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Initiative Denkmalschutz: Bankrott des Denkmalschutzes in Gries/Brenner – keine Schutzabdeckung nach 1 Jahr

APA-OTS-Presseaussendung, 10. Mai 2024

Ressorts: KI, II – Stichworte: Architektur, Tirol, Politik, Recht, Kultur

Initiative Denkmalschutz: Totalbankrott des Denkmalschutzes in Gries am Brenner. Ein Jahr nach Brand noch immer keine Schutzabdeckung

Komplettes Behördenversagen in Tirol, dem auch das neue Denkmalschutzgesetz (ab 1.9.) nichts entgegen setzt. Skandalöse Auskunftsverweigerung durch Bezirksverwaltungsbehörde!

Wien (OTS) – Morgen, Samstag, den 11. Mai, jährt sich der Brand beim denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries, und noch immer steht das Dach offen. Somit konnten ganze 12 Monate(!) lang ungehindert Regen, Schnee und Frost dieses Kulturerbe schädigen.

Unfassbar: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt! Die Behörden haben es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung für das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem im Sterben liegenden Intensivpatienten wird seit einem ganzen Jahr(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt ein Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen? Es braucht dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz. Die Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” unseres Vereins ist aktuell im Petitionsausschuss in Bearbeitung.

Chronologie des Behördenversagens: Gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits bei “Gefahr im Verzug” – also wohl schon unmittelbar nach dem Brand – von sich aus handeln müssen, doch man wartete auf das Bundesdenkmalamt, das erst am 4.10. den formalen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen an die BH Innsbruck (zuständige BVB), gestellt hat. Und auch diese kommt kaum in die Gänge, um ein akut gefährdetes Kulturdenkmal zu retten.

Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner

Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz

Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck verweigert Auskunft. Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen zu lesen waren, wollte unser Verein es genau wissen und fragte nach. Doch während das Denkmalamt problemlos das Datum der Antragstellung nannte, weigerte sich die BH Innsbruck, uns das konkrete Datum des Einlanges bei ihr zu nennen.

Initiative Denkmalschutz beeinsprucht Auskunftsverweigerung. Unser Verein hat nun auf unser Auskunftsbegehren vom 2.1. den ablehenden Bescheid vom 12.3. beim Landesverwaltungsgericht Tirol beeinsprucht. Schon vor 10 Jahren hat die Initiative Denkmalschutz in einer ähnlichen Angelegenheit in Wien vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Wettlauf mit der Zeit. Nach vielversprechenden Medienberichten könnte eine Schutzabdeckung beim Gasthaus Weißes Rössl kurz bevor stehen; doch da der Eigentümer am 6.11. letzten Jahres gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt hat, ist weiterhin mit dem Schlimmsten zu rechnen!

Eine Aufhebung des Denkmalschutzes wäre ein Fanal für die österreichische Denkmalpflege und könnte eine negative “Vorbildwirkung” für weitere gefährdete Kulturdenkmäler haben. So brannte es vor wenigen Wochen (7.4.) zum wiederholten Male in den denkmalgeschützten Hammerbrotwerken in Schwechat bei Wien (NÖ). Umso wichtiger ist es daher, das “Weiße Rössl” mit allem Engagement seitens Behörden und Politik vor dem endgültigen Verfall zu retten.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

PS: Vergleiche auch unsere APA-OTS-Presseaussendung vom 4. Dezember 2023:
Denkmalschutz ohne Schutz? Nach Brand in Gries am Brenner im Mai noch immer keine Schutzabdeckung trotz Schnee beim Gasthaus Weißes Rössl!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/gries-am-brenner-denkmalschutz-ohne-schutz-abdeckung-fehlt

Paragrah

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz Substanzverluste zu befürchten!

APA-OTS-Presseaussendung vom 27.08.2024

Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!

Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten!

Wien (OTS) –  Die Warnungen der Initiative Denkmalschutz wurden nicht gehört, ab kommenden Sonntag (1.9.) können denkmalgeschützte Objekte viel rascher als bisher eine Zerstörungsbewilligung bekommen (Denkmalschutzaufhebung). Allein mit der Begründung, dass die “weitere Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar” sei, könne dann der Eigentümer die Aufhebung des Denkmalschutzes erwirken.

Baldige Verluste auch von gut erhaltenen Denkmälern zu befürchten!

Bis jetzt war es oft so, dass Denkmale jahrzehntelang verfallen gelassen wurden, da dies – im Gegensatz zum aktiven Zerstören – nicht verboten war. In Hinkunft ist jedoch zu befürchten, dass allein mit der (von zumeist Privatgutachten) attestierten „fehlenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Denkmale rasch zerstört werden dürfen. Ein Abwarten auf „bessere Zeiten“ oder „neue Eigentümer“, wie es bis jetzt nicht selten der Fall war (z.B. Ortszentrum von Bad Gastein), ist dann nicht mehr möglich, das Denkmal wird sofort zerstört!

