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Stellungnahme Planentwurf 8304 (Wien). Ehemaliges Sophienspital

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8304

Für das Gebiet zwischen Stollgasse, Apollogasse, Kaiserstraße und Neubaugürtel im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Am aktuellen Planentwurf wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone für verschiedene Teile der Anlage des ehemaligen Sophienspitals in der Apollogasse 19 begrüßt, die per Bescheid auch denkmalgeschützt ist. Dies betrifft den Kenyon-Pavillon in der Stollgasse 11, den Karl-Ludwig-Pavillon (mit seiner Fassade zur Lazaristenkirche im Süden) und dem Verwaltungsgebäude an der Kaiserstraße 9. Als völlig unangemessen betrachten wir die beabsichtigte Höherzonung (Bauklasse VI 21 bis 35 Meter) entlang des Neubaugürtels. Diese stellt einen inakzeptablen Maßstabssprung für den historisch bedeutenden Gürtelbereich dar. Eine Höhenorientierung an dem gegenüberliegenden Westbahnhof wird als städtebaulich und stadtmorphologisch inadäquat betrachtet.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, (Topographisches Denkmälerinventar; Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 288

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 203

 

Vgl. Bericht Initiative Denkmalschutz, 13. Mai 2020

 

Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010

Laxenburger Straße (Wien): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296)

Initiative Denkmalschutz, 12. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8296

Für das Gebiet zwischen Laxenburger Straße, Landgutgasse im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten

Einleitung:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme im Detail ab:

Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) werden die historischen Bauten in der Laxenburger Straße beschrieben. „Laxenburger Straße 2A-4: Betriebsgelände der Bahn. Mehrere Hallenbauten, z. T. In Backstein, E. 19./A. 20 Jh.; Nr. 4 Verwaltungsgebäude, erb. um 1910, Ständerbau mit Lisenengliederung, Mansarddach und Mittelgiebel.“ Und wieder erlebt unser Verein, dass nach dem Erstellen der MA21-Unterlagen für die öffentliche Auflage und vor (!) Ende der öffentlichen Auflagefrist historische Bestandsbauten, die im Erläuterungsbericht (datiert 30. Jänner 2020) noch beschrieben werden, mittlerweile abgerissen sind. Im Erläuterungsbericht (Seite 3) unter der Zwischenüberschrift „Gegebenheiten im Plangebiet“ wird Folgendes ausgeführt: „Beginnend bei der Eisenbahnunterführung reihen sich hier (…) und ein Bürogebäude aus der Gründerzeit (…) aneinander.“ Dieses besagte „Bürogebäude aus der Gründerzeit“ war das Haus Laxenburger Straße 4, das ehemalige, um 1910 erbaute Bahn-Verwaltungsgebäude (vgl. Dehio-Zitat oben).

Es wird daher – wie bereits in unserer Stellungnahme vom 22. Mai 2020 betreffend Paukerwerke in Wien-Floridsdorf – nachdrücklich für die Zukunft angeregt, dass der im Erläuterungsbericht beschriebene Zustand während der öffentlichen Auflage auch vor Ort angetroffen werden soll. Das heißt konkret: In der Zeit bis zum Widmungsabschluss sollen keine Abbrüche erfolgen, weil eine mögliche Erhaltungswürdigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Durch die jahrelangen Vorplanungen für das Areal („Letter of Intent“ aus 2003 betreffend neuen (Haupt-)Bahnhof und Entwicklung eines neuen Stadtteils auf dem damaligen Bahnhofsareal, EU-weiter städtebaulicher Wettbewerb, dessen Sieger 2011 für die Erstellung eines städtebaulichen Leitbildes beauftragt wurde, 2019 Überarbeitung des Masterplanes „Neues Landgut“ u. ä.; vgl. Erläuterungsbericht Seite 2) wurde ein Fait accompli geschaffen, und damit quasi die öffentliche Auflage Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für die interessierte Bevölkerung sowie NGOs ad absurdum geführt, zumal die öffentliche Auflage nicht am Ende, sondern am Anfang des Planungsprozesses erfolgen soll und ergebnisoffen sein muss. Andernfalls muss sie als eine sinnlose Beschäftigungstherapie gutgläubiger Bürger betrachtet werden. Weiters sind alle im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage vorhandenen Unterlagen der Behörde mit wesentlichen Entscheidungen/Stellungnahmen/Gutachten zum Plangebiet zur Einsichtnahme aufzulegen, da sie den Planungsprozess maßgeblich beeinflussen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zumeist weder im Erläuterungsbericht noch sonst wo nachzulesen sind.

