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Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl). Nach jahrelangen Debatten zwischen Totalabriss und Komplettsanierung wurde jetzt ein Kompromiss erzielt: Rund zwei Drittel sollen saniert, der Rest soll abgerissen werden. Die Innsbrucker Immobilien GmbH sowie die Mehrheit des Bauausschusses unter dem Obmann Lucas Krackl (Bürgerliste “Für Innsbruck”; gemeinsam mit ÖVP) waren für einen Totalabriss eingetreten, weil man dadurch mehr Wohnungen zu einem günstigeren Preis hätte schaffen können, doch dann fand ein Sanierungsantrag von SPÖ-Stadtparteiobmann Helmut Buchacher mit Unterstützung der Grünen zur Überraschung aller im Gemeinderat eine Mehrheit. Man wollte auch die baukulturelle und soziale Bedeutung des nicht denkmalgeschützten Schlachthofblocks würdigen, sodass man sich für die Erhaltung eines Großteils der Anlage entschieden hatte. Rückenwind für diese Entscheidung gaben nicht nur die Stadtplanung und der Gestaltungsbeirat, sondern auch – in diesem Fall unzuständige(!?!) – Beirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG), denn diese Gremien hätten sich gegen einen Abbruch ausgesprochen. Der Gestaltungsbeirat betonte bei einem Abriss auch die Gefahr, dass „dieses Beispiel Schule machen würde und innerhalb kurzer Zeit der großflächige Verlust der bisher Innsbruck prägenden gründerzeitlichen Bausubstanz die Folge wäre. Jetzt sollen gerade die ältesten Gebäudeteile Schlachthofgasse 2 bis 6 (Nr. 2: Dienstwohngebäude für Schlachthofangestellte, Nr. 4-6, ehem. Wohnhaus der Wohnfürsorge; erbaut 1911-13) sowie die jüngeren Gebäude in der Ingenieur-Etzel-Straße 24, 26 und 28 (auf der Nordwestseite Richtung Viaduktbögen) abgerissen und neu errichtet werden. Die prägenden Fassaden zur Erzherzog-Eugen-Straße und Matthias-Schmid-Straße bleiben erhalten. AKTUELLER TIROLER-TAGESZEITUNG-ARTIKEL: https://www.tt.com/artikel/17588446/knapp-50-millionen-euro-fuer-den-schlachthofblock-neu-in-innsbruck (27.11.2020, “Knapp 50 Millionen Euro für den ‘Schlachthofblock neu’ in Innsbruck”) +++ Weiterer aktueller Medienberichte in KRONE: https://www.krone.at/2285114 (27.11.2020, “Teilabriss: Streit um Innsbrucker Schlachthofblock entschieden”); MeinBezirk: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/abbruch-neubau-sanierung-studentenwohnungen-und-barrierefreiheit_a4367381 (26.11.2020, “Schlachthof: Abbruch, Neubau, Sanierung, Studentenwohnungen und Barrierefreiheit”).

26.11.2020, Das Sanierungsprojekt auf “Innsbruck informiert”
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-plaene

Offizielle Presseaussendung der Immobiliengesellschaft der Stadt Innsbruck (IIG):
Richtungsweisende Pläne beim Schlachthofblock: Schritte für Sanierung und teilweisen Neubau in Dreiheiligen präsentiert: https://www.iig.at/presse/presseaussendungen/presseaussendungen-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1148&cHash=f3532aa4cb14db4d61e9b0ea48cc0b9d

Der Architekt und Maler Theodor Prachensky (*1888, +1970)
– auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Prachensky
– im Archiv für Baukunst (Universität Innsbruck): https://archiv-baukunst.uibk.ac.at/archive_showperson.php?id=6
– auf Website Michael (Familie) Prachensky: http://www.prachensky.com/michael/familie/theodor.php

Politische Reaktionen (26.11.2020):
Schlachthofblock wird saniert: SPÖ-Buchacher: „Jahrelanger Leerstand wird durch neues, leistbares Wohnen belebt.“: https://www.spoeinnsbruck.at/2020/11/26/schlachthofblock-wird-saniert (SPÖ Jänner 2019: https://www.spoeinnsbruck.at/2019/01/15/gibt-es-eine-zukunft-fuer-den-schlachthofblock)

Über die Anfänge des städtischen Wohnbaus in Innsbruck (Innsbrucker Stadtnachrichten 1991, Nr. 11, Seite 32):
https://issuu.com/innsbruckinformiert/docs/_innsbrucker_stadtnachrichten_199111_nr11_gesamt/32

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Ältere Medienberichte

12.11.2016, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock: Auf der Suche nach dem Kompromiss
https://www.tt.com/artikel/12247329/schlachthofblock-auf-der-suche-nach-dem-kompromiss

30.5.2016, Kurier
Ende der sozialen Wohnromantik
https://kurier.at/chronik/oesterreich/innsbruck-ende-der-sozialen-wohnromantik/201.554.164

17.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: Letzter Anlauf für eine Sanierung
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-letzter-anlauf-fuer-eine-sanierung_a1737737

10.5.2016, Mein Bezirk
Schlachthofblock: SPÖ will gegen Abriss ‘kämpfen’
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/schlachthofblock-spoe-will-gegen-abriss-kaempfen_a1731389

5.5.2016, Tiroler Tageszeitung
Mehrheit will den Abbruch des Innsbrucker “Schlachthof-Blocks“
https://www.tt.com/artikel/11455489/mehrheit-will-den-abbruch-des-innsbrucker-schlachthof-blocks

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

 

Khleslplatz, An den Eisteichen (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8387

Initiative Denkmalschutz, 13. März 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8387
Khleslplatz, An den Eisteichen

Für das Gebiet zwischen Hoffingergasse, Linienzug 1-3, Hetzendorfer Straße, Khleslplatz,
Hetzendorfer Straße, Linienzug 4-6, Khleslplatz und Oswaldgasse im 12. Bezirk, Kat. G. Altmannsdorf

Öffentliche Auflage: 30. Jänner 2025 bis 13. März 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Zur Bedeutung des Khleslplatzes:

Der Khleslplatz, bis 1894 Kirchenplatz genannt, bildet den historischen Ortskern von Altmannsdorf und war ursprünglich ein Dreieckangerdorf, das auch heute noch durch überwiegend niedrige, ein- bis zweigschoßige Häuser charakterisiert wird (der Dreieckangerplatz stammt aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts). Der heutige Khleslplatz wurde bereits 1973 (gemeinsam mit dem Spittelberg) zur ersten Schutzzone Wiens erklärt und bekommt schon durch dieses frühzeitige Anerkennen seines erhaltenswerten Ensemblecharakters eine zusätzliche besondere Bedeutung.

