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Hallein (Salzburg): Ärger über Ortsbildschutz in Altstadt

Seit 1978 steht die Halleiner Altstadt unter Ortsbildschutz. Jetzt wird die Kritik am Ortsbildschutz immer lauter. Die Entscheidungen seien nicht immer nachzuvollziehen, manchmal werde mit zweierlei Maß gemessen, meinen Altstadt-Hauseigentümer. Die Stadt verteidigt sich, will aber besser beraten. ORF-FERNSEHBERICHT NACHSEHEN (4 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14055897/Halleiner-Ortsbildschutz-Mehr-Beratung-und-konkretere-Richtlinien/14717119 +++ ORF-Bericht lesen: https://salzburg.orf.at/stories/3054088 +++ Bereits am 10. Jänner 2019 haben die Salzburger Nachrichten darüber berichtet unter der Überschrift: “Eineinhalb Jahre für ein zweites Dachfenster. Viele Halleiner können ein Lied davon singen: Wer bauliche Veränderungen an Altstadtgebäuden vornehmen will, muss sich erst einmal mit der Sachverständigenkommission für den Ortsbildschutz (OBSK) auseinandersetzen. Deren Entscheidungen sind für viele nicht nachvollziehbar und außerdem nur schwer anzufechten.” (Vgl. weitere Medienberichte in den Salzburger Nachrichten: https://www.sn.at/suche?q=ortsbildschutz+hallein#content-div1). +++ Die Halleiner Altstadt auf der offiziellen Website der Stadt: https://www.hallein.com/sehenswertes/hallein/halleiner-altstadt; auf Salzburg-Wiki: https://www.sn.at/wiki/Halleiner_Altstadt und auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hallein.

Gallneukirchen (OÖ): Zerstört Neubauprojekt neben Karner dessen optisches Erscheinungsbild?

Direkt neben dem denkmalgeschützten, aus dem 15. Jh. stammenden Karner (Beinhaus) in der Gemeinde Gallneukirchen soll ein Neubauprojekt entstehen. Der Karner stand auf dem Friedhof, der sich bis 1836 rund um die Pfarrkirche befand.* Der Besitzer des Karners, Erich Mayr ist irritiert, denn unmittelbar an seine Grundgrenze und ganz nah beim Karner soll ein 13,5 Meter hoher Neubau zwischen Pfarrgasse und Hauptstraße entstehen. Der Eigentümer sieht damit eine schwere Entwertung des historischen Erscheinungsbildes des Karners damit verbunden, und damit ist er nicht alleine. Der Besitzer glaubt an einen Widmungsfehler, doch der Projektwerber und die Bürgermeisterin sind der Ansicht, dass der Bebauungsplan dies so erlaube. MeinBEZIRK-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebung/c-lokales/wirbel-um-alten-karner_a4079517 +++ Beschreibung des Karners in der Denkmalliste (Wikipedia): “Sog. Watzinger-Kapelle, Michaelskapelle, ehem. Karner (Pfarrgasse 2): Der ehemalige Karner wurde vermutlich im späten 15. Jahrhundert errichtet. Der freistehende Kapellenbau besitzt einen 3/8-Schluss und einen spätgotischen Dachstuhl. Der Innenraum wurde in drei Geschoße aufgeteilt.” (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gallneukirchen). +++ “Wohnen im Karner”, in der Zeitschrift des Österreichischen Burgenvereins (Sept. 2015), Seite 26: https://burgenverein.at/wp-content/uploads/2014/12/Sep-2015-Zeitschrift.pdf. +++ * Quelle: Tips. total regional. total GALLNEUKRICHEN (Nov. 2018), Seite 8.

Vortrag: 100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich (Do., 23.11.)

Do., 23. November 2023: Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich

Vortrag anlässlich 100 Jahre Denkmalschutzgesetz

Vortrag von Markus Landerer. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung erachtet die Erhaltung baulichen Kulturerbes als wichtig. Viele wähnen auch den Denkmalschutz als ausreichend verankert, doch trifft das wirklich zu? Hinter den Kulissen des Denkmal- und Ortsbildschutzes bröckelt es – sprichwörtlich – gewaltig. Intransparenz, Amtsgeheimnis und fehlende Parteistellungen führen dazu, dass allzu viele Denkmäler verfallen und abseits der öffentlichen Wahrnehmung wertvolles Kulturgut zerstört wird. Der Vortrag zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele Fehlentwicklungen im Denkmal- und Ortsbildschutz auf und liefert Ansätze für Verbesserungen.

Markus Landerer ist Gründer und Obmann der Initiative Denkmalschutz, Verein zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter in Österreich.

Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort: Attemsgasse 25 (Seminarraum SR 34.04, Erdgeschoß), Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, Karl-Franzens-Universität-Graz, 8010 Graz

Link/Quelle: https://www.uni-graz.at/en/events/100-jahre-denkmalschutzgesetz-kritische-betrachtungen-zum-denkmal-und-ortsbildschutz-in-oesterreich-1/


Mitgliedertreffen (OÖ) Initiative Denkmalschutz (Mo., 21.10.)

Mo., 21. Oktober 2024: Mitgliedertreffen (OÖ) der Initiative Denkmalschutz

Aktuell gefährdete Kulturgüter, Fälle und Anregungen in Linz und Oberösterreich werden besprochen. Gäste herzlich willkommen!

Gäste und Interessenten sind herzlich willkommen

Zeit: ab 18:45 Uhr (bis ca. 21:45 Uhr)

Ort: Café Traxlmayr, Promenade 16, 4020 Linz


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Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen

(OTS) – Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen.
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.

Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr 1020_Wien_Obere_Augartenstrasse_1e_Augartenspitz_04_kleinaufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als “übergangene Partei” Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien “Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (..) hervorgetreten”, ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften “Entscheidungsfindungen” zu bekämpfen.
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