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Initiative Denkmalschutz: Bankrott des Denkmalschutzes in Gries/Brenner – keine Schutzabdeckung nach 1 Jahr

APA-OTS-Presseaussendung, 10. Mai 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Architektur, Tirol, Politik, Recht, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Totalbankrott des Denkmalschutzes in Gries am Brenner. Ein Jahr nach Brand noch immer keine Schutzabdeckung

Komplettes Behördenversagen in Tirol, dem auch das neue Denkmalschutzgesetz (ab 1.9.) nichts entgegen setzt. Skandalöse Auskunftsverweigerung durch Bezirksverwaltungsbehörde!

Wien (OTS) – Morgen, Samstag, den 11. Mai, jährt sich der Brand beim denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries, und noch immer steht das Dach offen. Somit konnten ganze 12 Monate(!) lang ungehindert Regen, Schnee und Frost dieses Kulturerbe schädigen.

Unfassbar: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt! Die Behörden haben es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung für das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem im Sterben liegenden Intensivpatienten wird seit einem ganzen Jahr(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt ein Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen? Es braucht dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz. Die Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” unseres Vereins ist aktuell im Petitionsausschuss in Bearbeitung.

Chronologie des Behördenversagens: Gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits bei “Gefahr im Verzug” – also wohl schon unmittelbar nach dem Brand – von sich aus handeln müssen, doch man wartete auf das Bundesdenkmalamt, das erst am 4.10. den formalen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen an die BH Innsbruck (zuständige BVB), gestellt hat. Und auch diese kommt kaum in die Gänge, um ein akut gefährdetes Kulturdenkmal zu retten.

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck verweigert Auskunft. Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen zu lesen waren, wollte unser Verein es genau wissen und fragte nach. Doch während das Denkmalamt problemlos das Datum der Antragstellung nannte, weigerte sich die BH Innsbruck, uns das konkrete Datum des Einlanges bei ihr zu nennen.

Initiative Denkmalschutz beeinsprucht Auskunftsverweigerung. Unser Verein hat nun auf unser Auskunftsbegehren vom 2.1. den ablehenden Bescheid vom 12.3. beim Landesverwaltungsgericht Tirol beeinsprucht. Schon vor 10 Jahren hat die Initiative Denkmalschutz in einer ähnlichen Angelegenheit in Wien vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Wettlauf mit der Zeit. Nach vielversprechenden Medienberichten könnte eine Schutzabdeckung beim Gasthaus Weißes Rössl kurz bevor stehen; doch da der Eigentümer am 6.11. letzten Jahres gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt hat, ist weiterhin mit dem Schlimmsten zu rechnen!

Eine Aufhebung des Denkmalschutzes wäre ein Fanal für die österreichische Denkmalpflege und könnte eine negative “Vorbildwirkung” für weitere gefährdete Kulturdenkmäler haben. So brannte es vor wenigen Wochen (7.4.) zum wiederholten Male in den denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat bei Wien (NÖ). Umso wichtiger ist es daher, das “Weiße Rössl” mit allem Engagement seitens Behörden und Politik vor dem endgültigen Verfall zu retten.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendung vom 4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz in Gries/Brenner

APA-OTS-Presseaussendung, 4. März 2025

Channel: Chronik, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Abbruchauftrag widerspricht Denkmalschutzgesetz. Kein Abriss für Gasthaus Weißes Rössl in Gries/Brenner möglich!

Behördenversagen auf ganzer Linie: Nach Brand im Mai 2023 noch immer ohne Schutzdach. Nun könnten bereits diesen Donnerstag (6.3.) rechtswidrige Abbrucharbeiten beginnen!

Wien / Gries am Brenner (OTS) – Ein Plakat einer Abbruchfirma ist schon angebracht, doch ohne denkmalschutzrechtliche Bewilligung, die bis dato nicht vorliegt, ist der Abbruch verboten! Denn für einen Abriss müssen beide Gesetze, Tiroler Bauordnung (TBO) und Denkmalschutzgesetz (DMSG) eingehalten werden, was aktuell nicht der Fall ist. Im DMSG kann ein solcher Abriss ohne Bewilligung des Denkmalamtes nämlich nur dann durchgeführt werden, wenn “Gefahr in Verzug” bei gleichzeitiger Gefährdung “höherwertiger Rechtsgüter” (z.B. Leben) vorliegt (§ 4 Abs. 3), und auch eingeschränkt für den speziellen Fall, dass diese Gefahr nicht “anders”(!) abgewendet werden kann (§ 5 Abs. 5). Vgl. Stellungnahme des Denkmalamtes vom 17.2./26.2. dazu.

Weder “Gefahr im Verzug” noch “Gefahr für Leib und Leben”!