Hauptkritikpunkte: Khleslpatz 3 und Khleslplatz 8 (Hetzendorfer Straße 10)

Auf den Grundstücken Khleslplatz 8 (Grundstücksnr. 23) und Khleslplatz 3 (Grundstücksnr. 39 und 38/3) sollen auf zwei im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7521 als „Grünland“ gewidmeten Flächen (mit der ausdrücklichen Untersagung zur Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden; „BB 8“) im vorliegenden Planentwurf plötzlich Bauflächenwidmungen mit „W II“ ausgewiesen werden.

Khleslplatz 8, 1120 Wien

Khleslplatz 8, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Das würde einer für den Platz sehr großen Bauhöhe von 12 Meter entsprechen, bis zum möglichen Dachfirst sogar 16,5 m. Eine solch gravierende Abkehr von der aktuell gültigen Widmung ist sachlich schwer nachvollziehbar, zumal die beiden Gebäude, auch wenn etwas vom Khleslplatz abgerückt, eine negative Wirkung auf den Gesamteindruck des Platzes verursachen würden. Insbesondere bei Khleslplatz 8 würde der Neubau den historischen, ebenerdigen Trakt deutlich überragen und sich sehr negativ auf das historische Platzbild auswirken (dies im Erläuterungsbericht auf S. 7 als eine „sensible[!] Nachverdichtung“ darzustellen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie). Im Zuge der geplanten, neuen Bauflächenausweisung am Khleslplatz 3 soll sogar die Schutzzone verkleinert werden (detto auf Grundstücknr. 37 bei Khleslplatz 2), was seitens der Initiative Denkmalschutz strikt abgelehnt wird. Begrüßt wird die niedrigere Bauhöhenwidmung des Straßentrakts, nur mehr 3,5 m statt aktuell gültig 5,5 m, besser wäre es aber noch stärker auf die Bestandshöhe zu reduzieren (ca. knapp 3 m). Im Gegenzug wird offenbar die Baufläche des südlichen Seitentrakts vergrößert und der nördliche Seitentrakt nach Osten etwas verlängert (ein wenig zu stark vergrößert und verlängert).

Khleslplatz 3, 1120 Wien

Khleslplatz 3, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Zuge der Besprechungen mit Mitarbeiter:innen der Stadtplanung im Rahmen der öffentlichen Planentwurfspräsentation im Amtshaus (6. und 25.2.) bekam man den Eindruck, dass die Umwidmung der beiden Grundstücke Khleslplatz 3 und Khleslplatz 8 mit dem privaten Grundstück „An den Eisteichen 5“ (Grundstücksnr. 271/5), das für die Errichtung der neuen AHS „An den Eisteichen“ benötigt wird, als gegenseitige Bedingung zwingend verknüpft wurde. Dies scheint sich zu bestätigen in der Darstellung des ORF Radio Wien Stadtjournals vom 8. März (7:30 Uhr), darin heißt es: „Bezirksvorsteher Wilfried Zankl von der SPÖ sagt, dass die geplante AHS dringend notwendig für den Bezirk sei, diese könne allerdings erst gebaut werden, wenn die Schutzzone verkleinert worden ist.“ Falls eine solche Vorgehensweise zutreffen sollte, zwei Umwidmungen am Khleslplatz (mit Verkleinerung der Schutzzone) im Abtausch mit der Ermöglichung der Errichtung der AHS kann unmöglich den allgemeinen Richtlinien einer sachlichen und objekten Stadtplanung entsprechen. Diese Vorgehensweise wird aufs Schärfste kritisiert.

Weitere, wesentliche Punkte: Khleslplatz 9 und Schüttkasten „An den Eisteichen “

Khleslplatz 9: Das ebenerdige Vorstadthaus mit seiner frühhistoristischen Fassadengliederung ist mit Bauklasse W I 7, 5 m viel zu hoch gewidmet. Auch wenn dieser Bebauungsplan bereits im aktuell gültigen Plandokument so ausgewiesen ist, wird dringend und nachdrücklich angeregt, im Sinne des Stadtbildschutzes die Höhenwidmung möglichst genau dem Bestand anzupassen (ca. W I 3,5 m).

Khleslplatz 9 mit seiner frühhistoristischen Fassade

Khleslplatz 9, Teil der ältesten Schutzzone Wiens, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Schüttkasten „An den Eisteichen“: Der historische Schüttkasten, direkt neben der Ubahn-Linie U6 gelegen (bei „An den Eisteichen Nr. 5)“, ist der letzte von ursprünglich mehreren Wirtschaftsgebäuden der historischen Schlossanlage Altmannsdorf, der sich erhalten hat. Sehr begrüßt wird die erstmalige Ausweisung als Schutzzone im aktuellen Planentwurf. Kritisch gesehen wird die Ausweisung der nördlich benachbarten Fläche als „GB GVI 7,5 m“ im aktuell vorliegenden Planentwurf. Es wird vorgeschlagen – so wie im Gründruck/Vorentwurf (des Planentwurfs; Juli 2024) – diese Fläche nur mit Bauklasse I beschränkt auf 3,5 m auszuweisen (also 4 Meter niedriger), um die Wahrnehmbarkeit des historischen Schüttkastens besser zur Geltung zu bringen. Wieso im aktuellen Planentwurf (Rotdruck) die Höhe von 7,5 m nötig sein soll, erschließt sich unserem Verein nicht, zumal die Höhe von 3,5 m für die Umsetzung des benachbarten Schulneubaus (Jurierung des Siegerprojekts war im Februar 2024) völlig ausreichend ist.

Schüttkasten An den Eisteichen, 1120 Wien

Schüttkasten “An den Eisteichen” (bei Nr. 5), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Weitere Anregungen:

Khleslplatz 2: Die platzseitigen Trakte sind im aktuellen Planentwuf zu hoch ausgewiesen (im aktuell gültigen Plandokument W I 5,5 m und jetzt im Planentwurf wieder W I 5,5 m vorgesehen). Diese sollten auf Bestandshöhe (ca. 4 m bis 5 m ?) gewidmet werden, was vor allem im Sinne des historischen Platzcharakters wichtig wäre. Die Schutzzonenverkleinerung im hinteren Bereich wird abgelehnt (Grundstücknr. 37; vgl. Kommentar zu Khleslplatz 3).

