Sa., 11. Jänner 2025: Demo gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus
Architekturrebellion Österreich und die Initiative Denkmalschutz laden zur Versammlung am Elterleinplatz ein, um gegen die geplanten Abrisse der historischen Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) durch die Wiener Linien zu protestieren (vgl. Presseaussendung vom 9.12.). Durch diese Abrisse im Zuge des U5-Baus wird nicht nur unnötig das historische Stadtbild Wiens und die Grätzlstruktur empfindlich gestört, sondern es werden ohne Not gut funktionierende und vermietete Wohn- und Geschäftsflächen abgerissen.
Treffpunkt: 10:30 Uhr, Elterleinplatz 8 (beim Alszauberbrunnen), 1170 Wien
Mit der Demonstration wollen wir dagegen ein Zeichen setzen: Für den Schutz unseres baukulturellen Erbes, mehr Transparenz seitens der Wiener Linien und eine städtebauliche Lösung, die den U-Bahnbau in das historische Stadtbild nahtlos und respektvoll eingliedert, statt Ensembles zu zerreißen. Partizipation ist notwendig, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für diese Abrisse zu schärfen, wurden die Abrisse doch eigentlich bis diesen Sommer trotz der sonst reichlichen Informationen zum U5 Bau de facto von Seiten der Stadt und Wiener Linien verschleiert. Die technische Möglichkeit zum Erhalt der betroffenen Gebäude bzw. derer Fassaden bestünde mit Rückblick auf die zahlreichen Stationen der Wiener U-Bahn in Bestandsgebäude sicher, doch sind weitere Informationen und Erwägungen zum Abriss für die Bevölkerung nicht zugänglich.
Im Zuge der Demonstration haben wir auch parallel eine Change.org-Petition gestartet, da eine Petition nach Landesgesetz vom zuständigen Magistrat der Stadt Wien mit einer fadenscheinig anmutenden Begründung abgelehnt wurde. Damit wollen wir aufzeigen, dass sowohl EinwohnerInnen als auch BesucherInnen Wiens das Stadtbild nicht egal ist !
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/12/Elterleinplatz-8_Hernalser-Hauptstr-76_c-Stephan-Erath_2024.jpg572800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-12-31 12:45:402025-01-11 13:16:08Demo (Sa., 11.1.): Gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus
Sa., 23. März 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt
Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.
Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,
Change.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.) gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus
Architekturrebellion Österreich und die Initiative Denkmalschutz laden zur Versammlung am Elterleinplatz ein, um gegen die geplanten Abrisse der historischen Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) durch die Wiener Linien zu protestieren (vgl. Presseaussendung vom 9.12.). Durch diese Abrisse im Zuge des U5-Baus wird nicht nur unnötig das historische Stadtbild Wiens und die Grätzlstruktur empfindlich gestört, sondern es werden ohne Not gut funktionierende und vermietete Wohn- und Geschäftsflächen abgerissen.
Mit der Demonstration wollen wir dagegen ein Zeichen setzen: Für den Schutz unseres baukulturellen Erbes, mehr Transparenz seitens der Wiener Linien und eine städtebauliche Lösung, die den U-Bahnbau in das historische Stadtbild nahtlos und respektvoll eingliedert, statt Ensembles zu zerreißen. Partizipation ist notwendig, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für diese Abrisse zu schärfen, wurden die Abrisse doch eigentlich bis diesen Sommer trotz der sonst reichlichen Informationen zum U5 Bau de facto von Seiten der Stadt und Wiener Linien verschleiert. Die technische Möglichkeit zum Erhalt der betroffenen Gebäude bzw. derer Fassaden bestünde mit Rückblick auf die zahlreichen Stationen der Wiener U-Bahn in Bestandsgebäude sicher, doch sind weitere Informationen und Erwägungen zum Abriss für die Bevölkerung nicht zugänglich.
