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Am Cobenzl (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8424

Initiative Denkmalschutz, 19. Februar 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8424
Am Cobenzl

Für das Gebiet zwischen Höhenstraße und dem Linienzug 1-3 im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Grinzing

Öffentliche Auflage 9. Jänner bis 20. Februar 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Es ist für den Verein Initiative Denkmalschutz nicht nachvollziehbar, dass für kein einziges Objekt im Plangebiet Am Cobenzl (auch „am Reisenberg“ genannt) eine Schutzzone vorgesehen ist, obwohl manche Objekte aus unserer Sicht klar als erhaltenswert einzustufen sind, insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil gleicher und sogar geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere am 10. April 2017 eingebrachte Petition „Für die Erhaltung des ‘Café-Restaurant Schloss Cobenzl’ in Grinzing“ (gemäß Gesetz über „Petitionen in Wien“, LGBI. 2/2013), die am 29.11.2017 begründet, jedoch negativ, abgeschlossen wurde (Petitionstext und abschließende Begründung hier nachlesbar: https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=3323a83dc5034bb592f1671a9d4851e3). Daher empfehlen wir neuerlich das Areal bzw. das Ensemble Am Cobenzl als Schutzzone auszuweisen. Die Schutzzone soll das Cafe-Restaurant „Schloss“ (ehem. Meierei) Cobenzl, das ein wichtiges Beispiel des secessionistisch beeinflussten barockisierenden Heimatstils darstellt (den auch Bauten wie das 1903-1906 von Friedrich Ohmann gebaute Wienflussportal beim Stadtpark vertreten) und unter der Leitung des Baurats Josef Pürzl vom Wiener Stadtbauamt erbaute wurde (Planverfasser: Architekt und Stadtbaumeister Rudolf Beck), den nordwestlich anschließenden Meierhof aus 1887, das „Weingut Cobenzl“ (Am Cobenzl 96, Rundumadum), die Bedienstetenwohnhäuser in Heimatstilformen aus 1910 und den Pfeiler-Torbau vom Ende des 18. Jh. aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A) beim Zugang Landgut Cobenzl umfassen.

Am Cobenzl 96A, 1190 Wien

Pfeiler-Torbau (Ende 18. Jh.) aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996) ist der Cobenzl folgendermaßen beschrieben: „Cobenzl, auch Reisenberg. Wienerwald-Anhöhe südwestlich des Kahlenbergs. (…). Café-Restaurant-Cobenzl, erbaut 1910-12 unter Einbeziehung älterer Bausubstanz (…). Neobarocke eingeschossiger schlößchenartiger Bau (Mansarddach, pavillonartige Eckrisalite), Inneres großteils erneuert (…). Nr. 96: Meierhof der Gemeinde Wien, im Kern wohl 3. Viertel 19. Jh., stark verändert; hufeisenförmige Anlage. Dahinter Nr. 95A, 2geschossige Arbeiterwohnhäuser 1. Viertel 20. Jh.“.

Die in der Petitionsbeantwortung angeführten Argumente gegen die Schutzzone, nämlich (neben einzelnen getätigten Zu-, Umbauten und baulichen Adaptierungen) die (laut Stadt Wien) „extreme Unterschiedlichkeit der Baustile als auch der Gebäudefunktionen“, ist kein objektives und nachweisbares Kriterium gegen eine Schutzzone, zumal bereits ein Jahr nach der Petition, im Jahr 2018 erstmals Objekte einzeln beurteilt und als Schutzzone ausgewiesen wurden (die beiden ersten Einzelgebäude, die als Schutzzone ausgewiesen wurden, waren die Gebäude Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument 8191, kundgemacht am 12.04.2018, sowie das Objekt Darwingasse 35 im 2. Bezirk, Plandokument 8166, kundgemacht am 17.05.2018).

Ebenso scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht eine Äußerung der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) gänzlich fehlt, sodass offen bleiben muss, ob diese Fachabteilung für den aktuell vorliegenden Planentwurf nicht doch auch einzelne Objekte für eine Schutzzone vorgeschlagen hat.

Cobenzl 95a, 1190 Wien

Ehem. Arbeiterwohnhaus, Am Cobenzl 95A, Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 95A“ die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen (in Richtung Südosten ist hier im Hinblick auf die historische äußere Fassadengestaltung zu viel Spielraum vorgesehen).

