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St. Pölten Innenstadt: Stellungnahme Bebauungsplan zu Schutzzonen

Öffentliche Auflage “Bebauungsplan Innenstadt St. Pölten, 4. Änderung” (16. März bis 28. April 2020)

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz, 28. April 2020

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Ausweisung im Bebauungsplan für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im gegenständlichen Planentwurf wird sehr begrüßt. Einige Änderungen möchten wir jedoch anregen:

Die Stellungnahme im Detail:

Bischofsgarten, Gartenpavillon (Parzelle .476), Klostergasse 10
im Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Die Schutzwürdigkeit dieses Barockpavillons im Bischofsgarten des denkmalgeschützten Bistumsgebäudes ist unzweifelhaft gegeben. Der Pavillon wurde 1739 erbaut und ist mit Deckenfresken aus dem Jahr 1780 von Bartolomeo Altomonte ausgestattet. Es wird daher dringend empfohlen hier zumindest die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen. Gemäß gegenständlichem Bebauungsplanentwurf soll der Gartenpavillon unter Denkmalschutz stehen, daher wäre zu prüfen, diesen als Kategorie I („Objekte unter Denkmalschutz“) auszuweisen. Besonders wichtig ist es hier die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen (nicht höher als Bauklasse II). In der Österreichische Kunsttopographie auf Seite 59 ff. sehr ausführlich beschrieben.

Dr. Karl-Renner-Promenade 7 (= Schneckgasse 8)
Der breitgelagerte einstöckige Bau wurde zwischen 1850 und 1852 in Formen des späten Biedermeier erbaut, mit zwei schmalen Hofflügeln und ebenerdigem Pavillon an der Promenade. Die nördliche Begrenzungsmauer des Kellers zum Teil noch ident mit den Fundamenten der äußeren Zwingermauer (2. Hälfte 13. Jahrhundert), weiters im Keller noch Fundamente eines Batterieturms der Stadtmauer erhalten. Das Gebäude ist ausführlich in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 221). Es wird empfohlen hier die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) auszuweisen, im Planentwurf nur Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“).

Dr Karl-Renner-Promenade 11 (= Schneckgasse 12)
Das Gebäude wurde 1899 erbaut und zeigt eine gegliederte Fassade. Das Gebäude ist in der Österreichischen Kunsttopographie beschrieben (Seite 296 f.). Es wird empfohlen dieses Gebäude zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen, derzeit im aktuellen Planentwurf nur Kategorie IV („Pufferzone“).

Grenzgasse 8
Das im Kern in das Jahr 1639 zurückgehende (Gewölbe im Erdgeschoß aus dem 17. Jh.), im 20. Jahrhundert vielfach veränderte Gebäude möge zumindest in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) Aufnahme finden. Derzeit nur Kategorie IV („Pufferzone“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (S. 138). Ebenso Eintrag im Dehio-Handbuch (S. 2010).

Klostergasse 5
Dieses Gebäude ist im aktuellen Planentwurf als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen, was ob des Stadtbild prägenden und historischen Charakters doch ein wenig verwundert („Gliederung der Fassade durch Kordongesims. Obergeschoßfenster mit die Parapetzone miteinbeziehenden ausgesparten Putzrahmen von 1871. Gestaltung des Erdgeschoßes mit breitem, korbbogigen, profilierten Geschäftsportal sowie Nutzung rezent. Die Geschäftsräume selbst mit weitgespannten Platzlgewölben 3. Drittel 18. Jahrhundert“). Es wird empfohlen dieses Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen. Das einstöckige Gebäude geht im Kern auf das 3. Drittel des 18. Jahrhunderts zurück und wurde 1871 aufgestockt. Es wird auch in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 149). Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 14 (= Klostergasse 27)
Das „frühhistoristische Wohnhaus mit Walmdach und breitgelagerter Schaufront zur Parkpromenade“ wurde laut Österreichischer Kunsttopographie 1863/64 errichtet (Seite 152). Es wird angeregt auch hier das Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) zu heben, anstatt derzeit Kategorie III (Ensemble-bedeutsame Objekte). Mit Verwunderung wird festgestellt, dass hingegen der Grünraum zur Parkpromenade hin als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) im aktuellen Planentwurf ausgewiesen ist. Die erlaubte Bauhöhe möge hier mit Bauklasse II ausgewiesen werden.

Parkpromenade 24-26
Die beiden Gebäude aus dem 19. Jahrhundert (im Kern älter?) werden im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) auf Seite 2023 erwähnt. Es wird empfohlen diese beiden Gebäude in die Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) aufzunehmen.

