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Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz Substanzverluste zu befürchten!

APA-OTS-Presseaussendung vom 27.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!

Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten!

Wien (OTS) –  Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz wurden nicht gehört, ab kommenden Sonntag (1.9.) können denkmalgeschützte Objekte viel rascher als bisher eine Zerstörungsbewilligung bekommen (Denkmalschutzaufhebung). Allein mit der Begründung, dass die “weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar” sei, könne dann der Eigentümer die Aufhebung des Denkmalschutzes erwirken.

Baldige Verluste auch von gut erhaltenen Denkmälern zu befürchten!

Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da dies – im Gegensatz zum aktiven Zerstören – nicht verboten war. In Hinkunft ist jedoch zu befürchten, dass allein mit der (von zumeist Privatgutachten) attestierten „fehlenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Denkmale rasch zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“, wie es bis jetzt nicht selten der Fall war (z.B. Ortszentrum von Bad Gastein), ist dann nicht mehr möglich, das Denkmal wird sofort zerstört!

Lastenausgleich für Denkmaleigentümer umso dringlicher!

Umso wichtiger sind daher Steuererleichterungen und möglichst unbürokratische Förderungen für Eigentümer, die im Gegenzug große arbeitsintensive Aufwendungen für den Erhalt unseres österreichischen Kulturgutes leisten und damit viele Steuereinnahmen bringen. Es darf nicht sein, dass Abriss und Neubau gewinnbringender sind als der Erhalt unseres Kulturerbes! Derzeit wird so mancher Denkmaleigentümer sogar noch steuerlich bestraft, wenn er mit besonders viel Aufwand Gebäude restauriert (Stichwort: Liebhaberei). Es gilt daher einen gerechten Lastenausgleich zu schaffen!

Nach Nationalratswahl: Rasche Evaluierung des Gesetzes nötig!

Die Initiative Denkmalschutz befürchtet sehr bald auch den Verlust von gut erhaltenen Denkmälern! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, religiösen (Klein-)Denkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Die nächste Bundesregierung wird daher jetzt schon aufgefordert, möglicht umgehend das neue Gesetz zu evaluieren (und nicht erst 2029 wie im Gesetz vorgesehen).

Konvention von Granada (echte Erhaltungspflicht) unterzeichnen!

Überdies ist es für die Republik Östereich höchst an der Zeit, die so wichtige „Konvention von Granada“ aus dem Jahr 1985 endlich zu ratifizieren. Die Ratifizierung wurde zwar im Rahmen der Denkmalschutzgesetznovelle immer wieder in Aussicht gestellt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben dieses so wichtige „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ nur fünf noch immer nicht ratizifiert, darunter neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ und auf unsere gesamte Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle verweisen.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

OTS Stichwörter: Architektur, Innenpolitik, Immobilien, Kultur, Recht, Denkmalpflege, Bundesdenkmalamt, Ortsbildschutz, Kulturgüterschutz, Kulturerbe
Ressorts: Kultur Österreich, Innenpolitik

U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel

APA-OTS-Presseaussendung, Initiative Denkmalschutz, Montag, 9. Dezember 2024

U5-Ausbau: Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria fordern Erhalt der Häuser Elterleinplatz und Währinger Gürtel

Eingebrachte Petition am 6.12. abgelehnt, die beiden Initiativen werden dagegen Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten!

Wien (OTS) – Just erst letzten Freitag, 6.12., bekamen die Initiatoren der Petition “Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” die offizielle Antwort, dass die Petition aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen wird, somit fand die abgelehnte Petition auch nicht in der am gleichen Tag abgehaltenen Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Petitionen Erwähnung (OTS). Dem Einbringer der Petition (eingebracht am 21.11.), Stephan Erath, wurde tags zuvor noch telefonisch mitgeteilt, die Thematik sei so “komplex” und muss daher länger geprüft werden. Sehr komplex klingt der zu prüfende Sachverhalt jedoch nicht. Mit der Begründung: “Gegenstand einer Petition kann jedoch nur das Handeln von Organen der Gemeinde oder des Landes Wien sein, nicht jedoch die privatrechtliche Tätigkeit einer eigenständigen juristischen Person”. Dies, obwohl sich die Wiener Linien zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien befinden, putzt sich die Stadt Wien ab und meint, keinen Einfluss auf die Wiener Linien ausüben zu können. Die Initiative Denkmalschutz und Architekturrebellion Austria werden daher Einspruch erheben bzw. eine neue Petition starten, um die Gründerzeithäuser am Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und am Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) doch noch vor dem Abriss zu retten.