Khleslplatz 2, 1120 Wien

Khleslplatz 2, erbaut um 1820, zum Platz vorragender giebelständiger Wohntrakt (Lisenengliederung, barockisierende Parapete), seitlich zurückgestufter Tortrakt, breites Rechteckportal flankiert von toskanischen Säulen (Spolien, 17. Jh.?); hofseitig Glashaus-Aufbau, 20. Jh. (Quelle: Dehio, BDA), Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Hetzendorfer Straße 8 (neben Khleslplatz 3): im Planentwurf ist eine Erhöhung auf W I 6 m (von W I 5,5 m) vorgesehen, auf jeden Fall sollte es bestandsgenau gewidmet werden (ca. 5,5 m?). Die Bauhöhe im Bebauungsplan ist bei den Trakten zum Khleslplatz bzw. zur Hetzendorfer Straße hin zu hoch. Hier sollte die Höhe möglichst bestandsgenau ausgewiesen werden (W I ca. 4 m).

Hetzendorfer Straße 6: Bei diesem Vorstadthaus mit seiner historistischen Fassade aus 1904 möge die gewidmete Bauhöhe möglichst bestandsgenau bei W I 5,5 m belassen bleiben (statt wie jetzt im Planentwurf vorgesehen W I 6 m).

Hetzendorfer Straße 6, 1120 Wien

Hetzendorfer Straße 6 mit historistischer Fassade aus 1904, Foto: 8. März 2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Oswaldgasse 75 (neben Khleslplatz 1): Hier wird die Grünland-Widmung im Innenhof begrüßt (bis jetzt gültig „W I 5,5 m“).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss bei der Stellungnahme des Fachbeirats für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe (13. November 2024), dass sich der Experte auf dem Fachgebiet Landschaftsarchitektur, Herr Dipl.-Ing. Karl Grimm, für Befangen erklärt hat. Dieses Fachgebiet wäre aber besonders wichtig gewesen, da es beim vorliegenden Planentwurf um die Verbauung von großen Flächen von Grünland geht; umso unverständlicher, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Realisierungswettbewerb als „Fait accompli“ – „Anhörungsrecht“ wird zur Makulatur!

Da der Standort „An den Eisteichen“ seit 1971 als Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 5) und bereits ein Realisierungswettbewerb seitens der Bundesimmobiliengesellschat (BIG) durchgeführt wurde, den die S.E.A. Shibukawa Eder Architects ZT GmbH im Rahmen der Jurierung im Februar 2024 gewonnen hat (vgl. Erläuterungsbericht S. 5 bzw. https://www.sea.gmbh/projekt/brg-an-den-eisteichen/ und https://www.wien.gv.at/stadtplanung/schule-an-den-eisteichen) und die Verbauung ohnehin besiegelt zu sein scheint, wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung in diesem Bereich zur reinen Makulatur, also absolut sinnlos. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch akkordiert und quasi beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme in diesem Bereich wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz möchte hier ausdrücklich diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Partizipationsmöglichkeit alles längst politisch ausgehandelt wurde.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 145 f. und S. 148

Quellen / Links:

Khleslplatz (auf „Wien Geschichte Wiki“): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Khleslplatz

Schörgelgasse 6 Abriss (Stmk): ‘Altes Graz liegt im Koma’

Vergeblich waren Einsprüche der Altstadtkommission sowie des Altstadt-Anwalts gegen den Abrissbescheid vom Jänner 2019. Nachdem bereits am 5. August letzten Jahres das Werkstättengebäude der ehemaligen Schlosserei des 200 Jahre alten Gebäudes Schörgelgasse 6 in der Kopernikusgasse abgerissen wurde, wurde dieser Tage mit dem Abriss des einstöckigen Haupthauses zur Schörgelgasse 6 (bzw. zum Dietrichsteinplatz) begonnen (6. Bezirk Jakomini). Grund für  den Abriss: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat entschieden, die Erhaltung sei wirtschaftlich nicht zumutbar, daher konnte die Genehmigung nicht verwehrt werden. Dies war jedoch nur möglich, weil derzeit zu geringe Fördergelder zur Verfügung stehen. Peter Laukhardt, langjähriger Sprecher der Bürgerinitiative Soko Altstadt ist schockiert und resümiert: Das alte Graz liegt im Koma – zumindest am Ostrand des Dietrichsteinplatzes!“ Denn mit dieser Begründung könnte man fast jedes Altstadthaus in Graz abreißen. Gefördert wurde der Abriss auch durch den neuen Bebauungsplan, der Ende Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist und eine höhere (dreigeschoßige) Bebauung erlaubt. Jetzt fürchtet er um das benachbarte einstöckige Haus am Dietrichsteinplatz 8. Dieses könnte als nächstes der Spitzhacke zum Opfer fallen. Die zuvor geäußerte Kritik der Altstadtkommission an dieser Höherzonung verhallte ungehört. Daher schlug Altstadtanwalt Armin Stolz bereits letzten Sommer Alarm. Er attestiert einen “zahnlosen Altstadtschutz”, die Abbruchproblematik hat sich – auch in der Altstadtschutzzone – in den letzten Jahren weiter verschärft. Das größte Problem: Immer öfter wird mit der “wirtschaftlichen Unzumutbarkeit” für den Abriss argumentiert und hatte damals für Herbst einen Vorschlag für ein verbessertes Altstadterhaltungsgesetz angekündigt.

Baubeschreibung (nach ÖKT): Pawlatschenhaus mit Schlosserei: “Dieses zweigeschossige Ensemble ist ein Rest des vorstädtischen Gewerbes am Dietrichsteinplatz. Besonders das schöne schmiedeeiserne Schlosserei-Schild ist ein deutliches Zeichen dieser einstmals so bedeutenden Zunft. Die Kellertür mit rundbogiger Steinrahmung und der Inschrift “J M 1818” weist auf einen Vorbesitzer hin, einen Johann May. Der Hoftrakt zeichnet sich durch einen schon selten gewordenen Balkongang auf Radkonsolen aus. Das Ensemble ist somit “als städtebauliche Erinnerung zu bewerten”.

Schörgelgasse 6 (mit weiteren Fotos) auf Baugeschichte.at (bzw. Grazwiki.at): https://baugeschichte.at/Sch%C3%B6rgelgasse_6.