Schmiedgasse 8
Dieses ebenerdige Haus ist trotz seiner baulichen Veränderungen ein das Stadtbild prägendes Objekt. Es wird empfohlen dieses Haus in die Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“) aufzunehmen (so wie das ähnlich prägende, gegenüberliegende Gebäude Schmiedgasse 7 im Planentwurf schon aufgenommen ist). Im aktuellen Planentwurf ist es nur als Kategorie IV („Pufferzone“) ausgewiesen. Ebenso wird in diesem Sinne empfohlen auch die Bebauungshöhe exakt dem Bestand anzupassen, also Bauklasse I (im Planentwurf zu hoch gewidmet).

Wiener Straße 50, „Cafe zum Mohren“
Das einstöckige Gebäude „mit klassizistischer, durchgehend gebänderter Fassade“ möge als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) ausgewiesen werden. Derzeit Kategorie III („Ensemble-bedeutsame Objekte“). Das Haus ist in der Österreichischen Kunsttopographie ausführlich beschrieben (Seite 254f.)

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich / Austria
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Österreichische Kunsttopographie Band LIV, Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn, 1999

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2: M bis Z (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn/Wien 2003

Brünner Straße, Schlingerhof (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8358

Initiative Denkmalschutz, 5. April 2023

Stellungnahme zum Planentwurf 8358 -Brünner Straße, Schlingerhof, Werndlhof

Für das Gebiet zwischen Brünner Straße, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Nordwestbahntrasse), Werndlgasse, Lottgasse, Pitkagasse und Floridsdorfer Markt im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Donaufeld und Großjedlersdorf II

Öffentliche Auflage 23. Februar 2023 bis 6. April 2023

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann,
so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Scharf kritisiert werden muss und für unseren Verein gänzlich unverständlich ist die Tatsache, dass im Planentwurf keinerlei Schutzzone vorgesehen ist, obwohl bedeutende historische Gebäude im Plangebiet zu liegen kommen.

Brünner Straße 34-38, Schlingerhof (Foto Google Maps). Die 1924-26 von Hans Glaser und Karl Scheffel erbaute Wohnhausanlage der Stadt Wien (Dehio S. 634: „Anlage in zurückhaltenden Heimatstilformen, den Marktplatz an 3 Seiten umschließend; durch Anwendung von Motiven aus der Typologie ‚gewachsener‘ Stadtplätze (Giebelfolge, Arkaden, Uhrturm) Schaffung einer neuen lokalen Identität. Gedenktafel Februar 1934 (Brennpunkt des Schutzbund-Widerstandes, durch Artilleriefeuer beschossen); Gedenktafel Anton Schlinger mit Portraitrelief.“; siehe auch Achleitner S. 199). Der Schlingerhof steht unter Denkmalschutz (vorerst nur per Verordnung § 2; finale Denkmalschutz-Prüfung ausstehend). Es wird nachdrücklich empfohlen, den Schlingerhof als Schutzzone auszuweisen.

Brünner Straße 40-44. Diese Häuserzeile aus der Spätgründerzeit möge ebenso als Schutzzone ausgewiesen werden, insbesondere Nr. 40 (Foto) und das Eckhaus Nr. 44 (Foto bis Nr. 50).

Brünner Straße 46-48. Dreistöckiges, 1913/14 erbautes neoklassizistisches Zinshaus mit Puttenreliefs, Architekt Friedrich Schuhmaier (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Spätgründerzeithaus (gemeinsam mit dem Eckhaus Brünner Straße 44) als Schutzzone zu widmen.

Brünner Straße 50. Wohnhausanlage der Stadt Wien der Zwischenkriegszeit. Erbaut 1930-32 von Hanns Mondl (oder ‚Mond‘) mit Rahmengliederung und Erker (Achleitner S. 189, Dehio S. 634). Es wird nachdrücklich empfohlen, dieses Gebäude als Schutzzone auszuweisen. (Foto Brünner Straße 46-50)

Lottgasse siehe Brünner Straße 34-38

Werndlgasse 11-19. Werndlhof (Foto). Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erbaut 1931/32 von Heinrich Schmid und Hermann Aichinger; viergeschoßige, sachlich gestaltete Anlage im Sinne des aufgelockerten Superblocks (Hofumbauung bzw. begrünte Promenade). (Dehio S. 634; Achleitner S. 233). Der Werndlhof steht unter Denkmalschutz (per Bescheid, Feststellungsbescheid §2 positiv). Es wird nachdrücklich empfohlen, diesen kommunalen Wohnbau als Schutzzone auszuweisen. Weiters wird empfohlen, die Baufluchtlinien neben den Innenhof-Risaliten des Nordost-Traktes (bei Stiege 5 und 6) mehr dem Bestand anzupassen.

