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Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!

Flächwidmungs- und Bebauungspläne bilden eine besonders wichtige Grundlage bei Bauvorhaben. Wenn es um Aufstockungen von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für das historische Stadtbild geht, oder ob durch viel zu hohe Widmungen Anreize für Abrisse für Altbauten geschaffen werden, all dies wird in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgehalten. Unser Verein Initiaitive Denkmalschutz hat daher seit seiner Gründung im Jahr 2008 besonderes Augenmerk auf solche Umwidmungen gelegt und bereits viele Dutzende Stellungnahmen abgegeben, einerseits weil dies eines der ganz wenigen Rechte für uns als NGO ist, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat (quasi Anhörungsrecht), andererseits weil wir hier proaktiv und vorausschauend negative Entwicklungen schon Jahre vorher gegebenenfalls hintanhalten könn(t)en.

Aktuelle öffentliche Auflagen in den Bezirken 2., 3., 14., 20., 22. 

Letzten Donnerstag am 20. August gingen nach der Sommerpause wieder viele aktuelle Flächenwidmungsverfahren online. Bis 1. Oktober haben jetzt Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellungnahmen zu den geplanten Umwidmungen abzugeben, die dann im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt und danach im Gemeinderat rechtsgültig beschlossen werden. Eine sehr wichtige Rolle kommt dabei den örtlichen Bezirksvertretungen zu, denn die Stellungnahme der Bezirke haben ein besonders großes Gewicht, wenn noch Abänderungen zum Planentwurf gemacht werden sollen.

Örtliche Bezirkspolitik kein Interesse an Stellungnahmen der Bürger und NGOs?

Was seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger jedoch vor den Kopf stößt: Die Bezirksvertretungen zeigen zumeist keinerlei Interesse an den Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger oder von NGOs wie unserem Verein Initiative Denkmalschutz, denn allzu oft werden die Bezirks-Stellungnahmen noch während(!) der öffentlichen Auflagefrist beschlossen bzw. im zuständigen Bezirks-Bauausschuss abschließend beraten, sodass keinerlei Möglichkeit für die Bezirkspolitiker – gewollt oder ungewollt(!) besteht, die Stellungnahmen der BürgerInnen überhaupt zu kennen (und wie bekannt, werden gerade in den letzten Tagen vor Fristende die meisten Stellungnahmen abgegeben). Gemeinsam mit dem Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung” versucht unser Verein Initiative Denkmalschutz seit vielen Jahren diesen “Missstand” verbessern.

UPDATE (29.8.2020): 2. Bezirk: Bis dato keine Antwort +++ 3. Bezirk: Wie befürchtet: Nächste Bauausschuss-Sitzung am 9.9., Stellungnahme-Beschluss in Bezirksvertretungssitzung am 17.9. (2 Wochen vor Ende der öffentlichen Auflagefrist!)

Bezirksvertretungen können sich sehr wohl zu Wort melden!

Auch wenn der Gesetzgeber, der Wiener Landtag, es hier nicht wirklich vorgesehen hat, dass die Bezirkspolitik rechtzeitig Kenntnis von den Stellungnahmen der Bezirksbürger erlangt, so können die Bezirksparteien diesen “Missstand” einerseits der eigenen Partei im Gemeinderat/Landtag melden bzw. im Bezirk Resolutionen beschließen, um hier glaubwürdig zu bekunden, dass der Bezirk die Stellungnahmen der eigenen Bezirksbürger kennen will. Vielleicht wurde es – ganz selten – gemacht, doch unserem Verein sind keinerlei derartige Reaktionen bekannt. Oft hat es den Anschein, als ob die Bezirkspolitik nicht unglücklich ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschlusssfassung der Stellungnahme “unwissend” ist (man könnte ja sonst vielleicht ein schlechtes Gewissen bekommen?).

Verein Initiative Denkmalschutz beabsichtigt drei Stellungnahmen abzugeben (2. u. 3. Bezirk)

Zwei von fünf Bezirken stehen bei unserem Verein aktuell im Fokus. Zu den beiden Planentwürfen im 2. Bezirk sowie zu einem Planentwurf im 3. Bezirk beabsichtigt unser Verein eine Stellungnahme abzugeben und wir stellten daher noch am gleichen Tag (20.8.) folgende Anfrage an die Bezirke Leopoldstadt und Landstraße per email:

Sehr geehrte Bezirksvorstehung,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r des Bauausschusses,

seit heute, 20. August befinden/befindet sich die/der Planentwurf /-würfe Nr. … in öffentlicher Auflage (bis 1. Oktober):

Unsere zwei Fragen dazu:

1.) Wann findet die nächste Bauauschuss-Sitzung statt, in der dieser Planentwurf behandelt wird?

