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Wien-Donaustadt: Stellungnahme zum Planentwurf 7440E (Stadlau)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7440E, 1. März 2020

Für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Wurmbrandgasse, Konstanziagasse, Gemeindeaugasse und Am Bahnhof im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Stadlau und Hirschstetten

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt, wobei gleichzeitig bedauert wird, dass dies nicht schon viel früher erfolgt ist (z.B. bei der letzten Überarbeitung des Plangebiets im Jahr 2003; Plandokument 7440). Denn bereits 1996 war bekannt, dass es sich hier um ein Gebiet handelt, das „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Schutzzonen würdige Bereiche umfasst. (Quelle: Wiener Schutzzonenmodell, 1996, Ausgangslage, Magistratsabteilung 19).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Gemeindeaugasse 5: Stadlauer Pfarrkirche Herz Jesu. Die 1923-24 erbaute Kirche (Entwurf: Karl Ambacher und Hans Sauer) wurde 1970-72 erweitert und steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Im Erläuterungsbericht wird die Kirche als „bemerkenswertes Einzelobjekt“ hervorgehoben (Seite 3). Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadlauer_Pfarrkirche.

Langobardenstraße 13, ein frisch renoviertes Haus mit reichem Gründerzeitdekor. Das Haus ähnelt und korrespondiert mit dem Nachbargrundstück in der Hans-Steger-Gasse 6, das gemäß Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen ist (wurde auch offensichtlich gemeinsam renoviert).

Schickgasse. Zu prüfen wäre die Schutzzonenwürdigkeit der im Erläuterungsbericht genannten Wirtschaftsgebäude (Zitat: „Fünf Häuser samt den dahinter liegenden Wirtschaftsgebäuden sind in ihrer Struktur noch gut erhalten“, Seite 3), denn es handelt sich bei der Schickgasse um „die Reste des ehemaligen Angerdorfes, die einen besonders erhaltenswerten Straßenabschnitt im Stadtgefüge Stadlaus bilden.“ (Zitat ebenda).

Stadlauer Straße 26, den kurzen Baukörper mit seinem kräftigen Kranzgesims, dem gründerzeitlichen/secessionistischem Attikaaufsatz mit Maskaron.

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden:

Schickgasse 1-3 sowie Schickgasse 7: (auf augenscheinlich etwa 4 m bzw. 4,5 m anstatt der aktuell im Planentwurf vorgesehenen 5 m).

Schickgasse 4: der westliche, ebenerdige Baukörper möge deutlich niedriger (ca. 4,5 m) als die vorgesehenen 7,5 Meter gewidmet werden.

Weiters möge folgendes Objekt in der Höhenwidmung angepasst werden.

Stadlauer Straße 26, der kurze Baukörper mit der Attika (vgl. Vorschlag Schutzzonenerweiterung): ca. 4,5 m statt jetzt im Planentwurf vorgesehen Bauklasse II (= 12 m).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Gemeindeaugasse 5, Hans-Steger-Gasse 6, Langobardenstraße 13, Schickgasse 1, Schickgasse 3, Schickgasse 4, Schickgasse 7, Stadlauer Straße 26.