Schörgelgasse 6, Graz

Schörgelgasse 6, Graz. Das Schlossereigebäude (links im Bild in der Kopernikusgasse) wurde am 5. August 2020 abgebrochen. Das Haupthaus zur Schörgelgasse bzw. Dietrichsteinplatz (rechts im Bild) folgte am 28. April 2021. Foto: 31.7.2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Aktuelle Medienberichte:

29. April 2021, Krone
Schörgelgasse 6: Haus abgerissen: „Altes Graz liegt im Koma!“https://www.krone.at/2402296

29. April 2021, Kleine Zeitung
Altstadtschützer empört. Biedermeier-Zeile beim Dietrichsteinplatz wird abgerissen. Schon im Jänner 2019 gab es den Abbruchbescheid, gegen den der Altstadtanwalt kämpfte. Auf verlorenem Posten (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5972689/Altstadtschuetzer-empoert_BiedermeierZeile-beim-Dietrichsteinplatz

Ältere Medienberichte:

15. August 2020, Kleine Zeitung
Ex-Stadtplanungschef mahnt: ‘Es ist erschreckend, wie grauslich Graz schon ist’. Ein Gesetz, das nur die Interessen der Baulöwen bedient. Politiker, die zusehen, wie die Landeshauptstadt zubetoniert wird: Jetzt schlägt der ehemalige Stadtplanungschef Heinz Rosmann Alarm. (Anm.: Heinz Rosmann wirkt bei der “Initiative für ein unverwechslbares Graz” mit; Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5852738/ExStadtplanungschef-mahnt_Es-ist-erschreckend-wie-grauslich-Graz

6. August 2020, Kleine Zeitung
Abbruch: Haus in der Schörgelgasse bereits teilweise abgerissen. Nun hat der Besitzer Fakten geschaffen: Ein erster Teil eines 200 Jahre alten Gebäude-Ensembles unweit des Dietrichsteinplatzes wurde abgerissen.” (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5849318/Abbruch_Haus-in-der-Schoergelgasse-bereits-teilweise-abgerissen;

4. August 2020, Kleine Zeitung
Geplanter Gebäudeabriss: Grazer Altstadtanwalt schlägt Alarm. Geplanter Abriss eines Gebäudes beim Dietrichsteinplatz: Altstadtanwalt fordert besseren Schutz historischer Häuser (Bezahlschranke): https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5848240/Geplanter-Gebaeudeabriss_Grazer-Altstadtanwalt-schlaegt-Alarm

Älterer iD-Bericht:

15. August 2020: Abriss Schörgelgasse 6 (Graz): Altstadtanwalt schlägt Alarm

Am Kahlenberg, Josefsdorf (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8416

Initiative Denkmalschutz, 20. Februar 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8416
Am Kahlenberg, Josefsdorf

Für das Gebiet zwischen Linienzug 1-2 (Höhenstraße), Linienzug 2-7 und Linienzug 7-8-1 (Am Kahlenberg) im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Josefsdorf

Öffentliche Auflage 9. Jänner bis 20. Februar 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Erfreulich ist, dass als Anlass und wesentliche Zielsetzung des vorliegenden Umwidmungsentwurfs die „Bedachtnahme auf das örtliche Stadtbild des Josefsdorfs mit seinem historischen Gebäudebestand“ angegeben wird. „Weiters gilt es dieses Stadtgebiet im Hinblick auf eine etwaige Ausweisung einer Schutzzone gemäß § 7 der BO für Wien zu überprüfen.“ (vgl. „Maßgebliche Entwicklungen und Planungen“, Erläuterungsbericht S. 7 f.).

Zu befürchten ist jedoch, dass die seit 2. November 2023 gültige Bausperre (Plandokument Nr. 8403) gemäß § 6 Abs. 2 Wiener Bauordnung zu spät kommt, denn wenige Monate zuvor gab es bereits eine Bauverhandlung für ein Bauprojekt auf dem Gelände dieser alten Klostersiedlung und bis dato ist keine Schutzzone ausgewiesen (vgl. u.a. ORF Wien Bericht vom 7.6.2023: „Döbling kämpft um Ortsbild am Kahlenberg. Aufregung herrscht in Döbling rund um ein Bauprojekt am Kahlenberg. Noch liegt keine Bewilligung vor, der Bezirk will das Ortsbild aber jedenfalls erhalten.“: https://wien.orf.at/stories/3210807).

Grundsätzlich wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone am Kahlenberg im Bereich und östlich der Josefskirche sehr begrüßt, zumal das so bezeichnete Josefsdorf auch heute noch einen historisch bedeutenden Ort darstellt, wie dies auch an den zahlreichen Unterschutzstellungen durch das Bundesdenkmalamt im Plangebiet ablesbar ist. Das von Kaiser Ferdinand II. im 17. Jahrhundert gegründeten Kloster der Kamaldulenser, das von Kaiser Joseph II. 1782 aufgelöst wurde, bestand ursprünglich aus vier regelmäßigen Reihen von giebelständigen Häuschen – den Klosterzellen – und Gemeinschaftseinrichtungen. Die ehemalige Eremitage zeigt sich heute in neun im nördlichen Teil noch bestehenden, teils authentischen, teils stark veränderten Klosterzellen (vgl. Erläuterungsbericht S. 2).

Umso wichtiger ist es daher, dass einige Gebäude bereits unter Denkmalschutz gemäß Bundesgesetz stehen (Denkmalschutzgesetz). Unter Denkmalschutz stehen neben der katholischen Pfarrkirche samt Brunnen (beide per Verordnung, § 2a unter Denkmalschutz) die ehemaligen Camadulenserzellen (Am Kahlenberg Nr. 15*, 18, 21), ein „Wehrturm samt Mauer“ (bei „Am Kahlenberg 18“) sowie die Camaldulensergrotte (auf Grundstücksnummer 16 im Nordosten der als SWW ausgewiesenen Fläche im Plangebiet gelegen**). Die Adresse „Am Kahlenberg 19“, wie im Erläuterungsbericht (S. 3) angeführt, steht gemäß (nicht rechtsverbindlichen) Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes jedoch offenbar nicht unter Schutz. (Alle anderen unter Denkmalschutz per Bescheid, gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz.).

Nicht nur die Mitglieder des Fachbeirates für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe begrüßen die bestandsdorientierte Widmung sowie die Ausweisung einer Schutzzone im Plangebiet in deren Stellungnahme (16.10.2024), sondern – wie erwähnt – auch unser Verein Initiative Denkmalschutz, wiewohl in Bezug auf die bebaubaren Flächen noch einige Adaptierungen aus unserer Sicht empfohlen werden.

