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Wien Rudolfsheim-Fünfhaus: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8231

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231

19.02.2020

Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).

Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:

Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:

– Avedikstraße 7

– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Jurekgasse 15

– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)

– Toßgasse 8

Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:

– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7

– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss

im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Avedikstraße 7, Avedikstraße 27, Denglergasse 1, Denglergasse 2, Denglergasse 3, Denglergasse 11, Grenzgasse 1, Jurekgasse 15, Kauergasse 2, Kauergasse 3, Kauergasse 4, Kauergasse 5, Kauergasse 7, Lehnergasse 9, Lehnergasse 14, Mariahilfer Straße 178, Mariahilfer Straße 182, Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202, Mariahilfer Straße 204, Toßgasse 6, Toßgasse 8

Bauordnungsnovelle (Wien): Was ist vom Abrissstopp im Sommer 2018 geblieben?

Am 30. Juni 2018 trat die neue Bauordnungsnovelle in Wien in Kraft, die zum Ziel hatte, die historischen Gebäude (vor 1945 erbaut) und außerhalb von gewidmeten Schutzzonen der Stadt Wien standen, vor Abriss zu schützen. Ein Blick zurück: Im Juni 2018 kam es zu einer nie dagewesenen Abbruchwelle von Gründerzeithäusern in Wien, um den auslaufenden bewilligungsfreien Abbruch für diese Häuser so schnell als möglich umzusetzen.  Dutzende Häuser waren halb eingerissen und die Baupolizei (MA 37) verfügte am Samstag, 30. Juni über diese Häuser einen Abbruchstopp. Als dagegen seitens vieler Eigentümer Einspruch erhoben wurde, wurden diesen jedoch Recht gegeben (ein für Gültigkeit der Bauordnungsnovelle begonnener Abbruch darf weitergeführt werden) und somit sind fast alle Gebäude bis heute abgerissen. Siehe Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis vom 28. Mai 2019 (Ro 2019/05/0012):
VwGH-Erkenntnis: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2019050012_20190528J00/JWT_2019050012_20190528J00.pdf
die daraus resultierenden 5 Rechtssätze: 1.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J01/JWR_2019050012_20190528J01.pdf 2.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J02/JWR_2019050012_20190528J02.pdf 3.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J03/JWR_2019050012_20190528J03.pdf 4.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J04/JWR_2019050012_20190528J04.pdf 5.) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050012_20190528J05/JWR_2019050012_20190528J05.pdf.

STANDARD-ARTIKEL AKTUELL (27.6.2020): ZWEI JAHRE NACH DEN ABBRUCHSTOPPS: Die Bagger kamen mit Verspätung. Eine Novelle der Wiener Bauordnung sollte alte Häuser besser schützen. Laufende Abbrüche wurden vor zwei Jahren gestoppt. Was seither geschah”: https://www.derstandard.at/story/2000118320186/zwei-jahre-nach-den-abbruchstopps-die-bagger-kamen-mit-verspaetung

STANDARD-ARTIKEL (6.7.2019): Wiener Bauordnung: EIN JAHR NACH ABBRUCHSTOPPS. Abgerissen wird weiterhin. Seit einem Jahr werden alte Wiener Häuser besser geschützt. Viele Baustopps wurden seither aufgehoben. Mancherorts schauen Anrainer bis heute auf Ruinen”: https://www.derstandard.at/story/2000105353520/ein-jahr-nach-abbruchstopps-abgerissen-wird-weiterhin

Ganz anders die Situation Radetzkystraße 24-26 (3. Bez.) und Mariahilfer Straße 166-168 (15. Bez.)