Werndlhof

Werndlhof, Innenhof. Die im Planentwurf vorgesehenen Baufluchtlinien weichen stark vom Bestand ab, Foto: 4. April 2023, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Scharf kritisiert werden muss jedoch bei der Stellungnahme Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung (18. Juli 2022), dass sich – wieder einmal – der Fachmann auf dem Gebiet der Raumplanung, Dipl.-Ing. Thomas Knoll, für befangen erklärt hat, sodass eine Expertise aus dem Fach Raumplanung gänzlich fehlt. Unverständlich, dass bei Befangenheiten von Fachbeiratsmitgliedern keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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ZVR-Nr.: 049832110

L i t e r a t u r:

Achleitner, Friedrich. Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg, 2010

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien, 1996, S. 634

Denkmalliste / Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes: https://www.bda.gv.at/service/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Häuser (u.a.): Brünner Straße 34, Brünner Straße 36, Brünner Straße 38, Brünner Straße 40, Brünner Straße 42, Brünner Straße 44, Brünner Straße 46, Brünner Straße 48, Lottgasse 1, Lottgasse 3, Werndlgasse 9, Werndlgasse 11, Werndlgasse 13, Werndlgasse 15, Werndlgasse 17, Werndlgasse 19

Stellungnahme Planentwurf 8304 (Wien). Ehemaliges Sophienspital

Initiative Denkmalschutz, 4. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8304

Für das Gebiet zwischen Stollgasse, Apollogasse, Kaiserstraße und Neubaugürtel im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Am aktuellen Planentwurf wird die erstmalige Ausweisung einer Schutzzone für verschiedene Teile der Anlage des ehemaligen Sophienspitals in der Apollogasse 19 begrüßt, die per Bescheid auch denkmalgeschützt ist. Dies betrifft den Kenyon-Pavillon in der Stollgasse 11, den Karl-Ludwig-Pavillon (mit seiner Fassade zur Lazaristenkirche im Süden) und dem Verwaltungsgebäude an der Kaiserstraße 9. Als völlig unangemessen betrachten wir die beabsichtigte Höherzonung (Bauklasse VI 21 bis 35 Meter) entlang des Neubaugürtels. Diese stellt einen inakzeptablen Maßstabssprung für den historisch bedeutenden Gürtelbereich dar. Eine Höhenorientierung an dem gegenüberliegenden Westbahnhof wird als städtebaulich und stadtmorphologisch inadäquat betrachtet.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: +43 (0)699 1024 4216
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, (Topographisches Denkmälerinventar; Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 288

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990, Seite 203

 

Vgl. Bericht Initiative Denkmalschutz, 13. Mai 2020

 

Laxenburger Straße (Wien): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296)

Initiative Denkmalschutz, 12. Juni 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8296

Für das Gebiet zwischen Laxenburger Straße, Landgutgasse im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten

Einleitung:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme im Detail ab:

Im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) werden die historischen Bauten in der Laxenburger Straße beschrieben. „Laxenburger Straße 2A-4: Betriebsgelände der Bahn. Mehrere Hallenbauten, z. T. In Backstein, E. 19./A. 20 Jh.; Nr. 4 Verwaltungsgebäude, erb. um 1910, Ständerbau mit Lisenengliederung, Mansarddach und Mittelgiebel.“ Und wieder erlebt unser Verein, dass nach dem Erstellen der MA21-Unterlagen für die öffentliche Auflage und vor (!) Ende der öffentlichen Auflagefrist historische Bestandsbauten, die im Erläuterungsbericht (datiert 30. Jänner 2020) noch beschrieben werden, mittlerweile abgerissen sind. Im Erläuterungsbericht (Seite 3) unter der Zwischenüberschrift „Gegebenheiten im Plangebiet“ wird Folgendes ausgeführt: „Beginnend bei der Eisenbahnunterführung reihen sich hier (…) und ein Bürogebäude aus der Gründerzeit (…) aneinander.“ Dieses besagte „Bürogebäude aus der Gründerzeit“ war das Haus Laxenburger Straße 4, das ehemalige, um 1910 erbaute Bahn-Verwaltungsgebäude (vgl. Dehio-Zitat oben).

