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Ö1-Radio: Geschütztes Erbe (“Journal Panorama”; 7.7.2020)

Ö1 Radio – Journal Panorama, Di., 7. Juli 2020, 18:25 bis 18:55 Uhr

Geschütztes Erbe – Anforderungen an den Denkmalschutz im 21. Jahrhundert

Gestaltung: Uschi Mürling-Darrer

Mit Interview INITIATIVE DENKMALSCHUTZ: ab 18:47 Uhr bis 18:49 (ab Minute 22)

BIS Di.. 14.7.2020, ca. 18 Uhr: HIER  NACHHÖRBAR: https://oe1.orf.at/programm/20200707/604240/Geschuetztes-Erbe

Was bedeutet Denkmalschutz heutzutage? Geht es darum, das zu bewahren, an das wir uns erinnern sollen? Oder ist es die Befürchtung, ein Stück Identität zu verlieren, wenn Relikte vergangener Epochen nicht mehr existieren?

Nach dem Ersten Weltkrieg wollte man mit einem Ausfuhrverbot von Kunstgegenständen vermeiden, dass die hungernde Bevölkerung Kulturgüter verscherbelt. Daraus entstand 1923 das erste Denkmalschutzgesetz, auf das unser jetziges noch immer aufbaut – freilich nicht ohne einige Male novelliert zu werden. So wurde etwa klargestellt, dass es keine Erhaltungs- oder Instandsetzungspflicht gibt. Für Kritiker ist damit der Denkmalschutz in Österreich ein schwaches, wenn nicht gar zahnloses Gesetz. Immer wieder sei man auf Bürgerinitiativen oder Medien angewiesen, um Denkmalschutz durchzusetzen, sagen Kritiker. Hinzu kommen neue Anforderungen und Herausforderungen, die sich zum Beispiel durch die Vergangenheitsbewältigung ergeben, Stichwort Hitler-Geburtshaus. Oder, dass es auch in denkmalgeschützten Bauten inzwischen den Anspruch auf Barrierefreiheit gibt und man Gebäude für eine sinnvolle Nutzung modernisieren muss.

 

 

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Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Weitere Kulturgutverluste drohen!

APA-OTS-Presseaussendung, 20. März 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Nationalrat/Parlament/Recht/Architektur/Kultur

Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen!

Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben!

Wien (OTS) – Unbestritten gibt es im neuen Denkmalschutzgesetz Verbesserungen (z.B. im Haftungsrecht), doch eine umfassende Erhaltungspflicht, wie angekündigt, wird es nicht geben. Denn sobald eine Erhaltung als “wirtschaftlich unzumutbar” beurteilt wird, kann sofort abgerissen werden (§ 5 Abs. 5 Zerstörungsbewilligung). Ein Abwarten auf “bessere Zeiten” oder “neue Eigentümer” für ein im Verfall befindliches Denkmal – so wie bisher – wird damit ausgeschlossen. Auch bleibt offen, ob Österreich endlich die so wichtige Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes) ratifzieren wird, die die unbedingte Erhaltungspflicht vorsieht. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben das Abkommen nur fünf noch immer nicht ratifiziert: Österreich, Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich bereits mit einer Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben.

Historische Gärten: Österreich bleibt europäisches Schlusslicht

Hier bleibt Österreich absolutes Schlusslicht in Europa, da weiterhin die “gestaltete Natur” grundsätzlich nicht als Kulturdenkmal anerkannt wird. Es wurde schmerzlich verabsäumt, eine grundlegende verfassungsrechtliche Änderung herbeizuführen. Nur mittels Verfassungsbestimmung können derzeit die allerwichtigsten historischen Gärten unter Schutz gestellt werden; doch von den 56 Park- und Gartenanlagen sind bis heute nur 30 rechtskräftig unter Schutz, da bei den restlichen privaten Gartenanlagen der Eigentümer weiterhin freiwillig(!) zustimmen muss (§ 1 Abs. 12).

Zerstörungen während laufender Unterschutzstellungsverfahren

Zu viele Denkmale wurden in letzter Zeit während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens zerstört. Eine sofortige (vorläufige) Unterschutzstellung mit Beginn jeder Denkmalprüfung bleibt ein wichtiges Desiderat. Deswegen hat unser Verein die parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, die derzeit im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt wird (64/BI).