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 96“ („Heurigen Restaurant Waldgrill Cobenzl“) die Baufluchtlinien so zu belassen wie im aktuell gültigen Plandokument 7714, ansonsten könnte das äußere Fassadenbild des zum Teil historischen Gebäudes hinter einem Neubautrakt/Anbau gänzlich verschwinden (vgl. Google Street View).

Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss, dass die jetzt beabsichtigte Neu- bzw. Umwidmung, also der vorliegende Planentwurf, offensichtlich die Folge des bereits umgesetzten Siegerprojekts mit dem Titel „Weitsicht Cobenzl“ von Mostlikely Architecture gemeinsam mit Realarchitektur ist. Zitat Erläuterungsbericht (S. 2): „2017 startete ein Architekturwettbewerb für die Sanierung des Café-Restaurants (heute unter anderem als „Schlosscafé“ oder „Schloss Cobenzl“ bezeichnet) sowie Neuerrichtung des Rondell-Cafés und Erweiterung um ein Veranstaltungsgebäude. 2023 kam es zur vollständigen Fertigstellung dieses Projektes.“ (vgl.: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0117/simawimmerrohla-siegerprojekt-steht-fest-so-sieht-das-neue-schloss-cobenzl-aus).

Zuerst einen EU-weiten Architekturwettbewerb auszuschreiben, ein Siegerpojekt küren und dieses noch dazu auch baulich umsetzen (gemäß § 71 Bauordnung für Wien, „Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes“, in diesem konkreten Fall befristet bis 31.1.2029 erteilt**) und erst danach die dafür nötige Umwidmung vorzunehmen, ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Noch dazu ragen die Baukörper nicht unbeträchtlich über die im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7714 festgelegten Baufluchtlinien hinaus (z.B. Am Cobenzl 92, „Rondell-Cafe“ oder Am Cobenzl 94, „Schloss Cobenzl“. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027 oder auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 553 (Cobenzl)

** Auskunft des Bezirksvorstehers Daniel Resch am 17.2. per eMail gegenüber unserem Verein Initiative Denkmalschutz

Otto Wagner Areal Steinhof (Wien): Umwidmung und Soros-Uni im Gemeinderat beschlossen