Gösserhalle (Wien): Aus altem ÖBB-Werkstättengebäude werden Büros

Die alte Gösserhalle in der Laxenburger Straße 2B wird renoviert und für Büros adaptiert. Das Dach wird abgetragen, die Ziegelbögen bleiben erhalten. Bis 2022 hätte die Gösserhalle noch als Eventlocation genutzt werden sollen, doch wegen Corona wurde die im Novemer 2017 eröffnete Veranstaltungshalle mit Ende August 2020 für immer geschlossen. Die ebenerdige Halle nahe des heutigen Hauptbahnhofes wurde um 1900 als Werkstättengebäude der ÖBB errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg als Bierlager der Firma Gösser genutzt, wurde sie 2017 von den ÖBB an die Landgut Wohnbau Errichtungs GmbH (ein Unternehmen der S+B GruppeProjektbeschreibung) verkauft und für Kulturveranstaltungen geöffnet. Als Sieger eines Architekturwettbewerbs ging das Architekturbüro AllesWirdGut hervor, deren Umbaupläne nun präsentiert wurden (siehe: “GOH – Umbau Gösserhalle/Wien – Das Geschenk”). Die Außenmauern mit den Ziegelbögen sollen erhalten bleiben, im Inneren soll ein dreigeschoßiger Neubau mit Büroräumen und Café entstehen. Die Halle bildet jedoch nur mehr einen kleinen Rest des Altbestandes auf dem heute als Stadtentwicklungsgebiets “Neues Landgut” bezeichneten Areals. Einige historische Gebäude wurden in den letzten Jahren abgerissen (siehe: WienSchauen-Artikel (4.3.2020): “Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz hat im Juni 2020 im Zuge der geplanten Umwidmung eine Stellungnahme zum Planentwurf 8296 abgegeben. Der neue Eigentümer und Bauherr Klaus Stanek möchte den Umbau der Gösserhalle 2023 abgeschlossen haben. Auch noch auf dem Gelände befindet sich die um 1850 erbaute, einstöckige Inventarhalle. Ob diese in das Projekt integriert wird oder nicht, ist uns nicht bekannt. ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14085273/Aus-Goesserhalle-werden-Bueros/14881041 (14.3.2021, ORF “Wien Heute”: “Aus Gösserhalle werden Büros”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://wien.orf.at/stories/3094770 (14.3.2021: “Aus Gösserhalle werden Büros”)

Weitere Infos:

Fotos von Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz) Laxenburger Straße 2A – 4: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/collections/72157667480230094

WienSchauen (4.3.2020): Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert! https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert-laxenburger-strasse (vgl. auch Initiative Denkmalschutz Kurzbericht)

Initiative Denkmalschutz (12. Juni 2020): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/laxenburger-strasse-wien-stellungnahme-zu-eisenbahn-hallen-planentwurf-8296

Weiter Medienberichte:

5. März 2021, Der Standard
Alte Gösserhalle in Wien-Favoriten wird revitalisiert: https://www.derstandard.at/story/2000124662058/alte-goesserhalle-in-favoriten-wird-revitalisiert

2. März 2021, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Die Gösserhalle auf dem Weg in die Zukunft: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-auf-dem-weg-in-die-zukunft_a4509140

2. August 2020,Leadersnet
Die Gösserhalle schließt die Tore – für immer! https://www.leadersnet.at/news/44834,die-goesserhalle-schliesst-die-tore-fuer-immer.html

5. März 2020, Kurier
“Neues Landgut”: Neues Grätzel auf alten Gleisen: In Favoriten entsteht eine neuer Stadtteil – mit einer Schule, einem Park, Wohnungen und Geschäften. 2026 soll er fertig sein: https://kurier.at/chronik/wien/neues-landgut-neues-graetzel-auf-alten-gleisen/400773195

5. März 2020, Der Standard
“Neues Landgut”: Neuer Stadtteil beim Wiener Hauptbahnhof. Stadt Wien und ÖBB stellten am Donnerstag die Flächenwidmungspläne vor: https://www.derstandard.at/story/2000115386590/neues-landgut-neuer-stadtteil-beim-wiener-hauptbahnhof

5. März 2020, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Wohngrätzel um die Gösserhalle: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/wohngraetzel-um-die-goesserhalle_a3272676
Rund um die Gösserhalle entsteht ein Wohngrätzel: https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/rund-um-die-goesserhalle-entsteht-ein-wohngraetzel_a3968496

17. November 2017, MeinBezirk.at
Die Gösserhalle in Wien-Favoriten wurde eröffnet: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-in-wien-favoriten-wurde-eroeffnet_a2319849

6. Oktober 2017, Der Standard
Stadtentwicklung: ÖBB-Immo sieht historische Gebäude als “Assets”. Immo-Tochter der Staatsbahn hat zahlreiche Großprojekte am Laufen: https://www.derstandard.at/story/2000065465393/oebb-immo-sieht-historische-gebaeude-als-assets