Umgebungsschutz für Denkmäler quasi nicht vorhanden

Die Erscheinung eines Kulturdenkmals wird wesentlich durch die Umgebung bestimmt, doch der so genannte Umgebungsschutz ist viel zu schlecht verankert bzw. zahnlos, da dieser nur auf Nebensächlichkeiten wie etwa Reklameschilder u.ä. abzielt (§ 7).

Bürgerbeteiligung: Zivilgesellschaft bleibt ausgeschlossen

Der Denkmalschutz liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es kann nicht sein, dass immer vom „öffentliche Interesse“ gesprochen wird, die Öffentlichkeit de facto aber von allen Verfahren ausgeschlossen bleibt (sogar die Möglichkeit der Einbeziehung von Vereinen im Denkmalbeirat wurde jetzt aus dem Gesetz gestrichen! Vgl. § 15). Dies öffnet politischen Interventionen Tür und Tor, wie das traurige Fallbeispiel Zerstörung des Seebahnhofs in Gmunden/OÖ 2010 gezeigt hat (vgl. Denkmail-Zeitschrift Nr. 8). Es ist ein Gebot der Stunde, die Bürgerbeteiligung ganz allgemein zu stärken, inbesondere auch unter dem Aspekt der von Österreich ratifizierten Faro-Konvention (Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft). Die Faro-Konvention bietet einen Rahmen für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungs- und Managementprozesse im Bereich Kulturerbe.

Sicherungsmaßnahmen: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt!

Die Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug scheinen im Gesetz ausreichend geregelt (§ 31), die Praxis zeigt aber, dass hier entscheidende Schwachstellen vorhanden sind, die dringend geschlossen werden müssen (Problem Bezirksverwaltungsbehörde?). Dazu bedarf es zuvor einer grundlegenden Analyse, am besten am ganz aktuellen Fallbeispiel Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner (Tirol). Seit dem Brand am 11. Mai letzten Jahres wurde es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung füŕ das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem Intensivpatienten wird seit über 10 Monaten(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt das jetzige und zukünftige Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen?

So kann sich die Initiative Denkmalschutz den Ausführungen der SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek vom 12.3. (anlässlich des Kulturausschusses) nur anschließen: “Es gab 118 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Kritikpunkten, die Großteiles nicht berücksichtigt wurden. Auch wurde verabsäumt, Betroffene und Expert*innen vorzeitig einzubeziehen. Das Ergebnis ist eine Novelle, die keinen Grund für Freude darstellt – ein Neustart wäre besser“.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

 