Am Kahlenberg 18-19, 1190 Wien

Ehem. Camaldulenserzellen, Am Kahlenberg 18-19 (vermutlich richtig: Nr. 19 links und Nr. 18 rechts im Bild), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Diese umfassende Ausweisung einer Schutzzone im vorliegenden Planentwurf ist umso wichtiger, als nicht alle historischen Gebäude im Plangebiet unter Denkmalschutz stehen (z.B. stehen nicht unter Denkmalschutz: Am Kahlenberg Nr. 12, 13, 14 und 19). Es wird weiters vorgeschlagen, den Bereich, der im Planentwurf als „SWW“ ausgewiesen wird, auch noch als Schutzzone auszuweisen und insbesondere in Richtung Osten zu erweitern, in diesem Bereich (Grundstücksnr. 16) befindet sich die erwähnte unterirdische, bereits seit 1926 ** denkmalgeschützte(!) Camaldulensergrotte, die auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe in seiner Stellungnahme besonders hervorhebt (Zitat: „Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Sww ein historischer Kellner [sic] befindet.“). Diese Grotte wird jedoch im Erläuterungsbericht vergessen zu erwähnen. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich in diesem Zusammenhang den Ausführungen des Fachbeirates an, dass noch „eine weiterführende Untersuchung des Sachverhalts empfohlen wird.“

Stark kritisiert wird jedoch die Ausweisung einer übergroßen Baufläche im Bereich der Häuser „Am Kahlenberg 20 und 21“. Hier könnte durch die großzügige Ermöglichung von Anbauten das historische Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Es wird daher empfohlen, die Baufluchtlinien in diesem Bereich möglichst genau dem Bestand anzupassen.

Am Kahlenberg 20-21, 1190 Wien

Am Kahlenberg Nr. 21 und Nr. 20 (ehem. Kamaldulenserzelle noch giebelständig), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Sehr begrüßt wird die Ausweisung der besonderen Bebauungsbestimmung („BB2“), denen zufolge auf den als Bauland/Wohngebiet gewidmeten Flächen die Firste der Dächer parallel zu den seitlichen Grundgrenzen verlaufen müssen. Es wird empfohlen, dass diese „BB2“ auch für das Gebäude „Am Kahlenberg 20“ gelten möge, da dieses Haus ebenso giebelständig zur Straße orientiert ist.

Die Ausweisung einer Baufläche im Bereich des vorhandenen Parkplatzes (im Planentwurf ausgewiesen als 23 Meter lang und 16 Meter breit) wird auch etwas kritisch gesehen, zumal diese Bauflächenausweisung eine „historische“(?) Mauer „durchschneidet“. Es sollte dabei unbedingt die ursprüngliche historische Struktur in diesem Bereich überprüft und ggf. noch einmal abgewogen werden (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Josefsdorf_(Wien)#/media/Datei:Kahlenberg_-_Josefsdorf_(1819).JPG).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Anmerkungen:

* In einer älteren BDA-Denkmalverzeichnis (z.B. aus 2013) mit der Adresse: „Josefsdorf 15, 17“ beschrieben, in der aktuellen Denkmalliste – bei gleicher Angabe der Grundstücksnummern – nur mehr als („Am Kahlenberg“) Nr. 15 verzeichnet. Eine Nr. 17 wird, wie auch im Stadtplan und im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (ebenso im vorliegenden Planentwurf) nicht mehr verzeichnet, wiewohl auch vor Ort noch eine solche Bezeichnung am Gebäude angebracht ist („Josefsdorf 15-17“).

** Vgl. Birgit Knauer, Dissertation, Wien 2018, Seite 146

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 573 f.

Birgit Knauer, Dissertation, Die Assanierung der Stadt Wien (1934-38). Regulierungsmaßnahmen zwischen Stadtgestaltung und Denkmalschutz, Wien 2018, Seite 146
https://repositum.tuwien.at/bitstream/20.500.12708/7339/2/Knauer%20Birgit%20-%202018%20-%20Die%20Assanierung%20der%20Stadt%20Wien%201934-38…pdf

Das „Josefsdorf“ auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Josefsdorf_(Wien)

Medienberichte zum geplanten Bauprojekt im Josefsdorf / Am Kahlenberg:

07.06.2023, ORF Wien
Döbling kämpft um Ortsbild am Kahlenberg
Aufregung herrscht in Döbling rund um ein Bauprojekt am Kahlenberg. Noch liegt keine Bewilligung vor, der Bezirk will das Ortsbild aber jedenfalls erhalten. Erste Arbeiten sollen schon begonnen haben und Bäume gefällt worden sein.
https://wien.orf.at/stories/3210807/

07.06.2023, Kronenzeitung
Bauprojekt Josefsdorf: Gerüchte um „Scheich-Oase“ auf dem Kahlenberg
https://www.krone.at/3026493

05.06.2023, MeinBezirk
Ortsbild in Döbling: Anrainer am Kahlenberg besorgt über Bauprojekt
In der Nähe der St. Josef Kirche am Kahlenberg soll ein größeres Wohngebäude errichtet werden. Die Anrainer sind besorgt, passt dies mit dem Ortsbild am Berg zusammen? Die BezirksZeitung bekam Auskunft vom Projektbetreiber. Er beruhigt, das Vorhaben wäre seiner Ansicht nach vielmehr eine Wiederherstellung des ehemaligen Ortscharakters.
https://www.meinbezirk.at/doebling/c-lokales/anrainer-am-kahlenberg-besorgt-ueber-bauprojekt_a6079527

29.05.2023, Heute-Zeitung
Bezirk über Baupläne am Wiener Kahlenberg alarmiert
https://www.heute.at/s/bezirk-ueber-bauplaene-am-wiener-kahlenberg-alarmiert-100273678

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Führung in Wiener Neustadt durch Hofrat Prof. Erwin Reidinger

Samstag, 7. August 2021, 9:45 Uhr

zum Thema “Stadtplanung im hohen Mittelalter am Beispiel Wiener Neustadt”. Wiener Neustadt, nach exakter Planung 1192 errichtet, kann als eine in Europa einzigartige “Spitzenleistung mittelalterlicher Stadtplanung” bezeichnet werden. Prof Erwin Reidinger Bauingenieur, Bauforscher und Archäoastronom erklärt die Erkenntnisse seiner langen, naturwissenschaftlichen Forschungen. Am Nachmittag öffnet Familie Karlik für unsere Vereinsmitglieder ihr privat geführtes Museum im Reckturm. Die Grundmauern des einzigen noch existierenden Eckturmes, von den ursprünglich 4 der Wiener Neustädter Stadtmauer stammen aus dem frühen 13. Jh. Ende des 19. Jhs. begann man den Reckturm und die angrenzende Stadtmauer abzutragen, 1901 konnten die Demolierungen eingestellt und mit der Rekonstruktion des Turmes im Stile des 15. Jhs. begonnen werden. (die Ausstellung zeigt u. a. historische Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Ausrüstungsgegenstände der k.u.k. Armee).

