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Ehem. AUVA-Gebäude (Wien): Stellungnahme zum Planentwurf 8444

Initiative Denkmalschutz, 19. Jänner 2025

Stellungnahme zum Planentwurf 8444 – ehem. AUVA-Verwaltungsgebäude, Adalbert-Stifter-Straße 65

Für das Gebiet zwischen Lorenz-Böhler-Gasse, Pasettistraße, Linienzug 1-3, Adalbert-Stifter-Straße, Lorenz-Müller-Gasse und Kornhäuselgasse im 20. Bezirk, Katastralgemeinde Brigittenau

Öffentliche Auflage: 12. Dezember 2024 bis 23. Jänner 2025

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das ehem. Forschungs- und Verwaltungszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Adalbert-Stifter-Straße 65 wurde 1972 bis 1977 nach Plänen des österreichischen Architekten Kurt Hlaweniczka (https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hlaweniczka) erbaut; vor dem Gebäudekomplex steht die monumentale Nirosta-Skulptur „Offener Raum“ des Bildhauers Oskar Höfinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_H%C3%B6finger). Das Büro- und Verwaltungsgebäude „zählt“ laut der Fachorganisation Docomomo Austriaim Gebäudebestand der Nachkriegsmoderne in Wien aus konstruktiv-technischer Sicht sicherlich zu den herausragenden Bauten. Seinen Landmark-Charakter hat das Hauptgebäude der AUVA trotz baulicher Veränderung in der unmittelbaren Umgebung bis heute behalten. Es handelt sich um ein in seiner Entstehungszeit für Österreich herausragendes, technisch und funktional visionäres Gebäude und wird in der Literatur mehrfach in Zusammenhang mit dem Juridicum (Ernst Hiesmayr, 1970–84) und der UNO-City (Johann Staber, 1973-79) erwähnt.“ (vgl. https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt)

Seit März 2024 ist ein Unterschutzstellungsverfahren des Bundesdenkmalamtes im Laufen, dieser Umstand dokumentiert damit grundsätzlich die besondere Bedeutung dieses monumentalen und stadtbildprägenden Verwaltungsgebäudes der Nachkriegsmoderne. Auch im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf wird die Bedeutung des Gebäudekomplexes insofern anerkannt, als im Kapitel „Festsetzungen / Bebauungsstruktur“ ausgeführt wird, dass „der Positionierung, Gestaltung und bauhistorischen Bedeutung des Gebäudekomplexes (…) Rechnung getragen werden soll“ (Seite 9). Daher wird nachdrücklich angeregt, für das Plangebiet eine Schutzzone gemäß § 7 Bauordnung für Wien auszuweisen, zumal Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, gemäß § 60 Abs. 1 lit. d baurechtlich nicht von einem Schutz vor Abbruch umfasst sein können. Eine solche Schutzzonenwidmung wird als umso wichtiger erachtet, da weiters nicht abgeschätzt werden kann, ob das Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden wird (die Schutzkriterien gemäß Denkmalschutzgesetz sind nämlich deutlich strenger und enger anzulegen als diejenigen der Bauordnung für Wien).

Auch der Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe „unterstützt“ in seiner Stellungnahme vom 13.11.2024nachdrücklich das Ziel, das Gebäude unter den Aspekten von Umwelterwägungen und Nachhaltigkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“

Positiv ist auch das Bestreben im Planentwurf anzuerkennen, den Bebauungsplan des Gebäudekomplexes dem Bestand deutlich anzupassen. (Zitate aus dem Erläuterungsbericht, Seite 9: „Mit der Bedachtnahme auf das spezielle Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Konstruktionsweise und der daraus resultierenden Konfiguration sollen die Baufluchtlinien (…) dem Baubestand entsprechend festgesetzt werden. Um der differenzierten Höhenentwicklung des Baubestandes Rechnung zu tragen, sollen bestandsorientierte Gebäudehöhenfestsetzungen vorgenommen werden. (…) Um zusätzliche Kubaturen im Dachbereich hintanzuhalten und der vorhandenen Gebäudestruktur zu entsprechen, sind auf den mit der Bauklasse VI ausgewiesenen Grundflächen die zur Erichtung gelangenden Dächer von Gebäuden als Flachdächer auszuführen“).

Kleinere Anpassungen des Bebauungsplanes im Sinne des Bestandes werden seitens der Initiative Denkmalschutz jedoch als notwendig erachtet, um die im Planentwurf noch vorhandenen baulichen Spielräume hintanzuhalten, die die bauhistorisch bedeutende Außenerscheinung negativ beeinflussen könnten.

