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Kalksburg (Wien): Stellungnahme zu Planentwurf 8256

Initiative Denkmalschutz, 27. September 2018

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8256

Für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Haselbrunnerstraße, Ketzergasse, Stadt- bzw. Landesgrenze, Jakob-Sommerbauer-Straße, Breitenfurter Straße im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Kalksburg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Schutzzonen

Die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße (beginnend Ecke Gräfin-Zichy-Straße bis vor Breitenfurter Straße 531) wird abgelehnt. Gegen die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße 535 bis 543 (nach erfolgten Abrissen und Veränderungen) wird hingegen kein Einspruch erhoben. Begrüßt wird die wieder vorgesehene Schutzzone für die Häuser Breitenfurter Straße 531 bis Breitenfurter Straße 533

Breitenfurter Straße 531 (ident Mackgasse 1; unter Denkmalschutz): Dehio (S. 720): „Hildegardis-Haus der Caritas Socialis, Trakt an der Breitenfurter Straße schlößchenartiger Bau (ehem. Mackscher Besitz) um 1800. Klassizistischer, kubischer, dem abfallenden Gelände entsprechend 2-3geschossiger Bau mit Dreieckgiebel, Lisenen- und Putzfeldgliederung, mittig Schmiedeeisenbalkon auf Konsolen, zur Mackgasse Schmiedeeisenpawlatschen; in den 1960er Jahren Aufstockung um ausgebautes Mansarddach und Trakt in der Mackgasse angeschlossen.

Für folgende Häuser wird unbedingt eine Schutzzone vorgeschlagen

Eingangs sei erwähnt, dass es spätestens seit 12. April 2018 (Kundmachung Schutzzone für das Einzelobjekt Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument Nr. 8191) möglich ist, auch Einzelobjekte als Schutzzone zu widmen. Weitere Beispiele: Fugbachgasse 15, 2. Bezirk, Plandokument Nr. 8166, rechtsgültig seit 17. Mai 2018 sowie Eichenstraße 2 (ehem. Remise Wolfganggasse 59), 12. Bezirk, Plandokument Nr. 8144, kundgemacht am 21. Juni 2018. Daher schlagen wir im aktuellen Plangebiet für folgende Objekte eine Schutzzonenwidmung vor:

Breitenfurter Straße 551 (Dehio S. 708: „1897“ erbaut)

Breitenfurter Straße 561 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 573, 1230 Wien

Breitenfurter Straße 573, secessionistisches Wohnhaus, 1903 erbaut, Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 573: Dehio (S. 709): „Erb. 1903, eingeschossiges secessionistisches Wohnhaus, Mittelrisalit mit Segmentbogengiebel, reicher Scheibendekor.“

Haselbrunnerstraße 14: Dehio (S. 715): „Erb. um 1870, 1885 um Seitentrakte erweitert; kleine Villa in frühhistoristischen Formen mit polygonaler Holzveranda und Zwerchgiebelaufsatz mit vorgelegter Balusterattika.“

Haselbrunnerstraße 18: Dehio (S. 715): „Erb. 1888, 2geschossige historistische Villa mit gestuften Fronten, seichter übergiebelter Mittelrisalit, Balusterparaete, Holzbalkons; davor Plastik Badende, auf rundem Sockel mit Palmettenranken, 2. H. 19. Jh.“

Gräfin-Zichy-Straße 9: Repräsentative späthistoristische Villa, erbaut 1897. Architekt (Entwurf lt. Achleitner S. 423, dort fälschlicherweise Gräfin-Zichy-Straße 7): „A. Blaschcel“ (vermutlich richtig: Anton Blaschke? Vgl. Eintrag Architektenlexikon: http://www.architektenlexikon.at/de/1017.htm).

Ketzergasse 485 (Teil des Jesuitenkollegium Kalksburg, siehe Promenadeweg 3)

Promenadeweg 3 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 691ff.): „Jesuitenkollegium Kalksburg: In ehem. Landschaftsgarten (E. 18 J.) des Hofjuweliers Franz von Mack gelegener langgestreckter 4geschossiger Komplex über L-förmigem Grundriß mit additiver Fasssadengliederung in frühhistoristischen Formen, z. T. auf Fundamenten des Mackschen Schlosses. (…). Außenbau. Anlage über von 2 Torhäuschen flankierte Liesingbrücke erreichbar. Der vielachsige 4geschossige Schultrakt von 1858-60 bzw. 1895-97 mit additiver Pilstergliederung, durch 2 seichte, von Mansardgeschoß und Ädikulen mit Volutenrahmung überhöhte Risalite akzentuiert (rundbogige Eingänge mit Steinrahmung); an der Rückfront Konviktskapelle im 3. Geschoß durch breite romanisierende Fenster, Strebepfeiler und Rundbogenfries gekennzeichnet. Vor dem Schultrakt monumentale vergoldete Figur Maria Immaculata, 1906. – Westl. in annähernd re. Winkel anschließend der ehrenhofförmige Konvikts- und Patrestrakt mit 3geschossigem, pavillonartig vortretendem Mittelrisalit unter Walmdach, Gliederung durch Rundbogenfenstern zwischen Pilastern; an der Rückseite Kollegskapelle, 1896 umgebaut und vergrößert, rechteckiger Anbau mit Polygonalschluß (Kruzifix. E. 19. Jh.). (…). Großräumige Parkanlage, vom ehem. Mackschen Landschaftsgarten nach 1792. Ummauerung und wenige Staffagebauten erhalten (…).“