Drei Beschlüsse wurden in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2020 zum Thema Jugendstiljuwel ehemaliges Otto Wagner Spital-Steinhof  (OWS) mehrheitlich gefasst: Die Ansiedlung der Central European University (CEU) “Soros Uni” in einem Drittel der Pavillons des OWS, der neue Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Nr. 8139) und damit eine, wie SPÖ und Grüne betonten, reduzierte Bebaubarkeit des Areals und dann noch die infrastrukturelle Erschließung des Standorts, um ihn gut nutzen zu können. Kritik an den Konzepten kam vor allem von Neos, ÖVP und FPÖ. Sie vermissen nach wie vor ein (versprochenes) Gesamtkonzept. MeinBezirk-Artikel WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/penzing/c-politik/gruenes-licht-fuer-ows-neu-im-gemeinderat_a4125717 +++ GEMEINDERATSSITZUNG ZUM NACHHÖREN (ab Stunde 3:36:17): https://youtu.be/JdwoL2SPBCM (Postnummern 27, 114 und 133: Liegenschaft in Wien 14, Otto-Wagner-Areal, und zwar Schaffung eines Wissenschafts-, Kultur- und Bildungsstandortes, Plandokument Nr. 8139 sowie Abschluss von Dotations- und Dienstbarkeitsverträgen mit der Wirtschaftsagentur Wien und der WSE Wiener Stadtentwicklung GmbH) +++ Weiterer Medienbericht: “Verhandlung geglückt: Steinhofgründe werden 2025 zu Uni” (24.6.2020; Kurier): https://kurier.at/chronik/wien/verhandlung-geglueckt-steinhofgruende-werden-2025-zu-uni/400949522 +++ Politische APA-OTS-Pressereaktionen: “SP-Omar Al-Rawi: Startschuss für ein neues Kapitel Stadtgeschichte am Otto-Wagner-Areal. Mit dem Bau des Uni-Campus werden ein neuer Bildungsstandort und Arbeitsplätze geschaffen.” (24.6.2020): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200624_OTS0126; “FP-Guggenbichler/Wansch: FPÖ als einzige Partei gegen Steinhof-Bausünden und Soros-Uni. Für umstrittene Soros-Universität werfen Rot, Grün, Schwarz und NEOS alle Grundsätze zu Natur-, Denkmal- und Klimaschutz über Bord” (30.6.2020): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200630_OTS0148; “Bürgermeister Ludwig: Stadt Wien stellt die Weichen für den Umzug der CEU auf das Otto-Wagner-Areal. Vizebürgermeisterin Hebein: Wien ist und bleibt ein sicherer Hafen für kritisches Denken, Demokratie und freie Forschung” (3.6.2020): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200603_OTS0038 +++ WORLD HERITAGE WATCH REPORT 2020: Und wieder wird das Otto-Wagner-Spital im World Heritage Watch (WHW) Report 2020 als besonders gefährdetes Weltkulturerbe angeführt. Was für die ganze Welt von Bedeutung ist, wird von der Wiener Stadtregierung aus Unkenntnis, Bauwut oder Unfähigkeit ignoriert. Den Bericht in englischer Sprache über das Otto-Wagner-Spital: http://www.steinhof-erhalten.at/Stellungnahmen/world_heritage_watch_report_2020_ows.pdf. Den Bericht in deutscher Sprache: http://www.steinhof-erhalten.at/Stellungnahmen/ows-world_heritage_watch_report_2020-uebersetzung.pdf. (Übersetzung: Initiative Steinhof-erhalten). Auf der Website von “World Heritage Watch” können Sie den gesamten WHW-Report 2020 einsehen: https://world-heritage-watch.org/wp-content/uploads/2020/06/WHW-Report-2020.pdf. +++ INITIATIVE DENKMALSCHUTZ PRESSEAUSSENDUNGEN / STELLUNGNAHMEN: 21.2.2020: “Otto Wagner Spital Steinhof: (Finale) Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz (Planentwurf Nr. 8139)”: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/otto-wagner-spital-steinhof-stellungnahme-der-initiative-denkmalschutz-planentwurf-nr-8139; 12.2.2020: “Otto Wagner Spital Steinhof Umwidmung – Initiative Denkmalschutz: Bauliche Anschläge im aktuellen Planentwurf Nr. 8139 schon absehbar!”: https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/otto-wagner-spital-steinhof-umwidmung-initiative-denkmalschutz-bauliche-anschlaege-im-aktuellen-planentwurf-nr-8139-schon-absehbar; 15.10.2019: “Jugendstiljuwel Otto Wagner-Spital Am Steinhof: Prolongierter Bruch der Mediationsvereinbarung durch Baubeginn von 120 GESIBA Wohnungen! Initiative Denkmalschutz: Kulturgut-Zerstörung im für die Gesamtanlage so wichtigen Ostareal geht unvermindert weiter!”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191015_OTS0023; 19.4.2017: “Otto Wagner Spital Steinhof: Mit Start des Wohnungsbaus bricht Stadt Wien Mediationsvereinbarung! Bürgerinitiativen fordern Baustopp!”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170419_OTS0023; 25.11.2014: “Otto Wagner Spital Steinhof: Stadt Wien ignoriert Mediationsergebnis. Alle in die Mediation eingebundenen Bürgerinitiativen distanzieren sich von geplanter Vorgehensweise der Stadt Wien”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141125_OTS0018; 11.07.2012: “Otto-Wagner-Spital Steinhof: Initiative Denkmalschutz steigt aus der Mediation aus”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120711_OTS0010.

Schopenhauerstraße (Wien): Stellungnahme Planentwurf Nr. 7208G – Schutzzonenvorschlag

Initiative Denkmalschutz, 10. Juli 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7208G

Für das Gebiet zwischen Theresiengasse, Schopenhauerstraße, Martinstraße im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Es wird empfohlen die beiden Gebäude Schopenhauerstraße 34 (Ecke Theresiengasse 73) sowie Schopenhauerstraße 36 als Schutzzone auszuweisen.

