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Penzing (Wien): Sorge um zwei Historismus-Baujuwele

Zwei Sorgenkinder gibt es im 14. Wiener Bezirk Penzing, beide in Schutzzone gelegen:

Nisselgasse 9 im alten Ortskern von Penzing (nahe U4-Station Hietzing / Kennedybrücke) sowie Hauptstraße 21 in Hadersdorf am westlichen Stadtrand von Wien. Ein Anrainer des frühhistoristischen Gebäudes Nisselgasse 9 (Luftbild Google Maps) kritisiert die Baubehörde, denn diese agiere seiner Meinung nach seit 2014 “hilflos” oder ist “untätig”.  So verfällt das leer stehende, 1871 erbaute (mit älterem Kern?) einstöckige Gebäude mit frühhistoristischem Parapetdekor (mit Kinderbüsten) immer mehr (Architekt Georg Stättermayer). Laut Baubehörde (Magistratsabteilung 37) gibt es einen Bauauftrag zur Sanierung der Fassade.

Nisselgasse 9, 1140 Wien

Das frühhistoristische Gebäude in der Nisselgasse 9 (erbaut 1871; mit älterem Kern?), Foto: 20. Juli 2020, Fotograf: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Das zweite Sorgenkind meldete unser Verein Initiative Denkmalschutz dem Kurier, die frühgründerzeitliche Sommervilla in der Hauptstraße 21 in Hadersdorf (Foto Google Maps). Markus Landerer (Initiative Denkmalschutz) sieht die Stadt in der Pflicht: “Man hat den Eindruck, die Baupolizei schaut weg oder die rechtlichen Regelungen sind untauglich.” Dies habe zur Folge, dass Eigentümer, die ihr Gebäude nicht erhalten, mit einem Abbruchbescheid geradezu belohnt würden. “Das ist perfide”, sagt Landerer. Die Baubehörde entgegnet dem Vorwurf, dass man bereits im Vormonat den Eigentümer aufgefordert hat, bekannt zu geben, welche Schritte zur Erhaltung beabsichtigt sind. Noch wartet man auf Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist. KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN (Bezahlschranke): https://kurier.at/chronik/wien/vorstadt-sommervilla-in-penzing-dem-verfall-preisgegeben/401126871 (12.12.2020, “Zwei Baujuwele in Penzing dem Verfall preisgegeben. Häuser in der Schutzzone sind in desolatem Zustand. Anrainer und Denkmalschüzter befürchten Abbruch und kritisieren Behörden.”)

Kulturgüterkataster der Stadt Wien

Hauptstraße 21 im Kulturgüterkataster (mit ein wenig älterem Foto)

Nisselgasse 9 im Kulturgüterkataster (mit ein wenig älterem Foto)

Quelle: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur geplanten Umwidmung 2020

18.6.2020, Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz
Hadersdorf (Wien-Penzing) Stellungnahme 8218. Gefährdete Häuser wegen Bauwidmung?
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/hadersdorf-wien-penzing-stellungnahme-8218-gefaehrdete-haeuser-wegen-bauwidmung
(Anmerkung: Stand 15.12.2020 ist die Umwidmung noch nicht rechtskräftig/kundgemacht, vgl. https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public).

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien 1996, Seite 310 (Hauptstraße 21) sowie Seite 323 (Nisselgasse 9)

Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023

Wien, 8. August 2023

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023)

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein: Transparenz und Informationszugang

Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele):

– Zeile 16

Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“

– Zeile 18 (Ergänzung)

Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“

Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.

ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.

Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung „schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den „Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger“ möge der „Wenn“-Teilsatz gestrichen werden; denn bei dessen „Unkenntnis“ der (schuldhaften) Vernachlässigung hätten es die Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger wieder deutlich leichter, eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ zu erlangen.

Die Ableitung der Erhaltungswürdigkeit der Bauwerke (Vorliegen des „öffentlichen Interesses“) auf das alleinige Kriterium der „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ zu reduzieren, greift viel zu kurz. Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern ausschließlich „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. iD-Bericht (30.11.2020): Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch) bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.). Diese Erhaltungswürdigkeit gehört um die Kriterien der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objektes (aus lokaler oder regionaler Sicht) in der Bauordung für Wien erweitert. In diesem Sinne möge dann auch das Innere der Gebäude mitumfasst sein (Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster etc.), ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3.
Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig ist.

Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt. Als Diskussionvorschlag wird hier die verpflichtende Verständigung des Bundesdenkmalamtes durch die Baupolizei (MA 37) bei Einlangen eines Ansuchens um Abbruchbewilligung und bei vorliegen gewisser Qualitätsmerkmale (Niederschlag in der Fachliteratur, Stellungnahmen von einschlägigen Fachorganisationen u.ä.) eingebracht, damit entweder das Bundesdenkmalamt selbst das Objekt unter Denkmalschutz stellen kann bzw. gemeinsam mit diesem (oder gemeinsam mit dem Vertreter des Denkmalwesens im Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe; vgl. § 3 Bauordnung) den Wert des Gebäudes für die Stadt Wien beurteilt (aus lokaler und regionaler Sicht erhaltenswert) und dann ggf. die Stadt Wien selbst den Schutz für dieses Objekt ausspricht.