Ein bemerkenswertes Beispiel dafür ist die Zerstörung des ehemaligen Bahn-Verwaltungsgebäudes in der Laxenburger Straße 4, das unser Verein als erhaltungswürdig eingestuft hätte. Doch wurde dieses bereits im Februar 2020 – wenige Tage nach Erstellung des Erläuterungsberichts – abgerissen. Start der öffentlichen Auflage war kurze Zeit später am 5. März.

Auch ein weiterer, kleiner, ebenerdiger Ziegelbau – an der Laxenburger Straße links neben der Einfahrt zur „Gösserhalle“ gelegen – wurde bedauerlicher Weise abgerissen (vgl. Foto von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/36643683200/in/album-72157682946905103/ bzw. Fotos im WienSchauen-Artikel „Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!“ vom 4. März 2020: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert).

Erfreulich ist folgende stadtplanerische Intention, die im Erläuterungsbericht beschrieben wird (Seite 2): „Die beiden geschichtsträchtigen Hallenbauten aus dem 19. Jahrhundert – die ‚Gösserhalle‘ und die ‚Inventarhalle‘ – sollen als Bestandteil des neuen Entwicklungsgebietes erhalten und einer teilweisen kulturellen Nutzung zugeführt werden. Die Gösserhalle dienten [sic] früher als Lager von Gösser Bier, da einst von hier die Wirtshäuser mit Bier beliefert wurden.“

Die angestrebte Erhaltung der beiden Hallenbauten wird seitens der Initiative Denkmalschutz sehr begrüßt. Konsequenterweise sind aber die so genannte „Gösserhalle“ (erbaut 1902) und die „Inventarhalle“ (erbaut um 1850) als Schutzzone auszuweisen.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, Band: „Wien X. Bis XIX. und XXI. Bis XXXIII. Bezirk“, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 29

– Georg Scherer, „Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!“, 4.3.2020 auf Wienschauen.at, siehe: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz

 

Hadersdorf (Wien-Penzing) Stellungnahme 8218. Gefährdete Häuser wegen Bauwidmung?

Initiative Denkmalschutz, 18. Juni 2020
Stellungnahme  zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8218

Für das Gebiet zwischen Josef-Palme-Platz, Alois-Czedik-Gasse, Alois-Czedik-Steg, Trasse Westbahn, Mauerbachstraße, Pfarrgasse, Wienfluss, Dr.-Karl-Lueger-Brücke, Wienfluss und Wientalstraße im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Hadersdorf und Weidling (Weidlingau)

Stellungnahme (Zusammenfassung):

Erfreulich sind die mehrfachen Neu-Ausweisungen von Schutzzonen. Stark kritisiert werden muss jedoch, dass für viele dieser Bauten die Baufluchtlinien und zum Teil auch Bauhöhenwidmungen viel zu wenig dem Bestand angepasst werden, sodass dadurch die Schutzfunktion von Schutzzonen konterkariert wird (z.B. ist das Gebäude in der Hauptstraße 21 sehr gefährdet (siehe Foto): schlechter Bauzustand, neu von GmbH erworben). Die geplante Herausnahme des Hauses Hauptstraße 81 aus der Schutzzone kann in keiner Weise nachvollzogen werden. Es wird empfohlen dieses ebenerdige Gebäude in der Schutzzone zu belassen. Weiters wird empfohlen die Häuser Hauptstraße 54-56 und Nr. 60 in die Schutzzone aufzunehmen.

Die Stellungnahme (Langfassung):

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Vorbemerkung: Für die meisten historischen Bauten, für die im aktuellen Planentwurf Schutzzonen ausgewiesen werden, werden die Baufluchtlinien viel zu wenig dem Baubestand angeglichen. Derzeit zumeist großzügige Bauflächen mit „offener oder gekuppelter Bauweise („ogk“). Es wäre dringend nötig, nicht nur die Vorderfront mit den Baufluchtlinien zusammenfallen zu lassen, sondern auch an den Seitenfassaden. Rückwärtig kann je nach Bedeutung ein gewisser baulicher Spielraum belassen werden (insbesondere als Seitentrakte) oder allfällige nötige Bauflächen können getrennt davon ausgewiesen werden.

Bahnstraße 44. Trotz baulicher Veränderungen dieses Gründerzeithauses (insbesondere neue Fenster) ist eine Aufnahme in die Schutzzone zu prüfen.

Hauptstraße 15-27. Eine ebenerdige Häuserzeile mit deutlich zu hoher Widmung und Baufläche. Kein Wunder, wenn man bei einem der Häuser den Eindruck gewinnt, dass hier aktuell auf möglichst hohen Gewinn und Abriss spekuliert wird (Hauptstraße 21 weist einen schlechten Bauzustand auf. Laut Grundbuchauszug ist eine GmbH seit kurzem neue Eigentümerin: Kaufvertrag vom 31.1.2020).