Im Zuge der Demonstration haben wir auch parallel eine Change.org-Petition gestartet, da eine Petition nach Landesgesetz vom zuständigen Magistrat der Stadt Wien mit einer fadenscheinig anmutenden Begründung abgelehnt wurde. Damit wollen wir aufzeigen, dass sowohl EinwohnerInnen als auch BesucherInnen Wiens das Stadtbild nicht egal ist !
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/12/Elterleinplatz-8_Hernalser-Hauptstr-76_c-Stephan-Erath_2024.jpg572800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2025-01-11 00:01:572025-02-09 18:20:41Change.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.): Gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus
Samstag, 26. November 2022, Die Innenrestaurierung der Dominikanerkirche
Die denkmalgerechte Innenrestaurierung der Dominikanerkirche in Wien. Sonderführung durch Architekt DI Thomas Kratschmer. Die Dominikanerkirche St. Maria Rotunda, Wiens erste frühbarocke Kirche, erstrahlt seit kurzem im neuen Glanz. Die aufwendige Generalsanierung der 1631-1634 erbauten Ordenskirche wurde heuer nach zweijähriger Renovierungszeit abgeschlossen. So konnte z.B. der unter der Flachkuppel liegende Freskenzypklus, der die Lebensgeschichte Mariens und das Verkündigungsbild darstellt und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach übermalt wurde, nach Beseitigung der Beschädigungen und Reinigung wieder so hergestellt werden, wie er zu seiner Zeit entstanden ist. +++ Linktipps:https://de.wikipedia.org/wiki/Dominikanerkirche_(Wien) sowie 5min Video zur Restaurierung: https://www.youtube.com/watch?v=GC4qOJopunw
Die Führungen werden jeweils in sehr kleinen Gruppen durchgeführt, deshalb bitte bei der Anmeldung die gewünschte Uhrzeit bekannt geben. Zeit “Gruppe 1”: 10:15 Uhr Zeit “Gruppe 2”: 12:15 Uhr
Dauer der Führung: ca. 1 Stunde Ort: Postgasse 4a, 1010 Wien Anmeldung erforderlich. Spendenbeitrag: ab € 9
Bei großem Interesse ist eine weitere Führung im Spätwinter/Frühjahr 2023 geplant (oder bitte ggf. jetzt schon Interesse bekunden).
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/10/Dominikanerkirche_Wien_November_2009_c-Sir-Charles82_CC_BY-SA_3-0_2009-11-16_Wikipedia_a.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-09-15 21:06:272023-02-04 23:32:20Dominikanerkirche Wien - Innenrestaurierung (Sa., 26.11.)
Freitag, 11. November 2022, Besuch in der Werkstätte der J. & L. Lobmeyr Glas- und Lustermanufaktur
Das Traditionsunternehmen wurde 1823 von Josef Lobmeyr sen. in der Wiener Weihburggasse gegründet, Sohn Ludwig wurde zum bedeutendsten Protagonisten der österreichisch-böhmischen Glasherstellung und präsentierte die Firma auf den ersten Weltausstellungen. 1864 ist er Mitgründer des heutigen Museums für angewandte Kunst in Wien. Ludwigs Neffe Stefan Rath sen. (1902–1960) führte Lobmeyr in die Moderne und war 1912 Mitgründer des Österreichischen Werkbunds. Mit Josef Hoffmann und den Künstlern der Wiener Werkstätte entstanden Klassiker. Hans Harald Rath (1938–1968) baute die österreichische Glaserzeugung nach dem Krieg wieder auf und revolutioniert den Kristallluster. Ein Beispiel ist der Mittelluster der Wiener Staatsoper. Heute wird das weltweit bekannte Unternehmen von Andreas, Leonid und Johannes Rath erfolgreich geführt. Bei der Betriebsführung bekommen wir Einblicke in diese faszinierende Handwerksarbeit. +++ Vgl. Wikipedia-Eintrag ” J. & L. Lobmeyr”: https://de.wikipedia.org/wiki/J._%26_L._Lobmeyr
Zeit: 10:45 Uhr – Ort: Salesianergasse 9, 1030 Wien
Führungsbeitrag inkl. Spende: € 15
Anmeldung erforderlich
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/10/Lobmeyr-Image-Fotos.png237522IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-09-07 16:02:322023-02-04 23:30:49Besuch Werkstätte J. & L. Lobmeyr Glas- und Lustermanufaktur (Fr., 11.11.)