Für die Beurteilung von erhaltenswerten Bauwerken, ob deren „Bauzustand derart schlecht ist“ möge ausschließlich ein (am besten öffentlich einsehbares) Amtssachverständigengutachten zulässig sein (so wie derzeit die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude in Bezug auf die „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ ausschließlich durch die Magistratsabteilung 19 erfolgt). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatgutachter allzu leicht in einen gewissen Interessenskonflikt mit ihren Auftraggebern geraten, die ja diese Gutachter auch bezahlen. Privatgutachten können aber als ergänzende Information herangezogen werden.

Anmerkung nebenbei: Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Wiener Altstadterhaltungsfonds gut dotiert sein muss („Einbeziehung von öffentlichen Förderungen“), ansonsten werden die Abbruchbewilligungen weiterhin allzu leicht zu erlangen sein.

ad § 69 Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes

Abs. 1 Zeile 5: Bei: „der Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert nicht beeinträchtigt wird.“ Hier möge ergänzt werden: „auch nicht in kleinem Umfang“.
Begründung: Erfahrungsgemäß werden als Kriterium für die Störung des Welterbes nur (sehr) große Beeinträchtigungen als solche anerkannt.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen verpflichtend im Amtsblatt veröffentlicht werden (und das Amtsblatt selbst ebenso verpflichtend elektronisch/online; vgl. diese Stellungnahme bzgl. § 2 Abs. 5 „Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit“), damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Art der Giebelfächenberechnung soll für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.

ad § 129 Benützung und Erhaltung der Gebäude, vorschriftswidrige Bauwerke

Abs. 2: Das Verhindern des „Verfallenlassens“ ist das Um und Auf für einen wirkungsvollen Schutz des historischen Baubestandes der Stadt. Warum die aktuell gültige Bestimmung: „Der Eigentümer (jeder Miteigentümer) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (Gärten, Hofanlagen, Einfriedungen u. dgl.) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ oftmals so wenig Wirkung erzielt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird daher jede Verbesserung zur Verhinderung des Verfallenlassens begrüßt; so wie jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bauwerksbuch. Wichtig ist jedoch gleichzeitig, abschreckende Strafbestimmungen vorzusehen, wenn diese Dokumentationspflicht bzw. die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unterlassen werden. Es wird eine begleitende Evaluierung dieser Bestimmung angeregt, um die Wirksamkeit dieser Bestimmung in einer späteren Bauordnungsnovelle gegebenfalls nochmals deutlich erhöhen zu können.

Weiters wird nachdrücklich angeregt, die Erhaltungspflicht auf das Innere der Gebäude auszudehnen. In diesem Sinne mögen dann auch die Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster usw. mitumfasst sein, ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3 (vgl. diese Stellungnahme zu § 60 Abs. 1 lit. d.)

ad § 135: Baustrafen

Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die vorliegende Bauordnungsnovelle wäre daher die beste Gelegenheit, insbesondere in Anbetracht der seit längerem anhaltenden hohen Inflation, die Geldstrafen sehr deutlich(!) anzuheben.
Es wird angeregt, dass Gebäude, die verbotener Weise ganz oder teilweise abgebrochen wurden, die Behörde dem Eigentümer des ehemaligen Bauwerkes zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufzutragen hat (soweit dies möglich). Vor Erlassung eines solchen Aufrages ist erforderlichenfalls ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 einzuholen (analog dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, § 4 Abs. 2 „Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude“).

In der aktuell gültigen Bauordnung für Wien betragen die Geldstrafen im Abs. 1 „bis zu 50.000 Euro“; im Abs. 2 (Zeile 2) aktuell „bis zu 100.000 Euro“ sowie Abs. 3 (Zeile 2) „bis zu 300.000 Euro“.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die Geldstrafen insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 400.000 Euro bis zu 4 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie im Gesetz § 135 Abs. 3 Zeile 2 bei Vorsatz die Mindeststrafe auch nur 30.000 Euro beträgt). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das oftmalige (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007).

Abschließend scharf kritisiert werden muss, dass die laufende Begutachtungszeit dieses Gesetzesentwurfs in der Haupturlaubzeit erfolgt ist (28. Juni bis 8. August 2023; am 30. Juni begannen die langen Schul-Sommerferien).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Laxenburger Straße 4, 1100 Wien