Hauptstraße 42 (Ecke Mauerbachstraße 1). Ebenerdiges, altes Dorfhaus mit Gründerzeitfassadendekor weist eine deutlich zu hohe Widmung auf. Hier möge die Bauhöhe genau dem Bestand angepasst werden.

Hauptstraße 45-49. Hier sollen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Für das Haus Hauptstraße 47 (Sommervilla, erbaut von Architekt Matthäus Bohdal, um 1900) ist die Bauhöhenwidmung wieder deutlich zu hoch. Hier soll die Bauhöhenwidmung dem Bestand angepasst werden.

Hauptstraße 54-56 und Hauptstraße 60. Es wird vorgeschlagen auch diese drei Bauten als Schutzzone auszuweisen, wobei die Bauhöhenwidmung dem Bestand angepasst werden soll (insbesondere für Nr. 56 und 60 deutlich zu hoch).

Hauptstraße 62. Ehemaliges Bierlokal „hawei“. Es wird dringend empfohlen, dass die Baufluchtlinie mit der Hauptfassade zusammengeführt wird. Ansonsten würde dies den Zweck einer Schutzzone, das historische Stadtbild zu erhalten, zuwiderlaufen.

Hauptstraße 63-65, 69 u. 73.  Hier wird die Schutzzonenwidmung begrüßt. Allerdings wird diese durch die Ausweitung der Baufläche in Richtung Süden (im Vergleich zum gültigen Plandokument) konterkariert. Außerdem sind die Baufluchtlinien dem Bestand anzugleichen.

Hauptstraße 75. Hier ist die Aufnahme in eine Schutzzone zu prüfen und die Baufluchtlinien und die Höhenwidmung auf den Bestand anzupassen. Das Haus weist noch gut erhaltene historische Fenster und eine zum Teil noch frühgründerzeitliche Fassadengliederung auf.

Hauptstraße 79-81. Scharf kritisiert werden muss, dass bei den beiden Häusern die Bauhöhenwidmung um ganze drei Meter erhöht werden soll, obwohl es sich bei beiden um ebenerdige, erhaltenswerte historische Dorfhäuser handelt (im aktuell gültigen Plandokument 4,5 m, im Planentwurf 7,5 m Höhe vorgesehen). Die geplante Herausnahme des Hauses Hauptstraße 81 aus der Schutzzone wird strikt abgelehnt (aktuell in Schutzzone befindlich). Das von den Architekten F. Künzl und E. Sossik 1928/29 erbaute Haus Hauptstraße 81 (mit älterem Kern?) weist expressionistische Formen auf (vgl. Dehio-Handbuch, hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 311). „Baulich maßgebliche Veränderungen am Bestand“ (Erläuterungsbericht S. 19), die als Begründung für die geplante Herausnahme aus der Schutzzone angeführt werden, können nicht festgestellt werden.

Hauptstraße 82. Städtischer Kindergarten. Es ist erfreulich, dass dieses von Matthäus Bohdal 1870 erbaute Haus in die Schutzzone neu aufgenommen werden soll, doch wenn man jetzt die Baufläche so massiv zur Straße hin ausweitet, dann konterkariert dies wieder den Schutzgedanken.

Herzmanskystraße 1 und Nr. 2-12 (ohne Nr. 10). Sehr begrüßt wird die im aktuellen Planentwurf vorgesehene, neue Ausweisung einer Schutzzone für diese historischen Villenbauten. Die Baufluchtlinien mögen aber wieder unbedingt dem Bestand angepasst werden (derzeit nicht der Fall).

Mauerbachstraße 1 siehe Hauptstraße 42

Mauerbachstraße 9 (ident Hauptstraße 50). Erfreulich, dass im aktuellen Planentwurf vorgesehen ist hier die Schutzzone zu erweitern. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn auch gleichzeitig die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden.

Mauerbachstraße 19. Erfreulich, dass im aktuellen Planentwurf für dieses historische Gründerzeithaus eine Schutzzone vorgesehen ist. Es ist jedoch gänzlich unverständlich, dass die Baufluchtlinien versetzt zur Vorder- und Rückseite des Gebäudes zu liegen kommen und die südöstliche Seitenfassade keine Begrenzung mit einer Baufluchtlinie erfährt.

Pevetzgasse 4 (Ecke Josef-Prokop-Straße 21). Bei der von Architekt Matthäus Bohdal 1890 erbauten Sommervilla mögen die Baufluchtlinien unbedingt dem Bestand angeglichen werden, um diese repräsentative Villa Anton Burger zu erhalten. (vgl. Eintrag „Wiener Wohnen“ der Stadt Wien: https://www.wienerwohnen.at/hof/989/Pevetzgasse-4.html).

