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Vorbild Südtirol: Umgebungsschutz für Denkmäler

Während es in Österreich keinen Umgebungsschutz für denkmalgeschützte Gebäude gibt, der den Namen auch verdient (vgl. dazu Beispiel Karner in Gallneukirchen (OÖ), siehe unten) existieren in Südtirol entsprechende, gute rechtliche Rahmenbedingungen. In der Vinschgauer Gemeinde Prad am Stilfserjoch hat die Südtiroler Landesregierung einen Denkmalschutz für das Umfeld der Kirche St. Johann in Prad beschlossen. Unter Schutz gestellt werden mehrere Parzellen verschiedener Eigentümer. Hand in Hand mit der Schutzbestimmung geht das Verbot, Hilfsbauten wie Gerüste oder Masten zu errichten sowie Folien und Netze auszubringen, wie sie beispielsweise im intensiven Obstbau Verwendung finden. Untersagt ist auch die Errichtung neuer Straßen und Parkplätze. +++ In Österreich gibt es lediglich einen dermaßen schwachen “Umgebungsschutz”, sodass allein das “Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und dergleichen” verhindert werden kann, nicht jedoch störende Neubauten. Der § 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz heißt hier wörtlich: “Zur Vermeidung der Gefährdung und Beeinträchtigung des Bestandes oder Erscheinungsbildes von unbeweglichen Denkmalen durch Veränderung in ihrer Umgebung (zB durch Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und dergleichen) hat die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesdenkmalamtes oder – bei Gefahr im Verzug – von Amts wegen Verbote zu erlassen.”

Kein Umgebungsschutz in Österreich – Das aktuelle Beispiel Karner in Gallneukirchen (OÖ)

Direkt neben dem denkmalgeschützten, aus dem 15. Jh. stammenden Karner (Beinhaus) in der Gemeinde Gallneukirchen soll ein Neubauprojekt entstehen. Der Karner stand auf dem Friedhof, der sich bis 1836 rund um die Pfarrkirche befand.* Der Besitzer des Karners, Erich Mayr ist irritiert, denn unmittelbar an seine Grundgrenze und ganz nah beim Karner soll ein 13,5 Meter hoher Neubau zwischen Pfarrgasse und Hauptstraße entstehen. Der Eigentümer sieht damit eine schwere Entwertung des historischen Erscheinungsbildes des Karners damit verbunden, und damit ist er nicht alleine. Der Besitzer glaubt an einen Widmungsfehler, doch der Projektwerber und die Bürgermeisterin sind der Ansicht, dass der Bebauungsplan dies so erlaube. MeinBEZIRK-ARTIKEL WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebung/c-lokales/wirbel-um-alten-karner_a4079517 +++ Beschreibung des Karners in der Denkmalliste (Wikipedia): “Sog. Watzinger-Kapelle, Michaelskapelle, ehem. Karner (Pfarrgasse 2): Der ehemalige Karner wurde vermutlich im späten 15. Jahrhundert errichtet. Der freistehende Kapellenbau besitzt einen 3/8-Schluss und einen spätgotischen Dachstuhl. Der Innenraum wurde in drei Geschoße aufgeteilt.” (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gallneukirchen). +++ “Wohnen im Karner”, in der Zeitschrift des Österreichischen Burgenvereins (Sept. 2015), Seite 26: https://burgenverein.at/wp-content/uploads/2014/12/Sep-2015-Zeitschrift.pdf. +++ * Quelle: Tips. total regional. total GALLNEUKRICHEN (Nov. 2018), Seite 8.

Saalfelden (Sbg.): Start mit Abbruch dreier Altstadthäuser

Am Montag, 20. Juli wurde mit dem Abriss beim Hutmacherhaus in der Almerstraße 9 begonnen: Insgesamt sollen vier Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Saalfeldner Rathausplatz weichen. Weiters abgerissen werden der 350 Jahre alte Liendlwirt in der Lofererstraße 3 sowie das gelbe Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1. Jetzt wurde das Siegerprojekt des städtebaulichen Wettbewerbs und somit die ersten Pläne für die Neugestaltung des Stadtzentrums vorgestellt. Als nächster Schritt folgt die Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplanes. Vorangetrieben werden die Neubauprojekte von den Eigentümern, der Wohnbaugesellschaft Pinzgauer Haus sowie Raiffeisen. Kritik an den Plänen üben die Saalfeldner Grünen rund um Ferdinand Salzmann. Die Grünen fürchten um das Gesicht und die Identität der Stadt Saalfelden und forderten seit letztem Jahr die Erhaltung der historischen Gebäude, doch die übrigen Parteien sprachen sich gegen einen Schutz dieser Altbauten aus. ORF-FERNSEHBERICHT ZUM NACHSEHEN: https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/14059388/Neugestaltung-des-Stadtzentrums-Saalfelden/14735096 +++ ORF-BERICHT LESEN: “Pläne für neues Saalfeldener Stadtzentrum vorgestellt” (23.7.2020): https://salzburg.orf.at/stories/3059171 +++ Weiterer Medienbericht: “Historische Gebäude im Saalfeldener Stadtzentrum weichen der Abrissbirne” (20.7.2020, Salzburger Nachrichten): https://www.sn.at/salzburg/politik/historische-gebaeude-im-saalfeldener-stadtzentrum-weichen-der-abrissbirne-90384391