Es wird daher – wie bereits in unserer Stellungnahme vom 22. Mai 2020 betreffend Paukerwerke in Wien-Floridsdorf – nachdrücklich für die Zukunft angeregt, dass der im Erläuterungsbericht beschriebene Zustand während der öffentlichen Auflage auch vor Ort angetroffen werden soll. Das heißt konkret: In der Zeit bis zum Widmungsabschluss sollen keine Abbrüche erfolgen, weil eine mögliche Erhaltungswürdigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Durch die jahrelangen Vorplanungen für das Areal („Letter of Intent“ aus 2003 betreffend neuen (Haupt-)Bahnhof und Entwicklung eines neuen Stadtteils auf dem damaligen Bahnhofsareal, EU-weiter städtebaulicher Wettbewerb, dessen Sieger 2011 für die Erstellung eines städtebaulichen Leitbildes beauftragt wurde, 2019 Überarbeitung des Masterplanes „Neues Landgut“ u. ä.; vgl. Erläuterungsbericht Seite 2) wurde ein Fait accompli geschaffen, und damit quasi die öffentliche Auflage Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für die interessierte Bevölkerung sowie NGOs ad absurdum geführt, zumal die öffentliche Auflage nicht am Ende, sondern am Anfang des Planungsprozesses erfolgen soll und ergebnisoffen sein muss. Andernfalls muss sie als eine sinnlose Beschäftigungstherapie gutgläubiger Bürger betrachtet werden. Weiters sind alle im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage vorhandenen Unterlagen der Behörde mit wesentlichen Entscheidungen/Stellungnahmen/Gutachten zum Plangebiet zur Einsichtnahme aufzulegen, da sie den Planungsprozess maßgeblich beeinflussen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zumeist weder im Erläuterungsbericht noch sonst wo nachzulesen sind.

Ein bemerkenswertes Beispiel dafür ist die Zerstörung des ehemaligen Bahn-Verwaltungsgebäudes in der Laxenburger Straße 4, das unser Verein als erhaltungswürdig eingestuft hätte. Doch wurde dieses bereits im Februar 2020 – wenige Tage nach Erstellung des Erläuterungsberichts – abgerissen. Start der öffentlichen Auflage war kurze Zeit später am 5. März.

Auch ein weiterer, kleiner, ebenerdiger Ziegelbau – an der Laxenburger Straße links neben der Einfahrt zur „Gösserhalle“ gelegen – wurde bedauerlicher Weise abgerissen (vgl. Foto von Erich J. Schimek: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/36643683200/in/album-72157682946905103/ bzw. Fotos im WienSchauen-Artikel „Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!“ vom 4. März 2020: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert).

Erfreulich ist folgende stadtplanerische Intention, die im Erläuterungsbericht beschrieben wird (Seite 2): „Die beiden geschichtsträchtigen Hallenbauten aus dem 19. Jahrhundert – die ‚Gösserhalle‘ und die ‚Inventarhalle‘ – sollen als Bestandteil des neuen Entwicklungsgebietes erhalten und einer teilweisen kulturellen Nutzung zugeführt werden. Die Gösserhalle dienten [sic] früher als Lager von Gösser Bier, da einst von hier die Wirtshäuser mit Bier beliefert wurden.“

Die angestrebte Erhaltung der beiden Hallenbauten wird seitens der Initiative Denkmalschutz sehr begrüßt. Konsequenterweise sind aber die so genannte „Gösserhalle“ (erbaut 1902) und die „Inventarhalle“ (erbaut um 1850) als Schutzzone auszuweisen.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Topographisches Denkmälerinventar, Band: „Wien X. Bis XIX. und XXI. Bis XXXIII. Bezirk“, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 29

– Georg Scherer, „Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!“, 4.3.2020 auf Wienschauen.at, siehe: https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert

Schopenhauerstraße (Wien): Stellungnahme Planentwurf Nr. 7208G – Schutzzonenvorschlag

Initiative Denkmalschutz, 10. Juli 2020

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7208G

Für das Gebiet zwischen Theresiengasse, Schopenhauerstraße, Martinstraße im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Währing

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Es wird empfohlen die beiden Gebäude Schopenhauerstraße 34 (Ecke Theresiengasse 73) sowie Schopenhauerstraße 36 als Schutzzone auszuweisen.

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

NACHTRAG (16.7.): Die beiden Häuser sind im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes (hrsg. 1996) erwähnt:

Schopenhauerstraße 34: secessionistisches Wohnhaus, Joseph Sinnenberg, 1907, Schmiedeisengitterportal

Schopenhauerstraße: früh- bis strenghistoristische Wohnhäuser um 1865-85. Nr. 36: Fassade um 1900

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!

Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.

Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. 

Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.

Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?

Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.

UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)

Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!

Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).

Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)

Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:

Sehr geehrte Bezirksvorstehung,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,

seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):

Unsere zwei Fragen dazu:

1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?

2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September  / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.

Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216

Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)

PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien

§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).

Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Fasanviertel (Wien): Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme Planentwurf 8254

Initiative Denkmalschutz

Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme zum Planentwurf 8254 (Fasanviertel), 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße. Öffentliche Auflage (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8254.html

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. Da auch noch andere Planentwürfe gleichzeitig in öffentlichen Auflage sind, war es uns bis dato in dieser kurzen Zeit nicht möglich einen Lokalaugenschein über das gesamte Plangebiet zu machen.

[Anmerkung: der Bauausschuss tagte heute, 9. September, Beschlussfassung war bereits für die nächste Bezirksvertretungssitzung am 17. September vorgesehen, wurde aber jetzt verschoben, laut heutigem Telefonat einer Bezirksrätin mit unserem Verein]

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm

Khunngasse 20, 1030 Wien

Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 (mit expressionistischen Einfluss) nach Plänen von Rudolf Scherer, im aktuellen Planentwurf nicht für die Schutzzone vorgesehen, Foto: 2020, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen (Foto anbei)

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz

Franzensbrückenstraße (Wien): Vorläufige Stellungnahme Planentwurf 8319

Vorläufige (!) Stellungnahme zum Planentwurf 8319, 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Franzensbrückenstraße, Praterstern, Stoffellagasse und Vivariumstraße im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Franzensbrückenstraße 9
Die neu im Planentwurf vorgesehene Schutzzonenwidmung war bereits mehr als überfällig und wird daher sehr begrüßt. Ergänzend wird vorgeschlagen das ehemalige Hotel Cristall in der Franzensbrückenstraße 9 in die Schutzzone aufzunehmen (Foto Google Maps). Das zweistöckige Haus wurde 1822 erbaut (biedermeierliches Lünettenrelief im 1. Stock erhalten) und die Fassade wurde – dem Anschein nach – später in Art Deco Formen adaptiert. (Baualter Quelle: Kulturgüterkataster der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/kulturportal/public). (bez. Foto anbei).

Franzensbrückenstraße 13 und Helenengasse 14
Begrüßt wird die Aufnahme des vorgründerzeitlichen Gebäudes Franzensbrückenstraße 13 in die Schutzzone. Recht unmotiviert/undifferenziert erfolgt jedoch unserer Meinung nach die Schutzzonenabgrenzung zum Hof hin. Warum nur die vordere Hälfte des Hofbereiches (in Richtung Franzensbrückenstraße) als Schutzzone ausgewiesen werden soll, nicht jedoch die hintere, erschließt sich kulturhistorisch nicht. Die Begründung im Erläuterungsbericht zielt darauf ab, dass ein Neubau in der Helenengasse 14 ermöglicht werden soll. Denn auf Seite 10 des Erläuterungsberichts heißt es: „Da insbesondere der Straßentrakt dieses Objekts [Franzensbrückenstraße 13] schützenswert ist, wird der Hofbereich nur bis zur hinteren Baufluchtlinie an der Helenengasse [Nr. 14] mit in die Schutzzone aufgenommen. Damit soll auch die Herstellung eines Straßentraktes an der Helenengasse, entsprechend der vorgeschlagenen Widmung, ermöglicht werden.“ (Foto Google Maps). Wir empfehlen, auch die hintere Hofhälfte, also die Helenengasse 14 auch als Schutzzone zu widmen.

Ob das für den Abriss vorgesehene Gründerzeithaus Stoffellagasse 7 mit offenbar abgeschlagener(?) Gründerzeitfassade erhaltenswert ist, können wir nicht abschließend beurteilen. Hier fehlen uns Informationen über die innere Gestaltung des Hauses. Foto Google Maps.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz

Kalksburg (Wien): Stellungnahme zu Planentwurf 8256

Initiative Denkmalschutz, 27. September 2018

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8256

Für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Haselbrunnerstraße, Ketzergasse, Stadt- bzw. Landesgrenze, Jakob-Sommerbauer-Straße, Breitenfurter Straße im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Kalksburg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Schutzzonen

Die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße (beginnend Ecke Gräfin-Zichy-Straße bis vor Breitenfurter Straße 531) wird abgelehnt. Gegen die geplante Verkleinerung der Schutzzone im Bereich Breitenfurter Straße 535 bis 543 (nach erfolgten Abrissen und Veränderungen) wird hingegen kein Einspruch erhoben. Begrüßt wird die wieder vorgesehene Schutzzone für die Häuser Breitenfurter Straße 531 bis Breitenfurter Straße 533

Breitenfurter Straße 531 (ident Mackgasse 1; unter Denkmalschutz): Dehio (S. 720): „Hildegardis-Haus der Caritas Socialis, Trakt an der Breitenfurter Straße schlößchenartiger Bau (ehem. Mackscher Besitz) um 1800. Klassizistischer, kubischer, dem abfallenden Gelände entsprechend 2-3geschossiger Bau mit Dreieckgiebel, Lisenen- und Putzfeldgliederung, mittig Schmiedeeisenbalkon auf Konsolen, zur Mackgasse Schmiedeeisenpawlatschen; in den 1960er Jahren Aufstockung um ausgebautes Mansarddach und Trakt in der Mackgasse angeschlossen.