Erfreut zeigen sich die beiden Initiativen, dass von den Grünen Hernals ein Verlangen auf Abhaltung einer Bürgerversammlung gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung in der letzten Bezirksvertretungssitzung am 5.12. eingebracht wurde, sodass der Bezirkvorsteher Peter Jagsch (SPÖ) über die neue “Gestaltung am Elterleinplatz” in den nächsten Monaten in einer öffentlichen Veranstaltung der interessierten Wiener Bevölkerung Frage und Antwort wird stehen müssen.

 

Währinger Gürtel 41

Auch das Gründerzeithaus Währinger Gürtel 41 (Ecke Kreuzgasse 1) soll der neuen U5 geopfert werden (Station “Michelbeuern-AKH”), Foto: 2024, (c) Stephan Erath

Stadt Wien Taktik: Intransparenz und möglichst späte Information!

Wie es aussieht, hat die Wiener Stadtregierung alles daran gesetzt, die Wiener Bevölkerung möglichst spät über den “nötigen”(?) Abriss der beiden Gründerzeithäuser zu informieren, obwohl dies spätestens seit April 2022 bekannt war (MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, vgl. z.B. Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe” von Gregor Stratil-Sauer). Ohne dass es ausgeprochen wurde, hat man diese wichtige Info in Bild und Text möglichst gut “versteckt” bzw. nicht erwähnt. Echte Bürgerbeteiligung (Charta von Aalborg) und eine ehrliche Informationseinbindung umfasst auch eine “frühzeitige Information” der Bevölkerung. Es ensteht der unschöne Eindruck, dass die möglichst späte Information Absicht war, um jeden Widerstand gegen die Abrisse im Keim zu ersticken; so auch die Nichterwähnung der Petition im Gemeinderatsausschuss für Petitionen letzten Freitag.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich
Markus Landerer, tel.: 0699 / 1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676 / 772 34 33
https://www.idms.at

Architekturrebellion Austria, Stephan Erath, tel.: 0681 / 1054 1664,
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria

Beilage:

– abgelehnte “Petition: Erhalt der historischen Eckbauten Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41. Abrisse im Zuge des U5-Baus stoppen!” (eingebracht am 21.11.2024) im vollen Worlaut:
Petition_Erhalt-Elterleinplatz-u-Waehringer-Guertel_eingebracht-2024-11-21_abgelehnt-2024-12-06

Zusätzliche Infos / Links (z.T. nicht in OTS angeführt):

OTS vom 6.12.2024: Petitionsausschuss tagte im Wiener Rathaus. Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen hat heute, Freitag, im Wiener Rathaus getagt. Auf der Tagesordnung standen 29 Petitionen.”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241206_OTS0113

OTS vom 5.12.2024: “Grüne Wien/Prack, Prauhart: Abbruch von Gründerzeithaus am Elterleinplatz wird Thema für Bürgerversammlung in Hernals. Bezirk muss bessere Informationen zur Umgestaltung des Elterleinplatzes im Zuge des U-Bahnbaus bereitstellen”, siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241205_OTS0077

Wiener Stadtverfassung § 104c (Bürgerversammlung): https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000308&FassungVom=2024-11-04&Artikel=&Paragraf=104c&Anlage=&Uebergangsrecht=

Präsentation “U2xU5, 2. Baustufe. U5 bis Hernals, U2 bis Wienerberg” von Gregor Stratil-Sauer (Stadt Wien MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung), 21. April 2022: https://oevg.at/fileadmin/user_upload/Editor/Dokumente/Veranstaltungen/2022/u2u5/stratil-sauer.pdf (vgl. dazu auch “Mit der U5 vom Karlsplatz bis Hernals”, Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, abgerufen am 8.12.2024: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/verkehrsplanung/u-bahn/u2u5/linie-u5.html)