Graz (Stmk.) Burgruine Gösting: Bauzustand verschlechtert sich zusehends

“Gösting ist eine der ältesten und bedeutendsten Burgen der Steiermark und Österreichs mit umfangreicher, noch aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts stammender Bausubstanz” (Zitat: Burgverein). Bis 1999 kümmerte sich der älteste Burgverein von Österreich um die Erhaltung der denkmalgeschützten Burgruine Gösting (13. Grazer Bezirk). Damals wurde die Burgruine vom ‘Grafen’ Heinrich von Attems samt Wäldern und Grund an den legendären Grazer Bäcker Hubert Auer verkauft. Mit dem neuen Eigentümer konnte sich der Burgverein nie einigen und so konnte er nicht mehr die Burgruine pflegen. Der Eigentümer selbst kümmert sich nur wenig um die denkmalgeschützten Mauern. Die Burg bleibt auch bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.  Es bröckelt an allen Enden, beschreibt Sepp Stieger, Obmann des Burgverein Gösting die aktuelle Situation. Die Stadt Graz verhandelt ebenso mit dem Eigentümer der Burgruine, aber bis jetzt konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Einen Verkauf der Burgruine an die Stadt Graz könne sich der Eigentümer aber nicht vorstellen, und auch sonst scheint er keine Eile zu haben. Dem Denkmalamt sind – wie so oft – die Hände gebunden, denn der Eigentümer muss nichts unternehmen, um das denkmalgeschützte Bauwerk zu erhalten, erklärt Christian Brugger, Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Steiermark. Im Denkmalschutzgesetz (DMSG) gibt es nämlich keine Erhaltungspflicht, sondern nur ein Verbot des (aktiven) Zerstörens (Vgl. § 4 DMSG). Auf der Website des Burgvereins unter “Aktuelle Situation” wird die Lage dramatisch geschildert: “Die Lage in Bezug auf die Burggebäude und ihre Erhaltung hat sich leider weiterhin nicht zum Guten entwickelt. Es besteht offensichtlich nach wie vor kein Interesse des Besitzers, die Anlage sachgerecht zu erhalten und zu pflegen (…) Die kümmerlichen ‘Reparaturen’, die bisher unter der Ägide des Eigentümers durchgeführt worden sind, haben nachweislich (laut Feststellung des Bundesdenkmalamtes) an der Burg mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Besonders wichtige Sanierungsmaßnahmen an sehr gefährdeten Bauteilen blieben weiterhin konsequent unerledigt. (…) Besonders gefährdet sind zurzeit das Fundament des Apsidenturmes, der seit Jahren bestehende Abbruch im Bereich des Toilettendachs und die Bergfried-Basis an der Westseite sowie das Bergfried-Planum, das undicht ist.”  Der-GRAZER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.grazer.at/de/KYBgFHs5/privatgrundstueck-burgruine-goesting-nicht-mehr bzw. UND WEITEREN Der-GRAZER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.grazer.at/de/ZVBN8Qs0/burgruine-goesting-nur-noch-der-burgherr-kann-die +++ Weitere Medienberichte: “Für Besucher gesperrt: Streit um Ruine Gösting” (19.7.2020, ORF): https://steiermark.orf.at/stories/3058595; “Beliebtes Grazer Ausflugsziel Burgruine Gösting gesperrt”: (19.7.2020, Kurier): https://kurier.at/chronik/oesterreich/beliebtes-grazer-ausflugsziel-burgruine-goesting-gesperrt/400974035; “Burgruine Gösting gesperrt: Suche nach Lösung” (17.7.2020, Krone): https://www.krone.at/2193907; “Burgruine Gösting: Beliebtes Grazer Ausflugsziel gesperrt” (17.7.2020, k.at): https://k.at/lifestyle/burgruine-goesting-beliebtes-grazer-ausflugsziel-gesperrt/400974296 +++ Der Burgverein Gösting (offizielle Website): https://www.bvg-graz.at +++ Die Burgruine Gösting auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Burgruine_G%C3%B6sting. +++ Älterer Medienbericht: “Verfall der Burgruine Gösting: Baumaßnahmen dringend nötig” (12.1.2020, Der Grazer): https://www.grazer.at/de/yssUFWNv/verfall-der-burgruine-goesting-baumassnahmen.

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Ein Jahr danach

APA-OTS-Presseaussendung, 3. April 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Kärnten/Termin/Architektur/Kultur/Politik

AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Mo., 8.4.: Kann das neue Denkmalschutzgesetz unser Kulturerbe retten?

Am 20.3. wurde die umfassende Novelle zum Denkmalschutzgesetz im Nationalrat beschlossen. Was bedeutet dies für das Hotel Wörthersee in Klagenfurt und Österreichs Kulturerbe allgemein?

Wien (OTS) – Mit 1. September soll das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft treten. Bisher wurden zu viele denkmalgeschützte Gebäude konsequenzlos dem Verfall überlassen. Im neuen Denkmalschutzgesetz wird jetzt erstmals eine Erhaltungspflicht eingeführt (bisher galt nur ein Verbot der aktiven Zerstörung); auch wird das Budget des Bundesdenkmalamtes deutlich aufgestockt. Ist das nun die lang ersehnte Rettung für das verfallene Hotel Wörthersee? Doch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen zum Denkmalschutzgesetz (u.a. von unserer Initiative Denkmalschutz) zeigen auch mögliche Schwächen des Gesetzes auf. Dazu haben die beiden Vereine Initiative Denkmalschutz und Ein Ziegel trägt Geschichte (Bürgerinitiative zur Rettung des Hotels Wörthersee) eine parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” anlässlich der letztjährigen Diskussionsveranstaltung zum Hotel Wörthersee gestartet. Die parlamentarische Bürgerinitiative (eine Art “Bundes-Petition”) wird gerade vom Parlament behandelt. Interessierte Bürger:innen sind eingeladen, diese mit ihrer Online-Unterschrift zu unterstützen.

Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter?
DISKUSSIONSVERANSTALTUNG. Anlässlich des Verfalls des „Hotel Wörthersee“ in Klagenfurt wird über den aktuellen Zustand des in der Ostbucht des Wörthersees gelegenen Gründerzeitjuwels und über mögliche Rettungsszenarien diskutiert, dies auch im Kontext weiterer gefährdeter Kulturgüter in Kärnten (z.B. Schloss Waldenstein [Wikipedia] in Wolfsberg ; Schrotturm in Klagenfurt; Gasthaus Pichler in Federaun, Villach; oder die beiden nicht denkmalgeschützten Gebäude Ratsch-Thresl-Hof in Klagenfurt [Lendgasse 4] und das Brunnwirthaus in Grades).

AM PODIUM (u.a.): Sabine Biedermann und Barbara Hofer (Obfrau u. Stv.) vom Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee („Ein Ziegel trägt Geschichte“) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich

Datum: [Montag] 08.04.2024, 18:30 – 21:00 Uhr

Ort: VENTIL kultur raum
Kardinalplatz 1, 9020 Klagenfurt, Österreich

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Denkmalamt (Bgld.): Ende des Abriss-Automatismus gefordert!

Anlässlich der beiden aktuellen Abrisse im Burgenland (Jakobhaus in Pöttelsdorf und Altes Lagerhaus in Eisenstadt) meldet sich der Denkmalamt-Abteilungsleiter für das Burgenland, Peter Adam zu Wort: Es gibt einen regelrechten Abriss-Automatismus, alte Bauten würden als „vogelfrei“ gelten und nur zu gerne plattgemacht werden, um Platz für moderne Objekte zu schaffen. Er meint auch, die Kriterien für Denkmal-Unterschutzstellung sind gemäß dem Denkmalschutzgesetz sehr hoch angesetzt [siehe iD-Kommentar unten], sodass das alte Lagerhaus in Eisenstadt nicht geschützt werden konnte. Trotzdem wäre es wünschenswert gewesen, wenn das Gebäude nicht abgerissen wird, sondern in den Neubau integriert wird und fügt hinzu “nur weil ein Gebäude nicht denkmalgeschützt ist, heißt das noch lange nicht, dass man es gleich abreißen soll. Aber wir erleben derzeit leider einer Abriss-Kultur, wie man es zum Beispiel auch am alten Jakobhaus in Pöttelsdorf sieht.” Für Norbert Pingitzer, Landesobservator des Vereins Initiative Denkmalschutz wäre “das Gebäude auf alle Fälle erhaltenswert gewesen. Zumindest über die Erhaltung der Außenhülle sollte nachgedacht werden”. KRONE-WEITERLESEN: https://www.krone.at/2253067 (15.10., “Zu wenig Schutz: Ende des ‘Abriss-Automatismus’ gefordert”); MEINBEZIRK-WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/eisenstadt/c-lokales/das-alte-lagerhaus-ist-bald-geschichte_a4297572 (16.10., “Abriss in der Rusterstraße Eisenstadt: Das alte Lagerhaus ist bald Geschichte”)

Altes Lagerhaus in Eisenstadt

Das alte Lagerhaus in Eisenstadt aus den 1950er-Jahren soll abgerissen werden, Foto: 2015, (c) Linie29, CC BY-SA 4.0, Wikipedia

Weiterer Medienbericht: 12.10.2020, MeinBezirk: “Abreißen statt Integrieren: Warum reißt man das alte Lagerhaus komplett ab?”: https://www.meinbezirk.at/eisenstadt/c-regionauten-community/warum-reisst-man-das-alte-lagerhaus-komplett-ab_a4290474

Kommentar Initiative Denkmalschutz: Wir können das Problem absolut bestätigen. Zum Abbruch des Jakobhauses in Pöttelsdorf kam es insbesondere auf Grund des großen Ressourcenmangels im Bundesdenkmalamt (personell wie finanziell), und beim alten Lagerhaus in Eisenstadt lag es an den strengen Kriterien im Denkmalschutzgesetz, denn für lokale und regionale Denkmäler sind primär die Bundesländer und die einzelnen Gemeinden zuständig. Im § 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz heißt es: “Die Erhaltung liegt dann im öffentlichen Interesse, wenn es sich bei dem Denkmal aus überregionaler oder vorerst auch nur regionaler (lokaler) Sicht umKulturgut handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht hinsichtlich Qualität sowie ausreichender [!!!] Vielzahl [!!!], Vielfalt [!!!] und Verteilung [!!!] bedeuten würde. Wesentlich ist auch, ob und in welchem Umfang durch die Erhaltung des Denkmals eine geschichtliche Dokumentation erreicht werden kann.”