Sa., 13. April 2024: Das ehem. Kerzengeschäft Retti am Kohlmarkt
Hans Holleins erster Auftrag sorgte 1965 für großes Aufsehen. Der junge Architekt zeigte in diesem auffallenden Geschäftsportal sein Interesse für die Raumfahrt und das Weltall und erhielt dafür den internationalen „Reynolds Memorial Award“. Seit 1985 unter Denkmalschutz, wurde das Geschäft vor kurzem umfassend restauriert, von späteren Ein- und Umbauten befreit und u.a. das originale Beleuchtungskonzept wiederhergestellt. Es wird aktuell als Keramikkunst-Galerie („Ceramic Art Space“) zwischengenützt. Frau Dr. Barbara Neubauer, die das Geschäft betreibt, ist passender Weise die ehemalige Präsidentin des Bundesdenkmalamts und wird uns dieses Kulturdenkmal näherbringen.
Zeit: 9:55 Uhr – Ort: Kohlmarkt 10, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 10 pro Person erbeten,
Samstag, 25. Februar 2023, Das Josephinum – Museum medizinhistorischer Sammlungen
Nach Plänen von Isidor Canevale 1785 fertiggestellt ist das vor kurzem renovierte Josephinum neben der heutigen Nationalbibliothek am Josephsplatz der einzige Repräsentativbau, der auf Joseph II. zurückgeht und gilt als das bedeutendste Beispiel klassizistischer Architektur in Wien. Die gewachsenen Bestände spiegeln über 650-jährige Geschichte der Institution wider und stellen aufgrund ihrer Fülle und Vielfalt einen weltweit einzigartigen Schatz dar. Wir bekommen eine Kombinationsführung von Schausammlung und Revitalisierung des Gebäudes. +++ Siehe www.josephinum.ac.at
Treffpunkt: 9:45 Uhr, Währinger Straße 25, 1090 Wien +++ Anreise: Öffentliche Verkehrsmittel: U2 (Schottentor + 5 Minuten zu Fuß), Straßenbahn 37,38,40,41,42 (Schwarzspanierstraße)
Eintritt und Führungsgebühr: € 19 pro Person / ab 65 Jahre € 15 (Ausweis notwendig). Dauer: ca. 1 Stunden, begrenzte Teilnehmerzahl! +++ Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Institut verpflichtend!
Anmeldung erforderlich unter:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/02/Josephinum_2022-10-01_Foto-ML.jpeg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-01-15 10:57:242023-03-05 16:41:36Das Josephinum - Museum medizinhistorischer Sammlungen (Sa., 25.02.)
Sa., 20. April 2024: Schneidersalon Knize am Graben
Das Geschäftslokal dieses renommierten Modesalons wurde vom berühmten Architekten Adolf Loos 1913 gestaltet und blieb bis heute fast unverändert. 1922 konnte die Familie Wolff den Grafiker Ernst Dryden als Designer gewinnen. Durch dessen Arbeit wurde KNIZE als weltweit erstes Herren-Mode-Label der Moderne berühmt. Zahlreiche Künstler waren Kunden bei KNIZE; so bezahlte Oskar Kokoschka seine Anzüge mit Gemälden, für Marilyn Monroe wurden Blusen gefertigt, für Kurt Tucholsky Hemden, für Josephine Baker Skihosen. Auch Marlene Dietrich ließ sich bei KNIZE Fracks für ihre Bühnenshows schneidern. Durch das Geschäft führt Architekt und Loos-Experte Ralf Bock.