Für folgende Häuser wird unbedingt eine Schutzzone vorgeschlagen

Eingangs sei erwähnt, dass es spätestens seit 12. April 2018 (Kundmachung Schutzzone für das Einzelobjekt Nikolsdorfer Gasse 20 im 5. Bezirk, Plandokument Nr. 8191) möglich ist, auch Einzelobjekte als Schutzzone zu widmen. Weitere Beispiele: Fugbachgasse 15, 2. Bezirk, Plandokument Nr. 8166, rechtsgültig seit 17. Mai 2018 sowie Eichenstraße 2 (ehem. Remise Wolfganggasse 59), 12. Bezirk, Plandokument Nr. 8144, kundgemacht am 21. Juni 2018. Daher schlagen wir im aktuellen Plangebiet für folgende Objekte eine Schutzzonenwidmung vor:

Breitenfurter Straße 551 (Dehio S. 708: „1897“ erbaut)

Breitenfurter Straße 561 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 573, 1230 Wien

Breitenfurter Straße 573, secessionistisches Wohnhaus, 1903 erbaut, Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 573: Dehio (S. 709): „Erb. 1903, eingeschossiges secessionistisches Wohnhaus, Mittelrisalit mit Segmentbogengiebel, reicher Scheibendekor.“

Haselbrunnerstraße 14: Dehio (S. 715): „Erb. um 1870, 1885 um Seitentrakte erweitert; kleine Villa in frühhistoristischen Formen mit polygonaler Holzveranda und Zwerchgiebelaufsatz mit vorgelegter Balusterattika.“

Haselbrunnerstraße 18: Dehio (S. 715): „Erb. 1888, 2geschossige historistische Villa mit gestuften Fronten, seichter übergiebelter Mittelrisalit, Balusterparaete, Holzbalkons; davor Plastik Badende, auf rundem Sockel mit Palmettenranken, 2. H. 19. Jh.“

Gräfin-Zichy-Straße 9: Repräsentative späthistoristische Villa, erbaut 1897. Architekt (Entwurf lt. Achleitner S. 423, dort fälschlicherweise Gräfin-Zichy-Straße 7): „A. Blaschcel“ (vermutlich richtig: Anton Blaschke? Vgl. Eintrag Architektenlexikon: http://www.architektenlexikon.at/de/1017.htm).

Ketzergasse 485 (Teil des Jesuitenkollegium Kalksburg, siehe Promenadeweg 3)

Promenadeweg 3 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 691ff.): „Jesuitenkollegium Kalksburg: In ehem. Landschaftsgarten (E. 18 J.) des Hofjuweliers Franz von Mack gelegener langgestreckter 4geschossiger Komplex über L-förmigem Grundriß mit additiver Fasssadengliederung in frühhistoristischen Formen, z. T. auf Fundamenten des Mackschen Schlosses. (…). Außenbau. Anlage über von 2 Torhäuschen flankierte Liesingbrücke erreichbar. Der vielachsige 4geschossige Schultrakt von 1858-60 bzw. 1895-97 mit additiver Pilstergliederung, durch 2 seichte, von Mansardgeschoß und Ädikulen mit Volutenrahmung überhöhte Risalite akzentuiert (rundbogige Eingänge mit Steinrahmung); an der Rückfront Konviktskapelle im 3. Geschoß durch breite romanisierende Fenster, Strebepfeiler und Rundbogenfries gekennzeichnet. Vor dem Schultrakt monumentale vergoldete Figur Maria Immaculata, 1906. – Westl. in annähernd re. Winkel anschließend der ehrenhofförmige Konvikts- und Patrestrakt mit 3geschossigem, pavillonartig vortretendem Mittelrisalit unter Walmdach, Gliederung durch Rundbogenfenstern zwischen Pilastern; an der Rückseite Kollegskapelle, 1896 umgebaut und vergrößert, rechteckiger Anbau mit Polygonalschluß (Kruzifix. E. 19. Jh.). (…). Großräumige Parkanlage, vom ehem. Mackschen Landschaftsgarten nach 1792. Ummauerung und wenige Staffagebauten erhalten (…).“

