APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022
Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!
Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!
Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]
Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört
Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!
Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/06/Kaiserstr-31_Initiative-Denkmalschutz_2018-11-04_ML-7316.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-06-29 00:54:272022-08-05 22:35:46Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss!
APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022
Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!
Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!
Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]
Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört
Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!
Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/06/Kaiserstr-31_Initiative-Denkmalschutz_2018-11-04_ML-7316.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-06-29 09:21:512022-08-05 22:37:14Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung
Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.
Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!
Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).
Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!
Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/11/Gentzg-4_Initiative-Denkmalschutz_ML_c-2022-10-30_9391.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-11-09 10:03:212023-08-14 22:28:27Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
Stellungnahme zum Planentwurf 8411
Skodagasse, Lederergasse – Abriss und Neubau Privatklinik Confraternität
Für das Gebiet zwischen Skodagasse, Trude-Waehner-Platz, Alser Straße, Kochgasse, Haspingergasse und Lederergasse im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt
Öffentliche Auflage: 19. Dezember 2024 bis 30. Jänner 2025
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*
* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)
Die Stellungnahme im Detail:
Zitat Erläuterungsbericht (S. 3): „Als erhaltenswerte Bausubstanz werden seitens der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung die beiden nördlichen Gebäude an der Kochgasse (ONr. 27 und 29) eingestuft (…).“ Die Behauptung, dass die anderen Altbauten nicht schützenswert seien, verwundert ein wenig (Zitat Erläuterungsbericht, S. 3: „Bei den übrigen Gebäuden im Plangebiet handelt es sich entweder um über mehrere Jahrzehnte hinweg stark überformte Gebilde, die durch Zubauten noch weiter in ihrer Wirkung geschwächt sind, oder aber – wie im Fall des kommunalen Wohnbaus Kochgasse ONr. 25 um einen Solitär, dessen Architektur noch nicht die Kraft eigenständigen Ensembles generieren konnte.“), insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. Denn im Plangebiet befindet sich ein Baublock mit älterer, historischer Bausubstanz, wie auch im Erläuterungsbericht (S. 3) ausgeführt: „Die einzelnen Gebäude stammen aus unterschiedlichen Bauepochen, wobei sich das älteste von ihnen an der Skodagasse [Nr. 32] befindet und aus der Zeit des Klassizismus aus 1821 stammt. Jene Gebäude an der Lederergasse [Nr. 30-32] stammen aus der Zeit des Strengen Historismus, ein Gebäude im Mittleren Teil der Liegenschaft stammt aus der Zeit des Späthistorismus, Jugendstil und Neoklassizismus, ein Zubau an der Haspingergasse wurde 1929 errichtet. (…).“ Auch bleibt im Erläuterungsbericht im Dunkeln, ob die Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) die Bauten tatsächlich expressis verbis nicht als erhaltenswert eingestuft hat, was unser Verein stark in Zweifel ziehen will. Diese unsere Ansicht deckt sich auch mit den Ausführungen des WienSchauen-Artikels von Georg Scherer: „Privatklinik will halben Häuserblock abreißen“ vom 2. Juni 2024 (siehe: https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen), daraus zitiert: „Von der MA 19 hieß es im April 2024 zum Fall der Confraternität: Im Zuge der Beantwortung von Abbruchansuchen zu den von Ihnen genannten Liegenschaften hat die MA19 ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der betreffenden Gebäude hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen Wirkung festgestellt. Heißt also: Im Sinne des Stadtbildes sind die Altbauten der Klinik erhaltenswert. Von der MA 19 gibt es keine Zustimmung zum Abbruch. Interessant ist der Nachsatz: Demnach könnten ‚Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge ebenfalls dem öffentlichen Interesse‘ zugerechnet werden. Das würde ‚möglicherweise schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte.‘“
Wenn das so zutrifft, was wohl jetzt anzunehmen ist, kritisiert unser Verein Initiative Denkmalschutz aufs Schärfste, im Erläuterungsbericht zu insinuieren, die Magistratsabteilung 19 hätte aus Stadtbildschutzgründen eine Erhaltung nicht empfohlen und daher einem Abbruch „zugestimmt“, indem man sich hinter Begriffen wie „stark überformte Gebilde“ zu verstecken versucht, anstatt auszusprechen, was Sache zu sein scheint: „Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge“ (Gesundheitswesen) könnten wohl „schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte,“ auch wenn es sich dabei um eine Privatklinik handelt. Unsere Frage dazu lautet dann aber, durch welche Rechtsnorm eine solche Abwägung überhaupt gedeckt wäre? In der Bauordnung für Wien, Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und somit auch Schutzzonen, können wir eine solche Abwägung nicht finden.