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

NACHTRAG (16.7.): Die beiden Häuser sind im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes (hrsg. 1996) erwähnt:

Schopenhauerstraße 34: secessionistisches Wohnhaus, Joseph Sinnenberg, 1907, Schmiedeisengitterportal

Schopenhauerstraße: früh- bis strenghistoristische Wohnhäuser um 1865-85. Nr. 36: Fassade um 1900

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Kalksburg (Wien): Stellungnahme zu Planentwurf 8256

Initiative Denkmalschutz, 27. September 2018

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8256

Für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Haselbrunnerstraße, Ketzergasse, Stadt- bzw. Landesgrenze, Jakob-Sommerbauer-Straße, Breitenfurter Straße im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Kalksburg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Schutzzonen

Die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße (beginnend Ecke Gräfin-Zichy-Straße bis vor Breitenfurter Straße 531) wird abgelehnt. Gegen die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße 535 bis 543 (nach erfolgten Abrissen und Veränderungen) wird hingegen kein Einspruch erhoben. Begrüßt wird die wieder vorgesehene Schutzzone für die Häuser Breitenfurter Straße 531 bis Breitenfurter Straße 533

Breitenfurter Straße 531 (ident Mackgasse 1; unter Denkmalschutz): Dehio (S. 720): „Hildegardis-Haus der Caritas Socialis, Trakt an der Breitenfurter Straße schlößchenartiger Bau (ehem. Mackscher Besitz) um 1800. Klassizistischer, kubischer, dem abfallenden Gelände entsprechend 2-3geschossiger Bau mit Dreieckgiebel, Lisenen- und Putzfeldgliederung, mittig Schmiedeeisenbalkon auf Konsolen, zur Mackgasse Schmiedeeisenpawlatschen; in den 1960er Jahren Aufstockung um ausgebautes Mansarddach und Trakt in der Mackgasse angeschlossen.

Für folgende Häuser wird unbedingt eine Schutzzone vorgeschlagen

Eingangs sei erwähnt, dass es spätestens seit 12. April 2018 (Kundmachung Schutzzone für das Einzelobjekt Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument Nr. 8191) möglich ist, auch Einzelobjekte als Schutzzone zu widmen. Weitere Beispiele: Fugbachgasse 15, 2. Bezirk, Plandokument Nr. 8166, rechtsgültig seit 17. Mai 2018 sowie Eichenstraße 2 (ehem. Remise Wolfganggasse 59), 12. Bezirk, Plandokument Nr. 8144, kundgemacht am 21. Juni 2018. Daher schlagen wir im aktuellen Plangebiet für folgende Objekte eine Schutzzonenwidmung vor:

Breitenfurter Straße 551 (Dehio S. 708: „1897“ erbaut)

Breitenfurter Straße 561 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 573, 1230 Wien

Breitenfurter Straße 573, secessionistisches Wohnhaus, 1903 erbaut, Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 573: Dehio (S. 709): „Erb. 1903, eingeschossiges secessionistisches Wohnhaus, Mittelrisalit mit Segmentbogengiebel, reicher Scheibendekor.“

Haselbrunnerstraße 14: Dehio (S. 715): „Erb. um 1870, 1885 um Seitentrakte erweitert; kleine Villa in frühhistoristischen Formen mit polygonaler Holzveranda und Zwerchgiebelaufsatz mit vorgelegter Balusterattika.“

Haselbrunnerstraße 18: Dehio (S. 715): „Erb. 1888, 2geschossige historistische Villa mit gestuften Fronten, seichter übergiebelter Mittelrisalit, Balusterparaete, Holzbalkons; davor Plastik Badende, auf rundem Sockel mit Palmettenranken, 2. H. 19. Jh.“

Gräfin-Zichy-Straße 9: Repräsentative späthistoristische Villa, erbaut 1897. Architekt (Entwurf lt. Achleitner S. 423, dort fälschlicherweise Gräfin-Zichy-Straße 7): „A. Blaschcel“ (vermutlich richtig: Anton Blaschke? Vgl. Eintrag Architektenlexikon: http://www.architektenlexikon.at/de/1017.htm).

Ketzergasse 485 (Teil des Jesuitenkollegium Kalksburg, siehe Promenadeweg 3)