2.) Wann ist seitens der Bezirksvertretung beabsichtigt, die Stellungnahme zu diesem Planentwurf zu beschließen? Wir befürchten, dass dies bereits in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 17. September  / 21. September – also noch während der öffentlichen Auflage (!!!) – erfolgen wird (vgl. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=02 bzw. https://www.wien.gv.at/bvt/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=sSitzungstermine&Type=R&Bezirk=3). In diesem Fall fordern wir Sie auf, die öffentliche Auflage abzuwarten, und erst danach die abschließende Beratung im Bauausschuss abzuhalten und in weiterer Folge die Stellungnahme in der Bezirksvertretung zu beschließen [iD-Anmerkung: vermutlich müsste hierzu eine Sonder-Bezirksvertretungssitzung einberufen werden]. Wenn nicht einmal die eigenen Bezirksvertreterinnen und – vertreter Interesse an den abgegebenen Stellungnahmen der Bezirksbürgerinnen und Bürgern sowie NGOs haben, wieso sollte dann der Gemeinderatsausschuss größeres Interesse an den Stellungnahmen zeigen, zumal die Gemeinderatsausschuss-Mitglied viel schlechtere eigene örtliche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten haben. Wie Sie wissen, hat Ihre Bezirks-Stellungnahme wesentliches Gewicht für den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu beschließen, stößt nicht nur unserem Verein, sondern vielen Bürgerinnen und Bürgern vor den Kopf.

Unser Verein beabsichtigt zum/zu den Planentwurf/-entwürfen … eine Stellungnahme abzugeben und hoffen diese bis etwa 10. September Ihnen übermitteln zu können. Natürlich werden wir unsere Stellungnahme ebenso bei der MA 21 abgeben,

mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 / 1024 4216

Mitglied beim Verein “Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)

PS: Auszug aus der Bauordnung für Wien

§ 2 Abs. (5): Der Magistrat hat die Entwürfe für die Festsetzung und für Abänderungen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne (…), durch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und in einem der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit der Einladung zu übermitteln, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die zwei Monate, im Falle unwesentlicher Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne vier Wochen, nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen. Bei unwesentlichen Abänderungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne kann die öffentliche Auflage auf vier Wochen verkürzt werden (…).

Anmerkung Initiative Denkmalschutz: Bedauerlicher Weise wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen bei der Bauordnungsnovelle 2018 sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt. Vgl. u.a. unsere Stellungnahme zu § 2 Abs. 5 Bauordnungsnovelle (18. Mai 2020): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/wien-stellungnahme-bauordnungsnovelle-18-mai-2020/

Confraternität (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8411 – Abriss Confraternität

Initiative Denkmalschutz, 30. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8411
Skodagasse, Lederergasse – Abriss und Neubau Privatklinik Confraternität

Für das Gebiet zwischen Skodagasse, Trude-Waehner-Platz, Alser Straße, Kochgasse, Haspingergasse und Lederergasse im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt

Öffentliche Auflage: 19. Dezember 2024 bis 30. Jänner 2025

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Auch wenn folgende Empfehlung formalrechtlich nicht Teil der Stellungnahme sein kann, so möchte die Initiative Denkmalschutz dennoch betonen, dass die hier in der Stellungnahme gegebenenfalls vorgeschlagenen Einschränkungen der Bebaubarkeit im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbildes immer mit entsprechenden Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen seitens der Stadt Wien einhergehen müssen, sodass den Eigentümern dadurch keine Nachteile entstehen (z.B. Planwertausgleich, Mehrwertabgabe/-umverteilung bei Umwidmungsgewinnen / Wertsteigerungen).*

* Vgl.: Laura Sidonie Mayr, Das Instrument der Mehrwertabgabe – Ein potentielles Anwendungsmodell für Österreich (Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Diplomarbeit: „Die Mehrwertabgabe in der Raumplanung: Abschöpfung von Widmungsgewinnen als potentielles Instrument für Österreich“, 2018, TU Wien). In: „Der öffentliche Sektor – The Public Sector“, 2018, Vol. 44(2), Seite 39-49. (https://oes.tuwien.ac.at/article/484/galley/484/view)

Die Stellungnahme im Detail:

