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Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!

APA-OTS- PRESSEAUSSENDUNG, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221109_OTS0016

Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.

Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:

“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!

Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).

Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!

Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Weitere Links:

Gentzgasse 4: https://www.wienschauen.at/schutzzone-versagt-abriss-fuer-altbau-in-waehring-gentzgasse-4/

Pötzleinsdorfer Straße 90: https://www.meinbezirk.at/waehring/c-wirtschaft/abbruchreife-in-waehring-auf-bestellung_a5659750

Hofwiesengasse 29: https://www.wienschauen.at/villa-aus-den-1930ern-in-gefahr-hofwiesengasse-29/

Leiner-Kaufhaus, Mariahilfer Straße 18, Jugendstil-Stiegenhaus: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/leiner-wien-jugendstilgelaender-abtransportiert-haus-wird-abgerissen/

Heumarktprojekt neu (Wien) bleibt UNESCO-Welterbe unverträglich!

APA-OTS-Presseaussendung, 29. Juni 2023

Wien: Heumarkt-Hochhaus bleibt UNESCO-Welterbe UNVERTRÄGLICH! Das präsentierte ‘Heumarktprojekt Neu’ widerspricht UNESCO-Beschlüssen!
Initiative Denkmalschutz: Welterbe-Konformität heißt “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m)!

Wien (OTS) – 56,5 Meter hoch soll der gestern präsentierte, neu geplante “Hotelflügel” beim Heumarkt-Projekt werden. Das widerspricht ganz klar den seit 2012/13 bekannten UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m). Ganz im Gegenteil: Bereits das Bestandsgebäude Hotel InterCont “stört stark” den Belvedere-Blick. Hier die visuellen Beeinträchtigungen, die bereits vor der Ernennung zum Weltkulturerbe geschehen sind, weiter zu vergrößern, kann unmöglich im Sinne des Welterbes sein. Alle FAKTEN und UNESCO-BESCHLÜSSE: https://initiative-denkmalschutz.at/heumarkt.pdf

Baumassen beim Heumarkt sprengen jeglichen Maßstab

Egal wie man die Baumassen verteilt, die Kubaturen sprengen einfach jeglichen Maßstab. Daher kann nur durch ein “Zurück an den Start” und eine vollständige Neuplanung ein städtebaulich verträgliches Projekt entstehen, meint die Initiative Denkmalschutz.

UNESCO: Für Streichung von “Roter Liste” fehlt jegliche Grundlage

Solange der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 rechtsgültig bleibt, sieht die Initiative Denkmalschutz keinerlei Grund, wieso das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im September in Riad jetzt das Welterbe von der “Roten Liste” der gefährdeten Welterbestätten streichen soll. Der Auslöser zur Setzung auf die Rote Liste war ja gerade dieser Beschluss im Gemeinderat 2017, der erst eine Höhenwidmung bis zu ca. 70 m ermöglicht. Solange diese Widmung aufrecht bleibt, bleibt auch das Welterbe gefährdet.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at