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)
Literatur/Quellen:
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. Bis XIX und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien: 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995- Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: www.wien.gv.at/kulturportal/public)

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): www.architektenlexikon.at

Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: Stellungnahme zur geplanten Umwidmung

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes und 26. Änderung des Bebauungsplanes in 3002 Purkersdorf bei Wien (NÖ)

Zl.: B-031/2-wo-4596/2-2022

betreffend Wiener Straße 68 (Teil des ehemaligen Sanatoriumsparks)
Grundstücksnummer (GST-NR) 170/14 (ÄP 2)

FW-Änderungen: Widmungsänderung von BS-Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN-1,1-Generationenhaus
BB-Änderungen: Festlegung 1,1/g/III, Anpassung Freifläche, Festlegung seitliche Baufluchtlinie

im Zusammenhang mit dem denkmalgeschütztem Sanatorium Purkersdorf („Seniorenresidenz Hoffmannpark“) auf dem Nachbargrundstück Wiener Straße 64-66 (GST-NR. 170/3; EZ 2489) sowie der historischen Gartenanlage auf beiden Grundstücken.

S t e l l u n g n a h m e:

Die laut Planentwurf zur Verbauung vorgesehene Grünfläche mit der GST-NR 170/14 (EZ 2605) grenzt unmittelbar an das weltberühmte Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Purkersdorf (ehem. „Sanatorium Westend“) an, das als ein „Gesamtkunstwerk“ gilt und „zu einem Inkunabel der Architektur des 20. Jahrhunderts“ wurde (Zitat aus dem Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 1992, S. 5). Diese Grünfläche bildet nicht nur einen essenziellen Teil des (ehemaligen) Sanatoriumsparks, sondern gilt auch als eine wichtige Freifläche für die Sichtbarkeit und Wirkung einer der Ikonen der österreichischen Architektur der Moderne, insbesondere die Blickbeziehung von der Wiener Straße her betreffend.

Das Sanatorium-Hauptgebäude (Hoffmann-Pavillon) gilt als Hauptwerk der kubisch-geometrischen Phase des Wiener Jugendstils. Es wurde 1904-06 vom berühmten Architekten Josef Hoffmann erbaut und bildet mit dem Park eine kulturgeschichtliche Anlage und Einheit. Nicht umsonst fand der „Sanatoriumspark“ Aufnahme im Standardwerk „Historische Gärten Österreichs – Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis 1930“ von Eva Berger (Band 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, Seite 472 f.). Noch viel mehr betont der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) die Bedeutung und Wichtigkeit der dem Sanatorium zugehörigen Parkanlage: „Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. (Zitat aus dem BDA-Unterschutzstellungsbescheid von 1992, S. 5).

Gemäß unseren umfassenden Grundbuchs-Recherchen unterliegt das betreffende Grundstück 170/14 weiterhin den Denkmalschutzbestimmungen, da eine entsprechende amtliche Löschung des Denkmalschutzes für das Grundstück nicht gefunden werden konnte, und diese Fläche im Unterschutzstellungsbescheid aus 1992 mitumfasst ist (damals mit der GST-NR. 170/1 (EZ 1827) und 170/3 (EZ 1826); eine abschließende Beurteilung respektive Verifizierung war uns in der kurzen Zeit jedoch nicht möglich). Es findet somit unserer Auffassung nach weiterhin der § 5 Abs. 1 im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Anwendung, in der „jede Veränderung, die (…) die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte“, einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes bedarf.

Das Denkmalamt konnte die Freifläche / Parkanlage jedoch nicht als „historische Gartenanlage“ unter Schutz stellen (obwohl im Unterschutzstellungsbescheid auf Seite 5 klar intendiert), da das österreichische Denkmalschutzgesetz hier – einzigartig in Europa – eine große verfassungsrechtliche Lücke aufweist. Umso mehr liegt daher die kulturelle Verantwortung, dieses Kulturjuwel von der Verbauung freizuhalten, bei der Gemeinde Purkersdorf und dem Land Niederösterreich, zumal auch ein „generelles Leitziel“ gemäß § 1 Abs. 2 (1) lit. f. NÖ Raumordnungsgesetz 2014 die Erhaltung (…) des Orts- und Landschaftsbildes darstellt. Dies wird hier – ob der einzigartigen Bedeutung des Hoffmann-Baues – in keiner Weise entsprochen, ganz im Gegenteil.

