Am 20. Juni unternahm unser Verein Initiative Denkmalschutz einen Lokalaugenschein im Gebiet des Planentwurfs 8253. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass das sehr gut erhaltene Gründerzeithaus Josefstädter Straße 99 (siehe Foto) im aktuellen Planentwurf (öffentliche Auflage 22. Mai bis 3. Juli) nicht für die Schutzzone vorgesehen ist! (Anmerkung: Seit wenigen Jahren können theoretisch auch Einzelobjekte als Schutzzone gewidmet werden: z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk und Darwingasse 35 im 2. Bezirk).
Initiative Denkmalschutz, 2. Juli 2020 Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8253
Für das Gebiet zwischen Josefstädter Straße, Albertgasse, Lerchenfelder Straße und Lerchenfelder Gürtel im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Einzelnen:
Erfreulich sind zunächst die Neu-Ausweisungen von Schutzzonen im aktuellen Planentwurf. Zusätzlich Aufnahme in die Schutzzone mögen folgende Gebäude finden:
Josefstädter Straße 99: gänzlich unverständlich, wieso dieses im Jahr 1880 errichtete Gebäude nicht für die Schutzzone vorgesehen ist: gut erhaltene, üppige gründerzeitliche Fassadengliederung. Das Gebäude bildet gemeinsam mit der Josefstädter Straße 101 ein einheitliches Gebäudeensemble
Josefstädter Straße 101 (Ecke Blindengasse 32): trotz stark reduzierter Fassadengliederung bildet dieses mächtige Eckhaus (erbaut 1880) gemeinsam mit dem benachbarten Haus Josefstädter Straße 99 eine prägnante stadtbildprägende Einheit.
Josefstädter Straße 103 (Ecke Blindengasse 31): markantes Eckhaus mit gründerzeitlich-secessionistischem Fassadendekor am Eckrisalit.
Lerchenfelder Gürtel 66: Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung, im Inneren gut erhalten.
Lerchenfelder Straße 156: 1860 erbaut, mit frühhistoristisch, additiver Fassadengliederung. Trotz rezenter dreigeschoßiger Aufstockung bleibt der zweistöckige frühhistoristische Gebäuteil erhaltenswert.
Lerchenfelder Straße 162 / Ecke Blindengasse 2 möge trotz reduzierter Fassadengliederung ebenso in die Schutzzone Aufnahme finden. Im Inneren noch ältere Teile gut erhalten.
Stolzenthalergasse 4: Mächtiges Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung. Dieses Gebäude sollte im Sinne eines sonst weitgehend geschlossenen Straßenensembles ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden – So wie auch mehrere weitere mit reduzierter Fassadengliederung, die als Teil eines Ensemble sehr wohl in diesem Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen sind. Auch das benachbarte Eckhaus Stolzenthalergasse 2 (Ecke Lerchenfelder Straße 132), ebenso mit reduzierter Fassadengliederung, ist im aktuellen Planentwurf sehr wohl für die Schutzzone vorgesehen.
Blindengasse 29: historische Fassade verloren, Eingangstor noch erhalten. Im Inneren erhaltenswert?.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Josefstaedter-Str-99_Initiative-Denkmalschutz_Foto-2020juni_8352a.jpg561800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-03 00:42:122020-07-03 00:42:12Stellungnahme Planentwurf 8253 (Wien): Wichtiges Gründerzeithaus nicht für Schutzzone vorgesehen!
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7870E
Für das Gebiet zwischen Bischoffgasse, Frauenheimgasse und Schönbrunner Straße im 12. Bezirk, Katastralgemeinde Meidling in Wien
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Stellungnahme im Detail:
Das einzige Gebäude im Planentwurf ist das so genannte Pflegeheim „Haus Schönbrunn“, ein Pflegewohnhaus der Caritas der Erzdiözese Wien (Adresse: Frauenheimgasse 2, Bischoffgasse 2, Schönbrunner Straße 295).
