Die Stiftung Mozarteum strebt einen Foyer-Neubau beim denkmalgeschützten Mozarteum Gebäude in der Schwarzstraße 26-28 in der Stadt Salzburg an. Dafür müsste jedoch der historische Verbindungstrakt abgerissen werden. Eine Bürgerinitiative rund um Hannes Schneilinger möchte dies verhindern und sieht sich bestätigt durch ein kritisches Gutachten von Friedrich Idam, Monitoring Beauftragter des Weltkulturerbes für Salzburg (ICOMOS Austria – Internationaler Rat für Denkmalpflege). Der UNESCO-Welterbe Beauftragte Idam hatte zuvor kritisiert, dass Eva Hody, Leiterin des Bundesdenkmalamtes Salzburg, den modernen Neubau zwischen den beiden historischen Gebäuden nicht verhindert. KRONE ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.krone.at/2197150; “Baustart im September: Stiftung Mozarteum drängt auf neues Foyer” (1.7.2020, Krone): https://www.krone.at/2182642
Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs Mozarteum Salzburg (Blick von der Gartenseite), Pressefoto (c) Herman Seidl
Der eklatante Sündenfall – Actio und Reactio
Eva Hody, Leiterin im Bundesdenkmalamt Salzburg: “Das verbindende Arkadenbauwerk als auch der gartenseitige Zwischenbau mit Pausenfoyer und originaler Möblierung aus der Bauzeit des Mozarteums sind zwar Teil des Denkmals, jedoch ist ihre räumliche Funktionalität und architektonische Qualität im Kontext der beiden großen Baukörper gering, so dass diese untergeordneten Bauvolumen keine wesentlichen denkmalbegründenden Eigenschaften haben. (…) stehen daher das Arkadenbauwerk als auch der Zwischenbau mit Pausenfoyer zur Disposition.”Diese Stellungnahme – vor Abhaltung des Architekturwettbewerbes auf BDA-Briefpapier verschriftlicht – sollte ein gravierendes Nachspiel haben. Die zuständige Abteilung II/4 im Bundeskanzleramt, zuständig für Denkmalschutz, quittierte dies harsch. Wörtlich heißt es: “DI Eva Hody, Leiterin der Abteilung für Salzburg, beschreitet eine denkmalschutzrechtlich nicht gedeckte Vorgangsweise (…) und erteilt mit dem amtlichen Schreiben des Bundesdenkmalamtes einen nicht statthaften ‘Freibrief’ und Anreiz zu einer wesentlichen Zerstörung und Teilabbruch eines denkmalgeschützten Bauwerks inmitten der UNESCO Welterbestadt Salzburg. Dass wichtige Teilbereiche, wie der Mitteltrakt des Mozarteums als keinesfalls untergeordneter Bauteil und sehr wohl architektonisch diffizil ausgebildet zu bezeichnen ist, vor dem Architekturwettbewerb mit einer Stellungnahme des BDA gleichsam aus dem Denkmalschutz entlassen werde, ist eine weittragende, um nicht zu sagen eigenmächtige und nicht gesetzeskonforme Vorgangsweise, die eine Untergrabung des Denkmalschutzgesetzes darstellt. Dies wird als eine Kompetenzvermischung erachtet, die in dieser Vorgangsweise als Gesetzesbruch zu bezeichnen ist.”