Umso befremdlicher wirkt daher auch die im Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes profane Begründung zur Verbauung: „Eine Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft als Parkanlage für die Seniorenresidenz Hoffmannpark ist im gegebenen Ausmaß nicht erforderlich [!], da die umgebenden Bereiche des Areals des ehemaligen Sanatoriums ein ausreichendes Maß an Freiräumen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt da die Parkanlage nicht öffentlich zugänglich ist, liegt im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft eine sehr geringe Nutzungsdichte vor.“ (Zitat ident sowohl im Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes, S. 6 als auch im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, S. 7).

Umso absurder muss daher auch die profane Interessensabwägung erscheinen: „In der Abwägung der Interessen wird der Ermöglichung von zwei für die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur erforderlichen Kindergartengruppen ggü. dem größtmöglichen Erhalt der Sichtachse zum Sanatorium Vorrang eingeräumt.“ (Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan, S. 8).

Es ist das übliche, allzu oft schlechte Spiel der Politik. Nutzungen für den „guten Zweck“ werden für geplante Verbauungen in sensible Natur- und Kulturräume als Argument vorgeschoben, im Wissen, dass man deren Verbauung anders schwerlich begründen kann. Unser Verein möchte daher ganz klar hinterfragen, ob die Gemeinde Purkersdorf wirklich nur im Bereich des Sanatoriums die dafür nötige Bebauungsfläche (oder Gebäude) finden kann, um hier die oben erwähnte soziale Infrastruktur für die Gemeinde herstellen zu können. Unser Verein möchte das ganz stark in Zweifel ziehen (Vgl. dazu, Robert Schediwy, Von guten Zwecken und Verwertungsinteressen, in: Zeitschrift „Denkma[i]l Nr. 3 / Okt. 2009, Nachrichten der Initiative Denkmalschutz, S. 15 f.: https://www.initiative-denkmalschutz.at/denkmail/Denkmail_Nr_03_web.pdf).

Der Verein Initiative Denkmalschutz spricht sich daher ganz klar gegen diese Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes aus. Ganz im Gegenteil, es wird nachdrücklich angeregt, diesen Bereich, der auch aktuell schon für eine – etwas geringere Verbauung – zugelassen ist, wieder rückzuwidmen, damit dieser weiterhin unverbaut bleiben und damit der überragenden kulturgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Sanatoriums, ein Denkmal von internationaler Bedeutung(!), gerecht werden kann.

Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
Mobil: 0699 / 1024 4216
ZVR-Nr.: 049 832 110

PS: Ebenso kritische Stellungnahmen haben dazu u. a. auch die Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs LV Wien Niederösterreich Burgenland sowie die Aktionsgruppe “Bauten in Not”.

PPS: Die öffentliche Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 (= Ende Stellungnahmefrist)

Stellungnahme Planentwurf 8253 (Wien): Wichtiges Gründerzeithaus nicht für Schutzzone vorgesehen!

Am 20. Juni unternahm unser Verein Initiative Denkmalschutz einen Lokalaugenschein im Gebiet des Planentwurfs 8253. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass das sehr gut erhaltene Gründerzeithaus Josefstädter Straße 99 (siehe Foto) im aktuellen Planentwurf (öffentliche Auflage 22. Mai bis 3. Juli) nicht für die Schutzzone vorgesehen ist! (Anmerkung: Seit wenigen Jahren können theoretisch auch Einzelobjekte als Schutzzone gewidmet werden: z.B. Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk und Darwingasse 35 im 2. Bezirk).

Initiative Denkmalschutz, 2. Juli 2020
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8253

Für das Gebiet zwischen Josefstädter Straße, Albertgasse, Lerchenfelder Straße und Lerchenfelder Gürtel im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Erfreulich sind zunächst die Neu-Ausweisungen von Schutzzonen im aktuellen Planentwurf. Zusätzlich Aufnahme in die Schutzzone mögen folgende Gebäude finden:

Blindengasse 1A (= Lerchenfelder Gürtel 46): „Secessionistisch (…) (1900, Türe, Gitter, Ornamentkacheln)“ (Zitat Dehio)

Josefstädter Straße 99: gänzlich unverständlich, wieso dieses im Jahr 1880 errichtete Gebäude nicht für die Schutzzone vorgesehen ist: gut erhaltene, üppige gründerzeitliche Fassadengliederung. Das Gebäude bildet gemeinsam mit der Josefstädter Straße 101 ein einheitliches Gebäudeensemble

Josefstädter Straße 101 (Ecke Blindengasse 32): trotz stark reduzierter Fassadengliederung bildet dieses mächtige Eckhaus (erbaut 1880) gemeinsam mit dem benachbarten Haus Josefstädter Straße 99 eine prägnante stadtbildprägende Einheit.

Josefstädter Straße 103 (Ecke Blindengasse 31): markantes Eckhaus mit gründerzeitlich-secessionistischem Fassadendekor am Eckrisalit.

Lerchenfelder Gürtel 66: Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung, im Inneren gut erhalten.