Es ist ein „großzügig dimensionierter Baublock in späthistoristischen Formen mit Park zur Schönbrunner Straße“ (Zitat Dehio) und wurde als Wiener Frauenheim vom Architekten Karl Holzer 1906-07 erbaut (Entwurf). Ausführung: Karl Krepp, Friedrich Mahler und Albrecht Michler). Eröffnung 1907 von Erzherzogin Marie Valerie (Gedenktafel). Es ist „ein langgestreckter, zweistöckiger Bau, der durch einen Mittel- sowie zwei Eckrisalite aufgelockert ist. Die Risalite sind über das oberste Gesims hochgezogen, wodurch sich in der Zusammenschau mit den Rundbogenfenstern und Balkonen ein malerisches Erscheinungsbild ergibt.“ (Zitat Architektenlexikon). Ursprünglich wurde der Verein „Wiener Frauenheim“ von Auguste von Littrow (geborene Bischoff) 1881 gegründet. Es bot alleinstehenden, mittellosen, gebildeten Frauen Verpflegung und Unterkunft. Das erste derartige Altersheim fand seinen Sitz (hier) in der Sommervilla der Familie der Initiatorin („Bischoffvilla“).
Es wird dringend empfohlen dieses historisch wertvolle Gebäude als Schutzzone zu widmen, zumal es derzeit nicht unter Denkmalschutz gemäß Bundesgesetz steht (Denkmalschutzgesetz), jedoch spätestens seit 1996 bekannt ist, dass im Schutzzonenmodell der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19, Architektur und Stadtgestaltung) das betreffende Plangebiet als mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ schutzwürdig ausgewiesen wurde.
Die Ermöglichung der Verbauung im Parkschutzgebiet (Spk) im aktuellen Planentwurf wird als äußerst kritisch betrachtet. Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt daher die Beibehaltung des aktuell gültigen Bebauungsplanes (Plandokument 7870), der auch den Nordteil der Parkanlage unverbaut lässt. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, nach Alternativen für das aktuell in Diskussion stehende Bauprojekt zu suchen, damit nicht nur die gesamte Parkanlage, sondern auch die historische Nordfassade erhalten werden kann.
Abschließend wird nachdrücklich empfohlen für die vorgeschlagene Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur und Links:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 142
– Architektenlexikon Wien 1770-1945 des AzW (Architekturzentrum Wien) – Eintrag „Karl Holzer“, dort auch Beschreibung Frauenheim, siehe: http://www.architektenlexikon.at/de/239.htm
– Schutzzonenmodell Wien der Magistratsabteilung 19 aus dem Jahr 1996, Wien-Karte: “Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete” (Schutzzone Ausgangslage; Stand: 1996), siehe: http://www.idms.at/images/IDMS/x_diverse/Schutzzonenplan.jpg
Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.
Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.
Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln
So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.
Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!
Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/05/Bruenner-Str-59-65_Initiative-Denkmalschutz_5482a.jpg495800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-05-27 13:38:222022-06-29 01:02:40Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7208G
Für das Gebiet zwischen Theresiengasse, Schopenhauerstraße, Martinstraße im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Einzelnen:
Es wird empfohlen die beiden Gebäude Schopenhauerstraße 34 (Ecke Theresiengasse 73) sowie Schopenhauerstraße 36als Schutzzone auszuweisen.
Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
NACHTRAG (16.7.): Die beiden Häuser sind im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes (hrsg. 1996) erwähnt:
– Schopenhauerstraße 34: secessionistisches Wohnhaus, Joseph Sinnenberg, 1907, Schmiedeisengitterportal
– Schopenhauerstraße: früh- bis strenghistoristische Wohnhäuser um 1865-85. Nr. 36: Fassade um 1900
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Schopenhauerstr-34-36_iD_8434a.jpg590800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-16 23:22:152020-07-16 23:23:55Schopenhauerstraße (Wien): Stellungnahme Planentwurf Nr. 7208G - Schutzzonenvorschlag
Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)
Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022
betreffend Wiener Straße 68(Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)
FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie
im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.
S t e l l u n g n a h m e:
Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.
Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage:„Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar.“ (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).
Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.
Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegtdaher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die „Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes“ darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.
Umso befremdlicherwirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).
Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).
Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).
Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleibenund damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.
Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8301
18.02.2020
Für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Hochsatzengasse, Hellmesbergergasse im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Oberbaumgarten
Beschreibung des Baubestandes im Plangebiet
Im Erläuterungsbericht (Seite 6 f.) wird Folgendes ausgeführt: „Erhaltenswerte Gebäude: Das Erscheinungsbild des Gebäudeensembles Villensiedlung ist bis heute erhalten, soll auch weiterhin – durch die erstmalige Festsetzung einer Schutzzone – als Denkmal bürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg erhalten bleiben. Im Bereich der Lautensackgasse (ONr. 23 [heute Neuapostolische Kirche aus 2014, Vorgänger-Kirchenbau aus 1972], 25, 27, 31, 33 und 37), Pierrongasse (ONr. 1-3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), Hellmesbergergasse (ONr: 2, 4, 8, 12, 14, 16 und 18) sowie Westermayergasse (ONr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13 und 15) existieren weitgehend authentisch erhaltenen [sic] Gründerzeithäuser und ein z.T. erhaltenswertes Erscheinungsbild der Straßenräume. (…) Casino Baumgarten in der Linzer Straße 297 (…) ebenfalls eine Schutzzone vorgeschlagen.“
Auch im Buch von Friedrich Achleitner (Österreichische Architektur im 20. Jh.) wird das Ensemble beschrieben: „Hellmesbergergasse 2-16 (Westermayergasse), 1913-15“ (S. 106 f.): „Die siedlungsähnliche Anlage ist offenbar auf Initiative des Baumeisters [Emanuel] Slama entstanden, obwohl auch andere Entwerfer aufscheinen [Herman Hornek, Anna Krisch und Richard Krisch, Ferdinand Baldia] (…) „ein Denkmal kleinbürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg.“ (konkret erwähnt sind die Gebäude: Hellmesbergergasse 2, 4, 8, 14; Westermayergasse 1, 3 [mittlerweile abgerissen], 4, 5). Vgl. auch AzW-Architektenlexikon Eintrag zu „Emanuel Slama“.
Das Dehio Handbuch Wien (Hrsg. Bundesdenkmalamt) führt aus: Hochsatzengasse Nr. 7[, 10]: 2geschossige, späthistoristische Villen über kreuzförmigen Grundriß“ (S. 312). Lautensackgasse: Überwiegend Verbauung mit 2-3geschossigen Mietvillen E. 19./A. 20. Jh. hinter Vorgärten: (…) Nr. 25-27, neobar[ocker]. Dekor, gartenseitig Holzveranda, Nr. 29, 1892, Cottagestil-Elemente [mittlerweile abgerissen], Nr. 31.“ (S. 316). Linzer Straße 297: Ehem. Baumgartner Casino, erb[aut]. 1891/92 von Eugen Sehnal in den ausgedehnten Parkanlagen des ehem. Baugartner Schlosses. Monumentaler Bau (…)“ (S. 318). „Westermayergasse 1-6 [Nr. 3 mittlerweile abgerissen]: Einheitliche 2geschossige Villensiedlung erb[aut]. 1914 von Richard Krisch und Emanuel Slama mit hohen Mansarddächern, Erkern und Säulenloggien. – Nr. 11, 13: Erb[aut]. 1898-1900 von Josef Schnatter und Carl Mühlhofer, 2geschossige identische Mietvillen in späthistoristischen Formen mit verbretterten Giebeln, sparsamer Dekor.“ (S. 329).
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Detail:
Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt. Konterkariert werden diese Festsetzungen jedoch durch vielfache Ausweitungen der bebaubaren Flächen im Vergleich zum aktuell gültigen Plandokument Nr. 6972. Somit muss kritisch angemerkt werden, dass viele für die Schutzzone vorgesehene Bauten nicht bestandsgenau gewidmet sind (allgemein als „offene oder gekuppelte Bauweise“ ausgewiesen (Bezeichnung „ogk“; gemäß § 76 Bauordnung für Wien), Baufluchtlinien oft nicht deckungsgleich mit den Bestandsbauten). Insbesondere in Bezug zu den Fassaden zum öffentlichen Straßenraum gelegen, mögen daher die Fassaden den Baufluchtlinien angepasst werden: Hellmesbergergasse 2-4, 12, 18; Lautensackgasse 31; Pierrongasse 1, Pierrongasse 7, Pierrongasse 11-15). Ebenso ist die Bauklasse – südlich des Baumgartner-Casino-Parks einheitlich beschränkt auf 7,5 m – über alle für die Schutzzone vorgesehenen historischen Bauten zu undifferenziert. Diese mögen daher bei niedrigeren Bauten im Ensemble auch niedriger gewidmet werden (z. B. Hellmesbergergasse 2-4). Auch das per Bescheid denkmalgeschützte Baumgartner Casino ist viel zu undifferenziert in der Höhenwidmung ausgewiesen (einheitlich Bauklasse II beschränkt auf 10,5 m), wiewohl das Casino eine gestaffelte Baukubatur aufweist (ein- bis zweigeschoßig bzw. noch höhere, flankierende Ecktürme).