Zitiert aus: Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
Der “gartenseitige Zwischenbau mit Pausenfoyer”, der abgerissen werden soll, Foto: Dez. 2018, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Das “verbindende Arkadenbauwerk”, das abgerissen werden soll, Foto: Dez. 2018, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Hannes P. Schneilinger, “Dem Salzburger Gesamtkunstwerk ‘Mozarteum’ droht Gefahr”, in der Zeitschrift: Denkma[i]l, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, Nr. 25, September 2019, Seite 24-27, siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Stiftung-Mozarteum_Eweth_CC_BY-SA_3-0_Wikipedia_a.jpg543800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-24 00:13:552020-07-24 00:32:47Mozarteum Salzburg: Bürgerinitiative gegen Foyer-Neubau
Nachdem das mächtige Brauereigebäude des Gut Guggenthals kurz vor dem Abriss steht (nach Brand 2018 und Denkmalschutzaufhebung) gibt es jetzt Hoffnung für die restlichen, jahrelang verfallenen Gebäude. Eine Investorengruppe hat das aus mehreren denkmalgeschützten Gebäuden bestehende Gut Guggenthal in der Gemeinde Koppl bei Salzburg von den bisherigen Eigentümern (seit Ende 2012) rund um die Mayweg Immobilien GmbH von Markus Eberharter, Michael Mayer Erich Walketseder und Karl Weichselbaumer gekauft. In einem ersten Schritt wollen die neuen Eigentümer, Unternehmer aus der Region (neben Ex-Alpine-Eigentümer Dietmar Aluta-Oltyan vermutlich auch der Radstädter Bauträger Günter Wanner), die drei “Kerngebäude”, die desolate Villa / das Herrenhaus (Brauhausstraße 5) renovieren und zu einem Hotel adaptieren. Der ebenso verfallene, denkmalgeschützte Braugasthof – gleich gegenüber der Straße gelegen (Brauhausstraße 4) – soll wieder ein Gasthaus werden. Das so genannte Moarstöckl (Brauhausstraße 3) soll eine Greißlerei werden. MEIN-BEZIRK-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.meinbezirk.at/flachgau/c-wirtschaft/gut-guggenthal-unter-neuer-flagge_a4415694 (26.12.2020, “Plan mit 10 Millionen Euro: Gut Guggenthal unter neuer ‘Flagge'”) +++ Weitere aktuelle Medienberichte: KRONE: https://www.krone.at/2305175 (23.12.2020, “Neue Investoren: Rettung für Gut Guggenthal”); Salzburger Nachrichten (SN / Bezahlschranke): https://www.sn.at/salzburg/chronik/guggenthal-neue-eigentuemer-wollen-villa-zum-hotel-machen-97409770 (23.12.2020, “Guggenthal: Neue Eigentümer wollen Villa zum Hotel machen”).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Guggenthal_Herrenhaus_iD_5656_a.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-12-27 22:19:502020-12-27 22:19:50Guggenthal (Sbg.): Gefährdetes Gut vor Revitalisierung
Linz Sintstraße: Initiative Denkmalschutz zur Arbeitersiedlung: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!
Noch 2012 war Zerstörung dieser Zwischenkriegs-Moderne für Denkmalamt wegen Einzigartigkeit und Geschlossenheit undenkbar!
Wien (OTS) – Heutewollen die neuen Eigentümer der denkmalgeschützten Arbeiterhäuserkolonie, die GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH)sowie Strabag Real Estate die weitere Zukunft der Anlage in der Sintstraße 3-37 (Lustenau/Industriegebiet-Hafen) präsentieren und beabsichtigen dabei offenbar den Teilabriss, obwohl das Bundesdenkmalamt in einem langen Unterschutzstellungsverfahren 2006-2012 gerade die Wichtigkeit der gesamten Erhaltung der 1927-31 vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und StadtbaudirektorCurt Kühne erbauten Anlage betont hatte (14-seitiger Bescheid).
Will jetzt Eigentümer Denkmalamt vor vollendete Tatsachen stellen?
Im Februar wurden – in einem streng geheimen Verfahren, abseits der Öffentlichkeit und ohne Kenntnis des Bundesdenkmalamtes (BDA)! – Vorbereitungen zum Abriss von sieben der 18 denkmalgeschützten Arbeiterwohnhäuser getroffen, indem man bereits am 8.2.2021 eine Einladung zur Abgabe von Bewerbungsunterlagen für Architekturleistungen, Wohnbebauung Sintstraße 3-37 ausgegeben hat. Darin wird behauptet, dass es bereits eine Absprache mit dem BDA gäbe, dass der Abriss der Häuser Sintstraße 3 und 5 im Norden sowie Sintstraße 27-37 im Süden seitens des BDA als “denkmalverträglich eingestuft”wird! Nach Rücksprache im BDA seitens der Initiative Denkmalschutz (19.4.) wusste man davon nichts und sprach hingegen von “vielen Falschmeldungen”, die “kursieren”, denn es wurde auch noch kein Antrag auf Veränderung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz gestellt.
