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Initiative Denkmalschutz: Weißes Rössl – Misst die BH mit zweierlei Maß?

Eil-Pressemitteilung vom 12. März 2025

Causa Weißes Rössl in Gries/Brenner, Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes im Gange!

Misst die Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck mit zweierlei Maß?

Während die BH Innsbruck den Antrag des Bundesdenkmalamtes auf Baustopp beim denkmalgeschützten Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries am Brenner am 5.3. aus uns unerklärlichen Gründen abgelehnt hat, hat die gleiche BH im Jahr 2017 den entsprechenden Paragraphen der Tiroler Bauordnung sehr wohl anerkannt. Zitat aus dem BH-Bescheid (24.2.2017): “Gem. § 42 Abs 5 TBO 2016 ist ein Abbruch denkmalgeschützter Gebäude und Gebäudeteile unzulässig. Eine Vollstreckung des do. Bescheides vom 21.11.2012 ist daher nicht mehr möglich; das Vollstreckungsverfahren [Vollstreckung des Beseitigungs-/Abbruchauftrags] wird eingestellt.”

Anmerkung: Die genauen Paragraphen haben sich zwar zwischen 2017 und 2025 geändert, sind aber inhaltlich gleich geblieben!

Siehe entsprechende Dokumente anbei (Beispiel Widum Lueg, Gries/Brenner), mit Genehmigung des Eigentümers

– Abbruchbescheid (Beseitigungsauftrag) vom 21.11.2012 der Gemeinde Gries/Brenner (als Baubehörde): 2012-11-21_Gemeinde-Gries-Bescheid_Beseitigungsauftrag_Widum-Lueg_iD

Einstellung des Vollstreckungsverfahren Beseitungsauftrag (Abbruchauftrag), seitens BH Innsbruck, 24.2.2017: 2017-02-24_BH-Innsbruck_Einstellung-Beseitungsauftrag_Widum-Lueg_iD

Wir erinnern an unsere gestrige OTS-Presseaussendung und insbesondere an die OTS von letzter Woche, in der wir diesen Paragraphen der Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechend zitiert haben und das “Vergessen” auf diesen Paragraphen im LVwGT-Urteil vom 12.2.2025 scharf kritisiert haben.

OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz vom 4. März 2025
Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich! Zitat daraus: In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250304_OTS0070/initiative-denkmalschutz-abbruchauftrag-widerspricht-denkmalschutzgesetz-kein-abriss-fuer-gasthaus-weisses-roessl-in-griesbrenner-moeglich

OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz, gestern, 11. März 2025
Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250311_OTS0124/denkmalschutz-skandal-in-tirol-bezirksverwaltungsbehoerde-bh-innsbruck-entmachtet-bundesdenkmalamt-und-torpediert-denkmalschutzgesetz

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
Obmann der Initiative Denkmalschutz
tel.: 0699 1024 4216

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at

 

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

Denkmalgespräch am Donnerstag SPEZIAL: Denkmalschutzgesetz (Do., 17.10.)

Do., 17. Oktober 2024: Denkmalgespräch am Donnerstag SPEZIAL

Andreas Lehne spricht mit Markus Landerer und Christoph Bazil über die Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Im 101. Jahr nach seiner Beschlussfassung und nach mehreren Novellen tritt am 1. September eine umfassende Novelle des österreichischen Denkmalschutzgesetzes in Kraft. Wird sie die Arbeit des Bundesdenk­malamtes erleichtern und für eine bessere Akzeptanz unseres kulturellen Erbes sorgen oder fällt sie hinter die Erwartungen zurück? Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, und Christoph Bazil, Präsident des Bundesdenkmalamtes, diskutieren unter der Leitung von Andreas Lehne ihrer Erwartungen.
Anmeldung erbeten (bis 14. Oktober) an:
Eine Veranstaltung des Bundesdenkmalamtes mit Teilnahme der Initiative Denkmalschutz

Quelle/alle Infos: https://www.bda.gv.at/themen/veranstaltungen/2024-10-17-denkmalgespraech-spezial-landerer-bazil-dmsg.html

Zeit: 18:00 Uhr (bis ca. 19:30 Uhr)

Ort: Bundesdenkmalamt, Ahnensaal, Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien

iD-Stellungnahmen und iD-Presseaussendungen zum neuen Denkmalschutzgesetz:

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Denkmalschutzgesetznovelle vom 28. Dezember 2023 (Ministerialentwurf): https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/oesterreich-stellungnahme-denkmalschutznovelle-2024/

27. August 2024, Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!
Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten! https://www.initiative-denkmalschutz.at/startseite/initiative-denkmalschutz-mit-neuem-denkmalschutzgesetz-substanzverluste-zu-befuerchten/

20. März 2024, Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen! Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben! https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/initiative-denkmalschutz-neues-denkmalschutzgesetz-unzureichend-weitere-kulturgutverluste-drohen/