23. Februar 2013, MeinBezirk.at
Gösser-Halle soll Kulturzentrum werden: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/favoriten-goesser-halle-soll-kulturzentrum-werden_a486483

Wien-Donaustadt: Stellungnahme Planentwurf 8286 (Kagran, Wagramer Straße)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8286, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Donaufelder Straße, Wagramer Straße, Am Freihof, Komzakgasse, Mälzelplatz, Steigenteschgasse, Meißnergasse und St.-Wendelin-Platz, St.-Wendelin-Gasse im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran +++ Dieser Planentwurf ist noch bis inklusive 12. März in öffentlicher Auflage. Alle Unterlagen siehe: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die erstmalig geplanten Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf ausdrücklich begrüßt. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass unsere Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7996 vom 15. September 2011 (Plangebiet überlappend mit dem Gebiet westliche Wagramer Straße Nr. 105-123) keine Berücksichtigung fand, sodass mittlerweile die erhaltenswerten Häuser Wagramer Straße 115-117 sowie Wagramer Straße 123 abgerissen werden konnten (siehe damalige Stellungnahme auf Website der Initiative Denkmalschutz; Fotos Wagramer Straße 117: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157684820689026/). Ebenso abgerissen wurden in den letzten Jahren Wagramer Straße 110 (Fotos von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157666040008992/) sowie Wagramer Straße 114 (Fotos: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157681995468333/).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Am Freihof 8, ebenerdiges Dorfhaus mit kräftiger Fassadennutung. Hier möge die vorgesehene Bauklasse II stark reduziert und auf den Bestand angepasst werden (ca. 4 m).

Meißnergasse 4-6 (Ecke Andreas-Huger-Gasse 52). Denkmalgeschützter Gemeindebau (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) aus der Zwischenkriegszeit. Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert eingestufter Gebäudeblock im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1925 von Karl Felsenstein und Hans Seitl (Wiener Stadtbauamt), 4geschossiger Bau mit breitgelagerter Fassade in blockhaft-expressiven Heimatstilformen. An der Einfahrt 4 steinerne Puttenfiguren.“

Steigenteschgasse 7A, Ecke Meißnergasse 2. Zweistöckiges Gründerzeithaus mit gut erhaltenem Fassadendekor zur Steigenteschgasse. Hier möge die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden.

Wagramer Straße 107-109, mehrstöckige Gründerzeithäuser. Trotz baulicher Veränderungen zwei stadtbildprägende Häuser mit zum Teil gut erhaltener Fassadengliederung bzw. Gründerzeitdekor.

– Wagramer Straße 112, einstöckiges Vorstadthaus, Gasthaus „Vogelbauer“ (hier möge auch die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden).

Wagramer Straße 131 (Ecke Schrickgasse 20-22), Wohnhausanlage aus den Jahren 1931/32 (Entwurf: Franz Hansal). Der niedrigere Baukörper Schrickgasse 20 möge auf Bestand gewidmet werden (jetzt zu hoch vorgesehen).

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden (auch im Sinne des Erläuterungsberichts, Seite 8: „Die Gebäudehöhen in der Schutzzone sollen bestands­orientiert angepasst werden. Demnach werden Reduzierungen der Bauklassen bzw. Höhenbe­schränkungen vorgeschlagen“.)

Donaufelder Straße 248 (Ecke St. Wendelin-Gasse 6, St. Wendelin-Platz 5), Annahof. Hier möge insbesondere der Baukörper entlang der St. Wendelin-Gasse und dem St. Wendelin-Platz auf Bestand angepasst werden (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse III)

Meißauergasse 8-10, einstöckige Gründerzeithäuser. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse II 10 m).

Wagramer Straße 118, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 119, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 122, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 128, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 137 (Cafe „Falk“). Hier wird für den niedrigeren Baukörper zum St. Wendelin Platz eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt eindeutig zu hoch vorgesehen mit Bauklasse IV 17 m).