Initiative Denkmalschutz: Bankrott des Denkmalschutzes in Gries/Brenner – keine Schutzabdeckung nach 1 Jahr

APA-OTS-Presseaussendung, 10. Mai 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Architektur, Tirol, Politik, Recht, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Totalbankrott des Denkmalschutzes in Gries am Brenner. Ein Jahr nach Brand noch immer keine Schutzabdeckung

Komplettes Behördenversagen in Tirol, dem auch das neue Denkmalschutzgesetz (ab 1.9.) nichts entgegen setzt. Skandalöse Auskunftsverweigerung durch Bezirksverwaltungsbehörde!

Wien (OTS) – Morgen, Samstag, den 11. Mai, jährt sich der Brand beim denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries, und noch immer steht das Dach offen. Somit konnten ganze 12 Monate(!) lang ungehindert Regen, Schnee und Frost dieses Kulturerbe schädigen.

Unfassbar: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt! Die Behörden haben es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung für das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem im Sterben liegenden Intensivpatienten wird seit einem ganzen Jahr(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt ein Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen? Es braucht dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz. Die Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” unseres Vereins ist aktuell im Petitionsausschuss in Bearbeitung.

Chronologie des Behördenversagens: Gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits bei “Gefahr im Verzug” – also wohl schon unmittelbar nach dem Brand – von sich aus handeln müssen, doch man wartete auf das Bundesdenkmalamt, das erst am 4.10. den formalen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen an die BH Innsbruck (zuständige BVB), gestellt hat. Und auch diese kommt kaum in die Gänge, um ein akut gefährdetes Kulturdenkmal zu retten.

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck verweigert Auskunft. Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen zu lesen waren, wollte unser Verein es genau wissen und fragte nach. Doch während das Denkmalamt problemlos das Datum der Antragstellung nannte, weigerte sich die BH Innsbruck, uns das konkrete Datum des Einlanges bei ihr zu nennen.

Initiative Denkmalschutz beeinsprucht Auskunftsverweigerung. Unser Verein hat nun auf unser Auskunftsbegehren vom 2.1. den ablehenden Bescheid vom 12.3. beim Landesverwaltungsgericht Tirol beeinsprucht. Schon vor 10 Jahren hat die Initiative Denkmalschutz in einer ähnlichen Angelegenheit in Wien vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Wettlauf mit der Zeit. Nach vielversprechenden Medienberichten könnte eine Schutzabdeckung beim Gasthaus Weißes Rössl kurz bevor stehen; doch da der Eigentümer am 6.11. letzten Jahres gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt hat, ist weiterhin mit dem Schlimmsten zu rechnen!

Eine Aufhebung des Denkmalschutzes wäre ein Fanal für die österreichische Denkmalpflege und könnte eine negative “Vorbildwirkung” für weitere gefährdete Kulturdenkmäler haben. So brannte es vor wenigen Wochen (7.4.) zum wiederholten Male in den denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat bei Wien (NÖ). Umso wichtiger ist es daher, das “Weiße Rössl” mit allem Engagement seitens Behörden und Politik vor dem endgültigen Verfall zu retten.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendung vom 4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

Gastein (Sbg.): Garstenauer-Kugeln beschäftigen Gericht

Der Architekt Gerhard Garstenauer (1925-2016) ist ein bedeutender Vertreter des Brutalismus. Die vier metallischen Wahrzeichen in Sportgastein, auch “Garstenauer Kugeln” genannt, wurden 1972 errichtet, eine Kugel davon wurde 1993 abgebaut. Das Bundesdenkmalamt wollte im Oktober 2018 die drei erhaltenen Kugeln in Aluminium-/Glasbauweise auf Betonsockel unter Denkmalschutz stellen, doch doch die Bergbahnen haben gegen eine Kugel (bei der Talstation) Beschwerde eingereicht, weil diese schwer beschädigt ist, doch auf diese Argumentation ging das Denkmalamt nicht ein. Dies bemängelte das Bundesverwaltungsgericht im November 2019 (vgl. Bundesverwaltungsgericht-Entscheidung 18.11.2019). Daraufhin schaltete das Bundesdenkmalamt den Verwaltungsgerichtshof ein und dieser hob nun die Entscheidung der Vorinstanz auf, weil nach aktueller Rechtslage nicht der technische Zustand zu prüfen war, sondern nur die “geschichtliche, künstlerischer und kultureller Bedeutung” (gemäß § 1 Denkmalschutzgesetz). Jetzt heißt es zurück an den Start. KRONE ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.krone.at/2285218 (27.11.2020, “Gasteiner Wahrzeichen: Die Garstenauer Kugeln beschäftigen die Justiz”).

