Mittwoch, 22. Juni 2022, „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ (6. Asperner Grätzlgespräch)
Diesmal dürfen wir – die Bürgerinitiative “Das Amtshaus in Aspern am Siegesplatz der Öffentlichkeit erhalten” (vgl. Denkma[i]l Nr. 29/30 2021, Seite 20 ff.) – Dr. Norbert Mayr, Architekturhistoriker und Stadtforscher (www.norbertmayr.com) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz (www.idms.at), als Referenten im Café Hummel begrüßen. Sie werden über das Thema „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ sprechen. Im Anschluss besteht wie immer ausreichend Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen. Wir hoffen auf reges Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen!
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Cafe Hummel, Siegesplatz 15, 1220 Wien
Ohne Anmeldung
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/05/2017-05-10_Wien-22-Donaustadt_Siegesplatz_c-Paul-Korecky_CC_BY-SA_2-0_Wikimedia_a.jpg394800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-04-28 19:40:582022-08-05 22:05:25Aspern als Beispiel. Schutzzonen und Denkmalschutz in Wien-Transdanubien - Grätzl-Gespräch (Mi., 22.6.)
Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.
Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!
Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).
Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!
Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/11/Gentzg-4_Initiative-Denkmalschutz_ML_c-2022-10-30_9391.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-11-09 10:03:212023-08-14 22:28:27Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof
Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II
Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.
Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.
Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).
Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.
Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)
Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38
Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.
Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.
Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634
In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/04/Schlingerhof_c-ML-Initiative-Denkmalschutz_2023-04-04_1030a.jpg449800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-04-05 11:25:152023-08-14 22:34:53Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358
Kundgebung zur Rettung des Monturdepots in der Wiener Hofburg am Mittwoch, 4.9.2024
Gestern, Mittwoch Abend um 18:00 Uhr (4.9.) fand eine Demonstration vor der Präsidentschaftskanzlei der Wiener Hofburg statt, um gegen die bevorstehende Zerstörung des historisch einzigartigen Monturdepots aus 1908 zu protestieren, das sich im Parterre des Leopoldinischen Traktes befindet. Initiiert von der Künstlerin Raja Schwahn-Reichmann und unterstützt von der Initiative Denkmalschutz, dem Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, versammelte man sich am Ballhausplatz. Auch der Denkmalbeirat, einem Expertengremium des Bundesministers für Kultur in Belangen des Denkmalschutzes, streicht die einzigartige Bedeutung dieses Monturdepots hervor, es stellt ein “einzigartiges Dokument der höfischen Kultur des späten 19. Jahrhunderts”dar (siehe: Wahrnehmungsbericht des Denkmalbeirates vom 26. Juli 2024).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/09/Monturdepot-Hofburg-Demo_419_c-Initiative-Steinhof.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-09-05 23:35:142024-12-14 23:42:42Initiative Denkmalschutz: Kundgebung zur Rettung des Monturdepots in der Hofburg
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Universitaetsstr-12_Hosentraegerhaus_Screenshot_Erich-J-Schimek-Foto-2018.jpg598800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-06-26 22:56:262020-07-20 22:51:21Hosenträgerhaus (Wien): Mauerschäden und 'Gefahr im Verzug' im Otto-Wagner Haus
Die wohl ältesten Ritzungen in Tirols Bergen liegen gut versteckt in der Achenseeregion. Doch Archäologe Bert Ilsinger vom Institut für Archäologien der Uni Innsbruck ist ihnen auf der Spur. In der Gemeinde Achenkirch wurde eine solche Felsbildzeichnung 2019 unter Denkmalschutz gestellt. TIROLER TAGESZEITUNG-ARTIKEL WEITERLESEN:https://www.tt.com/artikel/17273922/2500-jahre-alte-felsbilder-in-der-achenseeregion-beleben-die-vergangenheit +++ Die “Rätische Felsbildstation Natternwand” in der Denkmalliste (Wikipedia):https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Achenkirch +++ Über Felsbilder (Wikipedia):“DieFelsbildplätze in Österreich (und Südtirol), finden sich in den Ostalpen als in den Stein geritzte oder geklopfte Grafiken in einigen Bundesländern Österreichs und in Südtirol. Es handelt sich um Abbildorte von geometrischen, anthropo- und zoomorphen Symbolen, die Jahrhunderte lang aufgesucht wurden. Die schwierige Zugänglichkeit und Lage der Bilder hängt mit kultischen Vorstellungen und Praktiken zusammen. Die Felsbilder der Schweiz und Oberitaliens wurden hauptsächlich in der Bronze- und Eisenzeit graviert. Die Felsbilder in Österreich und Südtirol sind jünger und überwiegend geometrisch. Sie stellen die Fortsetzung archaischer Sinngebungen und Symboliken bis ins Mittelalter dar, bisweilen noch bis in jüngere Zeit. Für die Datierung stehen nur relative Anhaltspunkte zur Verfügung: Gravierungstechnik, Verwitterung, Platzierung und Überlagerung mehrerer Zeichnungen. So stellte sich heraus, dass die Felsbilder mehrperiodig entstanden.”WEITERLESEN: “Felsbildplätze in Österreich” (Wikipedia):https://de.wikipedia.org/wiki/Felsbildpl%C3%A4tze_in_%C3%96sterreich +++ A N I S A – Verein für alpine Forschung (u. a. Archäologie, Alm- und Felsbildforschung): http://www.anisa.at/index-2.htm