Zitat Erläuterungsbericht (S. 3): „Als erhaltenswerte Bausubstanz werden seitens der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung die beiden nördlichen Gebäude an der Kochgasse (ONr. 27 und 29) eingestuft (…).“ Die Behauptung, dass die anderen Altbauten nicht schützenswert seien, verwundert ein wenig (Zitat Erläuterungsbericht, S. 3: „Bei den übrigen Gebäuden im Plangebiet handelt es sich entweder um über mehrere Jahrzehnte hinweg stark überformte Gebilde, die durch Zubauten noch weiter in ihrer Wirkung geschwächt sind, oder aber – wie im Fall des kommunalen Wohnbaus Kochgasse ONr. 25 um einen Solitär, dessen Architektur noch nicht die Kraft eigenständigen Ensembles generieren konnte.“), insbesondere wenn man – wie unser Verein – die Praxis der Schutzzonenausweisungen der letzten Jahre sehr genau verfolgt, in der Bauten von zum Teil geringerer historischer Prägnanz als schutzzonenwürdig eingestuft und ausgewiesen wurden. Denn im Plangebiet befindet sich ein Baublock mit älterer, historischer Bausubstanz, wie auch im Erläuterungsbericht (S. 3) ausgeführt: „Die einzelnen Gebäude stammen aus unterschiedlichen Bauepochen, wobei sich das älteste von ihnen an der Skodagasse [Nr. 32] befindet und aus der Zeit des Klassizismus aus 1821 stammt. Jene Gebäude an der Lederergasse [Nr. 30-32] stammen aus der Zeit des Strengen Historismus, ein Gebäude im Mittleren Teil der Liegenschaft stammt aus der Zeit des Späthistorismus, Jugendstil und Neoklassizismus, ein Zubau an der Haspingergasse wurde 1929 errichtet. (…).“ Auch bleibt im Erläuterungsbericht im Dunkeln, ob die Magistratsabteilung 19 („Architektur und Stadtgestaltung“) die Bauten tatsächlich expressis verbis nicht als erhaltenswert eingestuft hat, was unser Verein stark in Zweifel ziehen will. Diese unsere Ansicht deckt sich auch mit den Ausführungen des WienSchauen-Artikels von Georg Scherer: „Privatklinik will halben Häuserblock abreißen“ vom 2. Juni 2024 (siehe: https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen), daraus zitiert: „Von der MA 19 hieß es im April 2024 zum Fall der Confraternität: Im Zuge der Beantwortung von Abbruchansuchen zu den von Ihnen genannten Liegenschaften hat die MA19 ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der betreffenden Gebäude hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen Wirkung festgestellt. Heißt also: Im Sinne des Stadtbildes sind die Altbauten der Klinik erhaltenswert. Von der MA 19 gibt es keine Zustimmung zum Abbruch. Interessant ist der Nachsatz: Demnach könnten ‚Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge ebenfalls dem öffentlichen Interesse‘ zugerechnet werden. Das würde ‚möglicherweise schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte.‘“

Wenn das so zutrifft, was wohl jetzt anzunehmen ist, kritisiert unser Verein Initiative Denkmalschutz aufs Schärfste, im Erläuterungsbericht zu insinuieren, die Magistratsabteilung 19 hätte aus Stadtbildschutzgründen eine Erhaltung nicht empfohlen und daher einem Abbruch „zugestimmt“, indem man sich hinter Begriffen wie „stark überformte Gebilde“ zu verstecken versucht, anstatt auszusprechen, was Sache zu sein scheint: „Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge“ (Gesundheitswesen) könnten wohl „schwerer wiegen als stadtgestalterische Aspekte,“ auch wenn es sich dabei um eine Privatklinik handelt. Unsere Frage dazu lautet dann aber, durch welche Rechtsnorm eine solche Abwägung überhaupt gedeckt wäre? In der Bauordnung für Wien, Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und somit auch Schutzzonen, können wir eine solche Abwägung nicht finden.

Da für diese Spitalsliegenschaft jedoch bereits ein „Gestaltungs- und Realisierungswettbewerb durchgeführt“ (vgl. Erläuterungsbericht S. 10) und das Siegerprojekt präsentiert wurde (vgl. Bericht der Stadtplanung Wien auf: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse, dort auch Presseaussendung vom 2.10.2024 erwähnt: „Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest“) scheint der Abriss des Baublocks Skodagasse 30-34 / Lederergasse 30-32 / Haspingergasse 6 ohnehin besiegelt zu sein. Auch in einem Dokument zum Architekturwettbewerb ist dies zu lesen: „Durch den bereits baurechtlich bewilligten Abbruch der Bestandsgebäude ist es möglich am Standort der Privatklinik Confraternität ein neues Privatspital zu errichten. Darüber hinaus wurde eine Änderung des Bebauungsplanes angesucht.“ (zitiert aus dem genannten WienSchauen-Artikel). Unser Verein hätte grundsätzlich die Erhaltung großer Teile des Baublocks empfohlen, doch da jetzt die Abgabe einer Stellungnahme zur Umwidmung reine Makulatur zu sein scheint und daher wohl absolut sinnlos ist, werden wir uns dazu nicht detaillierter äußern. Warum hier die Stadt Wien ernsthaft noch die Meinung der Wiener Bürger:innen und NGOs im Rahmen der öffentlichen Auflage einholen will, wo doch längst alles lange vor dem Beschluss des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans politisch beschlossen wurde, muss offen bleiben. Die Abgabe einer solchen Stellungnahme wird damit wohl zu einem reinen Formalakt ohne Wirkungsmöglichkeit degradiert. Hier hätte der Gesetzgeber in der „Bauordnung für Wien“ bereits vor dem Umwidmungsverfahren die formale Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einfügen müssen (im Sinne eines formalen “Anhörungsrechts” und nicht nur durch informelle Informationskanäle und -veranstaltungen). Unser Verein Initiative Denkmalschutz gibt trotz allem eine Stellungnahme ab, um damit gleichzeitig diese seit längerem eingerissene Unsitte der Stadt Wien aufzuzeigen, die Bürger:innen erst dann formal in die Stadtplanung/Stadtentwicklung einzubinden, wenn unter Umgehung jeglicher Bürgerbeteiligung alles längst politisch festgelegt wurde.