Lastenausgleich für Denkmaleigentümer umso dringlicher!

Umso wichtiger sind daher Steuererleichterungen und möglichst unbürokratische Förderungen für Eigentümer, die im Gegenzug große arbeitsintensive Aufwendungen für den Erhalt unseres österreichischen Kulturgutes leisten und damit viele Steuereinnahmen bringen. Es darf nicht sein, dass Abriss und Neubau gewinnbringender sind als der Erhalt unseres Kulturerbes! Derzeit wird so mancher Denkmaleigentümer sogar noch steuerlich bestraft, wenn er mit besonders viel Aufwand Gebäude restauriert (Stichwort: Liebhaberei). Es gilt daher einen gerechten Lastenausgleich zu schaffen!

Nach Nationalratswahl: Rasche Evaluierung des Gesetzes nötig!

Die Initiative Denkmalschutz befürchtet sehr bald auch den Verlust von gut erhaltenen Denkmälern! Oder wie soll der Erhalt von z.B. Burgruinen, religiösen (Klein-)Denkmälern oder technischen Denkmälern wirtschaftlich zumutbar sein? Die nächste Bundesregierung wird daher jetzt schon aufgefordert, möglicht umgehend das neue Gesetz zu evaluieren (und nicht erst 2029 wie im Gesetz vorgesehen).

Konvention von Granada (echte Erhaltungspflicht) unterzeichnen!

Überdies ist es für die Republik Östereich höchst an der Zeit, die so wichtige „Konvention von Granada“ aus dem Jahr 1985 endlich zu ratifizieren. Die Ratifizierung wurde zwar im Rahmen der Denkmalschutzgesetznovelle immer wieder in Aussicht gestellt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben dieses so wichtige „Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas“ nur fünf noch immer nicht ratizifiert, darunter neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere laufende „Parlamentarische Bürgerinitiative: Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ und auf unsere gesamte Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle verweisen.

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42
https://www.idms.at

OTS Stichwörter: Architektur, Innenpolitik, Immobilien, Kultur, Recht, Denkmalpflege, Bundesdenkmalamt, Ortsbildschutz, Kulturgüterschutz, Kulturerbe
Ressorts: Kultur Österreich, Innenpolitik

Denkmalgespräch am Donnerstag SPEZIAL: Denkmalschutzgesetz (Do., 17.10.)

Do., 17. Oktober 2024: Denkmalgespräch am Donnerstag SPEZIAL

Andreas Lehne spricht mit Markus Landerer und Christoph Bazil über die Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Im 101. Jahr nach seiner Beschlussfassung und nach mehreren Novellen tritt am 1. September eine umfassende Novelle des österreichischen Denkmalschutzgesetzes in Kraft. Wird sie die Arbeit des Bundesdenk­malamtes erleichtern und für eine bessere Akzeptanz unseres kulturellen Erbes sorgen oder fällt sie hinter die Erwartungen zurück? Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, und Christoph Bazil, Präsident des Bundesdenkmalamtes, diskutieren unter der Leitung von Andreas Lehne ihrer Erwartungen.
Anmeldung erbeten (bis 14. Oktober) an:
Eine Veranstaltung des Bundesdenkmalamtes mit Teilnahme der Initiative Denkmalschutz

Quelle/alle Infos: https://www.bda.gv.at/themen/veranstaltungen/2024-10-17-denkmalgespraech-spezial-landerer-bazil-dmsg.html

Zeit: 18:00 Uhr (bis ca. 19:30 Uhr)

Ort: Bundesdenkmalamt, Ahnensaal, Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien

iD-Stellungnahmen und iD-Presseaussendungen zum neuen Denkmalschutzgesetz:

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Denkmalschutzgesetznovelle vom 28. Dezember 2023 (Ministerialentwurf): https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/oesterreich-stellungnahme-denkmalschutznovelle-2024/

27. August 2024, Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Mit neuem Denkmalschutzgesetz sind viele Substanzverluste zu befürchten!
Am 1. September tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft, doch der neu formulierte § 5 Abs. 5 könnte den raschen Todesstoß für viele Denkmäler bedeuten! https://www.initiative-denkmalschutz.at/startseite/initiative-denkmalschutz-mit-neuem-denkmalschutzgesetz-substanzverluste-zu-befuerchten/

20. März 2024, Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Neues Denkmalschutzgesetz unzureichend! Keine echte Erhaltungspflicht. Weitere Kulturgutverluste drohen! Heute wird im Nationalrat das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen, doch wesentliche Lücken bleiben! https://www.initiative-denkmalschutz.at/presseaussendungen/initiative-denkmalschutz-neues-denkmalschutzgesetz-unzureichend-weitere-kulturgutverluste-drohen/