Treffpunkt: 9:45 Uhr, Hauptplatz 1, Altes Rathaus, 2700 Wiener Neustadt (individuelle Anreise)
Spende erbeten: € 22
Anmeldung erforderlich an eMail: (letzte 24 Stunden an bzw. mobil: 0699 / 1024 4216)

Achtung: Veranstaltung unterliegt den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen (z.B. “3-G-Regel”)

Am Cobenzl (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8424

Initiative Denkmalschutz, 19. Februar 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8424
Am Cobenzl

Für das Gebiet zwischen Höhenstraße und dem Linienzug 1-3 im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Grinzing

Öffentliche Auflage 9. Jänner bis 20. Februar 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Es ist für den Verein Initiative Denkmalschutz nicht nachvollziehbar, dass für kein einziges Objekt im Plangebiet Am Cobenzl (auch „am Reisenberg“ genannt) eine Schutzzone vorgesehen ist, obwohl manche Objekte aus unserer Sicht klar als erhaltenswert einzustufen sind, insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil gleicher und sogar geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere am 10. April 2017 eingebrachte Petition „Für die Erhaltung des ‘Café-Restaurant Schloss Cobenzl’ in Grinzing“ (gemäß Gesetz über „Petitionen in Wien“, LGBI. 2/2013), die am 29.11.2017 begründet, jedoch negativ, abgeschlossen wurde (Petitionstext und abschließende Begründung hier nachlesbar: https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=3323a83dc5034bb592f1671a9d4851e3). Daher empfehlen wir neuerlich das Areal bzw. das Ensemble Am Cobenzl als Schutzzone auszuweisen. Die Schutzzone soll das Cafe-Restaurant „Schloss“ (ehem. Meierei) Cobenzl, das ein wichtiges Beispiel des secessionistisch beeinflussten barockisierenden Heimatstils darstellt (den auch Bauten wie das 1903-1906 von Friedrich Ohmann gebaute Wienflussportal beim Stadtpark vertreten) und unter der Leitung des Baurats Josef Pürzl vom Wiener Stadtbauamt erbaute wurde (Planverfasser: Architekt und Stadtbaumeister Rudolf Beck), den nordwestlich anschließenden Meierhof aus 1887, das „Weingut Cobenzl“ (Am Cobenzl 96, Rundumadum), die Bedienstetenwohnhäuser in Heimatstilformen aus 1910 und den Pfeiler-Torbau vom Ende des 18. Jh. aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A) beim Zugang Landgut Cobenzl umfassen.

Am Cobenzl 96A, 1190 Wien

Pfeiler-Torbau (Ende 18. Jh.) aus der Zeit des Grafen Cobenzl (Am Cobenzl 96A), Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996) ist der Cobenzl folgendermaßen beschrieben: „Cobenzl, auch Reisenberg. Wienerwald-Anhöhe südwestlich des Kahlenbergs. (…). Café-Restaurant-Cobenzl, erbaut 1910-12 unter Einbeziehung älterer Bausubstanz (…). Neobarocke eingeschossiger schlößchenartiger Bau (Mansarddach, pavillonartige Eckrisalite), Inneres großteils erneuert (…). Nr. 96: Meierhof der Gemeinde Wien, im Kern wohl 3. Viertel 19. Jh., stark verändert; hufeisenförmige Anlage. Dahinter Nr. 95A, 2geschossige Arbeiterwohnhäuser 1. Viertel 20. Jh.“.

Die in der Petitionsbeantwortung angeführten Argumente gegen die Schutzzone, nämlich (neben einzelnen getätigten Zu-, Umbauten und baulichen Adaptierungen) die (laut Stadt Wien) „extreme Unterschiedlichkeit der Baustile als auch der Gebäudefunktionen“, ist kein objektives und nachweisbares Kriterium gegen eine Schutzzone, zumal bereits ein Jahr nach der Petition, im Jahr 2018 erstmals Objekte einzeln beurteilt und als Schutzzone ausgewiesen wurden (die beiden ersten Einzelgebäude, die als Schutzzone ausgewiesen wurden, waren die Gebäude Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument 8191, kundgemacht am 12.04.2018, sowie das Objekt Darwingasse 35 im 2. Bezirk, Plandokument 8166, kundgemacht am 17.05.2018).

Ebenso scharf kritisiert werden muss, dass im Erläuterungsbericht eine Äußerung der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) gänzlich fehlt, sodass offen bleiben muss, ob diese Fachabteilung für den aktuell vorliegenden Planentwurf nicht doch auch einzelne Objekte für eine Schutzzone vorgeschlagen hat.

Cobenzl 95a, 1190 Wien

Ehem. Arbeiterwohnhaus, Am Cobenzl 95A, Foto: 8.2.2025, (c) Initiative Denkmalschutz

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 95A“ die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen (in Richtung Südosten ist hier im Hinblick auf die historische äußere Fassadengestaltung zu viel Spielraum vorgesehen).

Es wird empfohlen für das Gebäude „Am Cobenzl 96“ („Heurigen Restaurant Waldgrill Cobenzl“) die Baufluchtlinien so zu belassen wie im aktuell gültigen Plandokument 7714, ansonsten könnte das äußere Fassadenbild des zum Teil historischen Gebäudes hinter einem Neubautrakt/Anbau gänzlich verschwinden (vgl. Google Street View).

Auf das Allerschärfste kritisiert werden muss, dass die jetzt beabsichtigte Neu- bzw. Umwidmung, also der vorliegende Planentwurf, offensichtlich die Folge des bereits umgesetzten Siegerprojekts mit dem Titel „Weitsicht Cobenzl“ von Mostlikely Architecture gemeinsam mit Realarchitektur ist. Zitat Erläuterungsbericht (S. 2): „2017 startete ein Architekturwettbewerb für die Sanierung des Café-Restaurants (heute unter anderem als „Schlosscafé“ oder „Schloss Cobenzl“ bezeichnet) sowie Neuerrichtung des Rondell-Cafés und Erweiterung um ein Veranstaltungsgebäude. 2023 kam es zur vollständigen Fertigstellung dieses Projektes.“ (vgl.: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0117/simawimmerrohla-siegerprojekt-steht-fest-so-sieht-das-neue-schloss-cobenzl-aus).