Abschließend wird angeregt für die Schutzzone in Betracht zu ziehen, entsprechende Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049 832 110

 

Literatur / Quellen:

Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt), Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Wien, 1993, S. 444

Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3: Wien: 19.-23. Bezirk, St. Pölten – Salzburg 2010, Seite 119

Docomomo Austria: Hauptgebäude Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Beschreibung): https://www.docomomo.at/gebaeude/hauptgebaeude-allgemeine-unfallversicherungsanstalt/
(DOCOMOMO is a non-profit organization dedicated to the documentation and conservation of buildings, sites and neighborhoods of the Modern Movement).

AUVA-Zentrale in der Internationalen Architektur-Datenbank archINFORM: https://deu.archinform.net/projekte/17318.htm

Wikipedia-Fotos der AUVA-Zentrale: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:AUVA-Zentrale

Ö1-Radio Serie „Hundert Häuser“ (18.10.2018): 1977. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien
https://oe1.orf.at/artikel/644841/Allgemeine-Unfallversicherungsanstalt-Wien

Wien Geschichte Wiki: Allgemeinde Unfallversicherungsanstalt (Letzte Änderung: 7.5.2021): https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Allgemeine_Unfallversicherungsanstalt

AUVA-Metallplastik „Offener Raum“ aus 1977 des Bildhauers Oskar Eberhard Höfinger:
Foto 1: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9816
Foto 2: https://austria-forum.org/af/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1200/9817

ORF Wien (4.7.2024): „Böhler-Spital könnte auf Parkdeck übersiedeln“, darin Zitat: „Alte AUVA-Zentrale als weitere Standortoption: (…) Für die abgesiedelte AUVA-Zentrale aus den 1970er Jahren ist seit März ein Denkmalschutzverfahren im Gange.“: https://wien.orf.at/stories/3263749

Kronenzeitung (16.3.2024): „Alte AUVA-Zentrale steht seit Jahren leer: Die ehemalige AUVA-Zentrale in der Brigittenau verkommt zur Bauruine. Doch wie soll es mit der alten Hauptstelle weitergehen?“: https://www.krone.at/3296005

 

Trabrennbahn Krieau (Wien): Stallungen, Stellungnahme Planentwurf 8298

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8298 (Trabrennbahn Krieau, Stallungen)

Für das Gebiet zwischen Meiereistraße und Linienzug 1-6 (Vorgartenstraße, Stella-Klein-Löw-Weg) im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Durch diese Maßnahme – und durch die Festsetzung einer Schutzzone – wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Das Areal: Im Gebiet des gegenständlichen Planentwurfs befinden sich die 1992 per Bescheid unter Denkmalschutz gestellten Stallungsanlagen des Wiener Trabrennvereins (Nordportalstraße 247): Das Verwaltungsgebäude mit Fachwerkselementen (Ende des 19. Jh. erbaut) ganz im Nordwesten, daran südöstlich anschließend die im Jahr 1905 errichteten Stallungen II, III, V und VI, ebenso zum Teil mit Fachwerkgiebeln. Nicht mehr vorhanden – trotz Denkmalschutz – die beiden Stallungen IV und VII, diese wurden in den letzten Jahren abgebrochen.

Trabrennbahn Krieau, Denkmalschutz-Plan, Wien

Krieau: Luftbild mit denkmalgechützten Gebäudebestand. Im Gebiet des Planentwurfs befinden sich das Verwaltungsgebäude sowie die Stallgebäude II, III, V und VI, Foto: 2014, (c) Stadt Wien

Die Stellungnahme im Detail:

Verwaltungsgebäude: Bei den repräsentativen Frontbauten des Administrationsgebäudes, die dem Trabrennplatz zugewandt sind, scheinen die Gebäudehöhenbeschränkungen zu hoch festgesetzt (Bauklasse I, Mittelrisalit Bauklasse II). Sie mögen daher niedriger, d.h. bestandsgenau definiert werden. Gänzlich abgelehnt wird die im Planentwurf ausgewiesene, rückwärtige Bebauungsbestimmung mit Beschränkung der bebaubaren Fläche durch allgemeine Prozentangaben (85 %). Es wird nachdrücklich im Sinne der Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes empfohlen, die Baufluchtlinien exakt zu definieren (ohne Prozentangaben) und diese weitgehend dem Bestand anzupassen.

Die Stallungsgebäude II, III, V, VI: Hier mögen die Baufluchtlinien stärker dem Bestand angepasst werden. Im gegenständlichen Planentwurf werden die Eckrisalite mit der gleichen Baufluchtlinie definiert wie die leicht rückspringenden, langgezogenen Fassadenflächen. Die Gebäudehöhenbeschränkungen scheinen ebenso eine Spur zu hoch zu sein.