Lerchenfelder Straße 156: 1860 erbaut, mit frühhistoristisch, additiver Fassadengliederung. Trotz rezenter dreigeschoßiger Aufstockung bleibt der zweistöckige frühhistoristische Gebäuteil erhaltenswert.

Lerchenfelder Straße 162 / Ecke Blindengasse 2 möge trotz reduzierter Fassadengliederung ebenso in die Schutzzone Aufnahme finden. Im Inneren noch ältere Teile gut erhalten.

Stolzenthalergasse 4: Mächtiges Gründerzeithaus mit reduzierter Fassadengliederung. Dieses Gebäude sollte im Sinne eines sonst weitgehend geschlossenen Straßenensembles ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden – So wie auch mehrere weitere mit reduzierter Fassadengliederung, die als Teil eines Ensemble sehr wohl in diesem Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen sind. Auch das benachbarte Eckhaus Stolzenthalergasse 2 (Ecke Lerchenfelder Straße 132), ebenso mit reduzierter Fassadengliederung, ist im aktuellen Planentwurf sehr wohl für die Schutzzone vorgesehen.

Stolzenthalergasse 10-12 (Ecke Pfeilgasse 37): 1859, Fassadierung 1910.

Zu prüfen wäre auch noch das Gebäude:

Blindengasse 29: historische Fassade verloren, Eingangstor noch erhalten. Im Inneren erhaltenswert?.

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Nußdorf-Heiligenstadt (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8361

Initiative Denkmalschutz

Stellungnahme zum Planentwurf 8361 – Nußdorf-Heiligenstadt

Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Linienzug 1-4, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Dennweg, Linienzug 5-8 und Hammerschmiedgraben im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Nußdorf und Heiligenstadt

Öffentliche Auflage vom 5. Jänner bis 16. Februar 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt werden die vielfachen neuen Schutzzonenausweisungen sowie die reduzierte Bebaubarkeit beim erhaltenswerten historischen Gebäudebestand (z.B. Hammerschmidtgasse 18A). Kritisiert werden muss jedoch, dass nirgends in einer „Besonderen Bebauungsbestimmung“ die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festlegt wird, was den Schutz historischer Bauten deutlich stärken würde (vgl. Einleitung).

Armbrustergasse 10 siehe Probusgasse 1

Armbrustergasse 16 (FOTO): Bei dieser 1900 erbauten, neobarocken Gründerzeitvilla (Architekt Adolph Ambor bzw. Adolf Amber; Dehio S. 551, Achleitner S. 56) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Süden.

Armbrustergasse 18 (FOTO): Bei dieser späthistoristischen Gründerzeitvilla (mit vereinfachter Fassadengestaltung) mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden, insbesondere in Richtung Nordosten.

Gänzlich unverständlich ist, dass die beiden unten beschriebenen Villen Armbrustergasse 20 und 22 nicht für die Schutzzone vorgesehen sind; beim Architekten des Hauses Nr. 22 handelt es sich gar um einen weltberühmten Architekten des Wiener Jugendstils. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass diese beiden erhaltenswerten, nicht denkmalgeschützten Häuser zumindest als Schutzzone ausgewiesen werden. Weiters wird angeregt, dass die Bebaubarkeit viel mehr dem Bestand angepasst wird (d.h. dass die Baufluchtlinien dem Bestand angeglichen und wohl eher Höhenwidmung/Bauklasse „W I 6,5 m“ als – wie im vorliegenden Planentwurf „W I 7,5 m“ – festgesetzt werden):

Armbrustergasse 20, Villa Dr. Tietze (FOTO). Erbaut 1907, Architekt Hartwig Fischel (Ausführung: Adolf Micheroli), Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) kurz die Haus-Nr. erwähnt (S. 551) und auch im bekannten Achleitner-Architekturführer mit Foto und Beschreibung (S. 56). Seit 2005 ist an der Einfriedung eine Gedenktafel angebracht: “Im Andenken an die Kunsthistoriker Hans Tietze (…) und Erica Tietze-Conrat (…) denen dieses Haus von 1908-1938 Heimat war.“ Hans Tietze (*1880, +1954) war auch ein bekannter Denkmalpfleger aus der Frühzeit des Denkmalschutzes.

Armbrustergasse 21 siehe nach Armbrustergasse 22

Armbrustergasse 22, Villa Legler (FOTO). Dehio-Eintrag (Hrsg. Bundesdenkmalamt, S. 551): “Nr. 22: Haus Legler, erb. 1905-07 von Josef Hoffmann, später verändert (1914 gartenseitige Veranda, 1934 Innenumbau). Schlichte 2geschossige Villa mit Rauhputz und Faschenrahmungen, Sprossenfenstern und Walmdach.” Ausführlicher Eintrag auch im Achleitner-Architekturführer (S. 56).