Wien-Favoriten: Bahngebäude demoliert

Der 10. Bezirk Favoriten ist seit Anfang 2020 um zwei historische Gebäude ärmer. Eines davon war ein Verwaltungsgebäude der Bahn in der Laxenburger Straße 4 (nördlich Kreuzung Landgutgasse). Die über 100 Jahre alten Bauten wurden mit ausdrücklicher Zustimmung der Magistrate abgerissen. Damit ist die Chance vertan, die Altbauten in das Stadtentwicklungsgebiet “Neues Landgut” beim Hauptbahnhof zu integrieren. Nur die historischen Hallen bleiben erhalten, darunter die so genannte Gösserhalle. Die zentrale Frage ist: Warum haben die Magistrate die Abrisse genehmigt, obwohl erst 2018 das Gesetz zum Schutz alter Häuser verschärft wurde? WienSchauen-Artikel weiterlesen: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert. +++ ORF-Fernsehbericht über die geplanten Neubauten (“Favoriten bekommt einen neuen Stadtteil”, 5.3.2020.): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14043773/Favoriten-bekommt-einen-neuen-Stadtteil/14656761; ORF-Bericht lesen “In Favoriten entsteht ‘Neues Landgut’“: https://wien.orf.at/stories/3037649 +++  Öffentliche Auflage Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (jede/r Bürger/in kann bis inklusive 16. April 2020 eine Stellungnahme dazu abgeben) Planentwurf Nr. 8296: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8296.html +++ Die Gösserhallen am Gelände Laxenburger Straße 2a-4, Fotos von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157711236392248; Teilabriss September 2019 Fotos (Erich J. Schimek): https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157711236392248.

Untersievering (Wien): Tragischer Kulturgutverlust vor Bauordnungsnovelle 2018

Bis zum Sommer 2018 waren erhaltenswerte historische Altbauten außerhalb von Schutzzonen quasi “vogelfrei”. Wenn die Gebäude nicht unter Denkmalschutz standen, reichte eine schlichte Mitteilung an die Baubehörde, und schon konnte mit dem Abriss begonnen werden. Bis 1996/97 war noch ein Ansuchen um eine Abbruchbewilligung nötig. Diese “Vereinfachung” hatte fatale Folgen für den Altbaubestand in Wien. Der Druck auf das historische Kulturerbe Wiens wurde von Jahr zu Jahr stärker, sehr viele wertvolle Altbauten wurden in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten abgerissen. Oft kam auch das Denkmalamt zu spät, weil von der schlichten Mitteilung des Abrisses bis zum Abriss selbst blieb kaum mehr Zeit für das Bundesdenkmalamt blieb, Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen (so geschehen in der Castelligasse 1, 1a, Ecke Schloßgasse 5 * im Dezember 2001 im 5. Wiener Bezirk Margareten sowie bei der Jugendstilivilla in der Buchbergstraße 1 im 14. Wiener Bezirk Penzing; vgl. Denkma[i]l Nr. 4/2010, Seite 6 f.). Auch wenn beim hier gezeigten Beispiel, dem Haus Weinzingergasse 5 das Bundesdenkmalamt wohl von einer Unterschutzstellung abgesehen hätte, wäre dieses Haus seitens der Stadt Wien (Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung) mit Sicherheit als erhaltenswert eingestuft worden. Auch wurde jahrzehntelang verabsäumt großzügige Schutzzonenerweiterungen zu widmen, obwohl die Notwendigkeit dafür eine MA19-Studie aus dem Jahr 1996 dies unzweifelhaft festgestellt hat. Bei der letzten Umwidmung im Jahr 2005 wäre die ideale Gelegenheit für eine Schutzzonenerweiterung gewesen. Das Haus Weinzingergasse 5 wird – wie auch die benachbarten  – im Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler (Hrsg. Bundesdenkmalamt) angeführt: “Verbauung E[nde]. 19. -A[nfang] 20. Jh. (…) Weinzingergasse 5, altdeutsch mit origineller, durch Risalite und Erker gegliederter Fassade und originalem Türblatt” (S. 602). So konnte im Dezember 2016 problemlos mit dem Abbruch eines frisch renovierten Altbaus begonnen werden (weitere Fotos vom Abriss von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz). Das Grundstück wird in Folge maximal verwertet.

Weinzingergasse 5, Abriss 2016, Wien

Weinzingergasse 5 während des Abrisses, Foto: 18. Dezember 2016, Fotograf: Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

Unser Verein Initiative Denkmalschutz nahm den damaligen Abriss im Dezember 2016 zum Anlass auf die fatalen rechtlichen Rahmenbedingungen und den ungenügenden Schutz des Wiener Kulturerbes hinzuweisen, vgl. iD-Presseaussendung (20.12.2016): “Initiative Denkmalschutz: Weiterer Identitätsverlust in Döbling. Ein Ensemble in Untersievering wurde zerstört!. Heute zeigt sich mehr als deutlich das jahrzehntelange Versagen der Wiener Stadtpolitik. Eine schmerzliche Lücke wurde in ein geschlossenes Ensemble geschlagen, der unpassende Neubau markiert diese Lücke umso deutlicher. Weiterführende Infos finden sich im sehr guten BLOG WienSchauen.at (16.12.2020): “Döbling: Die fatalen Folgen der fehlenden Schutzzone”. Wir haben den aktuellen Blog-Beitrag zum Anlass genommen diesen Fall noch einmal aufzuzeigen. Freuen wir uns aber auf einen so wichtigen Zwischenerfolg wie die Novelle der Bauordnung von Wien im Sommer 2018, trotzdem bleiben viele wertvolle Gebäude weiterhin gefährdet, trotz Schutzzone und Erhaltungsverpflichtung! Unser Verein wird sich weiterhin engagiert für den Erhalt dieser gefährdeten Kulturgüter einsetzen …