Promenadeweg 12 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 722f.): „Sogen. Steinhaus, erb. 1787 (Dat. im Dachboden) im ehem. „kleinen Garten“ Franz von Macks, ehem. Teilbereich der Kalksburger Parkanlage (…). Bedeutendes Denkmal des profanen „gothic revival“ in Österreich. Über einem Grottenhügel (Steintafel mit Mackscher Stiftungsinschr.) aufragender romantischer kubischer Bau mit Bruchsteinverkleidung, unregelmäßig gesetzten gotisierenden Fenstern (Maßwerk-Oberlichten) und Erker, erneuertes Walmdach; ostseitig rezenter Terrassen-Anbau. – Im Inneren symmetrische Raumaufteilung, die Kabinetträume im Obergeschoß mit bmkw. Ausstattung, Wandgliederung mit frühklassizistischen Elementen (in den Supraporten Tapetenmalereien in Grisaille, Grotesken), die Türen und Fenster in gotisierenden Holzrahmungen (verschränkte Maßwerkböden, zierliche profilierte Säulenbündel mit Blattkapitellen), mit nahezu komplett erhaltenen gotisierenden Metallbeschlägen aus der Bauzeit, originale Farbglasscheiben und aufwendige Holzintarsienböden.“ +++ Zitat Denkmalliste Wikipedia: „Dieses Landhaus ist eines der bedeutendsten Denkmale der frühen profanen Neugotik in Österreich.“

Promenadeweg 18: Dehio (S. 723): „Breites Rundbogenportal, im Keilstein bez. 1733.“

Für weitere Häuser werden Schutzzonen vorgeschlagen:

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529 soll einem Neubauprojekt weichen (Kooperationsprojekt des Anton-Proksch-Instituts mit dem Pflegezentrum der CS Caritas Socialis), Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 545 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 563 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch 1896“)

Breitenfurter Straße 565

Breitenfurter Straße 571 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch, 1891“)

Breitenfurter Straße 579 (im Dehio S. 707 erwähnt)

Mackgasse 4 und Mackgasse 6

Für folgendes Haus möge eine Schutzzone geprüft werden:

Breitenfurter Straße 553 (Dehio S. 707)

Bei vielen der genannten Objekte fallen die Baufluchtlinien nicht mit dem Bestand zusammen (z. B. Breitenfurter Straße 551, 561 und 573, Gräfin-Zichy-Gasse 9, Haselbrunnerstraße 14 und 18, Mackgasse 4 und 6, Promenadeweg 3 und 12). Dies wäre noch weitgehend nachzuholen. Ebenso möge die Höhenentwicklung dem Bestand angeglichen werden (vgl. auch Einleitung).

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstands
Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr.: 049832110)
Mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten und Salzburg 2010

Denkmalliste Wien des Bundesdenkmalamtes (Stand 18. Jänner 2018): https://bda.gv.at/fileadmin/Dokumente/bda.gv.at/Publikationen/Denkmalverzeichnis/Oesterreich_PDF/Wien_2018.pdf (bzw. auf dieser Grundlage: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Liesing)

Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: http://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): http://www.architektenlexikon.at

Gösserhalle (Wien): Aus altem ÖBB-Werkstättengebäude werden Büros

Die alte Gösserhalle in der Laxenburger Straße 2B wird renoviert und für Büros adaptiert. Das Dach wird abgetragen, die Ziegelbögen bleiben erhalten. Bis 2022 hätte die Gösserhalle noch als Eventlocation genutzt werden sollen, doch wegen Corona wurde die im Novemer 2017 eröffnete Veranstaltungshalle mit Ende August 2020 für immer geschlossen. Die ebenerdige Halle nahe des heutigen Hauptbahnhofes wurde um 1900 als Werkstättengebäude der ÖBB errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg als Bierlager der Firma Gösser genutzt, wurde sie 2017 von den ÖBB an die Landgut Wohnbau Errichtungs GmbH (ein Unternehmen der S+B GruppeProjektbeschreibung) verkauft und für Kulturveranstaltungen geöffnet. Als Sieger eines Architekturwettbewerbs ging das Architekturbüro AllesWirdGut hervor, deren Umbaupläne nun präsentiert wurden (siehe: “GOH – Umbau Gösserhalle/Wien – Das Geschenk”). Die Außenmauern mit den Ziegelbögen sollen erhalten bleiben, im Inneren soll ein dreigeschoßiger Neubau mit Büroräumen und Café entstehen. Die Halle bildet jedoch nur mehr einen kleinen Rest des Altbestandes auf dem heute als Stadtentwicklungsgebiets “Neues Landgut” bezeichneten Areals. Einige historische Gebäude wurden in den letzten Jahren abgerissen (siehe: WienSchauen-Artikel (4.3.2020): “Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz hat im Juni 2020 im Zuge der geplanten Umwidmung eine Stellungnahme zum Planentwurf 8296 abgegeben. Der neue Eigentümer und Bauherr Klaus Stanek möchte den Umbau der Gösserhalle 2023 abgeschlossen haben. Auch noch auf dem Gelände befindet sich die um 1850 erbaute, einstöckige Inventarhalle. Ob diese in das Projekt integriert wird oder nicht, ist uns nicht bekannt. ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14085273/Aus-Goesserhalle-werden-Bueros/14881041 (14.3.2021, ORF “Wien Heute”: “Aus Gösserhalle werden Büros”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://wien.orf.at/stories/3094770 (14.3.2021: “Aus Gösserhalle werden Büros”)