Da für diese Spitalsliegenschaft jedoch bereits ein „Gestaltungs- und Realisierungswettbewerb durchgeführt“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 10) und das Siegerprojekt präsentiert wurde (vgl. Bericht der Stadtplanung Wien auf: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse, dort auch Presseaussendung vom 2.10.2024 erwähnt: „Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest“) scheint der Abriss des Baublocks Skodagasse 30-34 / Lederergasse 30-32 / Haspingergasse 6 ohnehin besiegelt zu sein. Auch in einem Dokument zum Architekturwettbewerb ist dies zu lesen: „Durch den bereits baurechtlich bewilligten Abbruch der Bestandsgebäude ist es möglich am Standort der Privatklinik Confraternität ein neues Privatspital zu errichten. Darüber hinaus wurde eine Änderung des Bebauungsplanes angesucht.“ (zitiert aus dem genannten WienSchauen-Artikel). Unser Verein hätte grundsätzlich die Erhaltung großer Teile des Baublocks empfohlen, doch da jetzt die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur zu sein scheint und daher wohl absolut sinnlos ist, werden wir uns dazu nicht detaillierter äußern. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Bürgerbeteiligung alles längst politisch festgelegt wurde.
Begrüßt wird die neuerliche Ausweisung einer Schutzzone für die beiden späthistoristischen Gebäude in der Kochgasse 27 sowie Kochgasse 29 / Ecke Skodagasse 31, beide Gründerzeitgebäude finden auch im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) Erwähnung (S.353). Wie in der Einleitung angeführt wäre es aber wichtig, die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand anzupassen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024), der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde. Das würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz Schutzzonenausweisung) deutlich zu minimieren.
Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
PS: Die im Dehio-Handbuch (S. 326) erwähnte, 1835 erbaute und 1937 umgestaltete Spitalskapelle (Skodagasse 32) wurde bereits 1994 abgerissen (vgl. auch Wikipedia-Eintrag „Privatklinik Confraternität: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t).
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 326, S. 353, S. 357
Renate Wagner-Rieger, Das Wiener Bürgerhaus des Barock und Klassizismus, Wien 1957, Seite 278
Der geplante Abriss des Gründerzeitensembles (Obere Landstraße 15, Spitalgasse 10, Sparkassegasse 1-3), errichtet vom Stadtarchitekt Josef Utz Senior 1876und erweitert 1902 von Utz Junior, sowie des alten Nachbargebäudes (Obere Landstraße 13) in der Kremser Innenstadtsorgt für Aufregung. Der Stuck der Gründerzeit-Außenfassaden wurden 1934 abgeschlagen, in den 1970er-Jahren malerisch rekonstruiert, verschwand diese später wieder unter einer Wärmedämmung. Jetzt regt sich vielfacher Protestgegen den geplanten Neubau. Denn neuerdings spielt nicht mehr nur die “geschichtliche, künstlerische oder sonstige kultureller Bedeutung“eines historischen Gebäudes im Fokus, sondern (immer mehr) auch die Ressourcenvernichtung (Stichwort: “Graue Energie“, das ist die Energiemenge, die notwendig ist, um ein Gebäude zu errichten).