Weinzingergasse 5, 1190 Wien

Weinzingergasse 5 kurz vor dem Abriss im Dezember 2016, Fotograf: Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz

* Zu Abriss Castelligasse 1, 1a, Ecke Schlossgasse 5: Vgl. auch APA-OTS, 12. Jänner 2002, FPÖ Wien
FP-Herzog: “Innerstädtischer Musterbezirk” von BV Wimmer in schiefem Licht! Abriß eines Biedermeierhauses in Margareten wirft Fragen auf!: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20020112_OTS0006

Saalfelden (Sbg.): Drei Altstadthäuser vor Abriss

Der Bürgermeister von Saalfelden hat der Raika Saalfelden die Abbruchbewilligung für den 350 Jahre alten Liendlwirt in der Lofererstraße 3 erteilt. Die Grünen rund um Ferdinand Salzmann sind empört, denn der Bürgermeister hat nur fünf Tage nach Antragstellung des Abrissantrags am 7. Februar, die Abbruchbewilligung erteilt. Bereits im November hatten die Grünen noch ein Erhaltungsgebot und die Ausweisung eines Ortsbildschutzgebiets gestellt. Dass der Bürgermeister die Abbruchbewilligung erteilt hat, bevor die Anträge im Bauausschuss behandelt worden sind, empört die Grünen. Ebenso abgerissen werden sollen das gelbe Walischkramerhaus in der Lofererstraße 1 und das alte Hutmacherhaus in der Almerstraße 9Krone-Artikel weiterlesen (24.2.2020): https://www.krone.at/2103795; +++ Ältere Medienberichte: “Saalfelden: Debatte um neues Stadtzentrum” (20.11.2019, ORF): https://salzburg.orf.at/stories/3022445; “Drei Häuser kommen weg: Große Umbaupläne mitten im Zentrum von Saalfelden” (20.11.2019, Krone): https://www.krone.at/2045737.

Villa Rilkeweg 22, Graz

Rilkeweg (Graz): Nach Behördenversagen Villa doch gerettet?

Bereits im April 2020 hätte die Villa Belvedere am Rilkeweg 22 im 9. Grazer Bezirk Waltendorf abgerissen sein sollen, denn in Folge eines Behördenversagens bekam der Eigentümer eine Abbruchbewilligung, wie Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) bestätigt hat. Das Ansuchen um Abbruchbewilligung war nämlich kurz vor Erweiterung der Schutzzone eingelangt. Das Bauamt übersah jedoch, dass die Villa am Ruckerlberg schon zwingend ein Fall für die Altstadtkommission (ASVK) gewesen wäre. Zuvor hatten Anrainer und Soko Altstadt die Villa in die Erweiterung der Altstadtschutzzone hineinreklamiert, die ASVK stellte ebenso die Schutzwürdigkeit der Villa fest. Jetzt will der Bauträger, Wohnraumwerk-Geschäftsführer Maximilian Hinkel, das Bauprojekt so umplanen, dass s die Villa erhalten bleiben kann. +++ Aktuelle Medienberichte (Kleine Zeitung): “Grazer Ruckerlberg: Nach gestopptem Abbruch: Villa ist nun gerettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5907685/Grazer-Ruckerlberg_Nach-gestopptem-Abbruch_Villa-ist-nun-gerettet sowie “In Graz: Warum der Altstadterhaltungsfonds keine Altstadthäuser rettet” (5.12.2020, Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5907479/In-Graz_Warum-der-Altstadterhaltungsfonds-keine-Altstadthaeuser-rettet

Die Villa Belvedere (Rilkeweg 22) auf Grazerbe.at (Baugeschichte.at): https://grazerbe.at/Rilkeweg_22

Ältere iD-Berichte

29. Februar 2020: Graz: Schutzzonen wachsen, Experte äußert weiterhin Kritik
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzonen-wachsen-experte-aeussert-weiterhin-kritik

10. Februar 2020: Graz: Schutzzone vergisst auf Prachtvillen in Waltendorf
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/graz-schutzzone-vergisst-auf-prachtvillen-in-waltendorf

Wien Mariahilf: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8172

Wichtiger Erfolg für unseren Verein: Fast alle Schutzzonen-Empfehlungen der Initiative Denkmalschutz (Stellungnahme vom 27. November 2018) wurden jetzt im Planentwurf umgesetzt!