Linktipps:

Architekturzentrum Wien: Highlight: Gerhard Garstenauers Ufo am Berg. Objekt aus der Sammlung
https://www.azw.at/de/artikel/sammlung/gerhard-garstenauers-ufo-am-berg

22.01.2014, KooperativerRaum.at ArchitekturStadtLandGesellschaft
Nieder mit Gerhard Garstenauer: https://kooperativerraum.at/2014/01/22/nieder-mit-gerhard-garstenauer

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz Substanzverluste zu befürchten!

APA-OTS-Presseaussendung vom 27.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!

Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten!

Wien (OTS) –  Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz wurden nicht gehört, ab kommenden Sonntag (1.9.) können denkmalgeschützte Objekte viel rascher als bisher eine Zerstörungsbewilligung bekommen (Denkmalschutzaufhebung). Allein mit der Begründung, dass die “weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar” sei, könne dann der Eigentümer die Aufhebung des Denkmalschutzes erwirken.

Baldige Verluste auch von gut erhaltenen Denkmälern zu befürchten!

Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da dies – im Gegensatz zum aktiven Zerstören – nicht verboten war. In Hinkunft ist jedoch zu befürchten, dass allein mit der (von zumeist Privatgutachten) attestierten „fehlenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Denkmale rasch zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“, wie es bis jetzt nicht selten der Fall war (z.B. Ortszentrum von Bad Gastein), ist dann nicht mehr möglich, das Denkmal wird sofort zerstört!

Lastenausgleich für Denkmaleigentümer umso dringlicher!

Umso wichtiger sind daher Steuererleichterungen und möglichst unbürokratische Förderungen für Eigentümer, die im Gegenzug große arbeitsintensive Aufwendungen für den Erhalt unseres österreichischen Kulturgutes leisten und damit viele Steuereinnahmen bringen. Es darf nicht sein, dass Abriss und Neubau gewinnbringender sind als der Erhalt unseres Kulturerbes! Derzeit wird so mancher Denkmaleigentümer sogar noch steuerlich bestraft, wenn er mit besonders viel Aufwand Gebäude restauriert (Stichwort: Liebhaberei). Es gilt daher einen gerechten Lastenausgleich zu schaffen!

Nach Nationalratswahl: Rasche Evaluierung des Gesetzes nötig!

Die Initiative Denkmalschutz befürchtet sehr bald auch den Verlust von gut erhaltenen Denkmälern! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, religiösen (Klein-)Denkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Die nächste Bundesregierung wird daher jetzt schon aufgefordert, möglicht umgehend das neue Gesetz zu evaluieren (und nicht erst 2029 wie im Gesetz vorgesehen).

Konvention von Granada (echte Erhaltungspflicht) unterzeichnen!

Überdies ist es für die Republik Östereich höchst an der Zeit, die so wichtige „Konvention von Granada“ aus dem Jahr 1985 endlich zu ratifizieren. Die Ratifizierung wurde zwar im Rahmen der Denkmalschutzgesetznovelle immer wieder in Aussicht gestellt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben dieses so wichtige „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ nur fünf noch immer nicht ratizifiert, darunter neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ und auf unsere gesamte Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle verweisen.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

OTS Stichwörter: Architektur, Innenpolitik, Immobilien, Kultur, Recht, Denkmalpflege, Bundesdenkmalamt, Ortsbildschutz, Kulturgüterschutz, Kulturerbe
Ressorts: Kultur Österreich, Innenpolitik

Mariazell (Stmk): Laufend Abrisse denkmalgeschützter Gebäude in Österreich. Denkmalreform nötig!

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz, 14. April 2021
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210414_OTS0034

Initiative Denkmalschutz: Laufend Abrisse denkmalgeschützter Gebäude. Allein zwei in Mariazell seit Nov. 2020. Denkmalreform nötig!

Bundesregierung aufgefordert – wie im Regierungsprogramm beschlossen – Bundesdenkmalamt zu stärken: Mit besserem Denkmalschutzgesetz und Erhaltungspflicht für Eigentümer!