Begrüßt wird die neuerliche Ausweisung einer Schutzzone für die beiden späthistoristischen Gebäude in der Kochgasse 27 sowie Kochgasse 29 / Ecke Skodagasse 31, beide Gründerzeitgebäude finden auch im Dehio-Handbuch (Hrsg. Bundesdenkmalamt) Erwähnung (S.353). Wie in der Einleitung angeführt wäre es aber wichtig, die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand anzupassen, ähnlich wie im Planentwurf Nr. 8379 geschehen (Währinger Gürtel, 18. Bezirk, öffentliche Planauflage 1.2. bis 14.3.2024), der jedoch noch nachteilig mittels Beschluss im Gemeinderat am 18.6.2024 rechtsgültig abgeändert wurde. Das würde wesentlich dazu beitragen, Anreize für mögliche Abrisse (trotz Schutzzonenausweisung) deutlich zu minimieren.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

PS: Die im Dehio-Handbuch (S. 326) erwähnte, 1835 erbaute und 1937 umgestaltete Spitalskapelle (Skodagasse 32) wurde bereits 1994 abgerissen (vgl. auch Wikipedia-Eintrag „Privatklinik Confraternität: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 326, S. 353, S. 357

Renate Wagner-Rieger, Das Wiener Bürgerhaus des Barock und Klassizismus, Wien 1957, Seite 278

2. Juni 2024, WienSchauen
Privatklinik will halben Häuserblock abreißen
https://www.wienschauen.at/privatklinik-will-halben-hauserblock-abreissen

Stadt Wien: Skodagasse – Neubau Privatklinik Confraternität (Skodagasse 32, 1080 Wien): https://www.wien.gv.at/stadtplanung/skodagasse

Wikipedia-Eintrag: „Privatklinik Confraternität“: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklinik_Confraternit%C3%A4t

8. November 2024.
„Dialog-Ausstellung“ über das Siegerprojekt, damit sich alle Interessierten näher zum Neubauprojekt informieren können (Datum: 8. November 2024 in der Zeit von 16 bis 19 Uhr, Ort: Amtshaus Josefstadt, Schlesingerplatz 4, 3. Stock, 1080 Wien):
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/files/inhalt/pkc/downloads/Klinik%20der%20Zukunft-Dialogausstellung-Schautafeln.pdf
(Quelle: https://privatkrankenanstalten.at/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest/)

2. Oktober 2024, Presseaussendung
Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs: Gemeinsamer Neubau für Confraternität und Goldenes Kreuz: Das Siegerprojekt steht fest: https://privatkrankenanstalten.at/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest/
https://www.premiqamed.at/de/presse/artikel/gemeinsamer-neubau-fuer-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-das-siegerprojekt-steht-fest

Juni 2024
Architektur-Realisierungswettbewerb abgeschlossen
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/klinik-der-zukunft/bauinfo
(Quelle: https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/klinik-der-zukunft/meilensteine#abgeschlossen).

23. November 2023, Presseausssendung
PremiQaMed Holding GmbH (Corporate Communications):
Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz bauen gemeinsam neu
https://www.privatklinik-confraternitaet.at/de/ueber-uns/presse/artikel/privatkliniken-confraternitaet-und-goldenes-kreuz-bauen-gemeinsam-neu (bzw.: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231123_OTS0018)

Taborstraße, u.a. Hotel National (Wien): Vorläufige Stellungnahme Planentwurf 8318

Vorläufige (!) Stellungnahme zum Planentwurf 8318 der Initiative Denkmalschutz, 7.9.2020

Für das Gebiet zwischen Taborstraße, Schmelzgasse, Große Mohrengasse 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt
Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8318 (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8318.html

Grundsätzliches

Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. (…)

[Anmerkung: der Bauausschuss tagt am 9. September, voraussichtliche Beschlussfassung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung am 21. September zu befürchten]

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme im Detail:

Große Mohrengasse 11-13
Unverständlich erachtet unser Verein, dass dieser Teil der breit gelagerten historischen Krankenhausanlage nicht als Schutzzone gewidmet werden soll. Es wird daher eindringlich empfohlen, auch den Trakt rechts (nördlich) vom dominanten Mittelrisalit (auf Höhe der Kreuzung Komödiengasse) als Schutzzone zu widmen. Laut Dehio-Handbuch wurde dieser nördliche Trakt von Franz Ritter von Neumann 1903-05 erbaut (Seite 7). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2153028,16.3823002,3a,75y,289.87h,121.52t/data=!3m6!1e1!3m4!1se5KT7LHiHZMohSGDwTY0xg!2e0!7i16384!8i8192 (bez. Foto anbei)