Wagramer Straße 142, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Helmut Weihsmann, Das Rote Wien – Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 450 f. (Wohnhausanlage Meißnergasse)

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Am Freihof 8, Andreas Huger-Gasse 52, Donaufelder Straße 248, Meißauergasse 8, Meißauergasse 10, Meißnergasse 2, Meißnergasse 4, Meißnergasse 6, Sankt Wendelin-Gasse 6, Sankt Wendelin-Platz 5, Schrickgasse 20, Schrickgasse 22, Steigenteschgasse 7A, Wagramer Straße 107, Wagramer Straße 109, Wagramer Straße 112, Wagramer Straße 118, Wagramer Straße 119, Wagramer Straße 122, Wagramer Straße 128, Wagramer Straße 131, Wagramer Straße 137, Wagramer Straße 142

Volksschule Leystraße (Wien): Vor Teilabriss. Stellungnahme Planentwurf 7596G

Initiative Denkmalschutz, 18. März 2021

Stellungnahme zum Planentwurf 7596G (Leystraße 34)

Für das Gebiet Leystraße 34-36, Ecke Adalbert-Stifter-Straße (vor Nr. 78) im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befindet sich die (Doppel-)Volksschule Leystraße 34. Der Ständerbau in der Art der Schule Otto Wagners wurde 1911-12 vom Wiener Stadtbauamt errichtet (Ausführung: Georg Löwitsch, Rudolf Nemetschke).

Fotos Bestandsobjekt, siehe Google Maps:
– Fassade: https://www.google.at/maps/@48.2431661,16.3777946,3a,90y,236.95h,116.13t/data=!3m6!1e1!3m4!1smxEY3a1Tnt7Juj6A9pU44A!2e0!7i16384!8i8192
– Luftbilder: https://www.google.at/maps/@48.2428085,16.379277,127a,35y,270h,45t/data=!3m1!1e3 sowie https://www.google.at/maps/@48.2429806,16.3756541,127a,35y,90h,45t/data=!3m1!1e3

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird nachdrücklich empfohlen, das erhaltenswerte, historische Gebäude der Volksschule Leystraße 34-36 als Schutzzone zu widmen. Im Sinne dieser Schutzzonenwidmung wäre zu prüfen, zumindest teilweise die Baufluchtlinien und die Bebauungsbestimmungen dem Bestand anzupassen.

Grundsätzlich kritisiert werden muss, dass bereits ein Architektenwettbewerb (einstufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung eines Planungskonzeptes) für die Schulerweiterung (und Sanierung) der Volksschule stattgefunden hat, sodass das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieses Entwurfs für eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien weitgehend zur Makulatur verkommt (Preisgerichtssitzung war am 15. Oktober 2020, 1. Preis: hey! architektur, bumeder wehmann architekten partgmbb, München (D), siehe: https://heyarchitektur.de/?p=756 bzw. https://www.architekturwettbewerb.at/competition.php?id=2624; Wettbewerbsausschreibung siehe: https://www.wettbewerbe.cc/singleview/article/volksschule-mittelschule-leystrasse-34-36-1200-wien).

Volkschule Leystraße 34, Hintertrakt, 1200 Wien

Der Hintertrakt der Volksschule Leystraße 34, der im Zuge des Umbaus abgerissen werden soll, Foto: 26.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19. bis 23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 125

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 446

– Georg Löwitsch, Architekt und Stadtbaumeister (1858-1914), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/367.htm

– Rudolf Nemetschke, Stadtoberingenieur (1864-1940), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/422.htm

PS: Die öffentliche Auflage fand vom 18. Februar bis 18. März 2021 statt (auf 4 Wochen verkürzte Auflagefrist wegen “unwesentlicher Abänderungen” – gemäß § 2 Absatz 5 Bauordnung für Wien).

Wien-Kagran: Lorenz Kellner-Schule, Stellungnahme Planentwurf Nr. 7671G

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7671G, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Kellner-Gasse, Am langen Felde im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Das Schulgebäude in der Lorenz Kellner-Gasse 15 (Ecke Am langen Felde 3) steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert beurteiltes Gebäude im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Weiters mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angepasst werden, insbesondere an den Nord-, Ost- und Südfassaden.

Scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht – anders als sonst üblich – weder das Baualter des im Plangebiet befindlichen Gebäudes angegeben wird, noch aus welcher Epoche es stammt. Es wird lapidar nur vom „Bestandsgebäude der Lorenz-Kellner-Schule ‚Zentrum für den Fachbereich Inklusion Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)‘“ gesprochen (Seite 2). Wir empfehlen daher die Festlegung von Schutzzonen unter verstärkter Kooperation mit Fachbehörden, wie zum Beispiel dem Bundesdenkmalamt, und NGOs sowie unter Berücksichtigung entsprechender Fachliteratur, Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert (Autor Friedrich Achleitner) usw. durchzuführen.

Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Sonderschule der Stadt Wien, erb. 1908, 3geschossiger blockhafter Bau in Formen eines barockisierenden Heimatstils; Eckrisalite mit Neoempire-Dekor und Mansarddächern.“ Entwurf: Adolf Stöckl (Stadtbauamt), Ausführung: Georg Köhler. (Quelle: Achleitner-Buch, dort auf Seite 277 ausführliche Beschreibung des Baus).

Foto auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt#/media/Datei:Kagran_(Wien)_-_Lorenz-Kellner-Schule.JPG

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 277

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 672

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Denkmalliste Wien-Donaustadt (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Donaustadt

– Zur Person Adolf Stöckl im Architektenlexikon Wien: http://www.architektenlexikon.at/de/628.htm

Oberdöbling (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]

Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.

Die Stellungnahme im Detail:

Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).

Krottenbachstraße 10 und 8, 1190 Wien

Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.

Krottenbachstraße 16, 1190 Wien

Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).

Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien

Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.

Obersteinergasse 24, 1190 Wien

Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).

Ohmanngasse 1, 1190 Wien


Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049832110

* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):

Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 8, Krottenbachstraße 10, Krottenbachstraße 12, Krottenbachstraße 14, Krottenbachstraße 16, Leidesdorfgasse 1, Leidesdorfgasse 1a, Leidesdorfgasse 2, Leidesdorfgasse 2a, Leidesdorfgasse 2b, Leidesdorfgasse 3a, Leidesdorfgasse 4, Leidesdorfgasse 4a, Leidesdorfgasse 4b, Obersteinergasse 20, Obersteinergasse 24, Obkirchergasse 8, Obkirchergasse 10, Obkirchergasse 16, Obkirchergasse 18, Obkirchergasse 20, Obkirchergasse 22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8, Sonnbergplatz 9, Sonnbergplatz 10

Wien Mariahilf: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8172

Wichtiger Erfolg für unseren Verein: Fast alle Schutzzonen-Empfehlungen der Initiative Denkmalschutz (Stellungnahme vom 27. November 2018) wurden jetzt im Planentwurf umgesetzt!

Stellungnahme zum Entwurf
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8172

Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Esterházygasse, Linke Wienzeile, Anilingasse und Grabnergasse im 6. Bezirk, Katastralgemeinde Mariahilf

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Die Schutzzonenausweisungen und die teilweise geplanten Schutzzonenerweiterungen werden ausdrücklich begrüßt, insbesondere die Verbesserungen seit der letzten öffentlichen Auflage mit der gleichen Planentwurfs-Nr. 8172 vom 25. Oktober bis 6. Dezember 2018. Unsere Empfehlungen wurden insofern umgesetzt, als nun die Häuser Sandwirtgasse 3 und 5, Turmburggasse 16 sowie Linke Wienzeile 108 sowie Nr. 128-130 Aufnahme in die Schutzzone gefunden haben.