Zuerst einen EU-weiten Architekturwettbewerb auszuschreiben, ein Siegerpojekt küren und dieses noch dazu auch baulich umsetzen (gemäß § 71 Bauordnung für Wien, „Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes“, in diesem konkreten Fall befristet bis 31.1.2029 erteilt**) und erst danach die dafür nötige Umwidmung vorzunehmen, ist ein absolutes No Go, zumal dieser Paragraph eigentlich nur für „Bauwerke, die vorübergehenden Zwecken dienen oder nicht dauernd bestehen bleiben können“ gedacht ist, und nicht dafür, um noch vor einer Umwidmung vollendete bauliche Tatsachen zu schaffen. Noch dazu ragen die Baukörper nicht unbeträchtlich über die im aktuell gültigen Plandokument Nr. 7714 festgelegten Baufluchtlinien hinaus (z.B. Am Cobenzl 92, „Rondell-Cafe“ oder Am Cobenzl 94, „Schloss Cobenzl“. Hier verkommt die Abgabe einer Stellungnahme endgültig zu jeglicher Makulatur (ähnliche solche Fälle gab es bereits bei der Sport und Fun Halle am Praterstern im 2. Bezirk 2024, vgl. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240612_OTS0027 oder auch bei der nachträglichen Bauplatzwidmung der Gärtnerunterkunft der Stadtgärten am Schlickplatz im 9. Bezirk oder das Bankgebäude in der Kolingasse 14-16 (nördlich des Schottenrings) beides 2012, vgl. Die Presse, Wien: Widmungen auf Wunsch?“ vom 13. März 2018: https://www.diepresse.com/1269916/wien-umwidmungen-auf-wunsch bzw. MeinBezirk vom 6. August 2012, „Streit um illegalen Megabau entbrannt“: https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/streit-um-illegalen-megabau-entbrannt_a234745).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 553 (Cobenzl)

** Auskunft des Bezirksvorstehers Daniel Resch am 17.2. per eMail gegenüber unserem Verein Initiative Denkmalschutz

Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010

Aspern als Beispiel. Schutzzonen und Denkmalschutz in Wien-Transdanubien – Grätzl-Gespräch (Mi., 22.6.)

Mittwoch, 22. Juni 2022, „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ (6. Asperner Grätzlgespräch)

Diesmal dürfen wir – die Bürgerinitiative “Das Amtshaus in Aspern am Siegesplatz der Öffentlichkeit erhalten” (vgl. Denkma[i]l Nr. 29/30 2021, Seite 20 ff.) –  Dr. Norbert Mayr, Architekturhistoriker und Stadtforscher (www.norbertmayr.com) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz (www.idms.at), als Referenten im Café Hummel begrüßen. Sie werden über das Thema „Aspern als Beispiel. Ortsentwicklung, Schutzzonen und Denkmalschutz in den historischen Ortskernen von Transdanubien“ sprechen. Im Anschluss besteht wie immer ausreichend Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen. Wir hoffen auf reges Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen!

Zeit: 19:00 Uhr

Ort: Cafe Hummel, Siegesplatz 15, 1220 Wien

Ohne Anmeldung

Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Petition zur Erhaltung gestartet

Der ab 1911 erbaute Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof (Schlachthofgasse 2-6) ist der älteste noch intakte und bewohnte soziale Wohnbau von Innsbruck, geplant vom bekannten Innsbrucker Architekten Theodor Prachensky (1888-1970). Nun soll ausgerechnet der älteste Teil abgerissen werden (Ecke Schlachthofgasse 2-6, Ing. Etzel-Straße 24-28) und durch einen 11-geschoßigen (!) Neubau ersetzt werden, wie das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs für den Schlachthofblock zeigt, das unlängst präsentiert wurde. Baubeginn ist für August 2023 und die Fertigstellung für Dezember 2025 geplant. (vgl. Website der IIG – Innsbrucker Immobiliengesellschaft)

Mitglieder unseres Vereins Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, wollen dies nicht einfach so hinnehmen und haben jetzt eine Petition zur Erhaltung des Schlachthofblocks gestartet, um den geplanten Teilabriss noch zu verhindern. Neben der kulturhistorischen Bedeutung des Schlachthofblocks wird noch eine Studie als weitere Begründung angegeben, warum der Wohnbau erhalten bleiben soll. Diese soll beweisen, dass mit einer Generalsanierung auch fast gleich viele Wohnungen entstehen können. Bis auf etwa 7 Prozent weniger Wohnfläche gibt es bei einer Generalsanierung nur Vorteile! (Klimaschutz, Kosten, Wohnqualität, Kindergarten) “Warum also dieses wichtige Baudenkmal von Innsbruck zerstören?” fragt die Initiative.

HIER PETITION UNTERZEICHNEN: https://mein.aufstehn.at/petitions/rettet-den-schlachthofblock-in-innsbruck-vor-dem-abriss

Warum ist die Erhaltung wichtig? Durch den geplanten sehr hohen Neubau ist der wunderschöne Innenhof mit großen Bäumen und einem Kindergarten auch aus dieser Zeit völlig entwertet. Grund für den Abbruch sei eine dichtere Bebauung mit mehr Wohnungen und der Bau eine Tiefgarage mit Feuerwehrzufahrt. Das ist aber nachweislich nicht richtig, denn es gibt bei Ausbau aller Dachgeschoße und Renovierung aller Bestandwohnungen etwa 250 hochwertige, barrierefreie Wohnungen mit großen Balkonen zum Hof. Dafür bliebe der Innenhof mit den Bäumen erhalten, eine Tiefgarage samt Feuerwehrzufahrt ist auch möglich. In Wien käme kein Mensch auf die Idee, einen Teil des Karl Marx-Hofes abzureißen, in Innsbruck, bei einem vergleichbaren Objekt, hoffentlich auch nicht.  Darum bitten und appellieren Christoph Neuner, Klaus Mathoy, Siegfried Zenz, Michael Guggenberger und Matthias Loidl von der Initiative Denkmalschutz  an den Gemeinderat, die Generalsanierung ohne Abriss zu beschließen.