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 106 f.
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauendnegative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.
Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22.
Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.
Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?
Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oftwerden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.
UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)
Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!
Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteiendiesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).
Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)
Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:
Sehr geehrte Bezirksvorstehung, sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,
seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):
Unsere zwei Fragen dazu:
1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?
2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.
Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,
mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer im Namen der Initiative Denkmalschutz mobil: 0699 / 1024 4216
Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)
§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/08/Planentwurf-8254_Fasanviertel_2020-08-20_Screenshot.jpg525800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-08-21 20:51:152020-08-29 21:20:48Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt
Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt
Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.
Die Stellungnahme im Detail:
Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungensowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).
Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1
Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.
Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.
Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):
Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.
Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22
Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).
Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.
Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.
Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1
Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.
Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.
Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.
Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.
Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.
Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8
Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).
Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.
Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz
Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.
Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).
Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).
Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).
Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:
Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.
Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).
Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).
Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010
* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)
In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/02/Armbrusterg-22-li_u-Nr-20-re_c-iD-ML_0015a.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-02-16 23:00:212023-08-14 22:32:30Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231
19.02.2020
Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Detail:
Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).
Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:
Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:
– Avedikstraße 7
– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)
– Jurekgasse 15
– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)
– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)
– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)
– Toßgasse 8
Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:
– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7
– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
—
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
Literatur:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Detail:
Große Mohrengasse 11-13 Unverständlich erachtet unser Verein, dass dieser Teil der breit gelagerten historischen Krankenhausanlage nicht als Schutzzone gewidmet werden soll. Es wird daher eindringlich empfohlen, auch den Trakt rechts (nördlich) vom dominanten Mittelrisalit (auf Höhe der Kreuzung Komödiengasse) als Schutzzone zu widmen. Laut Dehio-Handbuch wurde dieser nördliche Trakt von Franz Ritter von Neumann 1903-05 erbaut (Seite 7). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2153028,16.3823002,3a,75y,289.87h,121.52t/data=!3m6!1e1!3m4!1se5KT7LHiHZMohSGDwTY0xg!2e0!7i16384!8i8192 (bez. Foto anbei)
Taborstraße 8, 8a, 8b (Große Mohrengasse 3, 3a, 3b) Hotel (City-) Central, erbaut 1914, von Siegfried Theiß und Hanns Jaksch. Großer, prägender Hotelbau mit secessionistisch-neoklassizistischer Gliederung. Hier wird empfohlen auch die dominante Innenhofausbildung mit Erkern u.ä. mit Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen, sodass auch die Fassadenausprägungen zum Innenhof hin erhalten bleiben bzw. geschützt werden (nicht wie jetzt mit Planentwurf vorgesehen mit undifferenzierter „85 % Beschränkung der bebaubaren Fläche“; also ohne Baufluchtlinien nach Innen hin). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2133406,16.3808817,63a,35y,289.87h,45.04t/data=!3m1!1e3
Taborstraße 18 (Schmelzgasse 2), ehem. Hotel National
Dieses in der Hotel-Geschichte einzigartige Haus aus der Frühzeit des Historismus erachtet der Verein auch mit der inneren Struktur/Räumlichkeiten und den Innenhöfen als klar erhaltenswürdig, insbesondere der hufeisenförmige Innenhof ist für das Frühgründerzeithaus besonders charakteristisch. Die Schutzzonenwidmung für dieses Gebäude wird daher grundsätzlich sehr begrüßt. Doch ebenso wichtig wäre es, dass die Baufluchtlinien exakt den Fassadenfronten zu den Innenhöfen hin angeglichen bleiben – derzeit sind beide Innenhöfe ja in ihrem Bestand gewidmet. Die jetzt im Planentwurf vorgesehene Innenhofwidmung an anderer Stelle bereitet die Entkernung des Gebäudes widmungstechnisch vor, dies lehnt unser Verein strikt ab. Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2156086,16.3798448,81a,35y,90h,45.03t/data=!3m1!1e3 (bez. Foto anbei)