Taborstraße 8, 8a, 8b (Große Mohrengasse 3, 3a, 3b) Hotel (City-) Central, erbaut 1914, von Siegfried Theiß und Hanns Jaksch. Großer, prägender Hotelbau mit secessionistisch-neoklassizistischer Gliederung. Hier wird empfohlen auch die dominante Innenhofausbildung mit Erkern u.ä. mit Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen, sodass auch die Fassadenausprägungen zum Innenhof hin erhalten bleiben bzw. geschützt werden (nicht wie jetzt mit Planentwurf vorgesehen mit undifferenzierter „85 % Beschränkung der bebaubaren Fläche“; also ohne Baufluchtlinien nach Innen hin). Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2133406,16.3808817,63a,35y,289.87h,45.04t/data=!3m1!1e3

Taborstraße 18 (Schmelzgasse 2), ehem. Hotel National
Dieses in der Hotel-Geschichte einzigartige Haus aus der Frühzeit des Historismus erachtet der Verein auch mit der inneren Struktur/Räumlichkeiten und den Innenhöfen als klar erhaltenswürdig, insbesondere der hufeisenförmige Innenhof ist für das Frühgründerzeithaus besonders charakteristisch. Die Schutzzonenwidmung für dieses Gebäude wird daher grundsätzlich sehr begrüßt. Doch ebenso wichtig wäre es, dass die Baufluchtlinien exakt den Fassadenfronten zu den Innenhöfen hin angeglichen bleiben – derzeit sind beide Innenhöfe ja in ihrem Bestand gewidmet. Die jetzt im Planentwurf vorgesehene Innenhofwidmung an anderer Stelle bereitet die Entkernung des Gebäudes widmungstechnisch vor, dies lehnt unser Verein strikt ab. Siehe Google Maps Foto: https://www.google.at/maps/@48.2156086,16.3798448,81a,35y,90h,45.03t/data=!3m1!1e3 (bez. Foto anbei)

[Ergänzung: Hotel National Presseaussendungen:
21.7.2017: Taborstraße 18: Das erste Grand Hotel Wiens darf nicht filetiert werden
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/taborstrasse-18-das-erste-grand-hotel-wiens-darf-nicht-filetiert-werden-2172017/
10.11.2016: Grand Hotel National: Initiative Denkmalschutz unterstützt Petition zum Erhalt, 10.11.2016
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/grand-hotel-national-initiative-denkmalschutz-unterstuetzt-petition-zum-erhalt-10112016/]

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter

Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444

Initiative Denkmalschutz, 19. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austriaim Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).

Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/
(DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien
https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Wien Geschichte Wiki: Allgemeinde Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 7.5.2021): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

 

Semmelweis-Klinik (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8288

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8288: ehem. Semmelweis-Klinik, 25.2.2021

Für das Gebiet zwischen Hockegasse, Erndtgasse, Bastiengasse und Scheibenbergstraße im 18. Bezirk, Katastralgemeinde Gersthof

Areal: Auf dem Planentwurf-Gebiet befinden sich insbesondere die ehemalige Frauenklinik Semmelweis sowie das ehemalige Zentralkinderheim, beide 1908 bis 1910 erbaut, beide 2002 vom Bundesdenkmalamt per Bescheid unter Denkmalschutz gestellt. Auf der östlichen Achse (Höhe Bastiengasse 36) befinden sich die vier historischen Pavillons der ehemaligen Ignaz-Semmelweis-Frauenklinik (Pavillon I, Bastiengasse 36; Pavillon IV, Hockegasse 37) sowie auf der westlichen Achse das ehemalige (niederösterreichische) Landes-Zentralkinderheim, ab 1986 als „Charlotte Bühler-Heim“ bezeichnet (Pavillon I, Bastiengasse 38, Pavillon II gleich im Anschluss nördlich davon).

Kunsthistorische Beschreibung (Dehio-Handbuch, Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996):
Frauenklinik Semmelweis und Zentralkinderheim, Bastiengasse 36-38. – Erb[aut]. 1908 vom Niederösterreichischen Landesbauamt. Symmetrische Anlage in Parkareal, mit 6 breitgelagerten, 5geschossigen, schlicht gegliederten Pavillons (Nutung, Lisenen, Putzfelder, z. T. Schabrackenparapete) mit gestaffelten Seitenfronten (z. T. mit Loggien) und gestuften Flachdächern. – In der Anlage Denkmal Kaiser Franz Joseph I., Standbild auf hohem Kantsockel, 1910 von Georg Leisek, 1936 von Pflegeheim Lainz hierher versetzt. – Büste Ignaz Semmelweis auf Kantpfeiler, 1944 von Rudolf Schmidt. – Secessionistisches Gitterportal zwischen Pfeilern mit Girlanden und dem Wappen Niederösterreichs.

Stellungnahme – Einleitung

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail:

Folgendem Statement des Fachbeirats für Stadtplanung und Stadtgestaltung (22.10.2020) schließt sich unser Verein vollinhaltlich an:Bei dem Areal handelt es sich um ein besonders wertvolles Gebiet, die angestrebte bildungsbezogene, soziale und kulturelle Nutzung wird daher positiv hervorgehoben.“ Ebenso begrüßt unser Verein die ausgewiesene Schutzzonenwidmung für die ehemalige Semmelweis-Frauenklinik sowie für das ehemalige Charlotte-Bühler-Heim im aktuellen Planentwurf sehr.