Bereits kurz nach dem Brand wurde “zum Schutz des Lebens” ein Betretungs- bzw. Benützungsverbot für das historische Gasthaus behördlicherseits erlassen (23.5.2023). Seitdem ist die Gefahr, die beim “Betreten”(!) des Gebäudes besteht, gebannt (und nur für den Fall dieses “Betretens” wurde im LVwGT-Urteil vom 12.2. “Gefahr für Leib und Leben” attestiert). Entsprechend wird das Urteil in der Medieninformation des LVwGT vom 17.2. auch nur mit dem “Vorliegen von Baugebrechen” sowie das Verursachen “unverhältnismäßiger Kosten” für eine Instandsetzung begründet! Nicht einmal von “Gefahr im Verzug” ist die Rede! In der rechtlichen Würdigung im Urteil (LVwG-2023/31/2508-9; S. 11 ff.) wurde noch dazu auf den § 49 TBO “Unzulässigkeit des Abbruchs” “vergessen”, in dem es ausdrücklich heißt (Abs. 4.): “Im Übrigen ist der Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen, für deren Abbruch eine rechtskräftige denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vorliegt, unzulässig.” Somit wäre auch zu hinterfragen, wie ein solches Urteil des Landesverwaltungsgerichts ohne Einbeziehung des § 49 möglich geworden ist! Und ebenso muss auch die Frage gestellt werden, wer kurz nach der Urteilsverkündung am 13./14. Februar dieses Framing “Gefahr für Leib und Leben” (ohne Zusatz “beim Betreten”) in die Welt gesetzt hat, auf dessen Grundlage die Medien dann den Abbruchauftrag in ihren Berichten begründet haben, und nicht, wie richtig, auf die “Baugebrechen”? Auf jeden Fall erinnert die Causa frappant an den Abriss des Kommodhauses in Graz 2003.

Baubehörde Gries/Brenner kann Abbruchanzeige nicht bearbeiten, weil denkmalschutzrechtliche Bewilligung fehlt! Abbruch auch deswegen nicht möglich!

Gemäß § 50 Tiroler Bauordnung muss – auch bei einem Abbruchauftrag(!) – vor einem Abriss eine Abbruchanzeige bei der Behörde eingebracht werden, die den angezeigten Abbruch prüfen muss. Darin heißt es: “Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist weiters die denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abbruch anzuschließen” (Abs. 1), die jedoch nicht vorgelegt werden kann. Somit kann der Bürgermeister von Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, als Baubehörde erster Instanz die Abbruchanzeige nicht abschließend prüfen und müsste dem Abbruchwerber dann mitteilen, dass “der Abbruch vorerst nicht ausgeführt werden darf” (Abs. 4).

Gefährdete Denkmäler – Parlamentarische Bürgerinitiative

Auch beim verfallenen Hotel Wörthersee in Klagenfurt weigert sich aktuell der Eigentümer, die Instandsetzungsaufträge umzusetzen, und bei den ebenso denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat hat es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Bränden gegeben. Die Initiative Denkmalschutz hat Ende 2023 eine Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich” eingebracht, um u.a. den Denkmalfonds besser zu dotieren, der zur zusätzlichen Finanzierung und Rettung der unmittelbar vom Verfall bedrohten Denkmälern dienen soll und vom Bundesministerium für Kultur verwaltet wird, aber kaum gefüllt ist.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

 

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom

10. Mai 2024

sowie

4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

 

OTS-Stichworte: Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Tirol, NGOs, Innsbruck-Land, Architektur, Politik, Immobilien, Recht, Kultur, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen, Kriminalität und Justiz

Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Tirol. Bezirksverwaltungsbehörde “entmachtet” Denkmalamt

APA-OTS-Presseaussendung, 11. März 2025

Channel: Chronik, Kultur

Denkmalschutz-Skandal in Tirol: Bezirksverwaltungsbehörde (BH Innsbruck) “entmachtet” Bundesdenkmalamt und torpediert Denkmalschutzgesetz!

Initiative Denkmalschutz schaltet nach Abrissbeginn Gasthaus “Weißes Rössl” in Gries/Brenner die Landesvolksanwaltschaft ein!

Wien (OTS) – Auch wenn das Landesverwaltungsgericht Tirol einen Abbruchauftrag verfügt hat (LVwG-2023/31/2508-9), basiert dieser ausschließlich auf einem Landesgesetz (Tiroler Bauordnung). Gänzlich unberührt davon gilt weiterhin auch das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz (DMSG), das ebenso einzuhalten ist. So spricht das Bundesdenkmalamt (BDA) in seiner aktuellen Stellungnahme vom 10.3. treffend von einem “Torpedierungsverbot”: “Die Tiroler Bauordnung (…) soll nicht in einer Weise angewandt werden, die das öffentliche Interesse (bundesgesetzlicher) Denkmalschutz torpediert.”

Bezirksverwaltungsbehörde negiert Aufgaben des Denkmalschutzes

Für die Anwendung des Denkmalschutzes im Sinne einer Gefahrenabwehr ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (§ 31 Abs. 1 DMSG). Diese hat jedoch den BDA-Antrag auf Baustopp am 5.3. aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgewiesen! Da durch die baulichen Absperrungen und das Betretungsverbot eine “Gefahr für Leib und Leben” ausgeschlossen werden kann, wäre eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abriss nötig, die bis dato nicht vorliegt!

LVwGT verurteilt BH Innsbruck wegen Auskunftsverweigerung

Dieser Tage erst wurde die BH Innsbruck verurteilt, unserem Verein Initiative Denkmalschutz gegenüber rechtswidrig eine Auskunft in der Causa Weißes Rössl verweigert zu haben (LVwG-2024/19/1053-4).

Politische und behördliche Aufarbeitung dringend nötig

Die Vorgänge rund um das Gasthaus Weißes Rössl gehören sowohl politisch, als auch behördlich in Tirol dringend aufgearbeitet. Der Abbruch ist nun einer Entscheidung einer anhängigen BDA-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol zuvorgekommen.

Nächstes Tiroler Opfer: Die Rotunde in Innsbruck?

Auch die denkmalgeschützte Rotunde in Innsbruck ist in einem baulich schlechtem Zustand. Was werden Tiroler Politik und Behörden unternehmen, damit wir keinen zweiten Fall “Weißes Rössl” in Tirol erleben?

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42, https://www.idms.at

 

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

 

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendungen vom

10. Mai 2024

sowie

4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

 

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