Parlamentarische Bürgerinitiative ‘Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter’ präsentiert
Gestern, am Montag, 13. März 2023 wurde unsere “Parlamentarische Bürgerinitiative” (vulgo ‘Petition’) der Öffentlichkeit im Rahmen der Diskussionsveranstaltung “Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter” präsentiert.
Hier PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE (‘Petition’) und UNTERSCHRIFTENLISTEN zum DOWNLOADEN: Parlamentarische-BI_Wirkungsvoller-Schutz-gefaehrdeter-Kulturgueter_2023
TEXT:
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend:
Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich
Bundeskompetenz:
Denkmalschutzgesetz / Bundesdenkmalamt / Bundesministerium für Kultur
Anliegen:
1.) Anlässlich des Verfalls und der aktuellen Diskussion um das Hotel Wörthersee in Klagenfurt und der heurigen 100-Jahr Feier des Bestehens des österreichischen Denkmalschutzgesetzes (25.9.1923) wird der Nationalrat ersucht, Schritte zu setzen, dass seitens der Republik Österreich die Konvention von Granada (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas) aus dem Jahr 1985 nicht nur unterzeichnet, sondern nach 38 Jahren auch endlich ratifiziert wird, um einen wirkungsvollen Schutz im Sinne der Erhaltung des österreichischen Kulturerbes gewährleisten und im Denkmalschutzgesetz zu verankern. Ebenso möge der Denkmalfonds zur Rettung von unmittelbar vom Verfall bedrohten, denkmalgeschützten Kulturgütern endlich nachhaltig befüllt werden (vgl. § 33 Denkmalschutzgesetz).
In diesem Zusammenhang unabdingbar ist es aber auch, gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Eigentümer von denkmalgeschützten Kulturgütern bei der Erhaltung entsprechend unterstützt bzw. es bei einer Erhaltungspflicht deutliche Erleichterungen für diese geben muss (steuerlich/finanziell; Stichwort: “Liebhaberei”; vgl. dazu auch den Wahrnehmungsbericht des Denkmalbeirates beim Bundesdenkmalamt vom 11.2.2019), da der Erhalt des Österreichischen Kulturgutes im öffentlichen Interesse liegt und damit auch zum Wohle der Allgemeinheit.
2.) Des Weiteren fordern die Unterzeichnenden, dass umittelbar mit der Absicht bzw. Beginn eines Unterschutzstellungsverfahrens durch das Bundesdenkmalamt die Gebäude/Objekte automatisch bis zum Abschluss des Verfahrens unter Schutz gestellt sind (ohne eigens einen Mandatsbescheid gemäß § 57 AVG ausstellen zu müssen).
Die beiden Anliegen werden nachdrücklich eingefordert von vier NGOs: der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich, ein ziegel trägt geschichte – Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee, der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der SOKO Altstadt Graz.
ad 1.) Begründung:
Die letzten Jahrzehnte zeigen sehr schmerzlich auf, dass gefährdete, denkmalgeschützte Kulturgüter zumeist konsequenzenlos verfallen gelassen werden können. Dieser Missstand liegt darin begründet, dass es einerseits keinerlei Erhaltungspflicht im Sinne des Denkmalschutzgesetzes gibt (sondern nur ein Verbot vor der (aktiven) Zerstörung, vgl. § 2 Denkmalschutzgesetz) und andererseits der dafür eingerichtete Denkmalfonds “zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden (…) Objekten, die unmittelbar vom Verfall (…) bedroht sind”, so gut wie nicht dotiert ist; und dieser somit quasi nicht zur Anwendung kommt (Der Denkmalfonds wird vom Bundesministerium für Kultur verwaltet; vgl. § 33 Denkmalschutzgesetz). In Bezug auf die fehlende Erhaltungspflicht ist Österreich mittlerweile einer der allerletzten Staaten des Europarates, die die “Konvention von Granada” (Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas) von 1985 noch immer nicht ratifiziert hat. Von den 46 Europaratsmitgliedern haben diese 41 ratifiziert, nur Österreich nicht, wie auch die Staaten Albanien, Island, Monaco und San Marino. Dabei hat die Republik Österreich als einziges Europaratsmitglied mit der Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1985 quasi eine Absichtserklärung zur Umsetzung abgegeben, aber die Konvention selbst bis heute nicht ratifiziert!
Aktuell gefährdet sind, um nur eine kleine Auswahl denkmalgeschützter Gebäude zu nennen: das Hotel Wörthersee und der Schrotturm in Klagenfurt sowie Schloss Waldenstein in Wolfsberg (Kärnten); das Jagdschloss Guggenthal in Koppl bei Salzburg; das Biedermeier-Landhaus in der Khevenhüllerstraße 4 in Wien-Währing; Schloss Ladendorf in Niederösterreich; Schloss Greifenberg in Radmer und die Badlwandgalerie in Peggau (beide Steiermark).
Zum Opfer gefallen sind, um nur ein paar wenige Beispiele denkmalgeschützter Gebäude zu nennen: Die Linzer Eisenbahnbrücke (OÖ); die Gartlmühle in Gresten (vgl. Youtube-Video “Gartlmühle – Ein Wahrzeichen verblasst” (2011), das Hammerherrenhaus Reithbachgut in St. Georgen in der Reith, das Gasthaus Goldener Hirsch in Kaumberg sowie das Gasthaus zum schwarzen Adler in Türnitz (alle NÖ); das Palliardi-Haus in Klagenfurt (Karfreitstraße 16), das ehem. Hotel Marienwasserfall in Mariazell (Steiermark).
ad 2.) Begründung
Es gibt allzu viele Fälle von Kulturgütern, die während(!) eines laufenden Unterschutzstellungsverfahren zerstört oder schwer entstellt wurden. Beispiele sind u.a.: der Abriss eines Biedermeierhauses in Wien-Margareten 2002 (Schloßgasse 5); der Abriss des Gaupmannhauses in Pottendorf/NÖ 2008 (Badener Straße 9); die Zerstörung der Inneneinichtung des Haus Paitl zum Jahreswechsel 2010/11 in Wien-Döbling (Krottenbachstraße 190); der Abriss der Farbenfabrik Reininghaus in Graz 2011, die ehemalige Lederfabrik Bieber in Graz 2016, das Schwimmbad des Künstlers Paul Flora in Innsbruck 2018 und aktuell ein Biedermeierhaus in Wien-Meidling (Schönbrunner Straße 276).
Es ist notwendig, dass schon mit der Absicht/Ankündigung einer Besichtigung eines Kulturgutes ein vorübergehender Schutz ausgesprochen werden kann, wie dies drei Beispiele aus Innsbruck, Wien und Oberösterreich zeigen: Innsbruck, Südtiroler Platz 2, „Hotel Europa: Innsbrucker Architekturjuwel abgerissen – ohne ernsthafte Folgen: Nach der mutwilligen Zerstörung eines neobarocken Festsaals gehen in Innsbruck die Wogen hoch“ (Der Standard, 28.1.2021); Wien: Wiedner Hauptstraße 52: „Zufall oder Absicht? Immo-Entwickler reißt vor der Nase des Denkmalamts ein ikonisches Dach ab“ (Der Standard, 6.7.2022); ehemaliges NS-Zwangsarbeiterlager am Achinger Totenweg (Waldlager Neukirchen) bei Braunau (OÖ) im Sommer 2020 (Quelle: Parlamentarische Anfragebeantwortung).
Rückfragehinweis / Unterschriftenlisten rücksenden an:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Fuchsthallergassse 11/5, 1090 Wien
www.idms.at