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Oberdöbling

Villen-Gärten-Lustbarkeiten – Rundgang durch Oberdöbling (Di., 18.06.)

Di., 18. Juni 2024: Villen-Gärten-Lustbarkeiten – Rundgang durch Oberdöbling

Ein Rundgang durch die Schutzzonen Oberdöblings führt uns zu Sehenswürdigkeiten wie u.a. dem Theresienschlössel, zu einstigen Wohn- und Wirkstätten berühmter Persönlichkeiten, und bringt uns auch die Problematik des heute gelebten Denkmalschutzes anhand des vor kurzem renovierten Casino Zögernitz näher. Weitere Stationen sind: Synagoge Dollinergasse, Wertheimsteinvilla, Biederhof, Villen in der Kreindl- und Reithlegasse, die ehemalige Herrenhauskellerei, und andere interessante Plätze. Es führen die Kunsthistorikerin und Urdöblingerin Magistra Alexandra Wawra, unser Chefredakteur Dr. Gerhard Hertenberger, und der Sprecher der ehemaligen Initiative „Rettet das Casino Zögernitz“, Dr. Rainer Balduin. Mit dem Besuch der historischen Gaststätte „Fischerbräu“ lassen wir den Abend gemütlich ausklingen.

Treffpunkt: 17:50 Uhr, vor dem ehem. Bezirksamt, Gatterburggasse 14, 1190 Wien

Führungsbeitrag (Spende): € 7 pro Person

Anmeldung erbeten

 

Die Tribünen des Wiener Trabrennvereins in der Krieau (Sa., 30.4.)

Sa., 30. April 2022, Die Tribünen des Wiener Trabrennvereins in der Krieau

Im Herbst 1878 wurde der Trabrennplatz auf dem ehemaligen Weltausstellungsareal von 1873 angelegt. Nach Plänen der Otto Wagner Schüler Emil Hoppe, Marcel Kammerer und Otto Schönthal wurden von 1911 bis 1913 drei Zuschauertribünen errichtet. Sie sind Wiens älteste Stahlbetongebäude und stehen gemeinsam mit dem Schiedsrichterturm und den Administrations- und Stallungsgebäuden unter Denkmalschutz. Bei unserer Sonderführung bekommen wir Einblick in die interessante Architekturgeschichte und in die Entwicklung der Gebäude des Trabrennplatzes sowie Zutritt zum Richterturm. Dieser Schiedsrichterturm “ist einer der interessantesten Stahlskelettbauten Wiens. Das einfache, doch überzeugende architektonische Konzept, das auch den statischen Aufbau klar erkennen läßt, ist nicht zuletzt als ein Dokument der Otto-Wagner-Schule anzusehen. Er besitzt überregionale Bedeutung.” (Zitat aus dem Buch “Baudenkmäler der Technik und Industrie in Österreich”, Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer, Bd. 1, 1984). In den vergangenen Jahren wurden zwei Tribünen unter Einbehaltung der Grundstruktur umfassend saniert und zu neuen Bürogebäuden revitalisiert.

Treffpunkt: 10:00 Uhr, Eingang seitlich der Tribüne Richtung Stadion, Nordportalstraße 247, 1020 Wien (Anfahrt siehe: https://www.krieau.at/index.php/besucherinfos/anfahrt)

Anmeldung erforderlich, Teilnahmebetrag inkl. Spende € 22 (beinhaltet die Eintrittsgebühr für einen Renntag und einen Wettgutschein im Wert von € 2)

 

Stammersdorf Kellergasse

Sommerspaziergang Stammersdorf mit Kellergasse (Fr., 18.08.)

Freitag, 18. August 2023, Wien

Sommerspaziergang Stammersdorf mit Kellergasse und Heurigenbesuch

Die Stammersdorfer Kellergasse, die einzige Kellergasse Wiens mit Heurigenbetrieben, entstand nach der Liberalisierung des Weinbaus im 18. Jahrhundert durch Kaiserin Maria Theresia und Joseph II. 1784 bekamen die Stammersdorfer das Privileg, selbst Wein ausschenken zu dürfen. Seit wenigen Jahren ist die Kellergasse eine Ensemble-Schutzzone. Es führt Dr. Gerhard Hertenberger
Treffpunkt: 16:30 Uhr, Straßenbahn 31 Endstation “Stammersdorf” (gegenüber Bahnhofplatz 3), 1210 Wien
Dauer: ca. 90 Minuten, anschl. Heurigenbesuch
Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 14.8.

Freiraum Naschmarkt (Sa., 02.09.)

Samstag, 2. September 2023, Wien

Freiraum Naschmarkt

Monika Ferdiny, Sprecherin der Bürger:innen-Initiative www.freiraum-naschmarkt.at und Mag. Angelina Pötschner, Kunsthistorikerin (tätig im Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat Burgenland) werden uns bei einem Rundgang zum aktuellen Thema der geplanten Umgestaltung des in einer innerstädtischen Schutzzone liegenden ca. 12.000 qm großen Naschmarktparkplatzes führen und uns die neuesten Informationen dazu geben. (Anmerkung: Diese Veranstaltung war ursprünglich für 17.6. geplant und wurde kurzfristig auf 2.9. verschoben).

Treffpunkt: 15:15 Uhr (Dauer bis ca. 17:00 Uhr), Falco Stiege (auf der Höhe Rechte Wienzeile 49, am Beginn der Hamburgerstraße), U4-Station Kettenbrückengasse, Ausgang stadtauswärts, 1050 Wien

Anmeldung erforderlich, Spenden: ab € 11 pro Person erbeten

Plätze des 20. Bezirks in Wien (Sa., 16.09.)

Samstag, 16. September 2023, Wien

Plätze des 20. Bezirks

DI Franz Jiskra, langjähriges iD-Mitglied führt uns zu den interessantesten Plätzen der Brigittenau. Das Wahrzeichen des 20. Bezirks, der 2020 sein 120jähriges Bezirksjubiläum hatte, die Kirche St. Brigitta, 1867-73 von Friedrich Schmidt im neugotischen Backsteinbaustil errichtet, ist Ausgangspunkt unseres spannenden Rundgangs (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Brigittakirche_(Wien)).

Treffpunkt: 10:00 Uhr, vor dem Haupteingang der Brigittakirche am Brigittaplatz (gegenüber dem Magistratischem Bezirksamt, Brigittaplatz 10), 1200 Wien

Dauer: ca. 2 Stunden

Anmeldung erforderlich, Spenden: ab € 11 pro Person erbeten

Die Hoffmann-Villen auf der Hohen Warte in Wien (Sa., 14.10.)

Samstag, 14. Oktober 2023, Wien

Die Hoffmann-Villen auf der Hohen Warte in Wien

Josef Hoffmann, Jugendstilarchitekt und Gründer der Wiener Werkstätte, entwarf auch mehrere Künstler-Villen auf der Hohen Warte. Bei einem geführten Rundgang mit der Kunsthistorikerin Dr. Margarete Vyoral-Tschapka werden wir die teils stark veränderten Außenansichten der Villen sowie Gefährdungen betrachten können.

Treffpunkt: 14:30 Uhr, Wollergasse 2 (Ecke Geweygasse 1), 1190 Wien (Endhaltestelle „Hohe Warte“ der Straßenbahnlinie 37).

Dauer: ca. 1 Stunden

Anmeldung erforderlich, Spenden: ab € 9 pro Person erbeten

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Vorweihnachtlicher Rundgang in Grinzing (So., 10.12.)

So., 10. Dezember 2023: Vorweihnachtlicher Rundgang in Grinzing (Wien)

Kleiner Rundgang mit Michael Lenzenhofer von der Initiative “Weltkulturerbe für Grinzing” sowie Besuch seines “Museum Grinzing”. Im Anschluss Heurigenbesuch. Die Aufarbeitung der historischen Bausubstanz ist das Hauptziel dieses Privatmuseums, das mit großem Einsatz von Michael Lenzenhofer gegründet wurde und auch betreut wird (http://www.weltkulturerbe-grinzing.at und http://www.clubdergrinzinger.at).

Treffpunkt: 14:20 Uhr, Himmelstraße 5 (bei Endhaltestelle Straßenbahnlinie 38), 1190 Wien
Anmeldung erbeten bis spätestens 7.12. +++ Freiwillige Spenden erbeten

Die geheimnisvolle Zacherlfabrik – Unikum in der Wiener Baulandschaft (Sa., 15.10.)

Samstag, 15. Oktober 2022, Die geheimnisvolle Zacherlfabrik – Unikum in der Wiener Baulandschaft

Die denkmalgeschützte Zacherlfabrik, ursprüngliche eine Insektenpulverfabrik, wurde nach einem Entwurf von Hugo Wiedenfeld von Karl Mayreder 1888 bis 1892 im orientalischen Stil des Historismus errichtet, seine Bausubstanz ist im Wesentlichen noch original erhalten. Die Kuppel und die bunte Häuserfront sind mit gebrannter Keramik der Firma Zsolnay aus dem ungarischen Pécs (Fünfkirchen) geschmückt. Im Innenhof des Grundstücks, umgeben von einem großen Garten mit altem Baumbestand, steht ein Wasserturm, dem ägyptischen Pavillon der Wiener Weltaussstellung von 1873 nachempfunden.

Zeit: 9:50 Uhr – Ort: Nußwaldgasse 14, 1190 Wien

Führungsbeitrag inkl. Spende: € 14

Anmeldung erforderlich

Die reformierte Stadtkirche Wien (Sa., 20.01.)

Sa., 20. Jänner 2024: Die reformierte Stadtkirche in der Wiener Innenstadt

Führung durch Wiens bedeutendsten klassizistischen Sakralbau
Wikipedia-Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Lutherische_Stadtkirche_(Wien)

Treffpunkt: 10:00 Uhr (s.t.), Dorotheergasse 18, 1010 Wien

Anmeldung erforderlich – Spende erbeten

Wien: Stellungnahme Bauordnungsnovelle

Wien, 18. Mai 2020

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein

die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:

Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).

ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).

Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?

Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad 135: Strafen

die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)