Promenadeweg 3 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 691ff.): „Jesuitenkollegium Kalksburg: In ehem. Landschaftsgarten (E. 18 J.) des Hofjuweliers Franz von Mack gelegener langgestreckter 4geschossiger Komplex über L-förmigem Grundriß mit additiver Fasssadengliederung in frühhistoristischen Formen, z. T. auf Fundamenten des Mackschen Schlosses. (…). Außenbau. Anlage über von 2 Torhäuschen flankierte Liesingbrücke erreichbar. Der vielachsige 4geschossige Schultrakt von 1858-60 bzw. 1895-97 mit additiver Pilstergliederung, durch 2 seichte, von Mansardgeschoß und Ädikulen mit Volutenrahmung überhöhte Risalite akzentuiert (rundbogige Eingänge mit Steinrahmung); an der Rückfront Konviktskapelle im 3. Geschoß durch breite romanisierende Fenster, Strebepfeiler und Rundbogenfries gekennzeichnet. Vor dem Schultrakt monumentale vergoldete Figur Maria Immaculata, 1906. – Westl. in annähernd re. Winkel anschließend der ehrenhofförmige Konvikts- und Patrestrakt mit 3geschossigem, pavillonartig vortretendem Mittelrisalit unter Walmdach, Gliederung durch Rundbogenfenstern zwischen Pilastern; an der Rückseite Kollegskapelle, 1896 umgebaut und vergrößert, rechteckiger Anbau mit Polygonalschluß (Kruzifix. E. 19. Jh.). (…). Großräumige Parkanlage, vom ehem. Mackschen Landschaftsgarten nach 1792. Ummauerung und wenige Staffagebauten erhalten (…).“

Promenadeweg 12 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 722f.): „Sogen. Steinhaus, erb. 1787 (Dat. im Dachboden) im ehem. „kleinen Garten“ Franz von Macks, ehem. Teilbereich der Kalksburger Parkanlage (…). Bedeutendes Denkmal des profanen „gothic revival“ in Österreich. Über einem Grottenhügel (Steintafel mit Mackscher Stiftungsinschr.) aufragender romantischer kubischer Bau mit Bruchsteinverkleidung, unregelmäßig gesetzten gotisierenden Fenstern (Maßwerk-Oberlichten) und Erker, erneuertes Walmdach; ostseitig rezenter Terrassen-Anbau. – Im Inneren symmetrische Raumaufteilung, die Kabinetträume im Obergeschoß mit bmkw. Ausstattung, Wandgliederung mit frühklassizistischen Elementen (in den Supraporten Tapetenmalereien in Grisaille, Grotesken), die Türen und Fenster in gotisierenden Holzrahmungen (verschränkte Maßwerkböden, zierliche profilierte Säulenbündel mit Blattkapitellen), mit nahezu komplett erhaltenen gotisierenden Metallbeschlägen aus der Bauzeit, originale Farbglasscheiben und aufwendige Holzintarsienböden.“ +++ Zitat Denkmalliste Wikipedia: „Dieses Landhaus ist eines der bedeutendsten Denkmale der frühen profanen Neugotik in Österreich.“

Promenadeweg 18: Dehio (S. 723): „Breites Rundbogenportal, im Keilstein bez. 1733.“

Für weitere Häuser werden Schutzzonen vorgeschlagen:

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529 soll einem Neubauprojekt weichen (Kooperationsprojekt des Anton-Proksch-Instituts mit dem Pflegezentrum der CS Caritas Socialis), Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 545 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 563 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch 1896“)

Breitenfurter Straße 565

Breitenfurter Straße 571 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch, 1891“)

Breitenfurter Straße 579 (im Dehio S. 707 erwähnt)

Mackgasse 4 und Mackgasse 6

Für folgendes Haus möge eine Schutzzone geprüft werden:

Breitenfurter Straße 553 (Dehio S. 707)

Bei vielen der genannten Objekte fallen die Baufluchtlinien nicht mit dem Bestand zusammen (z. B. Breitenfurter Straße 551, 561 und 573, Gräfin-Zichy-Gasse 9, Haselbrunnerstraße 14 und 18, Mackgasse 4 und 6, Promenadeweg 3 und 12). Dies wäre noch weitgehend nachzuholen. Ebenso möge die Höhenentwicklung dem Bestand angeglichen werden (vgl. auch Einleitung).

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstands
Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr.: 049832110)
Mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten und Salzburg 2010

Denkmalliste Wien des Bundesdenkmalamtes (Stand 18. Jänner 2018): https://bda.gv.at/fileadmin/Dokumente/bda.gv.at/Publikationen/Denkmalverzeichnis/Oesterreich_PDF/Wien_2018.pdf (bzw. auf dieser Grundlage: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Liesing)

Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: http://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): http://www.architektenlexikon.at

Alt-Simmering (Wien): Stellungnahme Planentwurf 8330

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8330 (Alt-)Simmering

Für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Fuhrygasse, Linienzug 1-6 (Ostbahn), Ravelinstraße, Bleriotgasse, Unter der Kirche, Kaiser-Ebersdorfer Straße, Simmeringer Hauptstraße und Linienzug 7-8 im 11. Bezirk, Katastralgemeinde Simmering

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich fünf Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Das Pfarrzentrum St. Laurenz in der Kobelgasse 13 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), der Pfarrhof, ehem. Schule und Armenhaus in der Kobelgasse 24 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), die gleich daneben gelegene kath. Pfarrkirche, Altsimmeringer Pfarrkirche Hl. Laurenz (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz) sowie auf dem Simmeringer Friedhof (Adresse: Unter der Kirche 5) die Aufbahrungshalle und das so genannte Stöcklgebäude (beide per Verordnung / § 2a Denkmalschutz).