Promenadeweg 12 (unter Denkmalschutz): Dehio (S. 722f.): „Sogen. Steinhaus, erb. 1787 (Dat. im Dachboden) im ehem. „kleinen Garten“ Franz von Macks, ehem. Teilbereich der Kalksburger Parkanlage (…). Bedeutendes Denkmal des profanen „gothic revival“ in Österreich. Über einem Grottenhügel (Steintafel mit Mackscher Stiftungsinschr.) aufragender romantischer kubischer Bau mit Bruchsteinverkleidung, unregelmäßig gesetzten gotisierenden Fenstern (Maßwerk-Oberlichten) und Erker, erneuertes Walmdach; ostseitig rezenter Terrassen-Anbau. – Im Inneren symmetrische Raumaufteilung, die Kabinetträume im Obergeschoß mit bmkw. Ausstattung, Wandgliederung mit frühklassizistischen Elementen (in den Supraporten Tapetenmalereien in Grisaille, Grotesken), die Türen und Fenster in gotisierenden Holzrahmungen (verschränkte Maßwerkböden, zierliche profilierte Säulenbündel mit Blattkapitellen), mit nahezu komplett erhaltenen gotisierenden Metallbeschlägen aus der Bauzeit, originale Farbglasscheiben und aufwendige Holzintarsienböden.“ +++ Zitat Denkmalliste Wikipedia: „Dieses Landhaus ist eines der bedeutendsten Denkmale der frühen profanen Neugotik in Österreich.“

Promenadeweg 18: Dehio (S. 723): „Breites Rundbogenportal, im Keilstein bez. 1733.“

Für weitere Häuser werden Schutzzonen vorgeschlagen:

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529

Breitenfurter Straße 529 soll einem Neubauprojekt weichen (Kooperationsprojekt des Anton-Proksch-Instituts mit dem Pflegezentrum der CS Caritas Socialis), Foto: 23.9.2018, Fotograf: Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Breitenfurter Straße 545 (Dehio S. 707)

Breitenfurter Straße 563 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch 1896“)

Breitenfurter Straße 565

Breitenfurter Straße 571 (Dehio S. 708: „Hubert Maresch, 1891“)

Breitenfurter Straße 579 (im Dehio S. 707 erwähnt)

Mackgasse 4 und Mackgasse 6

Für folgendes Haus möge eine Schutzzone geprüft werden:

Breitenfurter Straße 553 (Dehio S. 707)

Bei vielen der genannten Objekte fallen die Baufluchtlinien nicht mit dem Bestand zusammen (z. B. Breitenfurter Straße 551, 561 und 573, Gräfin-Zichy-Gasse 9, Haselbrunnerstraße 14 und 18, Mackgasse 4 und 6, Promenadeweg 3 und 12). Dies wäre noch weitgehend nachzuholen. Ebenso möge die Höhenentwicklung dem Bestand angeglichen werden (vgl. auch Einleitung).

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstands
Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr.: 049832110)
Mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten und Salzburg 2010

Denkmalliste Wien des Bundesdenkmalamtes (Stand 18. Jänner 2018): https://bda.gv.at/fileadmin/Dokumente/bda.gv.at/Publikationen/Denkmalverzeichnis/Oesterreich_PDF/Wien_2018.pdf (bzw. auf dieser Grundlage: Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Wien/Liesing)

Kulturgüterkataster der Stadt Wien (Wien Kulturgut: http://www.wien.gv.at/kulturportal/public)

Architektenlexikon Wien 1770-1945 (Architekturzentrum Wien): http://www.architektenlexikon.at