Wien (OTS) – Ende März wurde das “Gasthaus zur steirischen Grenze” im Halltal (Mariazell) für die Öffentlichkeit überraschend dem Erdboden gleichgemacht. Das Problem: Viele Gebäude in Österreich stehen nur “per Verdacht” unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). So kann es geschehen, dass das Denkmalamt “plötzlich” (April 2020) zum Schluss kommt, dieses auf jeden Fall erhaltenswerte Kulturgut entspräche doch nicht den hohen gesetzlichen Denkmalschutz-Kriterien. Hier wäre eine Denkmalschutz-Reform dringend nötig, einerseits, um die Öffentlichkeit bei diesen Vorgängen frühzeitig informativ einzubinden, andererseits, damit vor der Zerstörung der Denkmalbeirat verpflichtend angehört werden muss (§ 5), so wie im Falle einer Unterschutzstellung per Bescheid (§ 3 DMSG) zwingend vorgeschrieben!

Gasthof zur steirischen Grenze, Mariazell

Der Gasthof zur steirischen Grenze im Halltal (Halltal Nr. 64), Foto: März 2013, (c) Peter Lauppert, CC BY-SA 3.0 AT, Wikipedia

Ehemaliges Hotel Marienwasserfall im November 2020 abgerissen

Noch schlimmer die Vorgänge beim seit 2002 denkmalgeschützten ‘Hotel Marienwasserfall’ in der Grünau. Dieses Gebäude wurde durch jahrelanges Verfallenlassen so schwer durch Schnee und Wassereinbruch beschädigt, sodass es im Juni 2020 aus dem Denkmalschutz entlassen und im November abgerissen wurde (nur das Wandbild bleibt erhalten).

Hotel Marienwasserfall, Mariazell

Das Hotel Marienwasserfall in Mariazell kurz vor dem Abriss (Adresse: In der Grünau 1), Foto: Oktober 2020, (c) Fred Lindmoser (Mariazellerland Blog; https://www.mariazellerland-blog.at)

Forderung: Erhaltungspflicht und Anreize für Denkmal-Eigentümer

Warum ist das so einfach möglich? Weil für den Eigentümer keine Erhaltungspflicht im Denkmalschutzgesetz vorgesehen ist. Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Diese Erhaltungspflicht ist eine langjährige Forderung unseres Vereins, wobei die Umsetzung mit mehr Anreizen für die Erhaltung, Sanierung und Restaurierung einhergehen muss (z.B. steuerlich).

Abbrüche: Auch ein Versagen der Bundesländer und Gemeinden!

Das “Gasthaus zur steirischen Grenze” war zweifellos ein erhaltenswertes Kulturgut. Für das regional bedeutende Kulturerbe wären aber primär die Gemeinden und Bundesländer selbst zuständig. Auch hier ist mehr Engagement der Politik dringend nötig (vgl. unsere OTS 7.4.2020: “Ortsbildschutz in der Steiermark sanft entschlafen?”).

Zinngießerhaus Abriss, Irdning

Der Abriss des Zinngießerhauses am westlichen Abschlusses des Hauptplatzes in Irdning (Gemeinde Irdning-Donnersbachtal), Foto: 6. April 2021, (c) Gundula Uray

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Literatur / Quellen

– Das “Gasthof zur steirischen Grenze, Terz” auf dem Blog “Baudenkmäler in Österreich”: https://baudenkmaeler.wordpress.com/2017/07/30/gasthof-zur-steirischen-grenze-terz-steiermark

– Bescheid des Bundesdenkmalamtes (Teilweise Aufhebung des Denkmalschutzes) vom 12. Juni 2020: In der Grünau 1, ehem. Hotel Marienwasserfall, Verfahren gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz (GZ: 2020-0.344.551)

– 28. Okt. (Nachtrag 7. Nov.) 2020, Hotel Marienwasserfall abgerissen – Ein Stück Geschichte ist zu Ende…, auf: “Mariazellerland Blog“: https://www.mariazellerland-blog.at/hotel-marienwasserfall-abgerissen-ein-stueck-geschichte-ist-zu-ende/allgemein/54108

– Liste der denkmalgeschützten Objekte in Mariazell (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Mariazell

– 13. April 2021, Irdning (Stmk): Petition gescheitert, Zinngießerhaus abgerissen, Bericht auf der Website der Initiative Denkmalschutz: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/irdning-stmk-petition-gescheitert-zinngiesserhaus-abgerissen