Jedoch empfehlen wir darüber hinaus, die Baufluchtlinien viel stärker dem Bestand der sechs großen Pavillons anzupassen, zumindest auf drei der vier Fassadenfronten. Andernfalls würde damit die architektonische bzw. visuelle Lesbarkeit der einzelnen Pavillons zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden bzw. würde die „künstlerische Wirkung“ mit ziemlicher Sicherheit negativ beeinflusst werden (auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).

Die im Planentwurf vorgesehene Bebaubarkeit der Pavillon-Zwischenräume (Bauland W I g 20 %) wird äußerst kritisch betrachtet und vor allem in dieser sehr unspezifischen Form (20% einer Baufläche) strikt abgelehnt, zumal auch die für diesen sensiblen Bereich vorgeschlagene Bauklasse I (ohne Höhenbeschränkung = Traufkante 9 m) viel zu hoch erscheint.

Semmelweis-Klinik, Pavillon IV, Hockegasse 37, Wien-Währing

Der Pavillon IV der ehem. Semmelweis-Frauenklinik mit seinen unterschiedlichen Bauhöhen (Hockegasse 37), Foto: 20.2.2021, (c) Markus Landerer / Initiative Denkmalschutz

Darüber hinaus ist die vorgesehene Bauklasse III für den niedrigeren Pavillon IV (Hockegasse 37) zu hoch respektive nicht dem Bestand angepasst. Es wird daher empfohlen, die Bauklasse entsprechend der unterschiedlichen Baukörper-Bestandshöhen differenziert anzugleichen.

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
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PS: Dieser Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes lag von 14. Jänner bis 25. Februar 2021 zur öffentlichen Einsicht auf.

Literatur:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, Seite 471 f.

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995, Seite 208

– Erläuterungsbericht zum Planentwurf (2. Oktober 2020)

 

Fabrik Wagenmann & Seybel (Wien): Vor Abriss? Stellungnahme Planentwurf 8314

Initiative Denkmalschutz, 11. März 2021

Stellungnahme zum Planentwurf 8314
Seybelgasse 16, ehem. Fabrik Wagenmann, Seybel & Co.

Für das Gebiet zwischen An den Steinfeldern, Perfektastraße, Liesinger-Flur-Gasse, Ketzergasse (zum Teil Stadt- bzw. Landesgrenze), Linienzug 1-3, Siebenhirtenstraße, Seybelgasse, Rudolf-Waisenhorn-Gasse, Linienzug 4-8 und Seybelgasse im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Liesing und Siebenhirten

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im Nordwesten dieses Planentwurfsgebiets liegt das Firmengelände des ehemaligen Chemiewerks von „Wagenmann, Seybel & Co.“ (auch „Wagenmann & Braun“ oder „Wagenmann und Seybel“). Das Firmenareal wird südlich von der Siebenhirtenstraße sowie nördlich von der Straße „An den Steinfeldern“ begrenzt und liegt östlich des Flusses Liesing. Die Firma war im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert ein großer und bedeutender Chemiebetrieb im Süden von Wien. Auf Wikipedia heißt es: „Von der weitläufigen Industrieanlage des 19. Jahrhunderts waren 2011 nur mehr geringe, nicht denkmalgeschützte Reste erhalten, so ein ehemaliges, dem Verfall preisgegebenes Verwaltungsgebäude in der Seybelgasse Nr. 16 (…). Weiters bestanden noch eine große Halle im östlichen Teil, ein Rauchfang an der Siebenhirtenstraße und Mauerreste in der Seybelgasse Nr. 5 und 5a.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Wagenmann,_Seybel_%26_Co.)

Die Stellungnahme im Detail:

Im Planentwurf konnten 2021 per Lokalaugenschein bzw. über Google Maps noch einige Reste dieser einstmals imposanten Industrieanlage ausfindig gemacht werden. (In diesem Zusammenhang muss kritisiert werden, dass die erhalten gebliebenen, historischen Fabriksgebäude im Erläuterungsbericht keine Erwähnung finden.) Insbesondere das Direktionsgebäude (Verwaltungsgebäude) in der Seybelgasse 16 sollte erhalten bleiben (Foto Wikimedia). Unser Verein Initiative Denkmalschutz empfiehlt nachdrücklich, dieses historische Verwaltungsgebäude (aus den 1910er-Jahren?) als Schutzzone zu widmen. Auch der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung bittet in seiner gutächtlichen Stellungnahme vom 22. Oktober 2020 (gemäß § 2 Abs. 4 Bauordnung für Wien), “dass der Eckbereich Seybelgasse 16 (…) im Hinblick auf den Erhalt des Bestandsgebäudes überprüft wird.” Entsprechend wären die Baufluchtlinien und die Bebauungsbestimmungen exakt dem Bestand anzupassen.