Gösserhalle (Wien): Aus altem ÖBB-Werkstättengebäude werden Büros

Die alte Gösserhalle in der Laxenburger Straße 2B wird renoviert und für Büros adaptiert. Das Dach wird abgetragen, die Ziegelbögen bleiben erhalten. Bis 2022 hätte die Gösserhalle noch als Eventlocation genutzt werden sollen, doch wegen Corona wurde die im Novemer 2017 eröffnete Veranstaltungshalle mit Ende August 2020 für immer geschlossen. Die ebenerdige Halle nahe des heutigen Hauptbahnhofes wurde um 1900 als Werkstättengebäude der ÖBB errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg als Bierlager der Firma Gösser genutzt, wurde sie 2017 von den ÖBB an die Landgut Wohnbau Errichtungs GmbH (ein Unternehmen der S+B GruppeProjektbeschreibung) verkauft und für Kulturveranstaltungen geöffnet. Als Sieger eines Architekturwettbewerbs ging das Architekturbüro AllesWirdGut hervor, deren Umbaupläne nun präsentiert wurden (siehe: “GOH – Umbau Gösserhalle/Wien – Das Geschenk”). Die Außenmauern mit den Ziegelbögen sollen erhalten bleiben, im Inneren soll ein dreigeschoßiger Neubau mit Büroräumen und Café entstehen. Die Halle bildet jedoch nur mehr einen kleinen Rest des Altbestandes auf dem heute als Stadtentwicklungsgebiets “Neues Landgut” bezeichneten Areals. Einige historische Gebäude wurden in den letzten Jahren abgerissen (siehe: WienSchauen-Artikel (4.3.2020): “Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert!”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz hat im Juni 2020 im Zuge der geplanten Umwidmung eine Stellungnahme zum Planentwurf 8296 abgegeben. Der neue Eigentümer und Bauherr Klaus Stanek möchte den Umbau der Gösserhalle 2023 abgeschlossen haben. Auch noch auf dem Gelände befindet sich die um 1850 erbaute, einstöckige Inventarhalle. Ob diese in das Projekt integriert wird oder nicht, ist uns nicht bekannt. ORF-FERNSEHBERICHT (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14085273/Aus-Goesserhalle-werden-Bueros/14881041 (14.3.2021, ORF “Wien Heute”: “Aus Gösserhalle werden Büros”) +++ ORF-BERICHT LESEN: https://wien.orf.at/stories/3094770 (14.3.2021: “Aus Gösserhalle werden Büros”)

Weitere Infos:

Fotos von Erich J. Schimek (Initiative Denkmalschutz) Laxenburger Straße 2A – 4: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/collections/72157667480230094

WienSchauen (4.3.2020): Favoriten: Bahn-Gebäude demoliert! https://www.wienschauen.at/favoriten-bahn-gebaeude-demoliert-laxenburger-strasse (vgl. auch Initiative Denkmalschutz Kurzbericht)

Initiative Denkmalschutz (12. Juni 2020): Stellungnahme zu Eisenbahn-Hallen (Planentwurf 8296): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/laxenburger-strasse-wien-stellungnahme-zu-eisenbahn-hallen-planentwurf-8296

Weiter Medienberichte:

5. März 2021, Der Standard
Alte Gösserhalle in Wien-Favoriten wird revitalisiert: https://www.derstandard.at/story/2000124662058/alte-goesserhalle-in-favoriten-wird-revitalisiert

2. März 2021, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Die Gösserhalle auf dem Weg in die Zukunft: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-auf-dem-weg-in-die-zukunft_a4509140

2. August 2020,Leadersnet
Die Gösserhalle schließt die Tore – für immer! https://www.leadersnet.at/news/44834,die-goesserhalle-schliesst-die-tore-fuer-immer.html

5. März 2020, Kurier
“Neues Landgut”: Neues Grätzel auf alten Gleisen: In Favoriten entsteht eine neuer Stadtteil – mit einer Schule, einem Park, Wohnungen und Geschäften. 2026 soll er fertig sein: https://kurier.at/chronik/wien/neues-landgut-neues-graetzel-auf-alten-gleisen/400773195

5. März 2020, Der Standard
“Neues Landgut”: Neuer Stadtteil beim Wiener Hauptbahnhof. Stadt Wien und ÖBB stellten am Donnerstag die Flächenwidmungspläne vor: https://www.derstandard.at/story/2000115386590/neues-landgut-neuer-stadtteil-beim-wiener-hauptbahnhof

5. März 2020, MeinBezirk.at
Neues Landgut: Wohngrätzel um die Gösserhalle: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/wohngraetzel-um-die-goesserhalle_a3272676
Rund um die Gösserhalle entsteht ein Wohngrätzel: https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/rund-um-die-goesserhalle-entsteht-ein-wohngraetzel_a3968496

17. November 2017, MeinBezirk.at
Die Gösserhalle in Wien-Favoriten wurde eröffnet: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/die-goesserhalle-in-wien-favoriten-wurde-eroeffnet_a2319849

6. Oktober 2017, Der Standard
Stadtentwicklung: ÖBB-Immo sieht historische Gebäude als “Assets”. Immo-Tochter der Staatsbahn hat zahlreiche Großprojekte am Laufen: https://www.derstandard.at/story/2000065465393/oebb-immo-sieht-historische-gebaeude-als-assets

23. Februar 2013, MeinBezirk.at
Gösser-Halle soll Kulturzentrum werden: https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/favoriten-goesser-halle-soll-kulturzentrum-werden_a486483