So kommt es, dass Fridays for Future Krems vor kurzem eine Petition “Für Klima und soziale Vielfalt – Gegen den Abriss intakter Bausubstanz in der Kremser Altstadt” gestartet haben (HIER UNTERZEICHNEN – Die Petition soll bereits am kommenden Freitag, 5. März dem Bürgermeister Reinhard Resch (SPÖ) übergeben werden). Ein Argument führt die Sprecherin der Klimaschützer, Marlene Nutz an: “Der Abriss dieser Bausubstanz mit qualitativen Altbau- und Dachgeschosswohnungen, der damit einhergehende Verlust von leistbarem Wohnraum, die Verdrängung von Bewohner*innen, die Auflösung eines sozial starken Netzes und einer authentisch belebten Innenstadt kann nicht im öffentlichen Interesse der Kremser*innen sein.” Ein weiteres wichtiges Argument: “VERLUST WERTVOLLER BAUSUBSTANZ. Ungeachtet dessen, dass die Gebäudegruppe nicht mehr unter Denkmalschutz steht [iD-Anmerkung: der Denkmalschutz gemäß § 2 DMSG lief mit Ende 2009 automatisch aus], bedeutet jeder Abriss wertvoller Bausubstanz die Verschwendung von grauer Energie, also jener Masse an fossiler Energie und Rohstoffen, die für die Errichtung des Bestandes bereits aufgewendet wurde. Jeder Neubau in dieser Größe sowie der Bau einer zweistöckigen Tiefgarage verursachen erneut eine enorme Menge CO2 – von der Herstellung der Baumaterialien bis zum Energieaufwand im Zuge der Errichtung. Darüber hinaus ist mit einer erhöhten Feinstaubbelastung während der Bauzeit zu rechnen. – Für eine klimagerechte Zukunft braucht es ein Umdenken und ein nachhaltiges Arbeiten mit dem Bestehenden!” Auch “Orte Architekturnetzwerk Niederösterreich” unterstützt die Petition.
Der Antrag des Eigentümers, der SK Immobilien GmbH (Tochter der Kremser Bank und Sparkassen AG) auf Erlassung eines Interessenbescheids gemäß § 30 Abs. 2 Z. 15 desMietrechtsgesetzes wird derzeit geprüft, dann könnten auch die Mieter gekündigt werden. Mit einer solchen Entscheidung ist mit Ende Juni 2021 zu rechnen.
Der Gründerzeitbau Sparkassegasse 1-3, Spitalgasse 10, Foto: 2021, (c) Norbert Mayr, Bauten in Not
Auch der Architekturhistoriker und -publizist Norbert Mayr von der Aktionsgruppe “Bauten in Not” schreibt in einem email an den Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates, Architekt Gerhard Lindner (sowie an den Bürgermeister und weiteren Stadtvertretern): “Ich finde es beschämend für unsere Generation, dass sich gegen die hemmungslose Kontinuität unserer Fehlentwicklungen die Kinder und Jugendlichen von Friday For Future stellen müssen. Der Gestaltungsbeirat hat seine Aufgabe bei der fachlichen Beratung der Stadtpolitik im Sinne einer zeitgemäßen und klimagerechten Umbaukultur wahrzunehmen. Für die Kontinuität von Baukultur und Identität einer Stadt fehlt meines Wissens Krems immer noch das übliche Instrumentarium der Erhaltungsgebote, mit denen automatisch auch die „graue Energie“ die ihr zustehende Bedeutung für die Zukunft bekommt.” STANDARD-ARTIKEL LESEN:https://www.derstandard.at/story/2000124497244/wann-soll-ein-altbau-abgerissen-werden-und-wann-nicht (28.2.2021, “Wann soll ein Altbau abgerissen werden – und wann nicht? Ein Bau aus dem 19. Jahrhundert in Krems soll einem Neubau weichen. Sind die Gründe wirtschaftlich logisch? Und warum ist Fridays for Future unter den Abbruchgegnern?” – In der Standard-Print-Ausgabe lautet die Überschrift: “Wertewandel im Weltkulturerbe”).
Urbane Transformationen – ein Rundgang von den ehemaligen Hofstallungen in die Laimgrube
Freitag, 18. Juni 2021, 17:00 Uhr
Es führt Mag. Peter Bogner, Kunsthistoriker und ehem. Direktor des Künstlerhauses.