Armbrustergasse 21 (FOTO; auf Google Maps nicht wirklich sichtbar): Die Bebaubarkeit, insbesondere die Baufluchtlinien betreffend, mögen bei dieser „repräsentativen freistehenden Villa“ (Zitat Erläuterungsbericht, S. 18) dem Bestand angepasst werden.

Eroicagasse 15 (FOTO): Bei diesem 1899 erbauten, gründerzeitlichen Miethaus (Dehio, S. 557) möge die Baufluchtlinie der Hauptfassade angepasst werden.

Greinergasse 35 siehe Kahlenberger Straße 1

Greinergasse 39 (FOTO): Ehemaliger Freihof des Stiftes Kremsmünster, denkmalgeschützter, stattlicher Winzerhof 16. Jh. (Dehio, S. 585). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren.

Greinergasse 48 (FOTO): Beim Gasthof Alt-Nußdorf, im Kern 16. Jh. (Dehio, S. 585) möge die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung/Bauklasse „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ reduziert werden.

Hammerschmidtgasse 18A (Ecke Steinbüchlweg 13; FOTO): Sehr begrüßt wird die Reduzierung der Höhenwidmung/Bauklasse des desolaten, „ehem. Winherzhauses(?)“ mit „im Kern vielleicht 17. Jh., umgebaut.“ (Dehio, S. 587) von aktuell gültig „W I 7,5 m“ auf „W I 4,5 m“.

Heiligenstädter Straße 173 (FOTO): Beim ehemaligen Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge die – im Planentwurf vorgesehene – Höhenwidmung/Bauklasse „ W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 187 (FOTO): Das repräsentative, ehemalige Vorstadthaus mit frühhistoristischer Fassade (Dehio, S. 569) möge von der im Planentwurf vorgesehenen Höhenwidmung/Bauklasse „W II 9 m“ auf „W I 7,5 m“ reduziert werden.

Heiligenstädter Straße 201 siehe Nußdorfer Platz 8

Heiligenstädter Straße 207 (FOTO): Bei diesem historischen Gebäude, Teil des Freihofes / ehem. Nußdorfer Brauerei, möge beim nördlichen, zurückgesetzten Seitenrisalit (drei Fensterachsen breit) die Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5“ auf „W I 6,5 m“, also mehr dem Bestand entsprechend, reduziert werden. (Der vorspringende Hauptrisalit des Gebäudes hat die Adresse Heiligenstädter Straße 205b).

Heiligenstädter Straße 225 (FOTO): Beim stattlichen Gründerzeithaus mit kleinem Eckturm und Fachwerkgliederung in den Obergeschoßen möge die Baufläche der Garageneinfahrt (südlich der Seitenfassade) gänzlich gestrichen bzw. ansonsten nur der Größe der Garageneinfahrt entsprechend als Baufläche ausgewiesen werden.

Heiligenstädter Straße 255, Wien

Das mächtige Gründerzeithaus in der Heiligenstädter Straße 255 (am Weg nach Klosterneuburg), Foto: 12.2.2023, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Heiligenstädter Straße 255 (FOTO): Das mächtige Gründerzeithaus (um 1900) mit Turm und Erker (mit späthistoristischer Fassadendekoration), direkt neben der Hauptverkehrsader nach Klosterneuburg gelegen, ist zweifelsfrei erhaltenswert im Sinne der Bauordnung und möge daher unbedingt als Schutzzone ausgewiesen werden.* Um die langfristige Erhaltung zu sichern, möge auch eine Baufläche für das Gründerzeithaus ausgewiesen werden, und zwar nur dem exakten Gebäudebestand entsprechend (oder ein wenig geringer) sowie mit Festlegung der Anzahl der Hauptgeschoße in einer „besonderen Bestimmung“ (BB); derzeit im aktuell gültigen Plandokument sowie im vorliegenden Planentwurf ist die Grundfläche nur als Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) ohne Bebaubarkeit festgesetzt.

Kahlenberger Straße 1 (Ecke Greinergasse 35; FOTO): Stattliches, denkmalgeschütztes einstöckiges Winzerhaus aus dem 16./17. Jh. (ehemals Besitz des Schottenklosters), im Kern spätmittelalterlich (Dehio, S. 587). Es wird angeregt, die im Planentwurf vorgesehene (und aktuell gültige) Höhenwidmung/Bauklasse von „W I 7,5 m“ auf „W I 6,5 m“ zu reduzieren, ebenso für Kahlenberger Straße 3 (Fassade Mitte 19. Jh., im Kern deutlich älter).