Walischkramerhaus, Lofererstraße 1, Saalfelden

Das Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1, Saalfelden, Foto: privat

Hutmacherhaus, Almerstraße 9, Saalfelden

Das Hutmacherhaus, Almerstraße 9, Saalfelden, Foto: privat

Älterer iD-Medienbericht

Der Bürgermeister von Saalfelden hat der Raika Saalfelden die Abbruchbewilligung für den 350 Jahre alten Liendlwirt in der Lofererstraße 3 erteilt. Die Grünen rund um Ferdinand Salzmann sind empört, denn der Bürgermeister hat nur fünf Tage nach Antragstellung des Abrissantrags am 7. Februar, die Abbruchbewilligung erteilt. Bereits im November hatten die Grünen noch ein Erhaltungsgebot und die Ausweisung eines Ortsbildschutzgebiets gestellt. Dass der Bürgermeister die Abbruchbewilligung erteilt hat, bevor die Anträge im Bauausschuss behandelt worden sind, empört die Grünen. Ebenso abgerissen werden sollen das gelbe Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1 und das alte Hutmacherhaus in der Almerstraße 9Krone-Artikel weiterlesen (24.2.2020): https://www.krone.at/2103795; +++ Ältere Medienberichte: “Saalfelden: Debatte um neues Stadtzentrum” (20.11.2019, ORF): https://salzburg.orf.at/stories/3022445; Drei Häuser kommen weg: Große Umbaupläne mitten im Zentrum von Saalfelden (20.11.2019, Krone): https://www.krone.at/2045737.

Vortrag: 100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich (Do., 23.11.)

Do., 23. November 2023: Kritische Betrachtungen zum Denkmal- und Ortsbildschutz in Österreich

Vortrag anlässlich 100 Jahre Denkmalschutzgesetz

Vortrag von Markus Landerer. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung erachtet die Erhaltung baulichen Kulturerbes als wichtig. Viele wähnen auch den Denkmalschutz als ausreichend verankert, doch trifft das wirklich zu? Hinter den Kulissen des Denkmal- und Ortsbildschutzes bröckelt es – sprichwörtlich – gewaltig. Intransparenz, Amtsgeheimnis und fehlende Parteistellungen führen dazu, dass allzu viele Denkmäler verfallen und abseits der öffentlichen Wahrnehmung wertvolles Kulturgut zerstört wird. Der Vortrag zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele Fehlentwicklungen im Denkmal- und Ortsbildschutz auf und liefert Ansätze für Verbesserungen.

Markus Landerer ist Gründer und Obmann der Initiative Denkmalschutz, Verein zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter in Österreich.

Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort: Attemsgasse 25 (Seminarraum SR 34.04, Erdgeschoß), Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie, Karl-Franzens-Universität-Graz, 8010 Graz

Link/Quelle: https://www.uni-graz.at/en/events/100-jahre-denkmalschutzgesetz-kritische-betrachtungen-zum-denkmal-und-ortsbildschutz-in-oesterreich-1/


Mitgliedertreffen (OÖ) Initiative Denkmalschutz (Mo., 21.10.)

Mo., 21. Oktober 2024: Mitgliedertreffen (OÖ) der Initiative Denkmalschutz

Aktuell gefährdete Kulturgüter, Fälle und Anregungen in Linz und Oberösterreich werden besprochen. Gäste herzlich willkommen!

Gäste und Interessenten sind herzlich willkommen

Zeit: ab 18:45 Uhr (bis ca. 21:45 Uhr)

Ort: Café Traxlmayr, Promenade 16, 4020 Linz


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Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen

(OTS) – Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen.
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.

Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr 1020_Wien_Obere_Augartenstrasse_1e_Augartenspitz_04_kleinaufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als “übergangene Partei” Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft festgestellt hat, es seien “Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters (..) hervorgetreten”, ein Umstand, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche zweifelhaften “Entscheidungsfindungen” zu bekämpfen.
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