Treffpunkt: 16:45 Uhr, Platz der Menschenrechte, Mariahilfer Straße 2 / Museumsquartier MQ Eingang, 1070 Wien Spende erbeten: € 12 Anmeldung erforderlich an eMail: (bis Mittwoch, 16. Juni, 19 Uhr)
Achtung: Veranstaltung unterliegt der “3-G-Regel
Die Führung wird durch ein Audiosystem unterstützt.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/06/Wien_07_Museumsquartier_c-Gugerell_CC0_2013-08-16_Wikipedia.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-06-01 01:26:032022-04-27 04:26:30Urbane Transformationen: ein Rundgang von den ehemaligen Hofstallungen in die Laimgrube - Führung Mag. Peter Bogner
Führung: Das Gründerzeithaus Gaudenzdorfer Gürtel 47
Freitag, 16. Juli 2021, 15:00 Uhr
Der Geschäftsführer Dr. Klaus Pfoser von der RES Immobilienverwaltung (www.res.at), die hier ihren Sitz hat, führt durch das Haus. Das im Jahr 1907 vom jüdischen Architekten Ignaz Reiser erbaute Gründerzeithaus hatte schon lange seinen Glanz verloren. Nach Kriegsschäden wurde die Fassade stark vereinfacht und das Haus wurde immer wieder umgebaut. Der Eigentümer wollte diesen Zustand nicht länger hinnehmen und ging auf aufwändige Spurensuche, um es wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen zu können. So wurde es – mittlerweile eine echte Seltenheit in Wien – nach Originalplänen rekonstruiert, und das, obwohl keine Fördermittel aus dem Altstadterhaltungsfonds beantragt werden konnten, das sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet. Seit dem Frühjahr 2021 glänzt „Das Gaudenzdorfer“ – wie das Haus heute heißt – wieder im alten Glanz und hat auch eine spannende Geschichte zu erzählen: Der bekannte Schulreformer und sozialdemokratische Politiker Otto Glöckel wohnte ebenso dort wie der Musiker Georg Danzer, der dem Haus sogar ein eigenes Lied widmete: „Gaudenzdorfer Gürtel 47“ (https://www.youtube.com/watch?v=vGBgsxypAp8).
Dauer der Führung: ca. 1 1/2 bis 2 Stunden
Treffpunkt: 14:50 Uhr, vor dem Haus, Gaudenzdorfer Gürtel 47, 1120 Wien Spende erbeten: € 7 Anmeldung erforderlich an eMail (für kurzfristige Anmeldungen (24 Stunden vorher) nur unter: , bzw. Tel-Nr. 0699 / 1024 4216; Bestätigung nötig), ansonsten: (begrenzte Teilnehmerzahl!). Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (derzeit “3-G-Regel”)
15. Mai 2021, WienSchauen Das Gaudenzdorfer Schmuckstück Meidling hat ein neues Wahrzeichen. Das prachtvolle Jahrhundertwendehaus am Gaudenzdorfer Gürtel 47 erstrahlt seit dem Frühjahr 2021 in neuem Glanz. Die aufwendige historische Fassade wurde gründlich saniert und originalgetreu wiederhergestellt: https://www.wienschauen.at/gaudenzdorfer-guertel-47-das-gaudenzdorfer-schmuckstueck
22. Februar 2021, atkultur das Haus Gaudenzdorfer Gürtel 47. Das Haus Gaudenzdorfer Gürtel 47 ist ein bemerkenswertes Beispiel höchstwertiger Restaurierung historischer Bausubstanz: https://www.atkultur.at/das-haus-gaudenzdorfer-guertel-47
Der Wiedererkennungswert und ein Gesamtkonzept schwinden. Alle Wiener kennen ihn, und niemand wundert sich mehr, wenn er ihm begegnet”, beschrieb der konservative Feuilletonist Raoul Auernheimer 1911 ein “Gespenst”, das schon damals in allen europäischen Metropolen umging, sobald ein Immobilienboom ausgebrochen war: den “Häusertod”. Artikel von Stadtplaner Reinhard Seiß in der Wiener Zeitung weiterlesen (8.2.2020): https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2049268-Wie-aus-Wien-eine-Allerweltstadt-wird.html
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/02/Reinhard-Seiss_Vorgartenstrasse-38_menschenleere-strasse_2020febr_WrZ.jpg618800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-02-09 02:03:032020-02-09 02:03:03Stadtplanung: Wie aus Wien eine Allerweltstadt wird
Treffpunkt: 10:00 Uhr, vor der Mariahilfer Straße 1B (ehem. “Casa Piccola”), 1060 Wien
Anmeldung erforderlich, € 12 Spende erbeten
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/11/Wien_06_Mariahilfer_Straße_001_a_c-Gugerell_CC0_1-0_2013-08-15_Wikipedia_a.jpg571800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-11-01 19:16:412022-04-27 04:26:30VERSCHOBEN! Unbekanntes in der Mariahilfer Straße (Sa., 20.11.)