine Rede mehr.Die vom legendären Stadtbaudirektor Curt Kühne von 1927-1931 erbaute Hafenarbeiter-Siedlung hätte enormes Potenzial – jetzt wird das Gelände maximal verwertet, Luxus- oder Anlegerwohnungen, statt der bisher angesiedelte leistbare und soziale Wohnbau werden verwirklicht.” Seit Februar läuft jetzt ein von der STRABAG und der GWG ein ausgeschriebener Architektenwettbewerb. TIPS-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/531574-denkmalgeschuetzte-arbeitersiedlung-am-hafen-soll-ein-ort-der-zukunft-werden (15.4.2021, “Denkmalgeschützte Arbeitersiedlung am Hafen soll ein ‘Ort der Zukunft’ werden”)
Beschreibung “Gartenstadt Sintstraße” (Lorenz Potocnik):
Architekt dieser von 1927-1931 errichteten Hafenarbeiter-Siedlung war der legendäre Stadtbaudirektor Curt Kühne. Das „Rote Linz“ verfolgte damals die Idee einer Gartenstadt – eher kleine, schmucklose Wohnhäuser mit viel Grünraum als Treffpunkt und Kommunikationsraum, die sich an englische Vorbilder anlehnte. Das Viertel umfasst 18 idente, zweigeschossige, freistehende Häuser mit 144 (der damaligen Zeit entsprechenden, sehr kleinen) Wohnungen auf einem knapp 16.000 Quadratmeter großen Grundstück mit einer parkähnlichen Grünanlage als Zentrum. Die ehemalige Arbeitersiedlung ist architektonisch ein historisch wertvolles Beispiel für die bis heute lebendige „Gartenstadt“-Bewegung. Seit 2008 war die Anlage im Besitz der GWG. Diese wollte die Siedlung abreißen und Standard-Wohnungen errichten. Bis auf 4 Einheiten stehen die Häuser etwa seit 2015 leer.
Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik
13. August 2012, ORF Sintstraße bald unter Denkmalschutz. Der lange Konflikt zwischen der Wohnungsgesellschaft GWG und dem Bundesdenkmalamt um die Häuser in der Linzer Sintstraße dürfte ein Ende gefunden haben. Die 18 Häuser sollen jetzt unter Denkmalschutz gestellt werden: https://ooe.orf.at/v2/news/stories/2545456
26. Jänner 2012, ORF Konflikt um denkmalgeschützte Bauten. Sie liegt abseits des Geschehens und ist doch Zentrum eines Konflikts, der seit Jahren zwischen Bundesdenkmalamt und der Stadt Linz schwelt: die Sintstraße. Geht es nach der GWG, soll hier abgerissen und neu gebaut werden. Das kommt für das Bundesdenkmalamt nicht in Frage: https://ooe.orf.at/v2/news/stories/2518595
3. März 2011, ORF Streit mit Denkmalamt über Linzer Sintstraße. Seit über einem Jahrzehnt ist die Wohnanlage Sintstraße im Linzer Hafen ein Dauerthema. Die Stadt will die völlig heruntergekommenen Wohnhäuser abreißen und neue errichten. Das Denkmalamt sagt kategorisch “Nein”: Eine Sackgasse: https://ooev1.orf.at/stories/502174
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363
Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’, Horn 1999, Seite 247
Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280
Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird.
Ehem. Währinger (Tröpferl-)Bad, Klostergasse 27 in Wien-Währing, Foto: 31.8.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): “Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen.
Ehemalige Kinderschutzstation, Lacknergasse 28, Architekt Josef Plečnik, 1180 Wien, Foto: Okt. 2012, Fotograf: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216 www.facebook.com/initiative.denkmalschutz https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff.
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232
Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt
Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt
Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.
Die Stellungnahme im Detail:
Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungensowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).
Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1
Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.
Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.
Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):
Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.
Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22
Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).
Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.
Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.
Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1
Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.
Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.
Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.
Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.
Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.
Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8
Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).
Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.
Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.
Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).
Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).
Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).
Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:
Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.
Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).
Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).
Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010
* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)
In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/02/Armbrusterg-22-li_u-Nr-20-re_c-iD-ML_0015a.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-02-16 23:00:212023-08-14 22:32:30Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361