Stellungnahme zum Entwurf
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8172

Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Esterházygasse, Linke Wienzeile, Anilingasse und Grabnergasse im 6. Bezirk, Katastralgemeinde Mariahilf

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Die Schutzzonenausweisungen und die teilweise geplanten Schutzzonenerweiterungen werden ausdrücklich begrüßt, insbesondere die Verbesserungen seit der letzten öffentlichen Auflage mit der gleichen Planentwurfs-Nr. 8172 vom 25. Oktober bis 6. Dezember 2018. Unsere Empfehlungen wurden insofern umgesetzt, als nun die Häuser Sandwirtgasse 3 und 5, Turmburggasse 16 sowie Linke Wienzeile 108 sowie Nr. 128-130 Aufnahme in die Schutzzone gefunden haben.

Sandwirtgasse 3: erbaut 1887 (Architekt Rzehaczek), einfache streng historistische Fassade mit Dreiecksgiebeln im ersten Obergeschoß, 1902 aufgestockt (sowie eine weitere rezente, nach 1997 erfolgte Aufstockung um ein Geschoß). Später Teil des ehemaligen „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“ (vgl. Sandwirtgasse 5)

Sandwirtgasse 5: Ehemaliges „Jubiläumsspital des Kaiser-Franz-Josef-Ambulatoriums“, 1911 erbaut, Architekt Moses Löw, ursprüngliche Fassade nur im Erdgeschoß erhalten, sonst Dekor abgeschlagen. Monumentale Portalanlage mit Relief Kaiser Franz Josephs und originalen Kandelabern. An Fassade Aufschrift „Haus der Jungen Arbeiter“ (Vgl. Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiser_Franz_Joseph-Ambulatorium_und_Jubil%C3%A4umsspital)

Turmburggasse 16: erbaut 1882, Architekt Ludwig Wächtler, zweigeschoßiges „Bürgerpalais“ mit variierenden Fensteraedikulen, das kräftige Kranzgesims ging leider durch die Aufstockung (zw. 1993 und 2010) verloren.

Unser Kommentar in der Stellungnahme vom 27. November 2018: „Das Gebäude Sandwirtgasse 5 wäre schon allein wegen seiner bemerkenswerten, originalen Portalanlage erhaltenswert. Die beiden Häuser Sandwirtgasse 3 und Turmburggasse 16 sind weiterhin durch ihr historisches Fassadenbild – wenn auch ergänzt durch Aufstockung – weiterhin schutzwürdig (so wie auch das nicht für die Herausnahme aus der Schutzzone geplante, rezent aufgestockte Haus Sandwirtgasse 12).“

Linke Wienzeile 108: erbaut 1912, Architekt N. Worell, seitliche Erker, secessionistischer Dekor mit Felderteilung und Kränzen; Eulenreliefs über Eingang.

Linke Wienzeile 128 und 130: 1937-1938 von Architekt Franz Kühnel erbaut, stellen die Häuser einen seltenen Vertreter aus der Zeit des Ständestaates dar. „Zwei Erker, dessen obere Enden durch Balkone bekrönt und die am unteren Ende durch einen Balkon U-förmig verbunden sind, dominieren die Fassade. Das Erdgeschoss und der oberste Stock sind mittels durchgehender Balkone über Gurtgesimsen abgesetzt.“ (Quelle: Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017, S. 197 u. 222)

In diesem Zusammenhang wird jedoch bedauert, dass das Haus Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7) in der Zwischenzeit für die Adaptierung der Ubahn-Station Pilgramgasse (U2-Erweiterung) abgerissen wurde. Hofmühlgasse 6 (Ecke Mollardgasse 7): Frühhistoristisches Zinshaus, erbaut 1859, Architekt/Baumeister Gebhard Schneider, seichte Mittel- und Eckrisalite. An diesen im ersten Obergeschoß Dreiecksgiebel, von Maskenkonsolen getragenes Kranzgesims. +++ Unser damaliger Kommentar in der Stellungnahme vom 27.11.2018: „Das Haus soll für den U2-Erweiterungsbau der Ubahn-Station Pilgramgasse abgerissen werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Fassade trotzdem weitgehend erhalten werden könnte.“

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur/Quellen:

– Andreas Suttner, Das schwarze Wien. Bautätigkeit im Ständestaat 1934-38, Wien – Köln – Weimar 2017 (im Internet abrufbar unter: https://oapen.org/download?type=document&docid=628294)

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien: 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990

– Kunsthistorische Arbeitsgruppe „GeVAG“, Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts – Wohnhäuser in Mariahilf (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege), Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien – Köln – Graz, 1976

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

– Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): https://www.architektenlexikon.at

Breite Gasse 15 (Wien): Abrisswut im Spittelbergviertel

Gleich hinter dem Museumsquartier befindet sich das um 1800 erbaute Biedermeierhaus zur Heiligen Dreifaltigkeit (Breite Gasse 15), das bereits seit über 20 Jahren leer steht und sich in einer Schutzzone befindet. 2002 kaufte das Haus ein Rechtsanwalt und wollte es offenbar aufstocken, doch das wurde abgelehnt. 2008 wurde gegen einen Sanierungsauftrag der Baupolizei erfolgreich berufen. Im Jänner 2014 wurde ein Antrag auf Erteilung einer Abbruchbewilligung gestellt, dieser wurde jedoch nach Erörterung mit der MA 37 vom Eigentümer wieder zurückgezogen. So verfällt das schmucke Haus mit Blendarkatur und Lünettenreliefs am Spittelberg immer mehr. Jetzt hat der Eigentümer einen neuen Anlauf gestartet und erneut um einen Abriss angesucht, berichtet WienSchauen (Twitter). 2014 gab es Bestrebungen das Gebäude gar unter Denkmalschutz zu stellen: Grüne, SPÖ und FPÖ stellten damals in der Bezirksvertretung im April 2014 einen gemeinsamen Antrag, damit das Haus seitens des Bundesdenkmalamtes unter Denkmalschutz gestellt wird. Dieser wurde damals mehrheitlich gegen die Stimmen der ÖVP angenommen. Doch das Bundesdenkmalamt hat nach einer Prüfung eine solche Unterschutzstellung auf Grund der gemäß Denkmalschutzgesetz hohen Ansprüche für eine Unterschutzstellung abgelehnt (eine solche Unterschutzstellung wurde zuvor bereits 2005 geprüft). Im “Kommentar der Anderen: Die Demolierer und der Denkmalschutz” (Standard, Mai 2014) schreibt die Essayistin Daniela Strigl: “Dieses drastische Beispiel für die grassierende Biedermeierhausvernichtungswut in Wien sollte hierzulande ein Anstoß zu ernsthaftem Umdenken auch in puncto Legistik sein: Würden Denkmal- und Ensembleschutzgesetz vorschreiben, dass an der Stelle eines geschützten Objektes kein neues oder wenigstens keines mit größerer Kubatur errichtet werden darf, würden viele Baudenkmäler gewiss rasch von ihrer Baufälligkeit genesen.” Und auch Peter Michael Lingens zeigte sich im Profil (Juli 2014) schockiert: “Wenn dieses Haus wirklich abgebrochen wird, ist es ein Gewaltverbrechen an Wien.”.KURIER-ARTIKEL WEITERLESEN: https://kurier.at/chronik/wien/neuer-anlauf-fuer-abriss-von-altem-biedermeier-haeuschen/401339100 (2.4.2021, “Neuer Anlauf für Abriss von altem Biedermeier-Häuschen”)

Breite Gasse 15, 1070 Wien

Das Biedermeierhaus Breite Gasse 15, Zustand 1997 (Foto: Kulturgüterkataster der Stadt Wien)

Historische Fotoaufnahme 1899 (August Stauda; Wien Museum – Online Sammlung): https://sammlung.wienmuseum.at/objekt/78963-7-breite-gasse-15-ehem-nr-25-zur-heiligen-dreieinigkeit

Fotovergleich “Zeitensprünge” Breite Gasse 15: 1899 – 2020: https://www.zeitenspruenge.at/bild/584

Fotos 2014 von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157644460452624

Das Haus “Breite Gasse 15” auf dem Leerstandsmelder: https://www.leerstandsmelder.de/wien/zur-heiligen-dreieinigkeit-e5d8c

Ältere Medienberichte:

28. Dezember 2018, WienSchauen (Blog)
Jahrelanger Verfall: Behörden machtlos? https://www.wienschauen.at/breite-gasse-15-jahrelanger-verfall-behoerden-machtlos

Falter Nr. 36 / 2017
Nina Kreuzinger: Operation Abrissbirne. Die Immobilienbranche demoliert Wiener Gründerzeithäuser in den Außenbezirken. Erlebt Wien eine notwendige Modernisierung? Oder setzen Baufirmen einfach nur knallhart ihre Wünsche durch? — 4seitiger-Falter Bericht u.a. mit Breite Gasse 15 und Initiative Denkmalschutz

4. Dezember 2016, Der Standard
Wien: Angst vor Abriss des Gründerzeit-Stadtbilds [u.a. mit Initiative Denkmalschutz]. Obwohl die Stadt Wien versichert, sich für den Schutz alter Gebäude einzusetzen, beobachten Denkmalschützer ein Abrisstempo wie nie zuvor: https://www.derstandard.at/story/2000048650299/angst-vor-abriss-des-wiener-gruenderzeit-stadtbilds

4. November 2016, Vienna.at
Initiative Denkmalschutz kritisiert weiteren Hausabriss am Wiedner Gürtel. Bereits im vergangenen Jahr machte die Initiative Denkmalschutz auf eine “Abrisswelle” aufmerksam, die mehrere Bezirke und dabei schutzzonenwürdige Gebäude betrifft: https://www.vienna.at/initiative-denkmalschutz-kritisiert-weiteren-hausabriss-am-wiedner-guertel/5011912

4. August 2014, ORF Wien
ÖVP fordert Geld für Altstadterhaltung. Die Wiener ÖVP sieht Barock-, Biedermeider- und Jugendstilgebäude in Gefahr und fordert mehr Geld für die Altstadterhaltung. Die dafür vorgesehehen Mittel werden laut Obmann Manfred Juraczka für andere Zwecke verwendet: https://wien.orf.at/v2/news/stories/2661362