– 7. April 2020, APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz: Ortsbildschutz in der Steiermark sanft entschlafen? Landesregierung ist aufgefordert wieder eine Ortsbildschutzoffensive zu starten! Anlass Irdning (Bezirk Liezen): Ein Biedermeierhaus mitten im Ortszentrum soll abgerissen werden. Initiative Denkmalschutz unterstützt örtliche Bürgerinitiative: https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/ortsbildschutz-in-der-steiermark-sanft-entschlafen-landesregierung-ist-aufgefordert-wieder-eine-ortsbildschutzoffensive-zu-starten

Linz Arbeitersiedlung Sintstraße (OÖ) Initiative Denkmalschutz: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210614_OTS0020)

Linz Sintstraße: Initiative Denkmalschutz zur Arbeitersiedlung: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!

Noch 2012 war Zerstörung dieser Zwischenkriegs-Moderne für Denkmalamt wegen Einzigartigkeit und Geschlossenheit undenkbar!

Wien (OTS) – Heute wollen die neuen Eigentümer der denkmalgeschützten Arbeiterhäuserkolonie, die GWG (Gemeinnützige Wohnungs­gesellschaft der Stadt Linz GmbH) sowie Strabag Real Estate die weitere Zukunft der Anlage in der Sintstraße 3-37 (Lustenau/Industriegebiet-Hafen) präsentieren und beabsichtigen dabei offenbar den Teilabriss, obwohl das Bundesdenkmalamt in einem langen Unterschutzstellungsverfahren 2006-2012 gerade die Wichtigkeit der gesamten Erhaltung der 1927-31 vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und Stadtbaudirektor Curt Kühne erbauten Anlage betont hatte (14-seitiger Bescheid).

Will jetzt Eigentümer Denkmalamt vor vollendete Tatsachen stellen?

Im Februar wurden – in einem streng geheimen Verfahren, abseits der Öffentlichkeit und ohne Kenntnis des Bundesdenkmalamtes (BDA)! – Vorbereitungen zum Abriss von sieben der 18 denkmalgeschützten Arbeiterwohnhäuser getroffen, indem man bereits am 8.2.2021 eine Einladung zur Abgabe von Bewerbungsunterlagen für Architekturleistungen, Wohnbebauung Sintstraße 3-37 ausgegeben hat. Darin wird behauptet, dass es bereits eine Absprache mit dem BDA gäbe, dass der Abriss der Häuser Sintstraße 3 und 5 im Norden sowie Sintstraße 27-37 im Süden seitens des BDA als “denkmalverträglich eingestuft” wird! Nach Rücksprache im BDA seitens der Initiative Denkmalschutz (19.4.) wusste man davon nichts und sprach hingegen von “vielen Falschmeldungen”, die “kursieren”, denn es wurde auch noch kein Antrag auf Veränderung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz gestellt.

Vor Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich?

Im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens hat der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat 2011 die Sanierbarkeit aller Gebäude bestätigt. Seitdem wird sich die Bausubstanz kaum verbessert haben. Will man den Eigentümer jetzt auch noch dafür belohnen, dass er nichts in die Bausubstanz investiert hat, und einem Teilabriss doch noch zustimmen? Wenn die STRABAG die Anlage nicht schützen will, dann soll sie diese weiterverkaufen, es gäbe genug interessierte Käufer, die die Arbeiterhäuser komplett sanieren wollen. Offenbar geht es aber nur um reine Profitmaximierung, zum Schaden des österreichischen Kulturerbes. Dieser Fall ist beispielhaft für den maroden Zustand des Denkmalschutzes in Österreich. Wann werden endlich nachhaltige Reformen seitens der Bundesregierung unternommen? Oder will man sich ernsthaft mit dieser skandalösen Bankrotterklärung zufrieden geben? Die Initiative Denkmalschutz fordert – wie auch das Denkmalamt 2012 – die Gesamterhaltung der denkmalgeschützten Arbeitersiedlung.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at

OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur/Immobilien/Bundesregierung/Oberösterreich/Kultur

Wohnsiedlung Sintstraße, Linz

Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik

Älterer iD-Bericht:

18. April 2021: Linz (OÖ): Wohnsiedlung Sintstraße – Teilabriss trotz Denkmalschutz? 
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/linz-ooe-wohnsiedlung-sintstrasse-teilabriss-trotz-denkmalschutz

Literatur/Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363

Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’,  Horn 1999, Seite 247

Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177