Vor Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich?
Im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens hat der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat 2011 die Sanierbarkeit aller Gebäude bestätigt. Seitdem wird sich die Bausubstanz kaum verbessert haben. Will man den Eigentümer jetzt auch noch dafür belohnen, dass er nichts in die Bausubstanz investiert hat, und einem Teilabriss doch noch zustimmen? Wenn die STRABAG die Anlage nicht schützen will, dann soll sie diese weiterverkaufen, es gäbe genug interessierte Käufer, die die Arbeiterhäuser komplett sanieren wollen. Offenbar geht es aber nur um reine Profitmaximierung, zum Schaden des österreichischen Kulturerbes. Dieser Fall ist beispielhaft für den maroden Zustand des Denkmalschutzes in Österreich. Wann werden endlichnachhaltige Reformen seitens der Bundesregierung unternommen? Oder will man sich ernsthaft mit dieser skandalösen Bankrotterklärung zufrieden geben? Die Initiative Denkmalschutz fordert – wie auch das Denkmalamt 2012 – die Gesamterhaltung der denkmalgeschützten Arbeitersiedlung.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at
OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur/Immobilien/Bundesregierung/Oberösterreich/Kultur
Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363
Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’, Horn 1999, Seite 247
Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/2021-04-14_Potocnik-Sintstrasse_Luft_7-Haeuser_Abriss_markiert_a.jpg549800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-06-14 09:18:142021-06-14 09:21:30Linz Arbeitersiedlung Sintstraße (OÖ) Initiative Denkmalschutz: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!
AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? 13.3.: Warum Denkmalschutz in Österreich nicht vor Zerstörung schützt
Die ‘Initiative Denkmalschutz’ präsentiert am Montag bei einer Diskussionsveranstaltung die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich”
Wien (OTS) – Zu viele denkmalgeschützte Gebäude werden in Österreich konsequenzenlos dem Verfall überlassen, so scheint es aktuell auch beim Hotel Wörthersee in Klagenfurt. Dass es auch anders geht, möchten die Vereine Initiative Denkmalschutz und der Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee (www.einziegeltraegtgeschichte.com) am Montag, 13. März bei einer Diskussionsveranstaltung aufzeigen. Dass trotzdem Vieles beim Denkmalschutz in Österreich im Argen liegt, möchten die beiden Vereine gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege und der SOKO Altstadt Graz ändern und starten die parlamentarische Bürgerinitiative: “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich”. Interessierte Bürger:innen werden eingeladen, das Anliegen mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter?
Diskussionsveranstaltung. Anlässlich des Verfalls des „Hotel Wörthersee“ in Klagenfurt wird über den aktuellen Zustand des denkmalgeschützten Gründerzeitjuwels (Villacher Straße 338) und über mögliche Rettungsszenarien diskutiert, dies auch im Kontext weiterer gefährdeter Kulturgüter in Kärnten (z.B. Schloss Waldenstein in Wolfsberg; Bürgerspital Feldkirchen; Schrotturm in Klagenfurt; Gasthaus Pichler in Federaun, Villach; Brunnwirthaus in Grades).
Am Podium: Sabine Biedermann und Barbara Hofer, Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee („ein ziegel trägt geschichte“); Markus Landerer, Verein Initiative Denkmalschutz (iD); Constantin Staus-Rausch, iD sowie Blue Shield Austria. Weitere Gäste in Planung.
Datum: 13.03.2023, 18:30 – 21:00 Uhr
Ort:
VENTIL – kultur raum
Kardinalplatz 1, 9020 Klagenfurt, Österreich
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.idms.at
OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur, Termin, Kärnten, Politik, Kultur
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/02/Hotel-Woerthersee_2023-01-04_c-Sabine-Biedermann_1958.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-03-09 03:09:272023-08-14 22:33:30AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee - Quo vadis Kärntens Kulturgüter? 13.3.: Start 'parlamentarische Bürgerinitiative'
Wien (OTS) – Über das letzte Wochenende spitzte sich die Lage beim denkmalgeschütztem Gasthaus Weißes Rössl in Tirol dramatisch zu. Schneemassen drangen in das seit einem Brand am 11. Mai offene Dach ein. Verzweifelte Bewohner:innen von Gries verständigten sogar die Polizei, um endlich die lang ersehnte Schutzabdeckung einzufordern, jedoch ohne Erfolg, es wurde auf den Bürgermeister von Gries am Brenner als Baubehörde verwiesen. Das Bundesdenkmalamt hat erst fünf Monate nach dem Brand einen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt (§ 31 Denkmalschutzgesetz). Jetzt ist die Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Land am Zug, die schon allein wegen “Gefahr im Verzug” von sich aus hätte handeln müssen!
Haben Eigentümer und Raiffeisenbank überhaupt Interesse am Erhalt?
Der private Eigentümer hat im Februar dieses Jahres ein Pfandrecht mit bis zu € 1,3 Mio. für die Raiffeisenbank Matrei am Brenner im Grundbuch eintragen lassen. Nun stellt sich die Frage: Haben der Eigentümer (Politiker und Gemeinderat in Gries) und Raiffeisenbank überhaupt ein ernsthaftes Interesse an der Erhaltung dieses Kulturerbes, wenn bis jetzt keine Schutzabdeckung erfolgt ist?
Politik gefordert, Denkmalamt mit mehr Ressourcen auszustatten!
Das Bundesdenkmalamt ist personell offensichtlich deutlich unterbesetzt. Vielfach sind die sehr engagierten Mitarbeiter mit der Arbeit im Rückstand (vgl. Rechnungshofbericht aus 2017). Allein ein neues Denkmalschutzgesetz ohne Aufstockung der Personalressourcen ist daher schwer vorstellbar! Eine umfassende Reform ist dringend nötig!
Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at
OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/12/Gasthaus-Weisses-Roessl_Gries-am-Brenner_Foto-2023-12-03_c-Initiative-Denkmalschutz_162147_a.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-12-04 08:30:302024-04-05 23:13:13Gries am Brenner: Denkmalschutz ohne Schutz. Abdeckung fehlt!
Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Khleslplatz, An den Eisteichen
Für das Gebiet zwischen Hoffingergasse, Linienzug 1-3, Hetzendorfer Straße, Khleslplatz,
Hetzendorfer Straße, Linienzug 4-6, Khleslplatz und Oswaldgasse im 12. Bezirk, Kat. G. Altmannsdorf
Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Zur Bedeutung des Khleslplatzes:
Der Khleslplatz, bis 1894 Kirchenplatz genannt, bildet den historischen Ortskern von Altmannsdorf und war ursprünglich ein Dreieckangerdorf, das auch heute noch durch überwiegend niedrige, ein- bis zweigschoßige Häuser charakterisiert wird (der Dreieckangerplatz stammt aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts). Der heutige Khleslplatz wurde bereits 1973 (gemeinsam mit dem Spittelberg) zur ersten Schutzzone Wiens erklärt und bekommt schon durch dieses frühzeitige Anerkennen seines erhaltenswerten Ensemblecharakters eine zusätzliche besondere Bedeutung.
Hauptkritikpunkte: Khleslpatz 3 und Khleslplatz 8 (Hetzendorfer Straße 10)
Auf den Grundstücken Khleslplatz 8 (Grundstücksnr. 23) und Khleslplatz 3 (Grundstücksnr. 39 und 38/3) sollen auf zwei im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7521 als „Grünland“ gewidmeten Flächen (mit der ausdrücklichen Untersagung zur Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden; „BB 8“) im vorliegenden Planentwurf plötzlich Bauflächenwidmungen mit „W II“ ausgewiesen werden.
Khleslplatz 8, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Das würde einer für den Platz sehr großen Bauhöhe von 12 Meter entsprechen, bis zum möglichen Dachfirst sogar 16,5 m. Eine solch gravierende Abkehr von der aktuell gültigen Widmung ist sachlich schwer nachvollziehbar, zumal die beiden Gebäude, auch wenn etwas vom Khleslplatz abgerückt, eine negative Wirkung auf den Gesamteindruck des Platzes verursachen würden. Insbesondere bei Khleslplatz 8 würde der Neubau den historischen, ebenerdigen Trakt deutlich überragen und sich sehr negativ auf das historische Platzbild auswirken (dies im Erläuterungsbericht auf S. 7 als eine „sensible[!] Nachverdichtung“ darzustellen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie). Im Zuge der geplanten, neuen Bauflächenausweisung am Khleslplatz 3 soll sogar die Schutzzone verkleinert werden (detto auf Grundstücknr. 37 bei Khleslplatz 2), was seitens der Initiative Denkmalschutz strikt abgelehnt wird. Begrüßt wird die niedrigere Bauhöhenwidmung des Straßentrakts, nur mehr 3,5 m statt aktuell gültig 5,5 m, besser wäre es aber noch stärker auf die Bestandshöhe zu reduzieren (ca. knapp 3 m). Im Gegenzug wird offenbar die Baufläche des südlichen Seitentrakts vergrößert und der nördliche Seitentrakt nach Osten etwas verlängert (ein wenig zu stark vergrößert und verlängert).
Khleslplatz 3, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Im Zuge der Besprechungen mit Mitarbeiter:innen der Stadtplanung im Rahmen der öffentlichen Planentwurfspräsentation im Amtshaus (6. und 25.2.) bekam man den Eindruck, dass die Umwidmung der beiden Grundstücke Khleslplatz 3 und Khleslplatz 8 mit dem privaten Grundstück „An den Eisteichen 5“ (Grundstücksnr. 271/5), das für die Errichtung der neuen AHS „An den Eisteichen“ benötigt wird, als gegenseitige Bedingung zwingend verknüpft wurde. Dies scheint sich zu bestätigen in der Darstellung des ORF Radio Wien Stadtjournals vom 8. März (7:30 Uhr), darin heißt es: „Bezirksvorsteher Wilfried Zankl von der SPÖ sagt, dass die geplante AHS dringend notwendig für den Bezirk sei, diese könne allerdings erst gebaut werden, wenn die Schutzzone verkleinert worden ist.“ Falls eine solche Vorgehensweise zutreffen sollte, zwei Umwidmungen am Khleslplatz (mit Verkleinerung der Schutzzone) im Abtausch mit der Ermöglichung der Errichtung der AHS kann unmöglich den allgemeinen Richtlinien einer sachlichen und objekten Stadtplanung entsprechen. Diese Vorgehensweise wird aufs Schärfste kritisiert.
Weitere, wesentliche Punkte: Khleslplatz 9 und Schüttkasten „An den Eisteichen “
Khleslplatz 9: Das ebenerdige Vorstadthaus mit seiner frühhistoristischen Fassadengliederung ist mit Bauklasse W I 7, 5 m viel zu hoch gewidmet. Auch wenn dieser Bebauungsplan bereits im aktuell gültigen Plandokument so ausgewiesen ist, wird dringend und nachdrücklich angeregt, im Sinne des Stadtbildschutzes die Höhenwidmung möglichst genau dem Bestand anzupassen (ca. W I 3,5 m).
Khleslplatz 9, Teil der ältesten Schutzzone Wiens, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Schüttkasten „An den Eisteichen“: Der historische Schüttkasten, direkt neben der Ubahn-Linie U6 gelegen (bei „An den Eisteichen Nr. 5)“, ist der letzte von ursprünglich mehreren Wirtschaftsgebäuden der historischen Schlossanlage Altmannsdorf, der sich erhalten hat. Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung als Schutzzone im aktuellen Planentwurf. Kritisch gesehen wird die Ausweisung der nördlich benachbarten Fläche als „GB GVI 7,5 m“ im aktuell vorliegenden Planentwurf. Es wird vorgeschlagen – so wie im Gründruck/Vorentwurf (des Planentwurfs; Juli 2024) – diese Fläche nur mit Bauklasse I beschränkt auf 3,5 m auszuweisen (also 4 Meter niedriger), um die Wahrnehmbarkeit des historischen Schüttkastens besser zur Geltung zu bringen. Wieso im aktuellen Planentwurf (Rotdruck) die Höhe von 7,5 m nötig sein soll, erschließt sich unserem Verein nicht, zumal die Höhe von 3,5 m für die Umsetzung des benachbarten Schulneubaus (Jurierung des Siegerprojekts war im Februar 2024) völlig ausreichend ist.
Schüttkasten “An den Eisteichen” (bei Nr. 5), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Weitere Anregungen:
Khleslplatz 2: Die platzseitigen Trakte sind im aktuellen Planentwuf zu hoch ausgewiesen (im aktuell gültigen Plandokument W I 5,5 m und jetzt im Planentwurf wieder W I 5,5 m vorgesehen). Diese sollten auf Bestandshöhe (ca. 4 m bis 5 m ?) gewidmet werden, was vor allem im Sinne des historischen Platzcharakters wichtig wäre. Die Schutzzonenverkleinerung im hinteren Bereich wird abgelehnt (Grundstücknr. 37; vgl. Kommentar zu Khleslplatz 3).
Khleslplatz 2, erbaut um 1820, zum Platz vorragender giebelständiger Wohntrakt (Lisenengliederung, barockisierende Parapete), seitlich zurückgestufter Tortrakt, breites Rechteckportal flankiert von toskanischen Säulen (Spolien, 17. Jh.?); hofseitig Glashaus-Aufbau, 20. Jh. (Quelle: Dehio, BDA), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Hetzendorfer Straße 8 (neben Khleslplatz 3): im Planentwurf ist eine Erhöhung auf W I 6 m (von W I 5,5 m) vorgesehen, auf jeden Fall sollte es bestandsgenau gewidmet werden (ca. 5,5 m?). Die Bauhöhe im Bebauungsplan ist bei den Trakten zum Khleslplatz bzw. zur Hetzendorfer Straße hin zu hoch. Hier sollte die Höhe möglichst bestandsgenau ausgewiesen werden (W I ca. 4 m).
Hetzendorfer Straße 6: Bei diesem Vorstadthaus mit seiner historistischen Fassade aus 1904 möge die gewidmete Bauhöhe möglichst bestandsgenau bei W I 5,5 m belassen bleiben (statt wie jetzt im Planentwurf vorgesehen W I 6 m).
Hetzendorfer Straße 6 mit historistischer Fassade aus 1904, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz
Oswaldgasse 75 (neben Khleslplatz 1): Hier wird die Grünland-Widmung im Innenhof begrüßt (bis jetzt gültig „W I 5,5 m“).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Scharf kritisiert werden muss bei der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (13. November 2024), dass sich der Experte auf dem Fachgebiet Landschaftsarchitektur, Herr Dipl.-Ing. Karl Grimm, für Befangen erklärt hat. Dieses Fachgebiet wäre aber besonders wichtig gewesen, da es beim vorliegenden Planentwurf um die Verbauung von großen Flächen von Grünland geht; umso unverständlicher, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.
Realisierungswettbewerb als „Fait accompli“ – „Anhörungsrecht“ wird zur Makulatur!
Da der Standort „An den Eisteichen“ seit 1971 als Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 5) und bereits ein Realisierungswettbewerb seitens der Bundesimmobiliengesellschat (BIG) durchgeführt wurde, den die S.E.A. Shibukawa Eder Architects ZT GmbH im Rahmen der Jurierung im Februar 2024 gewonnen hat (vgl. Erläuterungsbericht S. 5 bzw. https://www.sea.gmbh/projekt/brg-an-den-eisteichen/ und https://www.wien.gv.at/stadtplanung/schule-an-den-eisteichen) und die Verbauung ohnehin besiegelt zu sein scheint, wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung in diesem Bereich zur reinen Makulatur, also absolut sinnlos. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und quasi beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 145 f. und S. 148
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2025/03/Khleslplatz-9_c-IDMS_2025-03-08_7808a.jpg507800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-03-13 23:53:352025-03-19 19:54:35Khleslplatz, An den Eisteichen (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8387
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Schillerstr-2-4_Krems_geschwaerzt_privat_a.jpg497800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-03-07 21:17:212020-03-08 15:44:31Kremser Schillerstraße: Welterbebeirat nicht gegen Abriss
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/U4_Stadtpark4_Buchstaben_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-11 11:03:122020-02-11 18:07:11Wien: Sicherung gegen Buchstabendiebe in U-Bahn-Stationen