Weitere Infos:

Fotos von Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz) Laxenburger Straße 2A – 4: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/collections/72157667480230094

WienSchauen (4.3.2020): Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert! https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert-laxenburger-strasse (vgl. auch Initiative Denkmalschutz Kurzbericht)

Initiative Denkmalschutz (12. Juni 2020): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/laxenburger-strasse-wien-stellungnahme-zu-eisenbahn-hallen-planentwurf-8296

Weiter Medienberichte:

5. März 2021, Der Standard
Alte Gösserhalle in Wien-Favoriten wird revitalisiert: https://www.derstandard.at/story/2000124662058/alte-goesserhalle-in-favoriten-wird-revitalisiert

2. März 2021, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Die Gösserhalle auf dem Weg in die Zukunft: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-auf-dem-weg-in-die-zukunft_a4509140

2. August 2020,Leadersnet
Die Gösserhalle schließt die Tore – für immer! https://www.leadersnet.at/news/44834,die-goesserhalle-schliesst-die-tore-fuer-immer.html

5. März 2020, Kurier
“Neues Landgut”: Neues Grätzel auf alten Gleisen: In Favoriten entsteht eine neuer Stadtteil – mit einer Schule, einem Park, Wohnungen und Geschäften. 2026 soll er fertig sein: https://kurier.at/chronik/wien/neues-landgut-neues-graetzel-auf-alten-gleisen/400773195

5. März 2020, Der Standard
“Neues Landgut”: Neuer Stadtteil beim Wiener Hauptbahnhof. Stadt Wien und ÖBB stellten am Donnerstag die Flächenwidmungspläne vor: https://www.derstandard.at/story/2000115386590/neues-landgut-neuer-stadtteil-beim-wiener-hauptbahnhof

5. März 2020, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Wohngrätzel um die Gösserhalle: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/wohngraetzel-um-die-goesserhalle_a3272676
Rund um die Gösserhalle entsteht ein Wohngrätzel: https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/rund-um-die-goesserhalle-entsteht-ein-wohngraetzel_a3968496

17. November 2017, MeinBezirk.at
Die Gösserhalle in Wien-Favoriten wurde eröffnet: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-in-wien-favoriten-wurde-eroeffnet_a2319849

6. Oktober 2017, Der Standard
Stadtentwicklung: ÖBB-Immo sieht historische Gebäude als “Assets”. Immo-Tochter der Staatsbahn hat zahlreiche Großprojekte am Laufen: https://www.derstandard.at/story/2000065465393/oebb-immo-sieht-historische-gebaeude-als-assets

23. Februar 2013, MeinBezirk.at
Gösser-Halle soll Kulturzentrum werden: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/favoriten-goesser-halle-soll-kulturzentrum-werden_a486483

Wien Baumgarten mit Casino: Stellungnahme Planentwurf 8301

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8301

18.02.2020

Für das Gebiet zwischen Linzer Straße, Hochsatzengasse, Hellmesbergergasse im 14. Bezirk, Katastralgemeinde Oberbaumgarten

Beschreibung des Baubestandes im Plangebiet

Im Erläuterungsbericht (Seite 6 f.) wird Folgendes ausgeführt: „Erhaltenswerte Gebäude: Das Erscheinungsbild des Gebäudeensembles Villensiedlung ist bis heute erhalten, soll auch weiterhin – durch die erstmalige Festsetzung einer Schutzzone – als Denkmal bürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg erhalten bleiben. Im Bereich der Lautensackgasse (ONr. 23 [heute Neuapostolische Kirche aus 2014, Vorgänger-Kirchenbau aus 1972], 25, 27, 31, 33 und 37), Pierrongasse (ONr. 1-3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), Hellmesbergergasse (ONr: 2, 4, 8, 12, 14, 16 und 18) sowie Westermayergasse (ONr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13 und 15) existieren weitgehend authentisch erhaltenen [sic] Gründerzeithäuser und ein z.T. erhaltenswertes Erscheinungsbild der Straßenräume. (…) Casino Baumgarten in der Linzer Straße 297 (…) ebenfalls eine Schutzzone vorgeschlagen.“

Auch im Buch von Friedrich Achleitner (Österreichische Architektur im 20. Jh.) wird das Ensemble beschrieben: Hellmesbergergasse 2-16 (Westermayergasse), 1913-15“ (S. 106 f.): „Die siedlungsähnliche Anlage ist offenbar auf Initiative des Baumeisters [Emanuel] Slama entstanden, obwohl auch andere Entwerfer aufscheinen [Herman Hornek, Anna Krisch und Richard Krisch, Ferdinand Baldia] (…) „ein Denkmal kleinbürgerlicher Baukultur vor dem Ersten Weltkrieg.“ (konkret erwähnt sind die Gebäude: Hellmesbergergasse 2, 4, 8, 14; Westermayergasse 1, 3 [mittlerweile abgerissen], 4, 5). Vgl. auch AzW-Architektenlexikon Eintrag zu „Emanuel Slama“.