Darüber hinaus finden sich noch einige weitere ehemalige Fabrikshallen am Areal. Hier möge geprüft werden, ob nicht ein paar wenige davon als erhaltenswert eingestuft werden können (ob der Unzugänglichkeit des Areals kann unser Verein keine allzu konkreten Empfehlungen abgeben). Auf Google Maps und den Wikimedia-Fotos (https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Wagenmann_%26_Seybel?uselang=de) erscheint die große Fabrikshalle (Lagerhalle) im Osten des Areals (etwa aus den 1920er-Jahren?), südlich des am Gelände befindlichen ORF-Senders (auf Höhe der Brunner Straße 56) als erhaltenswert (Foto 1; Foto 2; Foto 3; Foto 4; Foto 5). Unser Verein empfiehlt diese imposante Fabrikshalle als Schutzzone zu widmen und die Bebauungsbestimmungen dem Bestand anzupassen.

Die Reste der historischen Mauer in der Seybelgasse 5 bzw. 5a sollten ebenso erhalten bleiben. Auf Erhaltungswürdigkeit (und Schutzzonenwidmung) zu prüfen wäre auch die Fabrikshalle mit Schlot in der Siebenhirtenstraße 13 sowie die zweischiffige Fabrikshalle (mit Schornstein / Turm an deren Nordwest-Ecke) südöstlich des Direktionsgebäudes (bzw. hinter / östlich dem Gebäude an der Seybelgasse 12a).

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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Volksschule Leystraße (Wien): Vor Teilabriss. Stellungnahme Planentwurf 7596G

Initiative Denkmalschutz, 18. März 2021

Stellungnahme zum Planentwurf 7596G (Leystraße 34)

Für das Gebiet Leystraße 34-36, Ecke Adalbert-Stifter-Straße (vor Nr. 78) im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befindet sich die (Doppel-)Volksschule Leystraße 34. Der Ständerbau in der Art der Schule Otto Wagners wurde 1911-12 vom Wiener Stadtbauamt errichtet (Ausführung: Georg Löwitsch, Rudolf Nemetschke).

Fotos Bestandsobjekt, siehe Google Maps:
– Fassade: https://www.google.at/maps/@48.2431661,16.3777946,3a,90y,236.95h,116.13t/data=!3m6!1e1!3m4!1smxEY3a1Tnt7Juj6A9pU44A!2e0!7i16384!8i8192
– Luftbilder: https://www.google.at/maps/@48.2428085,16.379277,127a,35y,270h,45t/data=!3m1!1e3 sowie https://www.google.at/maps/@48.2429806,16.3756541,127a,35y,90h,45t/data=!3m1!1e3

Die Stellungnahme im Detail:

Es wird nachdrücklich empfohlen, das erhaltenswerte, historische Gebäude der Volksschule Leystraße 34-36 als Schutzzone zu widmen. Im Sinne dieser Schutzzonenwidmung wäre zu prüfen, zumindest teilweise die Baufluchtlinien und die Bebauungsbestimmungen dem Bestand anzupassen.

Grundsätzlich kritisiert werden muss, dass bereits ein Architektenwettbewerb (einstufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung eines Planungskonzeptes) für die Schulerweiterung (und Sanierung) der Volksschule stattgefunden hat, sodass das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieses Entwurfs für eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 5 Bauordnung für Wien weitgehend zur Makulatur verkommt (Preisgerichtssitzung war am 15. Oktober 2020, 1. Preis: hey! architektur, bumeder wehmann architekten partgmbb, München (D), siehe: https://heyarchitektur.de/?p=756 bzw. https://www.architekturwettbewerb.at/competition.php?id=2624; Wettbewerbsausschreibung siehe: https://www.wettbewerbe.cc/singleview/article/volksschule-mittelschule-leystrasse-34-36-1200-wien).

Volkschule Leystraße 34, Hintertrakt, 1200 Wien

Der Hintertrakt der Volksschule Leystraße 34, der im Zuge des Umbaus abgerissen werden soll, Foto: 26.3.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

Literatur:

– Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien: 19. bis 23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 125

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993, Seite 446

– Georg Löwitsch, Architekt und Stadtbaumeister (1858-1914), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/367.htm

– Rudolf Nemetschke, Stadtoberingenieur (1864-1940), Eintrag im Architektenlexikon Wien 1770-1945: http://www.architektenlexikon.at/de/422.htm

PS: Die öffentliche Auflage fand vom 18. Februar bis 18. März 2021 statt (auf 4 Wochen verkürzte Auflagefrist wegen “unwesentlicher Abänderungen” – gemäß § 2 Absatz 5 Bauordnung für Wien).

Oberdöbling (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Initiative Denkmalschutz: Stellungnahme zum Planentwurf 8242

Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße, Obkirchergasse, Linienzug 1-2, Leidesdorfgasse, Linienzug 3-4, Linienzug 4-5 (ÖBB Vorortelinie), Linienzug 5-7 (Karl-Fellinger-Park), Kuhngasse und Obersteinergasse im 19. Bezirk, Katastralgemeinde Oberdöbling.

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.

