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Penzing (Wien): Sorge um zwei Historismus-Baujuwele

Zwei Sorgenkinder gibt es im 14. Wiener Bezirk Penzing, beide in Schutzzone gelegen:

Nisselgasse 9 im alten Ortskern von Penzing (nahe U4-Station Hietzing / Kennedybrücke) sowie Hauptstraße 21 in Hadersdorf am westlichen Stadtrand von Wien. Ein Anrainer des frühhistoristischen Gebäudes Nisselgasse 9 (Luftbild Google Maps) kritisiert die Baubehörde, denn diese agiere seiner Meinung nach seit 2014 “hilflos” oder ist “untätig”.  So verfällt das leer stehende, 1871 erbaute (mit älterem Kern?) einstöckige Gebäude mit frühhistoristischem Parapetdekor (mit Kinderbüsten) immer mehr (Architekt Georg Stättermayer). Laut Baubehörde (Magistratsabteilung 37) gibt es einen Bauauftrag zur Sanierung der Fassade.

Nisselgasse 9, 1140 Wien

Das frühhistoristische Gebäude in der Nisselgasse 9 (erbaut 1871; mit älterem Kern?), Foto: 20. Juli 2020, Fotograf: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Das zweite Sorgenkind meldete unser Verein Initiative Denkmalschutz dem Kurier, die frühgründerzeitliche Sommervilla in der Hauptstraße 21 in Hadersdorf (Foto Google Maps). Markus Landerer (Initiative Denkmalschutz) sieht die Stadt in der Pflicht: “Man hat den Eindruck, die Baupolizei schaut weg oder die rechtlichen Regelungen sind untauglich.” Dies habe zur Folge, dass Eigentümer, die ihr Gebäude nicht erhalten, mit einem Abbruchbescheid geradezu belohnt würden. “Das ist perfide”, sagt Landerer. Die Baubehörde entgegnet dem Vorwurf, dass man bereits im Vormonat den Eigentümer aufgefordert hat, bekannt zu geben, welche Schritte zur Erhaltung beabsichtigt sind. Noch wartet man auf Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist. KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/vorstadt-sommervilla-in-penzing-dem-verfall-preisgegeben/401126871 (12.12.2020, “Zwei Baujuwele in Penzing dem Verfall preisgegeben. Häuser in der Schutzzone sind in desolatem Zustand. Anrainer und Denkmalschüzter befürchten Abbruch und kritisieren Behörden.”)

Kulturgüterkataster der Stadt Wien

Hauptstraße 21 im Kulturgüterkataster (mit ein wenig älterem Foto)

Nisselgasse 9 im Kulturgüterkataster (mit ein wenig älterem Foto)

Quelle: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur geplanten Umwidmung 2020

18.6.2020, Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz
Hadersdorf (Wien-Penzing) Stellungnahme 8218. Gefährdete Häuser wegen Bauwidmung?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/hadersdorf-wien-penzing-stellungnahme-8218-gefaehrdete-haeuser-wegen-bauwidmung
(Anmerkung: Stand 15.12.2020 ist die Umwidmung noch nicht rechtskräftig/kundgemacht, vgl. https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public).

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien 1996, Seite 310 (Hauptstraße 21) sowie Seite 323 (Nisselgasse 9)

Untersievering (Wien): Tragischer Kulturgutverlust vor Bauordnungsnovelle 2018

Bis zum Sommer 2018 waren erhaltenswerte historische Altbauten außerhalb von Schutzzonen quasi “vogelfrei”. Wenn die Gebäude nicht unter Denkmalschutz standen, reichte eine schlichte Mitteilung an die Baubehörde, und schon konnte mit dem Abriss begonnen werden. Bis 1996/97 war noch ein Ansuchen um eine Abbruchbewilligung nötig. Diese “Vereinfachung” hatte fatale Folgen für den Altbaubestand in Wien. Der Druck auf das historische Kulturerbe Wiens wurde von Jahr zu Jahr stärker, sehr viele wertvolle Altbauten wurden in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten abgerissen. Oft kam auch das Denkmalamt zu spät, weil von der schlichten Mitteilung des Abrisses bis zum Abriss selbst blieb kaum mehr Zeit für das Bundesdenkmalamt blieb, Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen (so geschehen in der Castelligasse 1, 1a, Ecke Schloßgasse 5 * im Dezember 2001 im 5. Wiener Bezirk Margareten sowie bei der Jugendstilivilla in der Buchbergstraße 1 im 14. Wiener Bezirk Penzing; vgl. Denkma[i]l Nr. 4/2010, Seite 6 f.). Auch wenn beim hier gezeigten Beispiel, dem Haus Weinzingergasse 5 das Bundesdenkmalamt wohl von einer Unterschutzstellung abgesehen hätte, wäre dieses Haus seitens der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung) mit Sicherheit als erhaltenswert eingestuft worden. Auch wurde jahrzehntelang verabsäumt großzügige Schutzzonenerweiterungen zu widmen, obwohl die Notwendigkeit dafür eine MA19-Studie aus dem Jahr 1996 dies unzweifelhaft festgestellt hat. Bei der letzten Umwidmung im Jahr 2005 wäre die ideale Gelegenheit für eine Schutzzonenerweiterung gewesen. Das Haus Weinzingergasse 5 wird – wie auch die benachbarten  – im Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler (Hrsg. Bundesdenkmalamt) angeführt: “Verbauung E[nde]. 19. -A[nfang] 20. Jh. (…) Weinzingergasse 5, altdeutsch mit origineller, durch Risalite und Erker gegliederter Fassade und originalem Türblatt” (S. 602). So konnte im Dezember 2016 problemlos mit dem Abbruch eines frisch renovierten Altbaus begonnen werden (weitere Fotos vom Abriss von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz). Das Grundstück wird in Folge maximal verwertet.

Weinzingergasse 5, Abriss 2016, Wien

Weinzingergasse 5 während des Abrisses, Foto: 18. Dezember 2016, Fotograf: Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

Unser Verein Initiative Denkmalschutz nahm den damaligen Abriss im Dezember 2016 zum Anlass auf die fatalen rechtlichen Rahmenbedingungen und den ungenügenden Schutz des Wiener Kulturerbes hinzuweisen, vgl. iD-Presseaussendung (20.12.2016): “Initiative Denkmalschutz: Weiterer Identitätsverlust in Döbling. Ein Ensemble in Untersievering wurde zerstört!. Heute zeigt sich mehr als deutlich das jahrzehntelange Versagen der Wiener Stadtpolitik. Eine schmerzliche Lücke wurde in ein geschlossenes Ensemble geschlagen, der unpassende Neubau markiert diese Lücke umso deutlicher. Weiterführende Infos finden sich im sehr guten BLOG WienSchauen.at (16.12.2020): “Döbling: Die fatalen Folgen der fehlenden Schutzzone”. Wir haben den aktuellen Blog-Beitrag zum Anlass genommen diesen Fall noch einmal aufzuzeigen. Freuen wir uns aber auf einen so wichtigen Zwischenerfolg wie die Novelle der Bauordnung von Wien im Sommer 2018, trotzdem bleiben viele wertvolle Gebäude weiterhin gefährdet, trotz Schutzzone und Erhaltungsverpflichtung! Unser Verein wird sich weiterhin engagiert für den Erhalt dieser gefährdeten Kulturgüter einsetzen …

Weinzingergasse 5, 1190 Wien

Weinzingergasse 5 kurz vor dem Abriss im Dezember 2016, Fotograf: Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

* Zu Abriss Castelligasse 1, 1a, Ecke Schlossgasse 5: Vgl. auch APA-OTS, 12. Jänner 2002, FPÖ Wien
FP-Herzog: “Innerstädtischer Musterbezirk” von BV Wimmer in schiefem Licht! Abriß eines Biedermeierhauses in Margareten wirft Fragen auf!: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20020112_OTS0006

Wien Baumgarten mit Casino: Stellungnahme Planentwurf 8301

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8301

18.02.2020

Für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Hochsatzengasse, Hellmesbergergasse im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Oberbaumgarten

Beschreibung des Baubestandes im Plangebiet

Im Erläuterungsbericht (Seite 6 f.) wird Folgendes ausgeführt: „Erhaltenswerte Gebäude: Das Erscheinungsbild des Gebäudeensembles Villensiedlung ist bis heute erhalten, soll auch weiterhin – durch die erstmalige Festsetzung einer Schutzzone – als Denkmal bürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg erhalten bleiben. Im Bereich der Lautensackgasse (ONr. 23 [heute Neuapostolische Kirche aus 2014, Vorgänger-Kirchenbau aus 1972], 25, 27, 31, 33 und 37), Pierrongasse (ONr. 1-3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), Hellmesbergergasse (ONr: 2, 4, 8, 12, 14, 16 und 18) sowie Westermayergasse (ONr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13 und 15) existieren weitgehend authentisch erhaltenen [sic] Gründerzeithäuser und ein z.T. erhaltenswertes Erscheinungsbild der Straßenräume. (…) Casino Baumgarten in der Linzer Straße 297 (…) ebenfalls eine Schutzzone vorgeschlagen.“

Auch im Buch von Friedrich Achleitner (Österreichische Architektur im 20. Jh.) wird das Ensemble beschrieben: Hellmesbergergasse 2-16 (Westermayergasse), 1913-15“ (S. 106 f.): „Die siedlungsähnliche Anlage ist offenbar auf Initiative des Baumeisters [Emanuel] Slama entstanden, obwohl auch andere Entwerfer aufscheinen [Herman Hornek, Anna Krisch und Richard Krisch, Ferdinand Baldia] (…) „ein Denkmal kleinbürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg.“ (konkret erwähnt sind die Gebäude: Hellmesbergergasse 2, 4, 8, 14; Westermayergasse 1, 3 [mittlerweile abgerissen], 4, 5). Vgl. auch AzW-Architektenlexikon Eintrag zu „Emanuel Slama“.

Das Dehio Handbuch Wien (Hrsg. Bundesdenkmalamt) führt aus: Hochsatzengasse Nr. 7[, 10]: 2geschossige, späthistoristische Villen über kreuzförmigen Grundriß“ (S. 312). Lautensackgasse: Überwiegend Verbauung mit 2-3geschossigen Mietvillen E. 19./A. 20. Jh. hinter Vorgärten: (…) Nr. 25-27, neobar[ocker]. Dekor, gartenseitig Holzveranda, Nr. 29, 1892, Cottagestil-Elemente [mittlerweile abgerissen], Nr. 31.“ (S. 316). Linzer Straße 297: Ehem. Baumgartner Casino, erb[aut]. 1891/92 von Eugen Sehnal in den ausgedehnten Parkanlagen des ehem. Baugartner Schlosses. Monumentaler Bau (…)“ (S. 318). „Westermayergasse 1-6 [Nr. 3 mittlerweile abgerissen]: Einheitliche 2geschossige Villensiedlung erb[aut]. 1914 von Richard Krisch und Emanuel Slama mit hohen Mansarddächern, Erkern und Säulenloggien. – Nr. 11, 13: Erb[aut]. 1898-1900 von Josef Schnatter und Carl Mühlhofer, 2geschossige identische Mietvillen in späthistoristischen Formen mit verbretterten Giebeln, sparsamer Dekor.“ (S. 329).

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt. Konterkariert werden diese Festsetzungen jedoch durch vielfache Ausweitungen der bebaubaren Flächen im Vergleich zum aktuell gültigen Plandokument Nr. 6972. Somit muss kritisch angemerkt werden, dass viele für die Schutzzone vorgesehene Bauten nicht bestandsgenau gewidmet sind (allgemein als „offene oder gekuppelte Bauweise“ ausgewiesen (Bezeichnung „ogk“; gemäß § 76 Bauordnung für Wien), Baufluchtlinien oft nicht deckungsgleich mit den Bestandsbauten). Insbesondere in Bezug zu den Fassaden zum öffentlichen Straßenraum gelegen, mögen daher die Fassaden den Baufluchtlinien angepasst werden: Hellmesbergergasse 2-4, 12, 18; Lautensackgasse 31; Pierrongasse 1, Pierrongasse 7, Pierrongasse 11-15). Ebenso ist die Bauklasse – südlich des Baumgartner-Casino-Parks einheitlich beschränkt auf 7,5 m – über alle für die Schutzzone vorgesehenen historischen Bauten zu undifferenziert. Diese mögen daher bei niedrigeren Bauten im Ensemble auch niedriger gewidmet werden (z. B. Hellmesbergergasse 2-4). Auch das per Bescheid denkmalgeschützte Baumgartner Casino ist viel zu undifferenziert in der Höhenwidmung ausgewiesen (einheitlich Bauklasse II beschränkt auf 10,5 m), wiewohl das Casino eine gestaffelte Baukubatur aufweist (ein- bis zweigeschoßig bzw. noch höhere, flankierende Ecktürme).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 106 f.

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– AzW Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien) – Eintrag Baumeister „Emanuel Slama“: http://www.architektenlexikon.at/de/607.htm

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Casino Baumgarten (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Casino_Baumgarten

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

– „Neuapostolische Kirche Wien Penzing“ auf Nextroom.at: https://www.nextroom.at/building.php?id=36956&sid=40405&inc=pdf

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Hellmesbergergasse 2, Hellmesbergergasse 4, Hellmesbergergasse 8, Hellmesbergergasse 12, Hellmesbergergasse 14, Hellmesbergergasse 16, Hellmesbergergasse 18, Lautensackgasse 23, Lautensackgasse 25, Lautensackgasse 27, Lautensackgasse 29, Lautensackgasse 31, Lautensackgasse 33, Lautensackgasse 37, Linzer Straße 297, Pierrongasse 1, Pierrongasse 3, Pierrongasse 4, Pierrongasse 7, Pierrongasse 9, Pierrongasse 10, Pierrongasse 11, Pierrongasse 12, Pierrongasse 13, Pierrongasse 14, Pierrongasse 15, Westermayergasse 1, Westermayergasse 2, Westermayergasse 3, Westermayergasse 4, Westermayergasse 5, Westermayergasse 6, Westermayergasse 7, Westermayergasse 8, Westermayergasse 9, Westermayergase 11, Westermayergasse 13, Westermayergasse 15

Initiative Denkmalschutz: Abriss des historischen AKH-Klinikgebäudes hat – trotz Erhaltungswürdigkeit (MA 19 bescheinigt) – begonnen!

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG: Stadt Wien gibt desaströses Vorbild ab. Seit 2018 gelten verschärfte Erhaltungsgebote. Nicht so für die Stadt selbst?

Wien (OTS) – 2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen. Kurz vor Inkrafttreten der Novellierung gab es daher noch eine große Abbruchwelle in ganz Wien. Auch die historischen AKH Klinikgebäude (Lazarettgasse 14, 9. Bezirk) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? Seit 2018 unterliegen diese Gebäude nun der neuen Regelung, und wie erwartet hat die zuständige Magistratsabteilung 19 den Bauten Erhaltungswürdigkeit attestiert, sodass sie grundsätzlich erhalten werden müssten. Nach(!) Inkrafttreten der neuen Bauordnung ließ man Schieß- und Sprengübungen im Gebäude zu und die Außenfenster wurden ausgehängt. Alles mit dem Ziel, einen “derart schlechten Bauzustand” zu erreichen (gemäß § 60 (1) d Bauordnung), um doch noch die Abbruchbewilligung zu erwirken? Dieser Tage wurde mit dem Abriss begonnen und die Baupolizei (MA 37) bestätigte jetzt die Abbruch- Genehmigung für die ehemalige I. Medizinische (Interne) Klinik.

Letzte Hoffnung für die historische Kinderklinik (erb. 1909-1911)?

Das historische Gebäude der Kinderklinik, direkt gegenüber dem Lazarettgassenweg (aus der gleichen Bauzeit und ebenso vom berühmten Ringstraßenarchitekten Emil von Förster entworfen), ist weiterhin akut gefährdet. Unser Verein hofft, dass unsere laufende Petition “Rettet die historischen AKH-Kliniken!”, die vor kurzem vom Ausschuss in Behandlung genommen wurde, noch ein Umdenken bewirkt.

“Vorbild” Stadt Wien? Weitere Abrisskandidaten im 13./14. Bezirk

Abrisse sind beim Krankenhaus Hietzing, Versorgungsheim Lainz (Geriatriezentrum am Wienerwald) sowie beim ehem. Otto Wagner Spital Steinhof (Pavillon 8 und Fleischerei) zu befürchten. Hier werden ebenfalls seit vielen Jahren Gebäude baulich stark vernachlässigt.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.

Linktipp WienSchauen: Historische AKH-Kliniken: Petition gegen Abriss:
https://www.wienschauen.at/petition-gegen-abriss

Lese-Tipp: Georg Scherer, “AKH – Die historischen Kliniken des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Zwei bedeutende Werke des Ringstraßen-Architekten Emil von Förster sind akut gefährdet, nicht zuletzt, weil sie seit 1987 nicht mehr unter Denkmalschutz stehen”: in: “Denkma[i]l Nr. 26 / November 2019”, Seite 3-7 (siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift).

Literaturtipp: Monika Keplinger, Die „Neuen Kliniken“ des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (1904–1923). Fragment einer Krankenstadt, siehe: https://www.bibliothekderprovinz.at/buch/6886
Grundlage des Buches bildet die Dissertation (2010): http://othes.univie.ac.at/11457

Ältere Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:

10. Mai 2019, APA-OTS-Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Historische Klinikgebäude beim AKH vor Abriss. Petition zur Rettung gestartet: www.wien.at/petition/online
Nach Bauordnungsnovelle 2018: Stadt Wien bei Erhaltungspflicht wieder schlechtes Vorbild für private Hauseigentümer?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190510_OTS0010

23. April 2012, Presseaussendung
Historische Klinikgebäude im AKH vor Abriss!
Im aktuellen Flächenwidmungsverfahren sind bedeutende Bauten vom Ringstraßenarchitekten Emil von Förster für den Abbruch vorgesehen!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/historische-klinikgebaeude-im-akh-vor-abriss

24. April 2012, Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7988 im 9. Bezirk, Katastralgemeinde Alsergrund
Neues AKH, Universitätsfrauenklinik, “Neue Kliniken” und Umfeld
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-alsergrund-2

 

Wien: Abriss von Alter AKH-Klinik fix

Auf Grund unserer Presseaussendung vom 23. April (siehe unten) hat jetzt der ORF über den Abriss des AKH-Klinikgebäudes (erbaut 1909-11) berichtet. ORF-FERNSEHBEITRAG ZUM NACHSEHEN (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14049856/Streit-um-Abriss-von-historischer-AKH-Klinik/14688356; ORF-Bericht lesen: https://wien.orf.at/stories/3046219 +++ Der Abriss wird begründet mit “Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar” (siehe: § 60 Abs.  lit. d Bauordnung für Wien). +++ Weitere Medienberichte: “I. medizinische Universitätsklinik: Ehemalige Kliniken werden abgerissen (27.4.2020): https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/ehemalige-kliniken-im-akh-werden-abgerissen_a4042968 sowie im Kurier am Sonntag (26.4.2020): nicht online abrufbar.

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG, Donnerstag, 23. April 2020

Initiative Denkmalschutz: Abriss des historischen AKH-Klinikgebäudes hat – trotz Erhaltungswürdigkeit (MA 19 bescheinigt) – begonnen! Stadt Wien gibt desaströses Vorbild ab. Seit 2018 gelten verschärfte Erhaltungsgebote. Nicht so für die Stadt selbst?

Wien (OTS) – 2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen. Kurz vor Inkrafttreten der Novellierung gab es daher noch eine große Abbruchwelle in ganz Wien. Auch die historischen AKH Klinikgebäude (Lazarettgasse 14, 9. Bezirk) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? Seit 2018 unterliegen diese Gebäude nun der neuen Regelung, und wie erwartet hat die zuständige Magistratsabteilung 19 den Bauten Erhaltungswürdigkeit attestiert, sodass sie grundsätzlich erhalten werden müssten. Nach(!) Inkrafttreten der neuen Bauordnung ließ man Schieß- und Sprengübungen im Gebäude zu und die Außenfenster wurden ausgehängt. Alles mit dem Ziel, einen “derart schlechten Bauzustand” zu erreichen (gemäß § 60 (1) d Bauordnung), um doch noch die Abbruchbewilligung zu erwirken? Dieser Tage wurde mit dem Abriss begonnen und die Baupolizei (MA 37) bestätigte jetzt die Abbruch- Genehmigung für die ehemalige I. Medizinische (Interne) Klinik.

Letzte Hoffnung für die historische Kinderklinik (erb. 1909-1911)?

Das historische Gebäude der Kinderklinik, direkt gegenüber dem Lazarettgassenweg (aus der gleichen Bauzeit und ebenso vom berühmten Ringstraßenarchitekten Emil von Förster entworfen), ist weiterhin akut gefährdet. Unser Verein hofft, dass unsere laufende Petition “Rettet die historischen AKH-Kliniken!”, die vor kurzem vom Ausschuss in Behandlung genommen wurde, noch ein Umdenken bewirkt.

“Vorbild” Stadt Wien? Weitere Abrisskandidaten im 13./14. Bezirk

Abrisse sind beim Krankenhaus Hietzing, Versorgungsheim Lainz (Geriatriezentrum am Wienerwald) sowie beim ehem. Otto Wagner Spital Steinhof (Pavillon 8 und Fleischerei) zu befürchten. Hier werden ebenfalls seit vielen Jahren Gebäude baulich stark vernachlässigt.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.

Linktipp WienSchauen: Historische AKH-Kliniken: Petition gegen Abriss:
https://www.wienschauen.at/petition-gegen-abriss

Lese-Tipp: Georg Scherer, “AKH – Die historischen Kliniken des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Zwei bedeutende Werke des Ringstraßen-Architekten Emil von Förster sind akut gefährdet, nicht zuletzt, weil sie seit 1987 nicht mehr unter Denkmalschutz stehen”: in: “Denkma[i]l Nr. 26 / November 2019”, Seite 3-7 (siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift).

Literaturtipp: Monika Keplinger, Die „Neuen Kliniken“ des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (1904–1923). Fragment einer Krankenstadt, siehe: https://www.bibliothekderprovinz.at/buch/6886
Grundlage des Buches bildet die Dissertation (2010): http://othes.univie.ac.at/11457

Ältere Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:

10. Mai 2019, APA-OTS-Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Historische Klinikgebäude beim AKH vor Abriss. Petition zur Rettung gestartet: www.wien.at/petition/online
Nach Bauordnungsnovelle 2018: Stadt Wien bei Erhaltungspflicht wieder schlechtes Vorbild für private Hauseigentümer?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190510_OTS0010

23. April 2012, Presseaussendung
Historische Klinikgebäude im AKH vor Abriss!
Im aktuellen Flächenwidmungsverfahren sind bedeutende Bauten vom Ringstraßenarchitekten Emil von Förster für den Abbruch vorgesehen!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/historische-klinikgebaeude-im-akh-vor-abriss

24. April 2012, Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7988 im 9. Bezirk, Katastralgemeinde Alsergrund
Neues AKH, Universitätsfrauenklinik, “Neue Kliniken” und Umfeld
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-alsergrund-2

 

Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!

Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.

Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. 

Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.

Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?

Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.

UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)

Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!

Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).

Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)

Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:

Sehr geehrte Bezirksvorstehung,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,

seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):

Unsere zwei Fragen dazu:

1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?

2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September  / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.

Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216

Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)

PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien

§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).

Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch

Die 1916 erbaute Baldia-Villa in der Freyenthurmgasse 16 im Hütteldorfer Cottage wird dieser Tage abgerissen, obwohl die zuständige Magistratsabteilung 19 (MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung) das “öffentliche Interesse” an der Erhaltung dieses Hauses festgestellt hat. Das vom Architekten Ferdinand Baldia (1860-1936) errichtete Gründerzeitgebäude steht in keiner Schutzzone, doch seit der Bauordnungsnovelle vom 29.6.2018 müssen Gebäude, die vor 1945 erbaut wurden, von der MA 19 auf die Erhaltungswürdigkeit geprüft werden (§ 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien). Die Baupolizei (MA 37) hatte jedoch bereits eine Baubewilligung für den Neubau ausgestellt, doch ein Abbruchbescheid wurde dann von der MA 37 verweigert. Dagegen hat der Bauträger und Eigentümer der Liegenschaft, die Firma MEMA Immobilien GmbH, Einspruch erhoben und nun vom Verwaltungsgericht Wien Recht bekommen. Die MEMA Immobilien GmbH meint laut “Mein Bezirk (24.11.2020)“, dass das Verwaltungsgericht auch zu seiner Entscheidung unter dem Aspekt gelangt sei, weil es sich “bei dem Gebäude um ein gründerzeitliches Wohnhaus, das über keine besonderen, herausragenden Qualitäten verfügt,” handelt. Diese Begründung scheint unserem Verein Initiative Denkmalschutz jedoch nicht nachvollziehbar und könnte seine Ursache in einer Beurteilung des Bundesdenkmalamtes haben (das aber das viel strengere Denkmalschutzgesetz als Entscheidungsgrundlage heranziehen muss). Es könnte sein, dass die zeitliche Überschneidung mit dem Gültigkeitsbeginn der neuen Bauordnung im Sommer 2018 hier eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien gespielt hat, denn bis 29. Juni 2018 war keine Abbruchbewilligung nötig. Unser Verein Initiative Denkmalschutz wird weiter recherchieren … . Die Anrainer Wilfred Proske, Peter Stoeckl sowie Thomas Linzbauer hätten noch gerne für die Erhaltung weitergekämpft, aber dafür scheint es nun zu spät. Der Neubau mit 40 Eigentumswohnungen soll bis zum Frühjahr 2023 fertig gestellt sein.  MEINBEZIRK-ARTIKEL-WEITERLESEN: https://www.meinbezirk.at/penzing/c-lokales/verwaltungsgericht-bestaetigt-abriss-von-100-jahre-alter-villa_a4364219 (24. November 2020, “Abbruch noch vor Weihnachten: Verwaltungsgericht bestätigt Abriss von 100 Jahre alter Villa”)

Älterer Medienbericht:

24. September 2018, Mein Bezirk
Neubau: ja, Abriss: nein. Ein Schildbürgerstreich aus Penzing?
https://www.meinbezirk.at/penzing/c-lokales/neubau-ja-abriss-nein-ein-schildbuergerstreich-aus-penzing_a2916023

Der Architekt Ferdinand Baldia (* 1860, + 1936)
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Baldia_(Architekt)
– im Architektenlexikon (Wien 1770-1945): http://www.architektenlexikon.at/de/16.htm

Quelle: Magistratsabteilung 19 bezeichnet: “Villa des Hütteldorfer Cottage von Ferdinand Baldia (1916)”

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Vollversammlung, Samstag, 20. März 2010

Vollversammlung der Initiative Denkmalschutz im wahrscheinlich ältesten noch bestehenden Kino der Welt, den “Breitenseer Lichtspielen

Zeit: 10 Uhr

Ort: Breitenseer Straße 21, 1140 Wien

Die Mitglieder des Vereins “Initiative Denkmalschutz” begeben sich diesmal anlässlich ihrer Vollversammlung in das wahrscheinlich älteste Kino der Welt.