Das Dehio Handbuch Wien (Hrsg. Bundesdenkmalamt) führt aus: Hochsatzengasse Nr. 7[, 10]: 2geschossige, späthistoristische Villen über kreuzförmigen Grundriß“ (S. 312). Lautensackgasse: Überwiegend Verbauung mit 2-3geschossigen Mietvillen E. 19./A. 20. Jh. hinter Vorgärten: (…) Nr. 25-27, neobar[ocker]. Dekor, gartenseitig Holzveranda, Nr. 29, 1892, Cottagestil-Elemente [mittlerweile abgerissen], Nr. 31.“ (S. 316). Linzer Straße 297: Ehem. Baumgartner Casino, erb[aut]. 1891/92 von Eugen Sehnal in den ausgedehnten Parkanlagen des ehem. Baugartner Schlosses. Monumentaler Bau (…)“ (S. 318). „Westermayergasse 1-6 [Nr. 3 mittlerweile abgerissen]: Einheitliche 2geschossige Villensiedlung erb[aut]. 1914 von Richard Krisch und Emanuel Slama mit hohen Mansarddächern, Erkern und Säulenloggien. – Nr. 11, 13: Erb[aut]. 1898-1900 von Josef Schnatter und Carl Mühlhofer, 2geschossige identische Mietvillen in späthistoristischen Formen mit verbretterten Giebeln, sparsamer Dekor.“ (S. 329).

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt. Konterkariert werden diese Festsetzungen jedoch durch vielfache Ausweitungen der bebaubaren Flächen im Vergleich zum aktuell gültigen Plandokument Nr. 6972. Somit muss kritisch angemerkt werden, dass viele für die Schutzzone vorgesehene Bauten nicht bestandsgenau gewidmet sind (allgemein als „offene oder gekuppelte Bauweise“ ausgewiesen (Bezeichnung „ogk“; gemäß § 76 Bauordnung für Wien), Baufluchtlinien oft nicht deckungsgleich mit den Bestandsbauten). Insbesondere in Bezug zu den Fassaden zum öffentlichen Straßenraum gelegen, mögen daher die Fassaden den Baufluchtlinien angepasst werden: Hellmesbergergasse 2-4, 12, 18; Lautensackgasse 31; Pierrongasse 1, Pierrongasse 7, Pierrongasse 11-15). Ebenso ist die Bauklasse – südlich des Baumgartner-Casino-Parks einheitlich beschränkt auf 7,5 m – über alle für die Schutzzone vorgesehenen historischen Bauten zu undifferenziert. Diese mögen daher bei niedrigeren Bauten im Ensemble auch niedriger gewidmet werden (z. B. Hellmesbergergasse 2-4). Auch das per Bescheid denkmalgeschützte Baumgartner Casino ist viel zu undifferenziert in der Höhenwidmung ausgewiesen (einheitlich Bauklasse II beschränkt auf 10,5 m), wiewohl das Casino eine gestaffelte Baukubatur aufweist (ein- bis zweigeschoßig bzw. noch höhere, flankierende Ecktürme).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 106 f.

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– AzW Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien) – Eintrag Baumeister „Emanuel Slama“: http://www.architektenlexikon.at/de/607.htm

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

– Casino Baumgarten (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Casino_Baumgarten

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

– „Neuapostolische Kirche Wien Penzing“ auf Nextroom.at: https://www.nextroom.at/building.php?id=36956&sid=40405&inc=pdf

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Hellmesbergergasse 2, Hellmesbergergasse 4, Hellmesbergergasse 8, Hellmesbergergasse 12, Hellmesbergergasse 14, Hellmesbergergasse 16, Hellmesbergergasse 18, Lautensackgasse 23, Lautensackgasse 25, Lautensackgasse 27, Lautensackgasse 29, Lautensackgasse 31, Lautensackgasse 33, Lautensackgasse 37, Linzer Straße 297, Pierrongasse 1, Pierrongasse 3, Pierrongasse 4, Pierrongasse 7, Pierrongasse 9, Pierrongasse 10, Pierrongasse 11, Pierrongasse 12, Pierrongasse 13, Pierrongasse 14, Pierrongasse 15, Westermayergasse 1, Westermayergasse 2, Westermayergasse 3, Westermayergasse 4, Westermayergasse 5, Westermayergasse 6, Westermayergasse 7, Westermayergasse 8, Westermayergasse 9, Westermayergase 11, Westermayergasse 13, Westermayergasse 15

Alt-Simmering (Wien): Stellungnahme Planentwurf 8330

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8330 (Alt-)Simmering

Für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Fuhrygasse, Linienzug 1-6 (Ostbahn), Ravelinstraße, Bleriotgasse, Unter der Kirche, Kaiser-Ebersdorfer Straße, Simmeringer Hauptstraße und Linienzug 7-8 im 11. Bezirk, Katastralgemeinde Simmering

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich fünf Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Das Pfarrzentrum St. Laurenz in der Kobelgasse 13 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), der Pfarrhof, ehem. Schule und Armenhaus in der Kobelgasse 24 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), die gleich daneben gelegene kath. Pfarrkirche, Altsimmeringer Pfarrkirche Hl. Laurenz (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz) sowie auf dem Simmeringer Friedhof (Adresse: Unter der Kirche 5) die Aufbahrungshalle und das so genannte Stöcklgebäude (beide per Verordnung / § 2a Denkmalschutz).

Allgemein zu Schutzzonen: Im Planentwurf ist beabsichtigt, in einem Bereich die Schutzzone zu verkleinern (Neubau Kobelgasse 7 sowie Altbau Kobelgasse 9), in einem anderen Bereich jedoch auszuweiten (Simmeringer Hauptstraße 161, ident Kobelgasse 18; rumänisch-orthodoxe Kirche, ein Neubau aus 2002-2003).