Über den Schlachthofblock:

Der legendäre Schlachthofblock im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen-Schlachthof entstand zunächst 1911-13 als Dienstwohngebäude für die Bediensteten des Städtischen Schlachthofs (Schlachthofgasse 2-6). Nach Abriss des Schlachthofs selbst wurden auf dessen Areal die bestehenden Dienstwohngebäude 1922-1925 zu einem geschlossenen Wohnhof unter Leitung des Stadtbaudirektors Jakob Albert (1880-1974) und dem Architekten (und Maler) Theodor Prachensky (1888-1970) im Auftrag der Vaterländischen Baugesellschaft nach Vorbild der Wiener Gemeindebauten erweitert (Bauausführung: Firmen Josef Retter und Anton Fritz; Erzherzog-Eugen-Straße 25-39 und 24-28, Matthias-Schmid-Straße 2-8, Schlachthofgasse 8-14). Der Schlachthofblock gilt somit als ältester Sozialer Wohnbau in Innsbruck. Der Architekt Theodor Prachensky zählt mit seinem Bruder Wilhelm Nikolaus Prachensky und Lois Welzenbacher, Clemens Holzmeister, Franz Baumann sowie Siegfried Mazagg zu den maßgebenden Architekten der Zwischenkriegszeit in Tirol. Die 19 fünfgeschoßigen Häuser bilden eine geschlossene Anlage mit 183 Wohnungen. Der Innenhof dieser Wohnanlage ist völlig frei von Stöcklgebäuden – er dient ausschließlich als Spiel- und Erholungsraum – und zeigt dadurch den qualitativen Unterschied des städtischen vom privaten Wohnbau, der viel profitorienterter ausgerichtet war. Die Wohnhausanlage gilt als Prototyp für weitere städtische Wohnbauten in Innsbruck (u.a. Vorbild für den 1926/27 erbauten, heute denkmalgeschützten Pembaurblock in Innsbruck-Pradl).

Architekturwettbewerb Schlachthofblock – Siegerprojekt und Ausschreibung:

18. Mai 2022, Nextroom
Neuentwicklung Schlachthofblock Innsbruck. ma.lo architectural office konnte den offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich für sich entscheiden: https://www.nextroom.at/beilage.php?inc=beitrag&id=648

Das Siegerprojekt “ma.lo architectural office” im Detail: https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/contribution/57320

Die eingereichten Projekte im Detail: https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/contribution/57317

1. Dezember 2021, Architekturwettbewerb
Ausschreibung: Neuentwicklung Schlachthofblock Innsbruck. Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich (Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen I Arch+Ing): https://www.architekturwettbewerb.at/competition/neuentwicklung-schlachthofblock-innsbruck/2905
35-seitige Ausschreibungsunterlagen (als .PDF zum Download): https://www.architekturwettbewerb.at/document/36095/1638442531.pdf

IIG – Innsbrucker Immobiliengesellschaft (Ausloberin / Auftraggeberin) und der Schlachthofblock: https://www.iig.at/leistungen/projekte/projekt/Schlachthofblock+-3720

Aktuelle Medienberichte:

19. Mai 2022, MeinBezirk
Schlachthof-Block: Petition “Rettet den Schlachthofblock vor dem Abriss“
https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/petition-rettet-den-schlachthofblock-vor-dem-abriss_a5357431

13. Mai 2022, ORF
Neue Mietwohnungen im Schlachthof-Block: Ein Innsbrucker-Architekturbüro wird die Gründerzeit-Wohnanlage Schlachthof-Block im Innsbrucker Stadtteil Dreiheiligen sanieren und nachverdichten, wie die Stadt bekannt gab. 148 neue Mietwohnungen sollen entstehen. Zudem wird der bestehende Kindergarten ausgebaut: https://tirol.orf.at/stories/3156052

13. Mai 2022, Krone
Nach 100 Jahren: „Herz-OP“ für Innsbrucks ältesten Wohnblock:
https://www.krone.at/2705900

13. Mai 2022, Tiroler Tageszeitung
Schlachthofblock in Innsbruck bekommt einen Hochhaus-Teil. Der charakteristische Schlachthofblock wird saniert und nachverdichtet. 148 Wohnungen entstehen (Bezahlschranke): https://www.tt.com/artikel/30820074/schlachthofblock-in-innsbruck-bekommt-einen-hochhaus-teil

12. Mai 2022, Innsbruck informiert (Stadt Innsbruck)
Projekt Schlachthofblock auf Schiene: Wettbewerbserfolg für Innsbrucker Architekturbüro, städtebauliche Typologie bleibt: https://www.ibkinfo.at/schlachthofblock-architektur-wettbewerb

12. Mai 2022, Kurier
Neues Gesicht für ältesten Gemeindebau von Innsbruck: Der Schlachthofblock ist nur knapp dem Abriss entgangen. Nun wird er einer Umgestaltung unterzogen, die wesentliche Teil erhält: https://kurier.at/chronik/oesterreich/neues-gesicht-fuer-aeltesten-gemeindebau/402005637

12. Mai 2022, MeinBezirk
Schlachthofblock-Architekturwettbewerb. Aus 210 werden 305 Wohnungen: https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/aus-210-werden-305-wohnungen_a5340610

Älterer iD-Bericht:

29.11.2020: Schlachthofblock Innsbruck (Tirol): Teilabriss der legendären Wohnbausiedlung (1911-25)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/schlachthofblock-innsbruck-tirol-teilabriss-der-legendaeren-wohnbausiedlung-1922-25

Literatur/Quellen (u.a.):

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band 1 (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg), Salzburg und Wien 1980, Seite 374

Architekturführer Innsbruck
herausgegeben von Christoph Hölz, Klaus Tragbar, Veronika Weiss, Haymon verlag, 2017, Eintrag-Nr. 124 (CH; Christoph Hölz) (https://www.haymonverlag.at/produkt/7204/architekturfuehrer-innsbruck-architectural-guide-innsbruck)

Linktipp (nebenbei):

Filmprojekt “Schlachthofblock” (Durchführung: 12/2017)
Ein Projekt von Melanie Hollaus, GUF Gruppe Unabhängiger FilmemacherInnen, stadt_potenziale 2016
https://stadtpotenziale.at/projektarchiv/2016/schlachthofblock.html

9.10.2014, Stadtteilrelikte – Der Schlachthof (Provinnsbruck-at)
http://provinnsbruck.at/allgemein/stadtteilrelikte-der-schlachthof

Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa

Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!

Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).

Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!

Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.

Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?

Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.

Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.

Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.

Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder

Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Aktueller Bericht im Standard (30.9.2022): 
Wohnbau in Österreich: Stadt Wien will Abbrüche weiter erschweren. Die anstehende Wiener Bauordnungsnovelle war das große Thema des 5. Stadtentwicklungstags des ÖVI (Österreichischer Verbands der Immobilienwirtschaft). Der “Schutz der Gründerzeit” soll verstärkt werden: https://www.derstandard.at/story/2000139543107/stadt-wien-will-abbrueche-weiter-erschweren

Weitere Infos/Links:

Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022):
Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074

Initiative Denkmalschutz (21.8.2020): Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/

Ausführliche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 (20.9.2021):
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz