Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich
Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.
Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr aufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als “übergangene Partei” Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.
Ein Fall für den Staatsanwalt
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