Die Stellungnahme im Detail:

Kobelgasse 9: Hier wird angeregt zu überprüfen, ob das von der Gasse zurückversetzte, L-förmige, einstöckige, sehr schlichte historische Gebäude nicht doch in der Schutzzone belassen werden sollte (so wie das weiterhin im Planentwurf in der Schutzzone vorgesehene, schlichte Nachbargebäude Kobelgasse 11) und man die Baufluchtlinien dem Bestand anpassen sollte. Für einen eventuellen Neubau entlang der Gassenfront sollten diese Korrekturen kein Hindernis sein. Gemäß Recherche im Internet ist hier bereits ein Neubau geplant, siehe: BelEtage, Kobelgasse 9-11: http://www.beletage-investment.at/projekte/#1539628933648-e168f4eb-56fd.

Kobelgasse 9-11, 1110 Wien

Kobelgasse 9 (links): L-förmiges, einstöckiges Gebäude, von der Gasse zurückversetzt, Kobelgasse 11 (rechts), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 15-17: Es wird empfohlen, bei diesen beiden ebenerdigen Häusern – direkt neben der Alt-Simmeringer Pfarrkirche gelegen – die Bauhöhenwidmung mehr dem Bestand anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Kobelgasse 15-17, 1110 Wien

Kobelgasse 15 bis 17 (links im Bild) mit der Alt-Simmeringer Pfarrkirche, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Kobelgasse 20, siehe Simmeringer Hauptstraße 163

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20): Es wird empfohlen, bei diesem ebenerdigen Altbau die Bauhöhe dem Bestand exakt anzupassen (ca. 3,5 bis 4 m).

Simmeringer Hauptstraße 163, 1110 Wien

Simmeringer Hauptstraße 163 (ident: Kobelgasse 20), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: Es wird nachdrücklich angeregt, die Schutzzone beginnend von der katholischen Pfarrkirche Alt-Simmering den gesamten Hügel hinab – so wie auch in Fortsetzung des Abhanges im Nordwesten bereits ausgewiesen – bis inklusive der Rinnböck-Kapelle auszuweiten (die 1869 erbaute, neogotische Grablege steht offenbar nicht unter Denkmalschutz!).

Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Die neogotische Rinnböck-Kapelle auf dem Simmeringer Friedhof (oben auf dem Hügel, hinter Bäumen versteckt, die Alt-Simmeringer Pfarrkirche), Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Des Weiteren mögen auch die beiden (nur per Verdacht) unter Denkmalschutz stehenden Gebäude: die Aufbahrungshalle

Simmeringer Friedhof, Aufbahrungshalle, 1110 Wien

Unter der Kirche 5: der Simmeringer Friedhof mit der denkmalgeschützten Aufbahrungshalle, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

und das spätbarocke Stöckl (am Nordostende der Friedhofsmauer), als Schutzzone ausgewiesen werden.

Spätbarocke Stöckl, Simmeringer Friedhof, 1110 Wien

Unter der Kirche 5, Simmeringer Friedhof: das denkmalgeschützte, spätbarocke Stöcklgebäude, Foto: 31.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Wien Rudolfsheim-Fünfhaus: Stellungnahme Planentwurf Nr. 8231

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8231

19.02.2020

Für das Gebiet zwischen Avedikstraße, Grenzgasse, Viktoriagasse, Würffelgasse, Mariahilfer Straße und Zollernsperggasse im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Rudolfsheim und Fünfhaus

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf werden ausdrücklich begrüßt. Einige Häuser, die für die Festsetzung einer Schutzzone vorgesehen sind, sollen höher als Bestand gewidmet werden. Wie in der Einleitung festgehalten, wäre eine bestandsgenaue Widmung jedoch wichtig. Augenfällig ist das einstöckige Haus Denglergasse 11 (Ecke Toßgasse 6) mit Bauklasse III im aktuellen Planentwurf viel zu hoch gewidmet. Die Höhenwidmung möge daher dem Bestand angeglichen werden (Detto Denglergasse 1-3).

Bedauerlich ist, dass offenbar den Vorschlägen für Schutzzonen-Festsetzungen von der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung 19 von der Magistratsabteilung 21 nicht durchgehend gefolgt wurde. Denn auf Seite 9 im Erläuterungsbericht heißt es: „Zur Sicherung des charakteristischen historischen Erscheinungsbildes der Gebäude, des Ensembles bzw. des Grätzels im Bereich Rustendorf soll, wo nicht andere städtebauliche Zielsetzungen vorrangig sind [!], dem Vorschlag der für das Stadtbild zuständigen Magistratsabteilung gefolgt und entsprechend ihrem Motivenbericht Schutzzonen ausgewiesen werden.“ Kritisiert werden muss, dass sowohl der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 im Dunkeln bleibt, als auch aus dem Erläuterungsbericht nicht hervorgeht, bei welchen Gebäuden von den Vorschlägen der Magistratsabteilung 19 abgewichen wurde. Unabhängig davon schlägt unser Verein Initiative Denkmalschutz folgende zusätzliche Schutzzonen bzw. -prüfungen vor:

Es wird vorgeschlagen folgende Gebäude als Schutzzone auszuweisen:

– Avedikstraße 7

– Avedikstraße 27 (Atelier Oskar Höfinger; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Jurekgasse 15

– Lehnergasse 9 (mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Lehnergasse 14 (Ecke Avedikstraße 19; mit Bauklasse III viel zu hoch gewidmet)

– Mariahilfer Straße 178 (Ecke Grenzgasse 1)

– Toßgasse 8

Es wird empfohlen folgende Objekte, insbesondere im Hinblick auf die Innere Gebäudestruktur- und -gestaltung, auf Schutzwürdigkeit zu prüfen:

– Kauergasse 2-4, Kauergasse 3-7

– Mariahilfer Straße 182 (Ecke Denglergasse 2), Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202 („Eisenhof“), Mariahilfer Straße 204 (Ecke Kauergasse 2)

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss

im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
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Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Avedikstraße 7, Avedikstraße 27, Denglergasse 1, Denglergasse 2, Denglergasse 3, Denglergasse 11, Grenzgasse 1, Jurekgasse 15, Kauergasse 2, Kauergasse 3, Kauergasse 4, Kauergasse 5, Kauergasse 7, Lehnergasse 9, Lehnergasse 14, Mariahilfer Straße 178, Mariahilfer Straße 182, Mariahilfer Straße 200, Mariahilfer Straße 202, Mariahilfer Straße 204, Toßgasse 6, Toßgasse 8

Oberdöbling (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]

Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.

Die Stellungnahme im Detail:

Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).

Krottenbachstraße 10 und 8, 1190 Wien

Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.

Krottenbachstraße 16, 1190 Wien

Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).

Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien

Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.

Obersteinergasse 24, 1190 Wien

Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).

Ohmanngasse 1, 1190 Wien


Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):

Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 8, Krottenbachstraße 10, Krottenbachstraße 12, Krottenbachstraße 14, Krottenbachstraße 16, Leidesdorfgasse 1, Leidesdorfgasse 1a, Leidesdorfgasse 2, Leidesdorfgasse 2a, Leidesdorfgasse 2b, Leidesdorfgasse 3a, Leidesdorfgasse 4, Leidesdorfgasse 4a, Leidesdorfgasse 4b, Obersteinergasse 20, Obersteinergasse 24, Obkirchergasse 8, Obkirchergasse 10, Obkirchergasse 16, Obkirchergasse 18, Obkirchergasse 20, Obkirchergasse 22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8, Sonnbergplatz 9, Sonnbergplatz 10

Wien-Donaustadt: Stellungnahme zum Planentwurf 7440E (Stadlau)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7440E, 1. März 2020

Für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Wurmbrandgasse, Konstanziagasse, Gemeindeaugasse und Am Bahnhof im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Stadlau und Hirschstetten

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die neuen Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf sehr begrüßt, wobei gleichzeitig bedauert wird, dass dies nicht schon viel früher erfolgt ist (z.B. bei der letzten Überarbeitung des Plangebiets im Jahr 2003; Plandokument 7440). Denn bereits 1996 war bekannt, dass es sich hier um ein Gebiet handelt, das „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Schutzzonen würdige Bereiche umfasst. (Quelle: Wiener Schutzzonenmodell, 1996, Ausgangslage, Magistratsabteilung 19).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Gemeindeaugasse 5: Stadlauer Pfarrkirche Herz Jesu. Die 1923-24 erbaute Kirche (Entwurf: Karl Ambacher und Hans Sauer) wurde 1970-72 erweitert und steht unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). Im Erläuterungsbericht wird die Kirche als „bemerkenswertes Einzelobjekt“ hervorgehoben (Seite 3). Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadlauer_Pfarrkirche.

Langobardenstraße 13, ein frisch renoviertes Haus mit reichem Gründerzeitdekor. Das Haus ähnelt und korrespondiert mit dem Nachbargrundstück in der Hans-Steger-Gasse 6, das gemäß Planentwurf für eine Schutzzone vorgesehen ist (wurde auch offensichtlich gemeinsam renoviert).

Schickgasse. Zu prüfen wäre die Schutzzonenwürdigkeit der im Erläuterungsbericht genannten Wirtschaftsgebäude (Zitat: „Fünf Häuser samt den dahinter liegenden Wirtschaftsgebäuden sind in ihrer Struktur noch gut erhalten“, Seite 3), denn es handelt sich bei der Schickgasse um „die Reste des ehemaligen Angerdorfes, die einen besonders erhaltenswerten Straßenabschnitt im Stadtgefüge Stadlaus bilden.“ (Zitat ebenda).

Stadlauer Straße 26, den kurzen Baukörper mit seinem kräftigen Kranzgesims, dem gründerzeitlichen/secessionistischem Attikaaufsatz mit Maskaron.

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden:

Schickgasse 1-3 sowie Schickgasse 7: (auf augenscheinlich etwa 4 m bzw. 4,5 m anstatt der aktuell im Planentwurf vorgesehenen 5 m).

Schickgasse 4: der westliche, ebenerdige Baukörper möge deutlich niedriger (ca. 4,5 m) als die vorgesehenen 7,5 Meter gewidmet werden.

Weiters möge folgendes Objekt in der Höhenwidmung angepasst werden.

Stadlauer Straße 26, der kurze Baukörper mit der Attika (vgl. Vorschlag Schutzzonenerweiterung): ca. 4,5 m statt jetzt im Planentwurf vorgesehen Bauklasse II (= 12 m).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
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(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Gemeindeaugasse 5, Hans-Steger-Gasse 6, Langobardenstraße 13, Schickgasse 1, Schickgasse 3, Schickgasse 4, Schickgasse 7, Stadlauer Straße 26.

Währinger Bad (Wien) Höherwidmung – Stellungnahme Planentwurf 8280

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8280

Für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing und Weinhaus

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Klostergasse 27, ehemaliges Währinger Bad (Tröpferlbad). Erbaut 1898 vom Wiener Stadtbauamt mit turmartig überhöhtem Mittelrisalit, Nutung. Inneres umgestaltet. Der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7505 aus dem Jahr 2003) mit Bauklasse II (bis 12 Meter Gebäudehöhe) soll laut vorliegendem Planentwurf auf Bauklasse III (16 Meter) erhöht werden. Dies wird grundsätzlich kritisch gesehen, da erfahrungsgemäß Höherwidmungen von Bestandsgebäuden eine mögliche optische Entstellung oder gar Abriss – auch in Schutzzonen – begünstigen. Insbesondere besteht durch eine mögliche Aufstockung die Gefahr, dass die optische Wahrnehmung des turmartigen Mittelrisalits stark beeinträchtigt wird. Die „Besondere Bebauungsbestimmung“ „nur für Bildungs- und Betreuungszwecke sowie soziale Zwecke“ (BB1) wird hingegen begrüßt. Auf jeden Fall wäre vorab darauf zu achten, dass die Erhaltung der Fassade (dreigeschoßig + Souterrain) nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vertraglich garantiert wird, bevor ein solcher Mehrwert durch eine größere Bebauungsmöglichkeit rechtlich beschlossen wird.

Klostergasse 27, Währinger Bad, 1180 Wien

Ehem. Währinger (Tröpferl-)Bad, Klostergasse 27 in Wien-Währing, Foto: 31.8.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Lacknergasse 98, steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Beschreibung Dehio-Handbuch (1996): Ehem[alige]. Kinderschutzstation, heute Männerheim St. Josef der Caritas, erb[aut]. 1907 von Josef Plečnik, b[e]m[er]k[ens]w[erter]. Stahlbetonbau in streng stilisierten Neoempire-Formen mit Pilastergliederung und secessionistisch-antikisierendem gemalten Friesdekor im Obergeschoß, plastische Akzente durch gerade Fensterverdachungen auf kräftigen Konsolen; in der Eingangsachse 3armige Treppe, Innenumbau 1938/39.“ Unser Verein Initiative Denkmalschutz gewinnt den optischen Eindruck, dass die „Bauklasse III 13 m“ nicht dem Bestand entspricht, sondern höher ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauklasse exakt dem kulturhistorisch äußerst wertvollem Bestand anzugleichen.

Ehemalige Kinderschutzstation, Lacknergasse 28, Architekt Josef Plečnik, 1180 Wien, Foto: Okt. 2012, Fotograf: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, Wikipedia

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
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Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 498 ff.

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 232

PS: Die öffentliche Auflage dieses Planentwurfs war vom 12. August bis 23. September 2021 (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell)

Linktipps:

– Lesetipp: 18. April 2019, WienSchauen: Währinger Bad: Schützt Gesetz vor Abriss? https://www.wienschauen.at/waehringer-bad-schuetzt-gesetz-vor-abriss-klostergasse-27

– Währinger Bad, Fotos von Erich J. Schimek / Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157703007642564

Wien-Donaustadt: Stellungnahme Planentwurf 8286 (Kagran, Wagramer Straße)

Stellungnahme zum Entwurf

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8286, 2. März 2020

Für das Gebiet zwischen Donaufelder Straße, Wagramer Straße, Am Freihof, Komzakgasse, Mälzelplatz, Steigenteschgasse, Meißnergasse und St.-Wendelin-Platz, St.-Wendelin-Gasse im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran +++ Dieser Planentwurf ist noch bis inklusive 12. März in öffentlicher Auflage. Alle Unterlagen siehe: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Zunächst werden die erstmalig geplanten Schutzzonen-Festsetzungen im aktuellen Planentwurf ausdrücklich begrüßt. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass unsere Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7996 vom 15. September 2011 (Plangebiet überlappend mit dem Gebiet westliche Wagramer Straße Nr. 105-123) keine Berücksichtigung fand, sodass mittlerweile die erhaltenswerten Häuser Wagramer Straße 115-117 sowie Wagramer Straße 123 abgerissen werden konnten (siehe damalige Stellungnahme auf Website der Initiative Denkmalschutz; Fotos Wagramer Straße 117: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157684820689026/). Ebenso abgerissen wurden in den letzten Jahren Wagramer Straße 110 (Fotos von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157666040008992/) sowie Wagramer Straße 114 (Fotos: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157681995468333/).

Für folgende Objekte wird eine zusätzliche Schutzzonenwidmung vorgeschlagen:

Am Freihof 8, ebenerdiges Dorfhaus mit kräftiger Fassadennutung. Hier möge die vorgesehene Bauklasse II stark reduziert und auf den Bestand angepasst werden (ca. 4 m).