Nur bei zwei Häusern stellt sich die Situation ganz anders dar, denn die waren zum Zeitpunkt des Abbruchbeginns von Mietern bewohnt: 3. Bezirk, Radetzykystraße 24-26 sowie 15. Bezirk: Mariahilfer Straße 166-168. Eine interne Analyse unseres Vereins Initiative Denkmalschutz kommt zu einem anderen, als dem offiziellen Ergebnis, denn der wesentliche Teilaspekt “Bewohnt bei Abbruchbeginn” fand keine juristische Ausleuchtung: “Die Baupolizei hat zu früherer Zeit die Auffassung vertreten, dass ein Abbruch nur von ‘leeren’ Gebäuden möglich ist und daher (begonnene) Abtragungsarbeiten bei bewohnten Objekten als bewilligungs- bzw. anzeigepflichtige Bauführungen zu werten sind. Offenbar wird diese Rechtsansicht nicht mehr vertreten. Ein Grund dafür ist ho. nicht bekannt. (…) Zweifellos handelt es sich auch bei Abbrucharbeiten um Bauarbeiten (ein Bauvorhaben, eine Bauführung) im Sinne der Bauordnung für Wien. § 129a Abs. 2 lässt erkennen, dass ein Gebäudeabbruch die gänzliche Entfernung eines Bauwerkes (‘Totalabbruch’) darstellt. Wie dies aber bei weiterhin benützten Wohnungen (unter Berücksichtigung des § 123 Abs. 3 u. 4) bewerkstelligt werden kann ist fraglich: Ein Totalabbruch ist jedoch (erst) möglich, wenn ein Bauwerk gänzlich unbenützt (unbewohnt) ist. (…) Abtragungsarbeiten können somit nur als eine Veränderung eines bestehenden Bauwerks verstanden werden, die – je nach Art der Baumaßnahmen nach § 60 bzw. § 62 bewilligungs- bzw. anzeigepflichtig sind (…) Es ist davon auszugehen, dass der letzte Satz des § 124 Abs. 2 Anwendung zu finden hat. Dieser besagt, dass mit dem Bau entgegen der Baubeginnsanzeige nicht begonnen wird, diese als nicht erstattet gilt. Wird nun der Abbruchbeginn mit einem Datum zur Kenntnis gebracht, bei dem sich noch benützte Wohnungen im Gebäude befinden, so ist diese als nicht erstattet anzusehen, da ja keine Abbrucharbeiten i.S.d. § 129a Abs. 2 durchführbar wären. (…) Im gegenständlichen Fall ist somit zu bezweifeln, ob hier die Abbruchbeginnsanzeige rechtsgültig war, vielmehr ist sie als ‘nicht erstattet’ anzusehen. Da nun davon auszugehen ist, dass keine rechtsgültige Mitteilung über den Beginn von Abbrucharbeiten vorliegt, wäre – sofern die entsprechenden Voraussetzungen (also keine weiterhin benützten Wohnungen) gegegeben sind, ein neuerliches Verfahren zur Einleitung eines Abbruchs notwendig, welches jedoch nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen abzuhandeln wäre.”

1.) Biedermeier-Doppelhaus Mariahilfer Straße 166-168, 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus (1150 Wien)

“Abriss durch alle Instanzen” (26.6.2020; WienSchauen):
https://www.wienschauen.at/abriss-durch-alle-instanzen-mariahilfer-strasse-166-168

VwGH-Erkenntnis (Ro 2019/05/0039): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2019050039_20191216L00/JWT_2019050039_20191216L00.pdf
Rechtssatz: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2019050039_20191216L01/JWR_2019050039_20191216L01.pdf

FOTOS Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157670840630488

Petition “Für die Erhaltung der vom Abriss bedrohten Biedermeierhäuser Mariahilfer Straße 166-168” (Juli 2018): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=71f4aa63422d42c48c8930a40c5acdf7

2.) Frühgründerzeithaus Radetzkystraße 24-26, 3. Bezirk Landstraße (1030 Wien)

Standard (18.6.2020): OGH-Beschluss: Abbruchhaus in der Radetzkystraße bekommt Dach und Fenster. Die Mietervereinigung spricht von einem Etappensieg, Arbeiten am Haus sind bereits im Gange”: https://www.derstandard.at/story/2000118167448/ogh-beschluss-abbruchhaus-in-der-radetzkystrasse-bekommt-dach-und-fenster

Standard (15.5.2020):Arbeiten am bewohnten Abbruchhaus in der Wiener Radetzkystraße. Der Eigentümer hat laut Gerichtsbeschluss bis Juli Zeit, das Dach wiederherzustellen”: https://www.derstandard.at/story/2000117515393/arbeiten-am-bewohnten-abbruchhaus-in-der-wiener-radetzkystrasse

Standard (7.12.2019): Abbruchhaus Radetzkystraße: Eigentümer muss Dach wiederherstellen. Achtmonatige Frist läuft bereits – wird sie versäumt, droht dem Eigentümer die Zwangsverwaltung”: https://www.derstandard.at/story/2000111991440/abbruchhaus-radetzkystrasse-eigentuemer-muss-dach-wiederherstellen

FOTOS Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157688821860394

Petition “Rettet das Haus Radetzkystrasse 24 und 26” (Juni 2018): https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=9cf3cb466f50481fbace26c9e3336037