Allgemein zu Schutzzonen: Im Planentwurf ist beabsichtigt, in einem Bereich die Schutzzone zu verkleinern (Neubau Kobelgasse 7 sowie Altbau Kobelgasse 9), in einem anderen Bereich jedoch auszuweiten (Simmeringer Hauptstraße 161, ident Kobelgasse 18; rumänisch-orthodoxe Kirche, ein Neubau aus 2002-2003).

Die Stellungnahme im Detail:

Kobelgasse 9: Hier wird angeregt zu überprüfen, ob das von der Gasse zurückversetzte, L-förmige, einstöckige, sehr schlichte historische Gebäude nicht doch in der Schutzzone belassen werden sollte (so wie das weiterhin im Planentwurf in der Schutzzone vorgesehene, schlichte Nachbargebäude Kobelgasse 11) und man die Baufluchtlinien dem Bestand anpassen sollte. Für einen eventuellen Neubau entlang der Gassenfront sollten diese Korrekturen kein Hindernis sein. Gemäß Recherche im Internet ist hier bereits ein Neubau geplant, siehe: BelEtage, Kobelgasse 9-11: http://www.beletage-investment.at/projekte/#1539628933648-e168f4eb-56fd.

Kobelgasse 9-11, 1110 Wien

Kobelgasse 9 (links): L-förmiges, einstöckiges Gebäude, von der Gasse zurückversetzt, Kobelgasse 11 (rechts), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 15-17: Es wird empfohlen, bei diesen beiden ebenerdigen Häusern – direkt neben der Alt-Simmeringer Pfarrkirche gelegen – die Bauhöhenwidmung mehr dem Bestand anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Kobelgasse 15-17, 1110 Wien

Kobelgasse 15 bis 17 (links im Bild) mit der Alt-Simmeringer Pfarrkirche, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 20, siehe Simmeringer Hauptstraße 163

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20): Es wird empfohlen, bei diesem ebenerdigen Altbau die Bauhöhe dem Bestand exakt anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Simmeringer Hauptstraße 163, 1110 Wien

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: Es wird nachdrücklich angeregt, die Schutzzone beginnend von der katholischen Pfarrkirche Alt-Simmering den gesamten Hügel hinab – so wie auch in Fortsetzung des Abhanges im Nordwesten bereits ausgewiesen – bis inklusive der Rinnböck-Kapelle auszuweiten (die 1869 erbaute, neogotische Grablege steht offenbar nicht unter Denkmalschutz!).

Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Die neogotische Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof (oben auf dem Hügel, hinter Bäumen versteckt, die Alt-Simmeringer Pfarrkirche), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Des Weiteren mögen auch die beiden (nur per Verdacht) unter Denkmalschutz stehenden Gebäude: die Aufbahrungshalle

Simmeringer Friedhof, Aufbahrungshalle, 1110 Wien

Unter der Kirche 5: der Simmeringer Friedhof mit der denkmalgeschützten Aufbahrungshalle, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

und das spätbarocke Stöckl (am Nordostende der Friedhofsmauer), als Schutzzone ausgewiesen werden.

Spätbarocke Stöckl, Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: das denkmalgeschützte, spätbarocke Stöcklgebäude, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049832110

Oberdöbling (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]

Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.

Die Stellungnahme im Detail:

Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).

Krottenbachstraße 10 und 8, 1190 Wien

Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.

Krottenbachstraße 16, 1190 Wien

Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).

Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien

Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.

Obersteinergasse 24, 1190 Wien

Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).