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/09/Spital_aP_Felsbilder_Hoell_Bildfelsen_c-Isiwal_CC_BY-SA_3-0_2014-08-06_Wikipedia.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-09-01 22:43:002020-09-01 22:43:00Achenkirch (Tirol): 2500 Jahre alte Felsbilder in der Achenseeregion
1978 wurde die Sixt-Mühle in Wittmannsdorf (Gerichtsbezirk Feldbach) in der Südoststeiermark stillgelegt, danach verfiel sie immer mehr. 2005 unter Denkmalschutz gestellt, wurde die alte Industriemühle 2011 von dem Baumeister Rudolf Strohmaier, Neffe der Müllermeisterin Rosa Maria Frauwallner, erworben, um das Erbe seines Großvaters Gottfried Sixt weiterzuführen. Strohmaier hat sie gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Mag. Theodor Poppmeier schließlich bis Juli 2014 erfolgreich revitalisiert. Die über 400 Jahre alte Ottersbachmühle war in ihrer Hochblüte mit fünf Wasserläufern, einer Ölmühle, Sägewerk und dem Müllerhaus eine der letzten voll ausgebauten Mühlen. Der Vorbesitzer Alois Frauwallner sah sich außer Stande, die verfallene Mühle zu erhalten, umso glücklicher ist er, dass die Mühle gerettet werden konnte. ORF-FERNSEHBEITRAG (2 MIN) ZUM NACHSEHEN:https://tvthek.orf.at/profile/Steiermark-heute/70020/Steiermark-heute/14083726/Sehenswuerdigkeit-Ottersbachmuehle/14870457 (1.3.2021, ORF ‘Steiermark Heute’: “Sehenswürdigkeit Ottersbachmühle”) ORF-BERICHT LESEN:https://steiermark.orf.at/magazin/stories/3092782 (1.3.2021, ORF Steiermark, “Von der Ruine zum Baujuwel”)
“Die Mühle wurde als Getreidemühle in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet, der Ottersbach wurde dafür künstlich verlegt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte der Einbau einer Ölmühle. Der außen zweigeschoßige Bau hat innen vier Ebenen mit Holzstützen und verfügt über eine fast vollständig erhaltene Einrichtung (Walzenstuhl, Getreidewinde, Sackstützen usw.) einschließlich des ursprünglichen Antriebs über die Hauptwelle im Keller und die Transmissionsriemen und -wellen zu den Maschinen in den verschiedenen Geschoßen.” (Quelle: Liste der denkmalgeschützten Objekte in Sankt Peter am Ottersbach (Wikipedia))
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/03/Sixtmuehle_c-E-mil-mil_talk_CC_BY-SA_3-0_at_2006-04-04_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-03-07 21:54:242021-03-08 00:23:41St. Peter am Ottersbach (Stmk): Verfallene Mühle gerettet
Villa Rezek: “Eines der bedeutendsten und wohl auch mysteriösesten Wiener Häuser der frühen dreißiger Jahre” (Zitat Friedrich Achleitner) wird derzeit vom engagierten Architekten Maximilian Eisenköck in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt restauriert. Das Terrassenwohnhaus des Arztehepaares Dr. Rezek in der Wilbrandtgasse 37 in Pötzleinsdorf wurde 1932-33 vom Architekten Hans Glas (1892 – nach 1960) entworfen.
Treffpunkt: 9:50 Uhr vor dem Haus, Wilbrandtgasse 37, 1180 Wien
Spende erbeten: € … Annmeldung erforderlich an eMail:
Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (z.B. “3-G-Regel”)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Wilbrandtgasse-37_c-Szojak_CC_BY-SA_3-0_at_2012-06-02_Wikipedia.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-07-28 17:14:552022-04-27 04:26:30Führung durch das Haus Rezek
Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)
Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022
betreffend Wiener Straße 68(Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)
FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie
im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.
S t e l l u n g n a h m e:
Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.
Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage:„Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar.“ (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).
Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.
Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegtdaher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die „Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes“ darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.
Umso befremdlicherwirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).
Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).
Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).
Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleibenund damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.
Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110