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Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz

 

Salzburg: 305 Gebäude könnten auf Antrag den Erhaltungsschutz verlieren

305 Gebäude könnten auf Antrag den Erhaltungsschutz in der Stadt Salzburg verlieren. Der Vorschlag von Planungsressort-Chefin Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP), wie künftig mit den 1159 Häusern mit Erhaltungsgebot umgegangen werden soll, stößt bei Bürgerliste, Liste Salz (Christoph Ferch) und der Initiative Um+Bau+Kultur auf Widerstand, denn als Basis soll die umstrittene “Terra Cognita”-Studie (2016) dienen. Salzburger Nachrichten Artikel (7.2.2020) weiterlesen: https://www.sn.at/salzburg/politik/305-gebaeude-koennten-auf-antrag-den-erhaltungsschutz-verlieren-83094025 +++ Um+Bau+Kultur: “Offener Brief – Terra Cognita-Studie (2016), (Neu-)Bewertung des städtischen Baubestandes bis 1990, Einrichtung eines Fonds” (6.2.2020) siehe unten +++ Weiterer Medienbericht: “Bauherr drängt Politik in Salzburg: Abreißen klüger als teuer sanieren” (13.1.2020; Es geht um die ÖBB-Bauten der 1920er Jahre in der Bahnhofstraße 63, Ecke Kirchenstraße 63 im Stadtteil Itzling (in den Salzburger Nachrichten vom 7.2.2020 fälschlicherweise den 1950er-Jahren zugeschrieben), siehe: https://www.sn.at/salzburg/politik/bauherr-draengt-politik-in-salzburg-abreissen-klueger-als-teuer-sanieren-81909028 (vgl. auch ORF-Meldung vom März 2019: “Kritik an geplantem Abriss von Wohnhäusern”: https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2971017). +++ “Leserbrief von Bruno Maldoner: Erläuterungen zum Erhaltungsgebot in der Stadt Salzburg” (23.1.2020): https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/erlaeuterungen-zum-erhaltungsgebot-in-der-stadt-salzburg-82418998 +++ APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz: “Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand – Verein INITIATIVE DENKMALSCHUTZ schockiert: Über 1/4 der Gebäude außerhalb der Altstadt sollen aus dem Erhaltungsgebot fallen. Morgen tagt der Planungsausschuss. Initiative Denkmalschutz fordert Einbindung der Öffentlichkeit! (21.2.2018): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180221_OTS0018 +++ Älterer Medienbericht: “Stoppt alle weiteren Verluste an Bausubstanz”. Stadtforscher Norbert Mayr kritisiert im Interview mit den “Stadt Nachrichten” die aggressive Tabula-rasa-Praxis außerhalb des Altstadtkerns.” (1.3.2018): https://www.sn.at/salzburg/chronik/stoppt-alle-weiteren-verluste-an-bausubstanz-24862057

Um+Bau+Kultur – Offener Brief – Terra Cognita-Studie (2016), (Neu-)Bewertung des städtischen Baubestandes bis 1990, Einrichtung eines Fonds” (6.2.2020)

Sehr geehrte Damen und Herren vom Planungsausschuss!

Die Um+Bau+Kultur Salzburg wurde in Kenntnis gesetzt, dass die Terra Cognita-Studie (2016), kurz TC, als Ausgangslage für weitere strategische Maߟnahmen für angeblich nicht erhaltenswerte und erhaltenswerte Bauwerke genommen werden soll, obwohl verschiedene Stellungnahmen vor zwei Jahren massive und fachlich fundierte Kritik an dieser teuren “Augenscheinkontrolle”€œ geübt haben. Zudem hat damals – auch aufgrund dieser Stellungnahmen – das Ressort von Stadtrat Johann Padutsch den Amtsbericht bezüglich Festlegung von Erhaltungsgeboten, mit dem Vermerk den Bericht als Ganzes zu überdenken, an den Planungsausschuss/die Abteilung rückübermittelt. Vgl. https://initiativearchitektur.at/initiative-architektur/nachrichten/erhaltungsgebote-in-der-stadt-salzburg.

Daher dieser offene Brief an den Planungsausschuss und die Presse.

Die TC als Ausgangslage heranzuziehen, ist aus städtebaugeschichtlicher und bauhistorischer Sicht nicht nachvollziehbar: Die TC kann keine seriöse Analyse des Baubestandes leisten, sondern nur eine oberflächliche “Augenscheinkontrolle” ohne Verknüpfung mit den Erhebungsbögen als wissenschaftliche Grundlage. Daher sind auch nachgeschaltete Szenarien irrelevant.

Die Kultur-Stadt Salzburg müsste sich bei einem Agieren auf Basis der TC dem Vorwurf des Dilettantismus gefallen lassen, was angesichts der Standards innerhalb der Altstadt-Schutzzonen besonders eklatant wäre.

Die Salzburger Stadtpolitik und ihre Verwaltung muss sich den Defiziten der letzten Jahre und ihrer Verantwortung für die Baukultur stellen, sie hat endlich eine fundierte Grundlagenarbeit zu leisten bzw. zu beauftragen unter Berücksichtigung der baulichen Entwicklungen auch nach 1945, daher ist mittlerweile die (Neu-)Bewertung des Baubestandes bis 1990 überfällig. Ebenso ist es dringend notwendig, in Weiterentwicklung des Altstadterhaltungsfonds einen gut dotierten Fonds zur Unterstützung der EigentümerInnen von charakteristischen Bauten ausserhalb des Altstadtschutzgebiets einzurichten.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere beiliegende Stellungnahme vom 21.2. 2018

Wir verbleiben mit freundlichen Grüߟen

Um+Bau+Kultur Salzburg – Strategien für eine Stadt

Dr. Norbert Mayr, Freier Architekturhistoriker, Stadtforscher
Mag. Jana Breuste, Freie Architekturhistorikerin, Lehrbeauftragte an den Universitäten Salzburg und Innsbruck
Dipl.-Ing. Uli Staebner, Architekt
Dr. Hannes Augustin, Biologe
Mag. arch. Bernhard Rihl, MSc, Bürgerbeteiligungsexperte und Architekt
Birgit Silberbauer, Restauratorin (Spezialgebiet historische Architekturoberflächen)

Kontakt:

PS: Die Um+Bau+Kultur Salzburg begrüßt prinzipiell die Entscheidung der Salzburger Stadtpolitik, die Volksschulen Lehen zu sanieren statt abzureissen und damit auch die vorhandene „graue Energie“ weiterzuentwickeln. Abgesehen vom denkmalwürdiger bzw. erhaltungswürdiger Baukultur besitzt der Baubestand unseres Erachtens grundsätzlich eine wichtige Rolle, um erfolgreiche Strategien gegen die Klimakrise zu entwickeln. Ein zentrales Anliegen ist der Umgang mit den vorhandenen baulichen Ressourcen insgesamt. Wir brauchen eine neue Umbaukultur! Die nach wie vor praktizierte Politik der Tabula Rasa, des spekulativen mit Abbruch und Bodenversiegelung verbundenen Neubaus, d.h. der Vernichtung von “grauer Energie“ muss gestoppt werden, das Erkennen und zukunftsgerichtete Wertschätzen von Baukultur ist dazu unabdingbar notwendig.