26. Juli 2014, Profil
Peter Michael Lingens: Ein Verbrechen an Wien: https://www.profil.at/meinung/peter-michael-lingens-ein-verbrechen-wien-377009

6. Mai 2014, Der Standard
Die Demolierer und der Denkmalschutz. Immobilienspekulanten wollen ganze Ensembles wegreißen – und die hiesige Politik schaut zu, wie “Wien zur Großstadt demoliert ” wird. Eine Anrufung der Dreifaltigkeit. Kommentar der anderen von Daniela Strigl: https://www.derstandard.at/story/1397522640331/die-demolierer-und-der-denkmalschutz

22. April 2014, MeinBezirk
Baujuwel in Breite Gasse droht Abriss. Bezirk fordert Denkmalschutz – Eigentümer will Neubau errichten: https://www.meinbezirk.at/neubau/c-lokales/baujuwel-in-breite-gasse-droht-abriss_a916157

7. November 2011, Heute
“Bitte dieses Haus nicht besetzen!” Linke Chaoten gegen alternatives Künstlerkollektiv – das ist Brutalität! Das beweist diese Geschichte aus der Breite Gasse 15 in Neubau: Seit Längerem (und offenbar in bestem Einvernehmen mit dem Hausherrn) nutzt die Künstlergruppe “Luntisten” ein leer stehendes Gebäude als Atelier: https://www.heute.at/s/-bitte-dieses-haus-nicht-besetzen–21982030

Quellen / Literatur:

– Dehio-Handuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Band: Wien II bis IX. und XX. Bezirk, Wien 1993, Seite 294

– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 11. Mai 2017

– Antwortschreiben der MA 37 an die Initiative Denkmalschutz vom 2. Mai 2014

– Protokoll der Bezirksvertretungssitzung im 7. Bezirk Neubau, 10. April 2014 (Antrag bzgl. Breite Gasse 15): https://www.wien.gv.at/bezirke/neubau/pdf/bvprotokoll10042014.pdf

Schörgelgasse 6 Abriss (Stmk): ‘Altes Graz liegt im Koma’

Vergeblich waren Einsprüche der Altstadtkommission sowie des Altstadt-Anwalts gegen den Abrissbescheid vom Jänner 2019. Nachdem bereits am 5. August letzten Jahres das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse abgerissen wurde, wurde dieser Tage mit dem Abriss des einstöckigen Haupthauses zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) begonnen (6. Bezirk Jakomini). Grund für  den Abriss: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat entschieden, die Erhaltung sei wirtschaftlich nicht zumutbar, daher konnte die Genehmigung nicht verwehrt werden. Dies war jedoch nur möglich, weil derzeit zu geringe Fördergelder zur Verfügung stehen. Peter Laukhardt, langjähriger Sprecher der Bürgerinitiative Soko Altstadt ist schockiert und resümiert: Das alte Graz liegt im Koma – zumindest am Ostrand des Dietrichsteinplatzes!“ Denn mit dieser Begründung könnte man fast jedes Altstadthaus in Graz abreißen. Gefördert wurde der Abriss auch durch den neuen Bebauungsplan, der Ende Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist und eine höhere (dreigeschoßige) Bebauung erlaubt. Jetzt fürchtet er um das benachbarte einstöckige Haus am Dietrichsteinplatz 8. Dieses könnte als nächstes der Spitzhacke zum Opfer fallen. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. Daher schlug Altstadtanwalt Armin Stolz bereits letzten Sommer Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert und hatte damals für Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Altstadterhaltungsgesetz angekündigt.

Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”.

Schörgelgasse 6 (mit weiteren Fotos) auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

Schörgelgasse 6, Graz

Schörgelgasse 6, Graz. Das Schlossereigebäude (links im Bild in der Kopernikusgasse) wurde am 5. August 2020 abgebrochen. Das Haupthaus zur Schörgelgasse bzw. Dietrichsteinplatz (rechts im Bild) folgte am 28. April 2021. Foto: 31.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Aktuelle Medienberichte:

29. April 2021, Krone
Schörgelgasse 6: Haus abgerissen: „Altes Graz liegt im Koma!“https://www.krone.at/2402296

29. April 2021, Kleine Zeitung
Altstadtschützer empört. Biedermeier-Zeile beim Dietrichsteinplatz wird abgerissen. Schon im Jänner 2019 gab es den Abbruchbescheid, gegen den der Altstadtanwalt kämpfte. Auf verlorenem Posten (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5972689/Altstadtschuetzer-empoert_BiedermeierZeile-beim-Dietrichsteinplatz

Ältere Medienberichte:

15. August 2020, Kleine Zeitung
Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. (Anm.: Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit; Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz

6. August 2020, Kleine Zeitung
Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen;

4. August 2020, Kleine Zeitung
Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm

Älterer iD-Bericht:

15. August 2020: Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm

St. Pölten Innenstadt: Stellungnahme Bebauungsplan zu Schutzzonen

Öffentliche Auflage “Bebauungsplan Innenstadt St. Pölten, 4. Änderung” (16. März bis 28. April 2020)