MeinBezirk.at: Bezirksparlament: Abriss am Elterleinplatz 8 sorgt für heftigen Polit-Streit (5.12.2024): https://www.meinbezirk.at/hernals/c-politik/abriss-am-elterleinplatz-8-sorgt-fuer-heftigen-polit-streit_a7047392

Charta von Aalborg: “Die Vereinten Nationen haben bei ihrer im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen Konferenz für Umwelt und Entwicklung (auf welches sich die am 27. Mai 1994 von den Teilnehmern der europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden in Aalborg beschlossene Charta von Aalborg ausdrücklich bezieht) ein “Agenda 21” genanntes Schlüsseldokument als Instrument der Bürgerbeteiligung verabschiedet. Darin ist die Teilhabe der Bevölkerung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen festgeschrieben. Die Staatengemeinschaft hat also erkannt, dass die Teilhabe der Bevölkerung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in der Kommune als notwendige und sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie und gleichzeitig auch als deren Korrektiv dienen kann, um eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung zu gewährleisten.” (Quelle: http://www.aktion21.at/kontakt/index.php?menu=17; vgl. dazu auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Aalborg-Charta, englische Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Aalborg_Charter.

Weitere wichtige Informationen:

WienSchauen (16.10.2024): Elterleinplatz: Hernalser Prachtbau trotz Schutzzone vor Abriss: https://www.wienschauen.at/elterleinplatz-hernalser-prachtbau-trotz-schutzzone-vor-abriss/

WienSchauen (06.07.2024): Währinger Gürtel: Wiener Linien wollen Gründerzeithaus abreißen: https://www.wienschauen.at/wahringer-gurtel-wiener-linien-wollen-grunderzeithaus-abreissen/

OTS Stichworte: Stadtplanung, Verkehr, Denkmalpflege, Infrastruktur, Ortsbild, Architektur, Bahn, Kultur, NGOs, Politik, Bau, Immobilien, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Transport, Branchen, Wirtschaft und Finanzen
OTS Channel: Chronik, Kultur

Vortrag: 100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich (Do., 23.11.)

Do., 23. November 2023: Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich

Vortrag anlässlich 100 Jahre Denkmalschutzgesetz

Vortrag von Markus Landerer. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung erachtet die Erhaltung baulichen Kulturerbes als wichtig. Viele wähnen auch den Denkmalschutz als ausreichend verankert, doch trifft das wirklich zu? Hinter den Kulissen des Denkmal- und Ortsbildschutzes bröckelt es – sprichwörtlich – gewaltig. Intransparenz, Amtsgeheimnis und fehlende Parteistellungen führen dazu, dass allzu viele Denkmäler verfallen und abseits der öffentlichen Wahrnehmung wertvolles Kulturgut zerstört wird. Der Vortrag zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele Fehlentwicklungen im Denkmal- und Ortsbildschutz auf und liefert Ansätze für Verbesserungen.

Markus Landerer ist Gründer und Obmann der Initiative Denkmalschutz, Verein zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter in Österreich.

Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort: Attemsgasse 25 (Seminarraum SR 34.04, Erdgeschoß), Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, Karl-Franzens-Universität-Graz, 8010 Graz

Link/Quelle: https://www.uni-graz.at/en/events/100-jahre-denkmalschutzgesetz-kritische-betrachtungen-zum-denkmal-und-ortsbildschutz-in-oesterreich-1/


Mitgliedertreffen (OÖ) Initiative Denkmalschutz (Mo., 21.10.)

Mo., 21. Oktober 2024: Mitgliedertreffen (OÖ) der Initiative Denkmalschutz

Aktuell gefährdete Kulturgüter, Fälle und Anregungen in Linz und Oberösterreich werden besprochen. Gäste herzlich willkommen!

Gäste und Interessenten sind herzlich willkommen

Zeit: ab 18:45 Uhr (bis ca. 21:45 Uhr)

Ort: Café Traxlmayr, Promenade 16, 4020 Linz


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Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen

(OTS) – Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen.
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.

Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr 1020_Wien_Obere_Augartenstrasse_1e_Augartenspitz_04_kleinaufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als “übergangene Partei” Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien “Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (..) hervorgetreten”, ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften “Entscheidungsfindungen” zu bekämpfen.
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