Kahlenberger Straße 51-57 (FOTO) und Nr. 72-74 (FOTO): Bei diesen für die Schutzzone vorgesehenen historischen Gebäuden mögen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden. Bei den giebelständigen Gebäuden Kahlenberger Straße 53-55 möge noch die besondere Bebauungsbestimmung „BB5“ ausgewiesen werden (Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen).

Nußdorfer Platz 8 (Ecke Heiligenstädter Straße 201; FOTO): Ehem. Gasthof Zur Rose, erbaut 4. Viertel 19. Jh., 2-3 geschoßiger repräsentativer Bau in Neorenaissance-Formen und Mittelrisalit (Dehio, S. 589). Hier möge die Höhenwidmung/Bauklasse (einheitlich im vorliegenden Planentwurf als „W II 10,5 m“ ausgewiesen) stärker differenziert auf die unterschiedlichen Bauhöhen des Gebäudes eingehen (die seitlichen, zweigeschoßigen Seitenflügel z.B. auf „W I 7,5 m“ reduzieren).

Oskar-Spiel-Gasse (1-) 3 (FOTO): Bei diesem in der Gründerzeit erbauten Schulgebäude möge die Baufluchtlinie der östlichen Hauptfassade angeglichen werden. FOTO:

Probusgasse 1 (Ecke Armbrustergasse 10; FOTO): Die Bauhöhenwidmung möge mehr dem Bestand des aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Wohnhauses angepasst werden. Statt der im aktuell gültigen Plandokument und im aktuell vorliegenden Planentwurf ausgewiesenen Bauklasse I (ohne Beschränkung) möge die Bauklasse „W I 7,5 m“ festgesetzt werden.

Probusgasse 12 (FOTO): Ehemaliger Heuriger Werner Welser. Es ist gänzlich unverständlich und muss scharf kritisiert werden, dass der Gemeinderatsausschuss bei diesem ebenerdigen Winzerhaus im Oktober 2022 ein Umbauprojekt noch auf Basis des bisher gültigen Plandokuments, also während einer gültigen Bausperre (in Vorbereitung der jetzt vorliegenden öffentlichen Auflage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes) bewilligte, das den Zielsetzungen der Bausperre ganz offensichtlich zuwiderläuft (vgl. Erläuterungsbericht, S. 13: „Schwerpunktsetzung ‚Ortskernschutz‘“). So kann der Eigentümer nämlich jetzt eine höhere Bebaubarkeit ausnützen, als im aktuell vorliegenden Planentwurf zugelassen worden wäre, was unserer Meinung nach dem Ortsbildschutz und der Erhaltung alter Ortskerne klar zuwiderläuft. (vgl. Krone, 10.10.2022, „Wegen Wohnhaus: Wieder Angst um einen Wiener Heurigen“: ; MeinBezirk 17.10.2022: „Probusgasse: Heuriger in Döblinger Schutzzone wird zum Luxus-Wohnhaus“).

Springsiedelgasse 28, Villa Bernatzik (FOTO): Bei der 1912/13 von Josef Hoffmann erbauten, denkmalgeschützten Villa (Dehio S. 600 f.; Achleitner S. 98) mögen die Baufluchtlinien an den Gebäudebestand angepasst werden; so ist insbesondere die im aktuell gültigen Plandokument (noch ohne Schutzzone) und die im Planentwurf (mit Schutzzone) vorgesehene bebaubare Fläche im Anschluss an die nördliche Seitenfassade der Villa in keiner Weise denkmalverträglich (und vermutlich auch kaum die rückwärtige, östliche).

Steinbüchlweg 13 siehe Hammerschmidtgasse 18A

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. Bis XIX. Und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

 

* Seit wenigen Jahren können sogar Einzelgebäude als Schutzzone ausgewiesen werden (z.B. Nikolsdorfer Gasse 10 und Nikolsdorfer Gasse 20, Plandokument 8191 aus 2018; Darwingasse 35, Plandokument 8166 aus 2018)

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Kahlenberger Straße 51, Kahlenberger Straße 53, Kahlenberger Straße 55, Kahlenberger Straße 57, Kahlenberger Straße 72, Kahlenbergerstraße 74, Oskar-Spiel-Gasse 1, Oskar-Spiel-Gasse 3

Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!

Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.

Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. 

Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.

Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?

Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.

UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)

Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!

Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).

Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)

Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:

Sehr geehrte Bezirksvorstehung,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,

seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):

Unsere zwei Fragen dazu:

1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?

2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September  / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.

Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216

Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)

PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien

§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).

Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358

Initiative Denkmalschutz, 5. April 2023

Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof

Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II

Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.

Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.

Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).

Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.

Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)

Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38

Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.

Werndlhof

Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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L i t e r a t u r:

Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634

Denkmalliste / Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/service/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19