Ohmanngasse 1, 1190 Wien


Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):

Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 8, Krottenbachstraße 10, Krottenbachstraße 12, Krottenbachstraße 14, Krottenbachstraße 16, Leidesdorfgasse 1, Leidesdorfgasse 1a, Leidesdorfgasse 2, Leidesdorfgasse 2a, Leidesdorfgasse 2b, Leidesdorfgasse 3a, Leidesdorfgasse 4, Leidesdorfgasse 4a, Leidesdorfgasse 4b, Obersteinergasse 20, Obersteinergasse 24, Obkirchergasse 8, Obkirchergasse 10, Obkirchergasse 16, Obkirchergasse 18, Obkirchergasse 20, Obkirchergasse 22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8, Sonnbergplatz 9, Sonnbergplatz 10

Graz (Stmk): Abriss Lendkai 93, bald auch Lendkai 95 Geschichte?

Anfang Mai wurde in Graz das 1893 erbaute, dreigeschoßige Gründerzeithaus Lendkai 93 mit seiner späthistoristischen Fassade abgerissen (4. Bez. Lend). Peter Laukhardt von der Bürgerinitiative Soko Altstadt schreibt dazu auf Grazwiki.at: “Aus dem Bebauungsplan 04.08.1 (rechtskräftig am 5.10.2017) war eigentlich keine Notwendigkeit für einen Abbruch erkennbar, denn auf Seite 10 heißt es: “Hier bleiben die Festlegungen des bestehenden Bebauungsplanes nahezu unverändert. Es kann aufgezeigt werden, dass (…) alle Liegenschaften den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen und der Bebauungsplan hier den Bestand abbildet. Im Sinne der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes wurde jedoch festgelegt: Eine Überschreitung des im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 und im § 2 der Bebauungsdichteverordnung 1993 festgesetzten Höchstwertes der Bebauungsdichte ist für die Liegenschaften (…) Lendkai 87 bis 95 (…) im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplanes zulässig. Damit kann ein geschlossenes Gesamtbild an den Straßen erreicht werden und können die dortig vorhandenen Baulücken gut geschlossen werden.” Peter Laukhardt von Soko Altstadt kommentiert dazu auf Grazwiki.at: Also wird hier abgerissen, damit die ganze Zeile – mit Schließung der Baulücke – aufgezont werden kann. Wer sich heute die dortige Situation ansieht, greift sich an den Kopf, so brutal soll hier verdichtet werden.” (Quelle: https://www.grazwiki.at/Lendkai_93).

Lendkai 93, Graz

Das Gründerzeithaus Lendkai 93 während des Abrisses am 6. Mai 2021, (c) Peter Laukhardt, Soko Altstadt (Grazwiki.at)

Auch das Nachbarhaus, das kleine Vorstadthaus Lendkai 95 wird wohl bald Geschichte sein, denn Peter Laukhardt schreibt auf Grazwiki.at: “Das Schicksal dieses kleinen Vorstadthauses mit seinem verspielten Giebel ist mit dem des Hauses Lendkai 93 eng verknüpft. Bald wird es in Graz solche köstlichen Baulichkeiten nicht mehr geben.” (Quelle: https://www.grazwiki.at/Lendkai_95).

Lendkai 95, Graz

Das Eckhaus, ein kleines Vorstadthaus am Lendkai 95 in Graz (4.Bez. Lend), links daneben das abgerissene dreigeschoßige Gründerzeithaus Lendkai 93, Foto: 2018, (c) Peter Laukhardt, Soko Altstadt (Grazwiki.at)

Foto Lendkai 93 und 95 auf Google Maps: https://www.google.at/maps/@47.0795494,15.4309552,3a,75y,243.4h,89t/data=!3m6!1e1!3m4!1sL12sLg_zqnZYfBnyJOAGCw!2e0!7i13312!8i6656

Literatur:

Österreichische Kunsttopographie (ÖKT), Band XLVI: Die Kunstdenkmäler der Stadt Graz. Die Profanbauten des IV. und V. Bezirkes (Lend und Gries), Wien 1984, Seite 317

Beschreibung Lendkai “Nr. 93: Erbaut 1893 für Josef und Constanzia Pessl durch Baumeister Josef F. Flohr. Späthistoristisches dreigeschossiges sechsachsiges Wohnhaus mit reduzierter Fassade. Pläne. Baupläne 1893, bez. “Jos. F. Flohr”, StA.”