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 28. April 2020

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Ausweisung im Bebauungsplan für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im gegenständlichen Planentwurf wird sehr begrüßt. Einige Änderungen möchten wir jedoch anregen:

Die Stellungnahme im Detail:

Bischofsgarten, Gartenpavillon (Parzelle .476), Klostergasse 10
im Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Die Schutzwürdigkeit dieses Barockpavillons im Bischofsgarten des denkmalgeschützten Bistumsgebäudes ist unzweifelhaft gegeben. Der Pavillon wurde 1739 erbaut und ist mit Deckenfresken aus dem Jahr 1780 von Bartolomeo Altomonte ausgestattet. Es wird daher dringend empfohlen hier zumindest die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen. Gemäß gegenständlichem Bebauungsplanentwurf soll der Gartenpavillon unter Denkmalschutz stehen, daher wäre zu prüfen, diesen als Kategorie I („Objekte unter Denkmalschutz“) auszuweisen. Besonders wichtig ist es hier die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen (nicht höher als Bauklasse II). In der Österreichische Kunsttopographie auf Seite 59 ff. sehr ausführlich beschrieben.

Dr. Karl-Renner-Promenade 7 (= Schneckgasse 8)
Der breitgelagerte einstöckige Bau wurde zwischen 1850 und 1852 in Formen des späten Biedermeier erbaut, mit zwei schmalen Hofflügeln und ebenerdigem Pavillon an der Promenade. Die nördliche Begrenzungsmauer des Kellers zum Teil noch ident mit den Fundamenten der äußeren Zwingermauer (2. Hälfte 13. Jahrhundert), weiters im Keller noch Fundamente eines Batterieturms der Stadtmauer erhalten. Das Gebäude ist ausführlich in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 221). Es wird empfohlen hier die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen, im Planentwurf nur Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“).

Dr Karl-Renner-Promenade 11 (= Schneckgasse 12)
Das Gebäude wurde 1899 erbaut und zeigt eine gegliederte Fassade. Das Gebäude ist in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 296 f.). Es wird empfohlen dieses Gebäude zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen, derzeit im aktuellen Planentwurf nur Kategorie IV („Pufferzone“).

Grenzgasse 8
Das im Kern in das Jahr 1639 zurückgehende (Gewölbe im Erdgeschoß aus dem 17. Jh.), im 20. Jahrhundert vielfach veränderte Gebäude möge zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) Aufnahme finden. Derzeit nur Kategorie IV („Pufferzone“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (S. 138). Ebenso Eintrag im Dehio-Handbuch (S. 2010).

Klostergasse 5
Dieses Gebäude ist im aktuellen Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen, was ob des Stadtbild prägenden und historischen Charakters doch ein wenig verwundert („Gliederung der Fassade durch Kordongesims. Obergeschoßfenster mit die Parapetzone miteinbeziehenden ausgesparten Putzrahmen von 1871. Gestaltung des Erdgeschoßes mit breitem, korbbogigen, profilierten Geschäftsportal sowie Nutzung rezent. Die Geschäftsräume selbst mit weitgespannten Platzlgewölben 3. Drittel 18. Jahrhundert“). Es wird empfohlen dieses Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen. Das einstöckige Gebäude geht im Kern auf das 3. Drittel des 18. Jahrhunderts zurück und wurde 1871 aufgestockt. Es wird auch in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 149). Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 14 (= Klostergasse 27)
Das „frühhistoristische Wohnhaus mit Walmdach und breitgelagerter Schaufront zur Parkpromenade“ wurde laut Österreichischer Kunsttopographie 1863/64 errichtet (Seite 152). Es wird angeregt auch hier das Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) zu heben, anstatt derzeit Kategorie III (Ensemble-bedeutsame Objekte). Mit Verwunderung wird festgestellt, dass hingegen der Grünraum zur Parkpromenade hin als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) im aktuellen Planentwurf ausgewiesen ist. Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 24-26
Die beiden Gebäude aus dem 19. Jahrhundert (im Kern älter?) werden im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) auf Seite 2023 erwähnt. Es wird empfohlen diese beiden Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen.

Schmiedgasse 8
Dieses ebenerdige Haus ist trotz seiner baulichen Veränderungen ein das Stadtbild prägendes Objekt. Es wird empfohlen dieses Haus in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen (so wie das ähnlich prägende, gegenüberliegende Gebäude Schmiedgasse 7 im Planentwurf schon aufgenommen ist). Im aktuellen Planentwurf ist es nur als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Ebenso wird in diesem Sinne empfohlen auch die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen, also Bauklasse I (im Planentwurf zu hoch gewidmet).

Wiener Straße 50, „Cafe zum Mohren“
Das einstöckige Gebäude „mit klassizistischer, durchgehend gebänderter Fassade“ möge als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) ausgewiesen werden. Derzeit Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 254f.)

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich / Austria
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Österreichische Kunsttopographie Band LIV, Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn, 1999

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003