Zeit: 8:55 Uhr (1. Führung) und 16:55 Uhr (2. Führung) – Ort: Graben 13, 1010 Wien
Anmeldung erforderlich, Spendenbeitrag: ab € 13 pro Person erbeten,
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Allgemein
die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden. (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).
ad Ziel der aktuellen Bauordnungsnovelle, u. a. „Schaffung der Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren“:
Grundsätzlich wird die Digitalisierung und die elektronische Abwicklung begrüßt. Hier sollten jedoch im Sinne der Bürgernähe weiter reichende Änderungen vorgenommen werden. So möge auch die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“).
ad § 2 Abs. 5: Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen in den letzten 12 Jahren Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von 3 auf 2 Monate – diese Problematik noch verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), sondern auch die Rechte der Bürger noch mehr reduzieren (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil nicht mehr vorgesehen).
Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen könnten. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?
ad § 3: Fachbeirat
Neben der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ergänzung des Fachbeirats um eine Expertenperson auf dem Gebiet des Klimaschutzes und Energiewesens, wäre es auch Sicht der Initiative Denkmalschutz unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche bestellt werden.
Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für Befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).
ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken
Notwendige Adaptierung/Verbesserung im Hinblick auf den Stadtbildschutz bzgl. Begründungen für Abbruchbewilligungen von Bauwerken trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Derzeitige Formulierung: „Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude (…) darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) sein Bauzustand derart schlecht ist, dass eine Instandsetzung technisch unmöglich ist oder nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann.“ Insbesondere wie die Kriterien der „wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“ definiert werden, liegen in der Bauordnung im Dunkeln. Beispiel: In der Stadt Salzburg konnte bisher in einem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Vergleich der Nutzfläche des Altbaus zum Neubau hinzugerechnet werden, sodass eine in seiner Nutzfläche deutlich vergrößerte Neubauplanung sehr rasch zu einer „Unwirtschaftlichkeit“ gegenüber der Erhaltung des Altbaus führte. In Hinkunft sollen die Kriterien in Salzburg dahingehend geändert werden, dass nur mehr die gleiche Nutzfläche von Alt- und Neubau verglichen werden darf, so das Vorhaben der Salzburger Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (in: Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 2020, Beilage Lokalausgabe: „Erhaltungsgebot wird durch Weisung gestärkt. Strengere Richtlinien sollen weitere Abrisse der Häuser in der Stadt Salzburg verhindern“).
Begründung: Allzu oft werden Bewilligungen für erhaltenswürdige, historisch bedeutende Gebäude erteilt, obwohl die zuständige MA 19 die Erhaltungswürdigkeit festgestellt hat (z.B. unlängst die Bewilligung zum Abbruch des historischen Klinikgebäudes der ehemaligen 1. Medizinischen Klinik in der Lazarettgasse 14 bzw. am Lazarettgassenweg im 9. Bezirk). Hier müsste – wie schon von unserem Verein in der Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“ (eingebracht am 21. August 2013; Punkt 3: „Vorrang bei Feststellung ‚öffentliches Interesse‘ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung einer Abbruchbewilligung“) „Vorrang bei Feststellung „öffentliches Interesse“ durch die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vor der Entscheidung der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) auf Erteilung der Abbruchbewilligung gegeben werden, insbesondere unter dem Aspekt des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien. Darin wird festgehalten, dass der Eigentümer ohnedies dafür zu sorgen hat, „dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden (…)“. Wie kann es also sein, dass allzu oft erhaltenswerte Altbauten trotz Feststellung der Erhaltungswürdigkeit abgerissen werden? Gibt es keine wirkungsvollen Konsequenzen bzw. werden diese seitens der Baupolizei unterlassen, sodass der „Bauzustand“ der Gebäude „derart schlecht“ werden können?
Weiters wird angeregt, dass der Stichtag 1.1.1945 bzgl. Prüfung Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19) auch auf Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne ausgedehnt werden.
ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
die Einreichungen der Bauvorhaben mögen im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.
ad 135: Strafen
die Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten im Sinne einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20070417_OTS0220). Insbesondere im Hinblick auf das absichtliche Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)