 

Schloss Eggenberg in Graz: Neuer Bebauungsplan – Kampf für historisches Erbe

Ein neuer Bebauungsplan in der Nähe des Schlosses Eggenberg – Grazer Unesco-Weltkulturerbe – sorgt für Aufregung unter Anrainern und Denkmalschützern: Der historische Villencharakter der Gegend sei in Gefahr! Krone-Artikel hier weiterlesen: https://www.krone.at/2098863. +++ Die öffentliche Auflage Entwurf “14.30.0 Bebauungsplan: Eggenberger Allee – Straßganger Straße – Weissenkircherstraße – Herbersteingasse” (bis 5. März 2020): https://www.graz.at/cms/beitrag/10341991/7758896/Bebauungsplan.html +++ Das Schloss Eggenberg auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Eggenberg_(Graz).

 

Landeck (Tirol): Stadt ignoriert 500 Jahre altes gotisches Haus und beschließt Bebauungsplan

Das Bundesdenkmalamt hatte im Dezember 2019 der Gemeinde Landeck mitgeteilt, dass für das 500 Jahre alte gotische Haus in der Riefengasse 10 (Ortsteil Perjen) ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet wurde. Die Gemeinde Landeck hält jedoch an den Plänen für einen Neubau an dieser Stelle fest, denn die Stadt hält das Gebäude für nicht erhaltenswert und will das so genannte “Zangerle”-Haus abreißen. Nach Protesten von Anrainer wurde jetzt der Bebauungsplan für den Neubau nach einer neuerlichen Auflage überarbeitet und in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli beschlossen. Der Bürgermeister sieht darin kein Problem: “Der Denkmalschutz ist aber eine Sache zwischen dem Grundeigentümer und dem Bundesdenkmalamt und betrifft nicht die Stadt.” MeinBezirk-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/landecker-gemeinderat-lehnte-stellungnahmen-ab_a4134708 +++ Weiterer aktueller Medienbericht: “Denkmalschutz: Streit um 500 Jahre altes Haus in Landeck” (8.7.2020; Tiroler Tageszeitung): https://www.tt.com/artikel/17120642/denkmalschutz-streit-um-500-jahre-altes-haus-in-landeck +++ Älterere Medienberichte: “Abgeänderter Bebauungsplan beschlossen. Wohnbauanlage in der Riefengasse” (26.2.2020, MeinBezirk): https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/wohnbauanlage-in-der-riefengasse_a3950763“Abriss oder Denkmalschutz? Kampf um historisches Haus in Landeck” (25.2.2020, Tiroler Tageszeitung): https://www.tt.com/artikel/16675925/abriss-oder-denkmalschutz-kampf-um-historisches-haus-in-landeck

Älterer iD-Bericht (12.2.2020): Das Haus Riefengasse 10 im Stadtteil Perjen soll für ein Wohnprojekt abgerissen werden. Laut Bundesdenkmalamt ist es eines der ältesten Gebäude von Landeck. Denkmalamt bereitet Unterschutzstellungsverfahren vor. Der Gemeinderatsbeschluss wurde am 6. Februar vertagt. In einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar wird das Projekt Wohnanlage WohnBauWest WBW Riefengasse nochmals behandelt. Tiroler Tageszeitung Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16630845/haus-in-landeck-soll-abgerissen-werden-ein-sehr-altes-und-sehr-wertvolles-haus. +++ Weiterer aktueller Medienbericht: “Wohnbauanlage Riefengasse: Beschluss wurde verschoben” (12.2.2020): https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/beschluss-wurde-verschoben_a3917793 +++ Älterer iD-Bericht (5.2.2020): Eine Bürgerinitiative läuft Sturm gegen ein Wohnprojekt in Landeck, für das eines der ältesten Wohnhöfe im Stadtteil Perjen abgerissen werden soll. Der Altbau in der Riefengasse 10 ist wertvoller als bisher gedacht – das hat auch eine Begehung des Bundesdenkmalamts ergeben, das derzeit ein Gutachten über das Haus für eine mögliche Unterschutzstellung erarbeitet. Die Stadt Landeck verteidigt verdichtete Bauweise. Morgen, Donnerstag (6.2.), wird sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan beschäftigen. Hier weiterlesen: https://www.tt.com/artikel/16607582/riefengassler-kaempfen-gegen-neue-wohnbloecke (Tiroler Tageszeitung, 5.2.2020). +++ Weiterer Medienbericht: “Widerstand regt sich: Bürgerinitiative wehrt sich gegen Wohnprojekt in Perjen” (Rundschau, Oberländer Wochenzeitung, 4.2.2020): https://www.rundschau.at/widerstand-regt-sich