Trabrennbahn Krieau, Stallgebäude III, Wien

Trabrennbahn Krieau, Stallgebäude III, im Hintergrund das “Hoch Zwei” Hochhaus (OMV-Zentrale, Trabrennstraße 6-8), Foto: 27.2.2021, (c) Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Abschließend wird nachdrücklich vorgeschlagen, für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger, im Namen der
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at, mobil: +43 (0)699 1024 4216
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
https://twitter.com/iDenkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
ZVR-Nr.: 049832110

PS: Dieser Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt/lag vom 21. Jänner bis 4. März 2021 zur öffentlichen Einsicht auf.

PPS: Vgl. auch Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz vom 28. Juni 2018 zu Planentwurf 8245 (Stallgebäude VII, VIII, IX): https://www.initiative-denkmalschutz.at/stellungnahme/trabrennbahn-krieau-wien-stallungen-stellungnahme-planentwurf-8245

Literatur / Quellen:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1993, Seite 43

– Umweltbericht (SUP: Strategische Umweltprüfung), Beilage I zum Planentwurf 8121, MA 21, 15. Juli 2014. Seite 18 f.

Trabrennbahn Krieau (Wien): Stallungen, Stellungnahme Planentwurf 8245

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Planentwurf 8245 (Trabrennbahn Krieau, Stallungen)

Für das Gebiet zwischen Vorgartenstraße und Stella-Klein-Löw-Weg im 2. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Auf dem Plangebiet befinden sich drei Stallgebäude der Anlage Trabrennbahn Krieau (Der nordwestliche Teil des Stall VII, Stall VIII sowie Stall IX). Die Anlage der Trabrennbahn Krieau wurde 1992 vom Bundesdenkmalamt per Bescheid unter Denkmalschutz gestellt (ZI.: 3524/8/91, 21. Jänner 1992: Tribüne 1, 2, 3, Schiedsrichterturm, Administrationsgebäude, Stall II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX). Gemäß Antwortschreiben des Bundesdenkmalamtes an die Initiative Denkmalschutz vom 18. April 2018 (GZ: BDA-03524.obj/0010-WIEN/2018) wurden die Stallgebäude VII (geringer künstlerischer Wert), der Mittlere Teil des Stalls VIII (durch spätere Umbauten in schlechten baulichen Zustand) und der Stall IX (in Nachkriegszeit errichtet, geringer künstlerischer Wert) vom Denkmalamt “aufgegeben” (Denkmalschutz aufgehoben).

Trabrennbahn Krieau, Denkmalschutz-Plan, Wien

Krieau: Luftbild mit denkmalgechützten Gebäudebestand. Im Gebiet des Planentwurfs befinden sich das Verwaltungsgebäude sowie die Stallgebäude II, III, V und VI, Foto: 2014, (c) Stadt Wien

In den letzten Wochen und Tagen wurden große Teile der Stallgebäude im Plangebiet abgerissen. Es ist zu hoffen, dass zumindest die weiterhin unter Denkmalschutz stehenden Teile des Stalls VIII erhalten geblieben sind. Für diese wird vorgeschlagen eine Schutzzone zu widmen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass weitere benachbarte Stallgebäude unter Denkmalschutz stehen, und später dieser Bereich ebenso Aufnahme in eine Schutzzone finden soll. Wichtig ist die möglichst bestandsgenaue Widmung der denkmalgeschützten Teile von Stall VIII (sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche), um dadurch den Schutz zu stärken und keine Anreize für Abbruch und Neubau zu geben.

Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Abschließend muss bemängelt werden, dass die Bezirksvertretung Leopoldstadt während der öffentlichen Auflage ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgegeben hat (12. Juni), die öffentliche Auflagefrist aber erst am 28. Juni endet. Es wird daher angeregt, dass die MA 21 hinkünftig die öffentlichen Auflagen von Planentwürfen mit den Sitzungsterminen der örtlichen Bezirksvertretung zeitlich besser abstimmt, um diese Reihenfolge hinkünftig zu verhindern.

Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstands
Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr.: 049832110)
Mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at, eMail:
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien

PS: Dieser Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt/lag vom 17. Mai bis 28. Juni 2018 zur öffentlichen Einsicht auf.

Literatur / Quellen:

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1993, Seite 43

– Umweltbericht (SUP: Strategische Umweltprüfung), Beilage I zum Planentwurf 8121, MA 21, 15. Juli 2014. Seite 18 f.