Das Areal: Im gegenständlichen Planentwurf befinden sich eine Anlage sowie zwei Gebäude unter Denkmalschutz (Bundesdenkmalamt): Der Karl Mark-Hof (Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b und 4, 4b; per Verordnung / § 2a Denkmalschutz), das heutige Bezirksgericht Döbling in der Obersteinergasse 20 (per Bescheid / § 3 Denkmalschutz) sowie der städtische Kindergarten in der Obkirchergasse 8 (per Verordnung / § 2a Denkmalschutz). [Vgl. Denkmalliste Wikipedia]

Allgemein: Sehr begrüßt wird – wenn auch spät * – die erstmalige Ausweisung von Schutzzonen im Plangebiet, die da sind: Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 10 bis 16, Leidesdorfgasse 1, 1a, 2, 2a, 2b, 3a, 4, 4a, 4b, Obersteinergasse 20 und 24, Obkirchergasse 8-10 und 16-22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8-10.

Die Stellungnahme im Detail:

Krottenbachstraße 10: Bei diesem ebenerdigen Vorstadthaus, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen in Bezug auf die Bauhöhe dem Bestand angepasst werden. Die im Planentwurf ausgewiesene Bauklasse II (= 12 Meter) übersteigt überdeutlich dem Bestand, sodass dies den Intentionen der Schutzzone – historische Altbauten zu erhalten – klar zuwiderläuft. (vgl. viergeschoßiger Neubau des Nachbarhauses Krottenbachstraße 8, der die gleiche Bebauungsbestimmung, Bauklasse II konsumiert hatte).

Krottenbachstraße 10 und 8, 1190 Wien

Das ebenerdige Vorstadthaus Krottenbachstraße 10 (li.) und sein Nachbarhaus Krottenbachstr. 8 (rechts im Bild), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Krottenbachstraße 16: Dieses einstöckige Vorstadthaus mit biedermeierlichem Kern ist im Planentwurf ebenso zu hoch gewidmet (Bauklasse II = 12 Meter). Die Bebauungsbestimmungen mögen daher dem Bestand angepasst werden.

Krottenbachstraße 16, 1190 Wien

Das einstöckige Vorstadthaus Krottenbachstraße 16 (im Kern biedermeierlich), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 20: heutiges Bezirksgericht Döbling, ehem. Villa Henikstein (erbaut kurz vor 1800) und ehem. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“ (ab 1831), steht per Bescheid unter Denkmalschutz. Sehr begrüßt wird hier die geplante Anpassung der Baufluchtlinien an den Bestand (südostseitige Hauptfront).

Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien

Obersteinergasse 20: Bezirksgericht Döbling, ehemals: Villa Henikstein u. „Privatheilanstalt für Geisteskranke“, Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Obersteinergasse 24: Bei diesem ebenerdigen Gebäude, das im Planentwurf als Schutzzone ausgewiesen ist, mögen die Bebauungsbestimmungen viel stärker dem Bestand angepasst werden (die Baufluchtlinien der südwestlichen Gebäudefassade sowie die Höhe betreffend). Insbesondere durch die im Planentwurf ausgewiesene Gebäudehöhe, die den Bestand deutlich übersteigt, ist zu befürchten, dass dies den Erhaltungsintentionen einer Schutzzone zuwiderläuft.

Obersteinergasse 24, 1190 Wien

Obersteinergasse 24: ebenerdiges Gebäude (im Hintergrund Obersteinergasse 18, ganz rechts im Bild Gebäudekante des Bezirksgerichts, Obersteinergasse 20), Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Ohmanngasse 1: Bei diesem ebenerdigen, biedermeierlichen Vorstadthaus mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden (insbesondere Fassadenfront gegen Nordwesten).

Ohmanngasse 1, 1190 Wien


Ohmanngasse 1: ebenerdiges, biedermeierliches Vorstadthaus westlich des Bezirksgerichts, Foto: 21.4.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
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Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

* für das 1936 erbaute Haus Quester des Architekten Carl Appel (1911-1997) in der Kuhngasse 7 kommt die Schutzzone zu spät. Dieses Einfamilienhaus, ein Frühwerk des bekannten Architekten, wurde zwischen 1999 (Foto Kulturgüterkataster) und 2019 abgerissen.

Literatur:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien X. bis XIX. und XXI. Bis XXIII. Bezirk, Wien 1996

 

In dieser Stellungnahme erwähnte Adressen (alphabetische Reihenfolge):

Karl-Mark-Gasse, Krottenbachstraße 8, Krottenbachstraße 10, Krottenbachstraße 12, Krottenbachstraße 14, Krottenbachstraße 16, Leidesdorfgasse 1, Leidesdorfgasse 1a, Leidesdorfgasse 2, Leidesdorfgasse 2a, Leidesdorfgasse 2b, Leidesdorfgasse 3a, Leidesdorfgasse 4, Leidesdorfgasse 4a, Leidesdorfgasse 4b, Obersteinergasse 20, Obersteinergasse 24, Obkirchergasse 8, Obkirchergasse 10, Obkirchergasse 16, Obkirchergasse 18, Obkirchergasse 20, Obkirchergasse 22, Ohmanngasse 1, Sonnbergplatz 8, Sonnbergplatz 9, Sonnbergplatz 10