Meißnergasse 4-6 (Ecke Andreas-Huger-Gasse 52). Denkmalgeschützter Gemeindebau (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz) aus der Zwischenkriegszeit. Unerklärlich, wieso dieser seitens des Bundesdenkmalamtes als kulturell erhaltenswert eingestufter Gebäudeblock im aktuellen Planentwurf nicht für eine Schutzzone vorgesehen ist. Hier wird nachdrücklich eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Beschreibung im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 672): „Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1925 von Karl Felsenstein und Hans Seitl (Wiener Stadtbauamt), 4geschossiger Bau mit breitgelagerter Fassade in blockhaft-expressiven Heimatstilformen. An der Einfahrt 4 steinerne Puttenfiguren.“

Steigenteschgasse 7A, Ecke Meißnergasse 2. Zweistöckiges Gründerzeithaus mit gut erhaltenem Fassadendekor zur Steigenteschgasse. Hier möge die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden.

Wagramer Straße 107-109, mehrstöckige Gründerzeithäuser. Trotz baulicher Veränderungen zwei stadtbildprägende Häuser mit zum Teil gut erhaltener Fassadengliederung bzw. Gründerzeitdekor.

– Wagramer Straße 112, einstöckiges Vorstadthaus, Gasthaus „Vogelbauer“ (hier möge auch die vorgesehene Bauklasse III reduziert und auf den Bestand angepasst werden).

Wagramer Straße 131 (Ecke Schrickgasse 20-22), Wohnhausanlage aus den Jahren 1931/32 (Entwurf: Franz Hansal). Der niedrigere Baukörper Schrickgasse 20 möge auf Bestand gewidmet werden (jetzt zu hoch vorgesehen).

Insbesondere für folgende Objekte, die für die Schutzzone vorgesehen sind, möge die Höhenwidmung besser dem Bestand angeglichen werden (auch im Sinne des Erläuterungsberichts, Seite 8: „Die Gebäudehöhen in der Schutzzone sollen bestands­orientiert angepasst werden. Demnach werden Reduzierungen der Bauklassen bzw. Höhenbe­schränkungen vorgeschlagen“.)

Donaufelder Straße 248 (Ecke St. Wendelin-Gasse 6, St. Wendelin-Platz 5), Annahof. Hier möge insbesondere der Baukörper entlang der St. Wendelin-Gasse und dem St. Wendelin-Platz auf Bestand angepasst werden (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse III)

Meißauergasse 8-10, einstöckige Gründerzeithäuser. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse II 10 m).

Wagramer Straße 118, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 119, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 122, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 128, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Wagramer Straße 137 (Cafe „Falk“). Hier wird für den niedrigeren Baukörper zum St. Wendelin Platz eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt eindeutig zu hoch vorgesehen mit Bauklasse IV 17 m).

Wagramer Straße 142, einstöckiges Haus. Hier wird eine Höhenbeschränkung auf Bestand empfohlen (jetzt zu hoch vorgesehen mit Bauklasse I).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz


Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
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(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

– Helmut Weihsmann, Das Rote Wien – Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien 2002, Seite 450 f. (Wohnhausanlage Meißnergasse)

– Das Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmalliste-gemaess-3-dmsg

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen:

Am Freihof 8, Andreas Huger-Gasse 52, Donaufelder Straße 248, Meißauergasse 8, Meißauergasse 10, Meißnergasse 2, Meißnergasse 4, Meißnergasse 6, Sankt Wendelin-Gasse 6, Sankt Wendelin-Platz 5, Schrickgasse 20, Schrickgasse 22, Steigenteschgasse 7A, Wagramer Straße 107, Wagramer Straße 109, Wagramer Straße 112, Wagramer Straße 118, Wagramer Straße 119, Wagramer Straße 122, Wagramer Straße 128, Wagramer Straße 131, Wagramer Straße 137, Wagramer Straße 142

Wien: Neue Schutzzonen in Brigittenau – Stellungnahme zum Planentwurf 8338

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8338

Für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Sehr begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene, umfassende Vergrößerung der Schutzzonen. Insbesondere positiv hervorgehoben wird, dass nun auch stadtbildprägende Gründerzeitbauten mit zum Teil stark reduziertem Fassadendekor (aber oftmals mit gut erhaltenen Gründerzeitstrukturen und Dekorationselementen im Gebäudeinneren) für Schutzzonenwidmungen vorgesehen sind. Zitat im Erläuterungsbericht (Seite 15): „Einige Gebäude wurden trotz ihrer reduzierten oder kaum vorhandenen Dekorelemente, aufgrund der Proportionen und Strukturierung ihrer Fassaden, in Bezug auf das Umfeld als maßstäblich einheitliche Verbindung der historischen Nachbargebäude, in die Schutzzone aufgenommen.“

Nordwestbahnstraße 37-39, 1200 Wien

Das Eckhaus Nordwestbahnstraße 37 am Rabbiner-Schneerson-Platz 2 wird – ebenso wie das Gründerzeithaus Nordwestbahnstraße 39 (am rechten Bildrand) erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Scharf kritisiert werden muss jedoch, dass die Bezirksvertretung Brigittenau noch während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (15. September 2021), die öffentliche (sechswöchige) Auflagefrist aber erst am 14. Oktober endet (Zu dieser Problematik vgl. Bericht der Initiative Denkmalschutz: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“ (21.8.2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger). Es wird daher nachdrücklich angeregt, dass die Magistratsabteilung 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern bzw. – noch besser – die Bauordnung entsprechend zu ändern (vgl. Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur Bauordnungsnovelle 2021 vom 20.9.2021 zu § 2 Abs. 5: https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-2021-initiative-denkmalschutz).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Kunzgasse 7, 1200 Wien

Das Gründerzeithaus Kunzgasse 7 wird ebenso erstmals als Schutzzone gewidmet, Foto: Sept. 2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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