Sandwirtgasse 3: erbaut 1887 (Architekt Rzehaczek), einfache streng historistische Fassade mit Dreiecksgiebeln im ersten Obergeschoß, 1902 aufgestockt (sowie eine weitere rezente, nach 1997 erfolgte Aufstockung um ein Geschoß). Später Teil des ehemaligen „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“ (vgl. Sandwirtgasse 5)

Sandwirtgasse 5: Ehemaliges „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“, 1911 erbaut, Architekt Moses Löw, ursprüngliche Fassade nur im Erdgeschoß erhalten, sonst Dekor abgeschlagen. Monumentale Portalanlage mit Relief Kaiser Franz Josephs und originalen Kandelabern. An Fassade Aufschrift „Haus der Jungen Arbeiter“ (Vgl. Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser_Franz_Joseph-Ambulatorium_und_Jubil%C3%A4umsspital)

Turmburggasse 16: erbaut 1882, Architekt Ludwig Wächtler, zweigeschoßiges „Bürgerpalais“ mit variierenden Fensteraedikulen, das kräftige Kranzgesims ging leider durch die Aufstockung (zw. 1993 und 2010) verloren.

Unser Kommentar in der Stellungnahme vom 27. November 2018: „Das Gebäude Sandwirtgasse 5 wäre schon allein wegen seiner bemerkenswerten, originalen Portalanlage erhaltenswert. Die beiden Häuser Sandwirtgasse 3 und Turmburggasse 16 sind weiterhin durch ihr historisches Fassadenbild – wenn auch ergänzt durch Aufstockung – weiterhin schutzwürdig (so wie auch das nicht für die Herausnahme aus der Schutzzone geplante, rezent aufgestockte Haus Sandwirtgasse 12).“

Linke Wienzeile 108: erbaut 1912, Architekt N. Worell, seitliche Erker, secessionistischer Dekor mit Felderteilung und Kränzen; Eulenreliefs über Eingang.

Linke Wienzeile 128 und 130: 1937-1938 von Architekt Franz Kühnel erbaut, stellen die Häuser einen seltenen Vertreter aus der Zeit des Ständestaates dar. „Zwei Erker, dessen obere Enden durch Balkone bekrönt und die am unteren Ende durch einen Balkon U-förmig verbunden sind, dominieren die Fassade. Das Erdgeschoss und der oberste Stock sind mittels durchgehender Balkone über Gurtgesimsen abgesetzt.“ (Quelle: Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017, S. 197 u. 222)

In diesem Zusammenhang wird jedoch bedauert, dass das Haus Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7) in der Zwischenzeit für die Adaptierung der Ubahn-Station Pilgramgasse (U2-Erweiterung) abgerissen wurde. Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7): Frühhistoristisches Zinshaus, erbaut 1859, Architekt/Baumeister Gebhard Schneider, seichte Mittel- und Eckrisalite. An diesen im ersten Obergeschoß Dreiecksgiebel, von Maskenkonsolen getragenes Kranzgesims. +++ Unser damaliger Kommentar in der Stellungnahme vom 27.11.2018: „Das Haus soll für den U2-Erweiterungsbau der Ubahn-Station Pilgramgasse abgerissen werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Fassade trotzdem weitgehend erhalten werden könnte.“

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur/Quellen:

– Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017 (im Internet abrufbar unter: https://oapen.org/download?type=document&docid=628294)

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien: 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990

– Kunsthistorische Arbeitsgruppe „GeVAG“, Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts – Wohnhäuser in Mariahilf (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege), Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien – Köln – Graz, 1976

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): https://www.architektenlexikon.at

Währinger Bad (Wien) Höherwidmung – Stellungnahme Planentwurf 8280

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280

Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird.

Klostergasse 27, Währinger Bad, 1180 Wien

Ehem. Währinger (Tröpferl-)Bad, Klostergasse 27 in Wien-Währing, Foto: 31.8.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen.

Ehemalige Kinderschutzstation, Lacknergasse 28, Architekt Josef Plečnik, 1180 Wien, Foto: Okt. 2012, Fotograf: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff.

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232

PS: Die öffentliche Auflage dieses Planentwurfs war vom 12. August bis 23. September 2021 (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell)

Linktipps:

– Lesetipp: 18. April 2019, WienSchauen: Währinger Bad: Schützt Gesetz vor Abriss? https://www.wienschauen.at/waehringer-bad-schuetzt-gesetz-vor-abriss-klostergasse-27

– Währinger Bad, Fotos von Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157703007642564

Stellungnahme Planentwurf 8247 (Wien): Grinzinger Straße 107 und Pfarrwirt in Heiligenstadt

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8247

Für das Gebiet in der Grinzinger Straße (Grenze Heiligenstädter Park) im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Heiligenstadt

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Aktuell befindet sich die gesamte Liegenschaft Grinzinger Straße 107 (mit dem leerstehenden Fernmeldebetriebsamt) in einer Schutzzone. Die dort befindliche Baufläche ist mit Bauklasse I, beschränkt auf 7,5 Meter ausgewiesen (Plandokument Nr. 7310, Gemeinderatsbeschluss vom 30. Jänner 2003). Im vorliegenden Planentwurf soll die Schutzzonenwidmung gänzlich entfallen. Außerdem ist beabsichtigt nicht nur die Baufläche nach Westen hin auszuweiten, sondern auch um ganze 3 Meter zu erhöhen (von Bauklasse I 7,5 m auf Bauklasse II 10,5 m). Unser Verein Initiative Denkmalschutz lehnt die geplanten Änderungen entschieden ab. Direkt oberhalb der Liegenschaft befindet sich das historisch bedeutende Hochplateau (schon zur Römerzeit besiedelt) mit dem Kirchweiler „Heiligenstadt“. An der Geländekante dominant liegend der bekannte Pfarrwirt am Pfarrplatz 5 („Zur schönen Aussicht“) mit seiner 1872 errichteten Holzveranda, die 1904 auf ihre heutige Größe erweitert wurde. Diese einzigartige Aussicht und der Blick von der Grinzinger Straße auf den Pfarrwirt sind für das Stadt- respektive Ortsbild von großer Bedeutung. Nicht umsonst wurde am 16. März eigens eine Petition eingebracht („Rettet Heiligenstadt vor massiver Verbauung”; https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=5f9799ecd69c4ac79643eb5cc2f9a723), die in kürzester Zeit die erforderlichen 500 Unterschriften – trotz Covid-19 Pandemie (!) – erreichte. (Vgl. auch Kronen Zeitung vom 8.3.2020: „Betonklotz droht Ortsbild zu zerstören“).

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

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Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 592f.

– Offizielle Website des Pfarrwirts: Bauhistorisch – Geschichte des Hauses, https://www.pfarrwirt.com/geschichte/bauhistorisch/ (abgerufen am 3. Juni 2020)

Wien: Neue Schutzzonen in Brigittenau – Stellungnahme zum Planentwurf 8338

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8338

Für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene, umfassende Vergrößerung der Schutzzonen. Insbesondere positiv hervorgehoben wird, dass nun auch stadtbildprägende Gründerzeitbauten mit zum Teil stark reduziertem Fassadendekor (aber oftmals mit gut erhaltenen Gründerzeitstrukturen und Dekorationselementen im Gebäudeinneren) für Schutzzonenwidmungen vorgesehen sind. Zitat im Erläuterungsbericht (Seite 15): „Einige Gebäude wurden trotz ihrer reduzierten oder kaum vorhandenen Dekorelemente, aufgrund der Proportionen und Strukturierung ihrer Fassaden, in Bezug auf das Umfeld als maßstäblich einheitliche Verbindung der historischen Nachbargebäude, in die Schutzzone aufgenommen.“

Nordwestbahnstraße 37-39, 1200 Wien

Das Eckhaus Nordwestbahnstraße 37 am Rabbiner-Schneerson-Platz 2 wird – ebenso wie das Gründerzeithaus Nordwestbahnstraße 39 (am rechten Bildrand) erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Scharf kritisiert werden muss jedoch, dass die Bezirksvertretung Brigittenau noch während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (15. September 2021), die öffentliche (sechswöchige) Auflagefrist aber erst am 14. Oktober endet (Zu dieser Problematik vgl. Bericht der Initiative Denkmalschutz: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“ (21.8.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass die Magistratsabteilung 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern bzw. – noch besser – die Bauordnung entsprechend zu ändern (vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 vom 20.9.2021 zu § 2 Abs. 5: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Kunzgasse 7, 1200 Wien

Das Gründerzeithaus Kunzgasse 7 wird ebenso erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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